GEOLOGISCHES BÜRO DR. BEHRINGER

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1 GEOLOGISCHES BÜRO DR. BEHRINGER UNABHÄNGIGE BAUINGENIEURE UND GEOLOGEN BAUGRUND ALTLASTEN GEBÄUDERÜCKBAU HYDROGEOLOGIE Geol. Büro Dr. Behringer * Rotenbergstraße 20 * Stuttgart (0711) Fax (0711) Stuttgart Ulm Aalen Baugeologisches Gutachten Titel: BV Pflegeeinrichtung Beinstein, Waiblingen Beinstein Auftraggeber: Stadtverwaltung Waiblingen Fachbereich Stadtplanung Kurze Straße Waiblingen Stuttgart, den 08. August 2014 Aktenzeichen: S be/bi Verteiler: Stadtverwaltung Waiblingen, Fachbereich Stadtplanung 3fach 1fach pdf

2 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS ANLAGEN 2 1. VORGANG 3 2. INGENIEURGEOLOGIE 4 3. HYDROGEOLOGIE 6 4. BODENKLASSEN 7 5. BODENKENNWERTE 8 6. AUFNEHMBARER SOHLDRUCK UND GRÜNDUNG GRÜNDUNG AUF EINER BEWEHRTEN BODENPLATTE PFAHL- ODER TIEFGRÜNDUNG BAUGRUBENBÖSCHUNG DRAINAGE VERSICKERUNG ALTLASTEN UND ERDAUSHUB ERDBEBEN BESONDERE MAßNAHMEN UND FACHTECHNISCHE HINWEISE SCHLUSSBEMERKUNG 17 ANLAGEN Anlage 1 Lageplan M 1 : 500 Anlage 2.1 Schwere Rammsondierung SRS 1 und Bohrung B 1 Anlage 2.2 Bohrung B 2 Anlage 2.3 Bohrung B 3 Anlage 2.4 Schwere Rammsondierung SRS 4 und Bohrung B 4 Anlage 3.1 Geologische Profilskizze A A Anlage 3.2 Geologische Profilskizze B B Anlage 3.3 Geologische Profilskizze C C

3 Seite 3 1. VORGANG Der Fachbereich Stadtplanung der Stadtverwaltung Waiblingen plant den Neubau einer Pflegeeinrichtung in Waiblingen Beinstein (Flst. 47, 49, 51 u. a.; vgl. Anlage 1). Das geplante Gebäude umfasst voraussichtlich nach vorliegendem, vorläufigem Planungsstand eine Teilunterkellerung, Erdgeschoss sowie drei Obergeschosse. Das Planum des Erdgeschosses wird bei ca. 226,0 mnn angenommen. Die Baugrubensohle der Teilunterkellerung wird bei etwa 3 m darunter angenommen, also bei ca. 223,0 mnn. Fundamentpläne standen zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht zur Verfügung. Der AG und der Tragwerksplaner muss prüfen, ob diese ergänzend mit dem Unterzeichner abzustimmen sind. Am Standort erfolgten zunächst insgesamt zwei schwere Rammsondierungen (SRS 1 und SRS 4) mit Tiefgang von je ca. 7 m, also bis zum festen Baugrund, zur Charakterisierung des Baugrunds. Weiter wurden vier Bohrungen (B 1 bis B 4) ausgeführt. Die Bohrungen erreichten einen Tiefgang von je 6 m unter Gelände. In den Bohrungen wurde außerdem je eine provisorische Grundwassermessstelle eingerichtet um den Ruhewasserspiegel hinreichend genau zu dokumentieren. Die Messstellen wurden nach Abschluss der Erkundungsarbeiten rückgebaut und ordnungsgemäß verfüllt. Die maximale Erkundungstiefe liegt bei 218,6 mnn.

4 Seite 4 2. INGENIEURGEOLOGIE Die ingenieurgeologische Modellvorstellung ist aus den Anlagen 3.1 bis 3.3 zu entnehmen. Es handelt sich hier um eine Skizzierung mit Modellcharakter auf der Grundlage der hier durchgeführten Untersuchungen. Bei diesen Anlagen handelt es sich um keine Zeichnungen im technischen Sinne. Es handelt sich um eine Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Abweichungen im Rahmen der natürlichen geologischen Schwankungen sind also möglich. Allgemeine Geologie: Talablagerungen der Rems, auf Muschelkalk Die Einteilung der Schichten erfolgt auf Grund der ingenieurgeologisch relevanten Eigenschaften der jeweiligen Schicht bzw. des jeweiligen Bodens oder Felses. Die Schichtgrenzen stellen teilweise auch Verwitterungsgrenzen dar. Es gelten die weiterführenden Angaben im Abschnitt 12. Die punktuellen Angaben aus Anlage 2.1 ff. sind hier räumlich und gutachterlich abgeschätzt. Schicht Tallehm, teilweise sandig, weich bis steif, bereichsweise umgelagert Bodenklasse: BK 4 Schicht besteht aus mittelbraunem Tallehm, der teilweise sandig ausgebildet ist. In Bohrung B 1 wurde bis wenige dm unter Gelände eine Auffüllung aus standorttypischem Tallehm mit etwas Ziegelschutt angetroffen. Die Schicht weist insgesamt weiche bis steife Konsistenz auf und wird der Bodenklasse BK 4 zugeordnet. Schicht weist eine Mächtigkeit von ca. 1 m bis 2 m auf. Die Schichtunterkante verläuft in etwa zwischen 223 mnn und 224 mnn.

