dem Amte vorbehalten Einreichtermine: Montag, ; Donnerstag, und Freitag, Universitärer Berufsbildungskurs

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1 dem Amte vorbehalten Zeitraum 2015/ Autonome Provinz Bozen Abteilung Bildungsförderung Amt für Hochschulförderung Andreas-Hofer-Straße Bozen Tel Fax cornelia.lintner@provinz.bz.it Tel Fax fulvia.sottsass@provinz.bz.it hochschulfoerderung@provinz.bz.it hochschulfoerderung.dirittostudiouni@pec.prov.bz.it Parteienverkehr: MO, DI, MI, FR: Uhr DO / Uhr Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe für Postuniversitäre Ausbildungen (Landesgesetz vom 30. November 2004, Nr. 9, i. g. F.) Einreichtermine: Montag, ; Donnerstag, und Freitag, Weiterbildungsmaster Doktorat Spezialisierungskurs Universitärer Berufsbildungskurs Ausbildungs- und Berufspraktikum Sonderlehrbefähigungskurse Der Antragsteller/die Antragstellerin geboren am/ in Zuname Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Vorname Geburtsort Steuernummer Antragsteller/Antragstellerin Steuernr. Ehepartner/Ehepartnerin o. Lebensgefährte/Lebensgefährtin wohnhaft in Adresse Telefon Postleitzahl Wohnsitzgemeinde Fraktion, Straße/Platz, Hausnummer Telefon Handy Ich erkläre, in die Wettbewerbsausschreibung zur Gewährung einer Studienbeihilfe für postuniversitäre Ausbildungen Einsicht genommen zu haben. Ich erkläre die nachstehenden Daten unter eigener Verantwortung und in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen laut Artikel 76 des D.P.R. Nr. 445/2000, i. g. F., im Falle unwahrer oder unvollständiger Angaben. Auch bin ich darüber in Kenntnis, dass Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der Angaben durchgeführt werden (Artikel 2, Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, i. g. F.). Um die Angaben überprüfen zu können, ermächtige ich die Landesverwaltung, alle erforderlichen Daten bei den zuständigen Stellen einzuholen. Laut Landesgesetz Nr. 17/1993 verliert der/die Betroffene im Falle unwahrer und/oder unvollständiger Angaben sein Anrecht auf Vergünstigungen. Der zurückzuzahlende Betrag kann bis zum Zehnfachen des unrechtmäßigen bezogenen Teils der Vergünstigung betragen mit zuzüglicher Geldbuße.

2 BANKVERBINDUNG 2 ACHTUNG: Das Konto muss auf den Namen des Antragstellers lauten. Die Angabe der Bankkoordinaten ist verpflichtend, da ab alle Zahlungen der öffentlichen Verwaltung, welche einen Betrag von Euro 1.000,- und darüber zum Gegenstand haben, im Sinne des Art. 12, Absatz 2, Buchstabe c) des G.D. Nr. 201/2011 nur mehr auf elektronischem Wege durch die Bank oder die Post durchgeführt werden dürfen. Bankinstitut IBAN (leserlich) genaue Bezeichnung des Bankinstitutes BIC/SWIFT das Konto muss auf den Namen des Antragsstellers/ der Antragstellerin lauten I. VORAUSSETZUNGEN Der/Die Studierende erklärt: (Zutreffendes ankreuzen) Ich bin EU-Bürger bzw. EU-Bürgerin Nicht-EU-Bürger bzw. Nicht-EU-Bürgerin mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung EG für Italien Nicht-EU-Bürger bzw. Nicht-EU-Bürgerin ohne langfristiger Aufenthaltsberechtigung EG für Italien Nutznießer bzw. Nutznießerin eines Subsidiärschutzes (2004/83/EG) Flüchtling und habe meinen Wohnsitz in Südtirol seit Tag/Monat/Jahr nicht in Südtirol. Ich erkläre, im Verzeichnis der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen ( AIRE- Register ) eingetragen zu sein. Ich habe folgendes Hochschulstudium abgeschlossen: Universität Studienrichtung Akademischer Grad Gesetzliche Studiendauer Datum des Erwerbs des akademischen Titels Ich habe keine postgraduale Ausbildung derselben Art (Master/Spezialisierungskurs oder Berufspraktikum oder Doktorat oder den Universitären Berufsbildungskurs oder die Sonderlehrbefähigungskurse) bereits abgeschlossen. Ich nehme für denselben Zeitraum keine anderen Beihilfen zur Bildungsförderung in Anspruch, die von öffentlichen Einrichtungen oder von privaten Einrichtungen oder Körperschaften gewährt werden, die öffentliche Beiträge erhalten.

