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1 itteilungsblatt der Universität Kassel /910 Herausgeber: Der Präsident Prüfungsordnung für den asterstudiengang als Fremdsprache des Fachbereichs Germanistik der Universität Kassel vom 15. Dezember 2004 veröffentlicht im StAnz. 16/2005 S ff. in Kraft getreten am:

2 Prüfungsordnung für den asterstudiengang als Fremdsprache des Fachbereichs Germanistik der Universität Kassel vom 15. Dezember 2004 Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen mungen 1 Geltungsbereich 2 Akademische Grade; Profiltyp 3 Regelstudienzeit, Umfang des Studiums 4 Prüfungsausschuss II. asterabschluss 5 Zulassungsvoraussetzungen zum asterstudium 6 Prüfungsteile des asterabschlusses, Bildung und Gewichtung der Noten 7 asterarbeit III. Schlussbestimmung 8 Inkrafttreten Anlagen

3 I. Gemeinsame Bestimmungen mungen 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung für den konsekutiven asterstudiengang als Fremdsprache ergänzt die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und aster (BA/A) der Universität Kassel in der jeweils geltenden Fassung. 2 Akademische Grade, Profiltyp (1) Aufgrund der bestandenen asterprüfung verleiht der Fachbereich Germanistik der Universität Kassel den akademischen Grad aster of Arts (A). (2) Der asterstudiengang als Fremdsprache ist vom Profiltyp als forschungsorientierter Studiengang konzipiert. Näheres ergibt sich aus dem Diploma-Supplement. 3 Regelstudienzeit, Umfang des Studiums (1) Die Regelstudienzeit für das asterstudium beträgt vier Semester einschließlich der asterarbeit. (2) Im asterstudium werden 120 Credits erlangt, davon 30 Credits für die asterarbeit. 4 Prüfungsausschuss (1) Die für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständige Stelle ist der Prüfungsausschuss für als Fremdsprache. (2) Dem Prüfungsausschuss gehören an a) drei Professorinnen oder Professoren, von denen zumindest eine/r das Fach als Fremdsprache vertritt; b) eine wissenschaftliche itarbeiterin/ ein wissenschaftlicher itarbeiter, c) eine Studierende oder ein Studierender des asterstudiengangs als Fremdsprache.

4 II. asterabschluss 5 Zulassungsvoraussetzungen zum asterstudium studium (1) Zum asterstudium als Fremdsprache zugelassen werden kann nur, wer a) einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss mit mindestens sechs Semestern im Fach für das Lehramt oder die Hauptfachprüfung in Germanistik der Universität Kassel oder einer anderen Universität oder Fachhochschule mindestens mit der Note gut bestanden hat, b) einen fachlich gleichwertigen Abschluss mit mindestens sechs Semestern einer ausländischen Hochschule in der unter a) genannten Fachrichtung mindestens mit der Note upper second nachweist, c) gute deutsche Sprachkenntnisse nachweist, z. B. durch die bestandene deutsche Sprachprüfung Test-DaF Stufe 5 oder eine gleichwertige Prüfung. d) die Anforderungen gem. Abs. 2 erfüllt. (2) Das fachliche Profil des Studienabschlusses gem. Abs.1a) oder b) muss den Anforderungen des asterstudiengangs als Fremdsprache entsprechen. Dies setzt voraus, dass die mit dem Studienabschluss nachgewiesene Qualifikation gute germanistische Grundkenntnisse ausweist. (3) Das Vorliegen der Voraussetzungen gem. Abs. 2 wird aufgrund der schriftlich einzureichenden Bewerbungsunterlagen festgestellt. Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses prüft die Unterlagen und entscheidet über die Zulassung. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören der Kandidatin/des Kandidaten. Der Prüfungsausschuss kann Kandidatinnen und Kandidaten gem. Abs. 1 b) Auflagen erteilen, die diese bis zum Beginn der asterarbeit nachzuweisen haben. 6 Prüfungsteile des asterabschlusses, Bildung und Gewichtung der Noten (1) Der asterabschluss als Fremdsprache konzentriert sich auf die Theorie und Praxis des fremdsprachlichen unterrichts. Es ist in Pflichtmodule (P1, 20 Credits und P2, 10 Credits) und Wahlpflichtmodule (W 1-5 mit jeweils 12 Credits) gegliedert (s. odulhandbuch). Pflichtmodule: P1 Grundlagen I: Theoretische Grundlagen des Faches als Fremdsprache ethoden des Fremdsprachenunterrichts Zweitsprachenerwerbstheorien Bezugswissenschaften des Faches als Fremdsprache Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens 5 Credits 5 Credits 5 Credits 5 Credits 20 Credits

