Report über die. Auswirkungen des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung

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1 Report über die Auswirkungen des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung Vergleich der Studien von 2001/2002 und 2005 Eltern-, Jugend- und Expertenbefragung

2 2 Inhalt 1. Ziel der Studie 3 2. Kenntnis der Rechtsreform 3 3. Rechtsauslegung 4 4. Einstellungen zur gewaltfreien Erziehung 7 5. Sensibilisierung gegenüber Gewalt in der Erziehung Thematisierung körperlicher Bestrafungen in der Familie Chancen und Risiken von Thematisierungen Reaktionen auf Misshandlungen Erfahrungen von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen Entwicklung von Gewalt in der Erziehung Entwicklung der Misshandlungsquote Fazit 20 IMPRESSUM 20

3 3 1. Ziel der Studie Zur Untersuchung der Rezeption und Auswirkungen des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung vom November 2000 wurden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums der Justiz umfassende Begleitforschungen in Auftrag gegeben. Die Befragungen von Eltern, Jugendlichen und Multiplikatoren erfolgten im Herbst 2001 und Frühjahr 2002 somit bereits 12 bzw. 18 Monate nach Einführung des Gewaltverbots. Sie konnten somit nur Aufschluss über einen Wissens-, Erfahrungs- und Meinungsstand zu diesem frühen Zeitpunkt geben. Über die nachfolgende Entwicklung und Rezeption fünf Jahre nach Einführung des Verbots sowohl in der Bevölkerung als auch innerhalb der Praxis von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen gab es bislang keine empirischen Untersuchungen. Aus diesem Grund wurden im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz erneut mittels einer repräsentativen und bundesweiten Zufallsauswahl folgende Gruppen zwischen Januar und Februar 2005 befragt: 1000 Eltern (mit Kindern unter 18 Jahren) 1000 Jugendliche (12 bis18 Jahre) sowie 350 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen. Die Ergebnisse sind mit den Studien aus 2001/2002 sowie mit Untersuchungen aus den neunziger Jahren vergleichbar. 2. Kenntnis der Rechtsreform 2005 waren 94% der Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen über die Rechtsreform informiert. Der Kenntnisgrad verharrt somit hier auf einem hohen Niveau. Die Entwicklung der Rechtskenntnis zeigt bei allen Elterngruppen einen deutlichen positiven Trend. Im Durchschnitt stieg die Bekanntheit der Rechtsreform um über 1 auf etwa an.

4 4 10 Bekanntheit der Rechtsreform differenziert nach Sanktionsgruppen 41,3% 42,2% 39,4% 32, 32,3% 25,5% körperstrafenfreie Erziehung konventionelle Erziehung gewaltbelastete Erziehung Eltern 2001 Eltern 2005 Elternstudie 2005 Frage 8 Keine positive Entwicklung ist hingegen bei den Jugendlichen festzustellen. Zwar konnte die Quote der Reformkenntnis insgesamt mit 27,7% gehalten werden, aber gerade bei der besonders wichtigen Zielgruppe der Jugendlichen, die eine gewaltbelastete Erziehung erfahren, sank sie gegenüber 2001 um etwa 6% auf 24,9%. 3. Rechtsauslegung Ein Indikator für eine zuverlässige Rechtskenntnis ist die Fähigkeit zwischen Recht und Unrecht entsprechend der Rechtslage unterscheiden zu können. Diese hat sich in allen Gruppen deutlich verbessert. Meinten im ersten Jahr der Reform noch fast der Beratungs- und Hilfeeinrichtungen, dass eine leichte Ohrfeige rechtlich zulässig sei, so sehen dies heute nur 11,2% so. Schwere Formen körperlicher Gewalt werden in den Einrichtungen von niemand, mittelschwere Formen nur noch ausnahmsweise als erlaubt angesehen (ca. 1%), soweit sie vom geltenden Gewaltverbot Kenntnis hatten (94%).

5 5 10 Was ist aus Sicht von Experten nach unserem geltenden Recht erlaubt? 38,6% 36,4% ,8% 11,3% 1 5, 1,3% 2,7% 1,8% 1,4% 1, Klaps auf den Po leichte Ohrfeige mit der Hand kräftig den Po versohlen schallende Ohrfeige mit einem Stock auf die Finger schlagen mit einem Stock kräftig auf den Po schlagen eine Tracht Prügel Experten 2001 Experten 2005 Expertenstudie 2005 Frage 4 Allerdings bestehen noch Unsicherheiten über die familienrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen. So meinen 27% der Einrichtungen irrtümlich, dass in Fällen von Gewalt in der Erziehung eine Pflicht zur Strafanzeige bestehe. Obgleich jeder eine Strafanzeige stellen kann, besteht keine Anzeigepflicht, weder für Amtsträger/Amtsträgerinnen in Jugendämtern und Ämtern für soziale Dienste noch für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in freien und kirchlichen Beratungs- oder Hilfeeinrichtungen. Eltern und Jugendliche halten ebenfalls immer seltener Gewalt in der Erziehung für erlaubt waren Eltern entsprechend der damaligen Rechtslage zu über von der Zulässigkeit leichter Körperstrafen wie Ohrfeigen überzeugt, jetzt sind es weniger als die Hälfte (47,9%). Insbesondere die Tracht Prügel und das Schlagen mit Gegenständen hält kaum noch jemand für rechtlich zulässig. Diese positive Entwicklung umfasst ebenso die Gruppe der gewaltbelasteten Eltern. Allerdings ist unter ihnen der Anteil derjenigen, die auch schwere Formen von Gewalt in der Erziehung für rechtlich zulässig erachten, deutlich höher.

