Fränkischer Sängerbund e. V. Formularsammlung
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- Klara Rothbauer
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1 Fränkischer Sängerbund e. V. Formularsammlung 2016
2 2 Formulare Januar/Februar 2016 Viel Wissenswertes zu unseren Formularen Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende, mit dieser FSZ-Ausgabe erhalten Sie nicht nur alle wichtigen Vordrucke für das Jahr 2016, sondern auch erläuternde Texte und Abgabetermine dazu. Wir hoffen, damit allen Verantwortlichen eine wertvolle Arbeitsgrundlage zur Hand zu geben, um die Zusammenarbeit mit den Geschäftsstellen des FSB und der Chorjugend im FSB effektiver und reibungsloser zu gestalten. Lesen und beachten Sie die Hinweise und verwenden Sie die Vordrucke. Bei Bedarf trennen Sie die Formulare heraus oder kopieren Sie die benötigten Formulare und geben Sie die Vordrucke an Ihren zuständigen Sachbearbeiter (Schatzmeister/Kassier, Schriftführer und sonstige Sachbearbeiter) weiter. Alle Formulare sind auch auf unserer Internetseite vorhanden. Auf jeden Fall sollten Sie diese wichtige Arbeitsunterlage gut aufheben. Alle Unterlagen (Anträge und Belege) bitten wir an die jeweiligen Sachbearbeiter (Sängerkreis oder FSB-Geschäftsstelle) per Post zu senden. Bitte unbedingt beachten! Verwenden Sie für jedes zuschussfähige Vorhaben einen getrennten Zuschussantrag. Das betrifft Ausgaben für Noten oder Instrumente, Schulungsmaßnamen, Konzerte. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Geschäftsstelle des FSB Postfach Coburg Telefon Telefax Ansprechpartnerin: Frau Susanne Osmani oder Geschäftsstelle der Chorjugend im FSB Bahnhofstrasse Coburg Telefon Telefax Ansprechpartnerin: Frau Simone Schultheiß Tipps und Hinweise zu den Anträgen/Meldungen Abbuchungserlaubnis Ein großer Teil unserer Mitgliedervereine hat sich inzwischen dazu durchgerungen, am Abbuchungsverfahren teilzunehmen. Das Abbuchungsverfahren hat für die Verantwortlichen auf beiden Seiten eigentlich nur Vorteile. Weder Sie noch die FSB-Geschäftsstelle muss sich um die Überweisung der fälligen Jahresrechnung kümmern. Und der Verein kann diese vereinbarte Zahlungspflicht auch nicht vergessen. Natürlich kaufen Sie dabei keinesfalls die Katze im Sack". Denn zunächst erhalten Sie Ihre detaillierte Rechnung, können in aller Ruhe deren Richtigkeit prüfen und falls nötig Einspruch anmelden. Erst nach einer Frist von vier Wochen erfolgt dann die automatische Abbuchung. Bestandserhebung Die AO-Bögen und AN-Bögen wurden zum Jahresende 2015 allen Vereinen zugesandt. Prüfen, ergänzen oder korrigieren Sie bitte die ausgedruckten Adressen auf beiden Bögen. Aktualisieren Sie die Zahlen für aktive bzw. fördernde Mitglieder (Stand ). Die Bestandserhebung sollte bis 15. Januar 2016 beim verantwortlichen Sachbearbeiter in Ihrem Sängerkreis vorliegen Bitte beachten Sie die Regelungen in den Sängerkreisen. Die Bestandserhebung nicht direkt nach Coburg schicken. Ihr Verein kann sich aber auch für die Online-Methode OVERSO entscheiden. Fordern Sie dazu die entsprechenden Zugangsdaten per bei der Geschäftsstelle in Coburg an und beachten Sie auch hier die Regelungen in den Sängerkreisen. Chorakademie des FSB Förderverein Der Förderverein Chorakademie Weißenohe e.v. arbeitet zielstrebig am geplanten