Expertise zum Thema: Die Bedeutung des Spiels mit Gleichaltrigen für inklusive Teilhabe und Partizipation in Kindertageseinrichtungen

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1 Anforderung einer Angebotsabgabe Expertise zum Thema: Die Bedeutung des Spiels mit Gleichaltrigen für inklusive Teilhabe und Partizipation in Kindertageseinrichtungen 1. Hintergrund und Fragestellungen Spielen hat eine große Bedeutung für die kindliche Entwicklung und das Lernen (vgl. z.b. Heimlich 2015, Whitebread u.a. 2009). Das kindliche Spiel ist daher zentral, um frühe Bildung und Erziehung zu gestalten und damit ein wichtiges Thema für frühpädagogische Aus- und Weiterbildung, Forschung und Praxis (-entwicklung). Besonders bedeutsam ist das Spiel mit Peers für die Umsetzung einer inklusiv ausgerichteten Frühpädagogik. Denn hier erlebt das junge Kind in kooperativen Beziehungen zu Gleichaltrigen symmetrische Reziprozität, die von Ebenmäßigkeit geprägt ist (Youniss 1994). Diese Erfahrungsebene ist wesentlich für die Umsetzung einer inklusiv ausgerichteten Frühpädagogik, die (Bildungs-)Teilhabe und Partizipation in Kindertageseinrichtungen (Kitas) ermöglicht. Dies bedeutet die Möglichkeit aller Kinder, entwicklungsangemessen in ihren Lebens- und Lernzusammenhängen Einfluss zu nehmen (Prengel 2016, S.6) und einen Beitrag zur Gestaltung des Miteinanders leisten zu können. Insbesondere das Freispiel zeichnet sich als kindliche Aktivität aus, der Kinder gleichberechtigt und weitestgehend unabhängig von Erwachsenen nachgehen, bei der sie eigenständig entscheiden und die Situation gestalten können und wobei sich Peer-Kulturen entfalten (vgl. Prengel 2016, Andresen 2011, Corsaro 2011). Für Kinder ist die Anerkennung im Kinderkollektiv in der Kita sehr wichtig nicht zuletzt für ihre Identitätsentwicklung (vgl. Ytterhus 2011). Heterogenität gilt hier als Ressource für produktive Spielsituationen (vgl. Andresen 2011), dennoch zeigen Untersuchungen auch, dass Kinder beim Spiel ebenso exkludierende Prozesse erleben (vgl. u.a. Corsaro 2011, Evaldsson/Tellgren 2009). Frühpädagogischen Fachkräften kommt daher eine bedeutende Rolle zu, um soziale Spielprozesse sensibel zu begleiten (vgl. Janson 2011, S. 150). Die Interaktion zwischen pädagogischer Fachkraft und Kind wird auch durch sozial-konstruktivistische Bildungs- und Lernansätze (Vygotskij 1934/2002) hervorgehoben. Ergänzend zum entstehenden WiFF Wegweiser Weiterbildung Inklusion: Teilhabe und Partizipation in der Kindertageseinrichtung soll die geplante Expertise den aktuellen internationalen und nationalen Stand der Forschung und Theorie- und Praxisentwicklung in Bezug auf die Bedeutung des Spiels (und seiner verschiedenen Arten) mit Gleichaltrigen für die Altersgruppe der 0-6-Jährigen aufarbeiten. Daraus soll in der Expertise das Potential abgeleitet werden, das das soziale Spiel für Teilhabe und 1

