Amtsblatt STADT LÜTZEN. Aus dem Inhalt. Bereitschaften Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungen der Stadtverwaltung... 5

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt STADT LÜTZEN. Aus dem Inhalt. Bereitschaften Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungen der Stadtverwaltung... 5"

Transkript

1 STADT LÜTZEN Amtsblatt Freitag, den 13. Mai 2016 Jahrgang 6 I Nr. 5 Aus dem Inhalt Bereitschaften Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungen der Stadtverwaltung Veranstaltungskalender Aus den Ortschaften Geburtstagsgrüße und Jubiläen Kirchliche Nachrichten Zweckverbände.. 13

2 Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai Nr. 5/2016 Bereitschaften Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg Thomas-Müntzer-Str Bad Dürrenberg Rufbereitschaft: Zuständig für die Trinkwasserversorgung in den Ortsteilen Lützen, Meuchen, Großgörschen, Kleingörschen, Rahna, Kaja, Röcken, Schweßwitz, Michlitz, Bothfeld, Poserna, Starsiedel, Kölzen, Sössen, Gostau, Stößwitz 24h-Störungshotline: MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbh Niederlassung Saale Weiße Elster Tiergartenstraße Zeitz Fax: Zuständig für die Trinkwasserversorgung in den Ortsteilen Rippach, Großgöhren, Kleingöhren, Pörsten, Muschwitz, Göthewitz, Wuschlaub, Tornau, Pobles, Kreischau, Dehlitz, Lösau, Oeglitzsch, Zorbau, Nellschütz, Gerstewitz, Zörbitz enviam Mitteldeutsche Energie AG Ahornstraße 22 Steinkreuzweg Bad Lauchstädt Naumburg 24h-Störungshotline: AW-SAS AöR Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd Anstalt öffentlichen Rechts Südring Görschen Fax: MITGAS Mittedeutsche Gasversorgung GmbH Industriestraße Gröbers 24h-Störungshotline: IMPRESSUM Amtsblatt der Stadt Lützen Das Amtsblatt der Stadt Lützen wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. Herausgeber: Stadt Lützen, Markt 1, Lützen Verantwortlich für den amtlichen Teil und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Lützen. Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge im nichtamt lichen Teil müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amtsblattes über einstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Die Meinung des Verfassers muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Redaktion: Frau Engert, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , rathaus@stadt-luetzen.de Abgabeadresse für die redaktionellen Beiträge: Markt 1, Lützen Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, Telefon: ( ) Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Einzel exemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Stadt Lützen Satzungsbeschluss des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes Nr. S 09 Verbindungsstraße L 191 K 2196 L 189 der Städte Hohenmölsen und Lützen Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in öffentlicher Sitzung am gemäß 10 Abs. (1) Baugesetzbuch [BauGB] den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan Nr. S 09 Verbindungsstraße L 191 K 2196 L 189 als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt. Der planfeststellungsersetzende Bebauungsplan Nr. S 09 ist als interkommunaler Bebauungsplan zusammen mit der Stadt Hohenmölsen aufgestellt worden. Der Beschluss des Stadtrates der Stadt Lützen über die Satzung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes Nr. S 09 bezieht sich auf diejenigen Flächen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, welche zu der Stadt Lützen gehören. Der Satzungsbeschluss durch den Stadtrat der Stadt Lützen wird gemäß 10 Abs. (3) BauGB hiermit bekannt gemacht. Der planfeststellungsersetzende Bebauungsplan Nr. S 09 tritt mit dieser Bekanntmachung in Verbindung mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. S 09 des Stadtrates der Stadt Hohenmölsen am in Kraft. Jedermann kann den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan Nr. S 09, bestehend aus der Planzeichnung [Teil A], den textlichen Festsetzungen [Teil 13], der Begründung und dem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß 10 Abs. (4) BauGB im Bauamt der Stadtverwaltung Lützen, Pestalozzistraße 4 C in Lützen zu folgenden Öffnungszeiten Montag: 9:00-12:00 Uhr Dienstag: 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Freitag: 9:00 11:00 Uhr sowie nach Vereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Hinweis: