Die Wahl der optimalen Rechtsform bei einer Gemeindekooperation am Beispiel einer gemeinsamen Bauverwaltung und eines gemeinsamen Gewerbeparks

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Wahl der optimalen Rechtsform bei einer Gemeindekooperation am Beispiel einer gemeinsamen Bauverwaltung und eines gemeinsamen Gewerbeparks"

Transkript

1 Die Wahl der optimalen Rechtsform bei einer Gemeindekooperation am Beispiel einer gemeinsamen Bauverwaltung und eines gemeinsamen Gewerbeparks 4. Juli 2011 St. Johann im Pongau Prof. Dietmar Pilz Inhalt Organisationsformen interkommunaler Kooperationen Verwaltungsgemeinschaft am Beispiel einer gemeinsamen Baurechtsverwaltung Gemeindeverband an Beispiel eines gemeinsamen Gewerbeparks Interkommunale Vereinbarung über die Verteilung der Kommunalsteuer bei einer gemeinsamen Betriebsansiedlung (Gewerbepark) auf die beteiligten Gemeinden Prognose Bevölkerungsentwicklung 2 1

2 Organisationsform der interkommunalen Kooperation Die Organisationsform der interkommunalen Kooperation ist in unterschiedlichen Formen je nach Aufgabe gestaltet. Informelle Zusammenarbeit Fehlen einer rechtlichen Gründung, es bestehen kaum organisatorische Strukturen (Beispiele: Expertenrunden, Erfahrungsaustauschgruppen) Fehlende Verbindlichkeit Keine Dauerhaftigkeit 3 Formelle Zusammenarbeit Unter formeller Zusammenarbeit im Rahmen der interkommunalen Kooperation versteht man eine auf Dauer und Beständigkeit eingerichtete Organisationsform zur Planung und/oder Durchführung von kommunalen Aufgaben von zwei oder mehreren Gemeinden mit dem Ziel, diese Aufgaben gemeinsam effizienter zu erfüllen. Kooperationsvertrag/Vertragliche Vereinbarungen Verwaltungsgemeinschaft Gemeindeverband Betriebsführungsgesellschaft Trägergesellschaft 4 2

3 Überblick über die öffentlichen-rechtlichen und privatrechtlichen Organisations- und Kooperationsformen Gestaltungsformen der Gemeindekooperation Öffentlich-rechtliche Gestaltungsformen Privat-rechtliche Gestaltungsformen Juristische Personen Nicht Juristische Personen Juristische Personen Nicht Juristische Personen Public Private Partnership (PPP-Modelle) Verein Genossenschaft Privatrechtl. Stiftung, Anstalt, Fonds Formen der KG GmbH & Co KG Verein & Co KG Gemeindeverband Sitzgemeinde als Auftragsgeber Öffentliche Stiftung, Anstalten Fonds Verwaltungsgemeinschaft Öffentlich-rechtlicher Vertrag Personengesellschaft z. B. KG, OG, Stille G., GesbR Privatrechtlicher Vertrag Selbstständige öffentliche Anstalt Kapitalgesellschaft AG, GmbH 5 Verwaltungsgemeinschaften Verwaltungsgemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Gemeinden zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung (Abwicklung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten) Verwaltungsgemeinschaften fehlt es an einer eigener Rechtspersönlichkeit. Im Gegensatz zu Gemeindeverbänden werden sie nicht an Stelle der Gemeinden sondern lediglich für die beteiligten Gemeinden tätig. Der Personal- und Sachaufwand ist von den Gemeinden anteilig nach der Satzung zu tragen, das Personal führt die Verwaltungsgeschäfte über Auftrag und im Namen der Mitgliedsgemeinden. Zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft sind einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich. 6 3

4 Verwaltungsgemeinschaft an Beispiel einer gemeinsamen Baurechtsverwaltung (I) Gegenstand der Vereinbarung: Gemeinsame Baurechtsverwaltung der Gemeinden A, B, C und D (oder der Region..). Bezeichnung und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft: Die Verwaltungsgemeinschaft trägt die Bezeichnung Baurechtsverwaltung Region mit Sitz in der Gemeinde A. Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft: Beratung von Bauwerbern Bearbeiten von Anzeigen und Anträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzes Erstellung von Bescheidkonzepten Durchführung mündlicher Bauverhandlungen Vorbereitung von Berufungsentscheidungen Ermittlung des Kostenaufwandes und Kostenverumlagung auf die Gemeinden 7 Verwaltungsgemeinschaft an Beispiel einer gemeinsamen Baurechtsverwaltung (II) Geschäftsführung: Die Geschäftsführung obliegt der Gemeinde A. Räumlichkeiten: Die für die Führung der gemeinsamen Baurechtsverwaltung notwenige Räumlichkeiten werden von der Gemeinde A bereit gestellt. Kostentragung: Die Kosten für die Büroräumlichkeiten etc. werden von den Gemeinden im Verhältnis der Einwohner auf Grundlage der Bevölkerungsstatistik der Statistik Austria getragen. Der Personalaufwand einschließlich Fahrkosten ist im Verhältnis des Zeitaufwandes für die der jeweiligen Gemeinde zuzuordnenden Bauverfahren von dieser zu tragen. 8 4

