Frauenförderplan des Schulamtes für den Kreis Lippe Grundschulen

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1 Frauenförderplan des Schulamtes für den Kreis Lippe Grundschulen /24

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Rahmenbedingungen Rechtliche Grundlagen und Inhalte Ansprechpartnerinnen für Gleichstellung Ausgangslage Ziele Zuständigkeiten Bestandsanalyse Zur Gesamtzahl der Lehrerinnen und Lehrer Zur Gesamtzahl der Schulleiterinnen und Schulleiter'''''''''''''' Zur Gesamtzahl der Konrektoren und Konrektorinnen'''''''''''' Befristet eingestellte Lehrerinnen und Lehrer Freiwerdende Funktionsstellen Evaluation und Fortschreibung Bericht zum Frauenförderplan Fortschreibung Maßnahmen Links Anhang''''''''''''''''''''''''''''''''' /24

3 1. Allgemeine Rahmenbedingungen 1.1 Rechtliche Grundlagen und Inhalte Der vorliegend Frauenförderplan ist auf der Grundlage des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (LGG) vom erstellt worden. Das LGG setzt den grundgesetzlichen Auftrag aus Art 3 Abs. 2 GG um, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern, Nachteile zu beseitigen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Kernaussage des LGG ist die sog. leistungsbezogene Quotierungsbestimmung. Diese verpflichtet alle verantwortlichen Dienststellen, bei Unterrepräsentanz von Frauen bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung diese bevorzugt einzustellen, zu befördern oder höherzugruppieren, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen ( 7 LGG). Jede Dienststelle mit mindestens zwanzig Beschäftigten ist verpflichtet gem. 5 a LGG für den Zeitraum von 3 Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen. Inhalt des Frauenförderplans sind gem. 6 Abs. 1 LGG Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur sollen konkrete Ziele im Hinblick auf Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen von Frauen festgelegt und die zu deren Umsetzung vorgesehenen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen festgeschrieben werden ( 6 Abs. 2-4 LGG). Nach Ablauf des Frauenförderplans ist nach 5 LGG ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen gemeinsam mit der Fortschreibung des Frauenförderplans vorzulegen. Das Schulamt für den Kreis Lippe kommt diesem Auftrag mit der Vorlage des Frauenförderplans für Grundschulen in Lippe nach. Der Frauenförderplan ist auf allen schulischen Ebenen bekannt zu machen und bei allen Personalentwicklungsmaßnahmen zu berücksichtigen. (Quelle: Frauenförderplan , Bezirksregierung Detmold) 3/24

4 1.2 Ansprechpartnerinnen für Gleichstellung An den Schulen werden die Schulleitungen von Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen (AfG) bei der Umsetzung der Gleichstellungsrechte unterstützt. Gem. 15 Abs. 2 LGG ist eine AfG zu bestellen, wenn die weiblichen Mitglieder des Lehrerkollegiums dies beschließen. Entsprechendes gilt für die ZfsL. 8 Soweit an der jeweiligen Schule gem. 59 Abs. 5 SchulG zur Stärkung der Selbstverwaltung und Eigenverantwortlichkeit von Schulen der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter Aufgaben der bzw. des Dienstvorgesetzten übertragen werden, sind Aufgaben und Beteiligungsrechte der GB gem. 15 LGG von der AfG wahrzunehmen. (Quelle: Frauenförderplan , Bezirksregierung Detmold) 4/24