Die Ergebnisse der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können ebenfalls von jedermann im Bauamt der Stadtverwaltung Lützen, Pestalozzistraße 4 C in Lützen der Verfahrensmappe zum Bebauungsplan Nr. S 09 zu den oben angeführten Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften Gemäß 215 Abs. (1) BauGB werden eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. S 09 schriftlich gegenüber der Stadt Lützen, Markt 1 in Lützen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen Auf die Vorschriften des 44 Abs. (3) Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche infolge der Rechtskraft des planfeststellungsersetzen-

3 Nr. 5/ Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai 2016 den Bebauungsplanes Nr. S 09 Verbindungsstraße L 191 K 2196 L 189 wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen, Stadt Lützen, Markt 1 in Lützen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt gemäß 44 Abs. (4) BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Gemäß 8 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA 2014 S. 288), gültig seit wird auf Folgendes hingewiesen: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Lützen, Markt 1 in Lützen, geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Lützen, Könnecke Bürgermeister Landesverwaltungsamt Halle, den Obere Flurbereinigungsbehörde Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale) Flurbereinigung: Hohenmölsen Verbindungsstraße Landkreis: Burgenlandkreis Verfahrens-Nr.: WSF009 - Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss A. Verfügender Teil I. Entscheidung Gemäß 87ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794), wird hiermit das Flurbereinigungsverfahren Hohenmölsen Verbindungsstraße im Landkreis Burgenlandkreis angeordnet. Das Flurbereinigungsverfahren wird nach den 87ff FlurbG vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Weißenfels, Müllnerstraße 59, als Flurbereinigungsbehörde durchgeführt. Das Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens umfasst im Landkreis Burgenlandkreis - in der Gemarkung Starsiedel: jeweils Teile der Fluren 3 und 4, - in der Gemarkung Großgrimma: jeweils Teile der Fluren 13, 14 und 15, - in der Gemarkung Hohenmölsen: jeweils Teile der Fluren 5, 6 und 7, - in der Gemarkung Muschwitz: jeweils Teile der Fluren 4, 5, 8, 9, 10, 11, 12 und 13, - in der Gemarkung Taucha: Teile der Flur 3, - in der Gemarkung Webau: Teile der Flur 3. Dem Verfahren unterliegen die im Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke aufgeführten Flurstücke. Das Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke ist Anlage dieses Beschlusses. Als weitere Anlagen dieses Beschlusses sind die Gebietskarte, in der die Grenze des Flurbereinigungsgebietes dargestellt ist, sowie die Begründung dieses Beschlusses beigefügt. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 880 ha. II. Sofortige Vollziehung Gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2490), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flurbereinigung keine aufschiebende Wirkung haben. III. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. 10 FlurbG beteiligt: 1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten; 2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten ( 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden ( 58 Abs. 2 FlurbG); c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes ( 61 Satz 2 FlurbG); f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird ( 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben ( 56 FlurbG). IV. Teilnehmergemeinschaft und Unternehmensträger Gemäß 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmergemeinschaft. Sie entsteht mit diesem Beschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens führt den Namen Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hohenmölsen Verbindungsstraße. Sie hat ihren Sitz in der Stadt Hohenmölsen. Träger des Unternehmens Bebauungsplan Nr. S 09 Verbindungsstraße L191-K2196-L189 ist die Stadt Hohenmölsen. Der Unternehmensträger ist gemäß 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbeteiligter im Flurbereinigungsverfahren i.s.v. 10 Nr. 2 FlurbG. V. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Weißenfels, Müllnerstraße 59, anzumelden ( 14 Abs. 1 FlurbG).

