KATEGORISIERUNG DES KÄRNTNER LANDESSTRASSENNETZES ANFORDERUNGSPROFILE IN BEZUG AUF DIE AUSGESTALTUNG DER QUERSCHNITTE IM LANDESSTRASSENNETZ

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1 .. KATEGORISIERUNG DES KÄRNTNER LANDESSTRASSENNETZES ANFORDERUNGSPROFILE IN BEZUG AUF DIE AUSGESTALTUNG DER QUERSCHNITTE IM LANDESSTRASSENNETZ. LANGBERICHT Auftraggeber: Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 9P Projektierung/Projektentwicklung Flatschacher Straße Klagenfurt am Wörthersee Verfasser: Bearbeitung: IBV-Fallast Ingenieurbüro für Verkehrswesen Dipl.-Ing. Dr. techn. Kurt Fallast, Ass.Prof. Benediktinerplatz Klagenfurt am Wörthersee Tel.: Fax: ibv@fallast.at DI Dr. Kurt Fallast, Ass. Prof. DI Thomas Klocker KLAGENFURT_Mai2015.

2 KATEGORISIERUNG DES KÄRNTNER LANDESSTRASSENNETZES ANFORDERUNGSPROFILE IN BEZUG AUF DIE AUSGESTALTUNG DER QUERSCHNITTE IM LANDESSTRASSENNETZ BERICHT Auftraggeber: Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 9P Projektierung/Projektentwicklung Flatschacher Straße Klagenfurt am Wörthersee Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Ludwig-Gustav Steinwender Verfasser: Bearbeitung: IBV-Fallast Ingenieurbüro für Verkehrswesen Dipl.-Ing. Dr. techn. Kurt Fallast, Ass.Prof. Benediktinerplatz Klagenfurt am Wörthersee Tel.: Fax: ibv@fallast.at DI Dr. Kurt Fallast, Ass. Prof. DI Thomas Klocker Status: Endbericht Datum: Mai 2015 Geschäftszahl: Projektpfad: K:\01_PROJEKTE\04_KÄRNTEN\14-038_KATEGORISIERUNG STRASSENNETZ KÄRNTEN Dateinamen: KATEGORISIERUNG STRASSENNETZ KÄRNTEN

3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 ERLÄUTERNDE EINFÜHRUNG 3 2 STRAßENKATEGORISIERUNG / STRAßENKATEGORIEN GRUNDLAGEN BZW. VORGABEN ENTSPRECHEND RVS STRAßENKATEGORISIERUNG DER ASFINAG BZW. DES BMVIT DER AUTOBAHNEN UND SCHNELLSTRAßEN IN KÄRNTEN STRAßENKATEGORIEN FÜR DAS LANDESSTRAßENNETZ IN KÄRNTEN 8 3 ANFORDERUNGSPROFIL IN BEZUG AUF DIE FAHRBAHNBREITEN GRUNDLAGEN DER QUERSCHNITTSDIMENSIONIERUNG VERKEHRSSTÄRKEN AUF DEM LANDESSTRAßENNETZ IN KÄRNTEN QUERSCHNITTSDIMENSIONEN IN DER REALITÄT ANFORDERUNGSPROFIL AN DIE QUERSCHNITTSDIMENSIONIERUNG FÜR DAS LANDESSTRAßENNETZ IN KÄRNTEN 17 4 ZUSAMMENFASSUNG 21 5 ANHANG FAHRBAHNBREITEN IM KÄRNTNER LANDESSTRAßENNETZ VERKEHRSSTÄRKEN IM KÄRNTNER LANDESSTRAßENNETZ KATEGORISIERUNG DES KÄRNTNER LANDESSTRAßENNETZES 29 2

4 1 Erläuternde Einführung Straßen haben vielfältige Funktionen: Sie verbinden Menschen in unterschiedlichen Regionen, Städten und Gemeinden miteinander, erschließen verschiedenste Nutzungen und dienen vor allem in den Städten und Gemeinden teilweise auch dem Aufenthalt der Bewohner. Je nach Lage im Netz dominieren bestimmte Funktionen. Während in Österreich die Autobahnen und Schnellstraßen (Bundesstraßen) hauptsächlich eine verbindende Funktion zwischen den europäischen bzw. den österreichischen Zentral- und Wirtschaftsräumen übernehmen, erfüllen die Landesstraßen in Kärnten eine ihrer Kategorie entsprechende Verbindungsfunktion zwischen regionalen und lokalen Zentren, teilweise übernehmen sie aber auch eine erschließende Funktion einzelner Regionen. Dies bedeutet, dass innerhalb des Landesstraßennetzes große Unterschiede in Bezug auf die verkehrliche Bedeutung bzw. die räumliche Funktion des jeweiligen Straßenzuges bestehen. Die verkehrliche Bedeutung spiegelt sich unter anderem in den täglich auftretenden Verkehrsstärken wider, welche auf dem Kärntner Landesstraßennetz eine Bandbreite von rund 100 Kfz/24h bis hin zu mehr als Kfz/24h umfasst. Dass entsprechend dieser Bandbreite für die Dimensionierung der Ausbauelemente bzw. die Definition weiterer Rahmenbedingungen eine entsprechende Differenzierung notwendig ist, erscheint einleuchtend, vor allem vor dem Hintergrund der knappen finanziellen Mittel, die der Landesstraßenverwaltung zur Verfügung stehen. Diese systematische Kategorisierung des Straßennetzes soll entsprechend dem RVS-Merkblatt Kategorisierung und Anforderungsprofil von Straßen vom Juli 2012 durch die Straßenverwaltung vorgenommen werden und erfolgt nach den unterschiedlichen räumlichverkehrlichen Funktionen der Straßenabschnitte. Dabei ist neben der Größenordnung der bestehenden oder prognostizierten Verkehrsstärken auf dem jeweiligen Straßenabschnitt auch die Bedeutung eines Straßenabschnitts für die Sicherstellung der Erreichbarkeit räumlicher Nutzungen (Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiete, Erholungsgebiete, ) maßgeblich. Von Seiten des Bearbeiters wurde im Juni 2013 im Rahmen eines Pilotprojektes für den Bezirk Villach-Land ein Vorschlag für die me- 3

5 thodische Kategorisierung des Kärntner Landesstraßennetzes erarbeitet. Dieser umfasste neben einem Diskussionsentwurf für die methodische Vorgehensweise auch einen Vorschlag für die Anforderungsprofile an die jeweiligen Straßenzüge geteilt jeweils für den Innerorts- bzw. Außerortsbereich. In der Zwischenzeit wurde von Seiten der Landesstraßenverwaltung ein Konzept für die Kategorisierung der Landesstraßen in Kärnten erarbeitet. Dieses bezieht sich vor allem auf die erforderliche Ausgestaltung und die notwendigen Straßenquerschnitte/-breiten im Landesstraßennetz unter Berücksichtigung der gewünschten Begegnungsgeschwindigkeiten und Begegnungsfälle. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Landesstraßenverwaltung eröffnet dies ein großes Einsparungspotential bzw. objektiviert den Einsatz der vorhandenen finanziellen Mittel aufgrund der verkehrlichen Funktion des jeweiligen Straßenabschnittes. Ziel der vorliegenden Studie soll eine Gegenüberstellung bzw. Zusammenführung der beiden Kategorisierungsmethoden sein. Am Ende des Arbeitsprozesses sollen entsprechende Anforderungsprofile in Bezug auf die erforderliche Ausgestaltung und die notwendigen Straßenquerschnitte/-breiten entsprechend der Kategorisierung des Kärntner Landesstraßennetzes festgeschrieben werden. Damit kann eine wesentliche Planungsvorgabe für verschiedenste Neu-, Aus- bzw. Umbauvorhaben sowie regionale Adaptierungen im Bereich des Landesstraßennetzes geschaffen werden. Diese dient vor allem der Straßenverwaltung und den Straßenbauämtern als Grundlage für ihre täglichen Planungsaufgaben, gleichzeitig wird auch eine Grundlage für die Objektivierung von Entscheidungen im Bereich des Kärntner Landesstraßennetzes geschaffen. 4

