INSPEKTIONSVERTRAG FÜR USV-ANLAGEN TYP-C. Zwischen. ONLINE USV-Systeme AG Dreimühlenstrasse München. nachfolgend ONLINE genannt.

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1 INSPEKTIONSVERTRAG FÜR USV-ANLAGEN TYP-C Zwischen ONLINE USV-Systeme AG nachfolgend ONLINE genannt und nachfolgend Betreiber genannt 1. Allgemeines 1.1 Dieser Vertrag regelt die Betreuung und Inspektion der im Nachfolgenden näher beschriebenen USV-Anlage durch ONLINE 1.2 Gerätetyp: 1.3 Seriennummer: 1.4 Aufstellungsort: 1.5 Vertragsnummer: Seite 1 von 5

2 2. Laufzeit Dieser Vertrag beginnt am XXX Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt zwei Jahre. Sie verlängert sich um jeweils ein Kalenderjahr, sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine der Parteien schriftlich gekündigt wird. Werden Änderungen oder Erweiterungen an der USV-Anlage von Dritten vorgenommen, die nicht von ONLINE autorisiert sind, so ist ONLINE von den Pflichten des Vertrages entbunden. Anfallende Reparatureinsätze werden zu Standardkonditionen dem Betreiber berechnet, ferner hat ONLINE das Recht, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. 3. Leistungsumfang Inspektion Typ C 3.1 ONLINE führt in Abstimmung mit dem Betreiber einmal jährlich eine Inspektion zu den bei ONLINE üblichen Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 8:00 17:00 Uhr) der USV-Anlage durch. Dabei wird die gesamte USV-Anlage auf Funktion überprüft und gegebenenfalls instandgesetzt. Einzelleistungen siehe Anlage I. 3.2 Die Kosten der jährlichen Inspektion wie beschrieben trägt ONLINE einschließlich Anfahrt, Arbeitszeit, Spesen, vorbehaltlich der in diesem Vertrag vorgegebenen Ausnahmen. Die Kosten für Ersatzteile trägt der Betreiber zum jeweiligen Listenpreis, soweit sie nicht gegen seinen ausdrücklichen Willen eingebaut wurden. 3.3 Über die Ausführung der jährlichen Inspektion erhält der Betreiber der USV-Anlage von ONLINE einen ausführlichen Service/Wartungsbericht je Anlage. Reparaturen 3.4 ONLINE verpflichtet sich, während der Vertragszeit alle vom Betreiber der USV-Anlage angezeigten Schäden und Mängel kostenpflichtig zu reparieren und zu beseitigen, soweit dieser Vertrag nichts anderes regelt. Die Reaktionszeit von ONLINE beträgt max. 24 Stunden nach Anzeige durch den Betreiber, wobei diese Frist nur während der jeweiligen normalen Geschäftszeiten von ONLINE läuft. 3.5 ONLINE ist von der Einhaltung der 24-stündigen Frist befreit, soweit die Nichteinhaltung dieses Zeitraumes von ONLINE nicht zu vertreten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn höhere Gewalt vorliegt oder die Anlage nicht zugänglich ist. 3.6 ONLINE bietet während der jeweiligen Geschäftszeiten einen Telefonservice an, durch welchen der Betreiber im Rahmen der ONLINE Geschäftszeiten jederzeit fachmännische Unterstützung und Anleitung in Anspruch nehmen kann. 3.7 Bei der Durchführung der nach diesem Vertrag zu erbringenden Arbeiten ist ONLINE berechtigt, andere Personen und Firmen als Erfüllungsgehilfen einzusetzen 3.8 Die Ausführung der Arbeiten liegt im Ermessen von ONLINE. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Entscheidung, ob überarbeitete Teile oder Neuteile zu verwenden sind. 3.9 Nach Ausführung der von ONLINE zu erbringenden Arbeiten, erhält der Betreiber der USV- Anlagen einen detaillierten Reparatur- und Fehlerbeseitigungsbericht Dieser Vertrag erfasst nicht die Kosten neuer Batterien in der USV-Anlage, soweit deren Austausch nach Ablauf der vertraglichen Gewährleistungsfrist erforderlich wird. Seite 2 von 5

