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1 dem Amte vorbehalten 2011/12 Autonome Provinz Bozen Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung Andreas-Hofer-Straße Bozen Tel / Fax Martina.Torresan@provinz.bz.it Petra.Pfeifer@provinz.bz.it Parteienverkehr: MO, DI, MI, FR: Uhr DO / Uhr Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Sprachkenntnisse (Landesgesetz vom 13. März 1987, Nr. 5, oder vom 11. Mai 1988, Nr. 18, i. g. F.) Einreichtermine: Dienstag 31. Jänner, Donnerstag 31. Mai und Montag 01. Oktober 2012 Förderung der Kenntnis der Zweitsprache Förderung der Kenntnis von Fremdsprachen Der/die Antragsteller/in geboren am in Zuname Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Vorname Geburtsort Steuernr. Antragsteller/in wohnhaft in Adresse Telefon Postleitzahl Wohnsitzgemeinde Fraktion, Straße/Platz, Hausnummer Telefon Handy Muttersprache deutsch ladinisch italienisch Der/die Unterfertigte erklärt in die Wettbewerbsausschreibung zur Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Sprachkenntnisse Einsicht genommen zu haben. Der/die Unterfertigte erklärt weiters, darüber in Kenntnis zu sein, dass Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der Angaben durchgeführt werden (Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, i. g. F.). Der/die Unterfertigte ermächtigt die Landesverwaltung alle erforderlichen Daten bei den zuständigen Stellen einzuholen, um die Angaben überprüfen zu können.

2 BANKVERBINDUNG Bankinstitut IBAN lautend auf genaue Bezeichnung des Bankinstitutes BIC/SWIFT das Konto muss auf den Namen des/der volljährigen Antragstellers/in oder, wenn minderjährig, auf den gesetzlichen Vertreter lauten. Bitte nur dann ausfüllen, wenn der/die Antragsteller/in minderjährig ist: Der/die gesetzliche Vertreter/in geboren am in Steuernummer Zuname Geburtsdatum Vorname Geburtsort I. VORAUSSETZUNGEN Der/Die Unterfertigte erklärt alle Daten in eigener Verantwortung und kennt die strafrechtlichen Folgen laut Artikel 76 des D.P.R. Nr. 445/2000, i. g. F. im Falle unwahrer oder unvollständiger Angaben: (Zutreffendes ankreuzen) Ich bin italienische/r Staatsbürger/in EU Bürger/in Nicht-EU-Bürger/in mit in Italien ausgestellter langfristiger Aufenthaltsberechtigung - EG und habe meinen Wohnsitz in Südtirol seit Ich habe die Volksschule abgeschlossen Tag/Monat/Jahr nicht in Südtirol die Mittelschule abgeschlossen Ich habe folgenden Sprachkurs besucht bzw. werde folgenden Sprachkurs besuchen: Sprache Staat Einrichtung/Schule/ Universität Gesamtdauer des Kurses: vom Kursstunden: bis zum Erklären Sie die Kursstunden, die pro Woche erzielt worden sind. Ich habe im oben genannten Zeitraum ein unbezahltes Praktikum absolviert. Ich nehme für denselben Zeitraum keine anderen Beihilfen zur Bildungsförderung in Anspruch, die von öffentlichen Einrichtungen oder von privaten Einrichtungen oder Körperschaften gewährt werden, die öffentliche Beiträge erhalten.

3 II. ERFASSUNG DER WIRTSCHAFLTICHEN BEZUGSPERSONEN (FAMILIENSITUATION) Der/die Antragsteller/in erklärt, von den Eltern wirtschaftlich unabhängig zu sein, da er/sie eines der folgenden Kriterien laut Wettbewerbsausschreibung erfüllt (Zutreffendes ankreuzen): Ich: habe das 35. Lebensjahr vollendet; bin Vollwaise; bin verheiratet (anzugeben ist das Einkommen/Vermögen des/der Ehepartners/in); bin gerichtlich getrennt oder geschieden; habe eigene zu Lasten lebende Kinder; studiere an einer Hochschule/Universität, bin zum Zeitpunkt der Gesuchstellung mindestens drei Jahr einer Erwerbstätigkeit nachgegangen und habe im genannten Zeitraum ein Bruttoeinkommen von mindestens ,00 Euro (bzw ,00 Euro vor 2008) erzielt; bin im Jahr vor Beginn des Sprachkurses mindestens zehn Monate einer Erwerbstätigkeit nachgegangen und habe im genannten Zeitraum ein Bruttoeinkommen von ,00 Euro erzielt. Ist der/die Antragsteller/in wirtschaftlich unabhängig, so muss er/sie im Folgenden die Eltern, deren Einkommen und Vermögen nicht angeben. In allen anderen Fällen wird zur Feststellung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit das erklärte Einkommen und das zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vorhandene Vermögen des/der Antragstellers/in und seiner/ihrer Eltern berücksichtigt, auch wenn Eltern und Antragsteller nicht auf demselben Familienstandsbogen aufscheinen.

