Frauenförderplan für Schulen Grundschule Förderschule Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium Berufskolleg Weiterbildungskolleg

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1 Bezirksregierung Detmold Schulabteilung Frauenförderplan für Schulen Grundschule Förderschule Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium Berufskolleg Weiterbildungskolleg und für Studienseminare Schulämter Regionale Schulberatungsstellen

2 Bezirksregierung Detmold Leopoldstr. 15, Detmold Telefon (Zentral): 05231/71-0 Telefax (Zentral): 05231/ Internet: Frauenförderplan

3 Inhalt Seite Vorwort Allgemeine Rahmenbedingungen Inhalt des Frauenförderplans Gesellschaftliche Rahmenbedingungen Das Landesgleichstellungsgesetz Die Koordinationsgruppe Gleichstellung Die Fachberaterin für Gleichstellungsfragen Schulformspezifische Datenerfassungen, Analysen, Prognosen und Zielsetzungen Grundschulen Förderschulen Hauptschulen Realschulen Gesamtschulen Gymnasien Berufskollegs Weiterbildungskollegs Studienseminare Untere Schulaufsicht Regionale Schulberatungsstellen Bericht zum Frauenförderplan Maßnahmenfelder zum Frauenförderplan Frauenförderplan Personalentwicklung und Personalführung Fortbildungskonzept Teilzeit Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen Reflexive Koedukation Anhang Aufträge zur Umsetzung und Rückmeldung Auswertung des Rückmeldebogens FFP Statistik über AfG an Schulen und Studienseminaren Vernetzungsstruktur der AfG an Schulen Frauenförderung und Gender Mainstreaming Gender Mainstreaming in der Qualitätsanalyse Grundsätze zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer Teilzeitbeschäftigung an Schulen im Regierungsbezirk Detmold Übersicht über mit Gleichstellungsfragen befasste Personen Schulformbezogene Statistiken

4 Vorwort Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, vor Ihnen liegt der dritte Frauenförderplan der Bezirksregierung Detmold für den Schulbereich. Er ist gültig für den Zeitraum vom bis Der Frauenförderplan gibt einerseits Rechenschaft über die Umsetzung der Zielsetzungen der vergangenen drei Jahre und will sich andererseits den Herausforderungen stellen, die sich für den Gleichstellungsbereich durch das zum in Kraft getretene Schulgesetz des Landes Nordrhein- Westfalen ergeben. Damit fällt auch die durch das neue Schulgesetz angestrebte Weiterentwicklung der Schulen zu größerer Eigenständigkeit in den Geltungszeitraum des vorliegenden Frauenförderplans. In dem Umfang, in dem Dienstvorgesetztenaufgaben auf die Schulleitungen in den zukünftigen eigenverantwortlichen Schulen übertragen werden, nehmen die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen als Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten der Schulaufsicht deren gleichstellungsrelevanten Aufgaben wahr. Die Bezirksregierungen und Schulämter bleiben jedoch Dienststellen im gleichstellungsrechtlichen Sinne ( 3 LGG), so dass sie weiterhin Frauenförderpläne erstellen. Aufgabe der Schulen wird es sein, noch mehr als bisher Frauenförderung in der Personalund Organisationsentwicklung eigenverantwortlich wahrzunehmen. Es gilt in diesem Zusammenhang auch genau zu beobachten, ob die Neuregelung bei der Schulleitungswahl die Unterrepräsentanz von Frauen in dem Maße wie bisher abbauen hilft. Die weiteren Veränderungen, die durch das zweite Schulrechtsänderungsgesetz sowie die Verwaltungsstrukturreform in den nächsten drei Jahren für die Schullandschaft zu erwarten sind, werden in die vorhandenen Strukturen eingreifen. Durch die neuen Vorgaben wie z.b. die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern oder die Einführung der Qualitätsanalyse werden Entwicklungsprozesse in Gang gesetzt, die nicht zuletzt auch Fragen der Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit berühren. Die Bewertung der bislang schon erreichten Gleichstellungsziele wird abhängig vom Grad der eigenen Betroffenheit möglicherweise recht differenziert ausfallen. Und genau an diesem Punkt sollte der Hebel bei der weiteren Sensibilisierung für Fragen der Gleichstellung zwischen Frau und Mann einsetzen: Die Berücksichtigung der Gleichberechtigung der Ge- 4

5 Vorwort schlechter und ein Hinwirken auf die Beseitigung von bestehenden Nachteilen lässt sich auch im Schulbereich nur dann wirklich herstellen, wenn die Akteurinnen und Akteure auf allen Ebenen des Schulwesens die Bereitschaft mitbringen, sich für Fragen der Geschlechtergerechtigkeit zu öffnen und die Geschlechterperspektive in ihre Denk- und Verhaltensweisen zu integrieren. Ein Schwerpunkt im letzten Frauenförderplan war die Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming, die als ergänzendes Instrument zur gezielten Frauenförderung auf der Leitungsebene einer Verwaltung oder Organisation ansetzt und von dort aus Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen macht. Hierbei waren und sind besonders Kolleginnen und Kollegen mit Leitungsfunktionen angesprochen, zu deren Aufgabenbereich die Enttabuisierung und offene Diskussion des Themenkomplexes Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört. Auf der Planungsebene werden viele bereits formulierte Ziele und Maßnahmen wieder aufgegriffen und weiterentwickelt, Arbeits- und Handlungsfelder um neue Aspekte und Perspektiven ergänzt und erweitert. In dem inzwischen auch immer mehr von der Gesellschaft geforderten und geförderten Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben sich die Schulen vor Ort bereits auf den Weg gemacht, individuelle Lösungen zu finden, die sich an den im Frauenförderplan zur Verfügung gestellten Handreichungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer orientieren. Zur Unterstützung der Schulleitungen und der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen stellt die Bezirksregierung mit diesem Frauenförderplan im Rahmen der weiterentwickelten Maßnahmenfelder Umsetzungsvorschläge zur Verfügung. Es bedarf eines langen Atems, dass das Thema Gleichstellung als ein Grundprinzip in Handlungs- und Entscheidungsebenen mehr und mehr Berücksichtigung findet und Veränderungsprozesse erfolgreich weitergeführt werden. Für Ihre Mitwirkung und Ihr Engagement auf diesem Weg danke ich allen Beteiligten und wünsche uns allen auch weiterhin Erfolg bei dieser Arbeit. Michael Uhlich 5

