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1 K-Ö MILCH- AUFZEICHNUNGSHEFT gemäß 28 Milchquoten-Verordnung 2007 AUFZEICHNUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM: bis ANGABEN ZUM BETRIEB: Betriebsnummer: Bewirtschafter: Beachten Sie bitte: Dieses Heft verbleibt am Betrieb und ist nicht an die Agrarmarkt Austria (AMA) zu schicken! Agrarmarkt Austria 2010

2 MILCH - DIREKTVERKAUF Sehr geehrte Landwirtin! Sehr geehrter Landwirt! Als Direktvermarkter von Milch sind Sie mit gesetzlichen Regelungen und Vorschriften konfrontiert. Um Ihnen die Umsetzung der Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtungen zu erleichtern, hat die Agrarmarkt Austria wieder ein Aufzeichnungsheft aufgelegt und wünscht Ihnen eine erfolgreiche Direktvermarktung. BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE INFORMATIONEN ZUR AUFZEICHNUNGSPFLICHT: BEI ABGABE VON MILCH/MILCHPRODUKTEN AN LETZTVERBRAUCHER Bei Abgabe von Milch oder Milchprodukten nur (Ab-Hof-Verkauf, Bauernmarkt, Milchautomat...) ist eine täglich geführte Mengennotiz im Aufzeichnungsheft ausreichend. Die namentliche Nennung der Kunden ist nicht erforderlich. Bezieht ein Kunde jedoch mindestens 10 Liter / Tag oder wird Milch an andere Landwirte zum Zwecke der Verfütterung abgegeben, sind gemäß 28 Abs. 2 Milchquoten-Verordnung 2007 auch Aufzeichnungen über die Namen und die Adressen dieser Letztverbraucher zu führen. BEI ABGABE VON MILCH / MILCHPRODUKTEN AN GROßHÄNDLER, GROßVERBRAUCHER UND EINZELHÄNDLER Bei Direktvermarktung an Großhändler, Einzelhändler, Großverbraucher (Hotel, Krankenhaus, Gasthaus...) sind die Mengenangaben für jeden Kunden mit Angabe des Namens (bzw. Firma) und der Anschrift erforderlich. Auf Seite 19 des Aufzeichnungsheftes finden Sie eine Tabelle für die Nennung der Großverbraucher. Alle Großverbraucher müssen auch in der Meldung des Direktverkaufs angegeben werden. ANGABE DER NICHT VERMARKTETEN MILCHMENGEN Gemäß Artikel 24 Abs. 6 EU-Verordnung 595/2004 müssen seit Oktober 2006 nur mehr von Direktvermarktern, die jeweils zum 1. April über eine Quote für Direktverkäufe (Übertragungen und/oder Umwandlungen nach dem 1. April werden dabei nicht berücksichtigt) ab kg verfügen, monatliche Aufzeichnungen über nicht vermarktete Milchmengen (= Verfütterung am eigenen Betrieb, Eigenverbrauch oder Milchmengen, die entsorgt oder bei der Verarbeitung verloren wurden) geführt werden. Diese Aufzeichnungen dürfen jedoch keinesfalls in der jährlichen Meldung des Direktverkaufs angegeben werden! Eine Aufzeichnungsmöglichkeit für die nicht vermarkteten Milchmengen finden Sie auf Seite 20. AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN Bitte senden Sie das Aufzeichnungsheft nicht an die Agrarmarkt Austria. Die Aufzeichnungen dienen als Grundlage für die Erstellung der Meldung des Direktverkaufs. Generell geen für alle vom Direktvermarkter zu führenden Aufzeichnungen folgende Aufbewahrungspflichten: Vermarktung / Aufzeichnungen für den ZMZ 2007/2008: Aufbewahrungsfrist bis 31. März 2011 Vermarktung / Aufzeichnungen für den ZMZ 2008/2009: Aufbewahrungsfrist bis 31. März 2012 Vermarktung / Aufzeichnungen für den ZMZ 2009/2010: Aufbewahrungsfrist bis 31. März 2013 Vermarktung / Aufzeichnungen für den ZMZ 2010/2011: Aufbewahrungsfrist bis 31. März 2014 Seite 2