5 Seite 5 Schicht Tallehm, teilweise stark tonig oder schwach bis stark sandig, steif Bodenklasse: BK 4 Schicht besteht aus mittel- bis graubraunem Tallehm, der teilweise stark tonig oder schwach bis stark sandig ausgebildet ist. Die Schicht weist steife Konsistenz auf und wird der Bodenklasse BK 4 zugeordnet. Schicht weist eine Mächtigkeit zwischen ca. 1 m und etwa 2 m auf. Die Schichtunterkante verläuft in etwa zwischen 222 mnn und 223 mnn. Schicht Tallehm, teilweise schwach bis stark sandig oder stark tonig, teilweise humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif bis halbfest Bodenklassen: BK 4 / 5 Schicht besteht aus mittel- bis graubraunem, teilweise mittelgrauem oder schwarzbraunem Tallehm, der bereichsweise schwach bis stark sandig oder stark tonig ausgebildet ist. Nach unten hin nimmt der organische Anteil im Tallehm zu und es wurden humose bis stark humose Bereiche angetroffen. In Bohrung B 1 wurden an der Basis der Schicht wenige dm starke Torfeinlagerungen angetroffen. Die Schicht weist insgesamt steife bis halbfeste Konsistenz auf und wird den Bodenklassen BK 4 / 5 zugeordnet. Schicht weist eine Mächtigkeit zwischen ca. 1 m und etwa 2 m auf. Die Schichtunterkante verläuft in etwa zwischen 220 mnn und 222 mnn. Schicht Talsand und kies, mitteldicht Bodenklasse: BK 3 Schicht besteht aus Talsand und Talkies in mitteldichter Lagerung. Die Schicht wird der Bodenklasse BK 3 zugeordnet.

6 Seite 6 Schicht weist nach gutachterlicher Einschätzung eine Mächtigkeit von bis zu ca. 4 m auf. Die Schichtunterkante wurde jedoch nur im Erkundungspunkt B 4 / SRS 4 nachgewiesen. Im Erkundungspunkt B 1 / SRS 1 im nordwestlichen Baufeld wurde Schicht nicht angetroffen. Die Schicht ist Grundwasser führend. Das Grundwasser ist gespannt. Schicht Kalksteinfels, teilweise entfestigt Felsklassen: FK 6 / 7 Schicht besteht aus mittel- bis hellgrauem Kalksteinfels, der nach oben hin entfestigt und teilweise verlehmt vorliegt. Die Schicht wird den Felsklassen FK 6 / 7 zugeordnet und bildet die Felsoberkante. Die Felsoberkante der Schicht wurde nur in den Erkundungspunkten B 1 / SRS 1 und B 4 / SRS 4 nachgewiesen und liegt nach gutachterlicher Einschätzung in etwa zwischen 218 mnn und 220 mnn. 3. HYDROGEOLOGIE Bei den Erkundungsarbeiten am wurde in den Bohrungen B 2 bis B 4 der Wasserzutritt an der Oberkante der Schicht festgestellt. Der exakte Wasserzutritt in Bohrung B 1 konnte nicht genau bestimmt werden. Nach gutachterlicher Einschätzung befindet sich dieser zwischen ca. 3,3 m und etwa 4,7 m unter GOK im angetroffenen stark sandigen Tallehm. Bis zum Abschluss der Arbeiten stieg das Grundwasser in den Bohrungen auf maximal 1,3 m unter GOK bzw. 224,2 mnn. Der Bemessungswasserspiegel wurde nach Schätzung auf 224,7 mnn festgelegt. Am Standort ist auf Grundlage der vorliegenden Erkundungsergebnissen mit gespanntem Grundwasser zu rechnen. Bei Pfahl- oder Tiefergründungen ist die Baufirma bzw. der Spezialtiefbauer davon in Kenntnis zu setzen. Als Druckwasserspiegel ist der genannte Bemessungswasserspiegel anzusetzen.

