Eckwerte für die Vergabe von Campus Credits auf der Bachelor-Stufe

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1 Ausschuss der Studienkommission vom 22. Juli Eckwerte für die Vergabe von Campus Credits auf der Bachelor-Stufe Der Ausschuss der Studienkommission hat am 22. Juli 2003 die Eckwerte für die Vergabe von Campus Credits beschlossen. Sie ergänzen die vom Senatsausschuss am 29. Februar 2002 (inkl. Anpassungen vom 9. Dezember 2003) erlassenen Ausführungsbestimmungen. Form der Einreichung Damit Campus Credits Gesuche bearbeitet werden, müssen die Formulare vollständig ausgefüllt sein. Vollständigkeit heisst, dass sämtliche Unterschriften im Original vorhanden sein müssen (Unterschrift des Präsidenten/der Präsidentin der Organisation in der das Projekt durchgeführt wird, des/der begleitenden Dozierenden sowie des Präsidenten/der Präsidentin der Studentenschaft), die Schätzung der Stundenzahl ausgewiesen werden muss, eine individuelle Tätigkeitsbeschreibung vorliegt sowie ein individuell verfasster Abschlussbericht eingereicht wird, der den eigenen Lernerfolg erkennen lässt. Individuelle Leistung Campus Credits können nur vergeben werden, wenn eine individuelle Tätigkeit bzw. ein individueller Projektbeitrag ersichtlich ist. In den Antragsformularen ist daher eine individuelle Tätigkeitsbeschreibung notwendig und der Abschlussbericht muss individuell verfasst werden sowie eine persönliche Einschätzung des eigenen Projektbeitrags wiedergeben. Gemeinsam verfasste Berichte können nicht akzeptiert werden. Arbeitsrapporte Während der Dauer des Projekts sind die Arbeitsstunden sowie die einzelnen Tätigkeiten in einem Arbeitsrapport zu dokumentieren. Für jeden Tag, an dem am Projekt gearbeitet wird, ist der Zeitaufwand und die Art der Tätigkeit festzuhalten. Arbeitsrapport-Vorlagen können von der Bachelor-Homepage unter Allgemeine Informationen Campus Credits heruntergeladen werden. Das Deckblatt ist von den Studierenden und von den begleitenden Dozierenden zu unterschreiben und zusammen mit den Arbeitsblättern nach Beendigung des Projekts einzureichen. Gemäss Beschluss des Ausschusses der Studienkommission vom und vom kann auf folgende Arbeitsrapporte verzichtet werden: Projekte in der Studentenschaft (Funktionen: Präsident/-in, Vorstand), AIE- SEC (Funktion: Präsident), AIESEC Forum HSG (Funktion: Teammitglied) und ISC (Funktion: Teammitglied). Begründung: In den drei Vereinen (fünf Funktionen) arbeiten die Teilnehmer nachweislich mehr, als maximal Credits angerechnet werden können. Bandbreiten/Referenzgrössen für bestimmte Funktionen Für die Vergabe der Campus Credits werden sogenannte Bandbreiten/Referenzgrössen definiert, die je nach Verein/Organisation eine unterschiedliche maximale Anzahl Credits ermöglichen. Eine Bandbreite setzt sich aus den minimalen Credits zusammen sowie aus weiteren Credits, die vergeben werden, wenn zusätzlich ein inno- 1 sowie Anpassungen vom , , und