6 6 10 Was ist nach unserem geltenden Recht erlaubt? 84,3% 82,8% 68,3% 56,8% 60,6% 47,9% 35, ,7% 8,8% Klaps auf den Po leichte Ohrfeige mit der Hand kräftig den Po versohlen 16,8% 5,9% 2,2% schallende Ohrfeige 8,8% 3, 0,9% mit einem Stock auf die Finger schlagen 7,1% mit einem Stock kräftig auf den Po schlagen 2,6% 1,3% 2,1% 1, 0,6% eine Tracht Prügel Eltern 1996 Eltern 2001 Eltern 2005 Elternstudie 2005 Frage 11 Dieser Wandel kann bereits auf das gesetzliche Gewaltverbot zurückgeführt werden. Ein Vergleich zwischen Eltern bzw. Jugendlichen, die über die Rechtsreform informiert waren (sog. Reformkenner) und denjenigen, die vom Verbot noch nicht gehört hatten (Nicht- Kenner), belegt, dass Eltern und Jugendliche ein signifikant strengeres Rechtsbewusstsein entwickelt haben, wenn sie vom neuen Gesetz Kenntnis hatten. Am stärksten ist vor allem die bewusstseinsprägende Wirkung des neuen Rechts im Bereich der leichten Körperstrafen. Insbesondere die normale Ohrfeige gilt heute unter Eltern und Jugendlichen, die vom Gewaltverbot gehört haben, überwiegend als unzulässig. Nur noch 37,2% dieser rechtlich informierten Eltern betrachten sie heute als mit dem Recht vereinbar, während es bei den Nicht-Kennern noch 54,6% sind. Nach fünf Jahren greift das Gewaltverbot zunehmend mehr.

7 7 10 Was ist nach unserem geltenden Recht erlaubt? differenziert nach Kenntnis der Rechtsreform 70,8% 61,7% 62,6% 47,5% 54,1% 54,1% 54,6% 37,2% ,9% 7,9% 21,4% 9,3% 4,7% 1,6% 6,3% 2,6% 1,8%1,4% 3,5% 0,8% 1,3% 0,8% 3, 1,7% 1,3%1,1,1%0,3% Klaps auf den Po leichte Ohrfeige mit der Hand kräftig den Po versohlen schallende Ohrfeige mit einem Stock auf die Finger schlagen Elterliche Kenner 2001 Elterliche Kenner 2005 Elterliche Nichtkenner 2001 Elterliche Nichtkenner 2005 mit einem Stock kräftig auf den Po schlagen eine Tracht Prügel Elternstudie 2005 Frage Einstellungen zur gewaltfreien Erziehung Die Kampagne zur Einführung eines Rechts auf gewaltfreie Erziehung fiel auf fruchtbaren Boden und hat Gewalt ablehnende Einstellungen gefördert. Dies zeigt der Längsschnittvergleich von 1996 bis heute. Das gesetzlich verankerte Leitbild der Reform erfährt mehr denn je Zustimmung in der Bevölkerung. Für über der Eltern stellt eine gewaltfreie Erziehung heute ihr Ideal dar und 87,4% wollen, dass derartige Maßnahmen künftig zur Ausnahme werden sollen. Die Jugendlichen sind allerdings auch in dieser Studie angesichts ihrer zumeist gegenteiligen Erziehungserfahrungen realitätsnäher und weniger idealistisch als ihre Eltern. Das Antwortverhalten der Eltern kann deshalb durchaus auch auf soziale Erwünschtheitseffekte zurückgeführt werden. Dies heißt aber zugleich, dass das Ziel einer gewaltfreien Erziehung von Kindern mittlerweile in der Bevölkerung auf eine derart hohe Akzeptanz stößt, dass sie den Rang eines sozialen Wertes in unserer Gesellschaft erreicht hat. Eltern reflektieren offenkundig diesen Wertewandel bei bestimmten Fragen wesentlich stärker als ihre Kinder.

