Frauenförderplan. Realschule Gesamtschule Gymnasium Berufskolleg Weiterbildungskolleg Bezirkssonderschule

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1 Bezirksregierung Detmold - Abt.4 Schulabteilung Frauenförderplan für Schulen Realschule Gesamtschule Gymnasium Berufskolleg Weiterbildungskolleg Bezirkssonderschule Studienseminare Schulämter Regionale Schulberatungsstellen

2 Bezirksregierung Detmold Abteilung 4 Schulabteilung Frauenförderplan für Schulen Realschulen Gesamtschulen Gymnasien Berufskollegs Weiterbildungskollegs Bezirkssonderschulen Studienseminare Schulämter Regionalen Schulberatungsstellen

3 Bezirksregierung Detmold Leopoldstr. 15, Detmold Telefon (Zentral): 05231/71-0 Telefax (Zentral): 05231/ o / Internet: Juli 2004

4 Inhalt Seite Vorwort Allgemeine Rahmenbedingungen Gleichstellung und Gender Mainstreaming Inhalt des Frauenförderplans Gesellschaftliche Rahmenbedingungen Das Landesgleichstellungsgesetz Die Koordinationsgruppe Gleichstellung Die Fachberaterin für Gleichstellungsfragen Schulformspezifische Datenerfassungen, Analysen, Prognosen und Zielsetzungen Realschulen Gesamtschulen Gymnasien Berufskollegs Weiterbildungskollegs Bezirkssonderschulen Studienseminare Untere Schulaufsicht Regionale Schulberatungsstellen Exkurs: Selbstständige Schule Evaluation der Maßnahmenfelder des Frauenförderplans Maßnahmenfelder Präsentation und Verbreitung des Frauenförderplans Beförderung/Stellenbesetzung/dienstliche Beurteilung Fortbildung - Umsetzung von Gender Mainstreaming Fortbildung und Information für Personen mit Leitungsfunktionen Fortbildung der Lehrkräfte - Umsetzung der Reflexiven Koedukation Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen Teilzeit Vernetzung Strukturelle Maßnahmen Tabellarischer Überblick Anhang Aufträge zur Umsetzung und Rückmeldung Übersicht über mit Gleichstellungsfragen befasste Personen Grundsätze zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer Statistiken der Jahre

5 Vorwort Vorwort Der erste Frauenförderplan nach Inkrafttreten des Landesgleichstellungsgesetzes schrieb Ziele für die Gleichstellungsarbeit in der Schulabteilung bis Ende 2003 fest. Dieser Plan bedurfte nach Ablauf seiner Geltungsdauer der Erfolgskontrolle sowie der Fortschreibung. Mit Blick auf die in diesem Frauenförderplan veröffentlichten Ergebnissen ist festzustellen, dass das Thema Frauenförderung in seiner Bedeutung und seiner Bandbreite im Schulbereich erkannt ist und aktiv bearbeitet wird. Die Bewertung der bislang schon erreichten Gleichstellungsziele wird abhängig vom Grad der eigenen Betroffenheit möglicherweise recht differenziert ausfallen. Und genau an diesem Punkt sollte der Hebel bei der weiteren Sensibilisierung für Fragen der Gleichstellung zwischen Frau und Mann einsetzen: Die Berücksichtigung der Gleichberechtigung der Geschlechter und ein Hinwirken auf die Beseitigung von bestehenden Nachteilen lässt sich auch im Schulbereich nur dann wirklich herstellen, wenn die Akteurinnen und Akteure auf allen Ebenen des Schulwesens die Bereitschaft mitbringen, sich für Fragen der Geschlechtergerechtigkeit zu öffnen und die Geschlechterperspektive in ihre Denk- und Verhaltensweisen zu integrieren. Hierbei sind besonders Kolleginnen und Kollegen mit Leitungsfunktionen angesprochen, zu deren Aufgabenbereich die Enttabuisierung und offene Diskussion des Themenkomplexes Gleichstellung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört. Insbesondere die Strategie des Gender Mainstreaming setzt als ergänzendes Instrument zur gezielten Frauenförderung auf der Leitungsebene einer Verwaltung oder Organisation an und macht von dort aus Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen. Dieses Prinzip, das die Entscheidungsprozesse einer Organisation verändern will, ist zuletzt durch den Kabinettbeschluss zum Steuerungskonzept - auch für die Schulen verbindlich geworden. Es soll auf allen Ebenen schulischen Handelns ein Klima hergestellt werden, in dem die freie Auseinandersetzung in allen Gesprächsrunden stattfindet und die Beseitigung von strukturellen Nachteilen lösungsorientiert erarbeitet werden kann. 4

6 Vorwort Frauenförderplanung ist ein wichtiger Teilaspekt einer umfassenden Personalentwicklungsplanung. Sie ist nicht nur gesetzgeberisch gewollt, sondern bildet eine unerlässliche Zielvorgabe. Der Frauenförderplan wird diesem Anspruch der Form nach gerecht. Für die gelebte Praxis sind wir als Personen und jeweils in den zugewiesenen Rollen verantwortlich. Durch die hier aufgestellten Maßnahmen zur Verbesserung bestehender Nachteile wird das Ziel der Gleichstellung zu einer realisierbaren Aufgabe. Mit dem vorliegenden Frauenförderplan wird die Gleichstellung konstruktiv als permanenter Arbeitsauftrag für die Schulaufsicht, die einzelnen Schulen und Studienseminare festgeschrieben. Über die Implementierung eines Controlling-Verfahrens bleibt gewährleistet, dass dieser Plan nicht als bürokratisches Nachschlagewerk zu den Verwaltungsakten gelegt wird, sondern Früchte trägt. Im Auftrag (Bernd Wesemeyer) 5

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8 Allgemeine Rahmenbedingungen 1. Allgemeine Rahmenbedingungen 1.1 Gleichstellung und Gender Mainstreaming Ausgehend von der Feststellung, dass die Lebenswirklichkeit von Frauen in vielen Bereichen durch Benachteiligung geprägt ist, wurde bisher als Instrument zur Förderung der Gleichstellung die Frauenförderung eingesetzt. Eine weitere relativ junge Strategie zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist Gender Mainstreaming. Hierbei geht es um beide Geschlechter, Frauen und Männer. Dieser Strategieansatz ist eine Ergänzung zur Frauenförderung, aber kein Ersatz. Der Begriff Gender kommt aus dem Englischen und bezeichnet die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechtsrollen von Mann und Frau. Diese sind, anders als das biologische Geschlecht, erlernt und damit auch veränderbar. Mainstreaming bedeutet, dass eine bestimmte inhaltliche Vorgabe, die bisher nicht das Handeln bestimmt hat, zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen gemacht wird. Die Zugehörigkeit zum weiblichen oder männlichen Geschlecht ist noch immer eine der prägendsten und bedeutsamsten gesellschaftlichen Unterscheidungen. Denn das Leben von Frauen und Männern weist in den meisten Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens große Unterschiede auf, ohne dass dies immer bewusst wäre. Gender Mainstreaming verändert Arbeits- und als Ergebnis auch Lebensbedingungen, wenn in einer Verwaltung, einem Unternehmen oder in einer Organisation wie z.b. einer Schule sowohl die Leitung als auch die Beschäftigten die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern, von Mädchen und Jungen o in der eigenen Struktur o in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen, o in den Ergebnissen und Produkten, o in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und o in der Steuerung (Controlling) 7

