18. Auflage Die Zusatzleistungen zur AHV und IV. Eine Informationsbroschüre für Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "18. Auflage 2016. Die Zusatzleistungen zur AHV und IV. Eine Informationsbroschüre für Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern"

Transkript

1 18. Auflage 2016 Die Zusatzleistungen zur AHV und IV Eine Informationsbroschüre für Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern

2 Liebe Bernerinnen und Berner Etwa 20 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern verfügen im Alter oder bei Invalidität nur über ein sehr bescheidenes Einkommen. Oft reicht dieses nicht aus, um für das Allernotwendigste aufzukommen. Für sie ist diese Broschüre gedacht. Sie zeigt die Möglichkeiten zum Bezug von sogenannten Ergänzungsleistungen. Das sind Leistungen, die Rentnerinnen und Rentner erhalten, wenn sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Nehmen Sie sich deshalb Zeit und lesen Sie die folgenden Seiten in aller Ruhe. Wenn Sie annehmen, dass Sie Anspruch auf Zusatzleistungen haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an das Alters- und Versicherungsamt der Stadt Bern an der Bundesgasse 33. Hier klären Fachpersonen gerne Ihren Anspruch ab. Freundliche Grüsse Die Direktorin für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Bern Franziska Teuscher 1

3 Inhaltsverzeichnis Einleitung S Was fällt unter den Begriff Zusatzleistungen? S Wie werden die Ergänzungsleistungen berechnet? S Welche Ausgaben werden bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt? S Welche Einnahmen werden bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt? S Wie werden die Ergänzungsleistungen bei einem Heimaufenthalt berechnet? S Welche Bedeutung kommt dem Vermögen zu? S Was ist im Fall einer Schenkung oder eines Erbvorbezuges? S Wie verhält es sich mit der im ZGB vorgesehenen Verwandtenunterstützung? S Müssen Ergänzungsleistungen von mir / meinen Nachkommen zurückerstattet werden? S Wo kann ich mehr über Ergänzungsleistungen erfahren? S An wen kann ich mich wenden, wenn ich Ergänzungsleistungen beantragen will? S. 18 Anhang 1: Berechnungsbeispiele S. 19 Anhang 2: Übersicht Maximale Heimkosten S. 25 Anhang 3: Anhang 4: Berechnungsblatt zur Überprüfung des eigenen Anspruches (Wohnung) S. 26 Berechnungsblatt zur Überprüfung des eigenen Anspruches (Heim) S. 27 Antwortkarte S. 28 2

4 Einleitung Mit der in der Bundesverfassung verankerten Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge soll das Existenzminimum für Rentnerinnen und Rentner, die in der Schweiz leben, gesichert werden. Was nun, wenn die Einnahmen im Rentenalter oder bei Invalidität nicht ausreichen, um einen bescheidenen Lebensstandard zu finanzieren sei es zu Hause oder in einem zweckmässigen Heim - z.b. weil die Pensionskassenrente zu klein ist und kein Geld in die 3. Säule einbezahlt werden konnte? In diesem Fall besteht unter Umständen ein Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen. Ergänzungsleistungen werden ausgerichtet, wenn die minimalen Lebenskosten durch die Einnahmen unter Berücksichtigung eines allfälligen Vermögens nicht gedeckt sind. Diese Broschüre zeigt Ihnen, wie die Ergänzungsleistungen berechnet werden. Mittels Anhang 3 und 4 können Sie selber überprüfen, ob Sie diese möglicherweise beanspruchen können. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Alters- und Versicherungsamts der Stadt Bern beratend zur Seite. Martin Messerli Stv. Leiter Alters- und Versicherungsamt 3

5 1. Was fällt unter den Begriff Zusatzleistungen? Weil die Renten der AHV und IV in vielen Fällen nicht existenzsichernd waren, führte der Bund auf den 1. Januar 1966 die Ergänzungsleistungen (EL) ein. Seit 2008 sind die Ergänzungsleistungen auch in der Bundesverfassung verankert. Es sind bedarfsabhängige Versicherungsleistungen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht. So machen heute ungefähr 20 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner von ihrem Recht Gebrauch und beziehen Ergänzungsleistungen. Die Hilflosenentschädigung (HE) der AHV und IV kann als Zusatzleistung bezeichnet werden. Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, kann eine HE erhalten. Als hilflos gelten auch Versicherte, die zu Hause leben und dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind. Je nach Ausmass der Hilflosigkeit werden drei Schweregrade leicht, mittel und schwer unterschieden. Der Anspruch auf eine HE entsteht frühestens nach Ablauf einer einjährigen Wartezeit. 4

