Bezirksverein für soziale Rechtspflege Konstanz

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1 Bezirksverein für soziale Rechtspflege Konstanz - Körperschaft öffentlichen Rechts - Vorstand: Fr. Albeck (RegDir in,leiterin der Justizvollzugsanstalt), Vorsitzende Hr. Gerlach (OStA,STA Konstanz) Hr. Haenel (Rechtsanwalt, Konstanz) Hr. Hornstein (Vors. Richter am Landgericht Konstanz) Hr. Klaiber (Direktor des Amtsgerichts Konstanz) Fr. Rebholz (Bewährungshelferin, Konstanz), Stv. Vorsitzende Hr. Rothacker (Bewährungshelfer, Konstanz) Fr. Märzendorfer (Amtsanwältin, STA Konstanz), Geschäftsführerin Hr. Wilz (Rechtspfleger, STA Konstanz), Rechnungsführer Geschäftsstelle: Untere Laube Konstanz Bankverbindung: Postbank Karlsruhe IBAN DE Wohnheim und Beratungsstelle: Team: Hussenstraße Konstanz Tel /23163 Fax 07531/22986 mail@anlaufstelle-konstanz.de Andrea Knaus (Dipl.Soz.päd.) Hans-Peter Koy (Dipl.Soz.arb.) Peter Steigmiller (Dipl.Soz.arb.)

2 Vorwort Die Straffälligenhilfe Konstanz unterstützt, betreut und berät Klienten während und nach der Haft. Hauptziel ist es, gemeinsam Voraussetzungen für geordnete Lebensverhältnisse zu erarbeiten und eine soziale und berufliche Integration zu ermöglichen. Durch unsere Arbeit soll erreicht werden, dass Straffällige Abstand von delinquenten Verhaltensweisen nehmen und straffrei leben. Unsere Hilfsangebote orientierten sich an Qualitätsstandards und den Möglichkeiten der Klienten. Durch Motivationsarbeit und soziale Kontrolle soll die Haltung des Straffälligen positiv beeinflusst werden und durch die Hilfestellungen eine Verbesserung der Lebenssituation erreicht werden. Der Klient erhält durch diese Unterstützung die Möglichkeit, sich mit seiner Straffälligkeit auseinander zu setzen und Ursachen zu bearbeiten. So trägt unsere Arbeit zur Vermeidung neuer Straftaten und somit auch zur Vermeidung weiterer Opfer bei. Wesentliche Grundlage hierfür ist nach wie vor die ideelle und finanzielle Unterstützung durch Mitglieder und Förderer des Vereins. Hierfür möchten wir uns bei allen bedanken. Der vorliegende Jahresbericht beschreibt die Entwicklungen in den Arbeitsbereichen im Jahr Konstanz, im April 2016 Andrea Knaus Hans-Peter Koy Peter Steigmiller 2

3 Übersicht Seite Wohnheim 3 Intensivhilfen nach 67 SGB XII 6 Beratungsstelle 7 Anti-Gewalt-Training 10 Vermittlung gemeinnütziger Arbeit 11 Wohnheim Mit 3094 Belegtagen hatte das Wohnheim eine deutlich höhere Belegung als im Vorjahr (2481 Belegtage). Das Wohnheim war durchschnittlich mit 8,5 Bewohnern belegt (Vorjahr: 6,8). Wohnheimbelegung im Jahresverlauf ,87 8,77 7,82 7,42 7,42 8 9,42 10,87 8,23 7,97 10,27 6,65 Jan Feb Mrz Apr Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Die Belegung war relativ konstant, mit Spitzen im August und November. So war es möglich, die Zimmer bis auf wenige Tage einzeln zu belegen. Hierdurch bot sich für die Bewohner eine befriedigende Wohnsituation, gleichzeitig wurden aber auch Konfliktsituationen unter den Bewohnern vermieden. Von den insgesamt 27 Bewohnern sind 20 im Berichtsjahr eingezogen. Davon war der überwiegende Teil (13) zuvor in der 3

