Kann mir das Altersheim mein Eigenheim wegnehmen? Kanton Bern

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1 Kann mir das Altersheim mein Eigenheim wegnehmen?

2 Finanzierung Altersheim Aspekte der Ergänzungsleistungen im Zusammenhang mit Eigenheim, Schenkungen und Vorempfängen

3 Kurzvorstellung Marcel Schenk Geschäftsleiter Pro Senectute Worblentalstrasse Ittigen Tel

4 Inhaltsverzeichnis I. Kurzvorstellung Pro Senectute II. Vorbemerkungen III. Alters- und Pflegeheime im IV. Die Ergänzungsleistungen V. Auswirkungen des Schenkungsvertrages für die Berechnung der EL VI. Tipps 4

5 I. Kurzvorstellung Pro Senectute Non-Profit-Organisation 10 Regional- und Beratungsstellen im ganzen Unentgeltliche Beratung durch Sozialarbeitende ältere Menschen und ihre Angehörigen - für alle Lebensfragen Finanzielle Unterstützung für ältere Menschen Sport- und Bewegungsangebote Bildungsangebote Serviceleistungen / Hilfen zu Hause

6 II. Vorbemerkungen Was haben Eigenheim, Schenkungen und Ergänzungsleistungen miteinander zu tun? Meine Grundlagen: Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL) des Bundesamtes für Sozialversicherungen unter EL - Weisungen 6

7 III. Alters- und Pflegeheime 350 Alters- und Pflegeheime Unterschiedliche Angebote Für Berechnung der EL entscheidend Heime auf der Spital- und Pflegeheimliste EL anerkannte Heime EL nicht anerkannte Heime 7

8 Alters- und Pflegeheime 8

9 Finanzierung eines Aufenthaltes in einem Alters- und Pflegeheim Alters- und Pflegeheimkosten - Hotellerie - Tagespauschale nach Pflege- und Betreuungsaufwand - Beitrag Infrastruktur Finanzierung - Beitrag Krankenkasse - Finanzierung durch Einkommen und Vermögen der Bewohnenden - Ergänzungsleistungen 9

10 IV. Die Ergänzungsleistungen - Ergänzungsleistungen seit Sicherung des Existenzbedarfes zu AHV und IV - Gesetzlicher Anspruch - Ein Recht auf Ergänzungsleistungen 10

11 Anspruchsvoraussetzungen - Schweizer Bürgerinnen und Bürger - Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen - AHV- oder IV-Rentner - Bezüger HE der IV ab 18. Altersjahr - Bezüger IV-Taggelder - Geschiedene oder getrennte Ehegatten mit Zusatzrente 11

12 Berechnung der Ergänzungsleistungen - EL soll Existenzbedarf decken - Bedarfsrechnung - Individuelle finanzielle Verhältnisse sind massgebend - Anerkannte Ausgaben, die anrechenbare Einnahmen übersteigen - Jährliche EL Auszahlung monatlich - Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten 12

13 Einbezug des Vermögens (1) Vermögens-Freibeträge CHF bei Alleinstehenden CHF bei Ehepaaren CHF pro Kind CHF bei selbstbewohnten Liegenschaften CHF bei selbstbewohnten Liegenschaften unter bestimmten Voraussetzungen 13

14 Einbezug des Vermögens (2) Vermögensanteil, der als Einkommen angerechnet wird (Vermögensverzehr) 1/15 bei IV-Rentnern 1/10 bei Altersrentnern 1/5 bei Altersrentnern, die sich dauernd im Heim aufhalten 1/10 bei Altersrentnern, 1 Pers. Heim 1 Pers. zu Hause 14

15 Erstes Berechnungsbeispiel (1) Alleinstehend, Mieterin Ausgaben Lebensbedarf gemäss EL CHF Krankenkassenprämie Kant. Durchschnittsprämie (Prämienregion 2) CHF Miete netto CHF Nebenkosten CHF CHF Anrechenbar max. CHF Total Ausgaben CHF

16 Erstes Berechnungsbeispiel (2) Einnahmen Vermögensverzehr Vermögen CHF /. Freibetrag CHF Anrechenbares Vermögen CHF Vermögensverzehr 1/10 CHF Vermögensertrag (brutto) CHF 60 AHV-Rente CHF Pension CHF Total Einnahmen CHF Ausgabenüberschuss EL im Jahr CHF EL im Monat CHF