2 Partizipation in der Kita hat. Eine weitere Fragestellung der Expertise ist, welche Rolle und Aufgaben sich für die frühpädagogische Fachkraft in der Kita hinsichtlich Beobachtung, Interaktion und Reflexion von inklusiven Spielprozessen ergeben. Daraus sollen schließlich in der Expertise konkrete Schlussfolgerungen für die Arbeit der frühpädagogischen Fachkraft und für die Rahmenbedingungen in der Kita, welche inklusive soziale Spielsituationen erst ermöglichen, gezogen werden. Literatur Andresen, Helga (2011): Erzählen und Rollenspiel von Kindern zwischen drei und sechs Jahren. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. WiFF Expertisen, Band 10. München Corsaro, William A. (2011): The sociology of childhood. Third Edition. Thousand Oaks Evaldsson, Ann-Carita/ Tellgren, Britt (2009): `Don`t enter it s dangerous: Negotiations for power and excklusion in pre-school grils` play interactions. In: Educational & Child Psychology Vol 26 No.2. S.9-17 Heimlich, Ulrich (2015): Einführung in die Spielpädagogik. 3. Aufl. Bad Heilbrunn Janson, Ulf (2011): Partizipation im Vorschulbereich als sozialer Prozess. In: Kreuzer, Max/ Ytterhus, Borgunn (Hrsg.): Dabeisein ist nicht alles. Inklusion und Zusammenleben im Kindergarten. 2. Aufl. München Basel, S Prengel, Annedore (erscheint 2016): Inklusion: Bildungsteilhabe und Partizipation in Kindertageseinrichtungen. Frühpädagogische Fachkräfte. WiFF Expertisen. München Prengel, Annedore (2014): Inklusion in der Frühpädagogik. Bildungstheoretische, empirische und pädagogische Grundlagen. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. WiFF Expertisen, Band 5, 2., überarbeitete Aufl. München Vygotskij, Lev S. (1934/2002). Denken und Sprechen. Herausgegeben und aus dem Russischen übersetzt von Joachim Lompscher und Georg Rückriem. Weinheim und Basel Whitebread, David/ Coltman, Penny/ Jameson, Helen/ Lander, Rachel (2009): Play, Cognition and Self-Regulation: What exactly are children learning when they learn through play?. In: Educational & Child Psychology Vol 26 No.2, S Youniss, James (1994). Soziale Konstruktion und psychische Entwicklung. Hrsg. von L. Krappmann u. H. Oswald, Frankfurt a. M. Ytterhus, Borgunn (2011): Das Kinderkollektiv Eine Analyse der sozialen Position und Teilnahme von behinderten Kindern in der Gleichaltrigengruppe. In: Kreuzer, Max/ Ytterhus, Borgunn (Hrsg.): Dabeisein ist nicht alles. Inklusion und Zusammenleben im Kindergarten. 2. Aufl. München Basel, S

3 2. Leistungsumfang Folgende Aspekte sollen in der Expertise bearbeitet werden: 1. Kurze theorie- und forschungsfundierte Darstellung der Qualität und Bedeutung des Spiels mit Gleichaltrigen (und dabei stattfindenden Interaktionen) bezogen auf die Altersgruppe der 0-6-Jährigen (u.a. mit Blick auf inklusive und exkludierende Mechanismen etc.). Dabei Aufarbeitung internationaler und nationaler Fachliteratur und Diskurse (Studien, Theorien, Konzepte, Praxisberichte, etc.). 2. Ausführliche Darstellung und Ableitung der Bedeutung und des Potentials, die bzw. das das (Frei-) Spiel mit Peers für Inklusion bzw. (Bildungs-) Teilhabe und Partizipation in der Kindertageseinrichtung hat (bezogen auf die Altersgruppe der 0-6-Jährigen). 3. Analyse und Herausarbeitung der Rolle und Aufgaben frühpädagogischer Fachkräfte hinsichtlich der Beobachtung von Interaktion bei und Reflexion von inklusiven Spielprozessen unter Peers in der Kita im Sinne von (Bildungs-) Teilhabe und Partizipation aller Kinder. 4. Daraus Ableitung von konkreten Schlussfolgerungen für die Arbeit der frühpädagogischen Fachkraft hinsichtlich der Ermöglichung/ Unterstützung von Teilhabeprozessen im/ durch das Spiel mit Peers. 5. Ebenso Ableitung von Implikationen und Desiderata hinsichtlich der dafür und für inklusive soziale Spielsituationen im Allgemeinen erforderlichen Rahmenbedingungen in der Kindertageseinrichtung. 3. Gegenstand des Auftrags Die Auftragsvergabe erfolgt über einen Werkvertrag. Bestandteile des abzuschließenden Werkvertrages ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie die Auftragsbedingungen des DJI. Die von der Auftragnehmerin/vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen: 1) Vorgespräche und regelmäßige Absprachen mit der verantwortlichen Referentin. 2) Recherchen zu den oben genannten Aspekten. 3) Erstellung einer Expertise im Umfang von ca. 70 Normseiten inklusive Literaturverzeichnis (1 Normseite = Zeichen mit Leerzeichen). Das Manuskript umfasst mindestens folgende Teile: - Titelvorschlag (Arbeitstitel) - Vorwort 3