4 Vollzuganstalt Konstanz mit Außenstelle Singen inhaftiert, was die regionale Ausrichtung der Einrichtung unterstreicht. Auch die 2 Bewohner, die aus anderen Vollzugsanstalten in Baden- Württemberg kamen, hatten bereits vor der Inhaftierung ihren Lebensmittelpunkt im westlichen Bodenseegebiet. 5 Bewohner waren unmittelbar vor der Wohnheimaufnahme nicht in Haft. Die Alterszusammensetzung zeigte sich 2015 ähnlich wie im Vorjahr. 41 % der Bewohner waren jünger als 30 Jahre. Lediglich die Zahl der 40 60jährigen und der über 60jährigen nahm im Vergleich zum Vorjahr leicht zu. Alterszusammensetzung der Bewohner über Bei einem Großteil der Bewohner spielten weiterhin Suchtprobleme eine Rolle. Bei 7 Bewohnern bestand eine Alkohol- und bei 7 eine Drogenproblematik. 3 zeigten ein süchtiges Spielverhalten. In diesen Fällen wurden regelmäßige Kontakte zur Suchtberatung vereinbart, was den Betroffenen einen zusätzlichen Rahmen schaffte, der auch überwiegend als positiv und unterstützend erlebt wurde. Der Arbeitsmarkt bot selbst Personen ohne berufliche Qualifikation ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten. Allerdings kam es bei einem großen Teil unserer Bewohner während ihres Wohnheimaufenthaltes aufgrund psychischer Schwierigkeiten, einer Suchtproblematik oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht zur Arbeitsaufnahme. 5 Bewohner waren aufgrund ihres Alters bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. 4

5 9 Bewohner haben während Ihres Wohnheimaufenthaltes zwar eine Arbeit aufgenommen, allerdings gelang es nur 4 Bewohnern, diese langfristig auch zu halten. vorwiegende Einkommenssituation Erwerbseinkommen 4 Rente 3 Arbeislosengeld 1 2 Arbeitslosengeld 2 16 Grundsicherung 2 Die Unterstützung bei der Wohnungssuche und beim Übergang in normale Wohnverhältnisse war weiterhin ein wichtiges Feld in unserer Arbeit. Da die Chancen unserer Bewohner auf eine bezahlbare Wohnung direkt in Konstanz beinahe aussichtslos sind, haben wir generell eine Wohnungssuche in den Umlandgemeinden empfohlen und unterstützt. 9 Bewohner zogen vom Wohnheim direkt in eine geeignete Unterkunft. Bewohner, die das Wohnheim ohne Mitteilung einer neuen Anschrift verlassen haben, sind, soweit uns bekannt wurde, meist bei Freunden und Bekannten oder zumindest in einer Notunterkunft untergekommen. 4 Bewohner begaben sich vom Wohnheim aus in Therapie und 2 in Haft (allerdings nicht wegen neuer Straftaten während der Zeit des Wohnheimaufenthaltes) Die durchschnittliche Wohndauer betrug 4,7 Monate. Wohndauer bei Auszug bis 2 Monate 2-4 Monate 4-6 Monate 6-8 Monate über 8 Monate 5

6 Intensivhilfen nach 67 SGB XII Für die ambulante Betreuung von Straffälligen im Rahmen von Hilfen nach 67 ff. SGB XII (Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) erhalten wir Zuschüsse vom Landkreis Konstanz. Für die Zielgruppe unserer Arbeit sind diese Hilfen ein wichtiges Angebot, da es im Landkreis Konstanz keine andere Einrichtung für Straffällige gibt. Die Hilfen richten sich im Allgemeinen an die Bewohner der Wohneinrichtung Hussenstraße 53 mit anschließender Nachbetreuung. Im Wesentlichen wurden die Hilfen als Beratung und persönliche Betreuung, sowie im Bereich der Arbeits- und Wohnungssuche geleistet. Die Klienten sollen während der Hilfedauer befähigt werden, künftig ihr Leben von der Hilfe unabhängig zu gestalten. Damit wirkt jede Maßnahme auf ein zeitliches Ende und auf die Verselbstständigung der Klienten hin. Im Jahr 2015 wurden bei insgesamt 27 Personen Hilfen nach 67 SGB XII geleistet. Mit einem Personaleinsatz von 68 % einer SozialarbeiterInnenstelle wurden im Durchschnitt monatlich 9,53 Personen betreut. Von den 27 Personen waren 11 Personen bis 30 Jahre (41%) 9 Personen 31 bis 50 Jahre (33%) 7 Personen über 50 Jahre (26%) Von 21 abgeschlossenen Hilfen betrachten wir 16 als erfolgreich (dies entspricht 76 %). Bei 6 Bewohnern werden die Hilfen im Jahr 2016 fortgesetzt. 6

