Informationen zum Schuljahr 2016 / 2017

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1 PRIMARSTUFE WICHTRACH Kindergarten und Primarschule Hauptschulleitung: Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach, Tel , Informationen zum Schuljahr 2016 / 2017 Die Kindergärten und Primarschulen in Wichtrach Die Primarstufe Wichtrach umfasst die Kindergärten und die Primarschule (1. bis 6. Klasse). Insgesamt gibt es in diesem Jahr ausnahmsweise fünf Kindergärten, welche an vier verschiedenen Standorten im Dorf untergebracht sind. Der Kindergarten ist durch die Gesetzesrevision ab Sommer 2013 formal ein Teil der Volksschule und dauert in der Regel zwei Jahre. Die Primarschule ist in zwei Schulhäusern untergebracht. Die Primarklassen werden normalerweise in je zwei Parallelklassen geführt. Die Sekundarstufe 1 (7. bis 9. Schuljahr mit Real- und Sekundarklassen) ist in einem Gemeindeverband organisiert. Ihm gehören nebst der Sitzgemeinde Wichtrach noch die Gemeinden Gerzensee, Jaberg, Kiesen, Kirchdorf, Mühledorf und Oppligen an. Informationen zur Sekstufe 1 finden Sie im Internet unter Die Tagesschule wird ab diesem Schuljahr im Erweiterungsbau des Schulhauses Stadelfeld geführt. Auf unsere Website finden Sie weitere Informationen zu unserer Schule. Standorte (Es gibt keine Gewähr für eine Zuteilung in den nächstgelegenen Standort). Seite 1 / 10

2 Organisation Da am Schulstandort Stadelfeld eine neue Telefonanlage installiert wird, sind aktuell die Telefonnummern noch nicht bekannt. Wir werden die Nummern, welche ab Schuljahr 2016/2017 gültig sein werden, spätestens in den Sommerferien auf unserer Website aufschalten. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Kindergärten Kindergarten Klassenlehrperson Kommunikation am Bach Brigitte Ischer & Monika Spadarotto Tel Niesenstrasse Brigitte Nacht Tel Römerweg Anne-Käthi Amri Tel Stadelfeld 1 Celina Moser Noch nicht bekannt Stadelfeld 2 Cornelia Feuz Noch nicht bekannt Primarschulen Klasse Schulhaus Klassenlehrperson Kommunikation 1 ab am Bach Barbara Schroers Lehrerzimmer: 2 ab am Bach Iris Nanzer 3 ab am Bach Francesca Ruch 4 ab am Bach Franziska Gafner Tel Logopädie / Integrative Förderung: Tel SF Stadelfeld Hanni Bhend Lehrerzimmer: 2 SF Stadelfeld Doris Hartmann 3 SF Stadelfeld Barbara Bigler & Daniela Pfister 4 SF Stadelfeld Iris Streisguth 5a SF Stadelfeld Jessica Tresch Noch nicht bekannt Bis Ende Juli gelten die bisherigen Nummern. Logopädie / Integrative Förderung: Noch nicht bekannt 5b SF Stadelfeld Bruno Frezza 6a SF Stadelfeld Noémie Eugster 6b SF Stadelfeld Catherine Repond & Michael Buser Die Rotation der Lehrpersonen innerhalb der Primarklassen erfolgt in der Regel im 2-Jahres-Rhythmus. Somit bleiben die Schülerinnen und Schüler im Normalfall zwei Jahre bei der gleichen Klassenlehrperson. Schulleitung, Tagesschulleitung Die Schulleitungsorganisation erlebt bedingt durch die Umzüge der Schulstandorte und die personellen Wechsel auf Beginn des neuen Schuljahres eine Veränderung. Im Sinne von Modellbausteinen wurden folgende vier Aufgabenbereiche definiert: Zyklusleitung 1 (Kindergarten bis 2. Klasse) Zyklusleitung 2 (3. Klasse bis 6. Klasse) Leitung Integration und besondere Massnahmen (IBEM) Leitung Tagesschule Seite 2 / 10