3 3 1. Weiterbildungsmaster oder Spezialisierungskurs Masterstudiengang der Grundstufe in Italien (nach einem dreijährigen Hochschulstudium, z.b. Bachelorstudium) Masterstudiengang der Aufbaustufe in Italien (nach einem vierjährigen Hochschulstudium, z.b. Diplom- oder Magisterstudium) postgradualer Master im Ausland, welcher nicht einem Fachlaureat entspricht Spezialisierungskurs (nach einem mindestens vierjährigen Hochschulstudium, z.b. Diplom- oder Magisterstudium) Achtung: Fernstudien werden nicht berücksichtigt Bezeichnung des Masters oder Spezialisierungskurses Bezeichnung der Universität/Einrichtung Ort Studienkredite: Erklären Sie die Studienkredite, die im Kursjahr, für das eine Studienbeihilfe beantragt wird, erzielt werden. oder Arbeitsstunden: Erklären Sie die Arbeitsstunden, die im Kursjahr, für das eine Studienbeihilfe beantragt wird, geleistet werden. Diese sind nur dann anzuführen, wenn aufgrund der geltenden Studienordnung die Angabe von Studienkrediten nicht möglich ist. Gesamtdauer des Kurses: vom Anfangsdatum bis zum Enddatum Für den folgenden Zeitraum beantrage ich eine Beihilfe (max. 365 Tage): vom bis zum Anfangsdatum Enddatum Ich besuche den Master/Kurs an mindestens 3 Tagen pro Woche Ich besuche den Master/Kurs an mindestens 10 Tagen im Monat

4 4 2. Ausbildungs- und Berufspraktikum Ich absolviere folgendes Ausbildungs- oder Berufspraktikum, welches Voraussetzung für die Zulassung zu Staatsprüfungen, für die Eintragung in Berufsalben oder für die Berufsbefähigung ist oder für das jeweilige Berufsbild vorgesehen ist: Bezeichnung des Praktikums Bezeichnung der Einrichtung Ort Wochenstunden Gesamtdauer des Praktikums: vom Anfangsdatum bis zum Enddatum Für den folgenden Zeitraum beantrage ich eine Beihilfe (mind. 120 Tage, max. 365 Tage): vom bis zum Anfangsdatum Enddatum ich erhalte vom Arbeitgeber für den Zeitraum, für den ich eine Studienbeihilfe beantrage, ein monatliches Praktikumsentgelt (Bruttobetrag) bzw. eine monatliche Entlohnung (Bruttobetrag) von Euro für Monate.

5 5 3. Doktorat ich absolviere das folgende Forschungsdoktorat oder Doktoratsstudium Bezeichnung des Doktorats Bezeichnung der Universität Studienort Gesamtdauer des Doktorats: vom Anfangsdatum bis zum Enddatum Für den folgenden Zeitraum beantrage ich eine Beihilfe (mind. 180 Tage, max. 365 Tage): vom bis zum Anfangsdatum Enddatum Ich habe die gesetzliche Studiendauer des Doktorats nicht um mehr als ein Jahr überschritten; Ich habe keinen Wettbewerb für eine Doktorandenstelle gewonnen und beziehe kein Doktorandenstipendium; Ich habe keine Dissertations- oder Promotionsstelle an einer Universität; Ich bin als wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. als Projektmitarbeiter/Projektmitarbeiterin angestellt und beziehe im Rahmen meiner Forschungstätigkeit für das Doktorat ein monatliches Gehalt (Bruttobetrag) von Euro für Monate.

6 4. Universitärer Berufsbildungskurs oder Sonderlehrbefähigungskurse 6 Universitärer Berufsbildungskurs Sonderlehrbefähigungskurse Bezeichnung Bezeichnung der Universität Ort Studienkredite: Gesamtdauer: vom Anfangsdatum bis zum Enddatum

7 7 II. ERFASSUNG DER FAMILIENSITUATION Die folgenden Personen (einschließlich des Antragstellers/der Antragstellerin) leben in der Familiengemeinschaft: - Ehepartner/Ehepartnerin; - Lebensgefährte/Lebensgefährtin, wenn dieser/diese seit mindestens mit dem Studierenden/der Studierenden in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, auch wenn dieser/diese nicht auf demselben Familienstandsbogen aufscheint; - bei gemeinsamen Kindern ist der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin in jedem Fall anzugeben; - zu Lasten lebende Personen, sofern sie auf dem Familienstandsbogen aufscheinen Verwandtschaftsgrad Vor- und Zuname Geburtsdatum Geburtsort Zivilstand Beruf Antragsteller/ Antragstellerin EG P AF B W (dem Amt vorbehalten) Für die Inanspruchnahme von Freibeträgen erklärt die Antragstellerin/der Antragsteller Folgendes: ich bin gerichtlich getrennt oder geschieden oder Alleinerzieher/Alleinerzieherin und habe im Jahr 2014 Euro für den Unterhalt bezogen; ich habe keine Unterhaltszahlungen erhalten; das Familienmitglied (Vor- und Zuname) hat eine Behinderung von mindestens 74 % oder eine Invalidität der I. oder II. Kategorie; das Familienmitglied (Vor- und Zuname) war unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Gesuchstellung mindestens drei Monate durchgehend in die Arbeitslosenlisten des zuständigen Arbeitsamtes eingetragen; aus Studiengründen wohnen folgende zu Lasten lebende Personen im Schuljahr/akademischen Jahr 2015/2016 an mindestens 150 Tagen außerhalb der Familie (Vor- und Zunamen der Schüler/Schülerinnen, bzw. Studenten/Studentinnen, und Studienort angeben): ich zahle im Kursjahr, für das eine Studienbeihilfe beantragt wird, Studiengebühren im Ausmaß von für meine postuniversitäre Ausbildung ein. Euro

