Bundeskinderschutzgesetz
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- Maja Michel
- vor 9 Jahren
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1 Bundeskinderschutzgesetz Zahlen und Daten 1 Stand:
2 Vernachlässigung Aussagen zur Verbreitung von Kindesvernachlässigung sind nur eingeschränkt möglich, da es keine repräsentativen Untersuchungsergebnisse gibt. Nicht-repräsentative Daten legen die Vermutung nahe, dass Kindesvernachlässigung die mit Abstand häufigste Gefährdungsform der im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bekannt werdenden Fälle darstellt. Untermauert wird diese Annahme dadurch, dass sich die Situation in allen Ländern, in denen die Häufigkeit verschiedener Formen von Kindeswohlgefährdung untersucht wurde (z.b. England, USA, Australien), ähnelt (Galm et al. 2010, 38-40). Für Deutschland bestätigt dies eine Befragung von Jugendämtern (Münder et al. 2000): 50 Prozent der Fälle: Vernachlässigung als zentrales Gefährdungsmerkmal 65 Prozent der Fälle: Vernachlässigung als ein Gefährdungsmerkmal 2
3 Körperliche Misshandlung HELLFELD Polizeiliche Kriminalstatistik ( 225 StGB, Misshandlung von Kindern unter 14 Jahren): 1990: 1213 bekannt gewordene Fälle (1345 Kinder) 2008: 3426 bekannt gewordene Fälle (4102 Kinder) 2009: 3490 bekannt gewordene Fälle (4126 Kinder) DUNKELFELD 10 bis 15 Prozent der Eltern wenden schwerwiegendere und häufigere körperliche Bestrafungen an. (Engfer 2005) 3
4 Kindstötung Laut Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes kamen zwischen 1998 und 2009 zwischen 38 und 66 Kinder unter zehn Jahren jährlich durch einen tätlichen Angriff ums Leben. Dazu gehören verschiedene Formen der Misshandlung und Vernachlässigung. Betroffen sind vor allem Säuglinge und Kleinkinder, die meisten haben das erste Lebensjahr noch nicht vollendet. Misshandlung Schutzbefohlener Die Zahl der über die Polizeiliche Kriminalstatistik erfassten Misshandlungen Schutzbefohlener hat sich zwischen 2002 und 2008 deutlich von 2,5 auf 4,4 Fälle pro der unter 6-Jährigen erhöht ist sie allerdings nicht weiter angestiegen. Dies bedeutet nicht automatisch einen Anstieg der Gewalt gegenüber Kindern, sondern vielmehr ein sich veränderndes Anzeigeverhalten, so etwas wie eine neue Kultur des Hinsehens. 4
5 Eingriffe in die elterliche Sorge Seit der Einführung des 8a SGB V 2005 (Schutzauftrag der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung im Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB V) wächst die Zahl der nobhutnahmen: zwischen 2005 und 2009 um 81 Prozent bei Kindern bis zu 3 Jahren wurden mehr als Kinder unter 3 Jahren in Obhut genommen. (Statistisches Bundesamt 2010) Bezogen auf alle Altersgruppen ist die Zahl der jährlich in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen seit 2006 um 29% gestiegen. (Statistisches Bundesamt 2010) Die Zahl der Sorgerechtsentzüge ist zwischen 2005 und 2009 um 40 Prozent gestiegen: Von je Kindern und Jugendlichen wird mittlerweile für neun die elterliche Sorge entzogen, bis 2004 waren dies noch fünf (Statistisches Bundesamt 2010). Bei Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren ist die Zahl mit etwa 45 Prozent am höchsten. Bezogen auf Kinder unter 6 Jahren ist die Zahl der Sorgerechtsentzüge im besagten Zeitraum von neun auf 13 Fälle pro der altersentsprechenden Bevölkerung gestiegen. (KOMDAT Jugendhilfe 2010) 5
6 Hilfen zur Erziehung Seit 2002 hat sich die Zahl der jährlich begonnenen Leistungen für Kinder unter 6 Jahren (Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppen, Vollzeitpflege und Heimerziehung) von knapp auf rund fast verdoppelt. (KOMDAT Jugendhilfe 2010) Hilfen zur Erziehung sind aber nicht per se ein Eingriff womöglich noch gegen den Willen der Eltern. Vielmehr sind es in erster Linie Förder- und Unterstützungsangebote für Familien, die von den Eltern in Anspruch genommen werden. Hierzu können beispielsweise auch Formen präventiv ausgerichteter Früher Hilfen gehören, wie sie das Nationale Zentrum Früher Hilfen entwickelt und bereitstellt. (NZFH 2010) 6
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