3 FÜR DAS AUSFÜLLEN DES AUFZEICHNUNGSHEFTES BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDE HINWEISE: TAG TÄGLICHE AUFZEICHNUNGEN RAHM JOGHURT JOGHURT Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: April Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: 271 kg 630 kg kg kg kg kg kg kg Hinweis: Auf den Seiten 6 bis 17 finden Sie die Monatstabellen. Hier haben Sie die Möglichkeit, tägliche Angaben über die vermarkteten Mengen zu machen. In den unbeschrifteten Spaen können Sie bei Bedarf weitere Produkte eintragen. Die vermarkteten Mengen an Milch oder Milchprodukten sind täglich einzutragen! Am Monatsende summieren Sie bitte die vermarkteten Mengen in Produktkg und rechnen mit dem jeweiligen Umrechnungsschlüssel (Seite 5) in Milch-kg um! 2. JAHRESSUMMEN ERSTELLEN Erstellen der JAHRESSUMMEN Hinweis: Nach Ende des Zwölfmonatszeitraums übertragen Sie bitte die n in das Gesamtsummenblatt auf den Seiten 18 und 19! ALLE Angaben in Produkt - kg Monat Milch Butter Rahm Käse Topfen Joghurt Sonstige April 263 kg 70 kg kg kg Mai 664 kg 32 kg kg kg Juni 211 kg 14 kg kg kg März 264 kg 16 kg kg kg SUMME 1867 kg 132 kg kg kg Gesamtmenge umgerechnet in Milch - kg In Milch-kg 1923 kg kg 1188 kg kg kg kg kg kg In den unbeschrifteten Spaen können Sie bei Bedarf weitere Produkte eintragen. Übertragen Sie bitte die Monatsmengen in Produkt-kg! Aufsummierung der Produkt-kg der vermarkteten Produkte Nach erfolgter Aufsummierung rechnen Sie bitte wieder mit den jeweiligen Umrechnungsschlüsseln in Milch-kg um. 3. MELDUNG DES DIREKTVERKAUFS Agrar Markt Austria Dresdner Straße 70, A-1200 Wien BEWIRTSCHAFTER: NAME: HOFNAME: ANSCHRIFT: PLZ, ORT: Meldung des Direktverkaufs gemäß 29 der Milchquoten-Verordnung für den Zeitraum 1. April 2009 bis 31. März 2010 ABS BETRIEBS-NR.: DVR: DIREKTVERKAUFS-REFERENZMENGE: TELEFON NR.: MILCH KG Hinweis: Übernehmen Sie dann bitte die Jahressummen in die Meldung des Direktverkaufs! Die Meldung des Direktverkaufs ist direkt an die Agrarmarkt Austria zu senden und muss vor dem 15. Mai (d.h. spätestens am 14. Mai) an die Agrarmarkt Austria übermitte werden. MILCH PRODUKTE an Letztverbraucher (Ab-Hof Verkauf) PRODUKT IN MILCH-KG PRODUKT IN MILCH-KG Milch Liter Milch-kg Liter Milch-kg Butter kg Milch-kg kg Milch-kg Rahm Liter Milch-kg Liter Milch-kg Käse kg Milch-kg kg Milch-kg Topfen, (Frischkäse) kg Milch-kg kg Milch-kg Joghurt, (Sauermilch) kg Milch-kg kg Milch-kg Übernahme der Jahressummen der vermarkteten Milch und/oder Milchprodukte in Produkt-kg und Milch-kg für Letztverbraucher und Großverbraucher.. Sonstige: kg Milch-kg kg Milch-kg Schulmilch, Schulmilchprodukte /////////////////////// Liter Milch-kg Abgabe von Milch (ausgenommen Magermilch) an andere Betriebe zur Verfütterung /////////////////////// Liter Milch-kg Gesamtmenge in Milch-kg Milch-kg Milch-kg UMRECHNUNGSSCHLÜSSEL: 1 Liter Milch... 1,03 kg Milch 1 kg Käse: Hartkäse kg Milch 1 kg Joghurt, Sauermilch... 1,0 kg Milch Aromatisierte Milch... s. Aufzeichnungsheft Sonstiger Käse kg Milch 1 kg Fruchtjoghurt... 0,8 kg Milch 1 kg Butter... 22,50 kg Milch 1 kg Topfen, Frischkäse... 8 kg Milch 1 kg Rahm... siehe Aufzeichnungsheft Nur auszufüllen bei Abgabe an Großhändler, Großverbraucher (auch Schulen), Einzelhändler und dgl.: Produkt Firma *) Adresse PLZ, Ort **) Milch Butter kg kg kg kg Gesamtproduktmenge kg *) Wenn die Adressenfelder nicht ausreichen, wird ersucht die Aufstellung auf einer Beilage fortzuführen! **) Bei Verkauf anderer Milchprodukte Produktbezeichnung selbst anführen! Die vermarkteten Mengen an Großbraucher müssen hier nochmals, unter Angabe der Namen und der Adresse der Großverbraucher, angeführt werden. Datum ÜBERMITTLUNGSFRIST: BIS 14. MAI Unterschrift(en) des/der Bewirtschafter(s) AMA GB I / Ref. 9 / Int.-GZ: Seite 3