4 Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai Nr. 5/2016 Es kommen in Betracht: a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Mietund ähnliche Rechte ( 10 Nr. 2d FlurbG); b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines gem. 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist ( 14 Abs. 3 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen. Vl. Einschränkungen Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gern. 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde ( 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat ( 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. B. Auslegung Dieser Beschluss mit Begründung, Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke und Gebietskarte liegt gemäß 6 FlurbG nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses in den Gemeinden zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus der Stadt Hohenmölsen, Markt 1, Hohenmölsen im Rathaus der Stadt Lützen Markt Lützen im Stadthaus der Stadt Bad Dürrenberg Fichtestraße Bad Dürrenberg im Technischen Rathaus der Stadt Weißenfels Klosterstraße Weißenfels im Rathaus der Stadt Zeitz Altmarkt Zeitz in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elsteraue Hauptstraße Elsteraue/OT Alttröglitz im Rathaus der Stadt Teuchern Markt 21, Teuchern im Rathaus der Stadt Markranstädt Markt 1, Markranstädt, in der Stadtverwaltung Pegau Markt 1, Pegau für die Gemeinde Elstertrebnitz und die Stadt Pegau, während der Dienststunden aus. Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch im Landesverwaltungsamt, Referat 409, Dessauer Straße 70, Halle (Saale), Zimmer 211, und im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Weißenfels, Müllnerstraße 59, während der Dienststunden eingesehen werden. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein. C. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß 80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg , Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden.

5 Nr. 5/ Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai 2016 Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Im Auftrag Teichmann 2. Ausfertigung Amt für Landwirtschaft, Weißenfels, d Flurneuordnung und Forsten Süd - Flurbereinigungsbehörde - Müllnerstraße Weißenfels Flurbereinigung: Hohenmölsen Verbindungsstraße Landkreis: Burgenlandkreis Verfahrens-Nr.: WSF Öffentliche Bekanntmachung - Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Das Landesverwaltungsamt Halle als Obere Flurbereinigungsbehörde hat durch Beschluss vom das Flurbereinigungsverfahren Hohenmölsen Verbindungsstraße angeordnet. Gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BGBl. 1. S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. l ), wurde die sofortige Vollziehung des Beschlusses angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. Gemäß 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) werden alle Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens Hohenmölsen Verbindungsstraße zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft geladen. Der Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft findet am Dienstag, dem 14. Juni 2016 um Uhr im Bürgerhaus der Stadt Hohenmölsen, Dr.-Walter-Friedrich-Str. 2, Hohenmölsen statt. Das Flurbereinigungsverfahren Hohenmölsen Verbindungsstraße wird als behördlich geleitetes Verfahren unter Mitwirkung der Gesamtheit der betroffenen Teilnehmer durchgeführt. Teilnehmer sind alle Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten sowie Eigentümer eines Gebäudes, das aufgrund der Bestimmungen der ehemaligen DDR auf fremden Grund und Boden steht. Organe der Teilnehmergemeinschaft sind die Teilnehmerversammlung, der Vorstand und der Vorsitzende. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft besteht aus mehreren Mitgliedern. Die Zahl der Vorstandsmitglieder und Stellvertreter wird im Wahltermin erörtert und durch die Flurbereinigungsbehörde bestimmt. Mit Rücksicht auf die Größe des Verfahrensgebietes von ca. 880 ha und voraussichtlichen 200 Teilnehmern erscheint ein Vorstand bestehend aus 5 Mitgliedern und einer entsprechenden Anzahl stellvertretender Mitglieder als angemessen. Die Mitglieder des Vorstandes und ihre persönlichen Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Vorstand wählt im Anschluss an seine Wahl aus seiner Mitte eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied zum Stellvertreter. Ist ein Teilnehmer an der Wahrnehmung des Termins verhindert, so kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bevollmächtigte Personen haben sich durch eine schriftliche Vollmacht, die gegebenenfalls beglaubigt sein muss, bei dem Verhandlungsleiter des Termins auszuweisen ( , insbesondere 123 FlurbG). Der Bevollmächtigte hat jedoch nur eine Stimme, auch wenn er selbst Teilnehmer ist. Wählbar ist jeder Volljährige und in seiner Geschäftsfähigkeit unbeschränkte Staatsbürger, auch wenn er nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren ist. Wahlvorschläge können bis zum per Post an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, Weißenfels geschickt, als unter ALFFWSF.poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de eingereicht bzw. im Wahltermin vorgebracht werden. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Hohenmölsen Verbindungsstraße insbesondere des Vorstandes und seines Vorsitzenden, werden den Anwesenden in der Wahl zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erläutert. Im Auftrag Grasewald Mitteilungen der Stadtverwaltung Ausschreibung zur 4. Kreisfotoschau 2016 Der Landrat des Burgenlandkreises Götz Ulrich und das Amt für Bildung, Kultur und Sport des Burgenlandkreises laden gemeinsam mit der Sparkasse Burgenlandkreis, und dem Museum der Stadt Naumburg zur 4. Kreisfotoschau ein. Fotofreunde aus dem Burgenlandkreis, die interessante Motive aus allen Lebensbereichen eingefangen haben, können sich mit ihren Arbeiten beteiligen. Jeder Teilnehmer kann bis max. 10 Fotos (im Foto-Papier-Format 20 x 30 cm und/oder 30 x 45 cm) einsenden. Die Aufnahmen sind auf der Rückseite mit der Anschrift sowie Tel.-Nummer des Einsenders und dem Bildtitel zu versehen, bei Schülern ist das Alter zu vermerken. Um Einsendung wird bis zum 31. Mai 2016 gebeten. Post-Adresse: Burgenlandkreis, Amt für Bildung, Kultur und Sport Schönburger Str Naumburg Besucher-Adresse: Neidschützer Str. 1 Die Auswahl der Arbeiten erfolgt durch eine unabhängige, fachkundige Jury. Die interessantesten Fotos erhalten Geld-Preise zur Ausstellungs-Eröffnung (gestiftet durch die Sparkasse Burgenlandkreis) am um Uhr in der Galerie im Schlösschen, Naumburg, Markt Preis: 300,00, 2. Preis: 250,00 3. Preis: 200,00 4. Preis: 150,00 5. Preis: 100,00 4 Schülerpreise für Einsender bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, werden durch den Weißenfelser Rotary-Club Heinrich Schütz in Höhe von 200,00 bereitgestellt. Die Urheberrechte bleiben bei den Fotografen. Mit der Einsendung der Fotos wird allerdings die Zustimmung zur Veröffentlichung in Printmedien und im Internet gegeben.

6 Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai Nr. 5/2016 Information Die Bibliothek in Lützen, Güntherstraße 1, bleibt am und vom bis wegen Urlaub geschlossen. Mank Haupt- und Ordnungsamtsleiter Sprechstunde im Rathaus der Stadt Lützen Die nächsten Sprechstunden des Versicherungsberaters der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herrn H.