7 Beratungsstelle Die Beratungsstelle wurde 2015 von insgesamt 126 Klienten in verschiedenen Beratungssituationen aufgesucht. Das differenzierte Angebot unserer Beratungsstelle wird im Folgenden näher beschrieben. Zielgruppe sind Straffällige, Inhaftierte, Haftentlassene und von Inhaftierung bedrohte Personen sowie Angehörige dieses Personenkreises. Offene Beratung In der offenen Beratung wurden 52 Personen betreut. Der Anteil der Frauen lag in diesem Jahr bei 5,5%. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Betroffene, ehemalige Wohnheimbewohner und Angehörige. Im Rahmen der offenen Beratung haben die Klienten die Möglichkeit, uns kennen zu lernen, sich zu informieren und konkrete Informationen einzuholen. Am Ende dieses ersten Kontaktes wird besprochen, ob und in welcher Form eine weitere Unterstützung erforderlich und seitens des Klienten erwünscht ist. Die Angebote der offenen Beratung reichen von einmaligen Kontakten bis hin zu teils mehrjährigen regelmäßigen Kontakten. Die offene Beratung ist Anlaufpunkt für diejenigen, die Rat und Unterstützung suchen. Dafür bieten wir eine offene Sprechstunde oder Beratungstermine an. Die offene Beratung bietet Unterstützung in verschiedenen Bereichen: - Allgemeine Beratung, soziale Einzelfallhilfe - Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen - Unterstützung und Beratung bei persönlichen Konfliktlagen - Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche - Motivationsarbeit und Erarbeiten von Perspektiven und Zielen - Krisenintervention und Klärungsgespräch 7

8 Beratung in Haft Die aufsuchende Beratung in Haft ist in der Regel die erste Kontaktaufnahme zu Inhaftierten und dient der Klärung des Übergangs von Haft in Freiheit. Zur Entlassvorbereitung wurden im Jahr 2015 insgesamt 48 Inhaftierte beraten und betreut. Während zu Inhaftierten in anderen Vollzugsanstalten vorwiegend schriftliche Kontakte bestanden, suchen wir Inhaftierte der Vollzugsanstalt Konstanz und der Außenstelle Singen persönlich auf. Gemeinsam mit den Klienten wird die Entlassung vorbereitet und über ambulante sowie stationäre Hilfsangebote informiert, insbesondere die Betreuung und der Übergang in unser Wohnheim. Nachsorgeprojekt Chance Das Nachsorgeprojekt Chance ist ein Angebot an Haftentlassene, die nicht an die Bewährungshilfe oder eine andere Betreuungsform angebunden sind. Das Angebot ist freiwillig und die Begleitung beginnt bereits in der Haft, um den Übergang in die Freiheit zu regeln und dem sogenannten Entlassungsloch entgegenzuwirken. Im Rahmen des Nachsorgeprojekts Chance suchten wir in der JVA Konstanz 2 Inhaftierte auf. Wir führten Informations- und Motivationsgespräche und informierten die Inhaftierten über das Nachsorgeprojekt Chance. Es wurde abgeklärt, ob ein Hilfebedarf besteht und ob der Klient an einer Betreuung nach der Haft interessiert ist. Im Rahmen des Fallmanagements und Betreuung in Freiheit begleiteten wir 3 Klienten. In einem Fall konnte die Betreuung über einen längeren Zeitraum fortgesetzt werden. Die besonders intensive Betreuung hilft dem Klienten, seine Chancen zu verbessern und Probleme zu bewältigen. Das Fallmanagement bietet hierbei Unterstützung für die Bereiche: Wohnung, Arbeit, Finanzierung, Schulden, Freizeit, Ämter und vieles mehr. 8