6 2 Straßenkategorisierung / Straßenkategorien Die Kategorisierung eines Straßennetzes umfasst die Gruppierung der einzelnen Netzelemente (Strecken) nach den unterschiedlichen räumlich-verkehrlichen Funktionen. Als verkehrliche Funktion ist die Verkehrsnachfrage in all ihren Ausprägungen und Differenzierungen zu verstehen, als räumliche Funktion die Bedeutung eines Straßenabschnittes in Bezug auf die Verteilung und Erreichbarkeit unterschiedlicher räumlicher Nutzungen. Kategorisierungen gibt es in den unterschiedlichsten Ausprägungen und methodischen Detaillierungstiefen. In Kärnten gab es in den letzten Jahrzehnten mehrere unterschiedliche Klassifizierungen bzw. Bewertungen. Die neue Kategorisierung des Kärntner Landesstraßennetzes sollte sich in ihrer Struktur grundsätzlich an den Vorgaben der RVS Richtlinie orientieren. Gleichzeitig sind aber auch die übergeordneten Vorgaben der ASFINAG bzw. des BMVIT zu berücksichtigen bzw. in die Betrachtungen mit einzubeziehen, um hier eine Konsistenz in der Kategorisierung des Straßennetzes zu erreichen. 2.1 Grundlagen bzw. Vorgaben entsprechend RVS Die RVS Kategorisierung und Anforderungsprofile von Straßen dient als Hilfestellung für eine Kategorisierung des Straßennetzes und zur Festlegung der Anforderungsprofile an die einzelnen Straßenkategorien. In dieser RVS ist nur die grundlegende Grobstruktur der Merkmale und Anforderungen für die einzelnen Straßenabschnitte enthalten, weshalb die Inhalte des Anforderungsprofils von der jeweils zuständigen Straßenverwaltung festzulegen sind. Als Straßenkategorien werden unterschieden: Kategorie I Transnationales Netz Großräumige Verbindungen der neun österreichischen Zentral- und Wirtschaftsräume (Rheintal, Unteres Inntal, Salzburg-Bischofshofen, Wels-Linz-Steyr, Großraum Graz und Obersteiermark, Klagenfurt- Villach, NÖ Zentralraum St.Pölten-Krems, Eisenstadt-Sopron, Vienna Region) mit den sieben benachbarten, für Österreich maßgeblichen europäischen Wirtschaftsräumen (Südwestdeutschland, Nordschweiz, Oberitalien, Ljubljana-Koper-Triest-Rijeka-Zagreb, Bratislava-Westungarn-Budapest, Schlesien-Ostmähren, Nordböhmen-Ostdeutschland- Südwestpolen) einschließlich der österreichischen TEN-Strecken. 5

7 Kategorie Ia Transnationaler Netzabschnitt im Ballungsraum Kategorie II Transregionales Netz Großräumige Verbindungen zwischen den neun österreichischen Zentral- und Wirtschaftsräumen oder grenzüberschreitende Verbindungen zu bedeutenden benachbarten Regionen. Kategorie IIa Transregionaler Netzabschnitt im Ballungsraum Kategorie III Zentralörtliches Netz Überregionale Verbindungen zwischen Bezirkshauptorten oder von Bezirkshauptorten zur Landeshauptstadt. Verbindungen von Bezirkshauptorten zu weiteren Arbeits-, Versorgungs- und Tourismuszentren. Kategorie IV Regionales Netz Regionale Verbindung von Gemeinden oder Gemeindeteilen zu Bezirkshauptorten. Regionale Verbindung von Gemeinden oder Gemeindeteilen zu weiteren Arbeits-, Versorgungs- und Tourismuszentren. Kategorie V Gemeindeverbindungen Kleinräumige und lokale Verbindungen zwischen Gemeinden oder Gemeindeteilen. Kategorie VI Innerörtliches Netz Weitere lokale Verbindungsfunktionen. Das hochrangige Autobahnen- und Schnellstraßennetz der ASFINAG in Kärnten, das sind die A2 Süd Autobahn, die A10 Tauern Autobahn, die A11 Karawanken Autobahn und die S37 Klagenfurter Schnellstraße bildet das Rückgrat für den motorisierten Individualverkehr und den Straßengüterverkehr bzw. die Grundlage zur Standortentwicklung und Sicherung der regionalen Wirtschaftsstandorte hinsichtlich internationaler Wettbewerbsfähigkeit und Positionierung der Region (Kategorie I, Ia, II, IIa bzw. III lt. Vorgaben der ASFINAG bzw. des BMVIT siehe unten). Das Landesstraßennetz übernimmt hauptsächlich die Aufgabe der regionalen und teilregionalen Verbindungs- und Erschließungsfunktion innerhalb der einzelnen Regionen (Kategorie III, IV entsprechend der RVS ), lediglich die B317 zwischen St. Veit-Nord und der Landesgrenze übernimmt auch transregionale Funktionen entsprechend der Kategorie II. Die lokalen Aufschließungen und Verbindun- 6

8 gen, die den lokalen Verkehrsbedürfnissen Rechnung tragen, werden vom niederrangigen Landesstraßennetz, den Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen gebildet (Kategorie V und VI entsprechend RVS ). 2.2 Straßenkategorisierung der ASFINAG bzw. des BMVIT der Autobahnen und Schnellstraßen in Kärnten Entsprechend der Dienstanweisung zur Kategorisierung des Bundesstraßennetzes nach der räumlich-verkehrlichen Funktion gemäß RVS ( Kategorisierungsdienstanweisung ); Fassung 2012, sind die hochrangigen Straßenzüge der ASFINAG in Kärnten nachfolgenden Kategorien zuzuordnen. Kategorie I Transnationales Netz: die A2 Süd Autobahn von der Landesgrenze bis Klagenfurt-Ost bzw. von Klagenfurt-West bis zur Staatsgrenze, die A10 Tauern Autobahn von der Landesgrenze bis zum Knoten Villach, die A11 Karawanken Autobahn in ihrem gesamten Verlauf. Kategorie Ia Transnationales Netz im Ballungsraum: die A2 Süd Autobahn im Abschnitt von Klagenfurt-Ost bis Klagenfurt-West Kategorie II Transregionales Netz: die S37 Klagenfurter Schnellstraße Kategorie III Zentralörtliches Netz: die A10 Tauern Autobahn Zubringer Lendorf bzw. Seeboden. Die Dienstanweisung des BMVIT orientiert sich inhaltlich an den Vorgaben der RVS und gibt für die Straßenkategorien I, Ia, II, IIa und III im Einflussbereich der ASFINAG entsprechende Merkmale und Anforderungsprofile vor. 7

9 2.3 Straßenkategorien für das Landesstraßennetz in Kärnten Unter Berücksichtigung der Vorgaben der RVS bzw. des BMVIT werden für das Landesstraßennetz in Kärnten folgende Kategorien festgelegt. Kategorie I Transnationales Netz Großräumige Verbindungen von den neun österreichischen Zentralund Wirtschaftsräumen zu den sieben für Österreich maßgeblichen europäischen Wirtschaftsräumen inklusive der österreichischen TEN- Strecken Kategorie II Transregionales Netz Großräumige Verbindungen zwischen den neun österreichischen Zentral- und Wirtschaftsräumen oder grenzüberschreitend zu bedeutenden benachbarten Regionen Kategorie III Zentralörtliches Netz Überregionale Verbindungen zwischen Bezirkshauptorten untereinander oder von Bezirkshauptorten zur Landeshauptstadt; Verbindungen von Bezirkshauptorten zu weiteren Arbeits-, Versorgungs- und Tourismuszentren Kategorie IV Regionales Netz Regionale Verbindungen von Gemeinden oder Gemeindeteilen zu Bezirkshauptorten; Regionale Verbindungen von Gemeinden oder Gemeindeteilen zu weiteren Arbeits-, Versorgungs- und Tourismuszentren Kategorie V Gemeindeverbindungen Kleinräumige und lokale Verbindungen zwischen Gemeinden oder Gemeindeteilen Kategorie VI Lokales Netz Weitere lokale Verbindungsstraßen Die Kategorisierung für das Kärntner Landesstraßennetz orientiert sich dabei weitestgehend an den Vorgaben der RVS und stimmt im Bereich der Kategorien I und II auch mit der Klassifizierung der ASFINAG bzw. des BMVIT überein. Lediglich im Bereich der Kategorie VI wird geringfügig von der RVS abgewichen und die Kategorie VI nicht auf innerörtliche Verbindungen beschränkt, sondern auf lokale Verbindungen, da das Kärntner Landesstraßennetz teilweise auch lokale Verbindungs- und Erschließungsfunktionen erfüllt, 8