8 8 10 Angestrebte Veränderungen in der Erziehung von Jugendlichen und Eltern 91,2% 87,5% 86,3% 87,1% 84,3% 83,8% 78,4% 75,2% 74,2% 72,5% 72,7% 72,2% 70,8% 91,8% 60,1% 64, Nachdenken über Gewaltfreiheit Anstreben von Gewaltfreiheit Körperstrafen künftig Ausnahmen Gewaltfreiheit ist Ideal Jugendliche 2002 Jugendliche 2005 Eltern 2001 Eltern 2005 Jugendstudie 2005 Frage 9 Elternstudie 2005 Frage 10 Dieser Wertewandel vollzieht sich auch in der Gruppe der Eltern, die noch durch einen gewaltbelasteten Erziehungsstil gekennzeichnet sind. Diese Elterngruppe teilt in bemerkenswerter Weise das erzieherische Leitbild des Gesetzes. Am deutlichsten wird diese Entwicklung daran sichtbar, dass nunmehr 76% dieser Eltern künftig auf körperliche Bestrafungen wie Ohrfeigen weitgehend verzichten wollen, während 2001 nur 67,1% diesen Wunsch äußerten (ohne Grafik). Fragt man weiter nach der Begründung von Körperstrafen, so hat bei allen Eltern vor allem die Ansicht stark zugenommen, dass Schlagen eine Körperverletzung darstellt. Mittlerweile sind über drei Viertel der Eltern dieser Auffassung. Auch setzt sich bei Eltern zunehmend die Auffassung durch, dass sie mit Gewalt in der Erziehung ihren Kindern ein falsches Vorbild geben. 68 % der Eltern sehen dies mittlerweile so. Über zwei Drittel der Eltern führen deshalb Körperstrafen heute auf situative Gründe zurück wie auf gelegentliche Hilflosigkeit und Stress im Erziehungsalltag. Weniger als 2 der heutigen Eltern rechtfertigen körperliche Bestrafungen noch mit erzieherischen Gründen.

9 21, 20, 17,2% ,6% 81,9% 88,5% Erzieherische Einstellungen von Eltern zur Gewalt in der Erziehung 55,1% 57,2% 67,6% 59,2% 68, 49, 3 25,1% 22,3% 19,6% 2 1 Eltern sollten lieber mit Kindern reden geschieht vielfach aus Hilflosigkeit Schläge lehren Kinder, Gewalt richtig zu finden lieber Ohrfeige, als nicht mit dem Kind sprechen Ohrfeigen sind manchmal der beste/schnellste Weg Eltern 1996 Eltern 2001 Eltern 2005 Elternstudie 2005 Frage 3 Unter gewaltbelasteten Eltern ist dieser Trend ebenfalls zu beobachten. Auch hier meinen zwei Drittel (64,8), dass Eltern mehr mit ihren Kindern reden sollten als gleich eine lockere Hand zu haben. Seit der letzten Erhebung haben auch in dieser gewaltbelasteten Elterngruppe Gewalt rechtfertigende Auffassungen rapide an Bedeutung verloren, während Gewalt ablehnende Einstellungen zunehmend auf Zustimmung stoßen. Nur noch 35,5% der gewaltbelasteten Eltern halten beispielsweise Ohrfeigen für den besten und schnellsten Weg. Die nachwachsende Generation spricht sich ebenfalls eindeutig gegen Gewalt als Erziehungsmittel aus. 91,3% der Jugendlichen meinen: Eltern sollten mehr mit ihren Kindern reden, als gleich eine lockere Hand zu haben. Auch wächst seit der ersten Umfrage der Anteil an Jugendlichen, die körperliche Bestrafungen als Missachtung ihrer Persönlichkeit empfinden (54,2%, ohne Grafik). Sie wollen sich zunehmend als Subjekt respektiert sehen denn als bloßes Objekt der Erziehung.

