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1 Seniorenuniversität Bern Veranstaltung vom 6. Mai 2016 Prof. Dr. iur. Ueli Kieser

2 2 Einige Zahlen Ein Blick zurück Prof. Dr. iur. Ueli Kieser

3 3 Bezüger/innen von AHV-Leistungen Total Bezüger/innen : :

4 4 Rentenbezüger/innen der Pensionskassen Total Rentenbezüger/innen : :

5 Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV)

6 Ausgaben und Einnahmen der AHV Einnahmen in Mio. Ausgaben in Mio.

7 Ausgaben und Einnahmen der Pensionskassen Einnahmen in Mio. Ausgaben in Mio.

8 8

9 9 Und nun: Ein Blick in die Zukunft! Wie wird sich das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnerinnen/Rentner entwickeln? Eine schwierige Frage!

10 10 Perspektive der AHV Einnahmen in Mio. Ausgaben in Mio.

11 Verhältnis zwischen der Gruppe der Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht hat, und jener zwischen 20 Jahren und dem Rentenalter in % (Altersrentnerquotient) 11

12 Einige Zahlen Ein Blick in die Zukunft In der Schweiz wird es im Jahr 2060 bei einer geschätzten Wohnbevölkerung von 10,4 Mio rund 3 08 Mio AHV- Rentner/Rentnerinnen geben. Auf 100 erwerbsfähige Einwohner/Einwohnerinnen werden 57 Personen im AHV-Alter entfallen. Berücksichtigt man nur Schweizer/Schweizerinnen, werden es gar 63 Personen sein betragen. Vergleich zum Jahr 2014: 37 Personen 12

13 Neuerlicher Anlauf zur Reform der Altersvorsorge Der demografische Wandel führt zu finanziellen Engpässen bei der ersten und zweiten Säule Die Reform der Altersvorsorge 2020 hat zum Ziel, das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der BV zu sichern die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen die Überschussverteilung, die Transparenz und die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge zu verbessern Die Botschaft zur Reform wurde im November 2014 vom Bundesrat verabschiedet und an das Parlament überwiesen. 13

14 14 Situation 1 Hat die Versicherungsdauer bei der AHV einen Einfluss auf die Rentenberechnung? Wer 65-jährig wird, hat prinzipiell während 44 Jahren (Alter 20 bis Alter 64) Beiträge an die AHV bezahlt. Für jedes Beitragsjahr, welches fehlt, gibt es einen Abzug von 1/44 des Betrages der AHV-Vollrente. Wer erst im Alter 42 in die Schweiz gekommen ist, erhält also nur die Hälfte derjenigen Rente, welche bezahlt wird, wenn jemand seit je in der Schweiz gewohnt oder gearbeitet hat. Zur Erinnerung: Betrag der Vollrente: min. Fr und max. Fr pro Monat.

15 15 Situation 2 Hat das Einkommen bei der AHV einen Einfluss auf die Rentenberechnung? Nicht alle Personen, welche gleich lang in der AHV versichert waren, erhalten dieselbe Rente. Es wird zusätzlich das Einkommen ab Alter 20 berücksichtigt. Die Höchstrente ist max. doppelt so hoch wie die Minimalrente. Wer ab Alter 20 immer in der Schweiz war, erhält min. Fr und max. Fr

16 Zwischendurch: Was sagt die Bundesverfassung? Art. 112 der Bundesverfassung Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung 1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. 2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze: a. Die Versicherung ist obligatorisch. abis. Sie gewährt Geld- und Sachleistungen. b. Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken. c. Die Höchstrente beträgt maximal das Doppelte der Mindestrente. d. Die Renten werden mindestens der Preisentwicklung angepasst. 16

17 Situation 3 Mein Ehepartner wird nun auch pensioniert was macht die AHV mit Ehepaaren? Ehepaare erhalten max. 150% der einzelnen AHV-Rente (= plafonierte Rente). Einzelrente: 2350 CHF (maximal bei vollständiger Beitragsdauer) Ehepaare erhalten also maximal 3525 CHF Achtung: Probleme, wenn ein Ehepartner nur eine unvollständige Beitragsdauer hat. Beispiel: Ehemann kommt im Alter von 32 Jahren in die Schweiz. Bei der Pensionierung erhält dieses Ehepaar maximal CHF 3304 (= plafonierte Rente) 17