8 8 III. ERFASSUNG DER EINKOMMENSSITUATION Erklären Sie Ihr im Jahr 2014 im In- und Ausland erzieltes Einkommen und das ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Lebensgefährten/Ihrer Lebensgefährtin, wenn dieser/diese seit mindestens mit dem Studierenden/der Studierenden in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt. Achtung: Lebt der oder die Studierende mit einer Person in eheähnlicher Lebensgemeinschaft und haben sie gemeinsame Kinder, werden auch das Einkommen dieser Person berücksichtigt unabhängig vom Anfangsdatum der Lebensgemeinschaft. Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit 1. Vordruck Einheitliche Bescheinigung 2015 (Summe der Zeilen 1, 3, 4 und 5); 2. Vordruck UNICO Natürliche Personen/2015 (Übersicht RC, Zeilen RC 5 Spalte 3 und RC 9, abzüglich des Betrages aus der Übersicht RP, Zeile RP 22 Spalte 2); 3. Vordruck 730-3/2015 (Zeile 4, abzüglich des Betrages aus der Übersicht E, Zeile E 22 Spalte 2); 4. Das im Jahr 2014 im Ausland erzielte Bruttoeinkommen Euro Antragsteller/ Antragstellerin Euro Ehepartner/ Ehepartnerin oder Lebensgefährte/ Lebensgefährtin Alle übrigen steuererklärungspflichtigen Einkommen 1. Vordruck 730-3/2015 (Zeilen 1, 2, 3, 5, 6, 15 und 147 abzüglich des Betrages aus der Übersicht E, Zeile E 22 Spalte 2 nur wenn dieser Betrag nicht bereits von Zeile 4 abgezogen worden ist); 2. Vordruck UNICO Natürliche Personen/ Übersicht RN, Zeile RN 1 Spalte 1, abzüglich Zeile RN 2, plus Zeile RN 50 Spalte 2 und 3, abzüglich der Beträge aus der Übersicht RC, Zeile RC 5 Spalte 3 und Zeile RC 9 und abzüglich Übersicht RP, Zeile RP 22 Spalte 2 nur wenn dieser Betrag nicht bereits von Zeilen RC 5 Spalte 3 und RC 9 abgezogen worden ist; Übersicht RE, Zeile RE 21 Spalte 2 (nur dann anzuführen wenn die Zeile RE 22, Spalte 2, ausgefüllt ist); Übersicht RG, Zeile RG 31 (nur dann anzuführen, wenn die Zeile RG 32, Spalte 2, ausgefüllt ist); Übersicht RM, Zeile RM 14 Spalte 1; Übersicht LM, Zeile LM 10; 3. Das im Jahr 2014 im Ausland erzielte Bruttoeinkommen Euro Antragsteller/ Antragstellerin Euro Ehepartner/ Ehepartnerin oder Lebensgefährte/ Lebensgefährtin Nicht steuererklärungspflichtige Einkommen das im Jahre 2014 in Italien und im Ausland erzielt wurde (z.b. Wertgutscheine) Euro Antragsteller/ Antragstellerin Euro Ehepartner/ Ehepartnerin oder Lebensgefährte/ Lebensgefährtin