Vor-haben, das Kloster in Weißenohe einer Nutzung als Schulungszentrum zuzuführen, um dort Fortbildungsmaßnahmen auf allen Ebenen vom Sängerbund über die Sängerkreise und Sängergruppen bis zu den Schulungsmaßnahmen in den Vereinen veranstalten zu können. Auch ist geplant, für überregionale FSB-Chöre dort eine feste Heimat zu schaffen. Zudem ließen sich in Weißenohe Tagungen und Sitzungen abhalten. Die Finanzierung dieses ehrgeizigen Vorhabens ist der Hauptzweck des Fördervereins. Zu seiner Realisierung werden Fördermitglieder Einzelpersonen, Gemeinden, Sängerkreise, Sängergruppen, Vereine angestrebt. Werden auch Sie Mitglied und unterstützen damit ein zukunftweisendes Konzept. Am 31. Dezember 2012 wurde eine gemeinnützige GmbH als Trägergesellschaft der geplanten Chorakademie Weißenohe. Gesellschafter sind der Förderverein Chorakademie Weißenohe, der Fränkische Sängerbund, die Chorjugend im Fränkischen Sängerbund und die Gemeinde Weißenohe. Inhalt der Formularsammlung Abbuchungserlaubnis Aufnahmeantrag für Kinderund Jugendchöre Aufnahmeantrag für Schulchöre... 5 Beitrittserklärung Förderverein Chorakademie Ehrungsantrag für Chorleiter/innen FSB Ehrungsantrag für Sänger/innen Ehrungsantrag für Sänger/innen Chorjugend Eilmeldung bei Vorstandsoder Chorleiterwechsel GEMA-Meldung Innovationspreis Chorjugend... 7 Konzertmeldung Vorschau Meldung eines Vereinsjubiläums Meldung verstorbener Sänger/innen Namentliche Mitgliederlisten (Frauen und Männer) Stand Voranmeldung Projektbezuschussung Chorjugend Vorschau und Kostenvoranschlag Zuschussantrag staatlich anerkannter Chorleiter Zuschussantrag Konzert Zuschussantrag Chorseminar Zuschussantrag Notenkauf/ Instrumentenkauf Zuschussantrag Chorjugend... 9 Zuschussantrag Kontinuitätsprämie Chorjugend Ehrenanträge Vereinsjubiläen, Chorleiter/innenund Sänger/innen Füllen Sie die Anträge bitte lesbar, am besten in Maschinenschrift aus. Vergessen Sie nicht den geplanten Ehrungstermin einzutragen, weil dieses Datum in die Urkunde aufgenommen wird. Der Ehrenantrag muss mindestens 6 Wochen vor dem Tag der Ehrung bzw. des Jubiläums in der Geschäftsstelle des FSB vorliegen. Senden Sie Ihren Ehrungsantrag bitte nicht direkt nach Coburg (!!), sondern rechtzeitig an Ihren Sängerkreis (je nach regionaler Regelung an den Sängerkreisvorsitzenden, den Schriftführer oder den Geschäftsführer). Dort wird der Antrag an Hand der namentlichen Mitgliederlisten geprüft und nach Coburg weitergeleitet. Ehrungen durch den Fränkischen Sängerbund Vereinsjubiläen erstmals nach 50 Jahren, danach alle 25 Jahre, ab 100 Jahre gibt es als Jubiläumsgabe ei-
3 Januar/Februar 2016 Formulare 3 nen Chorsatz in gemeldeter Mitgliederzahl nach eigener Wahl. Die Formulare für Vereinsjubiläen werden direkt von der Geschäftsstelle an die betreffenden Vereine verschickt. für Chorleitertätigkeit 10, 25, 40, 50 Jahre für Singen im Chor 10, 25, 40, 50, 60, 65, Jahre. Bei 50 Jahre aktivem Singen erhalten die Geehrten den Ehrenausweis des FSB.. Es berechtigt den Besitzer zu freiem Eintritt bei Konzerten, deren Chöre dem FSB angehören. Bei einem Besuch solcher kostenpflichtigen Konzerte wäre eine Voranmeldung beim Vorstand sinnvoll. Ehrungen durch den Deutschen Chorverband DCV Vereinsjubiläen ab 75 Jahre, danach alle 25 Jahre für Chorleitertätigkeit 25, 40, 50 