5 Gemeindeverbände Die Gemeindeverbände sind die einzige Organisationsform der interkommunalen Zusammenarbeit die bundesverfassungsrechtlich verankert ist (seit 1985 Art 116 a B-VG). Auf dieser verfassungsrechtlichen Basis wurden die entsprechenden Ausführungsgesetze der Bundesländer hinsichtlich der Organisation der Gemeindeverbände erlassen. Gemeindeverbände dürfen nur zur Besorgung einzelner Aufgaben gebildet werden, der Aufgabenkanon des eigenen und übertragenen Wirkungsbereichs hat weiterhin schwerpunktmäßig bei den Gemeinden zu verbleiben. Der Gemeindeverband darf somit hinsichtlich seiner Aufgaben nicht allumfassend sein. 9 Gemeindeverband am Beispiel eines gemeinsamen Gewerbepark Mindesterfordernisse für die Satzung eines Gemeindeverbandes Name, Sitz und Geschäftsstelle Die Gemeinden A, B und C bilden zum Zwecke der Errichtung eines Gewerbeparks einen Gemeindeverband unter der Bezeichnung Gewerbepark der Region.. seinen Sitz hat der Gemeindeverband in der Gemeinde A. Aufteilung des Aufwandes Erschließung des Gewerbeparks Organe, Verbandsversammlung etc. Finanzen Aufteilung von Erträgen (interkommunale Vereinbarung) 10 5

6 Interkommunaler Finanzausgleich Bundesgesetzliche Ausgleichsmechanismen Die Finanzkraft nach 11 (4) FAG % der Erträge an Kommunalsteuer Grundsteuer (A und B): Hebesatz 360 % Landesumlage - 5 FAG ,6 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahmen der Werbeabgabe Die Finanzkraft nach 21 (4) FAG 2008 Grundsteuer (A und B), Kommunalsteuer, Ertragsanteile Landesgesetzliche Ausgleichsmechanismen Beispiele: Umlagen für Krankenanstalten, für Sozialhilfe etc. 11 Landesumlage - 5 FAG 2008 Die Landesumlage beträgt 7,6 % von den gekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteilen der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Werbeabgabe. Berechnung Landesumlage Steiermark Ertragsanteile 2008 abzüglich Werbeabgabe Summe hievon 7,6 % ergibt Landesumlage EUR EUR EUR EUR Berechnung Schlüsselzahl Basis 2008 Landesumlage der Gemeinden : Finanzkraft des Landes Steiermark = Schlüsselzahl Daten in Euro : = 0,

7 Beispiel: Landesumlage einer finanzstarken Gemeinde Die Finanzkraft: in Euro Hebesatz + Grundsteuer: Messbetrag A + B % ,00 Vorjahr (2007) + Kommunalsteuer: Erträge des zweitvorangegangenen Jahres (2006) % ,92 = Finanzkraft für die Landesumlage ,92 Berechnungsformel Landesumlage: Schlüsselzahl : FK Gemeinde = Landesumlage Gemeinde 0, : ,92 = ,44 Daten in Euro 13 Berechnungen für Gemeinde A Auswirkungen auf die Ertragsanteile, Landesumlage, 21 FAG 2008 und Sozialhilfeumlage bei einer Erhöhung der Kommunalsteuer von EUR ,00 bisher neu Finanzkraft 11 Abs 4 FAG , ,86 Ertragsanteile gesamt , ,24 21 FAG 2008 Mittel ,36 0,00 Einnahmen gesamt , ,24 Landesumlage , ,00 Sozialhilfeumlage Mehraufwand ,00 Differenz , ,24 Saldo Kompensationseffekte negativ ,71 Nettoertrag Kommunalsteuer ,29 in Prozent 24,

8 Interkommunaler Finanzausgleich Gemeinde A Gemeinde B Gemeinde C Kommunalsteuermehrertrag EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 Saldo Kompensationseffekte negativ EUR ,37 EUR ,75 EUR ,52 Nettoertrag Kommunalsteuer EUR ,63 EUR ,25 EUR ,48 Nettoertrag in % EUR 50,93 EUR 72,68 EUR 51,05 Nettoertrag: A + B+ C EUR ,36 15 Vereinbarung über einen interkommunalen Finanzausgleich (I) abgeschlossen zwischen der Gemeinde A vertreten durch den Bürgermeister der Gemeinde B vertreten durch den Bürgermeister und der Gemeinde C vertreten durch den Bürgermeister Die Vereinbarung stützt sich auf die Bestimmung des 17 (1) FAG

9 Vereinbarung über einen interkommunalen Finanzausgleich (II) Als Standortgemeinde ist die Gemeinde A berechtigt, eine Kommunalsteuer von den auf dem Gewerbepark angesiedelten Betrieben einzuheben. Die Gemeinde A verpflichtet sich, der Gemeinde B und der Gemeinde C vom Aufkommen der Kommunalsteuer des Gewerbeparks im Wege eines interkommunalen Finanzausgleiches einen der Höhe nach bestimmten Anteil zukommen zu lassen. Zu diesem Zwecke werden die Modalitäten zur Umsetzung des interkommunalen Finanzausgleichs folgendermaßen geregelt: Für die Kommunalsteuer der angesiedelten Betriebe im Gewerbepark ist die Gemeinde A einhebungsberechtigt. Der Ertrag aus der Kommunalsteuer gelangt wie folgt zur Verteilung: Gemeinde A 50,00 % Gemeinde B 25,00 % Gemeinde C 25,00 % 17 Vereinbarung über einen interkommunalen Finanzausgleich (III) Die Gemeinde A wird den vertragschließenden Gemeinden deren Kommunalsteueranteil jeweils bis zum 15. nach Ablauf eines Quartals zur Anweisung bringen. Die von der Gemeinde A geleisteten Kommunalsteuerzahlungen an die vertragschließenden Gemeinden stärken die in Bundes- oder Landesgesetzen geregelte Finanzkraft der Empfängergemeinden. Die Legitimation der Zustimmung durch die Bürgermeister der vertragschließenden Gemeinden zu dieser Vereinbarung ergibt sich aus den Gemeinderatsbeschlüssen der vertragschließenden Gemeinden. Diese Vereinbarung beginnt ab 1. Jänner 201. und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 18 9