10 10 5. Sensibilisierung gegenüber Gewalt in der Erziehung Obwohl viele Eltern zwar Gewalt in der Erziehung ablehnen, ist sie aus dem Erziehungsalltag noch nicht verschwunden. Zum Teil kann man dieses Phänomen auf eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit, Stress und Überforderung im familialen Alltag zurückführen, aber auch darauf, dass im Erziehungsalltag gerade die kleine Gewalt nicht als solche verstanden wird. Das neue Gesetz formuliert daher aus gutem Grund in 1631 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, um für die verschiedenen Formen von Gewalt zu sensibilisieren. Erst im Zuge dieser Rechtsreform gleichen sich allmählich die Maßstäbe der Eltern für beide Bereiche Schule und Familie einander an. 65,5% der Eltern betrachten die drastische Erziehungsmaßnahme einer Tracht Prügel nunmehr als Gewalt. Insbesondere diejenigen Eltern, die über das neue Verbot informiert sind (Reformkenner), verwenden einen wesentlich strengeren Gewaltbegriff. Über der Eltern mit Rechtskenntnis definieren diese schwere Körperstrafe heute als Gewalt, während es 2001 nur bei 56% der Fall war. Die große Kluft, die zwischen der Bewertung häuslicher und außerfamilialer Gewaltformen lag (bspw. Ohrfeige durch einen Lehrer), verschwindet allmählich. Diese Wirkung ist auch bei den Jugendlichen festzustellen, wenn auch etwas schwächer ausgeprägt. Das Gesetz fördert somit nicht nur kritische Einstellungen zur Gewalt, sondern sensibilisiert Eltern obendrein für gewaltförmige Erziehungsmaßnahmen. 10 Definition von Gewalt in der Erziehung differenziert nach Kenntnis der Rechtsreform 71,7% 60,7% 65,3% 65,1% 61,8% 60, 60,7% 54,3% 49,9% 48,9% 46,3% 42,3% 48, 38,6% ,3% 20,3% 1 Ohrfeige vom Lehrer stundenlanges Einsperren Tracht Prügel Drohung mit Liebesentzug zwei Tage Anschweigen Bloßstellen vor Freunden Ohrfeige wegen Ungehorsam kräftiger Klaps auf den Po Elterliche Kenner 2005 Elterliche Nicht-Kenner 2005 Elternstudie 2005 Frage 2

11 11 6. Thematisierung körperlicher Bestrafungen in der Familie Eine nachhaltige Orientierungswirkung erreicht das gesetzliche Verbot vor allem dann, wenn es Gespräche über Erziehungsstile, insbesondere über Gewalt in der Erziehung, fördert. Zunächst gilt auch in 2005, wenn auch gegenüber 2001 etwas seltener, dass die jugendlichen Befragten wesentlich häufiger das Thema ansprechen als ihre Eltern. 67,2% der Jugendlichen sprechen mit ihren Eltern vor allem über erzieherisch vernünftige Grenzen körperlicher Bestrafungen. Insgesamt dominieren zwar erzieherische Aspekte, doch werden rechtliche Gesichtspunkte von fast einem Drittel der Befragten (29,8%) thematisiert. 10 Kommunikation über körperliche Bestrafungen zwischen Jugendlichen und Eltern 67,2% 57,3% 53,4% 56,8% 3 26,3% 24,9% 24,8% 24,4% 37, 20,2% 29,8% 19,3% 2 11,8% 13,8% 1 erzieherisch vernünftige Grenzen gewaltfreie Erziehung gewaltfreie Alternativen Gründe für körperliche Bestrafungen Schädlichkeit körperlicher Bestrafungen rechtlich erlaubt oder verboten rechtliches Verbot körperlicher Bestrafungen Jugendliche 2005 Eltern 2005 Jugendstudie 2005 Frage 12 Elternstudie 2005 Frage 14 Des Weiteren ließ sich auch in dieser Studie nachweisen, dass die Kenntnis des neuen Rechts auf gewaltfreie Erziehung entsprechende Gespräche stimuliert. So zeigt sich im Vergleich zu 2001 erneut, dass diejenigen Eltern, die von dem Gewaltverbot wissen (Reformkenner), signifikant häufiger körperliche Bestrafungen in der Familie thematisieren. Aber vor allem bei den Jugendlichen ist dieser Effekt besonders ausgeprägt thematisierten jugendliche Kenner des Gesetzes nicht nur häufiger allgemeine erzieherische Aspekte, sondern auch dreimal öfter als andere dieses rechtliche Verbot körperlicher Bestrafungen:

12 12 10 Kommunikation über Erziehungsmaßnahmen zwischen Jugendlichen und Eltern differenziert nach Kenntnis der Rechtsreform 80,6% 76,5% 65,5% 66,8% 68,5% 64,9% 62,5% 59,2% 53,5% 70, 63, 52,8% 47,7% 70,8% 55,4% 55, 53,8% 51,9% 47,7% 41,8% 39, 36,1% 33,2% 37,4% 39,1% ,6% 20,9% 12,3% erzieherisch vernünftige Grenzen gewaltfreie Erziehung gewaltfreie Alternativen Gründe für körperliche Bestrafungen Schädlichkeit körperlicher Bestrafungen Jugendliche Kenner 2002 Jugendliche Kenner 2005 Jugendliche Nicht-Kenner 2002 Jugendliche Nicht-Kenner 2005 rechtlich erlaubt oder verboten rechtliches Verbot körperlicher Bestrafungen Jugendstudie 2005 Frage 7. Chancen und Risiken von Thematisierungen Mittlerweile sind zum Zeitpunkt der Erhebung fast fünf Jahre seit Einführung des Gesetzes vergangen. Eltern wie Jugendliche konnten inzwischen mehr Erfahrungen sammeln. Auskünfte über die Erfahrungen mit dem Gewaltverbot bekommen wir, wenn wir diejenigen getrennt analysieren, die von dem neuen Verbot Kenntnis hatten (sog. Kenner) und tatsächlich mehrmals die Gründe und Probleme körperlicher Bestrafungen zu Hause thematisierten. Der Vergleich mit den übrigen Eltern ohne entsprechende Rechtskenntnis zeigt, dass heute vor allem seltener über schlechte Erfahrungen berichtet wird. Nur 4,7% der Eltern, die das neue Recht kennen, berichten über Streit in der Familie. In der Vergleichsgruppe, die keine entsprechende Rechtskenntnis besaß, waren es fast doppelt so viele Eltern (8,9%). Gegenüber der Umfrage in 2001 ist die Quote der schlechten Erfahrungen sogar deutlich gesunken. Auch fiel es ihnen weniger schwer dieses Thema anzusprechen, wenn sie das Recht auf ihrer Seite wussten (2,7%).