9 IV. ERFASSUNG DES VERMÖGENS Geben Sie Ihr zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vorhandenes Vermögen sowie das ihres Ehepartners/seiner Ehepartnerin oder Lebensgefährten/Lebensgefährtin, wenn dieser/diese seit mindestens mit dem Studierenden/der Studierenden in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, auch wenn er/sie nicht auf demselben Familienstandbogen aufscheint. Achtung: Lebt der oder die Studierende mit einer Person in eheähnlicher Lebensgemeinschaft und haben sie gemeinsame Kinder, werden auch das Vermögen dieser Person berücksichtigt. Bei Personengesellschaften ist das gesamte Gesellschaftsvermögen und der Prozentsatz, mit dem die oben genannten Personen an der Gesellschaft beteiligt sind, anzugeben. Art und Ausdehnung des Grundes müssen anhand des Grundkatasterauszuges oder des Grundbuchauszuges angegeben werden. a. Landwirtschaft und Grundbesitz 9 Meereshöhe (Hofstelle) m Vieh- und Milchwirtschaft (1) landwirtschaftliche Nutzfläche - Acker/Wiese in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Waldfläche mit einem Hiebsatz über 0,8 m³/ha/jahr in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Alm, Hausgarten für den Eigenbedarf, Weide und/oder Waldfläche mit einem Hiebsatz bis zu 0,8 m³/ha/jahr in Eigentum ha ar m² Meereshöhe m Obst- und Weinbau (3) in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Gemüse- und Beerenanbau und Olivenhaine (26) in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Gärtnereibetrieb mit Glashaus (25) in Eigentum ge- / verpachtet Gärtnereibetrieb ohne Glashaus (28) ge- / verpachtet ha ar m² in Eigentum ge- / verpachtet der Großvieheinheiten Nr. b. Hotel- und Gastgewerbe Betriebsart Eigentum Pacht Betriebe Betten % Gemeinde Betriebe Betten % Gemeinde Bar (32) Restaurant (4) Bar und Restaurant (33) Buschenschank (5) Schutzhütte (6) Betrieb 4 oder 5 Sterne* (7) Betrieb 3 Sterne* (8) Betrieb 1 Stern oder 2 Sterne* (9) Zimmer/Jugendherberge (10) Ferienwohnung*² (11) Ferienwohnung*² (11) Ferienwohnung*² (11) Ferienwohnung*² (11) * (falls der Betrieb zusätzlich eine öffentlich zugängliche Bar und/oder Restaurant führt, ist dies ebenfalls anzugeben) *² (je Wohnung die Bettenanzahl getrennt angeben) Auch Urlaub auf dem Bauernhof (Zimmervermietung oder Ferienwohnung) ist anzugeben.

10 c. Handels-, Industrie- Handwerksbetriebe Freiberufler/Freiberufler Handelsvertreter/Handelsvertreterinnen Makler/Maklerinnen 10 Geben Sie bei Personengesellschaften das gesamte Gesellschaftsvermögen und den Prozentsatz der Beteiligung an. Die freiberuflichen Tätigkeiten, sowohl Gesellschaften als auch Einzelbetriebe, sind auf jeden Fall anzugeben. Art der Tätigkeit des Betriebes der Betriebsräume (12) und Prozentsatz der Beteiligung in Eigentum in Pacht Nr. % Nr. % Zusätzlich zu den eventuell für den Betrieb genutzten Räumlichkeiten (Büros, Lager, Geschäfte, etc.) wird auch der Sitz des Betriebes und/oder der Ort, an dem die Bücher und sämtliche Dokumentation über den Betrieb aufbewahrt wird, herangezogen. Sofern keine Betriebsräume vorhanden sind und die buchhalterische Dokumentation bei einem Steuerberater aufbewahrt wird, ist eine diesbezügliche Erklärung des Steuerberaters notwendig. In diesem Fall ist die der Räume im Antrag mit null zu beziffern. d. Wohnungseinheiten, Keller - Garagen - Magazine - Geschäfte (wenn nicht als Betriebsvermögen verwendet) Die Kategorien sind nur im Gebäudekataster ersichtlich. Kategorie Eigenbedarf* (23) zur Verfügung vermietet Wohnungen A1, A8, A9 (14) % Wohnungen % Wohnungen % A7, A10 (15) A2, A3 (16) A4, A5, A6, A11 (18) F9, F10 Einheiten % Einheiten % Einheiten % C1, D1 bis D9 (20) C2 bis C5 (22) C6, C7 (21) * In der Spalte "Eigenbedarf" sind die Hauptwohnung, sofern sie der Kategorie A2, A3, A4, A5, A6, A7, A11, F9 oder F10 angehört, und die/der dazugehörige Garage/Autoabstellplatz, sofern sie/er der Kategorie C6 oder C7 angehört, zu erklären. Luxuswohnungen der Kategorien A1, A8 oder A9, sowie Einheiten der Kategorien C1 bis C5 und D1 bis D9 im Eigenbedarf, sind als zur Verfügung einzutragen. * Sollte laut Bauordnung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde für die Erstwohnung eine zweite Garage oder ein zweiter Autoabstellplatz zwingend vorgeschrieben sein, so ist diese/r als Eigenbedarf anzugeben und wird nicht bewertet. Alle anderen Einheiten sind - je nach Nutzung - in der Spalte "zur Verfügung" oder "vermietet/verpachtet" anzugeben. Wohnungen und Garagen, die von Verwandten des Antragstellers/der Antragstellerin innerhalb des zweiten Grades als Erstwohnung/Erstgarage benützt werden, sind in der Spalte "vermietet/verpachtet" zu erklären, auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde. Die Einheiten der Kategorie F9 und F10 müssen nur angegeben werden, sofern es sich um Gebäude handelt, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine angegebene Wohnung wird nicht bewertet, wenn sie von der Gemeinde für unbewohnbar erklärt wurde (dies gilt nicht für Neubauten). In diesem Fall muss im Amt eine Unbewohnbarkeitserklärung eingereicht werden. * Falls Dritte Fruchtgenuss oder Wohnrecht (auch Reallast) an Gebäudeeinheiten haben, so sind diese Einheiten nicht anzugeben.