Jahre für Singen im Chor ab 50, 60, 70, 75, 80 Jahre Ehrungen durch die Chorjugend im FSB und DCV für Singen im Chor für 5 und 15 Jahre, 10 und 20 Jahre durch die CJ im FSB/DCV Eilmeldung (Wechsel von Vorstand/Chorleitung) In dem AO-Bogen der Bestandserhebung sind die organisatorisch und musikalisch Verantwortlichen im Verein zum Stichtag des jeweiligen Jahres erfasst. Die Jahresversammlungen der Mitgliedervereine finden jedoch meist im ersten Jahresdrittel, also später statt. Sollte es dabei zu einer Umbesetzung in der Vorstandschaft, der Chorleitung kommen oder sollte sich der Bezieher von FSZ bzw. CHORZEIT ändern, bitte die FSB-Geschäftsstelle über Ihren Sängerkreis möglichst sofort informieren. Nur so können die Versandadressen für beide Verbandspublikationen und weitere wichtige Informationen auf den neuesten, aktuellen Stand gebracht werden. GEMA-Meldung Nur das elektronische oder hier abgedruckte Formular verwenden (!!), da nur dieses von der GEMA akzeptiert wird. Für jedes Konzert und für jeden öffentlichen Auftritt ist die GEMA-Gebühr fällig. Der DCV hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag ausgehandelt, der alle anfallenden Kosten für konzertante Aktivitäten seiner angeschlossenen Mitgliederbünde abdeckt. Den anfallenden, beachtlichen Pauschalbetrag übernimmt der FSB. Die GEMA-Meldung bitte sorgfältig und vollständig ausfüllen und zusammen mit zwei Programmen (auch die Zugabe/n angeben!!) unmittelbar nach dem Konzert nach Coburg schicken. Lediglich gesellige Veranstaltungen ohne Chorgesang, also Tanzvergnügen, Unterhaltungsmusik in Festzelten usw. sind vor der Veranstaltung der GEMA-Bezirksdirektion in Nürnberg direkt zu melden und abzurechnen. Konzertmeldungen Vorschau Ihre Konzerttermine können auf der Homepage des FSB im Konzertpodium veröffentlicht werden. Senden Sie dazu die Konzertmeldungen immer mit allen benötigten Angaben per Mail an fsb.coburg@t-online.de oder per Meldeformular Konzertmeldungen ebenfalls komplett ausgefüllt an die FSB- Geschäftsstelle, Postfach 1661, Coburg. Meldungen, die nicht komplett sind, bleiben unberücksichtigt. Schulungsmaßnahmen von Einzelvereinen werden unter Chorakademie ebenfalls (allerdings nur) auf der Homepage des FSB veröffentlicht. Auch hier kann es interne Regelungen in den Sängerkreisen geben. Meldungen verstorbener Sänger/innen Von November bis April werden die Ehrenbücher aus dem Altarschrein am Ehrenmal in Melkendorf (im Landkreis Bamberg) ausgelagert. In dieser Zeit werden die im Vorjahr verstorbenen und gemeldeten aktiven Sänger/innen vom Grafiker nachgetragen. Zur namentlichen Meldung verwenden Sie bitte das entsprechende Formular und senden es entweder über Ihren Sängerkreis oder direkt an die Geschäftsstelle nach Coburg. Füllen Sie Ihre Meldung bitte lesbar in Großbuchstaben aus, vergessen Sie nicht den Sängerkreis und vor allem Ihren Verein zu vermerken. Aktualisierung der Namentliche Mitgliederliste wurde mit einem enormen Zeitaufwand die namentliche Mitgliederliste um das Geburtsjahr aller Einzelmitglieder erweitert. Mit diesen Daten konnten wir unsere nahezu Aktiven nach Altersgruppen ordnen und damit einer Auflage des Kultusministeriums genügen. Es ist daher unabdingbar, die namentliche Mitgliederliste jährlich und sehr gewissenhaft (Stand 31. Dezember) zu