6 2. Wie werden die Ergänzungsleistungen berechnet? Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, wenn die anerkannten Ausgaben unter Anwendung bestimmter Pauschal- und Grenzbeträge grösser sind als die anrechenbaren Einnahmen. Mit anderen Worten handelt es sich um eine Vergleichsrechnung. Dabei ist zu beachten, dass nur wenig Raum besteht, individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Ergänzungsleistungen sind so ausgestaltet, dass den Bezügerinnen und Bezügern nach Bezahlung der Miete (bis zu vorgegebenen Maximalbeträgen) und der Krankenkassenprämie (obligatorische Grundversicherung) der Betrag zur Bestreitung der übrigen Lebenshaltungskosten bei Alleinstehenden Fr und bei Ehepaaren Fr pro Monat zur Verfügung steht. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich im Interesse einer möglichst transparenten Darstellung darauf, lediglich die wichtigsten Berechnungspositionen zu erläutern. Im Anhang 1 sind mehrere Beispiele aufgeführt. Mit Hilfe der Berechnungsblätter in den Anhängen 3 und 4 sollte es den Leserinnen und Lesern nach Studium dieser Broschüre möglich sein, ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen annäherungsweise selbst zu berechnen. Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben jedoch in jedem Fall vorbehalten. Auf der Homepage von Pro Senectute kann ebenfalls ein provisorischer Anspruch auf Ergänzungsleistungen berechnet werden. 5

7 3. Welche Ausgaben werden bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt? Die Ausgaben gemäss der nachfolgenden Aufzählung werden bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen pro Monat berücksichtigt. Die massgebenden Beträge können in das Berechnungsblatt im Anhang 3 eingetragen werden. 3.1 Miete (Ziffer 1.1 Berechnungsblatt) Die Bruttomiete, höchstens aber Fr. 1' bei Alleinstehenden und Fr bei Ehepaaren, fliesst in die Berechnung ein. Bei Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erhöht sich der höchstmögliche Mietzinsbetrag um Fr Krankenkassenprämie (Ziffer 1.2 Berechnungsblatt) Für die obligatorische Grundversicherung wird ein Pauschalbetrag von Fr pro Person berücksichtigt. Dieser entspricht der durchschnittlichen Krankenkassenprämie in der Prämienregion 1 des Kantons Bern. Vor Überweisung der monatlichen Ergänzungsleistungen wird die individuelle Prämienverbilligung in Abzug gebracht. Diese wird direkt der Krankenkasse vergütet. Die auf allfällige Zusatzversicherungen entfallenden Prämien können nicht berücksichtigt werden. Sie gehen somit zulasten der Pauschale für die übrigen Lebenshaltungskosten (Ziffer 3.3). 3.3 Übrige Lebenshaltungskosten (Ziffer 1.3 Berechnungsblatt) Für die übrigen Lebenshaltungskosten, d.h. für Nahrungsmittel, Kleider, Elektrizität, Gesundheitspflege, Verkehr, Gebühren, Steuern, Taschengeld usw. stehen die folgenden Beträge zur Verfügung: Alleinstehende Fr. 1' Ehepaare Fr. 2'

8 3.4 Krankheitskosten (Ziffer 1.4 Berechnungsblatt) Selber zu tragende Krankheitskosten werden aufgrund der Rechnungs- und Abrechnungskopien neben der monatlichen Ergänzungsleistung zusätzlich vergütet. Reichen die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben gemäss Ziffer 3.1 bis Ziffer 3.3. knapp aus (Einnahmenüberschuss), können zusätzlich anfallende Krankheitskosten zu einmaligen Zahlungen führen. Im Zusammenhang mit der Überprüfung eines möglichen Anspruchs auf Zusatzleistungen mit Hilfe des Berechnungsblattes in Anhang 3 und 4 geht es darum zu schätzen, welche von der Krankenkasse in der Regel nicht oder nicht vollständig übernommenen Kosten durchschnittlich pro Monat anfallen. Dabei handelt es sich um folgende Positionen: Kostenbeteiligung der Krankenkasse (Franchise und 10% Selbstbehalt, max. Fr p/jahr) Zahnbehandlungen: wirtschaftliche und zweckmässige Versorgung Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten Hilfe im Haushalt (ärztlich verordnet) Temporärer Heimaufenthalt Bade- und Erholungskurse (ärztlich angeordnet) Transporte an den nächstgelegenen Behandlungsort 7