7 Seite 7 Sobald die genaue Höhe der Baugruben- bzw. Gründungssohle des Untergeschosses festgelegt ist, ist ergänzend mit dem Unterzeichner Rücksprache zu halten um die Gefahr des hydraulischen Grundbruchs einzuschätzen. Auf Grund der vorliegenden gespannten Grundwasserverhältnisse sowie der Lage des geplanten Bauvorhabens im Überschwemmungsgebiet HQ100 der Rems empfehlen wir das Untergeschoss gegen drückendes Grund- und Sickerwasser abzudichten. Für eine genauere Einschätzung des Ruhe- bzw. Druckwasserspiegels und somit Bemessungswasserspiegels empfehlen wir, soweit vom Planer und Bauherrn für notwendig erachtet, eine Beobachtung des Grundwasserstands in einem 2"-Pegel über einen längeren Zeitraum. Eventuell liegen zur Grundwassersituation im Hinblick auf gespanntes Grundwasser am Standort bereits Informationen bei der Stadtverwaltung oder dem LRA Waiblingen vor. Weiter weisen wir darauf hin, dass je nach Einbindetiefe des Untergeschosses für die Baumaßnahme eventuell eine Grundwasserhaltung zur Reduzierung des Druckwasserspiegels notwendig wird. Sobald die Planung hinreichend fortgeschritten ist, ist mit dem Unterzeichner Rücksprache zu halten, ob ein wasserrechtlicher Antrag für die Grundwasserhaltung ergänzend auszuarbeiten und dem zuständigen Landratsamt vorzulegen ist. Weiter ist anzumerken, dass am Standort teilweise stark humoser Tallehm und Torfeinlagerungen angetroffen wurden. Daher ist mit, zumindest lokal und saisonal auftretenden, leicht betonaggressivem Grundwasser zu rechnen. Wir empfehlen von der Expositionsklasse XA1 ausgehen. 4. BODENKLASSEN Für die Ausschreibung sowie für die Kalkulation bzw. Wiederverwendung des Aushubes können folgende Bodengruppen und Bodenklassen berücksichtigt werden (Mittelwertbildung).

8 Seite 8 Tabelle 1: Zuordnung der Schichten in Bodengruppen und Bodenklassen Schichten Tallehm, tw. sandig, weich bis steif, bereichsweise umgelagert Tallehm, tw. stark tonig oder schwach bis stark sandig, steif Tallehm, tw. schwach bis stark sandig oder stark tonig, tw. humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif bis halbfest Talsand und kies, mitteldicht Tiefe [mnn] vergleiche Anlage tw. bis ca. 223 mnn tw. bis ca. 222 mnn tw. bis ca. 220 mnn tw. bis ca. 219 mnn Bodenart nach DIN Bodenklasse nach DIN Bodenklasse nach DIN Frostklasse nach ZTVE-StB TM UM BK 4 LBM 1 2 F 3 TM UM BK 4 LBM 2 F 3 TM UM, tw. OT / OU BK 4 / 5 LBM 2 F 3 SW / GW BK 3 LNW 2 F 1 2 Kalksteinfels, teilweise entfestigt tw. ab ca. 220 mnn Fels, tw. entfestigt FK 6 / 7 FZ / FD BODENKENNWERTE Für die beschriebenen Schichten können die in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellten, bodenmechanischen Kennwerte angesetzt werden. Die Werte sind Mischwerte und bilden die Grundlage für die erdstatischen Berechnungen und Nachweise und sind an Hand von gutachterlichen Erfahrungen mit ähnlichen Bodenverhältnissen vergleichbarer geologischer Formationen festgesetzt.

9 Seite 9 Tabelle 2: Zusammenstellung der Bodenkennwerte Schicht Nr. Tallehm, tw. sandig, weich bis steif, bereichsweise umgelagert Tallehm, tw. stark tonig oder schwach bis stark sandig, steif Tallehm, tw. schwach bis stark sandig oder stark tonig, tw. humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif bis halbfest Talsand und kies, mitteldicht Kalksteinfels, teilweise entfestigt Tiefe [mnn] vgl. Anlage tw. bis ca. 223 mnn tw. bis ca. 222 mnn tw. bis ca. 220 mnn tw. bis ca. 219 mnn tw. ab ca. 220 mnn Raumgewicht Scherparameter Steifemodul erdfeucht γ [kn/m³] unter Auftrieb γ [kn/m³] Reibungswinkel ϕ [ ] Kohäsion c [kn/m²] E S [MN/m²] ,5 10, , ,

10 Seite AUFNEHMBARER SOHLDRUCK UND GRÜNDUNG Ingenieurgeologische Inhomogenitäten soweit bekannt sind hier mit berücksichtigt. Auf Grund den angetroffenen, teilweise stark humosen Bereichen sowie der Torfeinlagerungen in Schicht, die besonders unter Wasserzutritt ein nur schwer einschätzbares Setzungsverhalten zeigen, empfehlen wir am Standort die Gründung über eine bewehrte Bodenplatte auszuführen (vgl. Abschnitt 6.1). Alternativ wäre eine Pfahl- oder andere Tiefgründung (z. B. Betonstopfsäulen) aus dem Spezialtiefbau möglich (vgl. Abschnitt 6.2). Die Fundamentsohlen sind vom Gutachter abzunehmen (2 Arbeitstage Vorlauf). Falls höhere Lasten für Streifen- und Einzelfundamente anfallen, wie im Folgenden angegeben, so sind die Fundamente in Abstimmung mit dem Gutachter zu vergrößern. Sollte eine Tiefgründung notwendig werden, ist mit dem Gutachter vorher und rechtzeitig Rücksprache zu halten. Bei abweichender Gründung zu den unten angegebenen Gründungsvorschlägen ist ebenfalls mit dem Gutachter Rücksprache zu halten. 6.1 Gründung auf einer bewehrten Bodenplatte Für die Gründung auf einer bewehrten Bodenplatte empfehlen wir Folgendes: bei aufgeweichtem Planum: Einbringen von mindestens 25 cm Schroppen (z. B. 45 / 80 mm) in das Planum, darauf oder andernfalls mindestens 40 cm Schottertragschicht (Bodengruppe: GW; z. B. 0 / 45 mm); mindestens zwei Verdichtungsübergänge. Von der Verwendung von Recyclingmaterial raten wir am Standort ab, da sich das Baufeld im Überschwemmungsgebiet HQ100 der Rems befindet. Die Berechnung des Bettungsmoduls soll vom Tragwerksplaner über das Steifemodulverfahren erfolgen. Hierzu gelten die Werte aus Tabelle 2.