11 e. Finanzvermögen 11 Die Höhe des gesamten Finanzvermögens Bankeinlagen, Obligationen, Staatspapiere, Aktienbesitz und Ähnliches- muss zum Stichtag angegeben werden: Euro Antragsteller/ Antragstellerin Euro Ehepartner/ Ehepartnerin oder Lebensgefährte/Lebensgefährtin Mitteilung laut Datenschutzgesetz (Legislativdekret Nr. 196/2003, i. g. F.) Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes vom 30. November 2004, Nr. 9, i. g. F., verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Direktor der Abteilung Bildungsförderung. Die Daten müssen angegeben werden, um die beantragten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten kann der eingereichte Antrag nicht bearbeitet werden. Auf seine/ihre Anfrage erhält der/die Antragsteller/in im Sinne der Artikel 7-10 des Legislativdekretes Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten sowie Auszüge und Auskunft darüber. Er/Sie kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ort und Datum des Antragstellers/ der Antragstellerin Achtung: Wird der Antrag mittels Post, Fax oder übermittelt, ist diesem eine Fotokopie des gültigen Personalausweises beizulegen. ANLAGEN: die Erklärung für die Steuerabzüge (Jahr 2016) Master oder Spezialisierungskurs (*): eine aktuelle Bestätigung (Original oder beglaubigte Fotokopie) der besuchten Universität oder Einrichtung, aus der die Gesamtdauer und die der Studienkredite oder Arbeitsstunden des Masters/Spezialisierungskurses hervorgehen, die im Kursjahr, für das eine Studienbeihilfe beantragt wird, erzielt werden (siehe fac-simile) Ausbildungs- und Berufspraktikum (*): eine aktuelle Bestätigung (Original oder beglaubigte Fotokopie) des Arbeitgebers, aus der die Gesamtdauer, die der Wochenstunden und der Erhalt eines Praktikumsentgeltes hervorgehen (siehe fac-simile) Doktorat (*): eine aktuelle Bestätigung (Original oder beglaubigte Fotokopie) der besuchten Universität, aus welcher die Gesamtdauer, das Thema und die Ziele des Doktorats hervorgehen (siehe fac-simile) Bestätigung des Betreuers/ der Betreuerin nach dem jeweiligen abgeschlossenen Studienjahr, dass der Doktorand/die Doktorandin den vorgeschriebenen Studienerfolg erzielt hat bzw. eine Bestätigung über den erfolgreichen Fortschritt der Forschungsarbeit (siehe fac-simile). Im ersten Jahr des Doktorats ist diese Bestätigung erst nach Aufforderung des Amtes vorzulegen und ist Voraussetzung für die Auszahlung der Studienbeihilfe. Nach Abschluss des Doktorats muss eine Kopie der Doktorarbeit (in digitaler Form auf Datenträger) eingereicht werden. Universitärer Berufsbildungskurs oder Sonderlehrbefähigungskurse: Ersatzerklärung für eine Bescheinigung laut Art. 46 des D.P.R. vom , Nr. 445, aus der die Gesamtdauer und die der Studienkredite hervorgehen (*) Wird die Ausbildung an einer Universität oder öffentlichen Einrichtung in Italien absolviert, so legen die Studierenden eine Ersatzerklärung laut Art. 46 des D.P.R. vom , Nr. 445, vor.