5 2. Ausgangslage Das Schulamt für den Kreis Lippe ist dienstvorgesetzte Stelle für ca. 900 Lehrerinnen und Lehrer an 56 Grundschulen. Der erste Frauenförderplan wurde im Jahr 1997 geschrieben. Fortgeschrieben wurde der Förderplan im April 2004 für die Jahre 2004 bis Aufgrund der personellen Fluktuation und zeitweiliger Vakanz in der Schulaufsicht zum Ende des Berichtszeitraums, wovon die Generalie Gleichstellung und Frauenförderung erneut betroffen war, wurde der Plan nicht nahtlos fortgeschrieben. Erst im Jahr 2009 erfolgte die Fortschreibung für die Jahre 2007 bis Im Jahr 2011 wurde der Frauenförderplan für den Zeitraum 2010 bis 2012 vorgelegt. Die Fortschreibung des Frauenförderplans für 2013 bis 2015 wird ausgehend von einem zahlenmäßigen Vergleich (s. Punkt 5 Bestandsanalyse ) der Jahre 2000, 2003, 2006, 2010 und 2013 die Entwicklung der Frauenquote im Bereich der Lehrkräfte und Funktionsstellen aufzeigen und notwendige Schlussfolgerungen (s. Punkt 8 Maßnahmen ) darlegen. 5/24

6 3. Ziele Der Frauenförderplan des Schulamtes für den Kreis Lippe verfolgt durch Offenlegung der Bestandsaufnahme eine Bewusstseinsschärfung für eine gezielte Personalentwicklung in allen schulischen Bereichen und auf allen Ebenen unter dem Aspekt der Frauenförderung, dient der Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung dient der langfristigen Steigerung des Frauenanteils an Funktionsstellen und plant bewusstseins- und qualifikationsfördernde Maßnahmen für Frauen zur Stärkung einer bewussten Karriereplanung und der Bereitschaft, richtungsweisende Funktionen zu übernehmen. Dies bezieht sich vor allem auf folgende Bereiche: Vereinbarkeit von Familie und Beruf Arbeitszeitgestaltung Aufwertung von Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeführt werden Besetzung von Funktionsstellen Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die auch Frauen zur Übernahme von Funktionsstellen motiviert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Frauen ihren Beruf zu ca. 60% in Teilzeit ausüben. Außerdem soll mit ihm aufgedeckt werden, ob sich die Stellung der Frauen in den Schulen auf gleichbleibend hohem Niveau befindet oder ob sich Veränderungen ergeben haben. 6/24

7 4. Zuständigkeiten Frau Simone Kropp, Schulleiterin der Grundschule Asemissen, Gleichstellungsbeauftragte beim Schulamt für den Kreis Lippe. Frau Christine Pili, Teamleitung für die Verwaltung im Schulamt für den Kreis Lippe. 7/24

8 5. Bestandsanalyse 5.1 Zur Gesamtzahl der Lehrer und Lehrerinnen: Im Jahr 2000: Lehrer/in Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und Lehrerinnen und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. A 12 S A 12 P A 12 PzA A % % Angestellte % % Summe % % Summe weibliche Lehrkräfte insg.: > 92 % (ohne Rektorinnen/Konrektorinnen) Summe männliche Lehrkräfte insg.: 70 --> 8 % (ohne Rektorinnen/Konrektorinnen) Im Jahr 2003: Lehrer/in Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und Lehrerinnen und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. A 12 S % A 12 P % % A 12 PzA % % A % % A 10 F % % EG % % EG 10/ % % EG 9/ % % Summe % % Summe weibliche Lehrkräfte insg.: > 91 % (ohne Rektorinnen/Konrektorinnen) Summe männliche Lehrkräfte insg.: 75 --> 9 % (ohne Rektorinnen/Konrektorinnen) 8/24

9 Im Jahr 2006: Lehrer/in Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und Lehrerinnen und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. A 12 S % A 12 P % % A 12 PzA % % A % % A 10 F % % EG % % EG 10/ % % EG 9/ % % Summe % % Summe weibliche Lehrkräfte insg.: > 92 % (ohne Rektorinnen/Konrektorinnen) Summe männliche Lehrkräfte insg.: 66 --> 8 % (ohne Rektorinnen/Konrektorinnen) Im Jahr 2010: Lehrer/In Hauptamtliche Lehrer und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weibl. %weibl. insg. männlich weibl. %weibl. insg. männl. weibl. insg. %weibl. A 12 S % % A 12 P % % % A % % % A 10 F % % % E % % % E 10 A % % % E % % A 10 SVA 1 0 0% % Summe % % Summe weibliche Lehrkräfte insg.: > 92 % (ohne Rektorinnen/Konrektorinnen) Summe männliche Lehrkräfte insg.: 63 --> 8 % (ohne Rektorinnen/Konrektorinnen) 9/24