2 vativer eigener Leistungsbeitrag nachgewiesen werden kann. Für ein Projekt, das ein Jahr dauert, können maximal 12 Credits beantragt werden, was 1080 Arbeitsstunden entspricht. Begründung: Eine höhere Anzahl Credits ist nicht mehr vertretbar, da nach Ansicht des Ausschusses der Studienkommission ein seriöses Studium nicht mehr gewährleistet ist. Verein / Organisation Credits St. Gallen Symposium (ISC) Max. 12 Studentenschaft - Präsident/-in Max. 12 Studentenschaft - Vorstand 10 Eurotour, ACT, Magellan - Vorstand 6 Oikos, Buddysystem Vorstand Teammitglieder AIESEC Präsident 10 AIESEC Vorstand 8 AIESEC Forum HSG 8 AIESEC übrige Funktionen (MAPOW, IT-Projektleiter, Marketing Coordinator) 4+2 Start 4+2 Prisma Leitung Teammitglieder Studententheater (Regie) 4+2 Esprit 4+2 toxic.fm 4 model WTO 4 Pilotprojekte (für leitende Funktionen +2) 4 Einzelinitiativen (z.b. Konversationskurse, Orchester,...) (für leitende Funktionen +2) 4 Die Definition dieser Bandbreiten entbindet die Studierenden nicht davon, ihre Arbeitsstunden und ihre einzelnen Tätigkeiten während der Dauer des Projekts in einem Arbeitsrapport zu dokumentieren. Eine Vorlage des Arbeitsrapports kann im Internet auf der Homepage der Bachelor-Stufe unter Allgemeine Informationen Campus Credits Formulare und Hilfsmittel heruntergeladen werden Gleiche Tätigkeit im Folgejahr Wird die gleiche Tätigkeit in einem Folgejahr ausgeübt, vermindert sich im zweiten Jahr - weil es sich nun um eine bereits bekannte Tätigkeit handelt - die Höhe der Credits um 50%. Hat ein/ eine Studierende/-r beispielsweise im ersten Jahr 4 Credits erhalten, erhält er/sie im zweiten Jahr für die gleiche Tätigkeit 2 Credits. Die Bewilligung der gleich hohen Anzahl Credits ist nur möglich, wenn im zweiten Jahr eine ausserordentlich innovative Leistung erfolgt und nachgewiesen werden kann. Im dargestellten Beispiel werden die Campus Credits als ein Block à 6 Credits angerechnet. Änderung der Tätigkeit während der Dauer des Projekts Tritt während eines laufenden Projekts eine massive Änderung in der Tätigkeit oder in der Funktion auf, sind der Präsident/die Präsidentin der Organisation in der das Projekt durchgeführt wird und der/die begleitende(n) Dozierende(n) zu informieren. Im Abschlussbericht sind detailliert die Gründe für die Änderung und eine Beschreibung des neuen Tätigkeitsgebiets aufzuführen. Wahl und Information des/der begleitenden Dozierenden Für die Wahl des begleitenden Dozierenden gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Bachelor-Arbeit. Der begleitende Dozierende muss ein ordentlicher / ausserordentlicher Professor, ein ständiger Dozent oder ein - 2 -

3 Nachwuchsdozent sein. Ferner muss die Tätigkeit auch fachlich vom Dozierenden betreut und beurteilt werden können. Der begleitende Dozierende ist während der gesamten Dauer des Projekts einzubeziehen. Blankounterschriften oder nichtssagende Kommentare auf den Anrechnungsformularen deuten darauf hin, dass der/die Dozierende nur mangelhaft einbezogen worden ist. Vollständigkeit der Informationen Handelt es sich um eine Einzelinitiative oder ein neues Projekt, sind den Anträgen ergänzende Informationen beizulegen (z.b. Konzept, Gutachten, Business Case, etc.), damit sich die prüfenden Personen ein umfassendes Bild über das beantragte Projekt verschaffen können. Beschreibung der Organisation Gesuchsteller können auf eine detaillierte Beschreibung der Organisation verzichten, wenn Gesuche für Campus Credit Projekte in bestehenden und bekannten Organisationen wie der Studentenschaft, dem St.Gallen Symposium etc. eingereicht werden. Hingegen ist die individuelle Tätigkeit in jedem Gesuch aufzuzeigen. Kriterien zur Prüfung der Abschlussberichte Die Abschlussberichte werden anhand mehrerer Kriterien geprüft. Es sind dies: Lernzuwachs: Im Abschlussbericht muss der individuelle Lernzuwachs ersichtlich sein (z.b. die Darlegung eines während des Projekts aufgetauchten Problems, der gewählte Lösungsansatz und der erzielte Lerneffekt). Innovationsgrad/ -gehalt: Campus Credits werden für aussergewöhnliche studentische Leistungen vergeben. Entweder ist darzustellen, dass die Tätigkeit selbst sehr innovativ ist oder der/die Gesuchsteller/-in kann nachweisen, dass er/sie der Organisation oder der Funktion neue Impulse zu geben vermochte. Vielseitigkeit (Aufgabenbetrachtung): Eine ausserordentliche Leistung muss die Übernahme von fachlicher Verantwortung für ein Thema beinhalten. Die Vielseitigkeit zeigt sich in den ausgeführten Tätigkeiten und umgesetzten Initiativen. Die Teilnahme an Sitzungen und die aktive Mitarbeit in Gremien ist nicht als ausserordentlich zu bezeichnen. Nutzen für Studierende: Campus Credits müssen für die Kommilitonen einen erkennbaren Nutzen aufweisen, d.h. es muss sich um ein Angebot handeln, von dem die Kommilitonen profitieren können, wenn sie es im Rahmen ihres Studiums nutzen. Nutzen für Universität (inkl. Nachhaltigkeit): Campus Credits Projekte müssen für die Universität eine nachhaltige bzw. langfristige Wirkung haben. Das Projekt muss in der Universität selbst oder der breiteren Öffentlichkeit auf positive Resonanz stossen. Die Nutzenbetrachtung wird durch die folgende Überlegung verdeutlicht: Nicht die Organisation in der das Projekt durchgeführt wird soll primär von einem Campus Credit Projekt profitieren, sondern die Universität. Campus Credits während des Assessment-Jahres Der Ausschuss der Studienkommission hat wiederholt entschieden, dass während der Dauer des Assessment- Jahres keine Campus Credits Projekte durchgeführt werden dürfen. Dies gilt auch im Falle der Wiederholung des Assessment-Jahres. Es können Projekte somit erst ab dem Zeitpunkt angerechnet werden, ab welchem das Assessment-Jahr erfolgreich bestanden worden ist. Fortführung auf der Master-Stufe Bei der Vergabe von Campus Credits ist zwischen der Bachelor- und der Master-Stufe zu trennen. Studierende können nicht mit einem einzelnen Campus Credits Projekt für beide Stufen Credits erwerben