9 Projekt Eltern-Kind-Chance Im Projekt Eltern-Kind-Chance stehen die Bedürfnisse und Interessen der Kinder und der Angehörigen von Inhaftierten im Mittelpunkt. Die Hilfen beinhalten Maßnahmen zur Förderung einer positiven Eltern-Kind Beziehung während und nach der Inhaftierung eines Elternteils. Inhaftierte und/ oder Familienangehörige in Freiheit, die sich direkt bei uns melden, bzw. über den Sozialdienst der JVA auf uns zukommen, werden in einem ersten Gespräch über das Projekt Eltern-Kind-Chance und über die konkreten Betreuungsmöglichkeiten informiert. Erst nach Abklärung mit den Angehörigen bzw. dem Sorgeberechtigten des Kindes, ob Interesse an der Beteiligung im Projekt besteht, kann die Familie in Freiheit miteinbezogen werden. Im Jahr 2015 zeigten 3 Klienten aus der JVA Konstanz Interesse an dem Projekt Eltern-Kind-Chance. Einer erfüllte die Qualitätskriterien nicht und ein weiterer Inhaftierter hat sich nicht wieder gemeldet. In dem weiteren Fall sah die Familie in Freiheit keinen Bedarf. Mit dem Inhaftierten wird nun abgeklärt, ob er trotzdem an Beratungsbausteinen Interesse hat. Konfliktberatung Das Angebot der Konfliktberatung beinhaltet sechs Modulgespräche beginnend mit einem Erstgespräch zur Klärung der Indikation und Rahmenbedingungen. In den weiteren Gesprächen werden dann Inhalte zur Tataufarbeitung, zur Auseinandersetzung mit der eigenen Gewalt, Opferempathie sowie Aktivierung von Ressourcen und alternative Handlungsmöglichkeiten behandelt und bearbeitet. Die Konfliktberatung ist ein Angebot für Inhaftierte im offenen Vollzug und ambulante Klienten, die sich mit ihrer Gewalt-problematik auseinandersetzen möchten und eine gerichtliche Auflage haben wurden diese intensiven Modulgespräche mit 6 Klienten geführt. Fünf Konfliktberatungen verliefen in Bezug auf die Erfüllung der Auflage positiv. Ein Klient hat die Konfliktberatung abgebrochen. 9

10 Anti-Gewalt-Training (AGT) Im Jahr 2015 haben sich insgesamt 20 Klienten zu einem AGT gemeldet oder die Auflage wurden uns durch das Gericht bzw. Bewährungshilfe mitgeteilt. Zur Klärung einer geeigneten Maßnahme insbesondere zum AGT werden Einzelgespräche geführt. Diese Vorgespräche dienen zur Information sowie zur Motivations- und Eignungs-klärung. Hierbei wird u. a. geklärt, welche Maßnahme geeignet ist und welche Unterstützung der Klient benötigt. Mit einem Teil der Klienten beginnen dann die Vorbereitungen auf das AGT und wir führen bis zum Trainingsbeginn regel-mäßige Motivationsgespräche. Bei einer anderen Gruppe werden alternative Lösungen gesucht und vorgeschlagen. Eine dieser Möglichkeiten ist z. B. bei Häuslicher Gewalt die Überleitung an die Beratungsstelle pro familia oder in die von uns angebotenen Konfliktberatung. Sechs Klienten nahmen den Kontakt nicht auf oder brachen ihn ab. Das AGT richtet sich an erwachsene gewaltbereite Männer. Es ist eine konfrontative delikt-, defizit- und ressourcenorientierte sozialpädagogische Trainingsmaßnahme. Das Training umfasst ca. 65 Stunden und dauert ca. 6 Monate. Es beginnt jeweils im September bzw. Oktober. Es werden Themen wie Opferperspektive, Konfliktmuster, Auslöser der Tat und Tatbewusstsein bearbeitet. Methodisch werden u.a. Einzelinterviews, Tatkonfrontation auf dem Heißen Stuhl, Gruppenübungen und -gespräche eingesetzt. Ziel des Trainings ist der Erwerb gewaltfreier Handlungsformen, Entwicklung sozialer Kompetenzen und der Empathie für das Opfer. Im Oktober 2015 haben wir wieder ein Training mit 5 Teilnehmern begonnen. 10