10 welche nicht innerörtlich sind, in ihrer Funktion aber der Kategorie VI der RVS entsprechen. Der höchsten Stufe, der Kategorie I, gehören somit jene Straßenzüge an, die als Straßen des Bundes in Kärnten geführt werden und die in der Kategorie der Landesstraßen nicht berücksichtigt werden. Dies sind die A2 Süd Autobahn, die A10 Tauern Autobahn und die A11 Karawanken Autobahn. Diese Straßenzüge werden von der ASFINAG betrieben, ihr bzw. dem Bund obliegt auch die Definition der Anforderungsprofile und der Qualitäten dieser Straßenabschnitte. Der Kategorie II gehören Landesstraßen an, die aufgrund ihrer großräumigen Verbindungsfunktion Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) gleichzusetzen sind bzw. die so wie die S37 Klagenfurter Schnellstraße von Seiten der ASFINAG verwaltet werden. In diese Kategorie ist der Straßenzug der B317 Friesacher Straße (Verlängerung der S37 Klagenfurter Schnellstraße von St. Veit-Nord bis zur Landesgrenze) als Teil der transregionalen Verbindung zwischen den Zentral- und Wirtschaftsräumen Klagenfurt-Villach und Obersteiermark einzustufen. In diesem Bereich wurden von Seiten der ASFI- NAG die Bemühungen, die B317 entsprechend auszubauen und in ihren Zuständigkeitsbereich zu übernehmen, gestoppt, weshalb die Zuständigkeit derzeit beim Land Kärnten liegt. Der Kategorie III sind jene Landesstraßen zuzuordnen, die eine wesentliche Verbindung zwischen den Bezirkshauptorten in Kärnten bzw. in die benachbarten Regionen (Bezirk Lienz bzw. nach Slowenien) übernehmen, sofern diese nicht durch Straßenzüge der Kategorie I oder II übernommen werden. Weiters sind vor allem in den größeren Städten in Kärnten, wie Klagenfurt und Villach jene Straßenzüge der Kategorie III zuzuordnen, welche als Hauptverkehrsstraßen neben ihrer erschließenden Funktion in den Städten auch eine entsprechende durchleitende bzw. verbindende Funktion übernehmen. Dies sind z.b. die B70 Packer Straße im Bereich Wolfsberg, Völkermarkt bzw. Klagenfurt, der Südring in Klagenfurt (B70d Harbacher Straße), die B80 Lavamünder Straße bzw. B80a Lippitzbacher Straße zwischen Griffen und der Staatsgrenze, die B83 Kärntner Straße im Stadtbereich Klagenfurt bzw. von Wernberg über Villach bis Fürnitz, die B95 Turracher Straße zwischen Feldkirchen und Klagenfurt, die B91 Loiblpaß Straße als Verbindung zwischen Klagenfurt und der Region Rosental (Ferlach), die B94 Ossiacher Straße von Villach über Feldkirchen nach St. Veit an der Glan, die B100 Drautal Straße im Bereich von Villach bzw. im Bereich von Spittal bis zur Landesgrenze, die B111 Gailtal Straße zwischen Arnoldstein und Hermagor usw. D.h. 9

11 hauptsächlich Landesstraßen der Klasse B, auf welchen entsprechend ihrer verkehrlichen Funktion Verkehrsstärken in der Größenordnung von rund bis mehr als Kfz/24h auftreten. In die Kategorie IV sind jene Landesstraßen zuzuordnen, die eine regionale Verbindung zwischen den Gemeinden oder zwischen den Gemeinden und den Bezirkshauptorten in Kärnten bzw. benachbarten Regionen übernehmen. Diese ergänzen das Straßennetz der Kategorie III. Beispielhaft sollen hier angeführt werden, die B70 Packer Straße zwischen Völkermarkt und Klagenfurt, die B83 Kärntner Straße entlang des Wörthersees von Klagenfurt über Velden bis nach Wernberg bzw. ab Fürnitz bis zur Staatsgrenze, die B85 Rosental Straße durch das Rosental bis Fürnitz, die B95 Turracher Straße von Feldkirchen bis zur Landesgrenze, B92 Görtschitztal Straße zwischen Klagenfurt und Hüttenberg, die B100 Drautal Straße zwischen Villach und Spittal usw. Auf diesen Straßenzügen sind entsprechend ihrer verkehrlichen Funktion Verkehrsstärken in der Größenordnung von bis Kfz/24h zu erwarten. Die Kategorie V umfasst Straßen mit geringerer Bedeutung, die sich aber hinsichtlich ihrer Funktion dennoch vom übrigen Landesstraßennetz abheben, da sie z.b. bedeutende Arbeits-, Versorgungs- oder Tourismusgebiete aufschließen oder eine Verbindung in benachbarte Regionen ermöglichen. Sie stellen kleinräumige bzw. lokale Verbindungen zwischen Gemeinden oder Gemeindeteilen her. Beispielhaft sollen hier angeführt werden die B69 Südsteirische Grenzstraße, die B82 Seeberg Straße von Eisenkappel Richtung Staatsgrenze, die L33 Kreuzner Straße zwischen Paternion (Pöllan, Tragin) und St. Stefan im Gailtal, die L79 Falkertsee Straße, die L148 Weinebene Straße usw. Auf diesen Straßenzügen sind entsprechend ihrer Funktion Verkehrsstärken in der Größenordnung von rund 500 bis Kfz/24h zu erwarten. Die Kategorie VI umfasst jene Straßen mit geringer Bedeutung, die eine rein lokale Verbindungsfunktion einnehmen und grundsätzlich eher die verkehrliche Funktion einer Gemeinde- bzw. Aufschließungsstraße übernehmen. Dies sind beispielhaft die L4 Fellbacher Straße zwischen Lind und dem Anschluss an die B100 in Steinfeld, die L23 Eggeralm Straße, die L24 Gailtal Schattseiten Straße, die L47 Ossiacher Tauern Straße von Köstenberg bis St. Nikolai (Ossiacher Tauern), die L62c Prekova Straße usw. Auf diesen Straßenzügen sind entsprechend ihrer Funktion Verkehrsstärken in der Größenordnung bis zu Kfz/24h zu erwarten, vielfach liegen die Verkehrsstärken aber im Bereich unter 200 Kfz/24h. 10

12 3 Anforderungsprofil in Bezug auf die Fahrbahnbreiten Anforderungsprofile definieren die Merkmale für die Ausgestaltung der Straßenanlage und die Anforderungen in Bezug auf den Verkehrsablauf auf der zu beurteilenden bzw. zu bemessenden Strecke. Für die definierten sechs Kategorien Kategorie I Kategorie II Kategorie III Kategorie IV Kategorie V Kategorie VI Transnationales Netz Transregionales Netz Zentralörtliches Netz Regionales Netz Gemeindeverbindungen Lokales Netz werden im Nachfolgenden vor allem in Hinblick auf die Querschnittsgestaltung bzw. Fahrstreifenbreite und die maßgebenden Begegnungsfälle die Anforderungen definiert. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die Anforderungen im Freilandbereich und sind im Einzelfall jedenfalls detailliert zu prüfen. Straßen im Ortsgebiet unterliegen aufgrund der Überlagerung der verkehrlichen Funktion mit ihrer Funktion als Aufenthalts- und Freiraum differenzierteren Anforderungen (z.b. in Hinblick auf die Gestaltung, ). 3.1 Grundlagen der Querschnittsdimensionierung Der Querschnitt einer Straße ist lt. RVS Querschnittselemente Freilandstraßen so zu bemessen, dass unter Berücksichtigung der zu erwartenden Geschwindigkeit, Verkehrsstärke und Verkehrszusammensetzung für alle Verkehrsteilnehmer sichere Verkehrsbedingungen geschaffen werden. Die Breite der Fahrstreifen hat der Verkehrsbedeutung der Straße sowie den zu erwartenden Verkehrsverhältnissen auf dem gesamten Straßenabschnitt mit gleichbleibender Strecken- und Verkehrscharakteristik Rechnung zu tragen. Die maßgebenden Einflussgrößen hierfür sind die Klassifizierung aufgrund der räumlich-verkehrlichen Funktion, die mittlere Projektierungsgeschwindigkeit VP,mittel und die maßgebende Stärke des Schwerverkehrs (Lkw und Busse) 11