17 Verzicht auf Einkünfte und Vermögenswerte (z.b. Übertragung von Liegenschaften) Ohne rechtliche Verpflichtung Ohne adäquate Gegenleistung z.b. bei Schenkungen und Erbvorempfängen 17

18 Berechnung des massgebenden Vermögensverzichtes Vermögen: Grundstück / Wert des Grundstückes Gegenleistung? Wohnrecht/Nutzniessung Das Verzichtsvermögen wird zum übrigen vorhandenen Vermögen hinzugerechnet und bei der EL-Berechnung gemäss Ansätzen zum Einkommen hinzugerechnet (Vermögensverzehr) Aus Verzichtsvermögen wird 0.1% als Einkommen in die EL- Berechnung einberechnet 18

19 V. Auswirkungen des Schenkungsvertrages für die Berechnung der EL 19 Annahmen - Berechnung EL im Jahre Schenkungsvertrag 2010 mit Vorbehalt Nutzniessung - Heimaufenthalt Ehefrau / Ehemann lebt im Eigenheim (Stockwerkeigentum) - AHV-Rente CHF / Pension Ehemann CHF Sparheft mit CHF Liegenschaft amtl. Wert Eigenmietwert CHF Hypothek CHF

20 Schenkung mit Nutzniessungsrecht Berechnung Kapitalwert Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors : Jahresrente gemäss Tabelle (Umrechnungstabellen der Eidg. Steuerverwaltung zur Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten) Alter der begünstigten Person bei Schenkung (65, Person mit der höheren Lebenserwartung, jüngere Person, hier Ehefrau) Jahresrente gemäss Tabelle Kapitalisierungsfaktor 1000 : =

21 Schenkung mit Nutzniessungsrecht Berechnung Kapitalwert Eigenmietwert CHF Bruttojahreswert CHF /. Hypothekarzins CHF /. Gebäudeunterhaltskostenpauschale CHF % der Einnahmen Liegenschaft gemäss Steuerrecht (20 % von ) Nettojahreswert CHF Kapitalwert ( x 21.43) CHF

22 Schenkung mit Nutzniessungsrecht Höhe des Vermögensverzichtes Höhe der Leistung Amtlicher Wert bei Abtretung 2010 CHF Differenz zum Repartitionswert 2010 CHF 0.00 Anrechenbarer Liegenschaftswert Verkehrswert CHF

23 Schenkung mit Nutzniessungsrecht Höhe der Gegenleistung Nutzniessung (Kapitalwert) CHF Schuldenübernahme (Hypothek) CHF Total CHF

24 Schenkung mit Nutzniessungsrecht Höhe des Vermögensverzichtes Wert der Leistung CHF /. Wert der Gegenleistung CHF Verzichtsvermögen CHF /. Amortisation Schenkung März Verminderung 5 x CHF CHF Verzichtsvermögen (Stand 2016) CHF

25 Schenkung mit Nutzniessungsrecht Einnahmen Mann Frau AHV-Rente Pension Eigenmietwert Bruttoeinkommen Vermögen Barvermögen Verzichtsver Bruttovermögen: Freibetrag Anrechenbares V.; Anteil Vermögensverzehr 1/ Total Einnahmen

26 Schenkung mit Nutzniessungsrecht Ausgaben Mann Frau Heimtaxe pro Tag Freie Quote p.m Lebensbedarf zu Hause Mietzins inkl. NK NK Gebäudeunterhalt Hypothekarzins Durchschn. KK Prämie Total Ausgaben Fehlbetrag/Überschuss Monatliche EL

27 VI. Tipps Regelungen im Schenkungsvertrag z.b. Beschränkte Dauer der Nutzniessung - Regelungen im Ehe- und Erbvertrag Besprechen Sie allfällige Optimierungsmöglichkeiten mit einer Fachperson (Notarin, Notar) 27

28 VI. Tipps Achtung - Der Vermögensabzug von CHF bei selbstbewohnten Liegenschaften fällt weg, wenn die Liegenschaft abgetreten wird. - Kein unentgeltlicher, freiwilliger Verzicht auf Nutzniessung oder Wohnrecht, wenn vorzeitiges Ende (d.h. Beendigung vor Tod) von Nutzniessung bzw. Wohnrecht nicht bereits im Schenkungsvertrag festgelegt. - Keine weitere Amortisation der Hypothek durch Abtreter nach erfolgter Schenkung. Wäre zusätzlicher freiwilliger Vermögensverzicht. 28

29 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 29

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