10 Im Jahr 2013: Lehrer/In Hauptamtliche Lehrerinnen und Lehrer und Lehrerinnen und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weibl. %weibl. insg. männl. weibl. insg. %weibl. A 12 S % % A 12 P % % % A % % % A 10 F % % E % % % E 10 A % % % E A 10 SVA % % A 9 SVA % % A 6 SVA % % Summe % % % Summe weibliche Lehrkräfte insg.: > 93 % (ohne Rektorinnen/Konrektorinnen) Summe männliche Lehrkräfte insg.: 56 --> 7 % (ohne Rektorinnen/Konrektorinnen) Überblick über die Entwicklung von 2000 bis 2013 Entwicklung der Anzahl der Lehrerinnen Jahr männlich weiblich Summe % % % % % % Rückblickend auf den Zeitraum von 2010 bis 2013 kann festgestellt werden, dass die Gesamtzahl der Lehrerinnen und Lehrer zurückgegangen ist, prozentual aber gleichbleibend überdurchschnittlich viele Frauen (93%) als Lehrerinnen an Grundschulen beschäftigt sind. Während 59% der Frauen den Beruf in Teilzeit ausüben, liegt der Anteil bei den Männern nur bei 12,5% und ist damit im Beobachtungszeitraum um 5% gesunken. 10/24

11 Da im Grundschulbereich der Frauenanteil im Bereich der Lehrkräfte nach wie vor bei über 90% liegt, ist eine Förderung in diesem Bereich nicht notwendig. Stattdessen müsste hier die Förderung und Unterstützung von Männern in den Blick genommen werden. 11/24

12 5.2 Zur Gesamtzahl der Schulleiterinnen und Schulleiter Im Jahr 2000: Schulleiter/in Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und Lehrerinnen und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. A 14 L % A 13 LZ % % A 13 L % A 12 L Summe % % Im Jahr 2003: Schulleiter/in Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und Lehrerinnen und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. A 14 L % % A 13 LZ % % A 13 L % % A 12 L Summe % % Im Jahr 2006: Schulleiter/in Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und Lehrerinnen und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. A 14 L % % A 13 LZ % % A 13 L % % A 12 L % Summe % % /24

13 Im Jahr 2010: Schulleiter/In Hauptamtliche Lehrer und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. %weibl. A 14 L % % % A 13 LZ % % % A 13 L % % % Summe % % % Im Jahr 2013: Schulleiter/In Hauptamtliche Lehrerinnen und Lehrer und Lehrerinnen und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. %weibl. A 14 L % % A 13 LZ % % % A 13 L % % Summe % % % Überblick über die Entwicklung von 2000 bis 2013 Entwicklung der Anzahl der Schulleiterinnen Jahr männlich weibl. Summe % % % % % % Im Hinblick auf die Frauenförderung entwickelt sich die absolute Zahl der Frauen, die Schulleitungspositionen in Grundschulen übernommen haben, im Vergleichszeitraum überaus positiv. War der Anteil der Schulleiterinnen bis 2003 noch geringer als der Anteil der Männer, so hat sich dieses Verhältnis gewandelt. Im Jahr 2013 liegt die Frauenquote deutlich über 70% (76%). 13/24

14 Auch bei der Besetzung der A 14-Stellen ist der oben beschriebene Trend zu erkennen. Während im letzten Frauenförderplan 63% der A14-Stellen mit Frauen besetzt waren, ist die Frauenquote im Jahr 2013 deutlich auf 80% gestiegen. 14/24