4 - Inhaltsverzeichnis - Einleitung - Haupttext inkl. Tabellen und Abbildungen - Schlussfolgerungen/ Desiderata bzw. eine Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Tabellen- und Abbildungsverzeichnis - Vita der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers - Digitales Foto der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer erstellt das Manuskript gemäß den WiFF-internen formalen Richtlinien. Ein Merkblatt zur Manuskriptgestaltung sowie eine Autorenrichtlinie werden ihr/ihm vom Auftraggeber bei Vertragsunterzeichnung zur Verfügung gestellt. Das Lektorat und Korrektorat des Manuskripts erfolgt durch den Auftraggeber. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer prüft bzw. bearbeitet etwaige Änderungsvorschläge seitens des Auftraggebers und stellt schließlich dem Auftraggeber eine finale Fassung des Manuskripts zur Verfügung. Im Anschluss daran erhält die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer zur Freigabe/Kenntnis ein finales Satz-PDF. 4) Erstellung eines Abstracts im Umfang von ca. 650 Zeichen inkl. Leerzeichen und einer ersten Gliederung/eines ersten Inhaltsverzeichnis. Beide Dokumente stellt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Vertragsunterzeichnung zur Verfügung. 5) Vorstellung der Expertise in der WiFF-ExpertInnengruppe Inklusion: (Bildungs-) Teilhabe und Partizipation in der Kindertageseinrichtung am DJI in München am 13. Januar Die Abgabe der Endfassung der Expertise, der Zusammenfassung und des Abstracts erfolgt als MS-Word-Datei. 4. Einzureichendes Angebot Bitte bauen Sie Ihr Angebot entsprechend der unter 2. genannten Leistungsmerkmale auf. Ihr Angebot umfasst im Einzelnen: - Thematische Gliederung (siehe Aufbau unter Punkt 2 und Punkt 3) - Detaillierte Zeitplanung der Arbeitsschritte mit Zeitangaben in Stunden in tabellarischer Form. Die Summen bitte in den anliegenden Kostenund Zeitplan (Anlage 2) übernehmen. - Vita der Autorin/des Autors mit Hinweisen auf die fachliche Expertise - Kosten- und Zeitplan (Anlage 2) Bitte füllen Sie das als Download (Anlage 2) bereitgestellte Formblatt mit Ihrer Zeit- und Kostenkalkulation aus. Unter der Tabelle geben Sie bitte den Bearbeitungszeitraum in Tagen an, d.h. wie lange der Zeitraum bis zur Abgabe in Tagen ist. Mit der Bindefrist geben Sie an, wie lange Sie 4

5 sich an Ihr Angebot unter Berücksichtigung Ihrer sonstigen Tätigkeiten binden bzw. bis wann der Auftrag spätestens erteilt sein muss, damit Sie den Auftrag noch innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit abwickeln können. Die Beauftragung erfolgt grundsätzlich nur an eine einzelne Auftragnehmerin/einen einzelnen Auftragnehmer. Bitte legen Sie bei einer Autorengemeinschaft dar, wie sich die Leistungserfüllung auf die Autoren/Autorinnen verteilt und welche Autorin/welcher Autor alleinige Auftragnehmerin/alleiniger Auftragnehmer werden soll. Die Mitautorenschaft kann die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer durch die Vergabe an einen Dritten (Mitautor/in) regeln. Wir sind laut Vergabeordnung verpflichtet, Aufträge zu vergleichen. Angebote mit unvollständigen Angaben können deshalb nicht berücksichtigt werden. Unsere Auftragsbedingungen finden Sie in der Anlage 3. Wir bitten Sie, das Angebot in Deutsch zu verfassen, zu datieren und im Original unterzeichnet an folgende Anschrift zu senden: Deutsches Jugendinstitut e.v. Abt. K / Christina von Rohrscheidt Nockherstraße München Ihre Ansprechpartnerin für inhaltliche Rückfragen ist: Anna Gaigl 089/ gaigl@dji.de 5. Fristen Die Frist zur Angebotsabgabe endet am Die Arbeiten zur Expertise beginnen am Der finale Abgabetermin für die Expertise ist der München, den Downloads Ausschreibung Anlage 2: Kosten- und Zeitplan Anlage 3: Auftragsbedingungen DJI 5