5 P2 Grundlagen II: Unterrichtspraktikum Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht 10 Credits Wahlpflichtmodule: W 1 Curriculare Grundlegung des Unterrichts als Fremdsprache W 2 Unterrichtsinhalte und deren Vermittlung W 3 Sprachliche Fertigkeiten und ihre Vermittlung W 4 Unterrichtsmedien und deren Einsatz W 5 Projektarbeit 12 Credits 12 Credits 12 Credits 12 Credits 12 Credits asterarbeit Insgesamt: 30 Credits 120 Credits (2) Die Gesamtnote der asterprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der odulprüfungen mit folgender Gewichtung: odulprüfungen P 1 u. P 2 25 % odulprüfungen W 1 bis W 5 50 % asterarbeit 25 % 7 asterarbeit (1) Das Thema der asterarbeit wird in der Regel zum Ende des 3. Semesters ausgegeben. (2) Die Zeit von der Themenstellung bis zur Abgabe der asterarbeit beträgt sechs onate. Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann. (3) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die die Kandidatin oder der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so verlängert der Prüfungsausschuss die Abgabefrist um die Zeit der Verhinderung, längstens jedoch um vier Wochen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss dies vor dem ersten Abgabetermin beantragen und die Betreuerin oder der Betreuer muss zustimmen. Dauert die Verhinderung länger, so kann die Kandidatin oder der Kandidat von der Prüfungsleistung zurück treten. (4) Die asterabschlussarbeit ist in deutscher abzufassen und in drei Exemplaren beim Prüfungsausschuss abzugeben.

6 III. Schlussbestimmung 8 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Kassel, den 16. ärz 2005 Der Dekan des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften Prof. Dr. Helmut Scheuer

7 Anhang odulhandbuch des asterstudiengangs als Fremdsprache Pflichtbereich Grundlagen I Zahl der Veranstaltungen, Ver- anstaltungsarten tungsarten Lerninhalte, nhalte, Qualifikationsziel 3 Vorlesungen (6 SWS), 1 Seminar (2 SWS) Die vier Teilmodule dienen zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen des Faches als Fremdsprache und sollen in die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens einführen. Teilmodul 1: Einführung in die ethodik und Didaktik des Fremdsprachenunterrichts. Teilmodul 2: 2 Einführung in die Theorien, odelle und Hypothesen des Zweitsprachenerwerbs Teilmodul 3: Einführung in die Bezugswissenschaften des Faches als Fremdsprache. Teilmodul 4: Einführung in die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Verwendbarkeit des oduls Jedes Teilmodul einmal pro Jahr im Wintersemester Voraussetzung für Teilnahme odulprüfungsleistung Anzahl Credits BA (oder äquivalent) in einem germanistischen Fach Teilmodule 1-3: Vorlesungen Teilmodul 4: Seminar 600 Stunden (150 Stunden pro Teilmodul) Teilmodule 1-3: Jeweils eine Abschlussklausur á 40 inuten Teilmodul 4: Schriftliche Ausarbeitung eines Teilthemas des Seminars 20 Credits (5 Credits pro Einzelmodul)

8 Pflichtbereich Grundlagen II: Unterrichtspraktikum Zahl der Veranstaltungen, Ver- anstaltungsarten tungsarten Lerninhalte, Qualifikationsziel 1 Seminar ( 2 SWS), 1 Tutorium (2 SWS) Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht. Jeder Studierende führt dabei Unterrichtsversuche in als Fremdsprache an einem ninstitut durch. Nach den Vorgaben der Aktionsforschung wird diese Unterrichseinheit dann im Tutorium analysiert. Verwendbarkeit des oduls Voraussetzung für Teilnahme In jedem Semester BA (oder äquivalent) in einem germanistischen Fach odulprüfungsleistung Anzahl Credits Seminar und Tutorium. Hinzu kommen zusätzlich Unterrichtshospitationen und Unterrichtsversuche. 300 Stunden Hospitationen und Lehrversuche in der Praxis, Praktikumsbericht (ca. 20 Seiten). 10 Credits

9 Wahlpflichbereich I Curriculare Grundlegung des Unterrichts in als Fremdsprache Zahl der Veranstaltungen, Ver- anstaltungsarten tungsarten Lerninhalte, Qualifikationsziel 2 Seminare (4 SWS) Kenntnisse in zwei der folgenden Schwerpunktbereiche: - Grundlagen der Curriculumentwicklung - Grundlagen des gesteuerten/ungesteuerten rwerbs am Beispiel von DaF und DaZ - Testen und Prüfen - Faktoren im Lehr- und Lerngeschehen - Lehrverfahren und Lernprozesse - ehrsprachigkeitsdidaktik - Autonomes Lernen - Interkulturelles Lernen Verwendbarkeit des oduls Voraussetzung für Teilnahme odulprüfungsleistung Anzahl Credits In jedem Semester BA (oder äquivalent) in einem germanistischen Fach Seminare 360 Stunden (180 Stunden pro Seminar) Entweder Referat und Ausarbeitung oder Hausarbeit oder Klausur in einem der zwei gewählten Seminare 12 Credits (6 Credits pro Seminar)