9 4. Welche Einnahmen werden bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt? Die Einnahmen gemäss nachfolgender Aufzählung werden bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt. Die massgebenden Beträge können in das Berechnungsblatt im Anhang 3 und 4 eingetragen werden. 4.1 AHV/IV-Rente (Ziffer 2.1 Berechnungsblatt) Die monatlich zur Auszahlung gelangende Rente der AHV/IV. 4.2 Pensionskassenrente (Ziffer 2.2 Berechnungsblatt) Der auf einen Monat entfallende Betrag einer allfälligen Pensionskassenrente. 4.3 Vermögensverzehr (Ziffer 2.3 Berechnungsblatt) Der Vermögensverzehr basiert auf der Überlegung, dass es zumutbar ist, einen Teil des Vermögens zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten auszugeben. Dies gilt jedoch nur, sofern die folgenden Freibeträge überschritten werden: Alleinstehende Fr Ehepaare Fr Von den effektiv vorhandenen Reserven wird der vorstehend erwähnte Freibetrag abgezogen. Vom übrig bleibenden Nettovermögen wird pro Jahr 1/10 (bei einem Heimaufenthalt 1/5) berücksichtigt. Bei Bezügerinnen und Bezügern einer Invaliden- oder Hinterlassenenrente beläuft sich der massgebende Betrag lediglich auf 1/15 pro Jahr. Weitere Informationen dazu folgen unter Ziffer 6. 8

10 4.4 Vermögensertrag (Ziffer 2.4 Berechnungsblatt) Pro Monat fliesst 1/12 des im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Ertrages auf dem gesamten Vermögen in die Berechnung ein. 4.5 Übrige Einnahmen (Ziffer 2.5 Berechnungsblatt) Allfällige weitere Einnahmen wie z. B. Unterhaltszahlung eines geschiedenen Ehegatten oder ein Erwerbseinkommen müssen ebenfalls mit einbezogen werden. Erwerbseinkommen werden nur teilweise angerechnet. Vom monatlichen Nettoeinkommen wird ein Freibetrag von Fr bei Alleinstehenden und Fr bei Ehepaaren abgezogen. Vom übrig bleibenden Betrag werden 2/3 berücksichtigt. 9

11 5. Wie werden die Ergänzungsleistungen bei einem Heimaufenthalt berechnet? Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen werden die in Rechnung gestellten Heimkosten bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt (Anhang 2). Es wird nicht zwischen öffentlichen und privaten Heimen unterschieden. Hinzu kommen eine Pauschale für die Krankenkassenprämie (492 Franken pro Monat Prämienregion 1) und ein fixer Betrag für persönliche Auslagen. Dieser beläuft sich auf 367 Franken pro Monat (Ziffer 5.2). Von diesen Auslagen werden sämtliche Einkünfte abgezogen. Ein allfällig vorhandenes Vermögen wird dabei ebenfalls berücksichtigt. Ein Teil davon muss für die Finanzierung des Heimaufenthaltes ausgegeben werden (Ziffer 4.3 und Ziffer 6). Wenn diese Einnahmen die gesamten Ausgaben nicht zu decken vermögen, wird eine Ergänzungsleistung ausgerichtet. Finanzierungslücken entstehen, wenn Vermögen ganz oder teilweise verschenkt wurde. (Ziffer 7). Die massgebenden Beträge können in das Berechnungsblatt im Anhang 4 eingetragen werden. 5.1 Heimkosten (Ziffer 1.1 Berechnungsblatt) Die vom Heim in Rechnung gestellten Kosten, höchstens aber die in Anhang 2 erwähnten Maximalbeträge, fliessen in die Berechnung ein. Sie treten an Stelle der unter Ziffer 3.1 beschriebenen Miete. 5.2 Persönliche Auslagen (Ziffer 1.3 Berechnungsblatt) Es wird ein Pauschalbetrag von 367 Franken für persönliche Auslagen berücksichtigt. Dieser Betrag ersetzt die unter Ziffer 3.3 erwähnte Pauschale für die übrigen Lebenshaltungskosten. 10