13 13 Des Weiteren überwiegen die Vorteile weiterhin deutlich, wenn auch Eltern mit Rechtskenntnis derartige Gespräche heute etwas seltener positiv erlebten als noch So empfanden die rechtlich informierten Eltern Diskussionen dann häufiger als entspannend für das Familienklima (2005: 44,2%) und als hilfreich für die Erziehung (2005: 36,3%). 10 Folgen von Gesprächen über gewaltfreie Erziehung aus der Sicht von Eltern differenziert nach Kenntnis der Rechtsreform 55,2% 44,2% 46,5% 36,6% 35,1% 36,3% 34,2% 33,8% ,5% 12,2% 14,6% 14,3% 11,8% 7,7% 2,7% 12,5% 9,1% 8,9% 4,7% 6,7% entspannend fürs Familienklima hilfreich für unsere Erziehung lange, anstrengende Gespräche ist uns schwergefallen Streit auslösend Elterliche Kenner 2001 Elterliche Kenner 2005 Elterliche Nicht-Kenner 2001 Elterliche Nicht-Kenner 2005 Elternstudie 2005 Frage 15 Auch aus Sicht der Jugendlichen überwogen ebenfalls die Vorteile derartiger Gespräche, aber sie hatten als schwächere Familienmitglieder wie auch in der Umfrage in 2002 hiermit etwas häufiger Schwierigkeiten. So berichten 14%, dass hierdurch ein Streit ausgelöst wurde. Allerdings empfanden Jugendliche diese Gespräche häufiger als hilfreich für ihre Erziehung (40,4%), wenn sie über das neue Gesetz informiert waren. Insgesamt gesehen können die Erfahrungen in den Familien mit dem Gewaltverbot überwiegend als gut bezeichnet werden. Die oft geäußerte Befürchtung, ein solches Gesetz würde in den Familien mehr Konflikte zur Folge haben, wenn jemand in Kenntnis hiervon Gewalt in der Erziehung thematisiert, hat sich nicht bestätigt. Im Gegenteil, im Einklang mit anderen rechtssoziologischen Forschungen entlastet eine Verrechtlichung auch die Konfliktbeteiligten, da Rechte und Pflichten zwischen den Konfliktparteien nicht von ihnen ausgehandelt werden müssen, sondern der Rahmen hierfür bereits feststeht.

14 14 8. Reaktionen auf Misshandlungen Eine weitere Intention war, dass eine gesetzliche Verankerung eines absoluten Gewaltverbots sich nicht nur auf die Thematisierungsbereitschaft in Familien, sondern auch auf den Konfliktverlauf und die Interventionsbereitschaft auswirkt. Die Studien belegen, dass Jugendliche wie auch Eltern, die von dem Gewaltverbot Kenntnis haben und einen konkreten Verdacht einer körperlichen Misshandlung hatten, deutlich stärkere Aktivitäten zeigen. In dieser Gruppe der Reformkenner würden nur 1% der Eltern den Verdacht ignorieren und sich diskret verhalten, gegenüber 15,6% Eltern in der Gruppe der Nicht-Kenner der Reform. Etwa doppelt so viele Eltern, die über die neue Rechtslage informiert sind, haben sich an das Jugendamt gewendet (26,7%) oder das Gespräch mit Nachbarn gesucht (27,8%). Auch haben sie sich häufiger an die betreffenden Eltern gewendet als wenn sie über die neue Rechtslage nicht informiert waren. 10 Verhalten der Eltern bei konkretem Verdacht auf körperliche Misshandlung differenziert nach Kenntnis der Rechtsreform (Mehrfachantworten möglich) 51,1% 50, 42,2% 3 28,9% 30, 27,8% 26,7% 2 1 Gespräch im Freundeskreis Gespräch mit Eltern Gespräch mit betroffenem Kind 17,8% Gespräch mit Nachbarn 13,3% Gespräch mit Jugendamt 14,4% 1,1% Verdacht ignorieren 15,6% Hilfe bei der Polizei suchen 4,4% 5,6% 7,8% 3,3% 3,3% kirchl. Beratungsstelle aufsuchen an Sorgentelefon wenden an Kinderschutzverein wenden 1,1% 3,3% 2,2% Elterliche Kenner 2005 Elterliche Nicht-Kenner 2005 Elternstudie 2005 Frage 7a Ferner zeigt der Vergleich, dass das Verbotsgesetz nicht zu häufigeren Strafanzeigen führt. Nur 4,4% der Eltern, die das Verbotsgesetz kennen, haben sich an die Polizei gewendet. Im Vergleich zu 1996 erfolgten derartige Meldungen sogar deutlich seltener (1996: 11,7%). Die Ergebnisse dieser Dunkelfeldstudie sprechen somit eindeutig gegen die oft vorgetragene Vermutung, ein absolutes Verbot von Körperstrafen würde zu einer verstärkten Kriminalisierung schlagender Eltern führen. Es gibt bislang keine empirischen Belege für diese These.