10 Entwicklung der Einwohnerzahlen VZ 1981 VZ 2001 EW Okt EW Okt % 81/09 Burgenland ,2 Niederösterreich ,6 Oberösterreich ,1 Kärnten ,3 Steiermark ,8 Salzburg ,6 Tirol ,2 Vorarlberg ,6 Wien ,4 Summe ,7 19 Bevölkerungsentwicklung bis 2050 Einwohner 2009 Einwohner /- % Burgenland ,8 Kärnten ,4 Niederösterreich ,0 Oberösterreich ,7 Salzburg ,9 Steiermark ,4 Tirol ,0 Vorarlberg ,5 Wien ,1 Summe ,

Fachtagung Interkommunale Kooperation Steuerrechtliche Aspekte Wien, 31. Jänner 2006

Fachtagung Interkommunale Kooperation Steuerrechtliche Aspekte Wien, 31. Jänner 2006 Fachtagung Interkommunale Kooperation Steuerrechtliche Aspekte Wien, 31. Jänner 2006 Allgemeines > Definition Unter interkommunaler Zusammenarbeit versteht man die gemeinsame Erfüllung von Aufgaben durch

Mehr

Ertragsanteilvorschüsse an die österreichischen Gemeinden im Monatsvergleich der Jahre 2009 und )

Ertragsanteilvorschüsse an die österreichischen Gemeinden im Monatsvergleich der Jahre 2009 und ) Ertragsanteilvorschüsse an die österreichischen Gemeinden im Monatsvergleich der Jahre 2009 und 2010 1) Jänner 2010 736.402.373 2) Jänner 2009 821.616.514 3) Rückgang in Betrag 85.214.141 Rückgang in Prozent

Mehr

Praxisfragen der neuen und alten Gemeindezusammenarbeit

Praxisfragen der neuen und alten Gemeindezusammenarbeit Gemeindekooperationen Chancen nutzen Potenziale erschließen Praxisfragen der neuen und alten Gemeindezusammenarbeit Dr. Walter Leiss Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes Gemeindekooperationen

Mehr

Interkommunale Zusammenarbeit in der Oberpfalz

Interkommunale Zusammenarbeit in der Oberpfalz Integrierte Ländliche Entwicklung in der Oberpfalz Interkommunale Zusammenarbeit in der Oberpfalz Steinwald-Allianz Bürgermeister Hans Donko ILE-Manager Martin Schmid Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Mehr

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma

Mehr

Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg

Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg 16. April 2014 Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg I. Vereinbarungsgegenstand Gegenstand der Vereinbarung ist die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

Anhang zur BUDGETREDE STATISTIKEN

Anhang zur BUDGETREDE STATISTIKEN Anhang zur BUDGETREDE STATISTIKEN 1 Wirtschaftswachstum 2016-2020 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 Reales BIP - Österreich 1,6%

Mehr

Paktum Finanzausgleich 2008"

Paktum Finanzausgleich 2008 Anlage 12 zu: Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG, Praxisleitfaden Paktum Finanzausgleich 2008" Die Basis des neues FAG ist der alte Finanzausgleich. Die Dauer des neuen Finanzausgleichs beträgt 6 Jahre.

Mehr

4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN

4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN 4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN SYSTEMATISIERUNG(1) Unternehmensträgerschaft: Welcher (öffentliche) Rechtsträger übt beherrschenden Einfluss aus? Bund (zb ÖBIB: http://www.oebib.gv.at/beteiligungen/) Länder

Mehr

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer. 3. Einheit: Organisationsformen

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer. 3. Einheit: Organisationsformen VL Gebietskörperschaften als Unternehmer 3. Einheit: Organisationsformen 1 Systematisierung: Unternehmensträgerschaft Welcher (öffentliche) Rechtsträger übt beherrschenden Einfluss aus? Bund Länder Gemeinden

Mehr

Graz, am 4. Mai Finanzausgleichsverhandlungen. Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Graz, am 4. Mai Finanzausgleichsverhandlungen. Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Stadionplatz 2, 8041 Graz Tel: 0316/ 822 079 Fax: 0316/822 079-290 E-Mail: post@gemeindebund.steiermark.at Graz, am 4. Mai 2016 Finanzausgleichsverhandlungen Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrter

Mehr

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2015

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2015 Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2015 ; Verwendung ; menschl. menschl. Burgenland 4.215 6.868 28.950 25.772 742 2.146 290 89,0 2,6 7,4 Kärnten 34.264 6.538 224.018 190.615 15.519 15.644 2.240 85,1 6,9

Mehr

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2016

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2016 Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2016 ; Verwendung ; menschl. menschl. Burgenland 3.968 7.409 29.400 25.768 631 2.707 294 87,6 2,1 9,2 Kärnten 33.964 6.753 229.371 199.765 11.795 15.517 2.294 87,1 5,1

Mehr

Gemeinde-Finanzprognose 2016 bis 2020

Gemeinde-Finanzprognose 2016 bis 2020 Gemeinde-Finanzprognose 2016 bis 2020 Pressegespräch, 14. Dezember 2016 Themen Aktueller Status der Gemeindefinanzen Gemeindefinanzen 2015/2016 Ertragskraft und freie Finanzspitze Finanzausgleich Was bringt

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 8 Vorblatt Ziel(e) - Angemessener Ersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Pflegesystems Durch den verfassungsgesetzlich vorgesehenen Entfall des

Mehr

Gesetz über eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes

Gesetz über eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes 119. Beilage im Jahre 2017 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages Regierungsvorlage Beilage 119/2017 Teil A: Gesetzestext R e g i e r u n g s v o r l a g e Der Landtag hat beschlossen:

Mehr

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe 1. Quartal 2018 und KMU Forschung Austria Seite 1 KONJUNKTURBEOBACHTUNG BAUGEWERBE I. Quartal 2018 Stimmungslage weiter verbessert 319 Österreichische Baubetriebe