4 Die folgenden Personen (einschließlich des/der Antragstellers/in) leben in der Familiengemeinschaft (anzugeben sind Ehepartner/in, Lebensgefährte/in und zu Lasten lebende Familienmitglieder): Verwandtschaftsgrad Vor- und Zuname Geburtsdatum Geburtsort Zivilstand Beruf Antragsteller/in EG P AF B W (dem Amt vorbehalten) Für die Inanspruchnahme von Freibeträgen erklärt der/die Antragsteller/in Folgendes: meine Eltern sind gerichtlich getrennt oder geschieden oder Alleinerzieher und ich habe im Jahr 2010 Euro und der versorgungsberechtigte Elternteil hat im Jahr 2010 Euro für den Unterhalt bezogen; keine Unterhaltszahlungen erhalten zu haben; das Familienmitglied (Vor- und Zuname) hat eine Behinderung von mindestens 74 oder eine Invalidität der I. oder II. Kategorie; das Familienmitglied (Vor- und Zuname) war unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Gesuchstellung mindestens drei Monate durchgehend in die Arbeitslosenlisten des zuständigen Arbeitsamtes eingetragen; ich bin im Schuljahr/akademischen Jahr 2011/2012 an der folgenden Schule/Universität eingeschrieben: ; aus Studiengründen wohnen folgende Personen im Schuljahr/akademischen Jahr 2011/12 mindestens 150 Tage außerhalb der Familie (Vor- und Zunamen der Studenten/innen, einschließlich des/der Antragsteller/in, und Studienort angeben):

5 III. ERFASSUNG DER EINKOMMENSSITUATION Erklären Sie das im Jahr 2010 im In- und Ausland erzielte Einkommen der wirtschaftlichen Bezugspersonen. Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit 1. CUD Einkommen Zeile 1 und 2; 2. PF - Unico Einkommen 2010, Übersicht RC die Summe der Zeilen RC/5 und RC/9; UNICO MINI Übersicht RC die Summe der Zeilen RC/5 und RC/ / Einkommen 2010, Vordr , Zeile 4; 4. Das im Ausland erzielte Bruttoeinkommen 2010, in der jeweiligen Währung Euro Euro Euro Antragsteller/in Mutter/ Lebens- o. Ehepartnerin Vater/ Lebens- o. Ehepartner und/oder Alle übrigen steuererklärungspflichtigen Einkommen / Einkommen 2010, Vordr , Zeile 11 abzüglich der Zeilen 4 und 12; 2. PF - Unico Einkommen 2010,Übersicht RN, RN/1 abzüglich RN/2 sowie abzüglich Übersicht RC Zeilen RC/5 und RC/9 (Minusbeträge entsprechen Null); Übersicht RE, Zeile RE/21 (nur dann anzuführen wenn die Zeile RE 22², Feld 2, ausgefüllt ist); Übersicht RG, Zeile RG/29 (nur dann anzuführen, wenn die Zeile RG/30², Feld 2, ausgefüllt ist); Übersicht CM, Zeile CM/10; UNICO MINI 2011 Übersicht RN, RN/1 abzüglich RN/2 sowie abzüglich Übersicht RC Zeilen RC/5 und RC/7 3. Das im Ausland erzielte Bruttoeinkommen 2010, in der jeweiligen Währung Euro Euro Euro Antragsteller/in Mutter/ Lebens- o. Ehepartnerin Vater/ Lebens- o. Ehepartner und/oder Nicht steuererklärungspflichtige Einkommen Euro Euro Euro Antragsteller/in Mutter/ Lebens- o. Ehepartnerin Vater/ Lebens- o. Ehepartner