aktualisieren. Senden Sie die aktualisierte namentliche Mitgliederliste bitte unbedingt an die zuständige Stelle in ihrem Sängerkreis. Zuschussanträge und Zuschussrichtlinien Staatliche Zuschüsse zur Vereinsarbeit Der Fränkische Sängerbund bewilligt Zuschüsse zur Förderung und Pflege des Chorgesanges und der Jugendarbeit aus bereitgestellten Mitteln des Landes Bayern weiter. Allerdings dürfen Zuschüsse aus Landesmitteln nur an Vereine weiterbewilligt werden, die von der Körperschaftssteuer befreit sind, die also als gemeinnützig anerkannt sind. Daher muss der aktuelle Steuerbescheid der Geschäftsstelle vorliegen. Für die Antragsstellung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse gelten folgende Richtlinien: Antragsberechtigt sind Sängerkreise, Sängergruppen und Mitgliedschöre im Fränkischen Sängerbund bzw. Mitglieder der Chorjugend im Fränkischen Sängerbund. Die Anträge sind auf den vom Fränkischen Sängerbund bzw. der Chorjugend im FSB herausgegebenen Formblättern in einfacher Ausfertigung einzureichen. Für jede Zuschussart Notenkauf, Instrumentenkauf, Konzert, Schulungskosten ist ein eigenes Formblatt zu verwenden. Dem Formblatt sind Rechnungs-Originale und der Zahlungsnachweis (Kontoauszug) in Kopie beizufügen. Voraussetzung für die Bearbeitung eines Zuschussantrages ist das vollständige und gewissenhaft ausgefüllte Formblatt. Bezuschusst werden grundsätzlich nur Chornoten. Für Instrumentalnoten werden keine Zuschüsse gewährt. Die Anzahl der beschafften Noten muss mit den Mitgliederzahlen in der Bestandsmeldung übereinstimmen, Abweichungen sind zu begründen. Bezuschusst wird die Neuanschaffung von Instrumenten. Zuschüsse für Konzerte und Chorseminare von Einzelvereinen werden nur dann berücksichtigt, wenn diese mit einem Kostenvoranschlag über den Sängerkreis vorher angemeldet und vom Vergabeausschuss als zuschussfähig genehmigt wurden. Diese Zuschussanträge müssen zudem vom Sängerkreis befürwortet/genehmigt werden. Dem Konzert-Zuschussantrag muss ein Programm beigelegt werden, dem Schulungs-Zuschussantrag ist das Schulungsprogramm und der Qualifikationsnachweis für die eingesetzten Dozenten beizufügen. Für Konzerte und Schulungsveranstaltungen auf Kreis- und Gruppenebene gelten besondere Regelungen. Zuschusshöhe Für Noten und Liederbücher bis zu 40 % (FSB) bis zu 50 % (CJ) der Beschaffungskosten, Jahreshöchstbetrag 7 pro Sänger/in für FSB-Mitgliedsvereine Jahreshöchstbetrag 14 pro Sänger/in für CJ-Mitgliedsvereine Instrumenten bis zu 15 % (FSB) bis zu 20 % (CJ) der Beschaffungskosten Nicht bezuschusst werden Anschaffungen wie Notenständer, Notenmappen, Chorkleidung, Reparaturen/Stimmen von Instrumenten, elektronisches Zubehör usw. Die Zuschusshöhe zu Konzerten und Chorseminaren und Schulungsmaßnahmen regeln die Zuschussrichtlinien. Die Zuschüsse sind variabel, sie werden maßgeblich bestimmt vom bereitgestellten jährlichen Staatszuschuss. Kontakten zu Auslandschören (Konzertreisen in Ausland; Besuch ausländischer Chöre bei einem FSB-Chor) werden nicht über den FSB sondern ausschließlich über den Bayerischen