12 Auszug aus der Wettbewerbsausschreibung Detaillierte Informationen sind der Wettbewerbsausschreibung zu entnehmen. Besuchen Sie unsere Homepage: 12 AM WETTBEWERB KÖNNEN STUDIERENDE TEILNEHMEN, DIE: 1. a) eine Ausbildung in Südtirol absolvieren, wenn sie: EU-Bürger/ EU-Bürgerinnen sind oder Nicht-EU-Bürger/Nicht-EU-Bürgerinnen sind und eine langfristige EG-Aufenthaltsberechtigung für Italien besitzen, oder Bürger und Bürgerinnen, denen laut Richtlinie 2004/83/EG der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde bzw. die Nutznießende eines Subsidiärschutzes sind und dadurch italienischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen gleichgestellt sind; oder Nicht-EU Bürger/Nicht-EU-Bürgerinnen sind und ohne Unterbrechung seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Südtirol haben; b) eine Ausbildung außerhalb Südtirols absolvieren, wenn sie: EU-Bürger/EU-Bürgerinnen sind und ohne Unterbrechung seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in Südtirol haben oder Nicht-EU-Bürger/Nicht-EU-Bürgerinnen sind oder Bürger und Bürgerinnen, denen laut Richtlinie 2004/83/EG der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde bzw. die Nutznießende eines Subsidiärschutzes sind und dadurch italienischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen gleichgestellt sind und ohne Unterbrechung seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in Südtirol haben; 2. im Zeitraum 1. Oktober September 2016 a) an einer Universität oder dieser gleichgestellten Einrichtung einen weiterbildenden Masterstudiengang der Grundstufe oder der Aufbaustufe in Italien oder einen postgradualen Master im Ausland, welcher nicht einem Fachlaureat entspricht oder einen Spezialisierungskurs besuchen. Die Ausbildung muss mindestens 30 Studienkredite oder 750 Arbeitsstunden umfassen; b) an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung ein Ausbildungs- oder Berufspraktikum absolvieren. Das Praktikum muss mindestens 120 Tage dauern und 30 Wochenstunden umfassen; Zugelassen sind Praktika, die Voraussetzung für die Zulassung zu Staatsprüfungen, für die Eintragung in Berufsalben oder für die Berufsbefähigung sind oder für das jeweilige Berufsbild vorgesehen sind. c) ein Forschungsdoktorat oder ein Doktoratsstudium durchführen, das mindestens 180 Tage dauert; d) den Universitären Berufsbildungskurs oder die Sonderlehrbefähigungskurse besuchen; 3. a) für weiterbildende Masterstudiengänge der Grundstufe oder Praktika: ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium abgeschlossen und den entsprechenden akademischen Grad erworben haben; b) für weiterbildende Masterstudiengänge der Aufbaustufe oder Spezialisierungskurse oder Doktorate: ein mindestens vierjähriges Hochschulstudium abgeschlossen und den entsprechenden akademischen Grad erworben haben; c) für den Universitären Berufsbildungskurs oder die Sonderlehrbefähigungskurse: ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium abgeschlossen und den entsprechenden akademischen Grad erworben haben (mit Ausnahme der Sonderlehrbefähigungskurse für die Grundschule und für die C-Wettbewerbsklassen in der Oberschule); 4. die Ausbildung innerhalb von sechs Jahren nach Abschluss eines Hochschulstudiums begonnen haben (mit Ausnahme der Sonderlehrbefähigungskurse); 5. keine postgraduale Ausbildung derselben Art (Master/Kurs oder Doktorat oder Berufspraktikum oder den Universitärer Berufsbildungskurs oder die Sonderlehrbefähigungskurse) bereits abgeschlossen haben; 6. für das Doktorat: Voraussetzung ist, dass der/die Studierende die gesetzliche Studiendauer des Doktorats nicht um mehr als ein Jahr überschritten hat (die Studienbeihilfe wird für einen maximalen Zeitraum von 4 Studienjahren gewährt); 7. für denselben Zeitraum keine andere Beihilfe zur Bildungsförderung in Anspruch nehmen, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder von Körperschaften gewährt werden, die öffentliche Beiträge erhalten; 8. a) für Kurse/Master/Doktorate/Universitärer Berufsbildungskurs/Sonderlehrbefähigungskurse: im Jahre 2014 ein bereinigtes Einkommen von höchstens ,00 Euro erzielt haben b) für Praktika: im Jahre 2014 ein bereinigtes Einkommen von höchstens ,00 Euro erzielt haben