13 Im Freilandbereich werden in der RVS für Hauptverkehrsstraßen bzw. regionale Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung (in Bezug auf die Kategorisierung des Kärntner Landesstraßennetzes sind dies die Kategorien II bis IV) unter der Annahme einer Projektierungsgeschwindigkeit im Bereich von 70 bis 80 km/h bzw. einem Schwerverkehrsanteil von rund 10 % in Abhängigkeit der zu erwartenden Verkehrsstärke folgende Fahrstreifenbreiten empfohlen. Tabelle 3.1 Fahrstreifenbreite für Hauptverkehrsstraßen sowie regionale Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung Kfz/24h SV/24h pro Fst. VP Fahrstreifenbreite km/h 3,75 m km/h 3,50 m km/h 3,50 m km/h 3,25 m km/h 3,25 m Für regionale Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung (in Bezug auf die Kategorisierung des Kärntner Landesstraßennetzes sind dies die Kategorien V und VI) werden für den Freilandbereich unter der Annahme einer Projektierungsgeschwindigkeit von 50 bis 70 km/h und einem Schwerverkehrsanteil von rund 10 % - die in Tabelle 3.2 angeführten Fahrstreifenbreiten empfohlen. Tabelle 3.2 Fahrstreifenbreite für regionale Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung Kfz/24h SV/24h pro Fst. VP Fahrstreifenbreite km/h 3,00 m km/h 3,00 m km/h 2,75 m Auf Projektierungsgeschwindigkeiten unter 50 km/h wird in der RVS kein Bezug genommen, hier ist auf andere Grundlagen bzw. RVS-Richtlinien zurückzugreifen. 12

14 Zusätzlich zur Fahrstreifenbreite wird in der RVS bei Fahrflächenbreiten von unter 6,50 m beidseitig ein 0,25 m breiter Randstreifen empfohlen, bei Fahrflächenbreiten ab 6,50 m beidseitig ein 0,50 m breiter Randstreifen. Entsprechend RVS Querschnittsgestaltung Innerortsstraßen sind für die Bemessung des Straßenquerschnittes neben der Organisation des Verkehrs zwischen motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern die Geschwindigkeiten (zulässige Geschwindigkeit, Projektierungsgeschwindigkeit, Begegnungsgeschwindigkeit), die maßgebenden Bemessungsfahrzeuge und Begegnungsfälle, sowie die räumliche Funktion bzw. vorherrschende Nutzung entlang des Straßenabschnittes von wesentlicher Bedeutung. Daraus lässt sich ableiten, dass bei hauptsächlich lokalem Verkehr (Straßenkategorie V und VI) durchaus auch kleinere Querschnittsdimensionen realisiert werden können, vor allem dann, wenn geringe Verkehrsstärken vorherrschen und dadurch der Anteil an Begegnungsfällen gering ist. 3.2 Verkehrsstärken auf dem Landesstraßennetz in Kärnten Während bei der Dimensionierung stark bzw. höher ausgelasteter Streckenabschnitte grundsätzlich den Empfehlungen der RVS in Hinblick auf die Fahrstreifenbreiten bzw. die sich daraus ergebenden Querschnittsdimensionen gefolgt werden kann, ergeben sich im niederrangigen, schwach ausgelasteten lokalen Landesstraßennetz der Kategorie V und VI durch die Orientierung an der RVS-Richtlinie erhebliche Überbreiten für die reale Anwendung. Folgt man der RVS-Richtlinie so ist für jede Landesstraße im Freilandbereich eine Fahrbahnbreite von zumindest 6,00 m (= 2 x (2,75 + 0,25)) erforderlich. Dies entspricht in vielen Fällen, vor allem im Landesstraßennetz der Kategorie V und VI, nur bedingt der verkehrlichen Funktion. Hier treten vielfach Verkehrsstärken im Bereich von weniger als Kfz/24h mit einem sehr geringen Lkw-Anteil auf. Nachfolgende tabellarische Darstellung vermittelt einen Überblick über den Zusammenhang zwischen der Länge des Landesstraßennetzes und den Verkehrsstärken. Rund 1 /3 des gesamten Kärntner Lan- 13

15 desstraßennetzes weist Verkehrsstärken von weniger bzw. in der Größenordnung von Kfz/24h auf, rund die Hälfte von kleiner oder gleich Kfz/24h und rund 2 /3 der gesamten Länge des Kärntner Landesstraßennetzes weist Verkehrsstärken von weniger als Kfz/24h auf. Tabelle 3.3 Länge des Landesstraßennetzes in Kärnten in Abhängigkeit der Verkehrsstärke Kfz/24h kumulierte Länge Differenz ~ km ~ km ~ km ~ km ~ km ~ km ~ km ~ km ~ km ~ km ~ km ~ km ~ 940 km 500 ~ 370 km 200 ~ 90 km 10 km 10 km 10 km 20 km 30 km 40 km 110 km 120 km 270 km 260 km 390 km 540 km 570 km 280 km Quelle: eigene Auswertung aus dem VM Kärnten 14

16 3.3 Querschnittsdimensionen in der Realität Im Kärntner Landesstraßennetz existieren in der Realität die unterschiedlichsten Querschnittsbreiten und Querschnittsdimensionen. Diese haben sich im Laufe der Zeit entsprechend der verkehrlichen bzw. räumlichen Funktion des jeweiligen Straßenzuges entwickelt. Vielfach sind aufgrund der geringen vorherrschenden Verkehrsfrequenzen (siehe Tabelle 3.3) eher großzügig und überbreit dimensionierte Querschnitte vorhanden, da sich die meisten Planungen an den RVS-Richtlinien und der dort geforderten Mindestbreite von 6,00 m orientieren. Dennoch existieren innerhalb des Landesstraßennetzes (Klasse L) auch Straßenabschnitte mit Querschnittsbreiten geringerer Dimensionen. Beispielhaft sollen hier einige angeführt werden, eine vollständige Auflistung findet sich im Anhang: Straßenzüge mit durchschnittlichen Fahrbahnbreiten 4,00 m o L3 - Amlacher Straße zwischen Amlach und B87 (3,80 m) o L20 - Apriacher Straße zwischen Apriach und Großglockner Hochalpenstraße (3,10 m) o L29 - Guggenberg Straße (3,10 bis 4,00 m) o L62c - Prekova Straße (4,00 m) o L130 - Luscha Straße zwischen Globasnitz und Luschasattel (3,80 m) o Diese Straßenzüge weisen Verkehrsstärken in der Größenordnung von weniger als 100 Kfz/24h (z.b. Prekova Straße) bis in die Größenordnung von rund 500 Kfz/24h auf (abschnittsweise bis an die Kfz/24h). Straßenzüge mit durchschnittlichen Fahrbahnbreiten größer 4,00 und 4,75 m o L2 - Steiner Straße (4,40 m) o L24 - Gailtal-Schattseiten Straße (4,40 bis 4,70 m) o L47 - Ossiacher Tauern Straße zwischen Überfeld und St. Nikolai (4,20 bis 4,60 m) o L72 - Hörzendorfer Straße zwischen L71 und L71a (4,20 m) o L108 - Schaidasattel Straße zwischen L103 und Schaidasattel (4,20 m) o Diese Straßenzüge weisen Verkehrsstärken in der Größenordnung von weniger als 100 Kfz/24h (z.b. Ossiacher Tauern Straße oder Hörzendorfer Straße) bis in die Größenordnung von Kfz/24h auf (abschnittsweise bis zu Kfz/24h). 15