11 Seite 11 Zur vorläufigen Dimensionierung kann für Schicht und Schicht ein Bettungsmodul k s von ca. 3 MN/m³ angenommen werden: 6.2 Pfahl- oder Tiefgründung Alternativ ist eine Pfahlgründung oder eine andere Methode zur Tiefgründung aus dem Spezialtiefbau möglich. Sollte dies angestrebt werden, ist ergänzend mit dem Unterzeichner Rücksprache zu halten. Für eine eventuelle Pfahlgründung empfehlen wir mantelverpresste, duktile Pfähle. Alternativ sind Betonstopfsäulen denkbar. Die Machbarkeit eine Pfahl- oder Tiefgründung ist auf Grund der vorliegenden gespannten Grundwasserverhältnisse im Vorfeld mit dem Spezialtiefbauer abzustimmen. Weiter empfehlen wir auf Grund der gespannten Grundwasserverhältnisse im Vorfeld bei einer Pfahl- oder Tiefgründung eine Abstimmung mit dem zuständigen LRA. Außerdem ist zu beachten, dass Pfahlgründungen beim zuständigen LRA anzeigepflichtig sind. 7. BAUGRUBENBÖSCHUNG Die Böschung darf auf Tiefbauzeit (ca. 4 Monate) bis ca. 3 m Tiefe mit einem Winkel von maximal 50 hergestellt werden. Die Böschungsschulter muss mind. 2 m lastfrei ausgebildet sein. Schwere Lasten (z.b. Baukran) müssen entsprechend von der Grube entfernt aufgestellt werden. Drainagen und Wasserzufuhr in die Böschung sind für die Standsicherheit ungünstig. Die Funktion eventuell bestehender Drainagestränge ist zu erhalten. Diese sind ggf. funktionstüchtig umzuleiten. Die Böschung soll vom Unterzeichner abgenommen werden. Die Qualität ist vor Ort zu prüfen, ggf. die Böschung zu modifizieren. Sollte die Böschungsgestaltung gemäß o. g. Vorgaben auf Grund von Grenzabständen, Nachbarbebauung o. Ä. nicht möglich sein, ist ein Verbau einzuplanen. Die Dimensionierung des Verbaus soll dann durch den Tragwerksplaner oder Verbaustatiker mit den Werten aus Tabelle 2 erfolgen.

12 Seite 12 Weiter sind bei der Böschungsgestaltung eventuelle Lasten durch Verkehr (z. B. angrenzende Straßen, Baustraßen) oder ständige Lasten (z. B. durch Nachbarbebauung) zu beachten. Sollte der o. g. lastfreie Abstand nicht eingehalten werden können, ist auch hier rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme Rücksprache mit dem Gutachter zu halten um ergänzend eine Standsicherheitsberechnung mit den anfallenden Lasten durchzuführen bzw. ggf. einen Verbau einzuplanen. In seltenen Fällen kann es zu folgenden Problemen kommen: Im Bohrprofil nicht bekannte, teilweise nur wenige Meter lange rutschempfindliche, weiche Lehmlinsen können im Böschungsbereich auftreten. In einem solchen Fall wäre es dann notwendig entweder die Böschung in diesem Teilbereich weiter abzuflachen oder alternativ ein Verbau einzuplanen. 8. DRAINAGE Bei einer Abdichtung des Untergeschosses gegen drückendes Grund- und Sickerwasser kann nach DIN 4095 auf eine Drainage verzichtet werden. Auf eine Tragschicht mindestens á 20 cm (Bodengruppe: GW bzw. weitgestufter Schotter; z. B. 0 / 45 mm) unterhalb der Bodenplatte wird hingewiesen. Von einem Einbau von Recyclingmaterial raten wir auf Grund der Lage des Baufelds im Überschwemmungsgebiet HQ100 der Rems ab. Darüber hinaus gelten die Vorgaben der DIN Eine geordnete Ableitung von Hof- und Dachwasser bleibt davon unberührt. 9. VERSICKERUNG Die Versickerung von Regenwasser ist eventuell über eine Kiesrigole mit Notüberlauf möglich, bei der ein Mindestabstand von 4 m zu unterkellerten Gebäuden eingehalten werden muss. Falls dies beabsichtigt wird, sollen 1 2 Versickerungstests ausgeführt werden. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des zuständigen LRA.