13 EINREICHETERMINE: Montag, 29. Februar 2016; Donnerstag, 30. Juni 2016 und Freitag, 30. September 2016 Für Anträge und Erklärungen, die mittels Einschreiben eingereicht werden, gilt das Datum des Poststempels des Postamtes, welches das Einschreiben entgegengenommen hat. Innerhalb von 21 (einundzwanzig) Kalendertagen ab Datum der Mitteilung über die Zuweisung einer Studienbeihilfe oder über die Abweisung des Antrags können die Betroffenen beim Amt für Hochschulförderung Anträge auf Berichtigung stellen. Wird innerhalb dieser Ausschlussfrist kein Antrag gestellt, wird die Zu- bzw. Abweisungsmaßnahme endgültig. Als solche kann sie nicht im Verwaltungswege, sondern nur vor dem zuständigen Richter angefochten werden. 13 ANTRAG UND UNTERLAGEN Der Antrag ist vom/von der Studierenden sorgfältig auszufüllen und auf jeder Seite zu unterschreiben. Werden Anträge, Erklärungen oder Unterlagen per Post, oder Fax übermittelt, so ist diesen eine nicht beglaubigte Fotokopie des Personalausweises des/der Studierenden beizulegen. Dem Antrag ist eine aktuelle (Original oder beglaubigte Fotokopie) Bestätigung der besuchten Universität oder Einrichtung beizulegen, aus der die Kurs- oder Praktikumsdauer, die der Studienkredite oder Arbeitsstunden des Kurses oder die der Wochenstunden des Praktikums und der Erhalt eines Praktikumsentgeltes hervorgehen. Für das Forschungsdoktorat/Doktoratsstudium muss eine Bestätigung vorgelegt werden, aus welcher die Dauer, das Thema und die Ziele des Forschungsprojektes hervorgehen. Nach dem jeweiligen abgeschlossenen Studienjahr muss eine Bestätigung des Betreuers vorgelegt werden, dass der Doktorand/die Doktorandin den vorgeschriebenen Studienerfolg erzielt hat bzw. eine Bestätigung über den erfolgreichen Fortschritt der Forschungsarbeit. Im ersten Jahr des Doktorats ist diese Bestätigung erst nach Aufforderung des Amtes vorzulegen und ist Voraussetzung für die Auszahlung der Studienbeihilfe. Nach Abschluss des Doktorats muss eine Kopie der Doktorarbeit (in digitaler Form auf Datenträger) eingereicht werden. Nicht-EU-Bürger/Nicht-EU-Bürgerinnen haben alle erforderlichen Angaben und Daten durch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen zu belegen. Ausgenommen sind die personenbezogenen Daten, die von Seiten öffentlicher oder privater Personen italienischen Rechtes bestätigt oder beglaubigt werden können. Unterlagen, die nicht in deutscher, italienischer oder englischer Sprache abgefasst sind, sind ins Deutsche, Italienische oder Englische zu übersetzen. Wird die Ausbildung an einer Universität oder öffentlichen Einrichtung in Italien absolviert, so legen die Studierenden eine Ersatzerklärung für eine Bescheinigung laut Art. 46 des D.P.R. vom ; Nr. 445 vor. WIRTSCHAFTLICHE SITUATION Zur Feststellung der wirtschaftlichen Situation des/der Studierenden werden das im Jahre 2014 erzielte Einkommen, das zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vorhandene Vermögen und das Finanzvermögen zum Stichtag herangezogen. Es werden auch das Einkommen, das Vermögen und das Finanzvermögen des Ehepartners/ der Ehepartnerin oder des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin (wenn dieser/diese mit dem Studierenden seit mindestens in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt) berücksichtigt. Lebt der oder die Studierende mit einer Person in Lebensgemeinschaft und haben sie gemeinsame Kinder, werden auch das Einkommen und Vermögen dieser Person berücksichtigt. HÖHE DER STUDIENBEIHILFEN Das Ausmaß der Studienbeihilfen wird unter Berücksichtigung des bereinigten Einkommens, der Dauer, des Studienerfolgs und der Wochenstunden der Ausbildung errechnet. Das Höchstausmaß der Beihilfen beträgt 8.000,00 Euro für Masterstudiengänge der Aufbaustufe/Spezialisierungskurse, 6.000,00 Euro für Masterstudiengänge der Grundstufe/Praktika, 9.000,00 Euro für Doktorate und 4.000,00 Euro für den Universitären Berufsbildungskurs/die Sonderlehrbefähigungskurse. Für Studierende, die für die Ausbildung Studiengebühren in Höhe von mehr als 1.000,00 Euro entrichten müssen, wird das Ausmaß der Studienbeihilfen bis zu 60 Prozent angehoben. Master/Spezialisierungskurse, Praktika, der Universitäre Berufsbildungskurs/Sonderlehrbefähigungskurse unterliegen der Einkommenssteuer. Die ausbezahlten Beträge können daher geringer ausfallen. Doktorate hingegen sind steuerbefreit. AUSZAHLUNG DER STUDIENBEIHILFEN Die Anträge werden im Rahmen der oben genannten Einreichtermine bearbeitet. Nach Feststellung der für die Zulassung zum Wettbewerb erforderlichen Voraussetzungen werden die Studienbeihilfen zugewiesen. Die Auszahlung der Studienbeihilfen erfolgt in einer einzigen Rate. Im Falle ungenügender Mittel erfolgt die Zuweisung der Studienbeihilfen aufgrund einer Rangordnung.

14 14 Briefkopf Universität, Einrichtung FAC SIMILE Master/Spezialisierungskurs (auf Briefpapier der ausstellenden Einrichtung) Bestätigung Auf Nachfrage der Antragstellerin/des Antragsstellers Herr/Frau geboren in und wohnhaft in am bestätigt man,, dass die Antragstellerin/der Antragssteller in den Master/Spezialisierungskurs (Bezeichnung des Masters/Spezialisierungskurses) eingeschrieben ist, welcher von der Universität/Einrichtung (Bezeichnung und Ort) angeboten wird. Der Master/Spezialisierungskurs dauert vom Tag-Monat-Jahr bis Tag-Monat-Jahr (gesamte Dauer angeben). Für den Zeitraum vom Tag-Monat-Jahr bis Tag-Monat-Jahr sucht die Antragstellerin/der Antragssteller um eine Studienbeihilfe an und erzielt/umfasst Arbeitsstunden. Studienkredite, bzw. Ort und Datum

15 15 Briefkopf Einrichtung, Körperschaft, Betrieb FAC SIMILE Praktikum (auf Briefpapier der ausstellenden Einrichtung) Bestätigung Auf Nachfrage der Antragstellerin/des Antragsstellers Herr/Frau geboren in am und wohnhaft in dass die Antragstellerin/der Antragsteller das Praktikum an der folgenden Einrichtung (Bezeichnung und Ort) bestätigt man, (Bezeichnung des Praktikums) absolviert. Das Praktikum dauert vom (Tag-Monat-Jahr) bis Tag/Monat/Jahr (gesamte Dauer angeben) und umfasst Wochenstunden. Die Antragstellerin/der Antragsteller sucht um eine Beihilfe für den Zeitraum vom Tag-Monat-Jahr bis Tag-Monat-Jahr an und erhält ein monatliches Praktikumsentgelt (Bruttobetrag) von Euro für Monate Ort und Datum