12 5.3 Krankenkassenleistungen Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei einem Aufenthalt in einem Heim, welches auf der kantonalen Pflegeheimliste aufgeführt ist, aus der Grundversicherung Leistungen auszurichten. Der Umfang hängt von der Pflegestufe ab. Diese Einnahmen bleiben ausserhalb dieser Berechnung. Die Leistungen werden vom Krankenversicherer direkt an die Heime überwiesen. Es gibt auch Zusatzversicherungen, welche für Heimaufenthalte Leistungen vorsehen. Fliessen aus diesen Zusatzversicherungen jetzt oder nach Ablauf einer bestimmten Wartefrist Leistungen, werden die Prämien als Ausgabeposten berücksichtigt und die Leistungen als Einnahmen. 5.4 Kantonsbeitrag Pflege Durch die seit 2011 geltende Neuordnung der Pflegefinanzierung werden die selber zu tragenden Pflegekosten limitiert. Mit dieser Limitierung der Kostenbeteiligung der Versicherten finanziert die öffentliche Hand den Rest und damit einen wesentlichen Anteil der Pflegekosten. Die Leistungen des Kantons werden direkt den Pflegeheimen ausgerichtet und betreffen die Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht. 5.5 Hilflosententschädigung (HE) Befindet sich eine versicherte Person in einem Heim, wird bei einer Hilflosigkeit leichten Grades keine HE ausgerichtet. Bei Heimbewohnenden wird die HE für eine mittlere und schwere Hilflosigkeit bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen als anrechenbares Einkommen berücksichtigt. 11

13 6. Welche Bedeutung kommt dem Vermögen zu? Auch Rentnerinnen und Rentner, welche über ein Vermögen verfügen, können je nach ihren übrigen wirtschaftlichen Verhältnissen durchaus Ergänzungsleistungen beanspruchen. Dies gilt ganz besonders bei einem Heimaufenthalt. Es ist nicht erforderlich, das Vermögen bis zu einem bestimmten Betrag aufzubrauchen, bevor Ergänzungsleistungen geltend gemacht werden können. Übersteigt das Vermögen bei Alleinstehenden Fr und bei Ehepaaren Fr , wird bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen ein sogenannter Vermögensverzehr als Einnahme angerechnet. Einzelheiten dazu sind in der Ziffer 4.3 dieser Broschüre beschrieben. In jedem Fall, d.h. unabhängig vom Umfang der vorhandenen Reserven, fliesst der auf dem Vermögen erzielte Ertrag in die Berechnung der Ergänzungsleistungen ein. Selbstbewohnte Liegenschaften zählen nur soweit zum Vermögen, wie der amtliche Wert über Fr. 112' liegt. Der Freibetrag bei selbstbewohnten Liegenschaften, wenn ein Ehegatte im Heim und ein Ehegatte zu Hause lebt, beträgt Fr

14 Beispiel Eine AHV-Rentnerin besitzt eine Eigentumswohnung mit einem amtlichen Wert von Fr. 200' Es besteht eine Hypothek von Fr. 50' Sie selbst lebt in der Wohnung. Darüber hinaus verfügt sie über Ersparnisse von Fr. 40' Amtlicher Wert./. Freibetrag Liegenschaften Saldo./. Hypothek Wert Liegenschaft Ersparnisse Vermögen brutto./. Freibetrag Anrechenbares Vermögen Fr. 200' Fr. 112' Fr. 87' Fr. 50' Fr. 37' Fr. 40' Fr. 77' Fr. 37' Fr. 40' Der Vermögensverzehr beläuft sich auf 1/10 der Fr. 40' pro Jahr. Somit werden bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen Fr pro Monat als Einnahme berücksichtigt (Ziffer 2.3 Berechnungsblatt). 13

15 7. Was ist im Falle einer Schenkung oder eines Erbvorbezuges? Allfällige Schenkungen (inklusive Erbvorbezüge) werden wie noch vorhandenes Vermögen behandelt (siehe Ziffer 4.3, 4.4 und 6). Dies gilt mit einer wichtigen Einschränkung. Seit dem 1. Januar 1990 wird die getätigte Schenkung im Umfang von Fr pro Kalenderjahr reduziert. Beispiel Eine Rentnerin überlässt ihren beiden Kindern im März 2013 je Fr Am 24. April 2016 beantragt sie die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen. Per 1. Januar 2015 und 1. Januar 2016 wird die Schenkung von ursprünglich Fr um je Fr also um insgesamt Fr reduziert. Für die Berechnung der Ergänzungsleistung im Jahr 2016 verbleiben somit noch Fr (siehe Kasten). Auf den 1. Januar 2018 sind die Fr vollständig abgetragen. Ab diesem Zeitpunkt existiert die Schenkung für die Ergänzungsleistungen nicht mehr. Datum Schenkungsbetrag März 2013 Fr. 40' Januar 2014 Fr. 40' Januar 2015 Fr. 30' Januar 2016 Fr. 20' Durch die Aufrechnung des Schenkungsbetrages entsteht in der Berechnung der Ergänzungsleistung eine Finanzierungslücke. Für den allfälligen Fehlbetrag müssten die Beschenkten aufkommen. 14