6 IV. ERFASSUNG DES VERMÖGENS Geben Sie das zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vorhandene Vermögen der wirtschaftlichen Bezugspersonen an. Bei Personengesellschaften ist das gesamte Gesellschaftsvermögen und der Prozentsatz, mit dem die oben genannten Personen an der Gesellschaft beteiligt sind, anzugeben. a. Landwirtschaft Meereshöhe (Hofstelle) m Vieh- und Milchwirtschaft (1) landwirtschaftliche Nutzflächen - Äcker/Wiesen in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Waldflächen mit einem Hiebsatz über 0,8 m3/ha/jahr in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Almen, Hausgärten für den Eigenbedarf, Weiden und/oder Waldflächen mit einem Hiebsatz bis zu 0,8 m3/ha/jahr in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Meereshöhe m Obst- und Weinbau (3) in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Gemüse- und Beerenanbau (26) in Eigentum ha ar m² ge- / verpachtet ha ar m² Gärtnereibetrieb/e mit Glashaus (25) in Eigentum ge- / verpachtet Gärtnereibetrieb/e ohne Glashaus (28) in Eigentum ge- / verpachtet der Großvieheinheiten Nr. b. Gastbetriebe und private Zimmervermietung Betriebsart Eigentum Pacht Betriebe Betten Gemeinde Betriebe Bar (32) Betten Gemeinde Restaurant (4) Bar und Restaurant (33) Buschenschank (5) Schutzhütte (6) Betriebe 4 oder 5 Sterne* (7) Betriebe 3 Sterne* (8) Betriebe 1 oder 2 Stern/e* (9) Zimmer/Jugendherberge (10) Ferienwohnung*² (11) Ferienwohnung*² (11) Ferienwohnung*² (11) Ferienwohnung*² (11) * (falls der Betrieb zusätzlich eine öffentlich zugängliche Bar und/oder Restaurant führt, ist dies ebenfalls anzugeben) *² (pro Wohnung die Bettenanzahl getrennt angeben)

7 c. Handels-, Industrie- oder Handwerksbetriebe Vertreter Freiberufler Geben Sie bei Personengesellschaften das gesamte Gesellschaftsvermögen und den Prozentsatz der Beteiligung an. Art der Tätigkeit des Betriebes der Betriebsräume (12) und Prozentsatz der Beteiligung in Eigentum in Pacht Nr. Nr. d. Wohnungseinheiten Keller - Garagen - Magazine - Geschäfte Die Kategorien sind im Gebäudekataster oder in der ICI-Erklärung ersichtlich. Kategorie Eigenbedarf* (23) zur Verfügung vermietet A1, A8, A9 (14) Wohnungen Wohnungen Wohnungen A7, A10 (15) A2, A3 (16) A4, A5, A6, A11 (18) F9, F10 Einheiten Einheiten Einheiten C1, D1 bis D9 (20) C2 bis C5 (22) C6, C7 (21) * Die als erste angegebene Wohnung und die entsprechende Garage werden nicht bewertet, wenn sie von dem/der Antragsteller/in selbst als Erstwohnung bewohnt bzw. benutzt wird. Luxuswohnungen der Kategorien A1, A8 oder A9, sowie Einheiten der Kategorien C1 bis C5 und D1 bis D9 im Eigenbedarf, sind als zur Verfügung einzutragen. * Sollte laut Bauordnung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde für die Erstwohnung eine zweite Garage oder ein zweiter Autoabstellplatz zwingend vorgeschrieben sein, so ist diese/r als Eigenbedarf anzugeben und wird nicht bewertet. Alle anderen Einheiten sind - je nach Nutzung - in der Spalte "zur Verfügung" oder "vermietet/verpachtet" anzugeben. Wohnungen und Garagen, die von Verwandten des/der Antragstellers/in innerhalb des zweiten Grades als Erstwohnung/Erstgarage benützt werden, sind in der Spalte "vermietet/verpachtet" zu erklären, auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde. Die Einheiten der Kategorie F9 und F10 müssen nur angegeben werden, sofern es sich um Gebäude handelt, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine angegebene Wohnung wird nicht bewertet, wenn sie von der Gemeinde für unbewohnbar erklärt wurde (dies gilt nicht für Neubauten). In diesem Fall muss im Amt eine Unbewohnbarkeitserklärung eingereicht werden. * Falls Dritte Fruchtgenuss oder Wohnrecht an Gebäudeeinheiten haben, sind diese Einheiten nicht anzugeben. e. Finanzvermögen Die Höhe des gesamten Finanzvermögens Bankeinlagen, Staatspapiere, Aktienbesitz - muss zum Stichtag angegeben werden: Euro Euro Euro Antragsteller/in Mutter/ Lebens- o. Ehepartnerin Vater/ Lebens- o. Ehepartner

8 Mitteilung laut Datenschutzgesetz (Legislativdekret Nr. 196/2003) Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes vom 13. März 1987, Nr. 5, bzw. vom 11. Mai 1988, Nr. 18, i. g. F., verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Direktor der Abteilung Bildungsförderung. Die Daten müssen angegeben werden, um die beantragten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten kann der eingereichte Antrag nicht bearbeitet werden. Auf seine/ihre Anfrage erhält der/die Antragsteller/in im Sinne der Artikel 7-10 des Legislativdekretes Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten sowie Auszüge und Auskunft darüber. Er/Sie kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ort und Datum Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/in oder des/der volljährigen Antragstellers/in ANLAGEN: Erklärung für die Steuerabzüge