15 15 9. Erfahrungen von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen Diese Ergebnisse zur höheren Gesprächs- und Meldebereitschaft decken sich mit der Fallentwicklung in den Beratungs- und Hilfeeinrichtungen. Nach Einschätzung von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen haben sich ihre Fallzahlen sowohl hinsichtlich körperlicher Gewalt in der Erziehung als auch bezüglich sexuellen Missbrauchs erhöht, wobei zunehmend Konsens darüber besteht (insgesamt 83,5%), dass diese Erhöhung auch im Zusammenhang mit dem absoluten Gewaltverbot zu sehen sei. Über die Hälfte der Einrichtungen führt sogar ihren Fallzuwachs im Bereich sexuellen Missbrauchs auf das Gewaltverbot zurück. Sieht man diese Entwicklung im Zusammenhang mit dem ausgebliebenen Anstieg von Strafanzeigen (siehe oben), so konnte die informelle Sozialkontrolle in diesem sozialen Problembereich ohne Ausdehnung der Kriminalisierung von Eltern sensibilisiert und zum Teil auch weiter professionalisiert werden. Zunehmend häufiger werden Beratungs- und Hilfeeinrichtungen, staatliche wie auch freie, in Fällen von Gewalt in der Erziehung aufgesucht und einbezogen. 10 Zusammenhang zwischen gestiegener Nachfrage und Werbekampagne/Rechtsreform 50,6% 42,9% 32,9% 31,9% 3 23,3% 20,3% 2 1 9,4% 5,9% 2001 körperliche Gewalt sexueller Missbrauch 2005 eindeutig teilweise Expertenstudie 2005 Frage 6d Darüber hinaus bewährt sich die rechtliche Regelung trotz anfänglicher Bedenken auch im Rahmen der praktischen Arbeit zunehmend. Zwar werden weiterhin in der Regel Eltern zum Verzicht von Gewalt in der Erziehung über die Darlegung alternativer Konfliktlösungen (fast ) und durch Aufklärung über die Schädlichkeit von Gewalt (62%) bewegt, aber fast der Einrichtungen verweisen mittlerweile zusätzlich auf die neue Rechtslage (ohne Grafik).

16 16 Die Gründe hierfür sind vielfältig. So wird das gesetzliche Verbot bei Misshandlungsverdacht heute fast regelmäßig () in der Praxis von den Einrichtungen angesprochen. Zur Orientierungshilfe für Eltern wird diese Norm in der Beratung bei fast 84% der Einrichtungen unterstützend einbezogen. Wenn Einrichtungen in der Beratung nicht weiterkommen, es an Einsicht bei Eltern fehlt oder Hilfsangebote nicht angenommen werden, dann verweisen mittlerweile ebenfalls über regelmäßig auf die neue Rechtslage. Im Vergleich zur vorhergehenden Studie in 2001 ist dies ein rapider Bedeutungszuwachs, wie der folgenden Grafik entnommen werden kann. 10 Gründe zur Kommunikation des rechtlichen Verbots von Gewalt in der Erziehung 79,1% 83,7% 75,1% 58,9% 53,5% 63,4% 60,3% 60,9% 48,3% 33,7% 3 27, 25,5% 2 1 bei Misshandlungsverdacht bei jeglicher Form von Gewalt als Orientierungshilfe über Grenzen zur allgemeinen Information bei Zurückweisung von Hilfe bei fehlender Einsicht Experten 2001 Experten 2005 Expertenstudie 2005 Frage 7a Die Erfahrungen mit dieser Praxis sind zudem gut. Unter anderem zeigte sich, dass die eigene Arbeit mit den Probanden erleichtert wird (68,) und der Verweis auf bestehende rechtliche Grenzen durchaus die Beratung zu entlasten vermag (52,7%). Ferner haben die Einrichtungen häufiger die Erfahrung gemacht, dass dann die Bereitschaft Hilfsangebote anzunehmen erheblich erhöht wird.

