Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
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- Matilde Schulze
- vor 7 Jahren
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1 Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt Bereich Soziale Leistungen Potsdam Tel Eingangsstempel Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe 1. Antragsteller und Kind Name des Antragstellers Bitte für jedes Kind einen gesonderten Antrag ausfüllen! Vorname des Antragstellers Geburtsdatum Anschrift des Antragstellers Telefonnummer Name des Kindes Vorname des Kindes weiblich männlich Geburtsdatum Anschrift des Kindes 2. Besuchte Einrichtung (Kita, Schule, Hort) Bitte Schulbescheinigung beifügen. Kita Schule Hort Anschrift der Einrichtung Name der Einrichtung Ansprechpartner Telefonnummer Kita Schule Hort Anschrift der Einrichtung Name der Einrichtung Ansprechpartner Telefonnummer 3. Leistungsbezug Ich/wir beziehe/n Sozialleistungen gemäß: SGB II SGB XII WoG BKGG AsylbLG seit dem: Zum Nachweis des Leistungsbezuges reiche ich meinen/ unseren letzten Bewilligungsbescheid vom für den Zeitraum vom ein. Ich/Wir beziehe/n keine der o. g. Sozialleistungen. (Bitte Einkommens- und Vermögensnachweise und ggf. den Ablehnungsbescheid beifügen) 4. Für das o.g. Kind werden folgende Leistungen beantragt: Eintägige Ausflüge der o. g. Kita Schule Die Bestätigung der Kita / Schule für den Ausflug am ist beigefügt wird nachgereicht. Mehrtägige Klassenfahrten der o. g. Schule Die Bestätigung der Kita/Schule für die Fahrt vom ist beigefügt wird nachgereicht. Persönlicher Schulbedarf (nur für Empfänger WoG, BKGG, SGB XII, AslylbLG) Das Kind besucht die. Klasse der o. g. Schule. Angemessene und erforderliche Lernförderung Die Bescheinigung der Schule über die Erforderlichkeit mit verbaler Einschätzung der Fachlehrer ist beigefügt wird nachgereicht. Letztes Zeugnis ist beigefügt wird nachgereicht. Schülerfahrkosten Über die Übernahme von Schülerfahrkosten wurde in der Vergangenheit bereits von anderer Stelle entschieden. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Antrag wurde bewilligt.
2 Gemeinschaftliches Mittagessen in Kita Das o. g. Kind besucht im Zeitraum von die o. g. Kita und nimmt monatlich durchschnittlich an gemeinschaftlichen Mittagessen teil. Tagen am Schule Das o. g. Kind nimmt regelmäßig an dem in der Schule angebotenen gemeinschaftlichen Mittagessen teil. Hort Das o. g. Kind nimmt von an dem im Hort angebotenen gemeinschaftlichen Mittagessen teil. Der Vertrag mit dem Caterer bzw. dem Träger der Kindertageseinrichtung ist beigefügt. wird nachgereicht. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Aktivität/Vereinsmitgliedschaft im Zeitraum von - Name des Vereins Anschrift des Vereins Die Kosten hierfür betragen Euro monatlich im Quartal im Jahr Bestätigung über die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ist beigefügt. wird nachgereicht. Die Schülerfahrkosten und der Persönliche Schulbedarf sollen wie folgt überwiesen werden: Kontonummer Bankleitzahl Kontoinhaber Kreditinstitut Erklärung zum Datenschutz Ich bin damit einverstanden, dass die für die Bearbeitung des Antrages zuständige Stelle die erforderlichen Daten bei der Kita bzw. der Schule einholt und entbinde die zuständige Fachkraft von der Schweigepflicht. Der Erhebung und Speicherung meiner obigen Angaben stimme ich mit meiner Unterschrift zu. Mit der Übermittlung meiner notwendigen Daten (Namen der Eltern u. des Kindes, Jahrgangsstufe, Schule bzw. Kita) an das mit der Mittagessenversorgung beauftragt Unternehmen bin ich einverstanden. Aufgrund von Direktzahlungen an den Caterer ist Ihre Zustimmung erforderlich. Die Zustimmung wird von mir freiwillig abgegeben. Ein Widerruf der Erklärung ist durch mich jederzeit möglich. Datum, Unterschrift Antragsteller Datum, Unterschrift gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen Die von Ihnen erbetenen Angaben sind für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich. Die Daten werden gemäß 67 a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) erhoben. Wer Sozialleistungen beantragt, muss nach 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen, andernfalls kann der Leistungsträger die Leistung nach 66 SGB I ganz oder teilweise versagen. Bitte überprüfen Sie nochmals, ob Ihre Angaben richtig und vollständig sind. Sie können