6 Anlage Kosten- und Zeitplan Firmenname bzw. Vor- und Nachname: 1 Straße / Haus-Nr. PLZ / Ort Name der Bank Datum Angebot: Name Ansprechpartner/in: Telefon-Nr. Ansprechpartner/in Steuernummer (auch angeben, wenn steuerbefreit): IBAN Steuerpflichtig (bitte ankreuzen) ja nein BIC Nr. Bezeichnung Leistungsmerkmal Realisierung in LM 2 Stichworten Anzahl Stunden [60 Min] Stundensatz [Euro] Kosten je LM [Euro] 1 Recherchen zu den unter Punkt 2 genannten Aspekten (u.a. vollständiges Quellenverzeichnis) Erstellung der Studie (ca. 70 Normseiten) inkl. Literaturverzeichnis undtitelvorschlag Erstellung Abstract (ca. 650 Zeichen inkl. Leerzeichen) Digitales druckfähiges Autorenbild (300 dpi) und einer Vita sowie Überarbeitung nach Lektorat. 5 Sachkostenpauschale (Literatur etc.) Stunden, gesamt Gesamt, netto MwSt. Gesamt, brutto 1 Name des Auftragnehmers einfügen. Auftragnehmer ist derjenige, auf dessen Konto der Auftragswert überwiesen wird. 2 Abkürzung Leistungsmerkmal = LM Seite 1

7 Anlage Kosten- und Zeitplan Bitte Fristen angeben 3 : Bearbeitungszeitraum ab Auftragserteilung [Tage]: Bindefrist [Datum]: Ort, Datum Unterschrift (im Original) 3 siehe Erläuterung unter Pkt. 3 der Ausschreibung Seite 2

8 Auftragsbedingungen Deutsches Jugendinstitut e.v., Nockherstraße 2, München 1 Leistung Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu unterrichten. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten / Lieferung / Leistung unter Zugrundelegen des neuesten Erkenntnisstandes von Methoden, Technik etc. durchführen. Er gewährleistet die sachgerechte Sorgfalt. 2 Kosten Mögliche Fremdaufträge werden aus dem vereinbarten Preis gedeckt. Mit dem gezahlten Preis sind alle Ansprüche abgegolten. 3 Versteuerung/Sozialversicherung Die Pflicht zur Versteuerung sowie gegebenenfalls zur Sozialversicherung obliegt dem Auftragnehmer. 4 Sonderleistungen Nachträglich vom Auftraggeber geforderte Leistungen werden nach näherer Vereinbarung gesondert vergütet. 5 Kostenprüfung Kostenprüfungen können auch während der Laufzeit des Auftrages vorgenommen werden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten alle Prüfungsrechte ein, die nach der VOPR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom in der jeweils gültigen Fassung zulässig sind. 6 VOL/B und VPÖA Soweit in diesen Auftragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen -VOL-)" sowie die "VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom " in der jeweils gültigen Fassung. 7 Abnahme Die Arbeit/Lieferung/Leistung wird von einem Beauftragten, in der Regel ein/e Beschäftigte/r des Auftraggebers, abgenommen. Erst nach der Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für die vereinbarte Vergütung. 8 Nutzungsrechte (1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in 15, 23, 87b) und 88 UrhG genannten Nutzungsarten sowie die Bearbeitung und Umgestaltung. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht Dritten zu übertragen oder ihnen ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen. Die Ausübung des Rückrufrechtes nach 41 UrhG wird für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen lassen. Er stellt seinerseits den Auftraggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei. (2) Mitteilungen an die Presse oder Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstigen Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sowie jede sonstige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Werk sind allein dem DJI vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf das DJI weiter übertragen. (3) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil des Werkes Stand VD/Heydrich/Freiberger

9 9 Geheimhaltung (1) Der Auftragnehmer wird - auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheit Verschwiegenheit bewahren. (2) Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen und dergleichen, die dem Auftragnehmer in Ausführung dieses Auftrages zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers oder sonstiger Verfügungsberechtigter keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden. (3) Veröffentlichungen über die im Rahmen des Vertrages gewonnen Erkenntnisse bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber. 10 Kündigung (1) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht; b) Leistungsverzug von mehr als zwei Monaten. (2) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind. (3) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund des Vertragsverhältnisses erwachsen. (4) Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschl. etwaiger Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber zu (vgl. 8 (3) dieser Auftragsbedingungen). (5) Die Regelungen in 9 VOL/B bleiben hiervon unberührt. 11 Haftungsausschluss Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen. 12 Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Falls der Vertragsgegenstand auch die Bearbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, verpflichten Sie sich durch Annahme des Auftrages zur Wahrung des Datengeheimnisses nach 5 BDSG. Es ist Ihnen nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach 44, 43 Absatz 2 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort - und Gerichtsstand - ist München. 14 Schlussbestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages/Auftrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte Stand VD/Heydrich/Freiberger

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