4 4. ONLINE - MELDUNG DES DIREKTVERKAUFS Die Agrarmarkt Austria bietet dem Direktvermarkter die Möglichkeit, die Meldung des Direktverkaufs über das Internetportal eama durchzuführen. Unter oder können Sie nach der Eingabe Ihrer Betriebsnummer und Ihres PIN-Codes in der Applikation Milch /Menüpunkt Meldung des Direktverkaufs - Online Meldung die vermarkteten Mengen melden. Der PIN-Code ist für alle eama Anwendungen ident. Zusätzlich können Sie sich im Menüpunkt Milchquoten über den aktuellen Stand Ihrer Quote für Lieferungen und Ihrer Quote für Direktverkäufe informieren. Die Vorgangsweise der Online Meldung bei mehreren Betriebsstätten (z.b. Heimgut und Almbetrieb) mit Quoten für Direktverkäufe entnehmen Sie bitte der Ausfüllanleitung! Übernahme der Jahressummen in Produkt-kg und Milch-kg Zur namentlichen Nennung der Großverbraucher gelangen Sie mittels Button. FOLGENDE TERMINE SIND FÜR DEN BEREICH DER DIREKTVERMARKTUNG VON BEDEUTUNG: 31. MÄRZ Mit diesem Tag endet ein Zwölfmonatszeitraum (ZMZ). Bis zu diesem Termin sind alle täglichen Aufzeichnungen für die Meldung des Direktverkaufs zusammenzuzählen. 14. MAI Letzter Tag (Datum des Poststempels) für die fristgerechte Übermittlung der Meldung des Direktverkaufs für den abgelaufenen ZMZ bei der Agrarmarkt Austria. 31. DEZEMBER Einbringungsfrist für das Einreichen von Anträgen auf Anpassung der Quoten (= Umwandlung von Quoten) gem. 31 Milchquoten-Verordnung 2007 (MQuV 2007) mit Wirksamkeit für den laufenden ZMZ. 31. DEZEMBER Anzeigefrist für die Übertragung gem. 8 MQuV Handelbarkeit mit Wirksamkeit für den laufenden ZMZ und für die zeitweilige Übertragung gem. 9 MQuV Leasing mit Wirksamkeit für den laufenden ZMZ. Bei einer Übertragung der Quote für Direktverkäufe (=D-Quote) gem. 8 und 9 MQuV 2007 beachten Sie bitte Folgendes: Verfügt der Betriebsinhaber, der eine Quote für Direktverkäufe abgibt, auch über eine Quote für Lieferungen (A-Quote), muss die Anzeige der Übertragung an den für den abgebenden Betriebsinhaber zuständigen Käufer (=Molkerei) erfolgen. Verfügt der abgebende Betriebsinhaber über keine Quote für Lieferungen, muss die Anzeige der Übertragung bei der Agrarmarkt Austria erfolgen. Anträge auf Gewährung von Beihilfen für Schulmilch und Schulmilchprodukte sind bis spätestens zum Ende des vierten Monats zu stellen, der auf den Liefermonat folgt. Seite 4