damit zu einer beschleunigten Antragsbearbeitung und raschen Entscheidung beitragen. Das Merkblatt über Leistungen zum Bildungs- und Teilhabe-Paket habe ich erhalten und seinen Inhalt zur Kenntnis genommen. Wahrheitswidrige Angaben bzw. das Verschweigen von entscheidungserheblichen Tatsachen werden strafrechtlich verfolgt oder können nach 63 SGB II als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Zu Unrecht empfangene Leistungen müssen zurückerstattet werden. Ich versichere, dass ich alle Angaben richtig und vollständig erbracht habe. Änderungen, insbesondere zu meinen/unseren Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen werde ich dem Sozialhilfeträger/ Kommunalen Träger unaufgefordert und unverzüglich mit Eintritt der Änderung mitteilen. Datum, Unterschrift Antragsteller Datum, Unterschrift gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen 09/11
3 Anlage zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bestätigung über die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Leistungsanbieter Name des Trägers: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Ansprechpartner/Telefon: Bestätigung der Vereinsmitgliedschaft Ich bestätige, dass das Kind/ der Jugendliche Name des Kindes: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: seit dem Mitglied beim ist. Tag/Monat/Jahr Art Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt: EUR. Bitte überweisen Sie den monatlichen Mitgliedsbeitrag (max. 10,00 ) wie folgt: Kontoinhaber: Kreditinstitut: BLZ: Kontonummer: Ich bestätige die Richtigkeit der o.g. Angaben. Ort Datum Stempel und Unterschrift des Leistungsanbieters
4 MERKBLATT für die Beantragung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT-Leistungen) Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist zuständig: Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt Hegelallee 6-10, Haus 2 (Eingang Jägerallee) Bereich Soziale Leistungen Ansprechpartner: Frau Astapuk Zi. 215 Tel Herr Gericke Zi. 216 Tel Frau Adler Zi. 218 Tel Herr Pietzner Zi. 214 Tel Herr Hagen Zi. 217 Tel Herr Müller Zi. 212 Tel Sprechzeiten: Dienstags von 9:00 Uhr 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr 18:00 Uhr Donnerstags von 9:00 Uhr 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr 16:00 Uhr Was muss ich tun, um BuT-Leistungen in Anspruch nehmen zu können: Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind, jeden Jugendlichen und jungen Erwachsenen 25 Jahre ein eigener Antrag zu stellen. Innerhalb des Antrags können mehrere Leistungen beantragt werden. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen gesonderten Bescheid. Sie bekommen die bewilligten Leistungen entweder in Form eines personalisierten Gutscheines, den Sie dann bei dem jeweiligen Anbieter abgeben oder die Kosten werden von der Behörde direkt an den Leistungserbringer (z.b. Schule, Kindertageseinrichtung oder Verein) überwiesen. Die Leistungen werden auf den Leistungszeitraum befristet und frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Für die Zeit ab gibt es Übergangsregelungen, die nachträgliche Pauschalerstattungen vorsehen, wenn nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen förderfähige Aufwendungen für Bildung und Teilhabe ab Jahresbeginn entstanden sind. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese als Nachweise benötigen. Eine Schulbescheinigung ist dem Antrag auf BuT beizulegen. Wer kann diese Leistungen in Anspruch nehmen? Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die folgende Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), sowie Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoG) Leistungsarten Leistungsart Antrag Leistungsumfang in Höhe von vollendetes 18. Lebensjahr vollendetes 25. Lebensjahr A) Eintägige Ausflüge (Kita oder Schule) ja Tatsächliche Kosten x B) Mehrtägige Fahrten ja Tatsächliche Kosten C) Persönlicher Schulbedarf ja 100 pro Schuljahr (70 erstes Schulhalbjahr/ 30 zweites Schulhalbjahr) D) Schülerbeförderung ja Erforderliche tatsächliche Kosten x E) Angemessene Lernförderung ja Angemessene Kosten x x