3 Im Vergleich zur heutigen Stufenleitung sollen die Zyklusleitungen in ihren Aufgaben gestärkt werden und mehr Verantwortung für ihren Bereich, sowie für die zugeteilten Lehrpersonen und Klassen tragen. Sie sind für Lehrpersonen und Eltern die Ansprechstelle. Die Hauptschulleitung hat nebst Personalführung aller Leitungspersonen vor allem steuernde und koordinative Aufgaben. Sie repräsentiert die Schule als Ganzes und ist Ansprechstelle für Behörden und die Verwaltung. Die Aufteilung der Leitungsfunktionen entnehmen Sie bitte nachstehender Tabelle. Name, Adresse und Kontakt Hauptaufgaben Saskia Lüthi Schulhaus Stadelfeld Stadelfeldstrasse 14 Tel / schulleitung.primwichtrach@bluewin.ch (Telefonnummer und -Adresse ändern ab neuem Schuljahr) Hauptschulleitung Organisatorische, administrative, pädagogische & personelle Gesamtleitung der Primarstufe Zyklusleitung 2 (3. Klasse bis 6. Klasse) Organisatorische, administrative, pädagogische & personelle Leitung des Zyklus Leitung IBEM Organisatorische, administrative, pädagogische & personelle Leitung des IBEM Bereichs Barbara Macchi Schulhaus Stadelfeld Stadelfeldstrasse 14 (Telefonnummer und -Adresse werden in den Sommerferien auf der Website publiziert) Zyklusleitung 1 (Kindergarten bis 2. Klasse) Organisatorische, administrative, pädagogische & personelle Leitung des Zyklus Leitung Tagesschule Organisatorische, administrative, pädagogische & personelle Leitung der Tagesschule Für Fragen und Anliegen von Eltern im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb sind in erster Linie die Klassenlehrpersonen zuständig. Falls allfällige Probleme nicht zufriedenstellend lösbar sind, können sich Eltern an die zuständige Zyklusleitung wenden. Öffnungszeiten Tagesschule Die Öffnungszeiten richten sich nach den eingehenden Anmeldungen der Kinder. Im Schuljahr 2015/2016 konnte die Tagesschule an allen Wochentagen von Uhr bis Uhr oder Uhr geführt werden mit Ausnahme von Mittwoch (bis Uhr). Wir gehen davon aus, dass die Öffnungszeiten auch im neuen Schuljahr ähnlich sein werden. Bei genügend Interessenten wird die Tagesschule auch am Mittwoch verlängert sowie frühmorgens von Uhr bis Uhr geführt. Sobald die Öffnungszeiten für das neue Schuljahr bekannt sind, werden wir diese auf der Website aufschalten. Seite 3 / 10

4 Spezialunterricht, IBEM (Integration und besondere Massnahmen) Siehe auch Flyer Spezialunterricht Leitung IBEM Aaretal Süd Büro im Schulhaus Stadelfeld, Stadelfeldstrasse 14 Saskia Lüthi, Schulleiterin Telefonnummer und - Adresse werden in den Sommerferien auf der Website publiziert. Logopädie Region Aaretal Süd Schulhaus am Bach & Schulhaus Stadelfeld Rosmarie Gerber Tel SF noch nicht bekannt Psychomotorikstelle Aaretal Niesenstrasse 25 (Standort bis Dezember 2016) Kirchstrasse 10 (Standort ab Januar 2017) Integrative Förderung Kindergärten Büro Stadelfeldstrasse 14 Integrative Förderung Stadelfeld Stadelfeldstrasse 14 Brigitte Mülchi Cornelia Held Silvia Schüpbach Julia Bögli Frey Claudia Abegglen Denise Binder Tel Noch nicht bekannt Noch nicht bekannt Integrative Förderung am Bach Schulhausweg 2 Manuela Galasso Tel Deutsch als Zweitsprache regional Schuljahr Deutsch als Zweitsprache Kindergarten Klassen zur besonderen Förderung (KbF) Münsingen Begabtenförderung Aaretal Münsingen Katrin Buchholz Anne-Käthi Amri Thomas Aeschimann, Schulleiter Rebacker Hansjörg Siegenthaler Tel Tel Tel Schulsekretariat / Schulverwaltung Sandra Dummermuth Gemeindeverwaltung Stadelfeldstrasse 20 Tel Fax schulverwaltung@wichtrach.ch sandra.dummermuth@wichtrach.ch Kommission für Bildung und Kultur (Schulkommission der Primarstufe Wichtrach) Korrespondenzadresse: Kommission für Bildung und Kultur, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach Kommissionsmitglieder: Peter Baumgartner (Präsident) Christoph Baumann (Vizepräsident) Daniel Amadori Susanne von Gunten Martin Weiss Schulinspektorat Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland, Kreis 4 Urs Gerber, Eigerplatz 5, Postfach 364, 3000 Bern 14, Tel Seite 4 / 10