5 UMRECHNUNG VON PRODUKT-KG IN MILCH-KG Vermarktete Milchprodukte müssen in der Meldung des Direktverkaufs als verkaufte Produktmenge (z.b. 10 kg Butter) in der Spae Produkt und mit den. Umrechnungsschlüssel errechneten Milch-kg (das wären für 10 kg Butter z.b. 225 Milch-kg) in der Spae Milch-kg angegeben werden. Vermarktete Liter Milch sind in der Spae Produkt und mit dem Faktor 1,03 umgerechnet nochmals in der Spae Milch-kg einzutragen. (z. B. 100 Liter Milch sind umgerechnet 103 Milch-kg). UMRECHNUNGSSCHLÜSSEL 1 Liter Milch... 1,03 kg Milch *) 1 kg Butter... 22,50 kg Milch 1 kg Käse: Hartkäse kg Milch Sonstiger Käse kg Milch 1 kg Topfen, Frischkäse... 8 kg Milch 1 kg Joghurt u. Sauermilch... 1,0 kg Milch 1 kg Fruchtjoghurt... 0,8 kg Milch 1 kg Rahm... s. Formel **) *) Kakaomilch, Vanillemilch, Schokoladenmilch oder Milch mit anderen Zusätzen mit einem Geha von mindestens 90 Gewichtshundertteilen Milch (aromatisierte Milch)... 0,9 kg Milch **) 1 kg Rahm = 26,3 kg Milch x %-Fettgeha des Rahms 100 BERECHNUNG BEI VERWENDUNG VON MAGERMILCH Wird auf dem Betrieb ein fettreiches Produkt hergestel, so darf nur dessen Menge selbst (nicht die bei der Erzeugung angefallene Magermilch zusätzlich!) in Milch-kg umgerechnet werden. Wird aus der angefallenen Magermilch daher ein Magertopfen oder Magerkäse hergestel, sind diese Produkte nicht in die Meldung aufzunehmen, wenn die entsprechende Menge Butter angeführt ist. Sole jedoch die bei der Buttererzeugung angefallene Magermilch bei einer Käsegewinnung eingesetzt werden, beachten Sie bitte für die Berechnung der angefallenen Milch folgendes Beispiel: Beispiel: Ein Direktvermarkter erzeugt 200 kg Butter und 800 kg Käse Für die Butterproduktion werden aufgewendet: 200 kg x 22,5 kg kg Milch Dabei fäl an Magermilch an: kg Milch kg (erzeugte Butter) = kg Magermilch Rechnerisch müssten für die Käseerzeugung aufgewendet werden: 800 kg x 13 kg kg Milch Von dieser Vollmilchmenge muss die Magermilch aus der kg Magermilch Butterproduktion abgezogen werden: Dies ergibt die für die Käseproduktion anrechenbare Kesselmilch von: In Summe ergibt sich: = kg kg kg kg Der Milcheinsatz für die Erzeugung von Butter und Käse beträgt daher kg. Seite 5