16 8. Wie verhält es sich mit der im Zivilgesetzbuch (ZGB) vorgesehenen Verwandtenunterstützung? Ergänzungsleistungen gehören zu den Sozialversicherungen. Damit gehen sie allfälligen Unterstützungsleistungen von Verwandten nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB) vor. Werden solche ausgerichtet, bleiben sie ausserhalb der EL-Berechnung. Sie stehen somit den Rentnerinnen und Rentnern zusätzlich zur freien Verfügung. 15

17 9. Müssen Ergänzungsleistungen von mir oder meinen Nachkommen zurückerstattet werden? Rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen müssen in keinem Fall zurückerstattet werden. Dies gilt sowohl für die Bezügerinnen und Bezüger selbst als auch für ihre Nachkommen. 16

18 10. Wo kann ich mehr über die Ergänzungsleistungen erfahren? Das Alters- und Versicherungsamt der Stadt Bern führt jedes Jahr 2 öffentliche Informationsveranstaltungen über die Ergänzungsleistungen durch. Dabei werden die wichtigsten Bestimmungen anhand von Berechnungsbeispielen erläutert. Selbstverständlich wird ausführlich auf die Fragen aus dem Publikum eingegangen. Im zweiten Teil der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, eine individuelle Beratung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Alters- und Versicherungsamtes in Anspruch zu nehmen. Die nächsten Veranstaltungen finden statt: Dienstag, 5. April 2016, bis ca Uhr, Kirchliches Zentrum Bürenpark, Bürenstrasse 8, 3007 Bern (Tram Nr. 9 Wabern bis Haltestelle Sulgenau) und Dienstag, 25. Oktober 2016, bis ca Uhr, Kirchgemeindehaus Markuskirche, Tellstrasse 35, 3014 Bern (Bus Nr. 20 Wankdorf Bahnhof bis Haltestelle Markuskirche) 17

19 11. An wen kann ich mich wenden, wenn ich die Ergänzungsleistungen beantragen will? Anträge um Ausrichtung von Ergänzungsleistungen nimmt die AHV- Zweigstelle des Wohnortes entgegen. Für die Rentnerinnen und Rentner der Stadt Bern ist dies das Alters- und Versicherungsamt, Bundesgasse 33, 3011 Bern. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Voranmeldung unter Telefonnummer sehr zu empfehlen. Sie können aber auch einfach die Antwortkarte, welche sich am Schluss dieser Informationsschrift befindet, einsenden. 18

20 Anhang 1: Berechnungsbeispiele Beispiel 1 AHV-Rentner, lebt allein zu Hause AHV-Rente Fr , Pensionskassenrente Fr , Zins Sparkonto Fr , Vermögen Fr , Nettomiete Fr und Nebenkosten Fr , Krankenkassenprämie Fr AUSGABEN Miete Fr Krankenkassenprämie Fr Übrige Lebenshaltungskosten Fr Fr EINNAHMEN AHV-Rente Fr Pensionskassenrente Fr Vermögensertrag Fr Fr Ausgabenüberschuss= Ergänzungsleistungen im Monat Fr /. individuelle Prämienverbilligung Fr Ergänzungsleistungen netto Fr Maximalbetrag 2 Pauschalbetrag 3 1 / 12 von Fr

21 Beispiel 2 AHV-Rentner, lebt allein zu Hause AHV-Rente Fr , Pensionskassenrente Fr , Zins Sparkonto Fr , Vermögen Fr , Nettomiete Fr und Nebenkosten Fr , Krankenkassenprämie Fr ERSPARNISSE Sparguthaben Fr /. Freibetrag Fr Netto-Vermögen Fr AUSGABEN Miete Fr Krankenkassenprämie Fr Übrige Lebenshaltungskosten Fr Fr EINNAHMEN AHV-Rente Fr Pensionskassenrente Fr Vermögensverzehr Fr Vermögensertrag Fr Fr Ausgabenüberschuss= Ergänzungsleistungen im Monat Fr /. individuelle Prämienverbilligung Fr Ergänzungsleistungen netto Fr Maximalbetrag 2 Pauschalbetrag 3 1 / 10 von Fr : 12 Monate 4 1 / 12 von Fr

22 Beispiel 3 Ehepaar mit AHV-Rente, lebt zu Hause AHV-Rente Fr , Pensionskassenrente Fr , Zins Sparkonto Fr , Vermögen Fr , Nettomiete Fr und Nebenkosten Fr , Krankenkassenprämie Fr AUSGABEN Miete Fr Krankenkassenprämie Fr Übrige Lebenshaltungskosten Fr Fr EINNAHMEN AHV-Rente Fr Pensionskassenrente Fr Vermögensertrag Fr Fr Ausgabenüberschuss Fr Ergänzungsleistungen im Monat Fr /. individuelle Prämienverbilligung Fr Ergänzungsleistungen netto Fr Effektive Miete 2 Pauschalbetrag 3 1 / 12 von Fr Ab entspricht der Mindestbetrag für Ergänzungsleistungen der maximalen individuellen Prämienverbilligung. 21