Mehr

1 Einleitung und Problemstellung Problemstellung und Ziele der Untersuchung Gliederung der Arbeit...3

1 Einleitung und Problemstellung Problemstellung und Ziele der Untersuchung Gliederung der Arbeit...3 W SpringerWienNewYork Vorwort Mit der Modernisierung des öffentlichen Sektors in Österreich wird auch das System des Finanzausgleichs im weiteren Sinn Veränderungen erfahren (müssen). Denn eine Schwachstelle

Mehr

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe 1. Quartal 2017 und KMU Forschung Austria Seite 1 KONJUNKTURBEOBACHTUNG BAUGEWERBE I. Quartal 2017 Stimmungslage erneut verbessert 389 Österreichische Baubetriebe

Mehr

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe 4. Quartal 2017 und KMU-Forschung Seite 1 KONJUNKTURBEOBACHTUNG BAUGEWERBE IV. Quartal 2017 Entwicklung deutlich positiv Die quartalsweise von der KMU-Forschung

Mehr

I. Allgemeines. 1 Name und Sitz. (1) Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler.

I. Allgemeines. 1 Name und Sitz. (1) Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler. Verbandsordnung des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet 702 Seite 1 I. Allgemeines 1 Name und Sitz (1) Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband Entwicklungsgebiet Münchweiler. (2) Der Zweckverband hat

Mehr

Bürgerversammlung Thema: Kommunaler Finanzausgleich

Bürgerversammlung Thema: Kommunaler Finanzausgleich Bürgerversammlung 29.10.2014 Thema: Kommunaler Finanzausgleich Finanzen, Controlling, Wirtschaftsförderung - Ansprechpartner - Heinz Krumb -FCW- Finanzsteuerung Jürgen Hoyer Amtsleiter Am Marktplatz 1

Mehr

Endgültige Ertragsanteileabrechnung 2001

Endgültige Ertragsanteileabrechnung 2001 Sonderbeilage Juli 2003 Endgültige Ertragsanteileabrechnung 2001 Das Bundesministerium für Finanzen hat die endgültige Abrechnung der Ertragsanteile und des Ertragsanteile-Kopfquotenausgleiches aufgrund

Mehr

93. Beilage im Jahre 2017 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages Beilage 93/2017 Teil A: Vereinbarungstext

93. Beilage im Jahre 2017 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages Beilage 93/2017 Teil A: Vereinbarungstext 93. Beilage im Jahre 2017 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages Regierungsvorlage Beilage 93/2017 Teil A: Vereinbarungstext R e g i e r u n g s v o r l a g e Aufgrund des Beschlusses

Mehr

Neufassung der Gemeinschaftsvereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Zschopau und der Gemeinde Gornau

Neufassung der Gemeinschaftsvereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Zschopau und der Gemeinde Gornau Neufassung der Gemeinschaftsvereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Zschopau und der Gemeinde Gornau Aufgrund von 36 und 37 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit

Mehr

Konjukturbeobachtung für das Baugewerbe

Konjukturbeobachtung für das Baugewerbe Konjukturbeobachtung für das Baugewerbe 4. Quartal 2014 und KMU-Forschung Seite 1 KONJUNKTURBEOBACHTUNG BAUGEWERBE IV. Quartal 2014 Branche im Stimmungstief Die quartalsweise durchgeführte Konjunkturbeobachtung

Mehr

Finanzverfassungsgesetz - Finanzausgleichsgesetz

Finanzverfassungsgesetz - Finanzausgleichsgesetz Finanzverfassungsgesetz - Finanzausgleichsgesetz verfasst von W.HR Dr. RUDOLF KEHRER (überarbeitet von HR Dir. Dr. Hans GARGITTER) Stand: Oktober 2013 Skripten des Oberösterreichischen Gemeindebundes Inhaltsübersicht

Mehr

9931/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 1 1 von Anlage 1. Erhebung zur parlamentarischen Anfrage vom

9931/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 1 1 von Anlage 1. Erhebung zur parlamentarischen Anfrage vom Anlage 1 Erhebung zur parlamentarischen Anfrage vom 6.0.016 Salzburg Frage(n) Beschreibung 00 006 007 008 00 010 011 01 01 014 1 Eigenkapital 1.0.14.1.6 67.6.44 7.40. 76.18.0 7.8.616 78.681.678 8.70.04

Mehr

Gemeindekooperationen in Österreich und im internationalen Vergleich Status und Dynamiken. Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger

Gemeindekooperationen in Österreich und im internationalen Vergleich Status und Dynamiken. Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger Gemeindekooperationen in Österreich und im internationalen Vergleich Status und Dynamiken Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger Gemeindekooperationen Inhalt I. Einleitung II. Forschungsstand international und

Mehr

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe. 4. Quartal 2018

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe. 4. Quartal 2018 Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe 4. Quartal 2018 und KMU-Forschung Seite 1 KONJUNKTURBEOBACHTUNG BAUGEWERBE IV. Quartal 2018 Entwicklung deutlich positiv Die quartalsweise von der KMU-Forschung

Mehr

Grundsätzlicher Beweisbeschluss gem. 24 VO-UA Abs. 1 und 3 VO-UA

Grundsätzlicher Beweisbeschluss gem. 24 VO-UA Abs. 1 und 3 VO-UA 1582 der Beilagen XXV. GP - Ausschussbericht NR - Anlage 2 - Grundsätzlicher Beweisbeschluss 1 von 5 Anlage 2 Grundsätzlicher Beweisbeschluss gem. 24 VO-UA Abs. 1 und 3 VO-UA des Untersuchungsausschusses

Mehr

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe 3. Quartal 2017 und KMU-Forschung Austria Seite 1 KONJUNKTURBEOBACHTUNG BAUGEWERBE III. Quartal 2017 Beurteilung der Geschäftslage verschlechtert Österreichweit