6 TAG April Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg Seite 6 (x 1,03 kg) (x 1,03 kg)

7 TAG Mai Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg (x 1,03 kg) (x 1,03 kg) Seite 7

8 TAG Juni Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg Seite 8 (x 1,03 kg) (x 1,03 kg)

9 TAG Juli Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg (x 1,03 kg) (x 1,03 kg) Seite 9

10 TAG August Seite 10 Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg (x 1,03 kg) (x 1,03 kg)

11 TAG September Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg (x 1,03 kg) (x 1,03 kg) Seite 11

12 TAG Oktober Seite 12 Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg (x 1,03 kg) (x 1,03 kg)

13 TAG November Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg (x 1,03 kg) (x 1,03 kg) Seite 13

14 TAG Dezember Seite 14 Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg (x 1,03 kg) (x 1,03 kg)

15 TAG Januar Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg (x 1,03 kg) (x 1,03 kg) Seite 15

16 TAG Februar Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg Seite 16 (x 1,03 kg) (x 1,03 kg)

17 TAG März Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: Umrechnung in Milch-kg. Umrechnungsschlüssel: kg kg kg kg kg kg kg kg (x 1,03 kg) (x 1,03 kg) Seite 17

18 Erstellen der JAHRESSUMMEN ALLE Angaben in Produkt - kg Monat Milch Butter Rahm Käse Topfen Joghurt Sonstige April kg kg kg kg Mai kg kg kg kg Juni kg kg kg kg Juli kg kg kg kg August kg kg kg kg September kg kg kg kg Oktober kg kg kg kg November kg kg kg kg Dezember kg kg kg kg Januar kg kg kg kg Februar kg kg kg kg März kg kg kg kg SUMME kg kg kg kg Gesamtmenge umgerechnet in Milch - kg *) In Milch-kg kg kg kg kg kg kg kg kg *) Siehe Umrechnungsfaktoren auf Seite 5 Raum für Notizen Seite 18

19 an Großverbraucher ALLE Angaben in Produkt - kg Monat Milch Butter Rahm Käse Topfen Joghurt Sonstige April kg kg kg kg Mai kg kg kg kg Juni kg kg kg kg Juli kg kg kg kg August kg kg kg kg September kg kg kg kg Oktober kg kg kg kg November kg kg kg kg Dezember kg kg kg kg Januar kg kg kg kg Februar kg kg kg kg März kg kg kg kg SUMME kg kg kg kg Gesamtmenge umgerechnet in Milch - kg *) In Milch-kg kg kg kg kg kg kg kg kg *) Siehe Umrechnungsfaktoren auf Seite 5 Nur auszufüllen bei Abgabe an Großhändler, Großverbraucher (auch Schulen), Einzelhändler und dgl.: Firma *) Adresse PLZ, Ort Milch Produkt-kg **) Gesamtmenge in Produkt-kg *) Wenn die Adressenfelder nicht ausreichen wird ersucht, die Aufstellung auf einer Beilage fortzuführen! **) Bei Verkauf anderer Milchprodukte Produktbezeichnung selbst anführen! Seite 19

20 Angabe der NICHT vermarkteten Milchmengen Monat Eigenverbrauch Verfütterung Schwund Nicht vermarktete Milchmengen April = Milch Liter Mai = Milch Liter Juni = Milch Liter Juli = Milch Liter August = Milch Liter September = Milch Liter Oktober = Milch Liter November = Milch Liter Dezember = Milch Liter Januar = Milch Liter Februar = Milch Liter März = Milch Liter SUMME = Milch Liter Gesamtmenge umgerechnet in Milch - kg (x 1,03 kg) SUMME kg kg kg = Milch - kg ORIENTIERUNGSHILFE FÜR DIE BERECHNUNG DER NICHT VERMARKTETEN MILCHMENGEN Wenn sich eine getrennte Aufzeichnung über Eigenverbrauch, Verfütterung und Schwund im Einzelfall als zu schwierig erweist, kann die monatlich nicht vermarktete Milchmenge auch nur als Summe errechnet werden, und zwar mit folgender Formel: Ermolkene Milchmenge - Anlieferung an den Käufer (=Molkerei) - Direktverkauf = nicht vermarktete Milch Raum für Notizen Seite 20