5 Schulärzte Informationen zu den Schularztuntersuchungen: Im 2. Kindergartenjahr, der 4. Klasse und der 8. Klasse finden die vom Kanton vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchungen in der Bahnhofpraxis in Wichtrach statt. Diese werden durch die Schule organisiert. Sie finden meistens während den Unterrichtszeiten ohne Begleitung der Eltern statt. Die genauen Untersuchungsunterlagen erhalten Sie jeweils im Vorfeld der Untersuchung durch die Klassenlehrpersonen. Die Bahnhofpraxis ist auch für Vorfälle im Schulalltag unser Ansprechpartner. Name Adresse Kontakt Dr. med. Berchtold Bühler Bahnhofstrasse 28 Tel Zuständig für: Untersuchungen aller Kindergärten Dr. med. Michael Schenk Bahnhofstrasse 28 Tel Zuständig für: Untersuchungen Sekstufe 1 Dr. med. Katharina Schönenberger Bahnhofstrasse 28 Tel Zuständig für: Untersuchungen 4. Klassen Schulzahnarzt Informationen zur Zahnuntersuchung: Die jährliche Reihenuntersuchung beim Schulzahnarzt wird durch die Schule organisiert. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Schulzahnpflege, welches auf der Website der Schule aufgeschaltet ist. Name Adresse Kontakt Dr. med. dent. Michel Krähenbühl Hängertstrasse 7 Tel Zuständig für: Untersuchungen Primarstufe und Sekstufe 1 Beauftragte für Läusefragen Name Adresse Kontakt Franziska Amadori Schulhausstrasse 5 Tel Zuständig für: Untersuchungen Primarstufe und Sekstufe 1 Hauswarte und Hauswartinnen Liegenschaft Zuständige Person Adresse Hauswart/in Telefon Hauswart/in Kindergarten am Bach Monika Reber Fuhrenweg 13 Tel Kindergarten Niesenstrasse Beatrice Gurtner Thalgutstrasse 8 Tel Schulhaus am Bach Roger Sigrist Schulhausstrasse 3 Tel / Tel Kindergarten Römerweg Marianne Brügger Thalgutstrasse 11 Tel Tel Kindergarten / Schulhaus / Tagesschule Stadelfeld Peter Hofmann (Leitender Hauswart) Vorderdorfstrasse 1B Tel Tel Seite 5 / 10