13 Seite ALTLASTEN UND ERDAUSHUB Augenscheinlich sowie auf Grund der bisherigen Nutzung gibt es keine Hinweise auf Bodenkontaminationen. Nach VwV-Boden BW darf gewachsener Boden ohne Kontaminationsverdacht ohne weitere Untersuchung verwertet werden. Sollten beim Aushub Auffüllungen oder Bodenkontaminationen angetroffen werden, ist das Materials auf einem Haufwerk zwischenzulagern und für eine repräsentative Aussage für die Verwertung oder Entsorgung am Haufwerk zu beproben. Für die Verwertung / Entsorgung von Auffüllungen oder kontaminiertem Boden empfehlen wir folgende Alternativpositionen im LV auszupreisen: Zwischenlager für mindestens 10 Arbeitstage; anteilig 10 % des Erdaushubs Verwertung von Erdaushub als Z1.1-Material; anteilig 10 % des Erdaushubs Verwertung von Bauschutt als Z1.1-Material; anteilig 10 % des Erdaushubs Entsorgung des Erdaushubs auf einer Deponie der Klasse DK0; anteilig 10 % des Erdaushubs Soweit möglich, kann dieses Material kostenneutral vor Ort verwertet werden. 11. ERDBEBEN Der Bereich liegt in der Erdbebenzone 0; für den Statiker gelten unter Voraussetzung einer späteren Prüfung bzw. Bestätigung des Unterzeichners im offenen Aufschluss folgende Angaben: Erdbebenzone 0 Einteilung nach DIN EN / EC 8: Schicht bis Baugrundklasse C Schicht (bis 20 m Tiefe) Baugrundklasse A Tiefe unterhalb 20 m Untergrundklasse R

14 Seite BESONDERE MAßNAHMEN UND FACHTECHNISCHE HINWEISE Für die Kalkulation und für die spätere Bauausführung sind vom AG und vom AN (GU) folgende wichtige Hinweise zu berücksichtigen: Der hier aufgezeigte Grundwasserspiegel unterliegt saisonalen Schwankungen und ist gespannt. Der Bemessungswasserspiegel wurde anhand von unseren gutachterlichen Erfahrungen geschätzt; langfristige Beobachtungen des maximalen Grundwasserspiegels liegen uns nicht vor. Weiter gelten die Angaben aus Abschnitt 3. Sollten kurzfristig genauere Angaben zum Bemessungswasserspiegel gewünscht werden, empfehlen wir die Errichtung von ein bis zwei 2" Pegeln zur hinreichenden Bestimmung der Grundwasserschwankungen sowie des Bemessungswasserspiegels. Zur Ableitung von plötzlich auftretenden Wässern (Starkregen, Hangsickerwässer nach Schneeschmelzen usw.) sind ausreichend Schmutzwasserpumpen für die notwendige Ableitung auf der Baustelle vorrätig zu halten und bei Bedarf bzw. bei Starkregen vom AN unaufgefordert einzusetzen. Die Erlaubnis einer Wasserableitung ist vom AN mit den zuständigen Behörden, ggf. mit der Bauleitung des Bauherrn abzustimmen. Bei sandigen oder bindigen Böden sind entsprechende Absetzbecken in Abhängigkeit der Baustellengröße vorrätig zu halten. Vor Ableitung darf augenscheinlich keine Trübung auftreten (vgl. auch Abschnitt 3). Weiter gelten die behördlichen Auflagen (LRA) zu einer eventuellen Wasserableitung. Die Baugrubensohle ist mit Gefälle so herzustellen, dass ein dauerhaftes Einstauen bzw. tiefgründiges Aufweichen des Planums, infolge von Niederschlägen, nicht möglich ist. Bindige Böden sowie lehmige Kiese können durch Nässe in ihrer Konsistenz verändert werden. Steife Böden können sich dadurch kurzfristig in weiche, bis zu breiige Konsistenz (Verschlammung!) verändern. Bei nasser Jahreszeit oder zu erwartenden Niederschlägen oder Frost darf das Planum nicht offen liegen. Ggf. sind Gründungsarbeiten zeitlich zu verschieben oder entsprechend höhere Mehrkosten, infolge von zusätzlichem Bodenaushub oder Bodenverbesserung, dann einzukalkulieren. Auf gefrorenem Untergrund darf nicht gegründet werden. Gefrorener Boden ist zur Tiefe hin vollständig auszukoffern und durch gut verdichtbares Material zu ersetzen und zu verdichten. Die geologische Abschätzung der schweren Rammsondierungen ist eine fachtechnische Annäherung an den tatsächlichen Schichtaufbau. Bei gegebenem Untersuchungsraster sind Abweichungen in dem Schichtprofil in Anlage 3.1 bis 3.3 möglich. Insbesondere ist es denkbar, dass kleinflächige Auffüllungen bei gegebenem Untersuchungsraster nicht erfasst wurden (z.b. Altlasten in alten Gruben, Auffüllungen in