4 Werden auf der Master-Stufe ferner Campus Credits für eine Tätigkeit beantragt, für die bereits auf der Bachelor-Stufe Credits erworben worden sind, so ist eine maximale Anrechnung der Hälfte der für ein Projekt auf der Bachelor-Stufe erworbenen Campus Credits möglich. Übertrittsmöglichkeiten (Assessment --> Bachelor; Bachelor --> Master) Fälle HS FS HS FS HS FS HS FS Fall 1: Beginn auf Bachelor-Stufe; Projekt wird auf Master-Stufe weitergeführt Status: Definitiv auf Master-Stufe Fall 2: Beginn auf Bachelor-Stufe; Projekt wird auf Master-Stufe weitergeführt Status: Provisorisch auf Master-Stufe (5 Credit-Regelung) Fall 3: Bachelor-Abschluss erhalten Status: Studierender hat sich exmatrikuliert Fall 4: Projekt fast 100% auf Bachelor-Stufe durchgeführt; Für Bachelor-Abschluss werden Credits aber nicht mehr benötigt Fall 5: Student musste Assessment-Stufe wiederholen und hat CC-Projekt vollumfänglich auf Assessment-Stufe durchgeführt Fall 6: Beginn auf Assessment-Stufe; Projekt wird auf Bachelor-Stufe weitergeführt Status: Definitiv auf Bachelor-Stufe Bachelor-Stufe Master-Stufe Assessment-Stufe Campus Credits - Projekt Fall 1: Es gilt der Grundsatz, dass die Mehrheit eines Projektes auf der Stufe durchgeführt werden muss, auf der das Projekt gemäss Antrag angerechnet werden soll. Die Kriterien für eine Anrechnung sind: Die Tätigkeit muss in erheblichem Umfange (ca 2/3) auf der Master-Stufe durchgeführt worden sein Es muss eine sachliche Begründung vorliegen, warum das Projekt auf der Bachelor-Stufe begonnen worden ist (z.b. kein Antritt zur letzten Prüfung wegen Krankheit und daher liegt kein Bachelor-Abschluss vor oder Rekrutierungstermine der Organisation) - 4 -

5 Das Projekt darf nicht auf beiden Stufen angerechnet werden (kein Splitting zwischen Bachelor- und Master-Stufe). Werden auf der Master-Stufe ferner Campus Credits für eine Tätigkeit beantragt, für die bereits auf der Bachelor-Stufe Credits erworben worden sind, so ist eine maximale Anrechung der Hälfte der für ein Projekt auf der Bachelor-Stufe erworbenen Campus Credits möglich. konsekutives Weiterstudium (kein Studienunterbruch) Fall 2: Wird analog Fall 1 behandelt Fall 3: Wenn Studierende nicht mehr immatrikuliert ist, können sie für die Universität St. Gallen auch keine Leistungen mehr erbringen. Der / die Studierende ist nicht mehr Mitglied der Organisation "HSG". Eine Anrechnung auf der Master-Stufe ist daher nicht möglich. Fall 4: Ein Studierender / eine Studierende erbringt auf der Bachelor-Stufe eine freiwillige Zusatzleistung. Ein Transfer der erworbenen Campus Credits auf die Master-Stufe ist nicht möglich (nur wenn Kriterien wie bei Fall 1 erfüllt sind). Die erworbenen Campus Credits werden im Diploma Supplément der Bachelor-Stufe unter "Freie Leistungen" aufgeführt. Fall 5: Repetierende gelten als Studienanfänger. Weil auf der Assessment-Stufe keine Campus Credits erworben werden können, ist dies auch im vorliegenden Fall nicht möglich. Fall 6: Wird analog Fall 1 behandelt Eckwertebeschluss BA-Stufe_Anp09_vdef.docx - 5 -

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