9 Auszug aus der Wettbewerbsausschreibung Die folgenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen lediglich einen ersten Überblick bieten. Für detaillierte Informationen lesen Sie bitte die entsprechenden Wettbewerbsausschreibungen durch. I. FÖRDERUNG DER KENNTNIS DER ZWEITEN SPRACHE (DEUTSCH UND ITALIENISCH) Zur Förderung der Kenntnis der zweiten Sprache unterstützt das Land Südtirol die Teilnahme an Studienaufenthalten, die zum Erlernen der deutschen Sprache in Ländern des deutschen Sprachraumes und zum Erlernen der italienischen Sprache in Italien, außerhalb Südtirols, stattfinden. Die in dieser Wettbewerbsausschreibung vorgesehenen Maßnahmen sind auch auf die Förderung der Kenntnis der ladinischen Sprache ausgedehnt. Bewerber/innen, die der ladinischen Muttersprache angehören, haben die Möglichkeit, Italienisch- und Deutschkurse zu besuchen. Im Zeitraum dieser Wettbewerbsausschreibung kann für den Besuch eines Kurses nur ein einziger Antrag auf Gewährung eines Zuschusses eingereicht werden. Anspruchsberechtigte EU-Bürger/innen, die ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung in Südtirol haben, Nicht-EU-Bürger/innen mit, in Italien ausgestellter, langfristiger Aufenthaltsberechtigung EG; die Volksschule abgeschlossen haben, bei Kursbeginn das 50. Lebensjahr nicht vollendet haben, im Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 einen Kurs zum Erlernen der zweiten Sprache beginnen. Erforderliche Merkmale der Kurse Als Kurse gelten Lehrgänge, durch welche die zweite Sprache auf direktem Wege, über den Sprachunterricht an öffentlichen oder privaten Einrichtungen, oder auf indirektem Wege, durch den Besuch einer öffentlichen oder gesetzlich anerkannten Schule oder Universität, vermittelt wird. Die Kurse müssen eine Mindestdauer von zwei Wochen (davon mindestens zehn effektive Unterrichtstage) haben und mindestens 40 Kursstunden umfassen. Bei länger dauernden Kursen darf das wöchentliche Mindestpensum im Schnitt 20 Kursstunden nicht unterschreiten. Intensivsprachkurse, die von den zuständigen Schulorganen organisiert und durchgeführt werden, müssen eine Mindestdauer von sieben Kalendertagen (davon mindestens fünf effektive Unterrichtstage) haben und mindestens 25 Wochenstunden umfassen. Als Intensivsprachkurse gelten Kurse, an denen mindestens 15 Schüler/innen derselben Schule teilnehmen. II. FÖRDERUNG DER KENNTNIS VON FREMDSPRACHEN Zum Erlernen fremder Sprachen fördert das Land Südtirol die Teilnahme an Studienaufenthalten, die im Ausland - mit Ausnahme der Länder des deutschen und des italienischen Sprachraumes - stattfinden. Im Zeitraum dieser Wettbewerbsausschreibung kann für den Besuch von Kursen zum Erlernen derselben Fremdsprache nur ein einziger Antrag auf Gewährung eines Zuschusses eingereicht werden. Anspruchsberechtigte EU-Bürger/innen, die ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung in Südtirol haben, Nicht-EU-Bürger/innen mit, in Italien ausgestellter, langfristiger Aufenthaltsberechtigung EG; die Mittelschule abgeschlossen haben, bei Kursbeginn das 50. Lebensjahr nicht vollendet haben, im Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 einen Kurs zum Erlernen einer Fremdsprache beginnen. Erforderliche Merkmale der Kurse Als Kurse gelten Lehrgänge im Ausland, durch die eine Fremdsprache auf direktem Wege, über den Sprachunterricht an öffentlichen oder privaten Einrichtungen, oder auf indirektem Wege, durch den Besuch einer öffentlichen oder gesetzlich anerkannten Schule oder Universität, vermittelt wird. Die Unterrichtssprache in den Kursen muss die Sprache der Bevölkerung des Staates oder des Gebietes sein, in dem die Kurse stattfinden. Die Kurse müssen eine Mindestdauer von 3 Wochen (19 Kalendertagen) haben und mindestens 20 Kursstunden pro Woche umfassen. Bei länger dauernden Kursen darf das wöchentliche Mindestpensum im Schnitt 20 Kursstunden nicht unterschreiten. Intensivsprachkurse, die von den zuständigen Schulorganen organisiert und durchgeführt werden, müssen eine Mindestdauer von sieben Kalendertagen (davon mindestens fünf effektive Unterrichtstage) haben und mindestens 25 Wochenstunden umfassen. Als Intensivsprachkurse gelten Kurse, an denen mindestens 15 Schüler/innen derselben Schule teilnehmen.