6 Allgemeine Rahmenbedingungen 1. Allgemeine Rahmenbedingungen 1.1 Inhalt des Frauenförderplans Der vorliegende Frauenförderplan ist auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) erstellt worden. Mit diesem Gesetz wird der Verfassungsauftrag aus Art. 3 des Grundgesetzes, die Gleichbehandlung der Geschlechter, umgesetzt. In 5a LGG wird die Erstellung und Fortschreibung von Frauenförderplänen geregelt. Die Vorschrift verpflichtet zur Aufstellung eines Frauenförderplanes für einen Zeitraum von drei Jahren. Inhalte eines Frauenförderplans sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen ( 6 Abs. 1 LGG). Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur sollen konkrete Zielvorgaben im Hinblick auf Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen von Frauen erfolgen ( 6 Abs. 2 u. 3 LGG). Im Frauenförderplan ist weiterhin festzulegen, mit welchen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen die Zielvorgaben erreicht werden sollen ( 6 Abs. 4 LGG). In 5a Abs. 6 LGG ist festgeschrieben, dass ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen nach Ablauf des Frauenförderplans zu erstellen und gemeinsam mit der Fortschreibung des Frauenförderplans vorzulegen ist. Die Bezirksregierung Detmold kommt diesem Auftrag mit der Vorlage dieses Frauenförderplans für die Schulabteilung nach. Der Frauenförderplan der Bezirksregierung Detmold bezieht sich gemäß 3 Abs. 1 LGG zum ersten Mal auf alle Schulformen. An dieser Stelle sei aber darauf hingewiesen, dass die Schulämter für die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie für die kreisfreie Stadt Bielefeld weiterhin in eigener Zuständigkeit für die ihrer Aufsicht unterliegenden Schulen (Grund- Haupt, und Förderschulen) einen Frauenförderplan erstellen. 6

7 Allgemeine Rahmenbedingungen Darüber hinaus bezieht sich der vorliegende Frauenförderplan auf drei weitere Bereiche, für die die Schulabteilung der Bezirksregierung zuständig ist: Studienseminarleitungen der Studienseminare für die Lehrämter aller Schulstufen Schulaufsichtsbeamtinnen und beamte (untere Schulaufsicht) bei dem Schulamt für die Stadt Bielefeld und den Schulämtern für die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn Schulpsychologen und Schulpsychologinnen in den regionalen Schulberatungsstellen Mit dem vorliegenden Frauenförderplan ist eine verbindliche Grundlage für die Personalentwicklung für alle Schulformen, Studienseminare, Schulämter und regionalen Schulberatungsstellen im Regierungsbezirk Detmold geschaffen geworden. Der Frauenförderplan ist auf allen schulischen Ebenen bekannt zu machen und bei allen Personalentwicklungsmaßnahmen zu berücksichtigen. 1.2 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen Noch immer ist es gesellschaftliche Realität, dass Frauen nicht entsprechend ihrem Anteil an der Beschäftigungsstruktur in Führungspositionen vertreten sind. Diese Aussage trifft auch im schulischen Bereich zu. Nach wie vor liegt der Anteil von Frauen in allen Schulformen an Funktionsstellen und/oder Beförderungsämtern deutlich unter ihrer allgemeinen Repräsentanz. Es ist jedoch zu beobachten, dass der Frauenanteil in Leitungspositionen in einigen Schulformen, wenn auch langsam, so doch stetig steigt. Schaut man sich die Zahl aller Teilzeitbeschäftigten an Schulen im Regierungsbezirk Detmold an, so wird deutlich, dass es nach wie vor überwiegend eine Aufgabe von Frauen ist, Beruf und Familie zu vereinbaren. 37,4% der beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer im Regierungsbezirk Detmold waren bei Erhebungsstand teilzeitbeschäftigt, davon waren 86,1% Frauen. Auch Elternzeit wird weiterhin fast ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen. Lediglich 3,3% der Lehrkräfte, die sich zum Stichtag in Elternzeit befanden, waren Männer. 7

8 Allgemeine Rahmenbedingungen Eine zukunftsgerichtete Gleichstellungsarbeit im Schulbereich muss nicht nur die Personalentwicklung im Auge haben, sondern orientiert sich auch an den geschlechtsspezifischen Interessen von Schülerinnen und Schülern. Aus diesem Grunde sind in vielen Schulen inzwischen Initiativen zu einer geschlechterbewussten Unterrichtsund Erziehungsarbeit entstanden bzw. weiter entwickelt worden. 1.3 Das Landesgleichstellungsgesetz Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) vom ist die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Um bestehende Benachteiligungen abzubauen, werden Frauen besonders gefördert. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu verbessern. Die Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehen sich z.b. auf die Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen etc. ( 7 LGG), Vorstellungsgespräche ( 8 LGG), Fortbildung ( 11 LGG), Arbeitszeit und Teilzeit ( 13 LGG) und Beurlaubung ( 14 LGG). Das Gesetz schreibt wie vorher Artikel II des Frauenförderungsgesetzes die bevorzugte Einstellung und Beförderung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vor, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Diese Regelung gilt solange, bis in allen Bereichen Frauen zu mindestens 50 % vertreten sind. Gemäß 8 Abs. 6 LGG sind Stellen einschließlich der Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben auch in Teilzeit auszuschreiben. Weiterhin sollen Auswahlkommissionen zur Hälfte mit Frauen besetzt sein ( 9 Abs. 2 LGG ). Das Landesgleichstellungsgesetz sieht in 11 Abs. 4 LGG Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte mit Leitungsaufgaben zum Thema Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vor. Für den Schulbereich wichtig ist 15 LGG Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen. Hier ist festgelegt, dass an Schulen und Studienseminaren, an denen die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz oder der Seminarkonferenz dies beschließen, eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen be- 8

9 Allgemeine Rahmenbedingungen stellt wird. Nähere Ausführungsbestimmungen hierzu sind durch eine Handreichung des Ministeriums geregelt. Die Dienststellen im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes hier die Bezirksregierungen und die Schulämter bestellen jeweils eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin. Gemäß 15 Abs. 3 LGG kann nur eine Frau als Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. Gemäß 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Bezirksregierung Detmold sind Gleichstellungsbeauftragte für die schulfachlichen Dezernate bestellt worden. Darüber hinaus bestellt die Bezirksregierung Detmold als obere Schulaufsicht in den Schulämtern des Bezirks je eine schulfachliche Gleichstellungsbeauftragte. 1.4 Die Koordinationsgruppe Gleichstellung Die Koordinierungsgruppe Gleichstellung in der oberen Schulaufsicht nimmt im Bereich Gleichstellung Querschnittsaufgaben wahr. Das Team besteht aus den Gleichstellungsbeauftragten für die einzelnen Schulformen, einer Fachleiterin für Fortbildungsangelegenheiten, einer Dezernentin des Dezernates 47 (Personalangelegenheiten), der Gleichstellungsbeauftragten des Hauses sie ist als Gleichstellungsbeauftragte für die nachgeordneten Behörden und somit für Studienseminarleitungen, die Schulaufsichtsbeamtinnen und beamten der untere Schulaufsicht und die Schulpsychologen und Schulpsychologinnen zuständig und der Fachberaterin für Gleichstellungsfragen. In der Koordinationsgruppe Gleichstellung werden die Erfahrungen, Arbeitsstände und Problemfelder aus den einzelnen Schulformen zusammengetragen, analysiert und bearbeitet. Die Koordinierungsgruppe ist auch das Gremium für die Entwicklung und Evaluierung schulformübergreifender Maßnahmen und Konzeptionen. Sie konzipiert zudem die Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in Schulen und ist federführend für die Auswertung und Fortschreibung des Frauenförderplans zuständig. 9