4 4 Formulare Januar/Februar 2016 Musikrat bezuschusst (Meldetermin für geplante Kontakte mit Kostenvoranschlag ist der 31. März 2016!!) Adresse: BMR gemeinnützige Projekt GmbH, Kurfürstenstr. 19, Marktoberdorf. Wo sind Zuschussanträge vorzulegen? Mitgliedsvereine im Fränkischen Sängerbund (Erwachsenenbereich) senden Noten- und Instrumenten- Zuschussanträge direkt an die FSB-Geschäftsstelle Seminar- und Konzertzuschussanträge sind zur Vorprüfung zunächst an den jeweiligen Sängerkreis zu senden. Von dort werden die Anträge an die FSB-Geschäftsstelle weitergeleitet. Mitgliedschöre bei der Chorjugend im FSB senden die Anträge an die CJ-Geschäftsstelle. Abgabetermine Zuschussanträge zur Notenbeschaffung im 1. Halbjahr sind bis zum des lfd. Jahres, für Notenbeschaffung im 2. Halbjahr bis spätestens des folgenden Jahres vorzulegen. Zuschussanträge für Instrumente im1. Halbjahr sind bis zum des lfd. Jahres, im 2. Halbjahr bis spätestens des folgenden Jahres vorzulegen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Muster Ehrenausweis (innenseiten). Der Inhaber / Die Inhaberin dieses Ehrenausweises hat für mehr als 50 Jahre aktives Singen im Chor das Recht erworben, Konzertveranstaltungen von Mitgliedschoören des Fränkischen Sängerbundes bei freiem Eintritt zu besuchen Nummer: XXXX Zuschuss für staatlich anerkannte Chorleiter Diesen Zuschuss können nur staatl. anerkannte Chorleiter/innen in Anspruch nehmen. Der Chorleiter-Zuschuss muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Der Antrag muss rechtzeitig zum Stichtag, dem 31. Oktober in der FSB-Geschäftsstelle vorliegen. Die Zuschusshöhe wird jährlich neu festgelegt. Sie orientiert sich an den für das laufende Jahr bereitgestellten Staatsmitteln und der Gesamtzahl der Zuschussanträge, die am Stichtag (31. Oktober) vorliegen. Chorleiter von FSB-Leistungs-Chören erhalten einen Zusatzbonus. Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist ein entsprechender qualifizierter Abschluss, z. B.: ein bestandenes Musikstudium, Orgelprüfung C, erfolgreicher Abschluss an einer Fachschule für Musik oder eine Qualifikation auf dem zweiten Bildungsweg. Dazu bieten die Sängerkreise und der FSB für Nachwuchschorleiter Basiskurse auf Sängerkreisebene, FSB-Fortbildungs- und Prüfungsvorbereitungskurse. Diese Schulungsmaßnahmen vermitteln die notwendigen Kenntnisse für eine abschließende staatlich anerkannte Prüfung. Wer an dieser Prüfung erfolgreich teilgenommen hat, erfüllt die geforderte Voraussetzung, muss allerdings danach die staatliche Anerkennung beim Kultusministerium formell beantragen. Anfragen können an Bundes-Chorleiter Prof. Matthias Beckert (Telefon ) oder an den jeweiligen Kreis- Chorleiter gerichtet werden. Dieser Ehrenausweis gehört: Thomas Mustermann GV Musterhausen Fränkischer Sängerbund e.v. Berichterstattung in unserer Fränkische Sängerzeitung Neuigkeiten und Interessantes aus den Sängerkreisen Unter dieser Rubrik kommen die Pressereferenten zu Wort. Hier werden auch die Konzertberichte von Einzelvereinen aufgenommen, die über ihren jeweiligen Sängerkreis-Pressereferent der FSB-Redaktion (Walter O. Neumann, Am Roggenbühl 19, Schwaig; woneumann.fsz@t-online.de) vorgelegt werden. Benötigt werden: Konzertprogramm (im Original) Zeitungsbericht (nur Original wird akzeptiert) Namen der Zeitung Abdruckerlaubnis des Autors!! (komplett oder in Auszügen übernehmen zu dürfen) Eigener Bericht im Wordformat (Windows) Bilder als.jpg Legen Sie bitte keine Kopie oder PDF des Konzertberichts vor. Sehr oft sind diese Dokumente nicht