17 Straßenzüge mit durchschnittlichen Fahrbahnbreiten größer 4,75 und 5,50 m o L6 - Zwickenberger Straße (4,85 m) o L30 - Schütt Straße zwischen Gailbrücke und Riegersdorf (4,90 m) o L67b - Gunzenberg Staße (4,80 bis 4,90 m) o L70 - Klein St. Veiter Straße zwischen B94 und L70a (5,10m) o L148 - Weinebene Straße zwischen Steinbruch und Fotzbrücke (5,50 m) o Straßenzüge mit einer durchschnittlichen Fahrbahnbreite zwischen 4,75 und 5,50 m weisen Verkehrsstärken in der Größenordnung von weniger als 100 Kfz/24h bis in eine Größenordnung von bis Kfz/24h auf (abschnittsweise sind Verkehrsstärken zwischen und Kfz/24h zu verzeichnen). Auch auf Landesstraßen der Kategorie B treten aufgrund der äußeren Rahmenbedingungen abschnittsweise geringere als durch die RVS empfohlene Querschnittsdimensionen bzw. Engstellen auf. Diese werden in der täglichen Praxis mit geringen Komforteinbußen (meist geringeren Geschwindigkeiten) genutzt. Beispielhaft sollen hier jene Abschnitte mit Fahrbahnbreiten unter 6,00 m angeführt werden: o B80 - Lavamünder Straße zwischen der Einmündung der B69 Richtung Staatsgrenze auf einer Länge von rund 1 km (5,50 bis 5,70 m) o B81 - Bleiburger Straße im Bereich Moos auf einer Länge von rund 1,3 km (5,20 m) o B82 - Seeberg Straße im nördlichen Bereich Bad Vellach auf einer Länge von rund 300 m (4,60 m) o B85 - Rosental Straße im Bereich Unterglainach, Dörfl und Seidolach auf einer Länge von rund 2,2 km (5,60 m) bzw. im Bereich der Gemeindegrenze zwischen Ferlach und St. Margareten im Rosental weiter Richtung Osten auf einer Länge von rund 1 km (5,90 m) o B87 - Weißensee Straße im Bereich Kreuzwirt Weißensee und weiterführend zur Gemeindegrenze Weißensee und Gitschtal auf einer Länge von rund 1,9 km (5,70 m) o B92 - Görtschitztal Straße im Bereich Hüttenberg auf einer Länge von rund 200 m (5,50 m) bzw. in Brückl auf einer Länge von rund 100 m (5,3 m) o B111 - Gailtal Straße im Bereich Kötschach auf einer Länge von rund 350 m (5,60 m), in der Gemeinde Kötschach-Mauthen im Bereich KG- Grenze Kötschach weiter bis KG Strajach auf einer Länge von rund 2,5 km (5,00 bis 5,30 m), im Bereich Passau auf einer Länge von rund 300 m (5,50 m), im Bereich des Ortskernes Strajach auf einer Länge von rund 1,2 km (5,50 bis 5,80 m), im Bereich westlich der Kirche St. 16

18 Jakob bis westlich von Podlanig auf einer Länge von rund 2,1 km (5,50 bis 5,70 m), im Bereich westlich der Gemeindegrenze Lesachtal und Kötschach-Mauthen bis Bereich Birnbaum auf einer Länge von rund 0,7 km (5,00 m), im Bereich Mattling auf einer Länge von rund 0,8 km (5,50 m), im Bereich Rüben auf einer Länge von rund 0,9 km (5,50 m), im Bereich Liesing auf einer Länge von rund 0,7 km (5,90 m), westlich im Bereich Klebas (Brücke) bis St. Lorenzen im Gailtal auf einer Länge von rund 3,2 km (5,50 m), von Wiesen weiter nach Westen auf einer Länge von rund 1,6 km (5,00 bis 5,40 m) bzw. von Maria Luggau bis zu Landesgrenze auf einer Länge von rund 2,50 km (5,60 bis 5,90 m) Insgesamt lässt dies den Rückschluss zu, dass geringere Querschnittsbreiten als die in der RVS-Richtlinie definierten 6,00 m Fahrbahnbreite (= 2 x (2,75 + 0,25)) sich in der Praxis durchaus bewährt haben und unter Berücksichtigung entsprechender Randbedingungen durchaus auch in Erwägung gezogen werden können. 3.4 Anforderungsprofil an die Querschnittsdimensionierung für das Landesstraßennetz in Kärnten Wie die obigen Ausführungen zeigen sind neben den Querschnittsdimensionen und Fahrbahnbreiten, die in der RVS vorgegeben werden, bei der Neuanlage, einem Umbau bzw. einer Adaptierung innerhalb des Kärntner Landesstraßennetzes unter Berücksichtigung und nach genauer Prüfung der jeweiligen Situation durchaus auch geringere Querschnittsbreiten in Betracht zu ziehen. Der Querschnitt der Straße sollte so bemessen werden, dass für die zu erwartenden Fahrzeuge und Fußgänger ausreichende Verkehrsbedingungen geschaffen werden. Dabei sollten folgende Punkte bei der Querschnittswahl besonders in Betracht gezogen werden. die Klassifizierung des Straßenabschnittes aufgrund der räumlichverkehrlichen Funktion die maßgebende Stärke des Verkehrsaufkommens, sowohl in Bezug auf die Zusammensetzung des Verkehrs (Schwerverkehrsanteil, Fußgängerfrequenzen), wie auch in Bezug auf den zeitlichen Verlauf (Anzahl der maßgebenden Begegnungsfälle) die maßgebenden Geschwindigkeiten (zulässige Geschwindigkeit, Projektierungsgeschwindigkeit, Begegnungsgeschwindigkeit) 17

19 die maßgebenden Begegnungsfälle und Bemessungsfahrzeuge (Berücksichtigung der Erfordernisse des Winterdienstes) Wirtschaftlichkeit Verkehrssicherheit Unter Beachtung der angeführten Gesichtspunkte sollte mit Rücksicht auf die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie unter dem Gesichtspunkt der sparsamen Grundinanspruchnahme im Zweifelsfall eher der kleinere Querschnitt gewählt werden (siehe u.a. RVS-Richtlinie ). Vor allem in Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die in der Praxis erzielbaren Geschwindigkeiten erweisen sich überbreite Querschnitte oftmals als nicht zweckmäßig, da sie die Verkehrsteilnehmer aufgrund des zur Verfügung stehenden Bewegungsspielraumes zu einem zu schnellen Fahren verleiten. Nicht zuletzt deshalb fanden in den letzten Jahren bzw. finden immer noch entsprechende Programme zur Anpassung der Straßenquerschnitte statt. Zum Beispiel im Bereich vieler Ortseinfahrten bzw. ganzer Straßenabschnitte wie der Ortsdurchfahrt Annenheim, Pörtschach usw. Gleichzeitig wirkt sich die Erhaltung, Adaptierung bzw. die Neuerrichtung breiter Straßenquerschnitte auch auf den erforderlichen monetären Mitteleinsatz aus. Entsprechend diesen Grundsätzen werden in Abhängigkeit der räumlich-verkehrlichen Funktion des jeweiligen Straßenzuges bzw. den vorhandenen bzw. zu erwartenden Verkehrsstärken die in Tabelle 3.4 dargestellten Querschnittsdimensionen im Kärntner Landesstraßennetz empfohlen. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten bzw. die angenommenen Verallgemeinerungen im Einzelfall zu prüfen: die mittlere Projektierungsgeschwindigkeit VP,mittel im Freilandbereich auf den betrachteten Straßenabschnitten wurde für Straßenabschnitte mit Verkehrsstärken Kfz/24h mit VP,mittel zwischen 70 und 80 km/h angenommen, für Straßenabschnitte mit Verkehrsstärken zwischen und Kfz/24h mit VP,mittel zwischen 50 und 70 km/h. für Straßenabschnitte mit Verkehrsstärken unter Kfz/24h können geringere Projektierungsgeschwindigkeiten 50 km/h ausreichend sein. Maßgebend ist hier die Geschwindigkeit, mit welcher die maßgebenden Begegnungsfälle abgewickelt werden können. Für untergeordnete Straßenzüge (Kategorie V bzw. VI 18