10 Allgemeine Rahmenbedingungen 1.5 Die Fachberaterin für Gleichstellungsfragen Die Fachberaterin für Gleichstellungsfragen ist im Dezernat 47 angesiedelt. Das Dezernat 47 trifft als personalverwaltende Abteilung personalrechtliche Entscheidungen und ist zuständig für die Erstellung, Fortschreibung und Evaluation des Frauenförderplanes, die Datensammlung und Datenpflege. Die Fachberaterin wirkt an der Fortschreibung des Frauenförderplans für die Schulabteilung mit. Sie arbeitet mit an der Erfassung der Daten, der Evaluation, der Erstellung der Prognosen und der Entwicklung der personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen. Sie unterstützt die Gleichstellungsbeauftragten bei der Umsetzung der Maßnahmen des Frauenförderplanes und ist dafür zuständig, dass die Daten regelmäßig erfasst werden und geeignete Erhebungsinstrumente zum Thema Gleichstellung entwickelt werden. Die Fachberaterin unterstützt die Arbeit der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen. Sie übernimmt in diesem Zusammenhang in Absprache mit den Gleichstellungsbeauftragten koordinierende Tätigkeiten. So bereitet sie in enger Abstimmung mit den Gleichstellungsbeauftragten schulformbezogene und schulformübergreifende Dienstbesprechungen für die Ansprechpartnerinnen vor und initiiert Fortbildungen für diese. In Einzelfällen berät sie in Gleichstellungsfragen. Die Vernetzung auf der Ebene der unteren Schulaufsicht wird von der Fachberaterin ebenso gepflegt wie Kontakte zu außerschulischen und -behördlichen Frauenkonferenzen. Darüber hinaus nimmt sie an Dienstbesprechungen im MSW, an Fachtagungen und an schulformübergreifenden Arbeitskreisen zu gleichstellungsrelevanten Themen teil. Die Internetpräsentation zu Gleichstellungs- und Genderthemen aus dem Schulbereich wird von der Fachberaterin gepflegt und aktualisiert. 10

11 Schulformspezifische Datenerfassung 2. Schulformspezifische Datenerfassungen, Analysen, Prognosen und Zielsetzungen Zur Feststellung einer möglichen Unterrepräsentanz von Frauen in Beförderungsämtern wurde eine schulformspezifische Erfassung von Daten durchgeführt. Die Daten wurden zum Stichtag erhoben und beziehen sich ausschließlich auf öffentliche Schulen. Die Datenerfassung erfolgt mit dem Ziel der Umsetzung der 25 Abs. 6 LBG und 7 Abs. 1 und 2 LGG. Danach sind Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern und einzustellen, soweit in dem Zuständigkeitsbereich der für die Personalauswahl zuständigen Dienststelle im jeweiligen Beförderungsamt bzw. in der jeweiligen Laufbahn weniger Frauen als Männer beschäftigt sind und sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Für Beförderungsämter ist festzustellen, dass Bewerbungen und Besetzungen in den Jahren 2004 bis sich nur dann im Stellenplan wiederfinden, wenn die Zeit der Beförderungssperren aufgelaufen ist. Beispielsweise unterliegen Schulleitungen, die ihr Amt neu übernommen haben, zunächst einer Beförderungssperre von zurzeit 18 Monaten. Sie werden daher im Stellenplan nur dann als Schulleitungen erfasst, wenn sie tatsächlich in die jeweilige Besoldungsgruppe befördert wurden. Prognosen zu den in den nächsten drei Jahren nachzubesetzenden Beförderungsämtern beruhen zum einen auf den aufgrund der Altersstruktur zu erwartenden Pensionierungen der Jahrgänge 1942 bis Zum anderen wurden die Beförderungsstelleninhaberinnen und - inhaber in den Blick genommen, die im Geltungszeitraum des Frauenförderplans in die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit (sog. Blockmodell) eintreten, wodurch unter Umständen Beförderungsmöglichkeiten eröffnet werden. Inwieweit sich durch eine gezielte Frauenförderung in den nächsten Jahren die gesetzten Ziele im Schulleitungsbereich umsetzen lassen, bleibt abzuwarten, da die Gesetzeskonkurrenz zwischen 7 LGG und 61 SchulG (Wahl der Schulleitung durch die erweiterte Schulkonferenz) zurzeit nicht abschließend geklärt ist. 11

12 Schulformspezifische Datenerfassung Der Frauenförderplan enthält schulformbezogene Daten zur Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Elternzeit. Der Gesetzgeber unterscheidet verschiedene Freistellungsmöglichkeiten: Teilzeitbeschäftigung Voraussetzungslose Teilzeit ( 78b Abs. 1 bis 3 LBG) Sabbatjahr ( 78b Abs. 4 LBG) Familienpolitische Teilzeitbeschäftigung ( 85a LBG) Altersteilzeit ( 78d LBG) als Blockmodell und als Teilzeitmodell Beurlaubung Beurlaubungen aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ( 78 e Abs. 1 Nr. 1 LBG) Urlaub aus familienpolitischen Gründen ( 85a LBG) Elternzeit Ohne Leerstelle (Beantragung unter einem Jahr) Mit Leerstelle (Beantragung über einem Jahr, Lehrkraft wird im Stellenplan als Leerstelle geführt) Detaillierte Aufstellungen über die weiblichen und männlichen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gegliedert nach Schulformen für die Jahre 2004 bis befinden sich im Anhang. Der Frauenförderplan weist in den Tabellen immer die einzelnen Lehrpersonen unabhängig davon aus, ob die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber eine volle Stelle oder eine Teilzeitstelle haben. Der reale Stellenanteil pro Schulform ist somit geringer als die Personenzahl. 12

13 Schulformspezifische Datenerfassung - Grundschulen 2.1 Grundschulen Im Regierungsbezirk Detmold gab es zum Zeitpunkt der Erhebung 432 öffentliche Grundschulen. Davon nahmen 13 Schulen am Modellprojekt Selbstständige Schule teil. Im Geltungszeitraum des Frauenförderplans 2004 nahm die Zahl der Grundschulen im Bezirk geringfügig ab. 37 Leitungsstellen waren bei Erhebungsstand unbesetzt. Die nachfolgenden Tabellen geben den Stand vom wieder. Beschäftigungsstruktur an Grundschulen (2003-) 2003 absolut 2003 absolut 2003 Entwicklung Beschäftige insgesamt ,1% davon in Teilzeit ,6% ,3% -0,3% weibliche Beschäftigte insgesamt ,6% ,1% 1,5% davon in Teilzeit ,3% ,9% -1,4% Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen bezogen auf alle Teilzeitbeschäftigten 96,4% 96,2% -0,2% männliche Beschäftigte insgesamt ,4% ,9% -1,5% davon in Teilzeit 98 13,8% ,1% 2,3% Anteil der teilzeitbeschäftigten Männer bezogen auf alle Teilzeitbeschäftigten 3,6% 3,8% 0,2% Die Zahl der Beschäftigten in den Grundschulen stieg zwischen 2003 und um etwa 270 Lehrkräfte. Insgesamt arbeitete knapp die Hälfte der Lehrkräfte in Teilzeit. Die Zahl der teilzeitbeschäftigten weiblichen Lehrkräfte ging trotz Erhöhung der Gesamtzahl der weiblichen 13