23 Beispiel 4 Ehepaar mit AHV-Rente, lebt zu Hause AHV-Rente Fr , Pensionskassenrente Fr , Zins Sparkonto Fr , Vermögen Fr , Nettomiete Fr und Nebenkosten Fr , Krankenkassenprämie Fr ERSPARNISSE Sparguthaben Fr /. Freibetrag Fr Netto-Vermögen Fr AUSGABEN Miete Fr Krankenkassenprämie Fr Übrige Lebenshaltungskosten Fr Fr EINNAHMEN AHV-Rente Fr Pensionskassenrente Fr Vermögensverzehr Fr Vermögensertrag Fr Fr Einnahmenüberschuss Fr Es besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Allerdings können Krankheitskosten, die den Einnahmenüberschuss übersteigen, geltend gemacht werden. 1 Effektive Miete 2 Pauschalbetrag 3 1 / 10 von Fr : 12 Monate 4 1 / 12 von Fr

24 Beispiel 5 AHV-Rentnerin, lebt im Heim AHV-Rente Fr , Pensionskassenrente Fr , Zins Sparkonto Fr , Vermögen Fr , Tagestaxe Heim Fr (Pflegestufe 4), Krankenkassenprämie Fr AUSGABEN Heimkosten Fr Krankenkassenprämie Fr Persönliche Auslagen Fr Fr EINNAHMEN AHV-Rente Fr Pensionskassenrente Fr Vermögensertrag Fr Fr Ausgabenüberschuss= Ergänzungsleistungen im Monat Fr /. individuelle Prämienverbilligung Fr Ergänzungsleistungen netto Fr x : 12 2 Pauschalbetrag 3 Pauschalbetrag 4 1 / 12 von Fr

25 Beispiel 6 AHV-Rentnerin, lebt im Heim AHV-Rente Fr , Pensionskassenrente Fr , Zins Sparkonto Fr , Vermögen Fr , Tagestaxe Heim Fr (Pflegestufe 4), Krankenkassenprämie Fr ERSPARNISSE Sparguthaben Fr /. Freibetrag Fr Netto-Vermögen Fr AUSGABEN Heimkosten Fr Krankenkassenprämie Fr Persönliche Auslagen Fr Fr EINNAHMEN AHV-Rente Fr Pensionskassenrente Fr Vermögensverzehr Fr Vermögensertrag Fr Fr Ausgabenüberschuss= Ergänzungsleistungen im Monat Fr /. Individuelle Prämienverbilligung Fr Ergänzungsleistungen netto Fr x : 12 2 Pauschalbetrag 3 Pauschalbetrag 4 1 / 5 von Fr : 12 Monate 5 1 / 12 von Fr

26 Anhang 2: Übersicht maximale Heimkosten Bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen werden höchstens die unten aufgeführten Beträge pro Tag berücksichtigt. Pflegestufe 0 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr

27 Anhang 3: Überprüfung eines möglichen Anspruches auf Ergänzungsleistungen (Wohnung) 1. Ausgaben 1.1 Miete (siehe Ziffer 3.1) Fr. 1.2 Krankenkassenprämie (siehe Ziffer 3.2) Fr. 1.3 Übrige Lebenshaltungskosten (siehe Ziffer 3.3) Fr. 1.4 Krankheitskosten (siehe Ziffer 3.4) Fr. Total Ausgaben: Fr. 2. Einnahmen 2.1 AHV/IV-Rente (siehe Ziffer 4.1) Fr. 2.2 Pensionskassenrente (siehe Ziffer 4.2) Fr. 2.3 Vermögensverzehr (siehe Ziffer 4.3) Fr. 2.4 Vermögensertrag (siehe Ziffer 4.4) Fr. 2.5 Übrige Einnahmen (siehe Ziffer 4.5) Fr. Total Einnahmen: Fr. 3. Vergleichsrechnung Total Ausgaben: Fr../. Total Einnahmen: Fr. Differenz: Fr. Zeigt die vorstehende Vergleichsrechnung, dass die Einnahmen die Ausgaben nicht zu decken vermögen, sollten Sie nicht zögern, Ihre Ansprüche auf Ergänzungsleistungen vom Alters- und Versicherungsamt der Stadt Bern abklären zu lassen. Benutzen Sie dazu die Antwortkarte auf der letzten Seite oder vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin. Wählen Sie dazu bitte die Telefonnummer