Mehr

Niederösterreichische Gemeinden: Haushaltslage entspannt sich

Niederösterreichische Gemeinden: Haushaltslage entspannt sich Niederösterreichische Gemeinden: Haushaltslage entspannt sich 26 konnten sich Niederösterreichs Gemeinden über eine Entspannung der Haushaltssituation freuen. Diese gute Nachricht ist eines der Ergebnisse

Mehr

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe 4. Quartal 2016 und KMU-Forschung Seite 1 KONJUNKTURBEOBACHTUNG BAUGEWERBE IV. Quartal 2016 Lichtblicke am Horizont Die quartalsweise von der KMU-Forschung Austria

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis

- 1 - Inhaltsverzeichnis - 1 - Inhaltsverzeichnis Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Kreis Borken in 2016 im Vergleich zum Regierungsbezirk Münster und Nordrhein-Westfalen... 2 Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Mehr

Satzung des Verbandes

Satzung des Verbandes Satzung des Verbandes Die Gemeinden Bruck-Waasen, Eschenau, Heiligenberg, Kallham, Natternbach, Neukirchen am Walde, Neumarkt, Peuerbach, Pötting, St.Agatha, Steegen, Waizenkirchen bilden zum Zwecke Errichtung

Mehr

1063/AB XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

1063/AB XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 1063/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 von 7 1063/AB XXV. GP Eingelangt am 26.05.2014 BM für Finanzen Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara

Mehr

Herzlich Willkommen. Finanzverwaltung und Finanzrecht

Herzlich Willkommen. Finanzverwaltung und Finanzrecht Herzlich Willkommen Finanzverwaltung und Finanzrecht Agenda Info heutiger Tagesablauf: Pausen, ME,, etc. Allgemeine Info zum Fachgegenstand und Prüfung Vorstellungsrunde Kurzüberblick Abteilung 1 - Wirtschaft,

Mehr

Verschuldung der Oberösterreichischen Gemeinden sinkt

Verschuldung der Oberösterreichischen Gemeinden sinkt Verschuldung der Oberösterreichischen Gemeinden sinkt Mit einer Reduktion der Finanzschuld reagieren die oberösterreichischen Gemeinden vor dem Hintergrund steigender Zinssätze verantwortungsbewusst. Diese

Mehr

Monarchie zur Republik wurde. Oktober 1918 österreichischen Abgeordnetenhauses deutsch österreichischen Staat Regierungsgeschäften.

Monarchie zur Republik wurde. Oktober 1918 österreichischen Abgeordnetenhauses deutsch österreichischen Staat Regierungsgeschäften. Ich möchte euch heute erzählen, wie Österreich von der Monarchie zur Republik wurde. Im Oktober 1918 versammelten sich die deutschsprachigen Mitglieder des österreichischen Abgeordnetenhauses in Wien.

Mehr

Burgenländische Gemeinden wirtschaften verantwortungsbewusst

Burgenländische Gemeinden wirtschaften verantwortungsbewusst Burgenländische Gemeinden wirtschaften verantwortungsbewusst Bei den wichtigsten Finanzkennzahlen haben sich die burgenländischen Gemeinden 26 im Bundesvergleich gut behauptet. So konnte die Finanzschuld

Mehr

362 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

362 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP 1 von 6 362 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz,

Mehr

weekend MAGAZIN Wien 2016

weekend MAGAZIN Wien 2016 weekend MAGAZIN Wien 2016 206.588 Exemplare 495.800 Leser über 200.000 Haushalte in Wien erhalten das weekend MAGAZIN am Wochenende an ihre Privatadresse. 1/1 Seite 10.800,- 158 mm 238 mm 1/2 Seite quer

Mehr

Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten -

Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten - Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten - Referent: Sebastian Berwig MIK, Referat 33 Tel. 0331/866-2337 email: sebastian.berwig@mik.brandenburg.de 1 2 Privatrechtliche Formen der Zusammenarbeit

Mehr

Zweckverband Gymnasium und Realschule Ottobeurens : Verbandssatzung i.d.f. der Änderungssatzung v Verbandssatzung:

Zweckverband Gymnasium und Realschule Ottobeurens : Verbandssatzung i.d.f. der Änderungssatzung v Verbandssatzung: Zweckverband Gymnasium und Realschule Ottobeurens : Verbandssatzung i.d.f. der Änderungssatzung v. 24.03.2015 Satzung des Zweckverbandes Gymnasium und Realschule Ottobeuren Die Benediktiner-Abtei Ottobeuren,

Mehr

"Häufig gestellte Fragen zum KEF-RP"

Häufig gestellte Fragen zum KEF-RP 4.4 Anerkennung von Maßnahmen aus der Vergangenheit Frage: 4.2.1.01 (4.4.01) Hebesätze / Nivellierungssätze Aufgrund der Anpassung der Nivellierungssätze bei den Grundsteuern A und B als Teil der Änderung

Mehr

Rechtsformen der interkommunalen Zusammenarbeit

Rechtsformen der interkommunalen Zusammenarbeit Rechtsformen der interkommunalen Zusammenarbeit Rechtsformen der interkommunalen Zusammenarbeit 1 Gegenstand der kommunalen Zusammenarbeit Aufgaben und Befugnisse der kommunalen Körperschaften im eigenen

Mehr

Politische Strukturen, Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung in der Bezirksstadt

Politische Strukturen, Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung in der Bezirksstadt Politische Strukturen, Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung in der Bezirksstadt Die Bezirkshauptstadt Schwaz mit derzeit 13.583 Einwohnern (davon ca. 13.000 Hauptwohnsitze Stand 1.9.2009)

Mehr

KONJUNKTURERHEBUNG IM STATIONÄREN EINZELHANDEL FEBRUAR 2017

KONJUNKTURERHEBUNG IM STATIONÄREN EINZELHANDEL FEBRUAR 2017 FEBRUAR 2017 Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Bundesländer Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Ost Regionen Süd West Anzahl Meldungen 4370 140 360 953 715 270 719 404 150 659 1752