direkt verwendbar. Bei über Chören und entsprechend vielen Konzerten liegt es auf der Hand, dass Ihr oftmals sehr ausführlicher Zeitungsbericht in der Regionalpresse nicht komplett übernommen, sondern für die FSZ gekürzt werden muss und dass dabei auch Namen dem Rotstift zum Opfer fallen. Unsere Versicherungen Versicherungsschutz Neuerung gültig ab 2012 Der DCV hat mit der ARAG einen umfassenden Basisschutz ausgehandelt und darüber hinaus einen wesentlich verbesserten und erweiterten pauschalen Versicherungsschutz (Rundum-Versicherungsschutz) vereinbart. Die Vertragseinzelheiten und die entsprechenden Formulare in einem Schadensfall finden Sie auf unserer Homepage: unter der Rubrik Verträge. Versicherungsschutz (Rundumschutz) über den Deutschen Chorverband: Haftpflichtversicherung Rechtschutzversicherung und Unfallversicherung. Bitte beachten! Versichert sind alle aktiv gemeldeten Sängerinnen, Sänger und Chorleiter/innen, die auf der aktuellen namentlichen Mitgliederliste enthalten sind. nicht übertragbar Präsident
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6 6 Formulare Januar/Februar 2016 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach Coburg
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39 Januar/Februar 2016 Formulare 39 Verein:... Mitgliedsnr Sängerkreis:... Einzugsbevollmächtigung zum Lastschrifteinzug Der Unterzeichnende erteilt dem Fränkischen Sängerbund bis auf Widerruf die Ermächtigung, den Jahresbeitrag vom nachstehenden Konto abzubuchen. Bitte unbedingt darauf achten, dass die Bankverbindung stimmt. Bitte kein Sparkonto!!!! Verein bzw. Kontoinhaber:... IBAN:... Bank:... Datum:... Unterschrift:... Konzertmeldungen 2016 Zur Veröffentlichung im Internet Sängerkreis... Sängergruppe... Mitgliedsnummer... Vereinsname... Datum Beginn Gemeinde, Stadt Verantalter Konzert/Motto Ansprechpartner Tag und Halle/Konzertsaal Nach- und Vornamen Monat mit Telefonnummer
40 40 Formulare Januar/Februar 2016 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach Coburg An die FSB-Geschäftsstelle Postfach Coburg
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42 42 Formulare Januar/Februar 2016 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach Coburg
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44 44 Formulare Januar/Februar 2016 An den Sängerkreis
45 Januar/Februar 2016 Formulare 45 Fränkischer Sängerbund e.v. Geschäftsstelle Coburg Postfach Coburg
46 46 Formulare Januar/Februar 2016
47 Januar/Februar 2016 Formulare 47
48 48 Formulare Januar/Februar 2016 An Herbert Meier (Schatzmeister) Flurstraße Eckental
Fränkischer Sängerbund e. V. Formularsammlung
Fränkischer Sängerbund e. V. Formularsammlung 2015 2 Formulare Sonderausgabe 2015 Wissenswertes zu unseren Formularen Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende, mit dieser FSZ-Ausgabe erhalten Sie, als
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MehrGeschäftsstelle der Chorjugend im FSB Bahnhofstr. 30 96450 Coburg Telefon 09561-871743 Telefax 09561-75580 E-Mail: chorjugend-fsb@t-online.
Von der Wiege bis zur Bahre Formulare, Formulare Januar/Februar 2014 Arbeitsgrundlage, um die Zusammenarbeit mit der FSB-Geschäftsstelle bzw. der Chorjugend im FSB effektiver und reibungsloser zu gestalten.
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