6 Ferienordnung KW Bezeichnung erster Ferientag letzter Ferientag Sommerferien 2016 Samstag, 2. Juli 2016 Sonntag, 14. August Herbstferien 2016 Samstag, 24. September 2016 Sonntag, 16. Oktober Winterferien 2016/17 Samstag, 24. Dezember 2016 Sonntag, 8. Januar Wintersportferienwoche 2017 Samstag, 18. Februar 2017 Sonntag, 26. Februar Frühlingsferien 2017 Samstag, 8. April 2017 Sonntag, 23. April Auffahrt und Pfingstferien 2017 Donnerstag, 25. Mai 2017 Montag, 5. Juni Sommerferien 2017 Samstag, 8. Juli 2017 Sonntag, 13. August Herbstferien 2017 Samstag, 23. September 2017 Sonntag, 15. Oktober Winterferien 2017/18 Samstag, 23. Dezember 2017 Sonntag, 7. Januar Wintersportferienwoche 2018 Samstag, 17. Februar 2018 Sonntag, 25. Februar Ostertage 2018 Karfreitag, 30. März 2018 ( ab Do Mittag, 29. März frei) Ostermontag, 2. April Frühlingsferien 2018 Samstag, 7. April 2018 Sonntag, 22. April Auffahrt und Pfingstferien 2018 Donnerstag, 10. Mai 2018 Sonntag, 20. Mai Sommerferien 2018 Samstag, 7. Juli 2018 Sonntag, 12. August 2018 Die Ferienordnung ist auch auf der Website: aufgeschaltet. Informationen zum Kindergarten und Schulbetrieb Informationen zu Veränderungen im Kindergarten und Schulgeschehen aufgrund der Gesetzesrevision Möchten Sie sich genauer über den Kindergarten oder das Schulsystem informieren, so finden Sie auf der Website verschiedene Unterlagen. Den jeweiligen Infoblättern kann entnommen werden, ob diese nur für die Primarschule der Gemeinde Wichtrach oder für den Kindergarten und die Volksschule des ganzen Kanton Bern (Erziehungsdirektion) zutreffen. Kindergarten - Schulweg Die Verantwortung für den Weg liegt bei den Eltern. Wir geben an Elternabenden Empfehlungen für den sichersten Schulweg (gemäss Rücksprache mit dem Schulpolizisten) ab. Zudem empfehlen wir den Schüler/innen nach Möglichkeit den Schulweg in Gruppen zu begehen. Leider kann es auf dem Weg auch mal zu Unstimmigkeiten, Streitereien oder nicht korrektem Verhalten einzelner Schüler/innen kommen. Nehmen Sie in diesem Fall rasch und direkt den Kontakt zu den betroffenen Kindern und Eltern auf. Sollte dies nicht zu einer Verbesserung der Situation beitragen, so können Sie sich gerne auch bei der Klassenlehrperson oder der Schulsozialarbeiterin melden und mit ihr das weitere Vorgehen besprechen. Seite 6 / 10