9 Allgemeine Rahmenbedingungen von vornherein und regelmäßig berücksichtigen. (Quellenangabe: vgl. hierzu Broschüre der Bundesregierung: Gender Mainstreaming. Was ist das?) Wird der Strategieansatz des Gender Mainstreaming auf den Bildungsbereich angewendet bzw. auf die konkrete Schule heruntergebrochen, wird sich langfristig der Schulalltag verändern: Wenn Schulministerium, Bezirksregierung, Schulleitung und Kollegium die Methode des Gender Mainstreaming anwenden - z.b. bei Stundenplänen, Schulprogrammentwicklung oder Pausenhofgestaltung - verändert sich Schule insgesamt. In diesem Zusammenhang kommt den Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in Schulen und Studienseminaren eine wichtige Aufgabe zu. Sie werden diejenigen sein, die diesen Strategieansatz einfordern, ihn ggfs. der Schulleitung und anderen Verantwortlichen in Schule nahe bringen und gemeinsam mit diesen werden sie für das Controlling sorgen. 1.2 Inhalt des Frauenförderplans Der vorliegende Frauenförderplan ist auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) erstellt worden. Mit diesem Gesetz wird der Verfassungsauftrag aus Art.3 des Grundgesetzes, die Gleichbehandlung der Geschlechter, umgesetzt. In 5a LGG wird die Erstellung und Fortschreibung von Frauenförderplänen geregelt. Die Vorschrift verpflichtet zur Aufstellung eines Frauenförderplanes für einen Zeitraum von drei Jahren. Inhalte eines Frauenförderplans sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen ( 6 Abs. 1 LGG). Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur sollen konkrete Zielvorgaben im Hinblick auf Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen von Frauen erfolgen ( 6 Abs. 2 u. 3 LGG). Im Frauenförderplan ist weiterhin festzulegen, mit welchen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen die Zielvorgaben erreicht werden sollen ( 6 Abs. 4 LGG). 8

10 Allgemeine Rahmenbedingungen In 5a Abs. 6 LGG ist festgeschrieben, dass ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen nach Ablauf des Frauenförderplans zu erstellen und gemeinsam mit der Fortschreibung des Frauenförderplans vorzulegen ist. Die Bezirksregierung Detmold kommt diesem Auftrag mit der Vorlage dieses Frauenförderplans für die Schulabteilung nach. Der Frauenförderplan bezieht sich gemäß 3 Abs. 1 LGG auf die Schulformen, für die die Bezirksregierung Detmold direkt zuständig ist: Berufskollegs Gesamtschulen Gymnasien Realschulen Weiterbildungskollegs 4 Sonderschulen Die Zuständigkeit für Grund-, Haupt- und alle anderen Sonderschulen liegt bei den Schulämtern. Diese erstellen in eigener Zuständigkeit für die ihrer Aufsicht unterliegenden Schulen einen Frauenförderplan. Darüber hinaus bezieht sich der vorliegende Frauenförderplan auf drei weitere Bereiche, für die die Schulabteilung der Bezirksregierung zuständig ist: Studienseminarleitungen der Studienseminare für die Lehrämter aller Schulstufen Schulaufsichtsbeamtinnen und beamte (Untere Schulaufsicht) bei dem Schulamt der Stadt Bielefeld und den Schulämtern für die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn Schulpsychologen und Schulpsychologinnen in den regionalen Schulberatungsstellen Mit dem vorliegende Frauenförderplan ist eine verbindliche Grundlage für die Personalentwicklung in den oben genannten Schulformen, Studienseminaren, Schulämtern und regionalen Schulberatungsstellen im Regierungsbezirk Detmold geschaffen geworden. Der Frauenförderplan ist auf allen schulischen Ebenen bekannt zu machen und bei allen Personalentwicklungsmaßnahmen zu berücksichtigen. 9

11 Allgemeine Rahmenbedingungen 1.3 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen Noch immer ist es gesellschaftliche Realität, dass Frauen nicht entsprechend ihrem Anteil an der Beschäftigungsstruktur in Führungspositionen vertreten sind. Diese Aussage trifft auch im schulischen Bereich zu. Nach wie vor liegt der Anteil von Frauen in allen Schulformen an Funktionsstellen und/oder Beförderungsämtern deutlich unter ihrer allgemeinen Repräsentanz. Es ist jedoch zu beobachten, dass der Frauenanteil in Leitungspositionen in einigen Schulformen, wenn auch langsam, so doch stetig steigt. Schaut man sich die Zahl aller Teilzeitbeschäftigten an Schulen im Regierungsbezirk Detmold an, so wird deutlich, dass es nach wie vor überwiegend eine Aufgabe von Frauen ist, Familie und Beruf zu vereinbaren. 25,4 % der beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer im Regierungsbezirk Detmold sind teilzeitbeschäftigt, davon sind 79,4 % Frauen. Wird die Altersteilzeit herausgerechnet, die zu 54 % von Männern in Anspruch genommen wird, erhöht sich der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen sogar auf fast 85 %. Elternzeit wird lediglich von knapp 3 % der Männer in Anspruch genommen. Eine zukunftsgerichtete Gleichstellungsarbeit im Schulbereich muss nicht nur die Personalentwicklung im Auge haben, sondern orientiert sich auch an den geschlechtsspezifischen Interessen von Schülerinnen und Schülern. Aus diesem Grunde sind in vielen Schulen inzwischen Initiativen zu einer geschlechterbewussten Unterrichts- und Erziehungsarbeit entstanden bzw. weiter entwickelt worden. Mädchen- und Jungenförderung spielt darüber hinaus eine wichtige Rolle im Rahmen von Agenda 21-Maßnahmen. Die Erkenntnisse der Forschung auf diesem Gebiet werden in entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen aufgenommen. 1.4 Das Landesgleichstellungsgesetz Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) vom ist die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Um bestehende Benachteiligungen abzubauen, werden Frauen besonders gefördert. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu verbessern. 10