11 Vermittlung gemeinnütziger Arbeit - zur Tilgung einer Geld-, bzw. Ersatzfreiheitsstrafe - zur Erfüllung einer Bewährungsauflage - zur Erfüllung einer Auflage mit Verfahrenseinstellung Zuständigkeitsbereich: gesamter Landkreis Konstanz und AG- Bezirk Überlingen mit Vermittlungsstellen in Konstanz (Beratungsstelle), Singen (Amtsgericht) und Überlingen (Bürgerbüro). Neben der Vermittlungs- und Kontrollfunktion leisten wir auch konkrete Hilfestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation. Vermittlungsaufträge in 2015 insgesamt bearbeitet 484 (- 39) Übernahmen aus dem Vorjahr 123 (- 17) Neubeauftragungen in (- 22) Die Anzahl der Neubeauftragungen ist 2015 im Vergleich zu den Vorjahren erneut leicht zurückgegangen. Dies entspricht einer landesweiten Entwicklung. Gleichzeitig erhöhte sich aber nach unserem Eindruck der Anteil von Personen mit Vermittlungshemmnissen. Dies betraf gesundheitliche (körperliche und psychische) Einschränkungen, Suchtproblematik, fortgeschrittenes Alter, fehlende Kinderbetreuung, Arbeitsentwöhnung und fehlende Sprachkenntnisse. Verteilung der Neuaufträge nach Vermittlungsstellen Singen Konstanz Überlingen 195 (- 27) 109 (+5) 57 (+/- 0) Vermittlungsgrundlage (bei den Neuaufträgen) Umwandlung Auflagen Auflagen Einstellungen von Geldstrafen ohne BwH mit BwH 153 a StPO 193 (-48) 41 (+11) 64 (+9) 63 (+6) 11

12 Viele der in den letzten Jahren noch Vermittelten mit normaler Leistungsfähigkeit scheinen hingegen inzwischen wieder im Arbeitsprozess zu stehen und ggfls. Geldstrafen nicht mehr abzuarbeiten sondern zu bezahlen. Abgeschlossene Aufträge ( 2015) vollständig teilweise gescheitert gesamt erledigt erledigt 215 (59,1%) 59 (16,2%) 90 (24,7%) 364 (100 %) Gründe für das Scheitern (mehrfache Gründe möglich) kein Kontakt 43 langfristig arbeitsunfähig 16 Arbeit nicht angetreten 19 psychische Probleme 5 Ableistung abgebrochen 13 keine Motivation 9 Suchtproblematik 12 in Haft 0 Bearbeitungsdauer <3 Monate 3-6 Monate 6-12 Monate >12 Monate Umwandlung von Geldstrafen (16.480) Auflagen ohne BwH Geleistete Arbeitsstunden (2.211) Auflagen mit BwH (2.901) Einst. 153a StPO (889) insgesamt geleistete Arbeitsstunden: (22.480) Durch die Tilgung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit konnten im Jahr Hafttage vermieden werden (Dies entspricht ca. 11,15 Haftplätzen). Dies war letztlich nur mit Unterstützung, Engagement und Geduld der Einsatzstellen und deren Mitarbeitern möglich. 12

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