20 mit Verkehrsstärken unter 500 Kfz/24h) ist zu prüfen, ob eine Reduktion der Geschwindigkeit im maßgebenden Begegnungsfall auf Schrittgeschwindigkeit zumutbar ist. die angeführten Fahrstreifenbreiten werden unter der Annahme eines rund 10 % Anteils an Schwerverkehr (DTLVW, durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von Lkw und Bussen an Werktagen) empfohlen, was im Einzelfall zu überprüfen ist. innerhalb eines Straßenabschnittes mit gleichbleibender Streckenund Verkehrscharakteristik sollten homogene Trassierungselemente verwendet werden. bei 1-streifigen Querschnitten sind in regelmäßigen Abständen Ausweichen vorzusehen. Vor evtl. Engstellen (z.b. Brücken) sind entsprechende Ausweich- und Warteflächen anzuordnen, um den Gegenverkehr passieren lassen zu können. Dies soll unter Bedachtnahme und Berücksichtigung der tageszeitlichen Schwankungen im Richtungsverkehr erfolgen (Ganglinie). 19

21 Tabelle 3.4 Anforderungen an die Querschnittsgestaltung und -dimensionierung der Landesstraßen in Kärnten Kfz/24h Projektierungsgeschwindigkeit VP,mittel im Freilandbereich Kategorie II Transregionales Netz Kategorie III Zentralörtliches Netz Kategorie IV Regionales Netz Kategorie V Gemeindeverbindungen Kategorie VI lokales Netz > bis 4-streifig 1) ggf. Mitteltrennung bis bis bis bis bis bis 500 < bis 80km/h 50 bis 70 km/h abhängig vom maßgebenden Begegnungsfall überwiegend 2-streifig mit Fahrstreifen zwischen 3,50 m und 3,75 m; 0,50 m Randstreifen; Begegnungsfall Lkw-Lkw 2-streifig mit Fahrstreifen zwischen 3,25 m und 3,50 m; 0,25 m bzw. 0,50 m Randstreifen; Begegnungsfall Lkw-Lkw 2-streifig mit Fahrstreifen zwischen 2,75 m und 3,25 m; 0,25 m bzw. 0,50 m Randstreifen; Begegnungsfall Lkw-Lkw Begegnungsfall Lkw-Lkw bei verminderter Geschwindigkeit 2-streifig mit Fahrstreifen zwischen 2,75 m und 3,00 m; 0,25 m Randstreifen; Begegnungsfall Lkw-Pkw Begegnungsfall Lkw-Pkw bei verminderter Geschwindigkeit 1-streifig mit Ausweichen oder 2-streifg mit Fahrstreifen bis 2,75 m und 0,25 m Randstreifen; Begegnungsfall Pkw-Pkw; Begegnungsgeschwindigkeit 50 km/h 1-streifg mit Ausweichen; Begegnungsfall Lkw-Einspurige; Begegnungsgeschwindigkeit 30 km/h 1-streifg mit Ausweichen; Begegnungsfall Pkw-Einspurige 1) Fahrstreifenanzahl gemäß Bemessung 20

22 4 Zusammenfassung Straßen haben vielfältige Funktionen: Sie verbinden Menschen in unterschiedlichen Regionen, Städten und Gemeinden miteinander, erschließen verschiedenste Nutzungen und dienen vor allem in den Städten und Gemeinden teilweise auch dem Aufenthalt der Bewohner. Je nach Lage im Netz dominieren bestimmte Funktionen. Während in Österreich die Autobahnen und Schnellstraßen (Bundesstraßen) hauptsächlich eine verbindende Funktion zwischen den europäischen bzw. den österreichischen Zentral- und Wirtschaftsräumen übernehmen, erfüllen die Landesstraßen in Kärnten eine ihrer Kategorie entsprechende Verbindungsfunktion zwischen regionalen und lokalen Zentren, teilweise übernehmen sie aber auch eine erschließende Funktion einzelner Regionen. Dies bedeutet, dass innerhalb des Landesstraßennetzes große Unterschiede in Bezug auf die verkehrliche Bedeutung bzw. die räumliche Funktion des jeweiligen Straßenzuges bestehen. Die verkehrliche Bedeutung spiegelt sich unter anderem in den täglich auftretenden Verkehrsstärken wider, welche auf dem Kärntner Landesstraßennetz eine Bandbreite von rund 100 Kfz/24h bis hin zu mehr als Kfz/24h umfasst. Dass entsprechend dieser Bandbreite für die Dimensionierung der Ausbauelemente bzw. die Definition weiterer Rahmenbedingungen eine entsprechende Differenzierung notwendig ist, erscheint einleuchtend, vor allem vor dem Hintergrund der knappen finanziellen Mittel, die der Landesstraßenverwaltung zur Verfügung stehen. Diese systematische Kategorisierung des Straßennetzes soll entsprechend dem RVS-Merkblatt Kategorisierung und Anforderungsprofil von Straßen vom Juli 2012 durch die Straßenverwaltung vorgenommen werden und erfolgt nach den unterschiedlichen räumlichverkehrlichen Funktionen der Straßenabschnitte. Dabei ist neben der Größenordnung der bestehenden oder prognostizierten Verkehrsstärken auf dem jeweiligen Straßenabschnitt auch die Bedeutung eines Straßenabschnitts für die Sicherstellung der Erreichbarkeit räumlicher Nutzungen maßgeblich. Aufbauend auf dem Vorschlag für eine methodische Kategorisierung des Kärntner Landesstraßennetzes von Seiten des Bearbeiters im Juni 2013 im Rahmen eines Pilotprojektes für den Bezirk Villach-Land 21

23 und dem Konzept für die Kategorisierung der Landesstraßen in Kärnten von Seiten der Landesstraßenverwaltung vom Jänner 2014, wurden, in Abstimmung mit der Abteilung 9P, entsprechende Anforderungsprofile in Hinblick auf die erforderliche Ausgestaltung der Straßenquerschnitte definiert. Diese definieren entsprechend der räumlich-verkehrlichen Funktion des Straßenzuges im Landesstraßennetz die notwendigen Straßenquerschnitte/-breiten unter Berücksichtigung der gewünschten Begegnungsgeschwindigkeiten und Begegnungsfälle. Wie die tägliche Praxis zeigt kann hier durchaus von den Vorgaben der RVS-Richtlinien (minimaler Straßenquerschnitt 6,00 m) abgegangen werden und auf kleinere Querschnittsdimensionen zurückgegriffen werden. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Landesstraßenverwaltung eröffnet dies ein großes Einsparungspotential bzw. objektiviert den Einsatz der vorhandenen finanziellen Mittel aufgrund der verkehrlichen Funktion des jeweiligen Straßenabschnittes. Damit kann eine wesentliche Planungsvorgabe für verschiedenste Neu-, Aus- bzw. Umbauvorhaben sowie regionale Adaptierungen im Bereich des Landesstraßennetzes geschaffen werden. Diese dient vor allem der Straßenverwaltung und den Straßenbauämtern als Grundlage für ihre täglichen Planungsaufgaben, gleichzeitig wird auch eine Grundlage für die Objektivierung von Entscheidungen im Bereich des Kärntner Landesstraßennetzes geschaffen. Für die Festlegung der räumlich-verkehrlichen Kategorisierung der einzelnen Straßenzüge, sowie zur Definition weiterer Anforderungen (insbesondere rechtlich-organisatorischer Natur) wird vom Bearbeiter aus fachlicher Sicht die Zusammenarbeit zwischen Abteilung 7 und Abteilung 9 sowie evtl. den Straßenbauämtern, sowie die Erarbeitung einer abgestimmten Methodik zur Kategorisierung der Straßenzüge im Rahmen des Verkehrskonzeptes von Kärnten empfohlen. DI Dr. techn. Kurt Fallast Klagenfurt, Jänner