15 Seite 15 Geländesenken, Hinterfüllungen mit Fremdmaterial hinter Mauerwerken oder zum Geländeausgleich, weiche Sedimente in alten Bachläufen und alten Tümpeln usw.). Bei direkt angrenzender Nachbarbebauung ist grundsätzlich Information über die Gründungsform zu erheben. Ggf. ist eine Unterfangung mit einzuplanen. Eine geordnete Trockenhaltung des Bauplanums ist in der Verantwortung des Bauherrn und dessen Auftragnehmer. Das endgültige Planum ist nur kurzfristig offen zu halten und soll zeitgleich, entsprechend durch die überlagernde Schicht (z.b. Vlies mit mind. 20 cm KFT- Schicht) bedeckt werden. Auf keinen Fall darf das Planum bei bindigen Böden eingestaut sein. Dieses Planum neigt dann, entgegen den gutachterlichen Konsistenzangaben, zum Aufweichen und zum Verschlammen. Ggfs. ist dann witterungsabhängig eine zusätzliche Sauberkeitsschicht (z.b. Schroppen; 45 / 80 bis 80/120 mm) mit einer Schichtmächtigkeit von cm in die Baustelleneinrichtung mit einzuplanen und bei Bedarf auszuführen. Oberboden (tw. humos) ist auf eine Stärke von mind. 30 cm abzuschieben. Auf humosem Oberboden dürfen weder Parkplätze errichtet, noch Lasten abgetragen werden. Auf eine frostsichere Überdeckung der UK Fundamente von mind. 1 m unter GOK wird hingewiesen. Werden entgegen diesen, hier vom Gutachter empfohlenen Flachgründungen, alternative Gründungen, wie Tiefgründungen u. a., vom Bauherrn oder vom GU ausgeführt, so sind diese vorher mit dem Unterzeichner abzustimmen. Insbesondere ist es denkbar, dass bei Alternativen noch ergänzende bodenmechanische oder baugeologische Untersuchungen notwendig werden. Treten während der Baumaßnahme vermeintlich andere Boden- oder Felsklassen auf als hier im Gutachten aufgezeigt worden sind, so ist der Unterzeichner wie auch der Bauherr unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen. Änderungen in der Klassifizierung werden nur dann anerkannt, wenn sie auch vom Auftraggeber und vom Unterzeichner abgenommen worden sind. Wird das Gründungsniveau auch nur in Teilbereichen verändert, so müssen die Gründungsempfehlungen mit dem Gutachter neuerlich abgestimmt werden. Falls das Baugrundgutachten abweichend vom Auftraggeber an Dritte (z. B. GU) veräußert wird, ist rechtzeitig vorher der Unterzeichner zu benachrichtigen. Evtl. sind dann noch Nachuntersuchungen vorzunehmen. Bei Überschreitung der Böschungshöhe von 4 m soll Rücksprache mit dem Unterzeichner gehalten werden, um evtl. Standsicherheitsberechnungen zu erörtern. Es ist dann zu prüfen, ob ergänzende Untersuchungen notwendig sind. Bei Ausführen von Pfahlgründungen ist in die Gesamtkalkulation die Durchführung von Probebelastungen vor Beginn der Baumaßnahme einzurechnen. Sie ist notwendig um dem

16 Seite 16 Bauherrn eine verlässliche Kostenschätzung aufzuzeigen. Die Ergebnisse sind rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Falls dies nicht ausgeführt wird, muss der Bauherr damit einverstanden sein. Bei einer Gründung mit Pfählen müssen nach DIN 1054 an mindestens 3 % der Pfähle, jedoch wenigstens an zwei Pfählen, eine Probebelastung vorgenommen werden. Werden Probebelastungen ausgeführt, so ist der Ort vorher mit dem Unterzeichner abzustimmen. Sofern Pfahlgründungen ausgeführt werden, ist im Vorfeld zu prüfen, ob bis zur geplanten Einbindetiefe der Pfähle felsartige Steinbänke oder Fels und / oder tiefere, gespannte Grundwasserverhältnisse anzutreffen sind, sofern dies verfahrensbedingt relevant ist (z. B. GEWI-Pfähle u. a.). Auftragsgemäß wurden die vorgenannten Untersuchungen (vgl. Anlage 2.1ff.) bis zur auftragsgemäßen Erkundungstiefe ausgeführt. Nach endgültiger Tragwerksplanung muss abgestimmt werden, ob die Bohrtiefe ausreichend ist. Insbesondere ist dies bei Pfahlgründungen, deren Pfahllänge über die hier ausgeführte, jeweilige Erkundungstiefe hinausgeht der Fall. Bei Pfahl- oder Tiefergründungen ist der Spezialtiefbauer / GU auf den Sachverhalt des gespannten Grundwassers hinzuweisen um eventuelle Mehrkosten wegen gespanntem Grundwasser bei Pfahl- oder Tiefergründungen mit einzukalkulieren. Die Fundamentsohlen der Einzel- und Streifenfundamente sind bei Bedarf vom Unterzeichner abzunehmen. Weiter sind eventuelle Pfahlgründungen mit dem Gutachter vorher abzustimmen. Wird der Baukran inkl. Kranfundament / -sockel in einer Entfernung zur offenen Baugrube < 1-fachen Böschungstiefe aufgestellt, muss der AN eine Kranstatik von einem unabhängigen Statikbüro vorlegen. Die hinreichende Standsicherheit des Baukrans ist dann auf Verlangen der BauBG oder des Bauherrn und dessen Vertreter vorzulegen. Einem Verzicht hiervon muss der Bauherr zustimmen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zur Einstellung von Baustellen (durch den Prüfstatiker, TiefbauBG oder Baubehörde) auf Grund einer falschen Kranaufstellung, d. h. die Baukräne wurden zu nah an der Baugrubenböschung aufgestellt. Die Baufirma ist auf diesem Sachverhalt unbedingt hinzuweisen. Der Statiker soll grundsätzlich prüfen, ob die hier angesetzten zulässigen Setzungen gemäß den Gründungsempfehlungen gebäudeverträglich sind. Die anstehenden Böden haben nach gutachterlicher Einschätzung eine natürliche, geologisch bedingte Stoffzusammensetzung. Auf Grundlage der VwV Boden BW dürfen diese Böden auch ohne weitere analytische Untersuchung verwertet werden. In Schicht (inklusive Oberboden) ist ein Fremdstoffanteil (Ziegelschutt u.a.) mit einem geschätzten, mittleren Anteil von < 10 % nicht auszuschließen.