14 Schulformspezifische Datenerfassung - Grundschulen Beschäftigten leicht zurück, während der Anteil der männlichen Lehrkräfte zahlenmäßig zwar gesunken, der der teilzeitbeschäftigten männlichen Lehrkräfte aber leicht gestiegen ist. Freistellungen an Grundschulen (31.12.) w % m % gesamt % Beschäftigte % ,9% % Altersteilzeit 113 2,3% 22 3,3% 135 2,4% Sabbat 16 0,3% 2 0,3% 18 0,3% Elternzeit 43 0,8% 0 0% 43 0,7% arbeitsmarktpolitische 54 1,1% 2 0,3% 56 1,1% Gründe 78e familienpolitische 103 2,1% 3 0,4% 106 1,9% Gründe 85a gesamt 329 6,7% 29 4,4% 358 6,4% Die geringe Anzahl von männlichen Beschäftigten schlägt sich auch in der Relation bei Altersteilzeit, Sabbatjahr, Elternzeit und Beurlaubungen nieder. Ebenso wird deutlich, dass der Anteil der Freistellungen im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl sehr gering ist. 14

15 Schulformspezifische Datenerfassung - Grundschulen Frauenanteil in den Beförderungsämtern an Grundschulen (2003-) Beförderungsamt Schulleitung gesamt A 14 L A 13 LZ A 13 L A 12 L stellvertretende Schulleitung gesamt A 13 V A 12 V A 12 K 2003 absolut 2003 absolut Entwicklung % ,2% 7,2% k.a. k.a ,8% - k.a k.a % - k.a. k.a ,6% - k.a. k.a. 5 62,5% % % 1% k.a. k.a ,6% - k.a. k.a ,1% - k.a. k.a % - 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 2003 Schulleitung Stellvertretende Schulleitung 15

16 Schulformspezifische Datenerfassung - Grundschulen Da der überwiegende Teil der Beschäftigten in Grundschulen weiblich ist, ist der Anteil in Beförderungsämtern aller Gehaltsstufen über der 50%-Marke. Dies gilt analog für die stellvertretende Schulleitung. Die Steigerungsraten von 7,2 % bzw. 1 % sind also der Beschäftigtenstruktur als solcher entsprechend. Dennoch ist festzustellen, dass männliche Beschäftigte im Verhältnis zu ihrer Beschäftigungszahl in der Schulleitung gut vertreten sind. So hat ungefähr jeder 4. männliche Beschäftigte in der Grundschule die Funktion des Schulleiters, aber nur ungefähr jede 20. Lehrerin ist auch Schulleiterin. Die Anzahl der Beschäftigten in den Beförderungsämtern ist in der hier dargestellten Tabelle nicht identisch mit der Tabelle Kapitel Grundschule im Anhang zum Frauenförderplan. Während in der obigen Tabelle Schulleitungen und stellvertretende Schulleitungen, die in einem Angestelltenverhältnis sind, sich analog ihrer Funktion in der entsprechenden Besoldungsgruppe für Beamte wiederfinden, ist dieser Personenkreis in der Tabelle im Anhang nicht entsprechend ihrer Funktion ausgewiesen. Bewerbungen und Stellenbesetzungen für Beförderungsämter an Grundschulen (2004 ) Beförderungsamt Schulleitung gesamt Ausschreibung Bewerbung Besetzung m % w % m % w % % 27 73% 10 27% 27 73% A14 L % 5 80% 1 16,7% 5 83,3% A 13 LZ ,7% 22 73,3% 8 26,7% 22 73,3% A 12 L % % - - stellvertretende Schulleitung gesamt ,3% 73 77,7% 17 21,3% 63 78,7% A 13 V ,2% 28 77,8% 6 20% 24 80% A 12 V ,4% 45 77,6% 11 22% 39 78% gesamt ,8% 99 76,2% 26 22,2% 90 76,9% 16

17 Schulformspezifische Datenerfassung - Grundschulen Bei den Bewerbungen und Stellenbesetzungen in Beförderungsämtern der Grundschule trägt die große Anzahl der weiblichen Beschäftigten zu einer hohen Frauenquote bei. Dennoch bewerben sich männliche Lehrkräfte im Verhältnis zu ihrer Beschäftigungszahl im Leitungsbereich der Grundschulen überproportional häufig. Auch bei der Stellenbesetzung sind sie im Verhältnis zu ihrer Beschäftigungszahl gut vertreten. Beförderungsamt Pensionierungen an Grundschulen ( ) Regelpensionierung Altersteilzeit- Blockmodell insgesamt m w m w m w gesamt Schulleitung gesamt A 14 L A 13 LZ A 13 L A 12 L stellvertretende Schulleitung gesamt A 13 V A 12 V A 12 K gesamt Es lässt sich folgendes Leitziel definieren: Das Ziel, dass sich die Gleichstellung auch in einer paritätischen Besetzung im Schulleitungsbereich widerspiegelt, ist an Grundschulen hinsichtlich aller Funktionsstellen bereits erreicht. 17

18 Schulformspezifische Datenerfassung - Grundschulen Ziel 2009 Frauenanteil in den Beförderungsämtern an Grundschulen Beförderunsamt Schulleitung gesamt 2003 Stand Ziel Stand Stand absolut 2009 Ziel 54% k.a. 61,2% 233 * A 14 L k.a. k.a. 56,8% 21 * A 13 LZ k.a k.a 59% 121 * A 13 L k.a. k.a. 65,6% 86 * A 12 L k.a. k.a. 62,5% 5 * stellvertretende Schulleitung gesamt 72% k.a. 73% 168 * A 13 V k.a. k.a. 67,6% 25 * A 12 V k.a. k.a. 75,1% 142 * A 12 K k.a. k.a. 100% 1 * * Für die Beförderungsämter auf der Schulleitungsebene müssen im Grundschulbereich keine neuen Ziele festgelegt werden, da in allen Besoldungsgruppen der Frauenanteil über 50% liegt. Die Beibehaltung des Frauenanteils von 50% ist auch weiterhin vorrangiges Ziel bis In den Grundschulen des Bezirks ist die Zahl der weiblichen Beschäftigten insgesamt erheblich höher als die der männlichen. Dies schlägt sich auch im Anteil der in der Schulleitung insgesamt tätigen Leitungsmitglieder entsprechend nieder, der auch weiterhin kontinuierlich steigen wird. Im Primarbereich muss generell darüber nachgedacht werden, wie der Anteil der männlichen Beschäftigten insgesamt in den Grundschulen erhöht werden kann. 18