Mehr

Juristische Fragen zu interkommunaler Zusammenarbeit. Prof. Dr. Steffen Gronemeyer Daniela Deifuß-Kruse. BRANDI Rechtsanwälte Paderborn

Juristische Fragen zu interkommunaler Zusammenarbeit. Prof. Dr. Steffen Gronemeyer Daniela Deifuß-Kruse. BRANDI Rechtsanwälte Paderborn Juristische Fragen zu interkommunaler Zusammenarbeit Gronemeyer BRANDI Rechtsanwälte Paderborn Rechtsformen gemeindlicher Zusammenarbeit Kommunale Arbeitsgemeinschaft 2 3 GkG Zweckverband 4 22 GkG Gemeinsamer

Mehr

Herzlich Willkommen. Finanzverwaltung und Finanzrecht

Herzlich Willkommen. Finanzverwaltung und Finanzrecht Herzlich Willkommen Finanzverwaltung und Finanzrecht Agenda Info heutiger Tagesablauf: Pausen, ME,, etc. Allgemeine Info zum Fachgegenstand und Prüfung Vorstellungsrunde Kurzüberblick Abteilung 1 - Wirtschaft,

Mehr

An das Bundesministerium für Finanzen z.h. Herrn MR Dr. Anton MATZINGER Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien (GZ. BMF /0004-II/3/2011)

An das Bundesministerium für Finanzen z.h. Herrn MR Dr. Anton MATZINGER Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien (GZ. BMF /0004-II/3/2011) Ständiges Komitee im Sinne des Übereinkommens vom 28. Juni 1974 hinsichtlich Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften 1010 Wien, Schenkenstraße 4 TELEFON: 01/535 37 61 TELEFAX: 01/535

Mehr

"Neues Bundesgesetz zur Vereinfachung von Gemeindekooperationen tritt mit 1. Oktober in Kraft"

Neues Bundesgesetz zur Vereinfachung von Gemeindekooperationen tritt mit 1. Oktober in Kraft INFORMATION zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Bundesrat Gottfried Kneifel am 29. September 2011 zum Thema "Neues Bundesgesetz zur Vereinfachung von Gemeindekooperationen tritt

Mehr

1182/AB. vom zu 1208/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2220/0468-II/8/2018 Wien, am 22. August 2018

1182/AB. vom zu 1208/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2220/0468-II/8/2018 Wien, am 22. August 2018 1182/AB vom 03.09.2018 zu 1208/J (XXVI.GP) 1 von 12 Herr Präsident des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament 1017 Wien HERBERT KICKL HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-901000 FAX +43-1 53126-2191

Mehr

Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland Durchschnitt Durchschnitt BAUGRUNDSTüCKE. Veränderung %

Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland Durchschnitt Durchschnitt BAUGRUNDSTüCKE. Veränderung % Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland BAUGRUNDSTüCKE Burgenland 81,06 79,60-1,80 Kärnten 84,14 85,97 2,17 Niederösterreich 109,88 116,95 6,43 Oberösterreich 93,28 96,57 3,53 Salzburg 296,93 317,98

Mehr

Betreff: Finanzausgleichsgesetz 2008, Änderungen durch die FAG-Novelle BGBl. I Nr. 56/2011 und die Verordnung BGBl. II Nr. 248/2011.

Betreff: Finanzausgleichsgesetz 2008, Änderungen durch die FAG-Novelle BGBl. I Nr. 56/2011 und die Verordnung BGBl. II Nr. 248/2011. An die Ämter der Landesregierungen Kopie an: Verbindungsstelle der Bundesländer Österreichischer Städtebund Österreichischer Gemeindebund BMF - II/3 (II/3) Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien Sachbearbeiter:

Mehr

Who cares? Herausforderungen im Pflegebereich und aktuelle Entwicklungen

Who cares? Herausforderungen im Pflegebereich und aktuelle Entwicklungen Who cares? Herausforderungen im Pflegebereich und aktuelle Entwicklungen Claudia Wieser / Kommunalkredit Austria Leiterin Soziale Infrastruktur 12. Mai 2011 1 Pflegeheime Schlechtes Image, kein Nachwuchs

Mehr

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Oberösterreichs im Vergleich

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Oberösterreichs im Vergleich Amt der Oö. Landesregierung Direktion Präsidium Information der Abt. Statistik Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Oberösterreichs im Vergleich Regionale volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 2016 2/2018 Gesamtwirtschaftliche

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 18. Oktober 2017 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 18. Oktober 2017 Teil I 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 18. Oktober 2017 Teil I 144. Bundesgesetz: Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 und Änderung des Bundesgesetzes über die

Mehr

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe 3. Quartal 2018 und KMU-Forschung Austria Seite 1 KONJUNKTURBEOBACHTUNG BAUGEWERBE III. Quartal 2018 Beurteilung der Geschäftslage verschlechtert Österreichweit

Mehr

Öffentliches Defizit gemäß ESVG 95 in % des BIP. Öffentliches Defizit gemäß ESVG 95 1) Berechnungsstand 30. September

Öffentliches Defizit gemäß ESVG 95 in % des BIP. Öffentliches Defizit gemäß ESVG 95 1) Berechnungsstand 30. September TOP 1d ÖSTERREICHISCHES KOORDINATIONSKOMITEE GZ BMF-111107/0031-II/3/2014 Wien, am 28. April 2014 Betreff: Beschluss über den Bericht über die Haushaltsergebnisse für das Jahr 2012 Die Statistik Austria

Mehr

Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald

Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald Zweckverband Arbeit mit Kindern in Greifswald Satzung 1.430-516 Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald Vom 13. September 2016 (KABl. S. 378) 03.11.2016 Nordkirche