28 Anhang 4: Überprüfung eines möglichen Anspruches auf Ergänzungsleistungen (Heim) 1. Ausgaben 1.1 Heimkosten (siehe Ziffer 5.1) Fr. 1.2 Krankenkassenprämie (siehe Ziffer 3.2) Fr. 1.3 Persönliche Auslagen (siehe Ziffer 5.2) Fr. 1.4 Krankheitskosten (siehe Ziffer 3.4) Fr. Total Ausgaben: Fr. 2. Einnahmen 2.1 AHV/IV-Rente (siehe Ziffer 4.1) Fr. 2.2 Pensionskassenrente (siehe Ziffer 4.2) Fr. 2.3 Vermögensverzehr (siehe Ziffer 4.3) Fr. 2.4 Vermögensertrag (siehe Ziffer 4.4) Fr. 2.5 Übrige Einnahmen (siehe Ziffer 4.5) Fr. Total Einnahmen: Fr. 3. Vergleichsrechnung Total Ausgaben: Fr../. Total Einnahmen: Fr. Differenz: Fr. Zeigt die vorstehende Vergleichsrechnung, dass die Einnahmen die Ausgaben nicht zu decken vermögen, sollten Sie nicht zögern, Ihre Ansprüche auf Ergänzungsleistungen vom Alters- und Versicherungsamt der Stadt Bern abklären zu lassen. Benutzen Sie dazu die Antwortkarte auf der nächsten Seite oder vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin. Wählen Sie dazu bitte die Telefonnummer

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

Die Zusatzleistungen zur AHV und IV

Die Zusatzleistungen zur AHV und IV Die Zusatzleistungen zur AHV und IV Eine Informationsbroschüre für Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern 20. Auflage 2018 Liebe Bernerinnen und Berner Es ist mir wichtig, dass es der älteren Bevölkerung

Mehr

Die Zusatzleistungen zur AHV und IV. Eine Informationsbroschüre für Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern

Die Zusatzleistungen zur AHV und IV. Eine Informationsbroschüre für Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern Die Zusatzleistungen zur AHV und IV Eine Informationsbroschüre für Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern 19. Auflage 2017 Liebe Bernerinnen und Berner Es ist mir wichtig, dass es der älteren Bevölkerung

Mehr

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen?

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Kommission für Altersfragen, Oberwil Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Zusammenfassung Referat vom 18.1.8 von Frau I. Gröger Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Allgemeine

Mehr

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche: 1. Die Dienstleistungen des Pflegeheimes lassen sich in die drei Bereiche Hotellerie, Betreuung und Pflege unterteilen. Hotellerie Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Reinigung des Zimmers, WC und Dusche,

Mehr

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Bedarfsgerechte Vorsorge 1. Säule 2. Säule 3. Säule Zweck: Existenzsicherung Zweck: Sicherung der gewohnten Lebenshaltung Zweck: Individuelle

Mehr

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2014, 10. Auflage

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2014, 10. Auflage Alles über die AHV Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV 2014, 10. Auflage Impressum Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV, info@ahv-iv.ch, www.ahv-iv.info Autoren: Andreas

Mehr

Liebe Bernerinnen und Berner

Liebe Bernerinnen und Berner 0 Liebe Bernerinnen und Berner Es ist mir wichtig, dass es der älteren Bevölkerung in der Stadt Bern gut geht. Gehören Sie zu den rund 20 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in Bern, die über ein sehr

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Mai 2014 Pensioniert Leistungen der Sozialversicherungen Das System unserer

Mehr

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter 3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 01 / 2013. b) und zudem in der Schweiz Wohnsitz haben und sich hier gewöhnlich aufhalten

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 01 / 2013. b) und zudem in der Schweiz Wohnsitz haben und sich hier gewöhnlich aufhalten die Mindestbeitragsdauer gemäss Art. 29 Abs. 1 AHVG nicht erfüllen und das Rentenalter erreicht haben, eine Zusatzrente zur AHV/IV beziehen (gilt nur für getrennte Ehegatten und geschiedene Personen).