19 Schulformspezifische Datenerfassung - Grundschulen Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an Grundschulen AfG insgesamt AfG Stellv.'innen insgesamt AfG an Schulen im Modellprojekt "Selbstständige Schule" absolut % absolut % absolut % 0 0% % 20 5% 12 Zum Stichtag hatten 237 Grundschulen eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt. Eine Stellvertreterin hatten 20 Grundschulen. Obwohl die Zahlen im Vergleich zur letzten Umfrage auf der Ebene der Ansprechpartnerinnen leicht rückläufig sind, ist es erfreulich, dass 55% der Kollegien in den Grundschulen sich dennoch für die Bestellung einer Ansprechpartnerin und einige Kollegien sich sogar für eine Stellvertreterin entschieden haben und damit die Bedeutung dieser Aufgabe dokumentieren. Viele Grundschulen äußerten im Rahmen einer Befragung, dass eine Ansprechpartnerin an ihrer Schule nicht notwendig sei, da in den Schulen bereits überwiegend Frauen arbeiten. Gerade da die Grundschule einen sehr hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten hat, beinhaltet die Entscheidung für eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen an der Grundschule die Chance, Geschlechterfragen auf den verschiedenen Ebenen schulischen Handelns zu thematisieren. Auf Bezirksebene gab es im Erhebungszeitraum keine Vernetzungsstrukturen für die Ansprechpartnerinnen der Grund-, Haupt- und Förderschulen. Auch auf Schulamtsebene fanden keine regelmäßigen Dienstbesprechungen für die Ansprechpartnerinnen statt, da hierfür keine personellen Ressourcen vorhanden waren. Es ist wünschenswert und sinnvoll, Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten für Ansprechpartnerinnen insbesondere auf Schulamtsebene zu installieren und dafür die nötigen Ressourcen bereit zu stellen. Im Rahmen des 2. Berichtes zur Erhebung zum Landesgleichstellungsgesetz hatte die Bezirksregierung Detmold an alle Schulen einen schulformbezogenen Rückmeldebogen zur Frage der Entlastung und zu den Aufgaben der Ansprechpartnerinnen verschickt. Die Auswertung des Fragebogens ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. 19

20 Schulformspezifische Datenerfassung - Grundschulen Tätigkeit der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an Grundschulen Thema / Sachfrage Beratung der Schulleitung / Seminarleitung in Gleichstellungsfragen Beratung des Kollegiums / der Auszubildenden für das Lehramt in Gleichstellungsfragen Vermittlung bei Konflikten in Fragen der Gleichstellung Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten in Auswahlkommissionen Beratungsanfrage/ Beteiligung eigene Initiative Einbeziehung Schulaufsicht/ Gleichstellungsbeauftragte Probleme bei Umsetzung häufig selten nie häufig selten nie ja nein ja nein / / Schulprogramm Klassenbildung Unterrichtsverteilung Stundenplanerstellung Schülerbetriebspraktika Fragen der Koedukation Besetzung von Gremien/Funktionen Fragen zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen Einsatz von Teilzeitbeschäftigten / Alleinerziehenden Umsetzung des Frauenförderplans Fortbildungsplanung Frauenversammlung Fortbildungen und Dienstbesprechungen für AfG Sonstiges

21 Schulformspezifische Datenerfassung - Grundschulen Entlastung 2 AfG Art der Entlastung: Stunde aus dem Topf für das Kollegium 2 AfG, davon 1 AfG ½ Std. Die Frage der Entlastung der Ansprechpartnerinnen ist in vielen Schulen immer noch unbefriedigend gelöst. Nur zwei Ansprechpartnerinnen erhalten in den Grundschulen eine Entlastung. In den nächsten Jahren müssen insbesondere unter den sich verändernden Bedingungen im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule auch den Ansprechpartnerinnen in den Grundschulen deutlichere Entlastungsangebote seitens der Schulen gemacht werden. 21

22 Schulformspezifische Datenerfassung - Förderschulen 2.2 Förderschulen Während des Geltungszeitraums des Frauenförderplans 2004 erhöhte sich die Zahl der Förderschulen im Bezirk auf 98 Schulen. Zum Stichtag gab es 81 öffentliche und 17 private Förderschulen. 8 Förderschulen nahmen am Modellprojekt Selbstständige Schule teil. Die Zahl der Beschäftigten stieg um 3,5 %. Alle Leitungsstellen im Förderschulbereich sind besetzt bzw. besetzbar. Die nachfolgenden Tabellen geben den Stand vom wieder. Beschäftigungsstruktur an Förderschulen (2003-) Beschäftige insgesamt 2003 absolut 2003 absolut 2003 Entwicklung ,5% davon in Teilzeit ,7% % -0,7% weibliche Beschäftigte insgesamt ,8% ,3% 1,5% davon in Teilzeit ,1% ,2% -1,9% Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen bezogen auf alle Teilzeitbeschäftigten männliche Beschäftigte insgesamt 90,9% 90,5% -0,4% ,2% ,7% -1,5% davon in Teilzeit 51 10,3% 54 11,1% 0,8% Anteil der teilzeitbeschäftigten Männer bezogen auf alle Teilzeitbeschäftigten 9,1% 9,5% 0,4% Der überwiegende Teil der Beschäftigten an Förderschulen (71,8%) sind Frauen. Davon arbeiten wiederum ca. 40% in Teilzeit. Insgesamt ging der Anteil teilzeitarbeitender Lehrerinnen jedoch geringfügig zurück. Männliche Beschäftigte an Förderschulen arbeiten nur zu ca. 10% in Teilzeit. 22

23 Schulformspezifische Datenerfassung - Förderschulen Freistellungen an Förderschulen (31.12.) w % m % gesamt % Beschäftigte ,3% ,7% % Altersteilzeit 11 0,8% 8 1,6% 19 1,1% Sabbat 4 0,2% 3 0,6% 7 0,3% Elternzeit 10 0,7% 0 0% 10 0,5% arbeitsmarktpolitische 7 0,5% 0 0% 7 0,3% Gründe 78e familienpolitische 21 1,6% 0 0% 21 1,1% Gründe 85a gesamt 53 3,9% 11 2,2% 64 3,5% Gemessen an der Zahl aller Beschäftigten an Förderschulen ist die Zahl der Freistellungen äußerst gering. Die weiblichen Beschäftigten stellen allerdings die weitaus höhere Zahl. Freistellungen aus familienpolitischen Gründen oder im Rahmen von Elternzeit sind im Förderschulkapitel derzeit ausschließlich eine Domäne von Frauen. Frauenanteil in den Beförderungsämtern an Förderschulen (2003-) Beförderungsamt Schulleitung gesamt 2003 absolut 2003 absolut Entwicklung 20 29% 24 32% 3% A 15 LS k.a. k.a. 8 36,4% - A 14 LS k.a. k.a ,1% - stellvertretende Schulleitung A 14 VS 25 40% 26 41,3% 1,3% 23

24 Schulformspezifische Datenerfassung - Förderschulen 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 2003 Schulleitung stellv. Schulleitung Der Frauenanteil in den beiden Beförderungsämtern an Förderschulen hat sich gegenüber 2003 erhöht. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung bedarf es weiterhin intensiver Förderung, um die Quote zu erhöhen und zumindest die Hälfte der Leitungsfunktionen mit Frauen zu besetzen. Insbesondere auf dem Hintergrund, dass die Zahl der weiblichen Beschäftigten in den Förderschulen insgesamt deutlich höher ist, als die der männlichen, müsste das Ziel, die Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungsfunktionen noch deutlicher abzubauen, möglich sein. Die Anzahl der Beschäftigten in den Beförderungsämtern ist in der hier dargestellten Tabelle nicht identisch mit der Tabelle Kapitel Förderschulen im Anhang zum Frauenförderplan. Während in der obigen Tabelle Schulleitungen und stellvertretende Schulleitungen, die in einem Angestelltenverhältnis sind, sich analog ihrer Funktion in der entsprechenden Besoldungsgruppe für Beamte wiederfinden, ist dieser Personenkreis in der Tabelle im Anhang nicht entsprechend ihrer Funktion ausgewiesen. 24

25 Schulformspezifische Datenerfassung - Förderschulen Bewerbungen und Stellenbesetzungen für Beförderungsämter an Förderschulen (2004 ) Beförderungsamt Schulleitung gesamt Ausschreibung Bewerbung Besetzung m % w % m % w % % % - - A 15 LS % % - - A 14 LS % % - - stellvertretende Schulleitung A 14 VS % 3 50% 3 50% 3 50% gesamt % 3 30% 7 70% 3 30% Im Bereich der Beförderungsämter Schulleitung A 15 und A 14 haben sich auf die Ausschreibungen keine weiblichen Beschäftigten beworben, so dass die Stellen mit männlichen Bewerbern besetzt wurden. Hier gilt es Frauen verstärkt zu motivieren. Bei der stellvertretenden Schulleitung sind alle Frauen, die sich beworben haben, auch in dieses Amt gekommen. Dennoch zeigt die Gesamtzahl der Bewerbungen, dass auch hier für das Engagement von Frauen noch geworben werden muss. 25

26 Schulformspezifische Datenerfassung - Förderschulen Beförderungsamt Schulleitung gesamt Pensionierungen an Förderschulen ( ) Regelpensionierung Altersteilzeit- Blockmodell insgesamt m w m w m w gesamt A 15 LS A 14 LS stellvertretende Schulleitung A 14 VS gesamt Die zu erwartenden Pensionierungen überwiegend männlicher Stelleninhaber in Beförderungsämtern bieten die Chance, den Anteil der Frauen in Schulleitungs- und Stellvertretungsfunktionen im Bereich der Förderschulen zu erhöhen. Der Frauenanteil in der Schulleitungsfunktion soll in den nächsten drei Jahren weiter angeglichen werden, was als durchaus realistisch anzusehen ist. Abzuwarten bleibt jedoch, inwieweit das neue Schulgesetz und die veränderten Auswahlverfahren bei der Besetzung von Schulleitungsstellen sich auf das Bewerbungsverhalten von Frauen auswirken werden. Es lässt sich folgendes Leitziel definieren: Frauen müssen besonders motiviert werden, sich für Beförderungsstellen im Schulleitungsbereich zu bewerben, so dass sich die Gleichstellung auch in einer paritätischen Besetzung widerspiegelt. 26

27 Schulformspezifische Datenerfassung - Förderschulen Konkret sollen für Frauen folgende Ziele bei einer Nachbesetzung bis erreicht werden: Ziel 2009 Frauenanteil in den Beförderungsämtern an Förderschulen Beförderunsamt 2003 Stand Ziel Stand Stand absolut 2009 Ziel Schulleitung gesamt 29% k.a. 32% 24 35% A 15 LS k.a. k.a. 36,4% 8 - A 14 LS k.a. k.a. 30,1% 16 - stellvertretende Schulleitung A 14 VS 40% k.a. 41,3% 26 45% Den Anteil der weiblichen Schulleitungs- und stellvertretenden Schulleitungsmitglieder in den Förderschulen kontinuierlich in Richtung 50% zu erhöhen, ist ein erreichbares Ziel, da in den nächsten 2 Jahren entsprechende Stellen zur Verfügung stehen werden. 27

28 Schulformspezifische Datenerfassung - Förderschulen Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an Förderschulen AfG insgesamt AfG Stellv.'innen insgesamt AfG an Schulen im Modellprojekt "Selbstständige Schule" absolut % absolut % absolut ,5% 9 12,5% k.a % 15 19% 6 Zum Stichtag hatten 70 von 81 Förderschulen rückgemeldet, dass sie eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt haben. Der Prozentsatz von 86% liegt somit etwas unter dem Stand von Der Anteil der Stellvertreterinnen ist im Vergleich zur letzten Abfrage um 6,5% gestiegen. Da in diesem Erhebungszeitraum der Anteil sich nur geringfügig verändert hat, ist davon auszugehen, dass die Funktion und damit die Aufgabenbereiche der Ansprechpartnerinnen seitens der Förderschulkollegien für wichtig erachtet werden. Auf Bezirksebene gab es im Erhebungszeitraum keine Vernetzungsstrukturen für die Ansprechpartnerinnen. Auch auf Schulamtsebene fanden keine regelmäßigen Dienstbesprechungen für die Ansprechpartnerinnen statt, da hierfür keine personellen Ressourcen vorhanden waren. Es ist wünschenswert und sinnvoll, Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten für Ansprechpartnerinnen zu installieren und dafür die nötigen Ressourcen bereit zu stellen. Im Rahmen des 2. Berichtes zur Erhebung zum Landesgleichstellungsgesetz hatte die Bezirksregierung Detmold an alle Schulen einen schulformbezogenen Rückmeldebogen zur Frage der Entlastung und zu den Aufgaben der Ansprechpartnerinnen verschickt. Die Auswertung des Fragebogens ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. 28