-Peter Puls, finden am Termin fällt ersatzlos aus! in der Zeit vom 15:00 bis 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Lützen statt. Vereinbarung Beratungstermin: Bürgersprechstunde der Polizei in Lützen Die Regionalbereichsbeamten für die Stadt Lützen geben hiermit die neue Bürger-Sprechzeit öffentlich bekannt. Jeden Donnerstag von Uhr bis Uhr im Büro Lützen, Ernst-Thälmann-Str und von Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung Tel.: Schneider, Steffen Polizeikommissar Regionalbereichsbeamter der Stadt Lützen Mietangebote Die Stadt Lützen bietet folgende Wohnungen und Gewerbeobjekte zur Vermietung an: Gaststätte Dorfkrug in Lützen OT Großgörschen, Scharnhorststraße 17 ab sofort zu verpachten zum Preis von 500,00 zzgl Nebenkosten und Schankrecht für den Saal. Die Gaststätte umfasst Gastraum, Vereinsraum, Küche, Büro und Nebenräume. 3-Raum-Wohnung in Lützen OT Starsiedel, Kölzener Straße 12, 2. OG rechts 58,10 m 2 Wohnfläche, 252,73 Grundmiete zzgl. Nebenkosten ab sofort zu vermieten 2-Raum-Wohnung in Lützen OT Starsiedel, Kölzener Straße 6, 2. OG rechts 47,5 m 2 Wohnfläche, 209,00 Grundmiete zzgl. Nebenkosten ab sofort zu vermieten 3-Raum-Wohnung in Lützen OT Zorbau, Str. der Freundschaft 4, EG 74 m 2 Wohnfläche, 333,00 Grundmiete zzgl. Nebenkosten ab sofort zu vermieten Interessenten melden sich bitte bei Frau Krug im Bauamt der Stadt Lützen Tel.: , Fax: evelyn.krug@stadt-luetzen.de

7 Nr. 5/ Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai 2016 Veranstaltungskalender Datum Beginn Veranstaltung Veranstalter Uhr Pfingstumzug durch die Ortschaft Rippach Pfingstbier auf dem Sportplatz Pfingstgesellschaft Rippachtal e. V. Pfingstbier in Nellschütz SFG Nellschütz e. V. 18. Pfingstfest Festwiese Starsiedel Uhr Vortrag Das Stadtbild von Lützen Im Museum Schloss Lützen Uhr 2. Treckertreffen in Lützen Festwiese Schwanenteich Uhr Konzert Dorfkirche Dehlitz Hot Club d Allemagne Uhr Konzert im Schloss Krieger der Musik Pfingstverein Starsiedel Museum Lützen Treckerfreunde Lützen Pfingstverein Starsiedel e. V. Förderverein Dorfkirche Dehlitz e. V. Museum Lützen Zorbauer Festanger Heimatverein Zorbau Uhr Konzert mit Carly Peran Schlosshof Lützen Uhr Konzert Dorfkirche Dehlitz Mittelalterliche Gregorianik und Pilgerlieder ab Uhr Tag der offenen Tür Kita Zwergenhaus Zorbau Museum Lützen Förderverein Dorfkirche Dehlitz e. V. Förderverein Zorbau e. V. Kita Zwergenhaus Sommerkarneval Lützen 1. LCK 1985 e. V Dorf- und Kinderfest in Bothfeld Traditionspflegverein der Bothfelder Feuerwehr e. V Meuchener Sommersport-Fest Meuchener Sportverein e. V. Aus den Ortschaften Ortschaft Lützen Veranstaltungen im Museum Schloss Lützen Auch wenn während der kalten Jahreszeit im Museum im Schloss Vorträge und Buchlesungen abgehalten worden, fühlt man sich dennoch mit der zunehmenden Kraft der Sonne wie aus dem Winterschlaf geholt. So wie die Natur erwacht, erwacht auch in uns Menschen eine innere Unruhe, der Drang nach Leben! Goethe hatte es treffend in seinem Osterspaziergang niedergeschrieben. In heutigem Jargon: Raus aus der Bude rein ins Vergnügen! Wir wollen und können einen kleinen Beitrag zur Unterhaltung leisten. Für die nächsten fünf Monate wird der kleinste Schlosshof Deutschlands wieder mit Leben erfüllt. Ob Sie daran teilhaben wollen, das liegt ganz bei Ihnen. Vortrag Das Stadtbild von Lützen gestern und heute Wie hat sich unsere Stadt in den letzten 100 Jahren verändert? Hans-Georg Walther möchte uns zu einem Stadtrundgang auf bequeme Art mitnehmen, nicht zu Fuß, sondern zu einem Vortrag im kleinsten Schlosshof Deutschlands. Für Lützen war die Fernstraße von Leipzig nach Frankfurt am Main (via regia) seit alters her von großer Bedeutung. Die Straße hatte großen Einfluss auf die Entwicklung des Gastgewerbes um 1900, aber auch das Handwerk und Gewerbe profitierten davon. Hans-Georg Walther hat Fotos aus dem Museumarchiv und von Lützener Bürgern zu einer Präsentation zusammengestellt. Der Vergleich des Stadtbildes von gestern und heute verspricht einen interessanten Stadtrundgang. Er lädt Sie recht herzlich für Freitag, den 20. Mai 2016, um 18:30 Uhr in das Museum im Schloss Lützen ein.