10 Wahlpflichtbereich II Unterrichtsinhalte und deren Vermittlung Zahl der Veranstaltungen, Ver- anstaltungsarten tungsarten Lerninhalte, Qualifikationsziel 2 Seminare (4 SWS) Kenntnisse in zwei der folgenden Schwerpunktbereiche: - Konzepte von Landeskundedidaktik - Literarische Texte im DaF-Unterricht - Angewandte Linguistik und fremdsprachlicher unterricht - Wortschatzarbeit - Grammatikarbeit - Phonetik - Berufsorientierter unterricht / Wirtschaftskommunikation Verwendbarkeit des odu duls Voraussetzung für Teilnahme odulprüfungsleistung Anzahl Credits In jedem Semester BA (oder äquivalent) in einem germanistischen Fach Seminare 360 Stunden (180 Stunden pro Seminar) Entweder Referat und Ausarbeitung oder Hausarbeit oder Klausur in einem der zwei gewählten Seminare 12 Credits (6 Credits pro Seminar)

11 Wahlpflichtbereich III Sprachliche Fertigkeiten und deren Vermittlung Zahl der Veranstaltungen, Ver- anstaltungsarten tungsarten Lerninhalte, Qualifikationsziel 2 Seminare (4 SWS) Kenntnisse in zwei der folgenden Schwerpunktbereiche: - Didaktik und ethodik der Entwicklung des Sprechens - Didaktik und ethodik der Entwicklung des Hörens - Didaktik und ethodik der Entwicklung des Schreibens - Didaktik und ethodik der Entwicklung des Lesens - Kombinierte Fertigkeiten Verwendbarkeit des oduls Voraussetzung für Teilnahme odulprüfungsleistung Anzahl Credits In jedem Semester BA (oder äquivalent) in einem germanistischen Fach Seminare 360 Stunden (180 Stunden pro Seminar) Entweder Referat und Ausarbeitung oder Hausarbeit oder Klausur in einem der zwei gewählten Seminare 12 Credits (6 Credits pro Seminar)

12 Wahlpflichtbereich IV Unterrichtsmedien und deren Einsatz Zahl der Veranstaltungen, Ver- anstaltungsarten tungsarten Lerninhalte, Qualifikationsziel 2 Seminare (4 SWS) Kenntnisse in zwei der folgenden Schwerpunktbereiche: - Lehrwerkanalyse und kritik - Erstellung von Lehrmaterialien - Didaktik der konventionellen Unterrichtsmedien - Didaktik der Neuen edien Verwendbarkeit des oduls Voraussetzung für Teilnahme odulprüfungsleistung Jedes Semester BA (oder äquivalent) in einem germanistischen Fach Seminare 360 Stunden (180 Stunden pro Seminar) Entweder Referat und Ausarbeitung oder Hausarbeit oder Klausur in einem der zwei gewählten Seminare Anzahl Credits 12 Credits (6 Credits pro Seminar)

13 Wahlpflichtbereich V Projektarbeit Zahl der Veranstaltungen, Ver- anstaltungsarten tungsarten Lerninhalte, Qualifikationsziel 1 Projektseminar (4 SWS) Ziel dieses oduls ist es, die Studierenden zur selbständigen Entwicklung, Präsentation und Evaluation einer selbst gewählten Fragestellung im Rahmen des Lehrens und Lernens von als Fremdsprache zu befähigen. Dies erfordert eine selbständige Auswahl eines Projektthemas, die Aufgliederung in einzelne Arbeitsschritte und phasen und ihre Integration in die Präsentation eines Projektprodukts sowie die Fähigkeit des Einsatzes von Präsentationstechniken und selbstkritischer Evaluation des Projektprozesses und produkts. Spezifische Inhalte richten sich nach der thematischen Ausrichtung des Projekts. Verwendbarkeit des oduls Voraussetzung für Teilnahme odulprüfungsleistung Anzahl Credits Jedes Sommersemester einmal BA (oder äquivalent) in einem germanistischen Fach Seminare mit eigenständiger Präsentation imrahmen von Projektarbeit 360 Stunden ündliche Projektpräsentation und schriftliche Projektdokumentation 12 Credits

14 odulname asterarbeit und Kolloquium Lerninhalte, Qualifikationsziel Eigenständige Anfertigung einer wissenschaftlichen asterarbeit in einem der gewählten Schwerpunkte Verwendbarkeit des oduls Jedes Semester Voraussetzung für Teilnahme Erfolgreicher Abschluss der 2 Pflichtmodule und der 5 Wahlpflichtmodule Eigenständige Anfertigung der asterarbeit 900 Stunden odulprüfungsleistung Erfolgreiche asterarbeit (ca. 80 Seiten) Anzahl Credits für das odul 30 Credits

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