17 Seite 17 Bei spezifischer Verwertung des Erdaushubs werden dem AN spezielle Nachuntersuchungen empfohlen; unter spezifischer Verwertung wird hier verstanden: Verwertung des Oberbodens im Garten- oder Landschaftsbau, TL- bis UL-Böden als Dichtungsschicht usw.; ggf. Rücksprache mit dem Bodengutachter, um eine ergänzende Qualitätsuntersuchung vorzunehmen. Beim hier beschriebenen Oberboden darf nicht vorausgesetzt werden, dass es sich um einen humus- und nährstoffreichen Boden handelt. Der Fels kann im Baufeld stark geklüftet und zerrüttet vorliegen. Bei bindigen Böden darf eine Einbindetiefe der Fundamente von 0,5 m nicht unterschritten werden. Bei einer Gründung auf dem anstehenden, kompakten Fels darf die in Abschnitt 6 angegebene Einbindetiefe der Fundamente reduziert werden. Die gutachterlichen Aussagen beschränken sich auf die jeweilige Erkundungstiefe. Sobald eine konkrete, objektbezogene Planung vorliegt, ist vom Unterzeichner zu prüfen, welche ergänzenden Baugrunduntersuchungen und baugeologischen Bewertungen zusätzlich vorzunehmen sind. Die durch uns angegebenen Ansatzhöhen der schweren Rammsondierungen und der Bohrpunkte sind orientierend zu werten. Die Einmessung erfolgte über nicht öffentliche Messpunkte mit teils ungesicherten Höhenangaben (hier: Kanaldeckel). Die Einmessung ist ggf. durch ein Fachbüro (Vermessungsbüro) zu prüfen. 13. SCHLUSSBEMERKUNG Die hier vorgenommene gutachterliche Bewertung beschränkt sich auf die in Anlage 1 aufgezeigten Standorte der Aufschlüsse. Prinzipiell sind Abweichungen in Bezug auf Schichtmächtigkeit und - ausbildung zwischen bzw. außerhalb der Aufschlusspunkte nicht völlig auszuschließen. Sollten bei großflächigem Aufschluss während der Bauarbeiten wider Erwarten wesentlich andere Untergrundverhältnisse als die dem Gutachten zugrunde liegenden angetroffen werden, so ist unser Büro sofort zu verständigen, um die im Gutachten genannten Empfehlungen zu überprüfen und ggf. ergänzen zu können. Weitergehende Qualitätsforderungen durch den Bauherrn und dessen Vertreter haben darüber hinaus ebenfalls Bestand.

18 Seite 18 Das Gutachten besitzt nur in seiner Gesamtheit Verbindlichkeit. Abschnitt 12 ist Teil dieses Gutachtens und fachtechnisch verbindlich. Dr. J. Behringer

19 S Geologisches Büro Dr. Behringer Lageplan, M 1: 500 BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage 1 N O W S A B C B1/ SRS1 B4/SRS4 C B2 A B3 B Legende: gepl. Bauvorhaben ca. Lage UG B1/ SRS1 A Bohrung/ schwere Rammsondierung A geol. Profilskizze (vgl. Anlage 3)

20 Geologisches Büro Dr. Behringer Bohrung Nr. : B1/SRS1 Projekt Nr. : S Bearbeiter : be Datum : Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.1 Maßstab : 1:50 schwere Rammsondierung SRS 1 und Bohrung: B1 Teufe NN m 0.40 Auffuellung aus Tallehm mit etwas Ziegelschutt, mittelbraun 1 Tallehm, weich bis steif, mittelbraun Tallehm, tw. sandig bis stark sandig, steif, mittelbraun Tallehm, stark sandig, mittelbraun, steif-halbfest sandiger Tallehm, schwarzbraun, steif-halbfest stark humoser Tallehm und Torf entfestigter Kalkstein, verlehmt, hellgrau bis mittelgrau, FK6 7 Sondierung Schlz./10cm 7.00 NN m