7 Schulhausöffnungszeiten vergessene Hausaufgaben: was tun? Die Schulhäuser sind grundsätzlich an Schultagen während den Unterrichtszeiten von Uhr beziehungsweise Uhr bis Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Hat Ihr Kind die Hausaufgaben in der Schule vergessen, so hat es die Möglichkeit während diesen Zeiten sich bei einer im Schulhaus anwesenden Lehrperson im Lehrerzimmer zu melden und in ihrer Begleitung die Aufgaben im Schulzimmer zu holen. Ist niemand anwesend, so können die Sachen nicht geholt werden. Am Mittwochnachmittag, an anderen schulfreien Nachmittagen und während den übrigen Zeiten (Ferien, Feiertage) bleibt das Schulhaus geschlossen. Hauswarte geben keine Schlüssel heraus. Hausaufgaben Die Schulwoche dauert grundsätzlich 5 Tage von Montag bis Freitag. Auf der Primarschulstufe bleibt der Mittwochnachmittag unterrichtsfrei. Alle übrigen Halbtage können für Unterrichtsstunden bei der Stundenplanung eingesetzt werden. Hausaufgaben dienen der Vor- und Nachbereitung von Arbeiten; sie können auch im Zusammenhang mit längerfristigen Zielsetzungen des Unterrichts stehen. Wenn am Freitagnachmittag kein Unterricht stattfindet, können den Schülerinnen und Schülern für Montag Hausaufgaben erteilt werden. Die Schüler/innen sollten die Hausaufgaben möglichst selbstständig erledigen können. Die Eltern überprüfen die Erledigung der Aufgaben. Die Ergebnisse der Hausaufgaben werden im Unterricht verarbeitet; die Schüler/innen erhalten Rückmeldungen zu ihren Arbeiten. Schulbesuche / Elterngespräche Schulbesuche sind mit vorgängiger Anmeldung willkommen. Für ausserordentliche Elterngespräche vereinbaren Sie mit den Lehrpersonen einen Termin (nicht zwischen Tür und Angel). Nur so können wir Ihre Anliegen ernst nehmen und den nötigen Rahmen und die Zeit für ein Gespräch reservieren. Lager Wir haben unsere Regelung betreffend Lagerdurchführung vereinheitlicht. Nebst Schulreisen und Exkursionen möchten wir weiterhin die Möglichkeit zu Lagererlebnissen oder Projektwochen/Tagen bieten. Folgende Entscheide werden umgesetzt: Ab 3./4. Klasse: Landschulwochen, mehrtägige Schulreisen oder Klassenprojekte mit 1-3 Nächten auswärts übernachten können durchgeführt werden. Ab 5./6. Klasse: Das Skilager in der 6.Klasse (4 Nächte auswärts übernachten) bleibt verbindlich für alle. Daneben sind Landschulwochen, mehrtägige Schulreisen oder Projekttage/Woche mit max. 4 Übernachtungen möglich, jedoch nicht für alle Klassen verbindlich. Körperhygiene - Duschen nach dem Sportunterricht wird empfohlen Ab der 2. Klasse wird von der ganzen Primarschule Wichtrach das Duschen nach Sportlektionen empfohlen. Gemäss Lehrplan haben wir im Bereich Gesundheitsförderung das Richtziel, den Schülerinnen und Schülern die Gewohnheit einer zweckmässigen Körperpflege zu vermitteln. Gemäss Hinweise des Lehrplans ist die Gesundheitsförderung eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Deshalb ist es von unserer Seite her eine Empfehlung und keine Verpflichtung. Die Lehrpersonen übernehmen keine Kontrolle dieser Empfehlung. Das Duschen wird mit den Schülern in der Schule besprochen und es wird - ausser nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages - auch Zeit für den Duschvorgang eingeplant. Wir bitten Sie, also im Sinne einer gesunden Körperhygiene, unsere Empfehlung zu unterstützen. Falls bei Ihnen oder Ihrem Kind Fragen oder Probleme auftauchen sollten, besprechen Sie diese bitte mit der Klassenlehrperson. Kirchliche Unterweisung (KUW) - parallel zum regulären Unterricht Die KUW steht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schüler offen. Die Kinder werden gemäss KUW-Plan in der unterrichtsfreien Zeit und teilweise während der regulären Schulstunden unterrichtet. Sie werden für diese Zeit vom Schulunterricht dispensiert. Für alle anderen Kinder findet der reguläre Schulunterricht statt. Teilweise werden diese Stunden in Kleingruppen für stufenübergreifende Unterrichtsformen genutzt. Seite 7 / 10