17 17 10 Tatsächliche positive Erfahrungen in der Beratungssituation durch Verweis auf das Gewaltverbot 61,2% 66,1% 68, 54,3% 52,7% 53,2% 3 20,9% 19,6% 2 1 Unterstützung für ein neues Leitbild Erleichterung der Therapie/Aufklärung Entlastung durch Verweis auf neues Gesetz höhere Bereitschaft Hilfsangebote anzunehmen Experten 2001 Experten 2005 Expertenstudie 2005 Frage 8 Allerdings kann nach Einschätzung von fast einem Drittel der Einrichtungen ein Verweis auf das bestehende gesetzliche Gewaltverbot durchaus auch das Beratungsklima belasten. Außerdem erlebte etwa ein Viertel mehrmals eine Ablehnung weiterer Beratung, die auch auf das Thematisieren des rechtlichen Verbots zurückgeführt wurde. 10. Entwicklung von Gewalt in der Erziehung Der positive Wandel in den Einstellungen zur Gewaltfreiheit hat sich im Erziehungsalltag bislang erst ansatzweise niedergeschlagen, da die bloße Kenntnis des Verbots noch keinen direkten Gewalt senkenden Effekt besitzt. Im Vergleich der Studien von 2001 und 2005 ließ sich lediglich ein leichter Rückgang der Gewalt in der Erziehung feststellen. Differenziert man zwischen den Altersgruppen, so wurden jüngere Jahrgänge weniger körperlich gezüchtigt, obwohl durch die Familiengewaltforschung belegt ist, dass mit zunehmendem Alter die Häufigkeit von Körperstrafen deutlich abnimmt. Die Ausübung familialer Gewalt in der Erziehung dürfte somit allmählich weiter absinken. Dies gilt grundsätzlich auch für psychische Gewaltformen; die jüngeren Jahrgänge berichten deutlich seltener über Formen des Liebesentzugs. Wie in den vorherigen Studien wurden auch in dieser Studie Eltern und Jugendliche Sanktionsgruppen zugeordnet: Körperstrafenfreie Erziehung: Hier verzichten Eltern weitgehend auf Körperstrafen und setzen stattdessen zur Disziplinierung ihrer Kinder andere Sanktionen ein (Fernsehverbot, Kürzen des Taschengelds). Jugendliche berichten über keine körperlichen Bestrafungen.

18 18 Konventionelle Erziehung: Diese Eltern verwenden neben körperstrafenfreien Sanktionen häufiger leichte körperliche Strafen, sie verzichten aber weitgehend auf schwere Körperstrafen (Tracht Prügel, kräftig Po versohlen). Jugendliche berichten nur über die entsprechenden Sanktionen, aber über fast keine schweren Körperstrafen. Gewaltbelastete Erziehung: Diese Gruppe weist bei allen Sanktionsarten eine überdurchschnittlich hohe Häufigkeit auf, insbesondere auch bei schweren Körperstrafen (Tracht Prügel, kräftig Po versohlen). Jugendliche berichten über schweren Körperstrafen. Im Vergleich zwischen den Selbstreports von Eltern und Jugendlichen ergibt sich ein etwas widersprüchliches Bild. Nach den Angaben der Eltern ist die Gruppe der Gewaltbelasteten um ca. 5% geschrumpft, hingegen sprechen die Ergebnisse aus der Jugendstudie für eine leichte Zunahme um etwa 2%, siehe folgende Grafik: 10 Sanktionsgruppen 51,2% 46,7% 31,8% 29,6% 32, 36,4% 31,8% 3 19,3% 21,3% 2 1 körperstrafenfrei Erzogene konventionell Erzogene gewaltbelastet Erzogene Jugendliche 1992 Jugendliche 2002 Jugendliche 2005 Jugendstudie 2005 Bewertet man die Ergebnisse allerdings im Kontext mit den zunehmend gewaltkritischeren Einstellungen der Jugendlichen, so spricht sehr viel dafür, dass der leichte Anstieg auch auf eine wachsende Sensibilisierung der nachwachsenden Generation zurückzuführen ist. Ein zusätzlicher Blick auf die gewaltbelastete Elterngruppe zeigt indes, dass der Gebrauch körperlicher Gewalt hier nicht weiter abgesunken ist, sondern auf relativ hohem Niveau verharrt. Auffällig ist zudem, dass offenkundig psychische Sanktionen wie Niederbrüllen, aber auch andere Sanktionen ansteigen. Psychische Sanktionen scheinen in den letzten Jahren gerade in dieser gewaltbelasteten Gruppe zugenommen zu haben. Dies kann in dieser Elterngruppe auf eine wachsende Stressbelastung zurückzuführen sein, aber auch auf ihre erhöhte Sensibilisierung für eine gewaltfreie Erziehung.