15 5.3 Zur Gesamtzahl der KonrektorInnen: Im Jahr 2000: Konrektor/in Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und Lehrerinnen und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. A13 V % % A 13 R A 12 V % % Summe % % Im Jahr 2003: Konrektor/in Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und Lehrerinnen und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. A13 V % % A 13 R 1 0 0% % A 12 V % % Summe % % Im Jahr 2006: Konrektor/in Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und Lehrerinnen und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. A13 V % % A 13 R % % A 12 V % % Summe % % /24

16 Im Jahr 2010: Hauptamtliche Lehrer und Lehrer mit TVL - Vertrag Konrektor/In männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. %weibl. A13 V % % % A 13 R % % % A 13 S % % % A 13 SOP % % % A 12 L % % A 12 V % % % Summe % % % Im Jahr 2013: Konrektor/In Hauptamtliche Lehrer und Lehrer mit TVL - Vertrag männlich weiblich %weibl. insg. männlich weiblich %weibl. insg. männl. weibl. insg. %weibl. A13 V % % % A 13 R % % % A 13 S % % A 13 SOP % % % A 12 L A 12 V % % % Summe % % % Überblick über die Entwicklung von 2000 bis 2013 Entwicklung der Lehrerinnen in Konrektorinnenposition Jahr männlich weibl. Summe % % % % % % 16/24

17 Auch im Bereich der stellvertretenden Schulleitung zeigt sich der positive Trend weiterhin stabil. Im Jahr 2013 waren 87% Prozent der KonrektorInnenstellen mit Frauen besetzt. Zusammenfassung Die aktuellen, hier zugrunde liegenden Zahlen, zeigen, dass sich der Anteil von Frauen im Grundschulbereich des Schulamtsbezirkes Detmold auf sehr hohem Niveau befindet. Während sich der Frauenanteil im Vergleich zum letzten Frauenförderplan bei den Lehrern um 1% erhöht hat, der Anteil der Konrektorinnen sich um 1% verringert hat, hat sich die Frauenquote im Bereich der Schulleitung um 13% erhöht. Betrachtet man die Entwicklung ausgehend von den Daten im Jahr 2000 ergibt sich ein noch positiveres Bild: - Lehrerinnen +1% - Konrektorinnen Schulleiterinnen +33% Berücksichtigt werden muss jedoch auch, dass die Zahl der Männer insgesamt rückläufig ist. Von den aktuell beschäftigten 56 Männern sind 36% in einer Leitungsfunktion (SL und KR) tätig. Aber nur 13% der Frauen bekleiden eine Leitungsfunktion. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in allen drei Bereichen (Lehrerinnen, Konrektorinnen, Schulleiterinnen) der Anteil der Frauen sich auf einem sehr hohen Niveau befindet und die geforderte Quote von 50 % Frauen in Leitungsfunktionen erreicht wird. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Lehrerinnen und Lehrer sind Frauen in den Leitungsfunktionen jedoch unterrepräsentiert. Die Tatsache, dass Frauen in Teilzeit arbeiten und immerhin 17 Konrektorinnen in Teilzeit arbeiten, aber keine einzige Schulleitung, weist auf ein Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Leitungsfunktionen hin. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. 17/24