10 EINREICHETERMINE: DIENSTAG, 31. Jänner 2012, DONNERSTAG, 31. Mai 2012 und MONTAG, 01. OKTOBER 2012 Für Anträge und Erklärungen, die mittels Einschreiben eingereicht werden, gilt das Datum des Poststempels des Postamtes, welches das Einschreiben entgegengenommen hat. Innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Zuweisung eines Zuschusses bzw. Ablehnung des Antrags können die Betroffenen beim Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung Anträge auf Berichtigung stellen. Wird innerhalb dieser Ausschlussfrist kein Antrag gestellt, wird die Zuweisungs- bzw. Ablehnungsmaßnahme endgültig. Als solche kann sie nicht im Verwaltungswege, sondern nur vor dem zuständigen Richter angefochten werden. ANTRAG UND UNTERLAGEN Der Antrag ist vom/von der Antragsteller/in sorgfältig auszufüllen und auf jeder Seite zu unterschreiben. Werden Anträge, Erklärungen oder Unterlagen per Fax übermittelt, so ist diesen eine nicht beglaubigte Fotokopie des Personalausweises beizulegen. Nicht-EU-Bürger/innen haben alle erforderlichen Angaben und Daten durch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen zu belegen. Ausgenommen sind die personenbezogenen Daten, die von Seiten öffentlicher oder privater Personen italienischen Rechtes bestätigt oder beglaubigt werden können. Unterlagen, die nicht in deutscher, italienischer oder englischer Sprache abgefasst sind, sind ins Deutsche, Italienische oder Englische zu übersetzen. WIRTSCHAFTLICHE SITUATION Die bereinigte Einkommenshöchstgrenze beträgt ,00 Euro. Zur Bewertung des Einkommens und des Vermögens werden die Kriterien zur Erfassung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Bereich der Hochschulförderung angewandt. Dabei werden das im Jahre 2010 erzielte Einkommen und das zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vorhandene Vermögen der folgenden Person/en berücksichtigt: bei wirtschaftlicher Abhängigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin von den Eltern: das Einkommen und Vermögen der Eltern, deren Lebenspartner und des Antragstellers/der Antragstellerin; bei wirtschaftlicher Unabhängigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin von den Eltern: das Einkommen und Vermögen des Antragstellers/der Antragstellerin, des Ehepartners oder, bei gemeinsamen Kindern, des Lebenspartners/der Lebenspartnerin. HÖHE DER STUDIENBEIHILFEN Das Ausmaß des Zuschusses wird unter Berücksichtigung des bereinigten Einkommens und der Dauer des Sprachaufenthaltes errechnet. Der Tagessatz und der Höchstzuschuss sind wie folgt festgelegt: Bereinigtes Einkommen: 0, ,00 Tagessatz: 65,00 Höchstzuschuss: 5.800,00 Bereinigtes Einkommen: , ,00 Tagessatz: 49,00 Höchstzuschuss: 4.350,00 Bereinigtes Einkommen: , ,00 Tagessatz: 32,50 Höchstzuschuss: 2.900,00 Für Kurse mit einer Dauer von über 20 Tagen wird der Tagessatz wie folgt herabgesetzt: vom 21. bis zum 50. Tag um 25 vom 51. bis zum 80. Tag um 50 ab dem 81. Tag um 80 Anmerkung zu Ziffer I: Förderung der Kenntnis der zweiten Sprache Beim Besuch einer öffentliche Schule wird das Ausmaß des Tagessatzes und des Höchstzuschusses um 50 herabgesetzt AUSZAHLUNG DER STUDIENBEIHILFEN Die Anträge werden im Rahmen der oben genannten Einreichtermine bearbeitet. Nach Feststellung der für die Zulassung zum Wettbewerb erforderlichen Voraussetzungen werden die Zuschüsse zugewiesen. Die Auszahlung erfolgt in einer einzigen Rate. Im Falle ungenügender Mittel erfolgt die Zuweisung des Zuschusses aufgrund einer Rangordnung. Detaillierte Informationen sind der Wettbewerbsausschreibung zu entnehmen. Besuchen Sie unsere Homepage:

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