21 Geologisches Büro Dr. Behringer Bohrung Nr. : B2 Projekt Nr. : S Bearbeiter : be Datum : Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.2 Maßstab : 1:50 B2 NN m Tallehm, mittelbraun, weich bis steif Tallehm, stark tonig, mittelbraun, steif 3.30 Tallehm, stark tonig, graubraun, schwach humos, steif-halbfest Sand, mitteldicht NN m Talkies, Kiesgerölle gut gerundet

22 Geologisches Büro Dr. Behringer Bohrung Nr. : B3 Projekt Nr. : S Bearbeiter : be Datum : Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.3 Maßstab : 1:50 B3 NN m Tallehm, weich bis steif Tallehm, tw. schwach sandig, graubraun bis mittelbraun, vorwiegend steif Sand, beigebraun, nass (tw. BK2), mitteldicht NN m Talkies, Kiesgerölle gut gerundet, mittelbraun bis beigebraun, mitteldicht

23 Geologisches Büro Dr. Behringer Bohrung Nr. : B4/SRS4 Projekt Nr. : S Bearbeiter : be Datum : Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.4 Maßstab : 1:50 schwere Rammsondierung SRS 4 und Bohrung: B4 Teufe NN m sandiger Tallehm, mittelbraun, weich sandiger Tallehm, mittelbraun bis graubraun, weich bis steif schwach sandiger Tallehm, vorwiegend mittelbraun, steif schwach sandiger Tallehm, vorwiegend mittelbraun, steif-halbfest schwach humoser Tallehm, mittelgrau, steif-halbfest Sand, beigebraun, mitteldicht Sand und gut gerundete Kiesgerölle, mitteldicht 6.00 Kalksteinschotter (vermutlich zerbohrter und entfestigter Kalksteinfels) mittelgrau bis hellgrau Sondierung Schlz./10cm 6.90 NN m

24 Geol. Profilskizze A-A, M 1: 200 (2fach überhöht) BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein A B Anlage 3.1 B1/SRS1 SchnittC-C mnn S Geologisches Büro Dr. Behringer A ca. gepl. Bauvorhaben ca. Planum EG (angenommen ca. 226,0 mnn) ca. GOK 225 Bemessungswasserspiegel (224,7 mnn) 1 GW am (224,2 mnn) ,6 mnn max. Erkundungstiefe gespanntes GW am angetroffen (vgl. Abschnitt 3) 1 Tallehm, tw. sandig, weich-steif, bereichsweise umgelagert 2 Tallehm, tw. stark tonig oder schwach sandig- stark sandig, steif 3 Tallehm, tw. schwach sandig bis stark sandig oder stark tonig, tw. humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif-halbfest 4 Talsand und Talkies,mitteldicht 5 Kalksteinfels, tw. entfestigt, FK6/7 weiterführende Erläuterung siehe Textteil Legende: nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt

25 Geol. Profilskizze B-B, M 1: 200 (2fach überhöht) BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein B S Geologisches Büro Dr. Behringer Anlage 3.2 B B4/SRS4 SchnittA-A mnn B3 ca. gepl. Bauvorhaben 227 ca. Planum EG (angenommen ca. 226,0 mnn) 226 ca. GOK 225 Bemessungswasserspiegel (224,7 mnn) 1 1 GW am (224,2 mnn) ca. Baugrubensohle (angenommen ca. 223,0 mnn) ? ,6 mnn max. Erkundungstiefe gespanntes GW am angetroffen (vgl. Abschnitt 3) 1 Tallehm, tw. sandig, weich-steif, bereichsweise umgelagert 2 Tallehm, tw. stark tonig oder schwach sandig- stark sandig, steif 3 Tallehm, tw. schwach sandig bis stark sandig oder stark tonig, tw. humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif-halbfest 4 Talsand und Talkies,mitteldicht 5 Kalksteinfels, tw. entfestigt, FK6/7 weiterführende Erläuterung siehe Textteil Legende: nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt

26 Geol. Profilskizze C-C, M 1: 200 (2fach überhöht) BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein S Geologisches Büro Dr. Behringer Anlage 3.3 C C B1/SRS1 SchnittA-A mnn ca. gepl. Bauvorhaben 227 B4/SRS4 SchnittB-B ca. Planum EG (angenommen ca. 226,0 mnn) 226 ca. GOK Bemessungswasserspiegel (224,7 mnn) GW am (224,2 mnn) ca. Baugrubensohle (angenommen ca. 223,0 mnn) ,6 mnn 5 max. Erkundungstiefe gespanntes GW am angetroffen (vgl. Abschnitt 3) 1 Tallehm, tw. sandig, weich-steif, bereichsweise umgelagert 2 Tallehm, tw. stark tonig oder schwach sandig- stark sandig, steif 3 Tallehm, tw. schwach sandig bis stark sandig oder stark tonig, tw. humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif-halbfest 4 Talsand und Talkies,mitteldicht 5 Kalksteinfels, tw. entfestigt, FK6/7 weiterführende Erläuterung siehe Textteil Legende: nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt

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