Mehr

Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008

Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008 Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung 10. Januar 2008 Inhalt Workshop 1. Informationen zu: NFA und Spitex NFA und Heimfinanzierung (Hauptteil) Neuordnung Pflegefinanzierung 2.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

4.14 Stand am 1. Januar 2012

4.14 Stand am 1. Januar 2012 4.14 Stand am 1. Januar 2012 Assistenzbeitrag der IV Allgemeines 1 Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind,

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Herzlich Willkommen. Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen. 1. April Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen

Herzlich Willkommen. Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen. 1. April Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen Herzlich Willkommen Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen 1. April 2014 Inhaltsübersicht Alters- und Versicherungsamt Anspruch und Grundprinzip der Berechnung

Mehr

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Finanzielle Sicherheit im Alter

Finanzielle Sicherheit im Alter Finanzielle Sicherheit im Alter Referat: Urs Hofstetter, Direktor Ausgleichskasse Luzern Altersforum Kanton Luzern, 30. August 2010 Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit?

Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit? Ergänzungsleistungen für Familien: Wunschdenken oder Notwendigkeit? Veranstaltung vom 27. April 2010 an der Hochschule Luzern - Wirtschaft Dr. iur. Erwin Carigiet, Zürich Einleitung Ergänzungsleistungen

Mehr

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung. D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung

3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung 3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit

Mehr

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II - 1 - Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II Im folgenden sind die Ansprüche von Frauke & Sandra auf AlgII bzw. Sozialgeld zu prüfen. Alle aufgeführten Paragraphen, sofern nicht anders angegeben,

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung Baselerbieter Alters- und Pflegeheime Finanzierung Wie werden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims gedeckt? Im Kanton Basel-Landschaft wird die Finanzierung der Pensionskosten

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, 6.09 Stand am 1. Januar 2008 Familienzulagen in der Landwirtschaft Anspruch auf Familienzulagen 1 Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich

Mehr

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016)

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) 1 Unsere Dienstleistungen Die Dienstleistungen des Zentrum Ergolz lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen: Pensionsleistungen (Hotellerie) Wohnen

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Die Broschüre «Alles über die IV» ist unter www.shop.ahv-iv.ch erhältlich.

Die Broschüre «Alles über die IV» ist unter www.shop.ahv-iv.ch erhältlich. Impressum Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV, info@ahv-iv.ch, www.ahv-iv.ch Autoren: Monika Dudle-Ammann, Andreas Dummermuth, Rolf Lindenmann Layout: RTK Medientechnik AG, Kloten Druck: Binkert Buag,

Mehr

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem

Mehr

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten

Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Name Ihrer Hochschule: Technische Hochschule Georg Simon-Ohm Nürnberg Studiengang und -fach: International Business/ BWL In welchem Fachsemester befinden Sie

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE Schulzahnpflegereglement Revision vom 0. 0. 06 Einwohnergemeinde Bargen Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bargen erlässt, gestützt auf - Art. 60 des Volksschulgesetzes

Mehr

Vergabe von Eigenhypotheken

Vergabe von Eigenhypotheken deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2014 Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2014 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe von Hypotheken

Mehr

der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT

der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT der Baugenossenschaft Rotach REGLEMENT 1. Allgemeine Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern durch den Solidaritätsfonds der Baugenossenschaft

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Pfl egezusatzversicherung

Pfl egezusatzversicherung Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37

Mehr

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen.

> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen. Taggelder Wer zahlt Taggelder und wieviel? > Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen. AHV > «Kleines» Taggeld für erste Ausbildung ca. Fr.

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten

Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Name Ihrer Hochschule: Technische Universität München Studiengang und -fach: Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre In welchem Fachsemester

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin

Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service 13497 Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT

Mehr

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen

Mehr

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen.

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente

Mehr

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT

EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT Haus Süd Haus Nord EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT München Modell * * ausgenommen DG-Wohnungen München-Trudering, WA 7 Typisch Trudering perfektes Ensemble Wer in Trudering lebt, kennt die

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

Gesuch um Sozialhilfe

Gesuch um Sozialhilfe Sozialdienst Sense-Oberland Schwarzseestrasse 6 Postfach 82 1735 Giffers Gesuch um Sozialhilfe 1. Personalien Antragstellerin / Antragsteller Name: Adresse: Geburtsdatum: Tel. Privat: Natel: Vorname: PLZ/Ort:

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 12. Juni 2007 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter!

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Das Betreute Wohnen der GSG Bauen & Wohnen in und um Oldenburg Das Betreute Wohnen der GSG Zuhause ist es stets am schönsten! Hier kennt man sich aus, hier

Mehr

Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was!

Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! 05223 967-167 Gut für uns! Strom von EWB EWB Strom vom Stadtwerk aus Bünde Wir tun was. Für Sie. Gut für uns alle. Energieversorgung vor Ort sollte eine Selbstverständlichkeit

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Wer kann Anschlusstaggelder beziehen? Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr