Merkblatt Coaching-Programm Landesprogramm gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Ziel 3

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1 Merkblatt Coaching-Programm Landesprogramm gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Ziel 3 Was wird gefördert Wer wird gefördert Verwendungszweck Coaching im Zusammenhang mit 1. der Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder eines Spin-Offs bis zur Gründung, 2. der technologieorientierten Ausgründung aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, 3. der Existenzfestigung bis 5 Jahre nach Beginn der Selbständigkeit, 4. der Expansion eines bestehenden Unternehmens durch Erschließung neuer Technologie- oder Dienstleistungsfelder, 5. der Abwehr einer Krisensituation von der unmittelbar Arbeitsplätze bedroht sind. Unter Coaching ist eine individuelle, i. d. R. längerfristige Begleitung durch einen freiberuflichen Experten während des Übernahme-, Existenzgründungs-, Existenzfestigungs-, Expansions-, oder Sanierungsprozesses zu verstehen. Antragsberechtigung 1. Bei Betriebsübernahmen/Spin-Offs: Existenzgründungswillige, die beabsichtigen ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen oder sich mit einem Unternehmensteil durch Ausgliederung selbständig zu machen (Spin-Off). Als Unternehmensübernahmen gelten: - Unternehmenskauf - Erbschaft/Schenkung - Pacht - sowie schrittweise Übernahme durch tätige Beteiligung, d.h. Erwerb von mindestens 10 % der Unternehmensanteile und erstmalige Übernahme einer Geschäftsführerfunktion 2. Bei technologieorientierten Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Existenzgründungswillige, die beabsichtigen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen heraus ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen. Wissenschafts- und Lehrpersonal (z.b. Professoren), die zu mehr als 50% ihrer Arbeitszeit an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung beschäftigt sind, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Unternehmensgründungen, an denen o. g. Personen zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte beteiligt sind. Davon ausgenommen sind stille Beteiligungen o. g. Personen. 3. Bei Existenzfestigungen: Unternehmer/innen (als natürliche Personen) und Freiberufler/innen, die nicht länger als 5 Jahre selbständig tätig sind. Bei wiederholter Existenzgründung durch Neugründung/Übernahme/Ausgliederung muss die vorherige selbständige Tätigkeit beendet sein. 4. Bei Expansion: Unternehmer/innen (als natürliche Personen) und Freiberufler/innen, die die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Erschließung neuer Technologie- oder Dienstleistungsfelder planen oder aktuell umsetzen. 1 von 5

2 5. Bei Krisensituationen: Unternehmer/innen und Freiberufler/innen (als natürliche Personen), die den Abbau bestehender Arbeitsplätze aufgrund einer Unternehmenskrise (Verluste, Liquiditätsengpässe) abzuwenden versuchen. Es darf jedoch noch keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegen, bzw. noch kein Insolvenzverfahren eröffnet worden sein. Unternehmenssitz: Der Unternehmenssitz (bei Spin-Offs oder Ausgründungen der geplante Unternehmenssitz) ist in Baden- Württemberg. Umsatzgrenzen / Mitarbeiterzahl: Es muss sich um ein eigenständiges kleines oder mittleres Unternehmen handeln. Als kleine und mittlere Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio.. Sonderregelung Expansion Umsatzgrenzen / Mitarbeiterzahl: Im Beratungsfeld Expansion sind kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz bzw. einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. antragsberechtigt Eigenständig sind u. a. Unternehmen, die nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen. Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der EU, derzeit die Empfehlung der Kommission vom (2003/361/EG). Spin-Off: Sofern ein Unternehmensteil aus einem Unternehmen ausgegliedert wird, das nicht unter die o. g. Definition für kleine und mittlere Unternehmen fällt, so muss zumindest der jeweilige Mitarbeiter- und Umsatz- bzw. Bilanzsummenanteil des betreffenden Unternehmensteils nach vorsichtiger Schätzung unter den genannten Grenzen liegen. Aufgrund des EU-Beihilferechts (sektorspezifsche Ausnahmen) bestehen in einzelnen Branchen Beschränkungen in der Förderung. Dies betrifft vor allem die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Verkehr. Wie wird gefördert Art und Höhe der Förderung Die Förderung besteht in der Gewährung eines anteiligen Zuschusses zu den Coachingausgaben der unter Verwendungszweck genannten Themenbereiche 1 bis 5. Unter Coaching wird die Betreuung eines Unternehmers durch einen erfahrenen Experten (Coach) verstanden. Die Beratung wird von einem zugelassenen Beratungsdienst mit Hilfe von i. d. R. freiberuflichen gelisteten Experten (Coach) durchgeführt. Der Coach soll zusammen mit dem Antragsteller unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, Verbesserungsvorschläge liefern, Anleitungen zu ihrer Umsetzung in der Betriebspraxis geben sowie das Ergebnis kontrollieren. Dabei soll der Unternehmer in die Lage versetzt werden, zukünftig vergleichbare Problemstellungen selbst zu lösen. Der Zuschuss beträgt 50 % zu den Coachingausgaben, jedoch maximal 350 pro Tagewerk. Je Themenbereich werden bis zu 30 Tagewerke gefördert. Der maximale Zuschussbetrag pro Themenbereich liegt damit bei von 5

3 Der zuschussfähige Höchstsatz für einen Coachingtag (8 Stunden) beträgt 700. Fallen höhere Coachingausgaben pro Tagewerk an, sind diese in vollem Umfang vom Antragsteller zu übernehmen. Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert. Die Förderung kann pro Themenbereich jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. So kann z.b. im Anschluss an ein Coaching zur Begleitung einer Betriebsübernahme/Spin-Offs auch ein Coaching zur Begleitung der Existenzfestigung in Anspruch genommen werden. Wurde bereits ein gefördertes Coaching zu einem Themenbereich in einem Unternehmen durchgeführt, das mit dem Unternehmen des Antragstellers verbunden ist, kann kein weiteres gefördertes Coaching im selben Themenbereich beantragt werden. Neben dieser Förderung darf keine weitere Förderung der EU in Anspruch genommen werden. Von der Förderung ausgenommen sind über ein Coaching hinausgehende Leistungen wie z.b.: Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen oder auf die Erlangung öffentlicher Hilfen beziehen Beratungen, deren wesentlicher Zweck der Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen durch den Berater ist EDV-Beratung gutachterliche Stellungnahmen einschließlich Liquiditätsund Bonitätsgutachten Qualitätsmanagement-Beratung und Erstellung von Qualitätsmanagement-Handbüchern Qualitätsprüfung sowie technische, chemische oder ähnliche Untersuchungen die Aufstellung baureifer Pläne die Übernahme von Ausschreibungen die Ausarbeitung von Verträgen Aufstellung von Jahresabschlüssen die Erarbeitung/Programmierung von EDV-Software Erstellung von Broschüren, Grafiken, Logos, Plakaten, Geschäftspapieren und vergleichbarer Dienstleistungen Buchführungs- und Bilanzierungsarbeiten Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. De-minimis-Beihilfe Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen. Der zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt für ein Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren höchstens Dieser Betrag umfasst alle Formen von öffentlichen Beihilfen (z.b. Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen, Bürgschaften), die als De-minimis-Beihilfe gewährt wurden und berührt nicht die Möglichkeit, dass der Empfänger sonstige von der Kommission genehmigte oder freigestellte Beihilfen erhält. Der Dreijahreszeitraum ist fließend, d.h. bei jeder Neubewilligung einer De-minimis-Beihilfe ist die Gesamtsumme der in den vorangegangenen 3 Jahren gewährten De-minimis- Beihilfen einschließlich der Neubewilligung maßgebend. Für eine Förderung müssen auch die Voraussetzungen als Deminimis-Beihilfe gegeben sein. Die bisherigen De-minimis-Bescheinigungen für das Unternehmen sind mit dem Antrag vorzulegen. 3 von 5

4 Antragstellung Die Antragstellung muss vor Beginn des Coaching erfolgen. Antragstellung bei: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Str Stuttgart Themenbereiche Existenzfestigung, Unternehmensnachfolge, Spin-Off, innovative Existenzgründung: Arndt Upfold, Ref ifex Themenbereich Expansion: Steffen Rentschler, Ref. 32 Themenbereich Krisensituation Dirk Abel, Ref. 31 Der Antrag wird direkt beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg oder über einem zugelassenen Beratungsdienst eingereicht. Der Beratungsdienst führt mit allen Interessierten kostenlose Erst- und Orientierungsberatungen durch. Er ermittelt gemeinsam mit dem Antragsteller Coachingbedarf und Coachingaufgabe, kalkuliert Dauer sowie Kosten der Coachingmaßnahme und wählt im Einvernehmen mit dem Antragsteller den geeigneten Coach aus. Der Beratungsdienst oder der Antragsteller leitet den Antrag mit dem Erstberatungsprotokoll und allen übrigen Antragsunterlagen an das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg weiter. Auszahlungen Auszahlungen können nur für bereits getätigte Ausgaben unter Vorlage eines Verwendungsnachweises angefordert werden. Verwendungsnachweis Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Coachings ist beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Coachingprotokoll (erstellt durch den Coach) sowie einem zahlenmäßigen Nachweis. Mit dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Rechnungen des Beraters sowie die entsprechenden Kontoauszüge über die erfolgten Zahlungen vorzulegen. Antragsstellung / Unterlagen - Finden Sie im Internet unter: (Finanzierungs- und Förderportal, Rubrik Förderprogramme/ Programme zur Beratungsförderung) 4 von 5

5 Sonstiges Adresse / Kontakt Zugelassene Beratungsdienste Derzeit (November 2004) sind als Beratungsdienste zugelassen: BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand mbh, (Coachingschwerpunkte: Handwerk und handwerksähnliche Branchen) Heilbronner Straße 43, Stuttgart, Tel: 0711/ , Fax: 0711/ RKW Baden-Württemberg, (Coachingschwerpunkte: Industrie und unternehmensbezogene Dienstleistungen sowie Freie Berufe und solche Wirtschaftsbereiche, die über keine landesgeförderten Beratungsdienstleister verfügen) Königstraße 49, Stuttgart, Tel: 0711/ , Fax: 0711/ DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e.v., (Coachingschwerpunkte: Hotels, Gaststätten und vergleichbare Branchen) Augustenstraße 6, Stuttgart, Tel: 0711/ , Fax: 0711/ Laufzeit des Programms Das Programm läuft höchstens solange, wie das von der EU aufgelegte Ziel 3-Programm; nach derzeitigem Kenntnisstand bis einschließlich Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Str Stuttgart Themenbereiche Existenzfestigung, Unternehmensnachfolge, Spin-Off, innovative Existenzgründung: Arndt Upfold, Ref ifex Tel.: 0711/ arndt.upfold@wm.bwl.de Themenbereich Expansion: Steffen Rentschler, Ref. 31 Tel.: 0711/ steffen.rentschler@wm.bwl.de Themenbereich Krisensituation Dirk Abel, Ref. 32 Tel.: 0711/ dirk.abel@wm.bwl.de Stand Nov./Dez von 5

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