18 5.4 Befristet eingestellte Lehrerinnen und Lehrer (zur Information) weibl. männlich Tage LEH_TEIL STD x 493 TVL 0 x 986 TVL 6 x 256 TVL 8 x 1493 TVL 10 x 74 TVL 14 x 459 TVL 14 x 707 TVL 14 x 2557 TVL 14 x 246 TVL 14 x 373 TVL 14 x 209 TVL 14 x 1836 TVL 14 x 99 TVL 16 x 707 TVL 16 x 218 TVL 16 x 1339 TVL 16 x 151 TVL 18 x 583 TVL 18 x 345 TVL 18 x 218 TVL 18 x 1493 TVL 18 x 1633 TVL 19 x 111 TVL 20 x 99 TVL 20 x 287 TVL 20 x 507 TVL 20 x 583 TVL 20 x 218 TVL 20 x 1122 TVL 20 x 583 TVL 20 x 583 TVL 20 x 218 TVL 20 x 948 TVL 20 x 948 TVL 20 x 218 TVL 20 x 583 TVL 21 x 1472 TVL 22 x 958 TVL 24 x 1101 TVL 24 x 948 TVL 24 x 218 TVL 24 x 1679 TVL 24 x 1314 TVL 24 x 925 TVL 26 x 373 TVL 26 x 641 TVL 27 x 409 TVL 28 x 209 TVL 28 x 465 TVL 28 x 1015 TVL 28 x 2105 TVL 28 x 218 TVL 28 x 218 TVL 28 x 559 TVL 28 x 583 TVL 28 x 312 TVL 28 x 583 TVL 28 18/24

19 Freiwerdende Funktionsstellen Im nächsten Jahr sind mindestens insgesamt elf Funktionsstellen (4 Schulleitungsstellen und 7 stellvertretende Schulleitungsstellen) neu zu besetzen. Das entspricht etwa jeder 10. Schulleitungsstelle. Um die Besetzung von Funktionsstellen mit Frauen zu erhöhen, sind Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie nötig. 6. Evaluation und Fortschreibung 6.1 Bericht zum Frauenförderplan Die im Frauenförderplan aufgeführten Maßnahmen sollen im Folgenden hinsichtlich ihrer Umsetzung evaluiert werden: Maßnahmen zur Gleichstellung und Frauenförderung wurden in drei verschiedene Handlungsebenen aufgeteilt: Schulaufsicht, Schule und Fortbildung. Die Schulaufsicht hat die geplanten Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und wird entsprechend weiter verfahren, d. h. Lehrerinnen, Konrektorinnen und Fachleiterinnen werden gezielt in die Entwicklungs- und Planungsarbeit auf Schulamtsebene einbezogen, um Bewerberinnen für Funktionsstellen zu requirieren und zu qualifizieren. Der Frauenförderplan wird auf Schulleitertagungen zum Thema Personalförderung vorgestellt und diskutiert. Handlungsvorschläge aus diesem Gremium werden berücksichtigt. Die im letzten Frauenförderplan angedachten Fortbildungen und die Einrichtung eines Arbeitskreises wurden nicht umgesetzt, da keinerlei Nachfragen diesbezüglich aus den Schulen an die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Lippe herangetragen wurden. Als Gründe für das geringe Interesse an Maßnahmen des Frauenförderplans sind zum einen die hohe Erfüllung des Frauenanteils zu nennen und zum anderen wurden häufig die Fülle von Pflichtausgaben in den Schulen und die weiteren neuen Arbeitsfelder mit hoher zeitlicher Bindung angeführt. 19/24

20 6.2 Fortschreibung Statistische Daten werden jährlich erhoben und ausgewertet, um die Entwicklung des Frauenanteils zu beobachten bzw. einer ggf. negativen Entwicklung gegensteuern zu können. Eine erneute Bilanzierung des Frauenförderplans wird darlegen, in welchen Bereichen die Frauenförderung gegriffen hat und nicht mehr fortgesetzt werden muss, wo Frauenförderung weiterhin notwendig ist, wo Handlungsmöglichkeiten bzw. Handlungsnotwendigkeiten für die untere und obere Schulaufsicht und in den Schulen liegen und inwiefern eine Männerförderung notwendig erscheint. Eine Fortschreibung des Frauenförderplans ist zum Ende des Jahres 2015 für die Jahre 2016 bis 2018 geplant. 20/24