21 Raum für Notizen Seite 21

22 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIREKTVERKAUF BZW. PFLICHTEN DER DIREKTVERMARKTER DEFINITION DES DIREKTVERKAUFS VON MILCH ODER MILCHERZEUGNISSEN Unentgeliche Überlassung oder Verkauf von Milch oder in Milchäquivalent umgerechneten Milcherzeugnissen an den Verbraucher ohne Einschaung eines behandelnden oder verarbeitenden Unternehmens. Auch Lieferungen von Milchprodukten (wie z.b. Alpkäse und Bauernbutter) an einen Käufer (=Molkerei) geen gemäß Art. 65 Abs. g) der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 als Direktvermarktung. Jede Form der Vermarktung von Milch bedarf einer Quote! Soweit keine (ausreichende) Quote für Direktverkäufe (D-Quote) zugetei ist, kann mittels Handelbarkeit oder Leasing eine Quote für Direktverkäufe erworben bzw. erhöht werden. Über die direktvermarkteten Mengen an Milch oder Milchprodukten müssen tägliche Aufzeichnungen geführt werden. Bei Direktverkauf ohne Quote für Direktverkäufe ist die volle Überschussabgabe (=Zusatzabgabe) zu entrichten (keine Saldierung möglich). WANN LIEGT DIREKTVERKAUF VOR? Direktverkauf liegt vor, wenn die Milch am landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt, dort behande, bearbeitet oder verarbeitet wird und dann direkt zum menschlichen Verbrauch oder an Einzelhändler, Großhändler, Großverbraucher oder an Betreiber von Käsereifungs- und Käseverpackungseinrichtungen abgegeben wird. Seit dem Zwölfmonatszeitraum 2004/2005 gi auch die Lieferung von Käse oder Bauernbutter an einen Käufer (=Molkerei) als Direktvermarktung. Betriebe, die Milch und/oder Milcherzeugnisse (z.b. Rahm) einsetzen, aber keine Milchprodukte herstellen (z.b. Bäckereien) geen als Großverbraucher. Die Abgabe von Milch an andere Landwirte zur Verfütterung stel eine Abgabe an Großverbraucher dar. Die Verwendung von Milch und/oder Milchprodukten im eigenen Hausha (Eigenverbrauch) und die Verfütterung von Milch an Tiere im eigenen Betrieb gi nicht als Direktvermarktung. Die Agrarmarkt Austria stel für den jeweiligen Einzelfall fest, ob die Bedingungen für das Vorliegen eines Direktverkaufs eingehaen sind. WANN LIEGT KEIN DIREKTVERKAUF VOR? Lieferungen an Unternehmen oder Unternehmensgemeinschaften, deren Tätigkeit die Erfassung, Verpackung, Lagerung, Kühlung von Milch und Verarbeitung von Milch zu Milchprodukten umfasst oder sich auf einen dieser Arbeitsgänge beschränkt, zählen nicht als Direktvermarktung. Die Lieferung von Rohmilch zur Bearbeitung (z.b. an eine gemeinschaftlich betriebene Anlage) stel keinen Direktverkauf dar. Dabei ist es unerheblich, ob der Landwirt Miteigentümer dieser Anlage, in der die Milch behande, bearbeitet oder verarbeitet wird, ist. SONDERFORMEN DER DIREKTVERMARKTUNG Behande, bearbeitet oder verarbeitet ein Landwirt seine Milch in einer Anlage, an der er beteiligt ist, selbst und getrennt von Milchmengen anderer Landwirte, ist Folgendes zu beachten: Ein Direktverkauf kann nur anerkannt werden, wenn der Landwirt vollständige Aufzeichnungen führt, aus denen der Rohstoffeinsatz, die hergestelen Seite 22