5 F) Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Mittagessen Schule ja Mehraufwendungen je Anzahl Schultage Mittagessen KITA / Hort ja Mehraufwendungen x G) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ja Monatlich 10 x x A und B) Eintägige KITA- oder Schulausflüge und B) Mehrtägige Fahrten Kinder in Tageseinrichtungen sowie Schülerinnen und Schüler in allgemein- oder berufsbildenden Schulen zum Alter von 25 Jahren können diese Leistung erhalten. Ausgenommen sind Berufsschülerinnen/-schüler mit Ausbildungsvergütung. Eine Bestätigung der KITA oder Schule ist beizufügen. Es werden die tatsächlichen Kosten für den Ausflug erbracht. Nicht zu den tatsächlichen Ausflugskosten gehören: Taschengeld (im Regelbedarf enthalten) Spezifische Bekleidung (z.b. Sportzeug, Badezeug ) Fahrgeld, wenn der Ausflug innerhalb der Stadt Potsdam stattfindet und monatliche Leistungen im Rahmen der Schülerbeförderung gewährt wird/ werden kann. C) Persönlicher Schulbedarf Um die Schüler mit den nötigen Lernmaterialien (z.b. Schultaschen, Taschenrechner, Zirkel u. ä.) angemessen auszustatten, wird bei Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung ein Zuschuss von jährlich insgesamt 100 gezahlt. Zu Beginn des Schuljahres zum erfolgt eine Zahlung in Höhe von 70 und zum eine Zahlung in Höhe von 30. D) Schülerbeförderung Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene weiterführende Schule besuchen, sind teilweise auf Schülerbeförderung angewiesen. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht von anderer Stelle übernommen, werden diese Ausgaben erstattet. Kann die Monatsfahrkarte auch privat genutzt werden, so wird der bereits im Regelbedarf enthaltene Anteil für Beförderungsleistungen abgezogen. Wird eine andere als die nächstgelegene Schule besucht, so ist die Gewährung dieser Leistung ausgeschlossen. E) Angemessene Lernförderung Für Schülerinnen und Schüler, die versetzungsgefährdet sind oder die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele nicht erreichen, kann diese Leistung beantragt werden, wenn eine Verbesserung kurzfristig und nur mit einer außerschulischen Lernförderung erzielt wird. Voraussetzung ist, dass die Schule den erforderlichen Förderbedarf schriftlich bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Es ist außerdem die konkrete Angabe erforderlich, wer die Lernförderung durchführen soll. Bei Bewilligung werden personalisierte Gutscheine ausgehändigt. Die bewilligende Behörde rechnet direkt mit dem Leistungserbringer ab. Für das Erreichen einer besseren Note oder einer besseren Schulartenempfehlung (z.b. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden. F) Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Erbracht wird ein Zuschuss zu den Kosten der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z.b. belegte Brötchen, Gebäck) wird nicht bezuschusst. Daneben ist von Ihnen ein Eigenanteil in Höhe von 1 Euro pro Mittagessen zu übernehmen. Zum Nachweis legen Sie bei Antragstellung bitte die Anmeldung Ihres Kindes zur Mittagsverpflegung beim Essenanbieter (z.b. Kantinenpächter) vor, aus der hervorgeht: der Name des teilnehmenden Kindes/Jugendlichen, der Name der Schule bzw. Kindertageseinrichtung, der Zeitraum (Anzahl der Tage je Monat), in dem das Kind/der Jugendliche die Mahlzeit einnimmt und die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen. G) Soziale und kulturelle Teilhabe Mit dieser Leistung soll Kindern und Jugendlichen zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Teilnahme in Vereinsund Gemeinschaftsstrukturen ermöglicht und angeleitete Aktivität im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich gefördert werden. Die Leistung im Wert von monatlich zu 10 Euro kann gewährt werden für: Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.b. Fußballverein), Unterricht in künstlerischen Fächern (z.b. Musikunterricht an Musik- und Volkshochschulen -VHS-), angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.b. Angebote der VHS und Bürgerhäuser, Theaterworkshops und vergleichbare Gemeinschaftsveranstaltungen) sowie Teilnahme an Freizeiten (z.b. Pfadfinder, Theaterfreizeit o.ä.). Bitte beachten Sie: Familiäre Aktivitäten, wie z.b. Schwimmhalle und Kinobesuch können nicht gefördert werden. Der monatliche Betrag kann auf Wunsch auch auf mehrere Anbieter anteilig verteilt werden. Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung oder der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag, aber auch eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/ Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen.
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