8 Absenzenregelung für den Kindergarten und die Primarschule Schulpflicht Gemäss Volksschulgesetz Artikel 32 sind die Eltern verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Im Falle von wiederholten unentschuldigten Absenzen wird die Kommission für Bildung und Kultur Anzeige erstatten. Entschuldigte Absenzen Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt: Krankheit oder Unfall des Kindes. Schulbesuch ist wegen Krankheit oder Todesfall in der Familie, Krankheits- oder Erholungsaufenthalt eines Elternteils nicht möglich. Äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung. Amtliches Aufgebot von Schularzt, Schulzahnarzt, Erziehungsberatung, Prüfungsaufgebote. Wohnungswechsel der Familie (bis zu 2 Tagen) Private Arzt oder Zahnarzttermine oder ärztlich verordnete Therapien, falls sich diese nicht in die schulfreie Zeit legen lassen. Bei voraussehbaren Absenzen entschuldigen die Eltern ihr Kind im Voraus bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer schriftlich und mit Begründung. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann die Entschuldigung telefonisch erfolgen. Bei längeren Absenzen kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein Arztzeugnis oder eine andere Bestätigung einfordern. Freie Halbtage Bis zu fünf Unterrichtshalbtage pro Schuljahr können ohne Angabe von Gründen bezogen werden. Diese können einzeln oder zusammenhängend und unabhängig von anderen Abwesenheiten oder Dispensationen bezogen werden. Regeln: Ein Halbtag ist nicht in Einzellektionen aufteilbar (beim Bezug einer Einzellektion wird ein Halbtag angerechnet) Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden Schularbeiten sind durch das Kind unaufgefordert und selbständig nachzuholen Die Eltern orientieren die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer spätestens am Vortag schriftlich. Dispensationen Gestützt auf die Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) können in besonderen Fällen Dispensationen bewilligt werden. Die Schulleitung kann Ihnen bei Bedarf die DVAD aushändigen und gibt Ihnen Auskunft über das Vorgehen. Beachten Sie, dass Dispensationsgesuche in der Regel vier Wochen im Voraus gestellt werden müssen. Seit der Revision des Volksschulgesetzes 2013 gibt es bezüglich Dispensationen keine Unterschiede zwischen Kindergarten und Primarschule. Es können grundsätzlich keine Ferien ausserhalb der Schulferien bewilligt werden. Die Dispensationsgesuche für Schülerinnen und Schüler des Zyklus 1 (KG bis 2. Kl.) schriftlich zu richten an: Zyklusleitung 1, Barbara Macchi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach Die Dispensationsgesuche für Schülerinnen und Schüler des Zyklus 2 (3. Kl. bis 6. Kl.) schriftlich zu richten an: Zyklusleitung 2, Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach Seite 8 / 10

9 Massnahmenplan bei Läusen in der Schule 1. Die Lehrperson meldet jeden Läusebefall, den sie entdeckt oder der ihr von Eltern mitgeteilt wird, sofort der Schulleitung. 2. Die Schulleitung meldet den Läusebefall oder den Verdacht direkt bei der zuständigen Läusetante Franziska Amadori, Schulhausstrasse 5, 3114 Wichtrach, Tel Frau Amadori untersucht die gesamte Schulklasse auf Läusebefall und eventuell zusätzlich enge Kontaktpersonen der befallenen Kinder. 4. Jedes befallene Kind erhält ein offizielles Merkblatt ( der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern) über die Läusebehandlung mit nach Hause - als Anleitung, wie die Eltern die Behandlung vornehmen müssen. Die Eltern des befallenen Kindes erhalten einen Telefonanruf von Frau Amadori. Sie bespricht die Massnahmen und beantwortet allfällige Fragen. 5. Frau Amadori entscheidet von Fall zu Fall, ob im gleichen Haushalt lebende Personen mitbehandelt werden müssen. (Ausnahme: Schwangere setzen sich direkt mit ihrem Haus- bzw. Frauenarzt in Verbindung). 6. Frau Amadori kontrolliert alle befallenen Kinder 2 Wochen nach der ersten Behandlung. 7. Falls bei einzelnen Kindern trotz Behandlung noch Läuse festgestellt werden, versucht Frau Amadori im Gespräch mit den Eltern des betroffenen Kindes die Gründe für das Therapieversagen herauszufinden und die Therapie nochmals korrekt durchführen zu lassen. Allenfalls führt sie die Behandlung persönlich durch. 8. Versagt auch dies, ist der Schularzt beizuziehen. 9. Dispensationen von betroffenen Kindern können im Wiederholungsfalle durch die Schulleitung unter Beizug des Schularztes ausnahmsweise vorgenommen werden. 10. Frau Amadori orientiert die Schulleitung und die betroffenen Lehrpersonen laufend mittels Rückmeldeblättern über den Stand der Massnahmen. 11. Die Schulleitung orientiert die Eltern der betroffenen Kinder sowie die Kommission für Bildung und Kultur über den Stand der Untersuchungen. 12. Bei Abwesenheit wird Frau Amadori durch die zuständigen Schulärzte vertreten. Was Sie auch noch wissen sollten Kommunikation und Verhaltensregeln In erster Linie ist die Klassenlehrperson Ihre erste Ansprechperson bei Fragen rund um den Kindergarten- und Schulbetrieb. Für alle weiteren Fragen können Sie sich an die zuständige Schulleitung wenden. Grundsätzlich halten wir uns ans Leitbild der Primarschule Wichtrach (siehe Website) und an die Hausordnung. Im Umgang mit elektronischen Geräten gelten folgende Regeln: a) Während des Unterrichts und in den Pausen sind Handys und andere elektronische Geräte (z.b. MP3-Player) grundsätzlich ausgeschaltet und versorgt. Ausnahme: Bei vereinbarten Einsätzen im Unterricht gelten die Regeln der Lehrperson. Die Schule haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen. b) Bei Schulverschiebungen (Schulreisen, Ausflüge, Exkursionen, Lager) KG-4.Kl.: Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine elektronischen Geräte und keine Handys mitnehmen. Die Lehrpersonen verfügen über ein Notfalltelefon. Bei Lagern wird den Eltern eine Lagertelefonnummer für Notfälle bekannt gegeben. 5./6. Klasse: Es gelten betreffend elektronischen Geräten und Handys die Regeln der Klassenlehrperson. Seite 9 / 10