29 Schulformspezifische Datenerfassung - Förderschulen Tätigkeit der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an Förderschulen Thema / Sachfrage Beratungsanfrage/ Beteiligung eigene Initiative Einbeziehung Schulaufsicht/ Gleichstellungsbeauftragte Probleme bei Umsetzung häufig selten nie häufig selten nie ja nein ja nein Beratung der Schulleitung / Seminarleitung / 50 in Gleichstel- lungsfragen Beratung des Kollegiums / der Auszubildenden / 50 / 46 für das Lehr- amt in Gleichstellungsfragen Vermittlung bei Konflikten in Fragen der / 50 / 45 Gleichstellung Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten / 48 in Auswahl- kommissionen Schulprogramm / 43 Klassenbildung / 48 / 41 Unterrichtsverteilung / 47 / 42 Stundenplanerstellung / 47 / 42 Schülerbetriebspraktika / 45 / 41 Fragen der Koedukation / 42 Besetzung von Gremien/Funktionen / 40 Fragen zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen Einsatz von Teilzeitbeschäftigten / Alleinerziehenden / Umsetzung des Frauenförderplans / 39 Fortbildungsplanung / 39 Frauenversammlung / 41 / 38 Fortbildungen und Dienstbesprechungen für AfG / /

30 Schulformspezifische Datenerfassung - Förderschulen Sonstiges / 4 21 / 3 15 / 22 / 21 Entlastung Art der Entlastung: Stunde aus dem Topf für das Kollegium Befreiung von Pausenaufsichten 2 AfG 1 AfG 1 AfG Die Frage der Entlastung der Ansprechpartnerinnen ist auch in vielen Förderschulen immer noch unbefriedigend gelöst. Nur zwei Ansprechpartnerin erhalten eine Entlastung. In den nächsten Jahren müssen insbesondere unter den sich verändernden Bedingungen im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule auch den Ansprechpartnerinnen in den Förderschulen deutlichere Entlastungsangebote seitens der Schulen gemacht werden. 30

31 Schulformspezifische Datenerfassung - Hauptschulen 2.3 Hauptschulen Im Regierungsbezirk Detmold gab es im Erhebungszeitraum 91 öffentliche Hauptschulen. 3 Schulen nehmen am Modellprojekt Selbstständige Schule teil. Im Geltungszeitraum des Frauenförderplans 2004 verringerte sich die Anzahl der Beschäftigten im Hauptschulbereich um rund 200 Lehrkräfte bedingt durch Pensionierungen, Rückgang der Zahlen von Schülerinnen und Schülern sowie Hauptschulschließungen. Die nachfolgenden Tabellen geben den Stand vom wieder. Beschäftigungsstruktur an Hauptschulen (2003-) 2003 absolut 2003 absolut 2003 Entwicklung Beschäftige Insgesamt ,3% davon in Teilzeit ,7% ,1% 0,4% weibliche Beschäftigte insgesamt ,3% ,7% 2,4% davon in Teilzeit ,7% ,7% -1% Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen bezogen auf alle Teilzeitbeschäftigten 83,1% 84% 0,9% männliche Beschäftigte insgesamt ,7% ,3% -2,4% davon in Teilzeit % ,2% 0,2% Anteil der teilzeitbeschäftigten Männer bezogen auf alle Teilzeitbeschäftigten 16,9% 16% -0,9% Mehr als 50% der Lehrkräfte an Hauptschulen sind weiblich, von ihnen arbeiten wiederum knapp 50% in Teilzeit, wobei diese bezogen auf alle Beschäftigten 84% stellen. Lediglich ca. 150 männliche Lehrkräfte (13,2%) arbeiten Teilzeit. 31

32 Schulformspezifische Datenerfassung - Hauptschulen Freistellungen an Hauptschulen (31.12.) w % m % gesamt % Beschäftigte ,7% ,3% % Altersteilzeit 31 2,1% 32 2,9% 63 2,4% Sabbat 2 0,1% 2 0,1% 4 0,1% Elternzeit 2 0,1% 0 0% 2 0,07% arbeitsmarktpolitische Gründe 78e familienpolitische Gründe 85a 7 0,4% 3 0,2% 10 0,3% 37 2,4% 3 0,2% 40 1,5% gesamt 79 5,1% 40 3,7% 119 4,5% Auffällig ist, dass im Hauptschulbereich insgesamt nur wenige Beschäftigte sich in einer Freistellungsphase befinden. Ein konkreter Grund dafür ist derzeit nicht zu ermitteln. Freistellungen werden aber, wie zu erwarten, insbesondere aus familienpolitischen Gründen von mehr Frauen als Männern wahrgenommen. Frauenanteil in den Beförderungsämtern an Hauptschulen (2003-) Beförderungsamt 2003 absolut absolut Entwicklung Schulleitung gesamt 15 19% 25 29,8% 10,8% A 14 L k.a. k.a ,5% - A 13 LZ k.a. k.a % - A13 L k.a. k.a. 0 0% - stellvertretende Schulleitung 23 35% 36 40,9% 4,1% gesamt A 13 V k.a. k.a ,2% - A 12 V k.a. k.a ,1% - A 12 K k.a. k.a. 4 44,4% - A 13 S1 k.a. k.a ,9% -

33 Schulformspezifische Datenerfassung - Hauptschulen 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 2003 Schulleitung Stellvertretende Schulleitung A 13 S1 Der Anteil der weiblichen Beschäftigten konnte bis im Beförderungsamt Schulleitung um 9% gesteigert werden, bei der stellvertretenden Schulleitung um 7,7 %. Dennoch ist noch in keiner Besoldungsgruppe, außer A 12 K, die 50%-Quote erreicht. Die schulformspezifische Datenerfassung berücksichtigt erstmalig mit diesem Frauenförderplan auch die Schulform Hauptschule. Es liegen somit keine differenzierten Vergleichszahlen für alle Besoldungsgruppen für den Zeitraum von vor. Die Anzahl der Beschäftigten in den Beförderungsämtern ist in der hier dargestellten Tabelle nicht identisch mit der Tabelle Kapitel Hauptschule im Anhang zum Frauenförderplan. Während in der obigen Tabelle Schulleitungen und stellvertretende Schulleitungen, die in einem Angestelltenverhältnis sind, sich analog ihrer Funktion in der entsprechenden Besoldungsgruppe für Beamte wiederfinden, ist dieser Personenkreis in der Tabelle im Anhang nicht entsprechend ihrer Funktion ausgewiesen. 33

34 Schulformspezifische Datenerfassung - Hauptschulen Bewerbungen und Stellenbesetzungen für Beförderungsämter an Hauptschulen (2004 ) Beförderungsamt Schulleitung gesamt Ausschreibung Bewerbung Besetzung m % w % m % w % ,3% 5 41,7% 6 54,5% 5 45,5% A14 L ,7% 2 33,3% 3 60% 2 40% A 13 LZ % 3 50% 3 50% 3 50% Stellvertretende Schulleitung gesamt ,7% 16 59,3% 9 36% 16 64% A 13 V ,5% 8 61,5% 4 33,3% 8 66,7% A 12 V ,9% 8 57,1% 5 38,5% 8 61,5% A 13 S ,7% 8 53,3% 5 45,5% 6 54,5% gesamt ,3% 29 53,7% 20 42,6% % Während sich auf die A 14-Stellen weniger Frauen als Männer beworben haben, ist das Verhältnis der Bewerbungen und Stellenbesetzungen um die A 13-Stellen mit Zulage ausgewogen. Im Bereich der stellvertretenden Schulleitung überwog sowohl in den Bewerbungen als auch in den Besetzungen der Anteil der weiblichen Beschäftigten. Alle Bewerberinnen um eines dieser Beförderungsämter kamen zum Zug. 34

