Betriebsmeldung Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
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- Mathias Baum
- vor 6 Jahren
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1 Betriebsmeldung Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz An das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung LANDESSANITÄTSDIREKTION Sanitätsdienst / Lebensmittelaufsicht Bahnhofplatz Linz Fax: 0732/7720/ sanla.post@ooe.gv.at gemäß Eintragungs- und Zulassungsverordnung BGBl. Nr. 93/ a). Name und Adresse des Unternehmens (in Blockschrift) Straße: PLZ/Ort: 1 b). Angaben über den bzw. die Unternehmer/befugte Person bzw. Personen (in Blockschrift) (Sind mehrere Unternehmer/Personen zu melden, ist das Beiblatt zu 1b auszufüllen und beizulegen.) 1 c). Name und Adresse des Betreibes (in Blockschrift) (nur auszufüllen wenn die Angaben vom Punkt 1 a) abweichen) Straße: PLZ/Ort: 1 d). Angaben zum verantwortlichen Beauftragten des Betriebes gem. 9 VStG (nur auszufüllen wenn zutreffend) Land OÖ Seite
2 2. Angaben zur Betriebsart: Nur die vorrangige Betriebsart eintragen (vierstellige Nummer aus der Beilage entnehmen) 3. Angaben über den Verkehr mit tierischen Lebensmitteln der VO (EG) Nr. 853/2004 zwischen Österreich und anderen EU/EWR Staaten (nur auszufüllen wenn zutreffend) Ich bestätige mit meiner Unterschirft die Richtigkeit meiner Angaben zur Meldung meines Betriebes im Sinne des 2 der Eintragungs- und Zulassungsverordnung BGBl. Nr. 93/2006. Datum: Unterschrift: Information Aufgrund der neuen Bestimmungen des Lebensmittelrechts müssen alle Unternehmer ihre Betriebe und ihre Tätigkeit bei der Lebensmittelaufsichtsbehörde melden. Rechtsgrundlage: Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz normiert in 10, dass LebensmittelunternehmerInnen ihre Betriebe beim Landeshauptmann gem Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zwecks Eintragung zu melden oder gemäß Art. 4 der Verodnung (EG) Nr. 853/2004 für ihre Betriebe eine Zulassung zu beantragen haben. Ansprechstelle: siehe Adresse auf der Vorderseite Diese Meldung ist nicht zu vergebühren. Ein online-meldeformular ist unter Die Eintragungs- und Zulassungsverordnung kann unter heruntergeladen werden. Land OÖ Seite
3 Beiblatt zum Punkt 1b der Eintragungs- und Zulassungsverordnung BGBl. Nr. 93/2006 Weitere Angaben über den bzw. die Unternehmer/befugte Person bzw. Personen (in Blockschrift) Land OÖ Seite
4 Beilage zum Punkt 2: Betriebsarten zur Meldung nach der Eintragungs- und Zulassungsverordnung Betriebsartennummer: Fleischereien und Fleischverarbeiter Wildbretverarbeiter,-händler Fleisch- und Wurstfabriken Fleischkonservenfabriken Trockensuppen- und Fleischextraktehersteller Fleisch-, Wurst- und Innereiengroßhändler Fleisch- und Wurstverkaufsstellen Darmgroßhändler Fischbetrieb mit Kontrollnummer zugelassener Fischgroßhandlesmarkt Fischeinzelhändler Milchbe- und -verarbeitungsbetriebe nicht belegt Molkereiproduktengroßhändler nicht belegt Landwirtschaftlicher Direktvermarkter von Milch und Milchprodukten Rohmilcherzeuger Geflügelfleischhersteller, -verarbeiter Geflügelfleischgroßhändler Eier-, Geflügelfleischeinzelhändler Eiproduktehersteller Eiererzeuger, -großhändler (ausgenommen Landwirte die ausschließlich Direktvermarkten) Speiseölhersteller und -abfüller Margarinehersteller Speiseöl- und Pflanzenfettgroßhändler Mayonnaisenhersteller Hersteller von Feinkosterzeugnissen Mühlen Getreide- und Mahlproduktengroßhändler Stärkehersteller Brot- und Backwarenfabriken Teigwarenfabriken und -hersteller Bäckereien Konditoreien Zuckerfabriken Honigabfüller, -großhändler, Imker Industrielle Speiseeishersteller Gewerbliche Speiseeishersteller Ortsfeste und nicht ortsfeste Speiseeisverkaufsstellen (unverpacktes Eis) Schokoladewarenfabriken und -hersteller Zuckerwarenfabriken und -hersteller Schokolade- und Zuckerwarenhandel Gemüse-, Obst- und Pilzgroßhändler Gemüse- Obst- und Pilzeinzelhändler Obstverarbeiter Gemüseverarbeiter Seite 4 von 5
5 11 05 Pilzverarbeiter Gewürzhersteller Gewürzgroßhändler Senfhersteller Hersteller alkoholfreier Getränke Kaffeeröstereien, Hersteller von Kaffee-Ersatz Teeabpacker Brauereien Weinhändler Spirituosenhersteller Erzeuger sonstiger alkoholhaltiger Getränke Abfüller von natürlichem Mineralwasser oder Quellwasser Abfüller von Tafelwasser, Trinkwasser oder Sodawasser Essighersteller Hersteller von Teig-, Backmischungen, Backtriebmitteln Salinen Zusatzstoffhersteller Hersteller von diätetischen Lebensmitteln, Kindernahrung und Verzehrprodukten Großhändler mit diätetischen Lebensmitteln, Kindernahrung und Verzehrprodukten Reformwarenhändler, Einzelhändler mit Verzehrprodukten Fitness-Studios Hersteller von kosmetischen Mitteln Großhändler mit kosmetischen Mitteln Drogerien, Parfumerien Friseure, Kosmetiksalons, Massage-, Fußpflege- und Bräununginstitute öffentliche Apotheken Hersteller von Gebrauchsgegenständen (LMSVG 3 Ziff.7) Großhändler mit Gebrauchsgegenständen (LMSVG 3 Ziff.7) Einzelhändler mit Gebrauchsgegenständen (LMSVG 3 Ziff.7) nicht belegt Speisenproduzierende Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung Speisenverteilende Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung Frühstückspensionen mit Konzession nach der GWO Gastgewerbebetriebe einschließlich Buschenschänken mit Konzession nach der GWO Buschenschänken ohne Konzession nach der GWO Hersteller von Fertiggerichten die nicht unter die Betriebsgruppen 2201 bis 2205 fallen Lager- und Kühlhäuser (auch Lagerhaltung der Spediteure) Lebensmittelgroßhändler Lebensmitteleinzelhändler Getränkegroßhändler Nicht ortsfeste Verkaufsstände Sonstige Betriebe Landwirtschaftliche Direktvermarkter (ausgenommen Direktvermarkter von Milch und Milchprodukten) Seite 5 von 5
VERFAHRENSANWEISUNG FÜR DIE RISIKOBEWERTUNG VON BETRIEBEN
Verfahrensanweisung K 020B Version 1.0 Seite 1 von 3 Verfahrensanweisung für die Risikobewertung von Betrieben Gültig ab: 17.2.2006 ersetzt: EDV: NB02823 VERFAHRENSANWEISUNG FÜR DIE RISIKOBEWERTUNG VON
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