19 19 Häufigkeit angewendeter Erziehungsmaßnahmen differenziert nach Gewaltbelastung 10 94,3% 90,7% 88,8% 80,6% 81,6% 92,2% 83,8% 75, 95,8% 96,7% 95, 92,2% 68,1% 70,4% 58,7% 54, 47,9% 48,5% ,1% 16,8% 15,2% 12,6% 11,7% 13, Fernsehverbot Ausgehverbot Taschengeldkürzung nicht mehr Reden mit Kind Kind niederbrüllen leichte Ohrfeige schallende Ohrfeige Klaps auf den Po Po mit der Hand versohlen Stock auf die Finger mit Stock kräftig auf Po Tracht Prügel mit Bluterg. gewaltbelastet Erziehende 2001 gewaltbelastet Erziehende 2005 Elternstudie 2005 Frage Entwicklung der Misshandlungsquote Nach den Angaben von Eltern schätzen wir die Größe der gewaltbelasteten Gruppe für 2005 auf 12,5% und nach den Berichten der Jugendlichen auf 21,3%. Bei den Angaben der Eltern ist indes ihre besondere Befangenheit zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wurde in einer weiteren Frage Eltern und Jugendliche danach gefragt, ob sie schon einmal einen Verdacht auf eine körperliche Misshandlung in ihrem sozialen Umfeld hatten. Nach den Angaben von Eltern dürfte die Quote mindestens 18% und nach den Berichten der Jugendlichen etwa 26% betragen. Eine exaktere Schätzung ist aufgrund der begrifflichen Unschärfen des Misshandlungsbegriffs und der zunehmenden Sensibilität in Bevölkerung nicht möglich. Diese Ergebnisse bedeuten, dass von den derzeit in Deutschland 12,2 Millionen lebenden Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahre) 2 bis 3 Millionen mindestens einmal in ihrem Leben Formen von Misshandlungen durch ihre Eltern erfahren haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Kinder und Jugendliche an derartige im Alter bis zu 3 Jahren erlittene Übergriffe nicht erinnern können und Misshandlungen nach anderen Untersuchungen in diesem frühen Alter häufiger sind. Die Misshandlungsquote dürfte somit noch unterschätzt sein.

20 Fazit Der Bekanntheitsgrad der Reform konnte nur bei den Eltern ausgebaut werden. Vor allem bedarf es noch intensiverer Aufklärungsmaßnahmen an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, um seine Bekanntheit insbesondere unter Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu erhöhen. Die Verbreitung von Gewalt in der Erziehung nimmt zwar weiterhin allmählich ab, aber die Zahl gewaltbelasteter Familien und insbesondere misshandelter Kinder und Jugendlichen ist nahezu unverändert. Gleichwohl zeigen die Ergebnisse der Begleitforschung, wie das neue Recht auf gewaltfreie Erziehung begonnen hat, seine Funktion als Leitbild und Orientierungshilfe auf verschiedenen Ebenen zu übernehmen in den Familien wie auch in der Beratung vieler Einrichtungen. Gewalt in der Erziehung kann heute als weitgehend geächtet gelten. Dieses Ziel des Gesetzes zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung wurde erreicht. Sein Leitbild ist so populär wie nie zuvor. Auch führte das Verbot zu keiner Ausweitung der Kriminalisierung von Eltern, obwohl durch seine Einführung häufiger auf Fälle von Misshandlung in der näheren sozialen Umwelt reagiert und immer weniger weggeschaut wird. Eine Erziehung ohne Gewalt hat in allen sozialen Gruppen den Rang eines hohen sozialen Wertes erhalten. Aus diesem Grund dürfte vor allem die kommende Elterngeneration auf Gewalt in der Erziehung weitgehend verzichten. Denn das Gewaltverbot wirkt sich direkt auf die Kommunikation in Familien, ihre Sensibilität und ihre Einstellungen zur Gewaltfreiheit sowie auf ihr Rechtsbewusstsein aus und somit mittelfristig auf den Erziehungsstil aus. Bilanziert man zudem die Erfahrungen von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen in ihrer Praxis fünf Jahre nach Einführung des absoluten Gewaltverbots, so überwiegen eindeutig die Vorteile, Eltern auch auf die geltenden gesetzlichen Grenzen ihrer elterlichen Erziehungsfreiräume hinzuweisen. Aus diesem Grund wurde das Gesetz von der beratenden und therapeutischen Praxis nicht nur angenommen, sondern auch mit Leben erfüllt. IMPRESSUM Herausgeber: Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, Berlin Fachliche Beratung und Text: Prof. Dr. Kai-D. Bussmann, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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