16 16 Briefkopf Universität FAC SIMILE Doktorat (auf Briefpapier der ausstellenden Universität) Bestätigung Auf Nachfrage der Antragstellerin/des Antragstellers Frau/Herr geboren in und wohnhaft in am bestätigt man, dass die Antragstellerin/der Antragsteller in das Forschungsdoktorat bzw. Doktoratsstudium (Bezeichnung des Doktorats) an der Universität (Bezeichnung und Ort der Universität) mit der Studienrichtung eingeschrieben ist. Das Doktorat dauert vom Tag Monat Jahr bis Tag Monat Jahr (gesetzliche Gesamtdauer angeben. Das Forschungsprojekt mit dem Thema sieht folgende Ziele vor: (falls zutreffend) Die Antragstellerin/Der Antragsteller erhält für den Zeitraum vom Tag-Monat-Jahr bis Tag-Monat-Jahr für Ihre Forschungstätigkeit für das Doktorat ein monatliches Gehalt (Bruttobetrag) von Euro für Monate. Ort und Datum der Betreuerin/des Betreuers

17 17 Briefkopf Universität FAC SIMILE Doktorat (auf Briefpapier der ausstellenden Universität) Bestätigung Auf Nachfrage der Antragstellerin/des Antragstellers Frau/Herr geboren in und wohnhaft in am bestätigt man, dass die Antragstellerin/der Antragsteller im Forschungsdoktorat bzw. Doktoratsstudium (Bezeichnung des Doktorats) an der Universität (Bezeichnung und Ort der Universität) mit der Studienrichtung eingeschrieben ist und den vorgeschriebenen Studienerfolg nach dem (betrifft Doktoranden im zweiten oder in darauffolgenden Studienjahren) Studienjahr erzielt hat. Eingesc hrieben ist und den vorgeschriebenen Studienerfolg bis zum heutigen Tag erzielt hat. (betrifft Doktoranden im ersten Studienjahr) Ort und Datum der Betreuerin/des Betreuers

18 18 Briefkopf Universität FAC SIMILE Universitärer Berufsbildungskurs/ Sonderlehrbefähigungskurse (auf Briefpapier der ausstellenden Einrichtung) Bestätigung Auf Nachfrage der Antragstellerin/des Antragsstellers Herr/Frau geboren in und wohnhaft in am bestätigt man,, dass die Antragstellerin/der Antragssteller in den Universitären Berufsbildungskurs oder in die Sonderlehrbefähigungskurse (Bezeichnung) eingeschrieben ist, welcher von der Universität (Bezeichnung und Ort) angeboten wird. Der Universitäre Berufsbildungskurs dauert vom Tag-Monat-Jahr bis Tag-Monat-Jahr (gesamte Dauer angeben). oder Die Sonderlehrbefähigungskurse dauern vom Tag-Monat-Jahr bis Tag-Monat-Jahr (gesamte Dauer angeben). Für den Zeitraum vom Tag-Monat-Jahr bis Tag-Monat-Jahr sucht die Antragstellerin/der Antragssteller um eine Studienbeihilfe an und erzielt Studienkredite. Ort und Datum

19 ERKLÄRUNG ANSTELLE DER BESCHEINIGUNG (Art D.P.R. 28 Dezember 2000, n. 445) 19 FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN ODER VERWALTUNGEN DER ÖFFENTLICHEN DIENSTE Der/Die Unterfertigte (Nachname) (Vorname) geboren in ( ) am (Geburtsort) (Prov.) wohnhaft in ( ) Straße/Platz Nr. (Ort) (Prov.) (Adresse) der strafrechtlichen Haftung bewusst, im Falle unwahrhaftiger Erklärungen, Ausstellung oder Gebrauch von falschen Akten, im Sinne des Art. 76 D.P.R. 445 vom 28 Dezember 2000 ERKLÄRT Ich erkläre in Kenntnis zu sein, daß im Sinne des Art. 18 GD n. 196/2003, die angesammelten Personaldaten, auch mit Telekommunikationsmittel, ausschließlich im Bereich des Verfahrens, für welches die Erklärung abgegeben wird, gehandhabt werden. (Ort, Datum) Der/Die Erklärende Im Sinne des Art..38, D.P.R. 445 vom 28 Dezember 2000, ist die Erklärung vom Interessenten in Anwesenheit des zuständigen Beamten unterschrieben bzw. unterschrieben samt einer ebenfalls nicht beglaubigten Fotokopie des Personalausweis des Erklärenden, an das zuständige Amt über Fax, mittels eines Beauftragten oder über die Post übermittelt.

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