Mehr

Ausbau der schulischen Tagesbetreuung

Ausbau der schulischen Tagesbetreuung Ausbau der schulischen Tagesbetreuung 2006 war die Ausgangslage ein Angebot von 62.700 Betreuungsplätzen. Im laufenden Schuljahr sind es bereits 105.000 Plätze. In zumindest einer Schule pro Bezirk wird

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR ERFA IN VILLACH

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR ERFA IN VILLACH HERZLICH WILLKOMMEN ZUR ERFA IN VILLACH 13.05.2011 Dachverband der Interessensvertretungen der Gemeinden auf Bundesebene 2.345 Mitgliedsgemeinden (von 2.357 gesamt) Österreichische Gemeindebund repräsentiert

Mehr

2.2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule

2.2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule 2.2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule - 2 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule

Mehr

Tirols Wirtschaft im Bundesländervergleich 2015 Abteilung Wirtschaftspolitik und Strategie Juni 2015

Tirols Wirtschaft im Bundesländervergleich 2015 Abteilung Wirtschaftspolitik und Strategie Juni 2015 Tirols Wirtschaft im Bundesländervergleich 2015 Abteilung Wirtschaftspolitik und Strategie Juni 2015 Seite 1 Tirols Wirtschaft im Bundesländervergleich 2015 1. Wirtschaftsdaten 2. Beschäftigten- und Arbeitslosenstruktur

Mehr

Für den Bund gemäß Beschluss der Bundesregierung: Die Bundesministerin: KARMASIN

Für den Bund gemäß Beschluss der Bundesregierung: Die Bundesministerin: KARMASIN Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots Der Bund vertreten durch die Bundesregierung

Mehr

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG VERBANDSSATZUNG des Gemeindeverwaltungsverbandes Steinheim - Murr vom 19. Juni 1984 - mit Änderung vom 13. Juni 2002 - Verbandssatzung E 1 VERBANDSSATZUNG

Mehr

Zweckverband "Gewerbepark am Nürburgring"

Zweckverband Gewerbepark am Nürburgring Zweckverband "Gewerbepark am Nürburgring" 1 Verbandsmitglieder (1.) Mitglieder des Zweckverbandes sind: die Ortsgemeinde Drees die Ortsgemeinde Herresbach die Ortsgemeinde Meuspath die Nürburgring GmbH.

Mehr

Print-Reichweiten MA 2014/15. in Österreich und den Bundesländern

Print-Reichweiten MA 2014/15. in Österreich und den Bundesländern Print-Reichweiten MA 2014/15 in Österreich und den Bundesländern Reichweite und Leser in Österreich Print-Reichweite und Leser der RMA-Medien im Vergleich zu ausgewählten Tageszeitungen 49,1 % 3.575.000

Mehr

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal. vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal. vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom F 4 827-01 Internet Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom 16.12.2016. Der Verbandsgemeinderat Brohltal hat

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DEN KOSTENERSATZ IN DEN ANGELEGENHEITEN DER SOZIALHILFE

VERORDNUNG ÜBER DEN KOSTENERSATZ IN DEN ANGELEGENHEITEN DER SOZIALHILFE VERORDNUNG ÜBER DEN KOSTENERSATZ IN DEN ANGELEGENHEITEN DER SOZIALHILFE 9200/6 0 Stammverordnung 51/761 976-05-31 Blatt 1-3 9200/6 1 1. Novelle 27/86 1986-02-18 Blatt 1 9200/6 1 0 Ausgegeben am 18. Februar

Mehr

XIV. Öffentliche Finanzen. 1. Haushalt des Kreises Paderborn Ergebnisplan. Ertrag. Gesamtergebnisplan. Haushaltsansatz 2017 EUR.

XIV. Öffentliche Finanzen. 1. Haushalt des Kreises Paderborn Ergebnisplan. Ertrag. Gesamtergebnisplan. Haushaltsansatz 2017 EUR. XIV. Öffentliche Finanzen 1. Haushalt des Kreises Paderborn 2017 Ergebnisplan Ertrag Sonstige Transfererträge 0,8% Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,5% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 6,7% Kostenerstattungen

Mehr

Veränderung Absolutwerte. In allen Unterkunftsarten

Veränderung Absolutwerte. In allen Unterkunftsarten Vorläufige (hochgerechnete) Ankunftsergebnisse der Beherbergungsstatistik im Dezember 2016 Absolut- werte % % % Burgenland 6,7 4,7 0,3 43,6-0,2-0,1 50,3 0,4 0,2 Kärnten 83,9-6,1-5,5 54,5 1,1 0,6 138,4-3,4-4,9

Mehr

vom 29. Juni 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Gegenstand

vom 29. Juni 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Gegenstand 744.12 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 345 ausgegeben am 26. August 2011 Gesetz vom 29. Juni 2011 über den "Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEIN- mobil" (VLMG) Dem nachstehenden vom Landtag

Mehr

Altersvorsorge Who cares? Künftige Finanzierungsdynamik Mag. Alois Steinbichler, MSc Vorstandsvorsitzender Kommunalkredit Austria AG

Altersvorsorge Who cares? Künftige Finanzierungsdynamik Mag. Alois Steinbichler, MSc Vorstandsvorsitzender Kommunalkredit Austria AG Altersvorsorge Who cares? Künftige Finanzierungsdynamik Mag. Alois Steinbichler, MSc Vorstandsvorsitzender Kommunalkredit Austria AG Altersvorsorge Who cares? AGENDA 1) Who cares? 2) Demographie 3) Kosten

Mehr

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG er 2 alle er haften persönlich, solidarisch unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma

Mehr

Vereinbarung 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

Vereinbarung 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Bundesland Niederösterreich Kurztitel Vereinbarung 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Kundmachungsorgan LGBl. 0813-1 aufgehoben durch LGBl. Nr. 58/2017 Typ S /Artikel/Anlage

Mehr

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die unterzeichneten Länder, jeweils vertreten durch den