12 Allgemeine Rahmenbedingungen Die Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehen sich z.b. auf die Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen etc. ( 7 LGG), Vorstellungsgespräche ( 8 LGG), Fortbildung ( 11 LGG), Arbeitszeit und Teilzeit ( 13 LGG) und Beurlaubung ( 14 LGG). Das Gesetz schreibt wie vorher Artikel II des Frauenförderungsgesetzes die bevorzugte Einstellung und Beförderung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vor, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Diese Regelung gilt solange, bis in allen Bereichen Frauen zu 50 % vertreten sind. In 8 Abs. 6 LGG wird gesagt, dass Stellen einschließlich der Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben auch in Teilzeit auszuschreiben sind. Weiterhin sollen Auswahlkommissionen zur Hälfte mit Frauen besetzt sein ( 9 Abs. 2 LGG ). Das Landesgleichstellungsgesetz sieht in 11 Abs. 4 LGG Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte mit Leitungsaufgaben zum Thema Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vor. Für den Schulbereich wichtig ist der 15 LGG Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen. Hier ist festgelegt, dass an Schulen und Studienseminaren, an denen die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz oder der Seminarkonferenz dies beschließen, eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt wird. Nähere Ausführungsbestimmungen hierzu sind durch eine Handreichung des Ministeriums geregelt. Die Dienststellen im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes hier die Bezirksregierungen und die Schulämter bestellen jeweils eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin. Gemäß 15 Abs. 3 LGG kann nur eine Frau als Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. Die Bezirksregierung als obere Schulaufsicht bestellt gemäß 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Bezirksregierung in den Dezernaten 41 (Grund- und Sonderschule), 42 (Haupt- und Realschule), 43 (Gymnasium), 44 (Gesamtschule), 45 (Berufkolleg) und in den einzelnen Schulämtern eine Gleichstellungsbeauftragte. 11

13 Allgemeine Rahmenbedingungen 1.5 Die Koordinationsgruppe Gleichstellung Die Koordinierungsgruppe Gleichstellung in der oberen Schulaufsicht nimmt im Bereich Gleichstellung Querschnittsaufgaben wahr. Das Team besteht aus den Gleichstellungsbeauftragten für die einzelnen Schulformen, einer Fachleiterin für Fortbildungsangelegenheiten, einer Dezernentin des Dezernates 47 (Personalangelegenheiten), der Gleichstellungsbeauftragten des Hauses sie ist als Gleichstellungsbeauftragte für die nachgeordneten Behörden und somit für Studienseminarleitungen, die Schulaufsichtsbeamtinnen und beamten der untere Schulaufsicht und die Schulpsychologen und Schulpsychologinnen zuständig und der Fachberaterin für Gleichstellungsfragen. In der Koordinationsgruppe Gleichstellung werden die Erfahrungen, Arbeitsstände und Problemfelder aus den einzelnen Schulformen zusammengetragen, analysiert und bearbeitet. Die Koordinierungsgruppe ist auch das Gremium für die Entwicklung und Evaluierung schulformübergreifender Maßnahmen und Konzeptionen, wie z.b. Implementation und Begleitung der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in Schulen, Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer, Fortbildung mit gleichstellungsrelevanter und frauenfördernder Thematik oder Auswertung und Fortschreibung der Frauenförderpläne. Die Koordinationsgruppe arbeitet kontinuierlich mit der Fachberaterin für Gleichstellungsfragen zusammen, die die Sitzungen der Koordinationsgruppe vorbereitet und anfallende Arbeitsaufträge umsetzt. 1.6 Die Fachberaterin für Gleichstellungsfragen Die Fachberaterin für Gleichstellungsfragen ist im Dezernat 47 angesiedelt. Das Dezernat 47 trifft als personalverwaltende Abteilung personalrechtliche Entscheidungen und ist zuständig für die Erstellung, Fortschreibung und Evaluation des Frauenförderplanes, die Datensammlung und Datenpflege. Die Fachberaterin wirkt maßgeblich an der Fortschreibung des Frauenförderplans für die Schulabteilung mit. Sie arbeitet mit an der Erfassung der Daten, der Evaluation, der Erstellung der Prognosen und der Entwicklung der personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen. Sie unterstützt die Gleichstellungsbeauftragten bei der Umsetzung der Maßnahmen des Frauenförderplanes und ist dafür zuständig, dass die Daten regelmäßig erfasst werden und geeignete Erhebungsinstrumente zum Thema Gleichstellung entwickelt werden. 12

14 Allgemeine Rahmenbedingungen Die Fachberaterin unterstützt die Arbeit der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen. Sie übernimmt in diesem Zusammenhang in Absprache mit den Gleichstellungsbeauftragten koordinierende Tätigkeiten. So bereitet sie in enger Abstimmung mit den Gleichstellungsbeauftragten schulformbezogene und schulformübergreifende Dienstbesprechungen für die Ansprechpartnerinnen vor. In Einzelfällen berät sie in Gleichstellungsfragen. Die Vernetzung auf der Ebene der unteren Schulaufsicht wird von der Fachberaterin ebenso gepflegt, wie Kontakte zu außerschulischen und -behördlichen Frauenkonferenzen. Darüber hinaus nimmt sie an Dienstbesprechungen im MSJK, an Fachtagungen und an schulformübergreifenden Arbeitskreisen zu gleichstellungsrelevaten Themen teil. Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt ist die Initiierung von schulinternen und schulformübergreifenden Fortbildungen zum Thema Gleichstellung und Gender Mainstreaming sowie die Förderung von Schulungsmaßnahmen für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen. 13

15 Schulformspezifische Datenerfassung 2. Schulformspezifische Datenerfassungen, Analysen, Prognosen und Zielsetzungen Die Daten wurden zum Stichtag erhoben. Im Bereich der Schulleitungen sowie stellvertretenden Schulleitungen entspricht die tatsächlichen Stellenbesetzung nicht dem Stellenplan. Schulleitungen, die ihr Amt neu übernommen haben, unterliegen zunächst einer Beförderungssperre von zur Zeit 18 Monaten. Sie werden im Stellenplan nur als Schulleitungen erfasst, wenn sie tatsächlich in die jeweilige Besoldungsgruppe befördert wurden. Auch für die anderen Beförderungsämter ist festzustellen, dass Bewerbungen und Besetzungen in den Jahren sich nur dann im Stellenplan wiederfinden, wenn die Zeit der Beförderungssperren aufgelaufen ist. Der 25 Abs. 6 LBG und 7 Abs 1 und 2 LGG sehen vor, dass bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Frauen bevorzugt zu befördern und einzustellen sind, soweit in dem Zuständigkeitsbereich der für die Personalauswahl zuständigen Dienststelle im jeweiligen Beförderungsamt bzw. in der jeweiligen Laufbahn weniger Frauen als Männer sind und sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Prognosen zu den in den nächsten drei Jahren frei werdenden Stellen beruhen allein auf den auf Grund der Altersstruktur zu erwartenden Pensionierungen. In den Jahren 2003 bis 2006 erreichen die Jahrgänge 1939 bis 1941 das Pensionierungsalter. Die Zahlen des Jahrgangs 1942 wurden als Rechengröße hinzugezählt, um die Pensionierungen auf Antrag einerseits und vorzeitige Pensionierungen und Abgänge andererseits zu berücksichtigen. Der Frauenförderplan enthält schulformbezogene Daten zur Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Elternzeit. Der Gesetzgeber unterscheidet verschiedene Freistellungsmöglichkeiten: Teilzeitbeschäftigung Voraussetzungslose Teilzeit ( 78b Abs. 1 bis 3 LBG) Sabbatjahr ( 78b Abs. 4 LBG) 14