24 5 Anhang 5.1 Fahrbahnbreiten im Kärntner Landesstraßennetz Tabellarische Darstellung der Straßenzüge in Kärnten mit durchschnittlichen Fahrbahnbreiten 4,00 m; größer 4,00 und 4,75 m und größer 4,75 und 5,00 m (Quelle: Erhebung Abteilung 9P). folgende Abschnitte im Kärntner Landesstraßennetz (Klasse L) weisen durchschnittliche Fahrbahnbreiten 4,00 m auf L1 - Pirkacher Straße (4,00 m) L3 - Amlacher Straße zwischen Amlach und B87 (3,80 m) L20 - Apriacher Straße zwischen Apriach und Großglockner Hochalpenstraße (3,10 m) L23 - Eggeralm Straße zwischen der Abzweigung Gamitzenkamm Richtung Dellacher Alpe (3,60 m) bzw. zwischen L27 und Kesselwald (4,00 m) L29 - Guggenberg Straße (3,10 bis 4,00 m) L37 - Ferndorfer Straße abschnittsweise im Bereich zwischen L39 und L42 (4,00 m) L45a - Buchholzer Straße (3,70 bis 4,00 m) L62c - Prekova Straße (4,00 m) L130 - Luscha Straße zwischen Globasnitz und Luschasattel (3,80 m) folgende Abschnitte im Kärntner Landesstraßennetz (Klasse L) weisen durchschnittliche Fahrbahnbreiten größer 4,00 m und 4,75 m auf L2 - Steiner Straße (4,40 m) L7a - Naggler Straße zwischen Weißensee und dem Umkehrplatz (4,30 m) L8 - Ankogel Straße (4,70 m) L10 - Trebesinger Straße zwischen L9 und Trebesing (4,60 m) L11 - Trefflinger Straße zwischen Treffling und dem Zubringer zur A10 (4,20 m) L14a - Rabant Straße (4,70 m) L20 - Apriacher Straße zwischen B107 und Apriach (4,20 m) L24 - Gailtal-Schattseiten Straße (4,40 bis 4,70 m) L28 - Laaser Straße (4,70 m) L47 - Ossiacher Tauern Straße zwischen Überfeld und St. Nikolai (4,20 bis 4,60 m) L54 - St. Martiner Straße (4,50 m) L72 - Hörzendorfer Straße zwischen L71 und L71a (4,20 m) L93a - Sörger Straße (4,50 m) L100c - Radsberg Straße (4,10 bis 4,70 m) L108 - Schaidasattel Straße zwischen L103 und Schaidasattel (4,20 m) L113 - Diexer Straße zwischen Diex und B92 (4,60 bis 4,70 m) 23

25 L117 - Rückersdorfer Straße zwischen St. Veit im Jauntal und L118 (4,30 m) L123 - Kleinsee Straße (4,40 m) L125 - Pustritzer Straße (4,50 m) L131 - Trögerner Straße zwischen L108 und Trögern (4,50 m) L132 - Paulitschsattel Straße (4,60 m) L137 - Weißenbacher Straße zwischen Preims und L91 (4,50 m) folgende Abschnitte im Kärntner Landesstraßennetz (Klasse L) weisen durchschnittliche Fahrbahnbreiten größer 4,75 m und 5,50 m auf L3 - Amlacher Straße zwischen Berg im Drautal und Amlach (5,50 m) L4 - Fellbacher Straße zwischen Lind und der ÖBB (5,30 m) L6 - Zwickenberger Straße (4,85 m) L7a - Naggler Straße zwischen L7 und Weißensee (5,20 m) L10 - Trebesinger Straße zwischen Trebesing und B99 (5,50 m) L11 - Trefflinger Straße zwischen L17 und Treffling (5,00 m) bzw. zwischen Zubringer A10 und B99 (5,50 m) L15 - Irschener Straße (5,30 m) L17 - Obermillstätter Straße zwischen Tangern und B98 (5,50 m) L17a - Kleindombra Straße (5,00 m) L19 - Innerkremser Straße (5,50 m) L21 - Würmlacher Straße zwischen Würmlach und B111 (5,30 m) L23 - Eggeralm Straße zwischen B11 und Abzweigung Garnitzenklamm (5,20 m) L25 - Egger Straße zwischen B111 und L26 (5,30 bis 5,40 m) L26 - Paßriacher Straße zwischen B111 und Braunitzen (5,50 m) L27 - Vorderberger Straße zwischen B111 und L23 (5,20 m) L30 - Schütt Straße zwischen Gailbrücke und Riegersdorf (4,90 m) L31 - Zlaner Straße (5,20 bis 5,50 m) L32 - Stockenboier Straße zwischen L42 und Stockenboi (5,50 m) bzw. zwischen L34 und Weißensee (5,00 m) L33 - Kreuzner Straße zwischen L41 und L36 (5,50 m) L34 - Farchensee Straße (5,00 bis 5,50 m) L37 - Ferndorfer Straße zwischen B100 und L38 (5,50 m) bzw. zwischen Ferndorf und B100 (5,50 m) L38 - Krastal Straße zwischen L37 und Steinbruch (5,50 m) L39 - Glanzer Straße zwischen L37 und Döbriach (5,00 bis 5,50 m) L40 - Fresacher Straße (5,00 bis 5,50 m) L41 - Traginer Straße (5,10 m) L43 - Gummerner Straße (5,00 m) L46 - Teuchen Straße zwischen L45 und B95 (5,30 bis 5,50 m) L47 - Ossiacher Tauern Straße zwischen Kranzlhofen und Überfeld (5,50 m) bzw. zwischen St. Nikolai und B95 (5,50 m) L47a - Köstenberger Straße (5,50 m) L62a - Wöbringer Straße (5,00 m) L62b - Gradeser Straße (5,30 m) L63 - Flattnitzer Straße zwischen Glödnitz und L62 (5,50 m) 24

26 L64 - Deutsch Griffener Straße (5,50 m) L65 - Hochrindl Straße zwischen L65a und Ebene Reichenau (5,00 m) L65a - Sirnitzer Straße (5,20 m) L66 - Meiseldinger Straße zwischen B83 und Abzweigung L67b (5,10 bis 5,20 m) L67 - Wimitzer Straße zwischen B94 und L67a (5,20 bis 5,50 m) bzw. zwischen Kraig und Pisweg (5,50 m) L67b - Gunzenberg Staße (4,80 bis 4,90 m) L70 - Klein St. Veiter Straße zwischen B94 und L70a (5,10m) L72 - Hörzendorfer Straße zwischen L71a und L72a (5,40 m) L72a - Muraunberg Straße (5,40 m) L78 - Techelsberger Straße (5,20 m) L79 - Falkertsee Straße (5,00 m) L80 - Goggausee Straße zwischen Rennweg und Weitensfeld (5,00 bis 5,50 m) L81 - Zeltschacher Straße (5,10 m) L82b - Althofener Straße zwischen Kuranstalt und L82 (5,00 m) L86 - Ottmanacher Straße zwischen L71 und Pischeldorf (5,00 bis 5,50 m) L86a - Treffelsdorfer Straße (5,20 m) L87 - Poggersdorfer Straße zwischen B92 und Sillebrücke (5,50 m) L89 - Mosinzer Straße zwischen B9s und L90 (5,10 m) L90 - Knappenberger Straße zwischen B92 und Knappenberg (5,20 m) L91 - Klippitztörl Straße zwischen Kliening und L137 (5,50 m) L92 - Saualpen Straße (5,50 m) L93 - Steinbichler Straße nördlich des KH St. Veit/Glan Richtung Steinbichl (5,00 m) L93b - Steuerberger Straße (5,50 m) L102 - Thoner Straße (5,10 bis 5,30 m) L103 - Waidischer Straße zwischen Zell Pfarre und L108 (5,40 m) bzw. zwischen L108 und B85 (Freibach) (4,80 m) L103a Zellwinkler Straße (4,80 m) L108 - Schaidasattel Straße zwischen Schaidasattel und L131 (5,00 m) L111 - Töllerberger Straße (5,10 bis 5,50 m) L113 - Diexer Straße im Bereich Diex (4,90 m) L121 - Turnersee Straße zwischen L119 und L122 (5,50 m) L122 - Klopeinersee Südufer Straße zwischen Unterburg und L12 (5,20 m) L129 - Petzen Straße (5,20 m) L130 - Luscha Straße zwischen B81 und Globasnitz (5,50 m) L133 - Loibacher Straße (5,20 m) L136 - Hebalm Straße (5,50 m) L137 - Weißenbacher Straße zwischen Weißenbach und Preims (5,50 m) L140 - Gemmersdorfer Straße zwischen L142 und L143 (5,50 m) L143 - Ettendorfer Straße (5,40 bis 5,50 m) L148 - Weinebene Straße zwischen Steinbruch und Fotzbrücke (5,50 m) 25