18 Situation 4 Was geschieht in der AHV, wenn mein Ehepartner stirbt? Es wird nicht mehr eine plafonierte Rente bezahlt, sondern eine einfache Altersrente. Es kommt ein Zuschlag von 20% hinzu. Insgesamt wird aber nie mehr als 2350 CHF (Maximalbetrag bei vollständiger Beitragsdauer) bezahlt. 18

19 Situation 5 Wechsel zur Pensionskasse Was bezahlt die Pensionskasse im Alter? Schwierige Frage! Grundsatz: 1. Wie hoch ist das Altersguthaben? Beispiel: CHF ( obligatorisch gespart; überobligatorisch gespart) 2. Wie hoch ist der Umwandlungssatz? Dieser muss für den obligatorischen Teil 6,8% sein; für den überobligatorischen Teil kann er tiefer sein (oft bei etwa 5%). Berechnung: 6,8% von CHF = CHF 5% von CHF = CHF Total = CHF 19

20 20 Situation 6 Darf die Pensionskasse eine laufende Altersrente wegen finanziellen Problemen herabsetzen? Noch eine schwierige Frage! Grundsatz: Laufende Renten dürfen nicht mehr korrigiert werden. Ausnahmen? Vielleicht! Wenn die finanzielle Situation einer Pensionskasse ganz schlecht ist, darf sie das Reglement ändern und dann die laufende Altersrente moderat herabsetzen.

21 Situation 7 Ergänzungsleistungen wie werden sie berechnet? Zu Hause: Es werden Einnahmen (Renten, Vermögensertrag, Verzehren des Vermögens etc.) berechnet. Es werden Ausgaben (Lebensbedarf, Miete, Krankenkasse) berechnet. Faustregel: Ausgaben liegen für Einzelperson bei maximal ca CHF. Liegen Ausgaben höher als Einnahmen, wird die Differenz über die Ergänzungsleistungen bezahlt. Im Heim: Als Ausgabe gilt die Heimtaxe. Deshalb: Der Heimaufenthalt ist immer finanziell gesichert. 21

22 22 Situation 8 Ich habe mein Haus den Kindern verschenkt was machen die Ergänzungsleistungen? Tückische Geschichte! Die Ergänzungsleistungsbehörde klärt ab, ob Sie einen Gegenwert erhalten haben (lebenslängliches Wohnrecht oder ähnlich). Wenn nein, wird der Betrag, den Sie eigentlich hätten erhalten können, als fiktives Vermögen angerechnet. Für jedes Jahr ab dem Zeitpunkt der Schenkung sinkt das fiktiv angerechnete Vermögen um CHF. Folge: Sie sind «reicher», als Sie tatsächlich sind, und erhalten dann keine oder eine tiefere Ergänzungsleistung.

23 23 Situation 9 Ich will mit jemandem zusammenziehen, ohne mich zu verheiraten was ändert sich? AHV-Rente: Es ändert sich nichts. Pensionskasse: Es ändert sich nichts. Ergänzungsleistungen: Es ändert sich nichts.

24 24 Situation 10 Ich trete ins Alters- oder ins Pflegeheim ein was ändert sich? AHV: Es ändert sich nichts bei der Altersrente. Wenn Sie hilflos sind (= Sie benötigen Dritthilfe), erhalten Sie von der AHV zusätzlich eine Hilflosenentschädigung. PK: Es ändert sich nichts bei der Altersrente. Ergänzungsleistungen: Die Ergänzungsleistungen werden neu berechnet. Die Ausgaben entsprechen der Heimtaxe. Deshalb steigen die Ergänzungsleistungen deutlich an. Der Heimaufenthalt ist finanziell immer gesichert.

25 25 Und was bleibt in Erinnerung? Der Blick zurück zeigt, dass der Gesetzgeber bisher immer die nötigen Massnahmen in die Wege geleitet hat, damit die Altersrenten im Gleichgewicht blieben. Der Blick nach vorne zeigt, dass heute Massnahmen nötig sind, um weiterhin das Gleichgewicht zu behalten. Der Vorlage «Altersvorsorge 2020» kommt deshalb ein grosses Gewicht zu. Der Blick auf die zehn Situationen zeigt, dass die Altersvorsorge heute gut aufgebaut, gut austariert und gut strukturiert ist. Die Altersvorsorge kann von ihrem Aufbau her einigen Sturmwinden trotzen.

26 IRP-HSG Bodanstrasse St.Gallen Schweiz [email protected] 26

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