35 Schulformspezifische Datenerfassung - Hauptschulen Beförderungsamt Schulleitung gesamt Pensionierungen an Hauptschulen ( ) Regelpensionierung Altersteilzeit- Blockmodell insgesamt m w m w m w gesamt A 14 L A 13 LZ stellvertretende Schulleitung gesamt A 13 V A 12 V A 12 K A 13 S gesamt Die Zahl der Pensionierungen männlicher Lehrkräfte korreliert mit der derzeitigen Besetzungsquote in Beförderungsämtern. Dies erhöht aber gleichzeitig die Chance, auch im Hauptschulbereich die 50%-Quote anzusteuern. Für die kommenden Jahre wird ein weiterer Rückgang der Schülerzahlen im Hauptschulbereich prognostiziert. Die Auswirkungen auf die Schulform Hauptschule und der dort tätigen Lehrkräfte lassen sich zurzeit nicht konkret abschätzen. Es zeichnet sich ab, dass es künftig durch Schließung von Hauptschulstandorten oder durch die Bildung von Haupt- und Realschulverbünden insgesamt zu einer Reduktion des Bedarfs an Lehrkräften und Funktionsstellen kommen wird. Auswirkungen auf den Frauenanteil sind zu erwarten. Des Weiteren bleibt abzuwarten, inwiefern das neue Schulgesetz und das veränderte Auswahlverfahren bei der Besetzung von Schulleitungsstellen sich auf das Bewerbungsverhalten von Frauen auswirken werden. 35

36 Schulformspezifische Datenerfassung - Hauptschulen Es lässt sich folgendes Leitziel definieren: Frauen müssen besonders motiviert werden, sich für Beförderungsstellen im Schulleitungsbereich zu bewerben, so dass sich die Gleichstellung auch in einer paritätischen Besetzung widerspiegelt. Konkret sollen für Frauen folgende Ziele bei einer Nachbesetzung bis erreicht werden: Ziel 2009 Frauenanteil in den Beförderungsämtern an Hauptschulen Beförderunsamt 2003 Stand Ziel Stand Stand absolut 2009 Ziel Schulleitung gesamt 19% k.a. 29,8% 25 33% A 14 L k.a. k.a. 24,5% 13 - A 13 LZ k.a. k.a. 40% 12 - A 13 L k.a. k.a. 0% 0 - stellvertretende Schulleitung 35% k.a. 40,9% 36 43% gesamt A 13 V k.a. k.a. 43,2% 19 - A 12 V k.a. k.a. 36,1% 13 - A 12 K k.a. k.a. 44,4% 4 - A 13 S1 k.a. k.a. 46,9% 30 48% In der Schulform Hauptschule ist die Zahl der weiblichen Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitungen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Prognose für das Jahr 2009 geht aufgrund der Pensionierungszahlen von einer geringeren Steigungsrate aus. Da die Weiterentwicklung dieser Schulform zurzeit sehr konträr diskutiert wird, sich zudem Verbünde bilden müssen, oder sogar Schulen von der Schließung bedroht sind, ist eine Prognose ohnehin sehr spekulativ. Den Anteil der weiblichen Schulleitungs- und stellvertretenden Schulleitungsmitglieder in den Hauptschulen kontinuierlich in Richtung 50% zu erhöhen, bleibt Ziel des Frauenförderplanes. 36

37 Schulformspezifische Datenerfassung - Hauptschulen Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an Hauptschulen AfG insgesamt AfG Stellv.'innen insgesamt AfG an Schulen im Modell-projekt "Selbstständige Schule" absolut % absolut % absolut % 5 5% k.a % 8 9% 7 Zum Stichtag hatten 79 von 91 Hauptschulen rückgemeldet, dass sie eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt haben. Dies entspricht ungefähr dem Stand von Damals gab es 92 Hauptschulen, davon hatten 82 Schulen eine Ansprechpartnerin. Der Anteil der Stellvertreterinnen ist im Vergleich zur letzten Abfrage etwas gestiegen. Da in diesem Erhebungszeitraum der Anteil der Ansprechpartnerinnen sich stabil gehalten hat, ist davon auszugehen, dass die Funktion und damit die Aufgabenbereiche der Ansprechpartnerinnen seitens der Hauptschulkollegien für wichtig erachtet werden. Auf Bezirksebene gab es im Erhebungszeitraum keine Vernetzungsstrukturen für die Ansprechpartnerinnen. Auch auf Schulamtsebene fanden keine regelmäßigen Dienstbesprechungen für die Ansprechpartnerinnen statt, da hierfür keine personellen Ressourcen vorhanden waren. Es ist wünschenswert und sinnvoll, Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten für Ansprechpartnerinnen zu installieren und dafür die nötigen Ressourcen bereit zu stellen. Im Rahmen des 2. Berichtes zur Erhebung zum Landesgleichstellungsgesetz hatte die Bezirksregierung Detmold an alle Schulen einen schulformbezogenen Rückmeldebogen zur Frage der Entlastung und zu den Aufgaben der Ansprechpartnerinnen verschickt. Die Auswertung des Fragebogens ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. 37

38 Schulformspezifische Datenerfassung - Hauptschulen Tätigkeit der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an Hauptschulen Thema / Sachfrage Beratung der Schulleitung / Seminarleitung in Gleichstellungsfragen Beratung des Kollegiums / der Auszubildenden für das Lehramt in Gleichstellungsfragen Vermittlung bei Konflikten in Fragen der Gleichstellung Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten in Auswahlkommissionen Beratungsanfrage/ Beteiligung 38 eigene Initiative Einbeziehung Schulaufsicht/ Gleichstellungsbeauftragte Probleme bei Umsetzung häufig selten nie häufig selten nie ja nein ja nein / / / 47 / / 44 Schulprogramm / 39 Klassenbildung / 44 / 36 Unterrichtsverteilung Stundenplanerstellung Schülerbetriebspraktika Fragen der Koedukation Besetzung von Gremien/Funktionen Fragen zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen Einsatz von Teilzeitbeschäftigten / Alleinerziehenden Umsetzung des Frauenförderplans Fortbildungsplanung / 44 / / 44 / / 45 / / 43 / / / 44 / / 43 / / / 35 Frauenversammlung / / 35 Fortbildungen und Dienstbesprechungen für AfG / 34 Sonstiges / / 21

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