27 5.2 Verkehrsstärken im Kärntner Landesstraßennetz Tabellarische bzw. graphische Darstellung der Straßenzüge in Kärnten mit Verkehrsstärken unter 200, 500 bzw Kfz/24h (Quelle: Datengrundlagen der Abteilung 9P für das Verkehrsmodell Kärnten, Stand 2012/2013). folgende Abschnitte im Kärntner Landesstraßennetz weisen Verkehrsstärken < 200 Kfz/24h auf L7a - Naggler Straße zwischen Techendorf und Naggl L15 - Irschener Straße von der B100 Richtung Pflügen L23 - Eggeralm Straße ab Möderndorf Richtung Eggeralm bzw. von Vorderberg Richtung Eggeralm im gesamten Verlauf L29 - Guggenberg Straße westlich von Guggenberg L40 - Fresacher Straße zwischen Fresach und Gschriet L45a - Buchholzer Straße L47 - Ossiacher Tauern Straße von Köstenberg über die Ossiacher Tauern bis St. Nikolai/Glanhofen L62c - Prekova Straße von der L62 bis Ortsbeginn Straßburg L64 - Deutsch Griffner Straße ab Deutsch Griffen L66a - Mölblinger Straße zwischen der L66 und dem Anschluss Landbrücken an die B317 L72 - Hörzendorfer Straße zwischen L71 und L71a L132 - Paulitschsattel Straße folgende Abschnitte im Kärntner Landesstraßennetz weisen Verkehrsstärken zwischen 200 Kfz/24h und rund 500 Kfz/24h auf B82 - Seeberg Straße von Bad Eisenkappel Richtung Staatsgrenze L3 - Amlacher Straße zwischen Amlach und B87 L4 - Fellbacher Straße L6 - Zwickenberger Straße L7a - Naggler Straße L14a - Rabant Straße L15 - Irschener Straße von der B100 Richtung Irschen L19 - Innerkremser Straße von Innerkrems Richtung Landesgrenze L20 - Apriacher Straße L22a - Schlanitzenalm Straße L24 - Gailtal Schattseiten Straße zwischen L21 und Oberdöbernitzen L25 - Egger Straße zwischen L26 und Egg L26 - Passriacher Straße zwischen Braunitzen und L25 L29 - Guggenberg Straße L30 - Schütt Straße zwischen B83 und Oberschütt (westlicher Abschnitt) L31 - Zlaner Straße im Bereich Zlan; Abzweigungen von der L31 in Richtung L32 L32 - Stockenboier Straße ab der L34 Richtung Weißensee 26

28 L34 - Farchensee Straße L40 - Fresacher Straße von Gschriet bis St. Paul, Sonnwiesen L41 - Traginer Straße L54 - St. Martiner Straße L62 - Metnitztal Straße zwischen L62a und L63 L62a - Wöbringer Straße L65a - Sirnitzer Straße L66a - Mölblinger Straße zwischen Unterbergen und Mölbling L67 - Wimitzer Straße zwischen Gurk und Kraig L67b - Gunzenberg Straße L68a - Simonhöhe Straße ab Oberdorf L70 - Klein St. Veiter Straße zwischen B94 und L70a L71a - Karnburger Straße zwischen Karnburg und L72 L80 - Goggausee Straße zwischen Hardernitzen und Zammelsberg L91 - Klippitztörl Straße zwischen Kliening und Klippitztörl L100c - Radsberger Straße zwischen der L100 und Radsberg L102 - Thoner Straße L103 - Waidischer Straße zwischen B85 und L108 L103a - Zellwinkler Straße L108 - Schaidasattel Straße L111 - Töllerberger Straße zwischen St. Margarethen und B82 L117 - Rückersdorfer Straße zwischen L118 und L123 L123 - Kleinsee Straße L130 - Luscha Straße zwischen Bad Eisenkappel und Globasnitz L131 - Trögerner Straße von der L108 nach Trögern L136 - Hebalm Straße L146 - Schwarzenbacher Straße folgende Abschnitte im Kärntner Landesstraßennetz weisen Verkehrsstärken zwischen 500 Kfz/24h und rund Kfz/24h auf B69 - Südsteirische Grenzstraße B70 - Packer Straße zwischen Twimberg und der Landesgrenze B82 - Seeberg Straße zwischen L130 und L131 B90 - Naßfeld Straße zwischen L22a und Staatsgrenze B92 - Görtschitztal Straße zwischen Hüttenberg und der Landesgrenze B110 - Plöckenpaß Straße zwischen Mauthen und der Staatsgrenze B111 - Gailtal Straße ab der B110 bis zur Landesgrenze L1 - Pirkacher Straße L2 - Steiner Straße L3 - Amlacher Straße zwischen Amlach und B100 bzw. zwischen B100 und Berg L8 - Ankogel Straße L10 - Trebesinger Straße L12 - Maltatal Straße ab Malta L19 - Innerkremser Straße zwischen B99 und Innerkrems L20a - Fraganter Straße 27

29 L21 - Würmlacher Straße zwischen Würmlach und B111 L24 - Gailtal Schattseiten Straße zwischen Oberdöbernitzen und B111 L26 - Passriacher Straße zwischen Braunitzen und B111 L27 - Vorderberger Straße L27a - Feistritzer Straße L28 - Laaser Straße L29 - Guggenberg Straße zwischen Guggenberg und B87 L30 - Schütt Straße zwischen B83 und Oberschütt (östlicher Abschnitt) L31 - Zlaner Straße zwischen B100 und Zlan L32 - Stockenboier Straße zwischen L34 und L41 L33 - Kreuzner Straße zwischen L36 und L41 L36 - Kerschdorfer Straße zwischen Kerschdorf und L33 L37 - Ferndorfer Straße zwischen L38 und L39 bzw. zwischen L39 und L42 und zwischen Ferndorf und L40 L39 - Glanzer Straße zwischen L40 (Abzweigung nach Fresach) du L40 (Abzweigung nach Gschriet) L42 - Paternioner Straße zwischen L37 und B100 L46 - Teuchen Straße zwischen Arriach und B95 L47 - Ossiacher Tauern Straße von St. Nikolai/Glanhofen bis zur B95 L48 - Hohenthurner Straße L56 - Rosenbacher Straße von Rosenbach zur B85 (südlicher Abschnitt) L62b - Gradeser Straße L62c - Prekova Straße im Ortsbereich von Straßburg L63 - Flattnitzer Straße ab Glödnitz L65 - Hochrindl Straße zwischen B95 und Neualbeck L66 - Meiseldinger Straße zwischen L67b und L66a L66a - Mölblinger Straße zwischen L66 und L82 L67 - Wimitzer Straße zwischen Abzweigung der L67a und Zensweg L68 - Liemberger Straße zwischen Glantschach und L68a L70a - Flatschacher Straße zwischen B94 und L70 L72 - Hörzendorfer Straße zwischen L71a und L72a L72a - Muraunberg Straße L79 - Falkertsee Straße L80 - Goggausee Straße zwischen Zammelsberg und Goggau L81 - Zeltschacher Straße ab der Abzweigung nach Grafendorf L85 - Magdalensberg Straße ab der Abzweigung der L86a L86 - Ottmanacher Straße ab Arndorf bis zur L86b L88 - St. Michaeler Straße L89 - Mosinzer Straße ab der L90 L90 - Knappenberger Straße L91 - Klippitztörl Straße von der B92 bis Klippitztörl L92 - Saualpen Straße L93 - Steinbichler Straße ab St. Veit an der Glan L93a - Sörger Straße ab St. Veit an der Glan L93b - Steuerberger Straße L95 - Gösselinger Straße L100 - Miegerer Straße zwischen L100c und L107 L100c - Radsberger Straße zwischen Radsberg und L101 28

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