Mehr

Satzung des Zweckverbandes Fürsorgezweckverband Hohner Harde

Satzung des Zweckverbandes Fürsorgezweckverband Hohner Harde Satzung des Zweckverbandes Fürsorgezweckverband Hohner Harde Aufgrund des 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach

Mehr

Neufassung der Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft

Neufassung der Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Neufassung der Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft (G e m e i n s c h a f t s v e r e i n b a r u n g) ---------------------------------------------------------------- Aufgrund

Mehr

3352/AB-BR/2019. vom zu 3624/J-BR. bmi.gv.at. Herrn Präsidenten des Bundesrates Ingo Appé Parlament 1017 Wien

3352/AB-BR/2019. vom zu 3624/J-BR. bmi.gv.at. Herrn Präsidenten des Bundesrates Ingo Appé Parlament 1017 Wien 3352/AB-BR/2019 vom 04.04.2019 zu 3624/J-BR bmi.gv.at 1 von 5 Herbert Kickl Bundesminister Herrn Präsidenten des Bundesrates Ingo Appé Parlament 1017 Wien Geschäftszahl: BMI-LR2220/0154-II/2019 Wien, am

Mehr

Steuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage

Steuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage Wechselwirkungen des Finanzausgleichs Steuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage 1 Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz BbgFAG regelt den allgemeinen Finanzausgleich zwischen

Mehr

Finanzielle Auswirkungen eines Einwohners im kommunalen Finanzausgleich

Finanzielle Auswirkungen eines Einwohners im kommunalen Finanzausgleich Land, Kommunen Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 3/2016 Finanzielle Auswirkungen eines Einwohners im kommunalen Finanzausgleich Der Wert eines Einwohners Karl-Georg Wiedmann, Sabrina Bott Karl-Georg

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am 1. September 2015 12.45 Uhr, Landhaus zum Thema "Finanzen: Bilanz 2010 bis 2015 Analysen der Entwicklung der Landesfinanzen

Mehr

B e s c h l u s s

B e s c h l u s s 21-481 B e s c h l u s s des Burgenländischen Landtages vom.., mit dem die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung

Mehr

E I N L E I T U N G. Befragungszeitraum: 17. November bis 5. Dezember Grundgesamtheit:

E I N L E I T U N G. Befragungszeitraum: 17. November bis 5. Dezember Grundgesamtheit: E I N L E I T U N G Thema der Untersuchung: Kinderbetreuung in Österreich Befragungszeitraum:. November bis. Dezember 0 Grundgesamtheit: Befragungsgebiet: Personen, in deren Haushalt zumindest ein Kind

Mehr

StGSG Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz Mag. Rita Hirner. Abteilung 3 November 2015

StGSG Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz Mag. Rita Hirner. Abteilung 3 November 2015 StGSG Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 Mag. Rita Hirner Abteilung 3 November 2015 Kleines Glücksspiel Ausgangspunkt: Glücksspielgesetz des Bundes (GSpG) Glücksspielgesetz

Mehr

Verbandssatzung. Satzung des Zweckverbandes. Verbandssatzung des Zweckverbandes WestAllianz München

Verbandssatzung. Satzung des Zweckverbandes. Verbandssatzung des Zweckverbandes WestAllianz München Verbandssatzung Satzung des Zweckverbandes Die Gemeinden Bergkirchen, Karlsfeld, Maisach, Odelzhausen, Pfaffenhofen a. d. Glonn und Sulzemoos schließen sich gem. Art. 18 des Gesetzes über die kommunale

Mehr

17 Steuern und Finanzen

17 Steuern und Finanzen 17 Steuern und Finanzen Seite 203 17 STEUERN UND FINANZEN Nr. Seite 01 Landes- und Bundessteuern: Steueraufkommen beim Finanzamt Ulm 207 03 Einkommensteuerpflichtige sowie deren Einkünfte 207 06 Gemeindesteuern:

Mehr

Datenerfassung Copyright HOSPIZ ÖSTERREICH (Pelttari-Stachl/Zottele)

Datenerfassung Copyright HOSPIZ ÖSTERREICH (Pelttari-Stachl/Zottele) 10 14 134 Hospizteams in Österreich 29 Erfassungsgrad: 100% 28 18 16 8 7 4 Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Kärnten Burgenland 30 Palliativkonsiliardienste in Österreich

Mehr

17 Steuern und Finanzen

17 Steuern und Finanzen 17 Steuern und Finanzen Seite 201 17 STEUERN UND FINANZEN Nr. Seite 01 Landes- und Bundessteuern: Steueraufkommen beim Finanzamt Ulm 205 03 Einkommensteuerpflichtige sowie deren Einkünfte 205 06 Gemeindesteuern:

Mehr

Insgesamt. Q: STATISTIK AUSTRIA, Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung Erstellt am: ) Einschließlich Donau-

Insgesamt. Q: STATISTIK AUSTRIA, Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung Erstellt am: ) Einschließlich Donau- Beschäftigte in Forschung und experimenteller Entwicklung () in Kopfzahlen und in Vollzeitäquivalenten 2007 nach Durchführungssektoren/ Erhebungsbereichen und Beschäftigtenkategorien Sektoren, Bereiche

Mehr

Generali-Geldstudie 2010

Generali-Geldstudie 2010 Generali-Geldstudie In Zusammenarbeit mit market MarktforschungsgesmbH & CoKG.. Interviews (CATI), repräsentativ für die österr. Bevölkerung ab Jahren; im Nov./Dez.. Sabine Zotter, Andreas Gutscher / Marketing

Mehr

Länder-Gemeinde- Transferverflechtungen

Länder-Gemeinde- Transferverflechtungen www.kdz.or.at Länder-Gemeinde- Transferverflechtungen Status und Reformoptionen der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden Endbericht vom 22. Februar 2016 Management Summary verfasst von Dr.

Mehr