3 4. Ausgeschlossene Leistungen 4.1 Bedingung für die Leistungen von ONLINE aus diesem Vertrag ist die Einhaltung der Betriebsbedingungen der USV-Anlage gemäß der bei Lieferung und Installation übergebenen Bedienungsanleitung. Dazu gehört insbesondere, dass der Aufstellort trocken, staubfrei und belüftet sein muss. Der Betreiber hat darauf zu achten, dass die Raumtemperatur 20 C nicht überschreitet, um eine normale Lebensdauer von Batterie und USV zu ermöglichen. 4.2 Des Weiteren hat der Betreiber für die Zugänglichkeit der Anlage zu sorgen. D.h. es muss gewährleistet sein, dass ein Techniker ohne Heben bzw. Verschieben die Anlage warten und falls notwenig reparieren kann. Sollte diese Zugänglichkeit nicht gegeben sein, so müssen entstehende Mehrkosten (z.b. zweiter Mann, Stellung von Transportmitteln, Wartezeiten etc.) zusätzlich berechnet werden. 4.3 Kosten für die Beseitigung von Schäden an der USV-Anlage, welche auf eine unsachgemäße Behandlung der USV-Anlage und deren Batterien, insbesondere einen Verstoß gegen die Bedienungsanleitung, zurückzuführen sind, trägt der Betreiber. Gleiches gilt hinsichtlich der Beseitigung solcher Schäden, die durch äußere Einwirkungen, wie beispielsweise Feuer, Wasser oder Gewalt entstanden sind. 4.4 Kommt es auf Wunsch es Betreibers zur Durchführung von Arbeiten nach diesem Vertrag außerhalb der normalen Geschäftszeiten von ONLINE, so hat der Betreiber der Anlage die entstehenden Mehrkosten zu tragen. 5. Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen 5.1 Hinsichtlich möglicher Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus diesem Vertrag gelten die vereinbarten Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in der jeweils gültigen Fassung gemäß Anlage. 5.2 Darüber hinaus vereinbaren die Parteien folgendes: Gewährleistung ONLINE gewährleistet, dass die Wartungsarbeiten im Rahmen dieses Vertrages frei von wesentlichen Mängeln ausgeführt werden. ONLINE hat im Fall gewährleistungspflichtiger Mängel wahlweise das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Verzögert sich die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unangemessen lange oder schlägt sie fehl, so ist der Betreiber nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der vertraglichen Vergütung zu verlangen oder ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Vertrag zu kündigen Haftung Die Haftung von ONLINE für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt. Öffnen der USV-Anlage oder Reparatur durch Dritte, nicht von ONLINE autorisierte Personen, entbindet ONLINE von jeglicher Haftung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei anfänglicher Unmöglichkeit sowie bei Verzug, Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, haftet ONLINE nicht, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, welche sich auf das Risiko derartiger Schäden beziehen. Seite 3 von 5

4 6. Vergütung, Preissteigerungsklausel, Zahlungsbedingungen 6.1 Die an ONLINE für deren Leistungen gemäß diesem Vertrag zu zahlende Vergütung beträgt jährlich XXX zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer 6.2 Werden aufgrund und im Rahmen von Personal- oder sonstigen Kostenänderungen die bei ONLINE im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen listenmäßigen, laufend zu zahlenden Entgelte erhöht, so kann ONLINE das hierfür im Vertrag vereinbarte Entgelt mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes entsprechend anpassen. 6.3 Die Vergütung ist vom Betreiber jährlich zu entrichten, und zwar im Voraus. Der jeweils geschuldete Betrag ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen entbinden ONLINE von jeglicher Leistung. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden bleibt der Wartungsvertrag mit seinen Anhängen bestehen und der Kunde schuldet weiterhin die Wartungsgebühren. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die ONLINE durch den Zahlungsverzug entstehen, wie Administrativ- und Mahngebüh-ren, Verzugszinsen, Anwalts- und Gerichtskosten. 6.4 Soweit sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag zu überweisen an: Landsberg-Ammersee Bank eg, BZL , Kto.-Nr Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München 8. Allgemeine Geschäftsbedingungen Soweit dieser Vertrag keine anderslautenden Regelungen enthält, gelten ergänzend die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in der jeweils gültigen Fassung. ONLINE USV Systeme AG Seite 4 von 5

5 Anlage I Zum Inspektionsvertrag: Leistungsumfang Inspektion Typ C Termin: 1x jährlich Ausführung: Mo.-Fr. 8:00 17:00 Uhr Reinigung der Anlage Prüfen des mechanischen Zustandes sämtlicher Anlagenteile Überprüfung der Spannung des Gleichstromzwischenkreises Kontrolle und eventueller Abgleich der Oszillatorkreise Prüfung und Einstellung der Regelkreise Messungen an den aktiven und passiven Bauteilen Einzelblockmessung der Batterie mit Dokumentation der Messwerte Vertragsdauer mindestens zwei Jahre Abrechnung: über Wartungsvertrag Der Inspektionsvertrag C beinhaltet keinen Entstör- und Reparaturservice und die erforderlichen Ersatzteile werden gesondert in Rechnung gestellt. Wochenende und Feiertage werden mit Zuschlägen berechnet. ONLINE USV Systeme AG Seite 5 von 5

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