16 Schulformspezifische Datenerfassung Familienpolitische Teilzeitbeschäftigung ( 85a LBG) Altersteilzeit ( 78d LBG) als Blockmodell und als Teilzeitmodell Beurlaubung Beurlaubungen aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ( 78 e Abs. 1 Nr. 1 LBG) Urlaub aus familienpolitischen Gründen ( 85a LBG) Elternzeit Ohne Leerstelle (Beantragung unter einem Jahr, Lehrkraft wird weiter an Stammschule geführt) Mit Leerstelle (Beantragung über einem Jahr, Lehrkraft wird im Stellenplan als Leerstelle geführt) Detaillierte Aufstellungen über die weiblichen und männlichen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gegliedert nach Schulformen für die Jahre 2000 bis 2003 befinden sich im Anhang. Alle Daten beziehen sich auf die öffentliche Schulen. 15

17 Schulformspezifische Datenerfassung - Realschulen 2.1 Realschulen Im Regierungsbezirk gibt es 73 öffentliche Realschulen. Während des Geltungszeitraums des letzten Frauenförderplans wurde keine weitere Realschule gegründet. Die bestehenden Realschulen haben sich weiterhin vergrößert. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten hat sich um 0,8 % von 61,7 % auf 62,5 % erhöht. Frauenanteil in den Beförderungsämtern an Realschulen Beförderungsamt 2000 in % 2001 in % 2002 in % 2003 in % 2003 absolut Entwicklung in % Schulleitung 19,7% 20,6% 20,0% 22,4% 15 2,7% 1. stellvertretende Schulleitung 2. stellvertretende Schulleitung 20,6% 23,4% 27,3% 30,3% 20 9,7% 36,7% 40,6% 38,2% 42,1% 16 5,4% Fachleitung 46,2% 53,8% 53,8% 58,3% 7 12,1% A13 SI 49,2% 49,4% 51,7% 52,1% 88 7,9% Beschäftigte insgesamt 61,7% 62,0% 62,1% 62,5% ,8% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% Schulleitung Stellvertretende Schulleitung 2. Konrektor/in Fachleitung A13 SI 16

18 Schulformspezifische Datenerfassung - Realschulen Zum Stichtag der Datenerhebung waren in der Schulform Realschule von 73 Stellen 67 im zur Verfügung stehenden Beförderungsamt besetzt. 6 Stellen unterlagen der Beförderungssperre. Eine analoge Situation stellte sich für die Ersten Konrektoren und Konrektorinnen dar. Auf Grund ihrer Größe hatten zum Stichtag 38 Schulen eine zweite Konrektorin oder einen zweiten Konrektor. Die höchste Steigerungsrate in den Schulleitungsstellen weist das Beförderungsamt der stellvertretenden Schulleitung (Erste Konrektorin) auf. Hier beträgt die Zuwachsrate 9,7 %; in absoluten Zahlen: 20 Erste Konrektorinnen und 46 Erste Konrektoren auf der Datenbasis von 66 Stellen. Obwohl in diesem Bereich die Frauen weiterhin unterrepräsentiert sind, zeigt der Anstieg eine deutlich positive Entwicklung der Startposition für die Stelle einer Schulleiterin. Weiterhin gut wird das Beförderungsamt der Zweiten Konrektorin von Frauen angenommen: 42,1 % der Stellen konnten mit Frauen besetzt werden. Diese positive Entwicklung konnte auch erreicht werden, weil qualifizierte Lehrerinnen gezielt von der Schulaufsicht angesprochen wurden. Darüber hinaus hat ein bestehender Arbeitskreis von Frauen in Schulleitung an Realschulen ebenfalls deutlich positive Impulse im Sinne der Frauenförderung und unterstützung setzen können. Dieses Netzwerk für Frauen in der Schulleitung an Realschulen soll weiter bestehen bleiben. Die Frauenanteile in der Fachleitung (+ 12,1 %) sind deutlich angestiegen. Die Fachleitungen sind im gehobenen Dienst allerdings immer noch kein Beförderungsamt. Dennoch sind sie in der Statistik erfasst, da die Fachleitung von ihrem Anforderungsprofil her eine höherwertige Tätigkeit ist und zudem ein Reservoir für die Übernahme von Funktionsstellen bietet. Der Anstieg des Frauenanteils in der Fachleitung ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass dieses Aufgabenfeld für Frauen deshalb besonders attraktiv ist, weil sie- bedingt durch das Rollenverständnis- dem Beruf der Lehrerin und der pädagogischen Arbeit mit Menschen am nächsten kommen. Dafür spricht auch, dass viele Frauen die Möglichkeit zu pädagogischer Innovation als einen der Hauptbeweggründe für eine Bewerbung um eine Funktionsstelle ansehen. Darüber hinaus wollen sie sich neuen Herausforderungen stellen. Ein hoher Anteil an Verwaltungsaufgaben wird dagegen von vielen Frauen als weniger interessant bewertet. Auch im ersten Beförderungsamt der Realschule A 13 SI ist der Frauenanteil deutlich angestiegen. 17

19 Schulformspezifische Datenerfassung - Realschulen Bewerbungen und Stellenbesetzungen für Beförderungsämter an Realschulen Beförderungsamt Schulleitung A15/A14 1. stellvertretende Schulleitung/A14 2. stellvertretende Schulleitung/A14 Ausschreibung m % w % m % w Bewerbung Besetzung % ,3% 2 16,7% ,0% ,5% 10 34,5% 9 52,9% 8 47,1% ,3% 14 66,7% 3 23,1% 10 76,9% A13 SI ,6% 30 20,4% 19 46,3% 22 53,7% Fachleitung A13/A ,1% 10 76,9% 3 33,3% 6 66,7% Summe ,1% 66 42,9% 42 46,7% 48 53,3% Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Fachleitungen nicht schulformspezifisch ausgeschrieben werden, sondern bezogen auf das Lehramt Sek I. Bewerbungen aus allen Schulformen der Sek I werden derzeit im Kapitel Realschule statistisch geführt. Von den insgesamt 9 Stellenbesetzungen kommen 8 Personen aus der Realschule und eine Lehrkraft aus der Hauptschule. Das Interesse an den ausgeschriebenen Beförderungsämtern gestaltet sich differenziert. Bei Stellen in der Fachleitung, bei A 13 SI-Stellen und im Bereich der Konrektorinnen-Stellen ist das Interesse groß. Dagegen scheint das Interesse an der Funktion der Schulleiterin eher gering zu sein (2 Bewerbungen auf 10 Stellen). Positiv ist jedoch, dass alle Frauen, die im Bewerbungsverfahren waren, auch für das angestrebte Amt ausgewählt wurden. Eine Frauenförderung nach 25 Abs. 6 LBG fand in einem Fall Anwendung. Das Ziel des letzten Frauenförderplanes, 4 neue Schulleiterinnen einzustellen, konnte nicht erreicht werden. Im Bereich der stellvertretenden Schulleitung ist das anvisierte Ziel, 6 Frauen in dieses Amt zu befördern, sogar überschritten worden. Im Bereich A13 SI konnte das Ziel, den Status Quo zu halten, umgesetzt werden. 18

20 Schulformspezifische Datenerfassung - Realschulen Pensionierungen an Realschulen Beförderungsamt Regelpensionierung Blockmodell Altersteilzeit- Pensionierung insgesamt m w m w m w Schulleitung A15/A Stellvertretende Schulleitung/ A14 2. Stellvertretende Schulleitung /A Fachleitung A13 SI Summe In den nächsten drei Jahren werden 14 Stellen in der Schulleitung und 6 Stellen in der stellvertretenden Schulleitung vakant. Es lässt sich folgendes Leitziel definieren: Frauen müssen besonders motiviert werden, sich für Beförderungsstellen im Schulleitungsbereich zu bewerben, so dass sich die Gleichstellung auch in einer paritätischen Besetzung widerspiegelt. 19

21 Schulformspezifische Datenerfassung - Realschulen Konkret sollen für Frauen folgende Ziele bei einer Nachbesetzung bis 2006 erreicht werden: Frauenanteil in den Beförderungsämtern bis Schulleitung 22 30% 22,4% 1. stellvertretende Schulleitung 2. stellvertretende Schulleitung 25 35% 30,3% 18 46% 42,1% Fachleitung 7 58,3% 58,3% A13 SI 88 52,1% 52,1% Es müssen insbesondere Frauen in der Startposition der Ersten und Zweiten Konrektorin für eine Bewerbung zur Schulleiterin motiviert werden. Auch die Beförderungsanteile in der stellvertretenden Schulleitung sollten kontinuierlich erhöht werden. In der Zielfestlegung wird davon ausgegangen, dass 73 Schulleitungen und stellvertretende Schulleitungen zu besetzen sind. In absoluten Zahlen ergeben sich bei einer Steigerungsrate auf 30% in der Schulleitung 7 neue Schulleiterinnen und auf 35% in der stellvertretenden Schulleitung 5 neue Konrektorinnen. Die zweite stellvertretende Schulleitung ist auf einer Datenbasis von 41 Stellen berechnet worden. Grundlage hierfür ist nach wie vor eine Personalentwicklungsplanung durch die Schulleiterinnen und Schulleiter und eine persönliche Beratung durch die Schulaufsicht. 20

22 Schulformspezifische Datenerfassung - Realschulen Freistellungen an Realschulen Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Freistellungen von Lehrkräften an Realschulen. Der Beantragung von Freistellungen liegen unterschiedliche Motive zu Grunde (vgl.2.). Teilzeitbeschäftigung an Realschulen (Stand 12/2003) 85a/ 78b 78b Abs.4/u.a. 78d Teilzeit insgesamt Beschäftigte insgesamt Frauen 743 (92%) (87%) (62%) Männer 67 (8%) (13%) 922 (36%) Summe Beurlaubungen an Realschulen (Stand 12/2003) 85a 78e insgesamt Frauen 25 (86%) (90%) Männer 4 (14%) 0 4 (10%) Summe Elternzeit an Realschulen (Stand 12/2003) ohne Leerstelle mit Leerstelle insgesamt Frauen (96%) Männer (4%) Summe Zum waren 2447 Lehrkräfte in den Realschulen tätig, davon waren 1525 Frauen. Ohne die Einbeziehung des Sabbatjahres ( 78b Abs.4 LGG) und der Altersteilzeit ( 78d LGG) arbeiteten somit 49% (743) aller beschäftigten Frauen im Realschulbereich aus familien- und arbeitsmarktpolitischen Gründen ( 85a/ 78b LGG) in Teilzeit. Dagegen arbeiteten nur 7,% aller beschäftigten Männer aus den genannten Gründen in Teilzeit. Insgesamt waren von den Lehrkräften, die in Teilzeit arbeiteten, 87% Frauen. 21

23 Schulformspezifische Datenerfassung - Realschulen Unter den beurlaubten Beschäftigten waren 83% Frauen. Aus familienpolitischen Gründen ( 85a LGG) haben sich 86% der Frauen und 14% der Männer beurlauben lassen. Im Verhältnis zu anderen Schulformen war der Männeranteil hier hoch. In Elternzeit befanden sich zum Stichtag knapp 3% der Beschäftigten. Davon waren 96 % Frauen. Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen 64 Realschulen (88%) haben eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt. Stellvertreterinnen haben 26 Schulen. Angestrebt wird, dass alle Realschulen eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen benennen, die zukünftig in einem Netzwerk zusammenarbeiten sollen. Im Erhebungszeitraum gab es auf Bezirksebene eine überregionale Dienstbesprechung der Ansprechpartnerinnen. Die Umsetzung des LGG ist besondere Aufgabe der Schulleitung. Die Ansprechpartnerinnen wirken hier unterstützend mit. Die Zusammenarbeit zwischen Schulleitungen und Ansprechpartnerinnen muss weiter ausgebaut werden. Die Frage der Entlastung der Ansprechpartnerinnen ist in vielen Schulen nicht zufriedenstellend gelöst. In einigen Schulen werden die Ansprechpartnerinnen durch die Reduzierung von Pausenaufsichten entlastet. Der Ausbau möglicher Entlastungsmodelle muss in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden. Im Arbeitskreis Schulentwicklung und Koedukation, der auf Bezirksebene eingerichtet wurde, arbeiten auch Lehrkräfte aus dem Realschulbereich mit, die als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ihre Erfahrungen wiederum in ihre Schulen einbringen und sich dort für die konzeptionelle Weiterentwicklung im Bereich Reflexive Koedukation einsetzen. 22

24 Schulformspezifische Datenerfassung - Gesamtschulen 2.2 Gesamtschulen Während des Geltungszeitraums des Frauenförderplans gab es keine Neugründungen von Gesamtschulen im Bezirk. Somit gibt es insgesamt 26 Gesamtschulen, 24 davon sind öffentlich. 4 Gesamtschulen sind derzeit noch in der gymnasialen Oberstufe im Aufbau. Alle Schulleitungsstellen sind daher grundsätzlich besetzt. Frauenanteil in den Beförderungsämtern an Gesamtschulen Beförderungsamt 2000 in % 2001 in % 2002 in % 2003 in % 2003 absolut Entwicklung in % Schulleitung 27,6% 25,0% 23,8% 33,3% 8 5,7% Stellvertretende Schulleitung 23,8% 19,0% 20,0% 21,1% 4-2,7% Didaktische Leitung 36,8% 42,9% 43,5% 41,7% 10 4,8% Abteilungsleitung /A15 21,4% 35,3% 33,3% 27,8% 5 6,4% Abteilungsleitung /A14 30,0% 32,6% 44,4% 50,0% 23 20,0% Fachleitung 50,0% 40,0% 30,0% 25,0% 2-25,0% Koordination 30,6% 35,3% 33,3% 25,0% 7-5,6% A15 36,8% 29,2% 29,2% 32,0% 8-4,8% A14 43,1% 44,4% 42,3% 41,8% 82-1,3% A13 SI 50,0% 49,0% 47,2% 47,1% 74-2,9% Beschäftigte insgesamt 52,5% 51,9% 51,5% 51,9% 986-0,6% 23

25 Schulformspezifische Datenerfassung - Gesamtschulen 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% ,0% 10,0% 0,0% Schulleitung Stellvertretende Schulleitung Didaktische Leitung Abteilungsleitung Sek. II Abteilungsleitung Sek. I Fachleitung Koordination A13/A14 A15 A14 A13 SI Der Beschäftigungsanteil der Frauen in den Gesamtschulen ist insgesamt leicht zurückgegangen. In den Beförderungsämtern des Schulleitungsbereichs konnte der jeweilige Frauenanteil ausgenommen im Bereich der stellvertretenden Schulleitung - entsprechend der Zielsetzung im Frauenförderplan erhöht werden. Insbesondere der hohe Anteil bei den Didaktischen Leitungen und den Abteilungsleitungen spricht für die große Akzeptanz dieser Aufgaben bei Frauen. In diesen Arbeitsfeldern stehen pädagogische Schwerpunkte inhaltlich im Vordergrund. Das mag dafür sprechen, dass pädagogisch ausgerichtete Aufgaben Frauen eher ansprechen. In den anderen Beförderungsämtern ist eine Zunahme des Frauenanteils leider nicht aufzuweisen. Die Zielsetzungen des letzten Frauenförderplans konnten hier nicht umgesetzt werden. Besonders bei den Fachleitungsstellen ist ein Rückgang des Frauenanteils zu verzeichnen. Eine Erklärung für den Rückgang ist die Tatsache, dass Fachleitungsstellen nicht schulformspezifisch ausgeschrieben und besetzt werden. Kollegen und Kolleginnen aller Sek.I - und Sek.II - Schulformen können sich bewerben und die Stellen werden nach dem Prinzip der Bestenauslese besetzt. Der tatsächliche schulformspezifische Frauenanteil bei den Seminarfachleitungen ist nur festzustellen, wenn die Fachleitungen aller Schulformen miteinander verglichen werden. Der Rückgang des Frauenanteils in den Fachleitungsstellen ist auch auf 24

26 Schulformspezifische Datenerfassung - Gesamtschulen dem Hintergrund zu verstehen, dass die Fachleitung eine Ausgangsposition für die Übernahme von höherwertigen Funktionsstellen bietet. In den verbleibenden Beförderungsämtern ist, wenn auch ein geringerer, so doch ein stetiger Abwärtstrend zu verzeichnen. Hier müssen weiterhin unterstützende Maßnahmen fortgeführt werden. Wie bereits im Punkt 3.4. erläutert, finden sich nur dann die Stellenbesetzungen in den Jahren in der Tabelle Frauenanteil in den Beförderungsämtern wieder, wenn die Zeit der Beförderungssperren abgelaufen ist. Die neue Funktion wird aber schon ausgeübt, auch wenn die Beförderung erst später greift. Bewerbungen und Stellenbesetzungen für Beförderungsämter an Gesamtschulen Beförderungsamt Ausschreibung Bewerbung Besetzung m % w % m % w % Schulleitung /A ,0% 1 50,0% 1 50,0% 1 50,0% Stellvertretende Schulleitung /A ,4% 2 28,6% 2 50,0% 2 50,0% Didaktische Leitung /A ,0% 0 0,0% 2 100,0% 0 0,0% Abteilungsleitung /A ,9% 3 23,1% 6 75,0% 2 25,0% Abteilungsleitung /A ,0% 14 70,0% 2 16,7% 10 83,3% Koordination /A13/A ,0% 2 20,0% 3 75,0% 1 25,0% Fachleitung /A13/A A ,7% 2 33,3% 3 60,0% 2 40,0% A ,5% 18 37,5% 26 59,1% 18 40,9% A ,8% 38 42,2% 15 51,7% 14 48,3% Summe ,8% 80 40,2% 60 54,5% 50 45,5% Zu erkennen ist, dass trotz der Bemühungen der Schulaufsicht in den letzten drei Jahren durchgängig weniger Frauen als Männer zu motivieren waren, sich zu bewerben. Bei den Stellenbesetzungen sind Frauen aber entsprechend der Ziele in allen Bereichen erfolgreicher gewesen. Auf alle ausgeschriebenen Stellen haben sich 40,2% Frauen beworben, aber 25

27 Schulformspezifische Datenerfassung - Gesamtschulen 45,5% der Stellen sind mit Frauen besetzt worden. Die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes ( 7 Abs 1 und 2 LGG) war bei keiner Beförderung ausschlaggebend. Pensionierungen an Gesamtschulen Beförderungsamt Regelpensionierung Blockmodell Altersteilzeit- Pensionierung insgesamt m w m w m w Schulleitung / A16 / A Stellvertretende Schulleitung A15 / A14Z Didaktische Leitung / A Abteilungsleitung A Abteilungsleitung / A Fachleitung / A Koordination / A13 / A A A A13 SI Summe Im Bereich der Beförderungsämter werden bis 2006 insgesamt wesentlich mehr Männer als Frauen pensioniert. Folgendes Leitziel kann definiert werden: Frauen müssen besonders motiviert werden, sich für Stellen in der Schulleitung zu bewerben, so dass sich die Gleichstellung in einer paritätischen Besetzung widerspiegelt und die Ziele des Frauenförderplanes erfüllt werden bzw. erhalten bleiben. 26

28 Schulformspezifische Datenerfassung - Gesamtschulen Konkret sollen für Frauen folgende Ziele bei der Nachbesetzung bis 2006 erreicht werden: Frauenanteil in den Beförderungsämtern bis absolut 2006 in% 2003 in% Schulleitung 9 37,5 % 33,3 % Stellvertretende Schulleitung 5 26,3 % 21,1 % Didaktische Leitung 12 50,0 % 41,7 % Abteilungsleitung /A ,3 % 27,8 % Abteilungsleitung /A ,0% 50,0 % Fachleitung 2 25,0% 25,0 % A ,0 % 32,0 % Koordination A13/A ,0% 25,0 % A ,8% 41,8 % A13 Sek.I 77 49,0 % 47,1 % Freistellungen an Gesamtschulen Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Freistellungen von Lehrkräften an Gesamtschulen. Der Beantragung von Freistellungen liegen unterschiedliche Motive zu Grunde (vgl. 2.). Teilzeitbeschäftigung an Gesamtschulen (Stand 12/2003) 85a/ 78b 78b Abs.4/u.a. 78d Teilzeit insgesamt Beschäftigte insgesamt Frauen 399 (83%) (78%) 982 (52%) Männer 83 (17%) (22%) 909 (48%) Summe

29 Schulformspezifische Datenerfassung - Gesamtschulen Beurlaubungen an Gesamtschulen (Stand 12/2003) 85a 78e insgesamt Frauen 36 (95%) 0 36 (86%) Männer 2 (5%) 4 6 (14%) Summe Elternzeit an Gesamtschulen (Stand 12/2003) ohne Leerstelle mit Leerstelle insgesamt Frauen (91%) Männer (9%) Summe Zum Stichtag waren 1899 Lehrkräfte in den Gesamtschulen tätig, davon waren 986 Frauen. Ohne die Einbeziehung des Sabbatjahres ( 78b Abs.4) und der Altersteilzeit ( 78d) arbeiteten 40% (399) aller beschäftigten Frauen im Gesamtschulbereich aus familien- und arbeitsmarktpolitischen Gründen ( 85a/ 78b) in Teilzeit. Dagegen arbeiteten nur 9% der Männer aus den genannten Gründen in Teilzeit. Insgesamt waren von den Lehrkräften, die in Teilzeit arbeiteten, 78% Frauen. Unter den beurlaubten Beschäftigten (2,2%) waren 86% Frauen. Aus familienpolitischen Gründen ( 85a) haben sich 95% der Frauen und nur 5% der Männer beurlauben lassen. In Elternzeit befanden sich zum Stichtag knapp 3% der Beschäftigten. Davon waren 91 % Frauen. Mit einem Anteil von 9% war die Quote der Männer in Elternzeit im Vergleich zu anderen Schulformen in der Gesamtschule recht hoch. 28

30 Schulformspezifische Datenerfassung - Gesamtschulen Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen An jeder Gesamtschule wurde eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt. Stellvertreterinnen haben 7 Schulen. Es gibt auf Bezirksebene einen gut funktionierenden Arbeitskreis der Ansprechpartnerinnen, der sich regelmäßig trifft. Der Arbeitskreis hat eine Sprecherin, die bisher mit einer Unterrichtsstunde für koordinierende und vorbereitende Aufgaben entlastet wurde. Im Schuljahr 2003/2004 ist die Entlastung auf eine halbe Stunde reduziert worden, da Stundenressourcen nicht mehr in ausreichendem Maß zur Verfügung standen. Inhaltlich wurden im Arbeitskreis Strategien der Umsetzung des Frauenförderplanes in den einzelnen Schulen diskutiert und Konzepte einzelner Schulen zur Reflexiven Koedukation vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Aufgaben und Tätigkeitsfeldern der Ansprechpartnerinnen thematisiert und Regelungen für eine intensivere Zusammenarbeit mit der Schulleitung überlegt. In einigen wenigen Gesamtschulen haben sich Modelle einer effektiven und regelmäßigen Zusammenarbeit mit der Schulleitung etabliert. Die Umsetzung des LGG ist besondere Aufgabe der Schulleitung. Die Ansprechpartnerinnen wirken hier unterstützend mit. Eine Kultur der Zusammenarbeit zwischen Schulleitungen und Ansprechpartnerinnen muss weiter ausgebaut werden. Die Frage der Entlastung der Ansprechpartnerinnen ist in vielen Schulen noch nicht zufriedenstellend gelöst. In einigen Schulen werden die Ansprechpartnerinnen durch die Reduzierung von Pausenaufsichten entlastet. Der Ausbau möglicher Entlastungsmodelle, z.b. auch durch Stellvertreterinnen, muss in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden. In einigen Schulen werden Konzepte zur Reflexiven Koedukation erfolgreich erprobt und umgesetzt. Insbesondere im Arbeitskreis Schulentwicklung und Koedukation, der auf Bezirksebene eingerichtet wurde, arbeiten viele Lehrkräfte aus Gesamtschulen mit, die als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ihre Erfahrungen wiederum in ihre Schulen einbringen und sich dort für die konzeptionelle Weiterentwicklung im Bereich Reflexive Koedukation einsetzen. 29

31 Schulformspezifische Datenerfassung - Gymnasien 2.3 Gymnasien Zur Zeit gibt es 57 öffentliche Gymnasien. Die Daten der in den Jahren 1999 und 2000 neu gegründeten Schulen (Gymnasium Steinhagen, Delbrück und Schloss-Holte) waren in der Statistik mit Stand nicht enthalten. Frauenanteil in den Beförderungsämtern an Gymnasien Beförderungsamt 2000 in % 2001 in % 2002 in % 2003 in % 2003 absolut Entwicklung in % Schulleitung 16,0% 19,6% 22,2% 24,5% 12 8,5% Stellvertretende Schulleitung 14,0% 14,3% 14,3% 17,0% 8 3,0% Fachleitung 16,8% 17,2% 19,5% 21,1% 16 4,2% A15 16,2% 16,5% 19,5% 19,8% 52 3,6% A14 33,0% 33,6% 34,8% 36,8% 399 3,8% A13 SI 67,4% 68,8% 67,4% 67,4% 31 0,0% Beschäftigte insgesamt 41,6% 43,1% 44,7% 45,4% ,8% 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% ,0% 10,0% 0,0% Schulleitung Stellvertretende Schulleitung Fachleitung A15 30 A14 A13 SI

32 Schulformspezifische Datenerfassung - Gymnasien Ein Vergleich mit den Daten des Frauenförderplans , Stand zeigt, dass das Ziel, mehr Beförderungsämter mit Frauen zu besetzen, in allen Besoldungsgruppen erreicht werden konnte. Die Tatsache, dass mittlerweile ¼ aller Schulleitungen mit Frauen besetzt sind, ist als besonders erfreulich zu werten. Da die Statistik nur die Stellen zählt, in denen die achtzehnmonatige Wartezeit bis zur endgültigen Beförderung nach A16 bereits absolviert wurde, lag die tatsächliche Zahl der Schulleiterinnen mit Stichtag sogar bei 14 Frauen. Die auf den ersten Blick erstaunlich niedrige Quote der Stellvertreterinnen faktisch sind derzeit 8 von 55 Stellvertretungen durch Frauen besetzt, 2 Stellen sind vakant - lässt sich u.u. mit der typischen Aufgabenverteilung im Bereich der Schulleitung erklären: Die stark durch Verwaltungs-, Haushalts- und schulinterne Organisationsaufgaben geprägte Stellvertretung erscheint vielen Frauen, die nicht zwingend eine Schulleiterinnenstelle anstreben, wenig attraktiv. Dies dürfte sich allerdings im Zuge einer Veränderung der Aufgabenstruktur der Schulleitung und damit einer breiteren Streuung der Aufgabenbereiche, wie sie an vielen Gymnasien bereits praktiziert wird, modifizieren. Auffällig ist der deutliche Unterschied zwischen dem Frauenanteil im Beförderungsamt A14 (36,8%) und dem Beförderungsamt A 15 (19,8%): Nur etwa die Hälfte der Oberstudienrätinnen lässt sich zu einer Bewerbung motivieren. Hier ist nach Gesprächen mit Frauen auch potentiellen Bewerberinnen - häufig die noch immer unterschiedliche Lebensplanung von Frauen und Männern im gymnasialen Lehramt anzuführen. Vielfach lässt sich das nur teilweise kalkulierbare Arbeitsvolumen einer Leitungsposition mit der Doppelbelastung Familie und Beruf nicht verbinden. Das umfangreiche Beurteilungsverfahren ist zudem eine Hürde, bei der sich Kolleginnen in geringerem Maße hohe Kompetenzen zutrauen. Hier gilt es, diese Fähigkeiten zu schulen wie auch das Vertrauen der Lehrerinnen in ihre eigenen Leistungen zu stärken. Die Bemühungen im Fortbildungsbereich, durch geschlechtsspezifische Angebote Frauen für Leitungspositionen zu interessieren, wurden nur bedingt angenommen. Erfolgversprechender erscheint die persönliche Ansprache durch Schulleitung oder Schulaufsicht. Eine nummerische Zuordnung ist hier allerdings nicht möglich. Insgesamt ist festzuhalten, dass sich trotz der o.g. Steigerung des Frauenanteils in allen Beförderungsämtern die im letzten Frauenförderplan angestrebte Quote noch nicht vollständig erreichen ließ. 31

33 Schulformspezifische Datenerfassung - Gymnasien Bewerbungen und Stellenbesetzungen für Beförderungsämter an Gymnasien Beförderungsamt Ausschreibung Bewerbung Besetzung m % w % m % w % Schulleitung / A ,3% 2 16,7% 3 60,0% 2 40,0% Stellvertretende Schulleitung / A15 V ,6% 6 21,4% 4 50,0% 4 50,0% Fachleitung /A ,0% 14 50,0% 2 28,6% 5 71,4% A ,4% 22 25,6% 27 73,0% 10 27,0% A ,8% ,2% ,2% 99 47,8% Summe ,8% ,2% ,6% ,4% Vergleichen wir die Quoten der Bewerbungen und Besetzungen der Beförderungsämter mit denen des letzten Frauenförderplans, so lassen sich auch hier motivierende und viel versprechende Entwicklungen verzeichnen: Der Frauenanteil im Bewerbungsfeld hat besonders in den oberen Leitungsbereichen deutlich zugenommen. Frauen, die sich zu einer Bewerbung auf ein Beförderungsamt entschlossen, waren gegenüber ihren Mitbewerbern deutlich erfolgreicher, die angestrebte Position zu erreichen. Eine Frauenförderung nach 25 Abs. 6 LBG wurde dabei bei keiner Bewerbung angewendet. Die Besetzungsquoten verdeutlichen zudem, dass verglichen mit der Bewerbungsquote der Frauenanteil gegen 50% bzw. in der Fachleitung A 15 sogar deutlich darüber liegt. Eine Ausnahme bildet hier allerdings noch die Position der Studiendirektorinnen. Hier gleichen sich Bewerbungsquote und Besetzungsanteil an. Die Gründe für diese niedrigen Werte wurden bereits erläutert. 32

34 Schulformspezifische Datenerfassung - Gymnasien Pensionierungen an Gymnasien Beförderungsamt Regelpensionierung Blockmodell Altersteilzeit- Pensionierung insgesamt m w m w m w Schulleitung /A Stellvertretende Schulleitung /A Fachleitung /A A A Summe Dass neben der Schulleitung insbesondere im Bereich der Koordinationsfunktionen an den Gymnasien Entwicklungsbedarf besteht, lässt sich auch mit Blick auf die zu erwartenden Pensionierungen belegen: 34 allein durch Pensionierung frei werdende Stellen im Bereich A 15 verweisen auf die Notwendigkeit, mehr Frauen, die bereits A14-Ämter bekleiden, auf den Schritt in eine Leitungsfunktion vorzubereiten. Es lässt sich folgendes Leitziel definieren: Frauen müssen besonders motiviert werden, sich für Beförderungsstellen zu bewerben, so dass sich die Gleichstellung auch in einer paritätischen Besetzung widerspiegelt und die Ziele des Frauenförderplanes erfüllt werden bzw. erhalten bleiben. 33

35 Schulformspezifische Datenerfassung - Gymnasien Konkret sollen für Frauen folgende Ziele bei einer Nachbesetzung bis 2006 erreicht werden: Frauenanteil in den Beförderungsämtern bis absolut 2006 in% 2003 in% Schulleitung 15 30% 24,5% Stellvertretende Schulleitung 10 22% 17% Fachleitung 16 21,1% 21,1% A % 19,8% A % 36,8% Freistellungen an Gymnasien Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Freistellungen von Lehrkräften an Gymnasien. Der Beantragung von Freistellungen liegen unterschiedliche Motive zu Grunde (vgl. 2.). Teilzeitbeschäftigung an Gymnasien (Stand 12/2003) 85a/ 78b 78b Abs.4/ u.a. 78d Teilzeit insgesamt Beschäftigte insgesamt Frauen 640 (84%) (75%) (46%) Männer 124 (16%) (25%) (54%) Summe Beurlaubungen an Gymnasien (Stand 12/2003) 85a 78e insgesamt Frauen 27 (96%) (83%) Männer 1 (4%) 7 8 (17%) Summe

36 Schulformspezifische Datenerfassung - Gymnasien Elternzeit an Gymnasien (Stand 12/2003) ohne Leerstelle mit Leerstelle insgesamt Frauen 33 (94%) (93%) Männer 2 (6%) 3 5 (7%) Summe Zum waren 3049 Lehrkräfte in den Gymnasien tätig, davon waren 1396 Frauen. Ohne die Einbeziehung des Sabbatjahres ( 78b Abs.4 LGG) und der Altersteilzeit ( 78d LGG) arbeiteten somit 46% (640) aller beschäftigten Frauen im gymnasialen Bereich aus familien- und arbeitsmarktpolitischen Gründen ( 85a/ 78b LGG) in Teilzeit. Dagegen arbeiteten nur 7,5% aller beschäftigten Männer aus den genannten Gründen in Teilzeit. Insgesamt waren von den Lehrkräften, die in Teilzeit arbeiteten, 75% Frauen. Unter den beurlaubten Beschäftigten waren 83% Frauen. Aus familienpolitischen Gründen ( 85a LGG) haben sich 96% der Frauen und nur 4% der Männer beurlauben lassen. In Elternzeit befanden sich zum Stichtag knapp 3% der Beschäftigten. Davon waren 93 % Frauen. Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen An allen Gymnasien wurde eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt. Stellvertreterinnen haben 35 Schulen. Damit ist der Anteil der Stellvertreterinnen im Vergleich zu anderen Schulformen mit 61% hoch. Es gab auf Bezirksebene im Erhebungszeitraum eine überregionale Dienstbesprechung der Ansprechpartnerinnen. Darüber hinaus haben sich die Ansprechpartnerinnen auf Kreisebene regelmäßig informell getroffen und ausgetauscht. Im letzten Jahr sind diese Treffen nicht mehr fortgeführt worden. Eine stärkere überregionale Vernetzung und Anbindung an die Bezirksregierung ist Ende 2003 wieder in Angriff genommen worden mit dem Ziel, regionale und überregionale Strukturen aufzubauen, die die Ansprechpartnerinnen in ihrer Tätigkeit an den Schulen unterstützen und stärken. 35

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