10 Motorfahrzeugfahrten von Eltern mit Kindergarten und Schulkindern Kindersitz Seit dem 1. April 2010 müssen Kinder bis zwölf Jahre oder 150 cm Grösse (was zuerst eintrifft) eine Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) verwenden. Kindersitze müssen mit einer ECE-Etikette der Version 44.03,.04 oder R129 versehen sein. Alle heute neu angebotenen Produkte entsprechen diesem Stand der europäischen Norm. Eltern sind dafür verantwortlich, dass mitgeführte Kinder auf einem passenden Sitz mitfahren (die Schule kann Reservesitzchen organisieren, bitte vorgängig melden). Versicherungslage Sachschäden Sobald ein Motorfahrzeug eingesetzt ist, ist immer die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung des Halters zuständig. Der Umfang der Versicherung hängt also von der Police des Halters ab. Unfallschäden Für Unfallschäden (Verletzungen von Personen) ist immer die persönliche Unfallversicherung dieser Person zuständig (gesetzlich obligatorisch). Bei Schulkindern handelt es sich in der Regel um die private Krankenkasse oder eine private Unfallversicherung. Die Schülerunfallversicherung der Gemeinde ist beschränkt auf die Risiken Todesfall und Invalidität. Regress Haftpflichtansprüche von Drittpersonen an die Schule werden zwischen den beteiligten Versicherern (Motorfahrzeughaftpflicht und Betriebshaftpflicht der Gemeinde) direkt erledigt. Selbstbehalt, Bonusverlust Verbleibende Kosten der Motorfahrzeugversicherer sind nicht gedeckt. Eine Kostenübernahme durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen. Mitglieder LEBE (Lehrerinnen und Lehrer Bern) Mitglieder LEBE haben eine Versicherung der ungedeckten Kosten (Selbstbehalt, Bonusverlust), falls sie selbst Schulkinder mit einem beliebigen Motorfahrzeug transportieren. Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass die Gemeinde für solche Fahrten keine Versicherungsdeckung hat. Schulsekretariat, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach, Tel , Seite 10 / 10

PRIMARSTUFE WICHTRACH

PRIMARSTUFE WICHTRACH PRIMARSTUFE WICHTRACH Kindergarten und Primarschule Schulleitung: Saskia Lüthi, Stadelfeldstrasse 14, 3114 Wichtrach, Tel. 031 781 25 94, schulleitung.primwichtrach@bluewin.ch Informationen zum Schuljahr

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