21 7. Maßnahmen Mit den Maßnahmen zur Frauenförderung wurde im Grundschulbereich eine erfolgreiche Wirkung erzielt, sodass inzwischen alle Stellen, einschließlich denen der Schulleitung, vorrangig von Frauen besetzt sind. Die positive Entwicklung soll durch folgende Maßnahmen weiter unterstützt werden: Handlungsebene Schulaufsicht Thematisierung des Frauenförderplans in Schulleiterdienstbesprechungen Maßnahmen zur Gewinnung von Frauen für Schulleitungsaufgaben (Ermutigung geeigneter Frauen zur Bewerbung auf Funktionsstellen, verstärkte Einbeziehung von Lehrerinnen für die Leitung von Arbeitskreisen bzw. Entwicklungs- und Planungsarbeiten im Schulamt) Eine Vernetzung der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen ist anzustreben. Handlungsebene Schule Bezogen auf die zunehmende Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Schulen müssen verstärkt folgende Punkte berücksichtigt werden: Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen in allen Schulen benennen und deren Kompetenzentwicklung für die neuen Aufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule stützen. Um Frauen zur Übernahme von Leitungsfunktionen zu ermutigen, sollten sie durch die Schulleitung gezielt auf geeignete Fortbildungsangebote hingewiesen und an der Schule mit Leitungsverantwortung vertraut gemacht werden (z.b.: Leitung von Arbeitskreisen, etc.). Maßnahmen zur Berücksichtigung von Entlastungsmöglichkeiten für Teilzeitbeschäftigte Schulleitung und Kollegium einer jeden Grundschule sollten sich im Rahmen interner Konzepte mit dem Thema Entlastungsmöglichkeiten für Teilzeitbeschäftigte und Vereinbarung von Familie und Beruf beschäftigen. Hierzu könnten gehören: 21/24

22 - Teilzeitgerechte Stundenplangestaltung (Einbezug der Lehrerkonferenz) - Transparenz innerhalb des Kollegiums zu Ausgleichsregelungen für Teilzeitkräfte - Familienfreundliche Tagungszeiten Auch muss in den einzelnen Systemen darüber nachgedacht werden, wie teilzeitbeschäftigte Schulleitungen entlastet werden können. Hier muss gezielt nach Aufgaben gesucht werden, die innerhalb des Kollegiums delegiert werden können. Maßnahmen zur Aufwertung der Tätigkeit an einem überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplatz Aufgrund der Tatsache, dass in den Grundschulen überwiegend Frauen tätig sind, sollte die Förderung und Unterstützung von Männern verstärkt beachtet werden. Der Beruf der Grundschullehrerin/des Grundschullehrers sollte generell eine gesellschaftliche und finanzielle Aufwertung im Vergleich zu den Lehrämtern in der Sekundarstufe I und II erfahren. Von diesen Maßnahmen würden Frauen und Männer in gleicher Weise profitieren und sie würden für Männer einen Anreiz darstellen, den Beruf des Grundschullehrers zu ergreifen. Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis an Grundschulen ist erstrebenswert. 22/24

23 8. Links Gleichstellungsseite des MSW Gleichstellungsseite der Bezirksregierung Detmold chstellung/index.php Mainstreaming/Gleichstellung/index.html 23/24

24 9. Anhang A 14 L A 13 LZ A 13 L A 13 V A 13 R A 12 L A 12 V Leiter/in einer Schule mit mehr als 360 Schülern Leiter/in einer Schule mit 181 bis 360 Schülern Leiter/in einer Schule mit 81 bis 180 Schülern stellv. Leiter/in einer Schule mit mehr als 360 Schülern Realschullehrer Leiter/in einer Schule mit bis zu 80 Schülern stellv. Leiter/in einer Schule mit 181 bis 360 Schülern A 12 S1 Sek. I -Lehrer/in A 12 P Primarstufenlehrer/in A 12 PzA Primarstufenlehrer/in zur Anstellung A 12 A 10 F EG 11 Grund- und Hauptschullehrer/in Fachlehrer/in Primarstufenlehrer/in EG 10/9 Sozialpädagoge/Sozialpädagogin EG 9/8 u. a. Religionslehrer/in, Turn- oder Gymnastiklehrer/in, Musiklehrer/in 24/24

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