23 Produkte und die Lagerstände ersichtlich sind sowie die getrennte Behandlung, Be- bzw. Verarbeitung nachvollziehbar ist. Sind mehrere Milcherzeuger gleichzeitig in der Gemeinschaftsanlage tätig, sind auch Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, um belegen zu können, dass der Arbeitseinsatz eines jeden Milcherzeugers seiner eingebrachten Milchmenge entspricht. Die Agrarmarkt Austria stel auch hier für den jeweiligen Einzelfall fest, ob die Bedingungen für das Vorliegen eines Direktverkaufs eingehaen sind. Diese Prüfung bezieht sich auch auf die/das Anlage/Unternehmen, in der/dem die Milch behande, bearbeitet oder verarbeitet wird. Ist die umfassende Prüfung (Landwirt einschließlich Anlage) nicht möglich, kann kein Direktverkauf anerkannt werden und es ist von einer Lieferung an einen (nicht zugelassenen) Käufer auszugehen, d.h. es entsteht die volle Überschussabgabenpflicht! Mengen, die von einem Erzeuger zur Behandlung oder Verarbeitung im Rahmen eines Lohnvertrags abgegeben werden, geen als Lieferungen und unterliegen daher der Verrechnung im Rahmen der Quote für Lieferungen. Der Einsatz betriebsfremder Personen zur Bearbeitung oder Herstellung von Milch und Milcherzeugnissen für die Direktvermarktung ist als Lohnverarbeitung zu beurteilen. Jede Art der Lohnverarbeitung von Milch ist als Lieferung zu werten und ist daher keine Direktvermarktung. WEITERE INFORMATIONEN Die für die Milchquotenregelung maßgeblichen Rechtsvorschriften finden Sie im 10 Marktordnungsgesetz 2007, in der Milchquoten-Verordnung 2007 (MQuV 2007) sowie in den Verordnungen (EG) Nr. 1234/2007 und Nr. 595/2004. Für fachspezifische Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats I/3/9 der Agrarmarkt Austria jederzeit gerne zur Verfügung: AMA / Milch-Direktverkauf Tel.: 01 / od d-quoten.online@ama.gv.at Darüber hinaus können Sie sich in Beratungsfragen auch an den Milchreferenten der für Sie zuständigen Landwirtschaftskammer wenden: LWK NÖ, OLWR Ing. Josef Weber Tel.: / josef.weber@lk-noe.at LWK Bgld., Ing. Johannes Gstöhl Tel.: / johannes.gstoehl@lk-bgld.at LWK OÖ, Dipl.-Ing. Michael Wöckinger Tel.: 050 / michael.woeckinger@lk-ooe.at LWK Salzburg, Dr. Isidor Giglmayr Tel.: 0662 / milch@lk-salzburg.at LWK Stmk., DI Franz Schallerl Tel.: / franz.schallerl@lk-stmk.at LWK Ktn., Ing. Wolfgang Stromberger Tel.: 0463 / w_stromberger@lk-kaernten.at LWK Tirol, Dipl.-Ing. Hörtnagl Stefan Tel.: stefan.hoertnagl@lk-tirol.at LWK Vlbg., Othmar Bereuter Tel.: / othmar.bereuter@lk-vbg.at Raum für Notizen Seite 23

24 IMPRESSUM Milch Direktverkauf Aufzeichnungsheft gemäß 28 Milchquoten-Verordnung 2007 Medieninhaber, Herausgeber und Vertrieb: Agrarmarkt Austria Redaktion und Layout: GB I / Abt. 3 / Ref. 9, Dresdner Straße 70, A-1200 Wien Telefon: 01/ od. 263, Telefax: 01/ , d-quoten.online@ama.gv.at Agrar Markt Austria Seite 24

Aufzeichnungsheft. für Direktvermarkter von Milch und Milcherzeugnissen. Aufzeichnungen für den Zeitraum:

Aufzeichnungsheft. für Direktvermarkter von Milch und Milcherzeugnissen. Aufzeichnungen für den Zeitraum: Milch Direktverkauf K Ö Aufzeichnungsheft für Direktvermarkter von Milch und Milcherzeugnissen Aufzeichnungen für den Zeitraum: 01.01.20 bis 31.12.20 Angaben zum Betrieb: Betriebsnummer: Bewirtschafter:!

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