8 Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai Nr. 5/2016 Konzert Krieger der Musik mit Mix aus Tradition und Moderne Im Konzert sind Mitch Walking Elk und Wade Fernandez während ihrer Frühjahrstournee am Dienstag, dem 31. Mai, ab Uhr im Lützener Schloss zu erleben. Im neuen Programm Warriors of Music, also Krieger der Musik, erklingen Country- Balladen und sozialkritische Rocksongs, Protestlieder gegen den Völkermord an den Indianern und Blues. Die mehrfachen Festival-Preisträger treten dabei mit Gitarren, Flöten und Trommel auf. Mitch Walking Elk konnte bei der Leipziger Buchmesse 2012 seine in Deutschland erschienene Autobiografie vorstellen. Sie beschreibt den Weg des Cheyenne-Arapaho, dem seine indianische Identität auf Internatsschulen genommen werden sollte, der trank, Drogen nahm, im Gefängnis landete und dem die Musik half, zu den traditionellen Werten der Ureinwohner zurückzufinden. Der Menominee Wade Fernandez setzt sich ebenfalls für sein Volk ein, weil dessen Sprache nur noch ein halbes Dutzend Menschen im Original beherrschen. Eintritt: 10 ; Ticketbestellungen unter der Telefonnummer Konzert Carly Peran Das 3. Jahr in Folge gibt Carly im kleinsten Schlosshof Deutschlands ein Konzert. Hätte ihm die Atmosphäre im kleinsten Schlosshof Deutschlands nicht zugesagt, dann wäre sein erster Auftritt sein letzter. Aber der beinahe familiäre Charakter unserer Veranstaltungen kommt bei den Akteuren sowie den viele Gäste sehr gut an, so dass wir inzwischen einen festen Stamm verzeichnen können. Carly verfügt über ein umfangreiches Repertoire. Seine Stimme und sein Gitarrenspiel begeistern die Zuhörer. Er präsentiert seine eigenen tollen Songs, aber auch Hits von deutsch- und englischsprachigen Künstlern, wie Westernhagen, Böhse Onkelz, Neil Young und Wer Carly Peran erleben möchte, der finde sich am Freitag, dem 3. Juni 2016, um 19:00 Uhr im kleinsten Schlosshof Deutschlands ein. Er nimmt 10 Eintritt! Die Verpflegung ist gesichert! Sonja Quente Grundschule Lützen Tag der offenen Tür 23. April Klassen im Vorfeld persönliche Einladungen für die zukünftigen Schulkinder gebastelt und geschrieben werden. Mit offenen Armen wurden wir am 31. März und am 1. April dann in den Lützener Kindertagesstätten empfangen, um die Einladungen zu übergeben. Bereits früh am Morgen des 23. April standen dann einige Schüler und Eltern vor der Schule, um dabei zu helfen, dass der Verkaufsstand und die Kuchentheke rechtzeitig aufgebaut werden kann. Auch in diesem Jahr gab es Dank der Eltern unserer Grundschüler daher wieder eine üppige Auswahl an Kuchen und Muffins. Als um Uhr die Bühne eröffnet wurde, konnten man die Aufregung bei den Kindern nicht mehr übersehen, denn auch in diesem Jahr präsentierten sich die Klassen trotz kaltem Wetter in einem Bühnenprogramm. Klasse 2b spielte das Stück Aschenputtel hinter dem Vorhang, Klasse 1 führte Lehrersketche auf, Klasse 2a gab einen kleinen Vorgeschmack auf das Musical über die Schweinchen, welches zum Schwimmbad- Jubiläum aufgeführt wird, Klasse 3 stellte im Clothes Song ihre Englischkenntnisse unter Beweis und Klasse 4 wurde durch die Auftritte von Marie Olbrich an der Gitarre und Marcel Kopka am Akkordeon vertreten. Nach dem Programm hatten die Besucher die Möglichkeit bis Uhr das Haupthaus der Grundschule zu besichtigen, gemeinsam bei Kaffee und Kuchen zusammenzusitzen, Experimente durchzuführen, sich ein Eis aus dem Wagen des Café Eisbär zu gönnen, in der Bastelstraße Figuren aus Gießmasse zu bemalen oder einen Verkaufstand besuchen. Stolz priesen dort die Kinder ihre selbst gebastelten Dinge an, machten eifrig Erfahrungen beim Verkaufen und erfuhren so das Rechnen mit Geld im Alltag. Unermüdlich warben die Kinder auch auf dem Schulhof neue Kunden, sodass der Stand sich schnell leerte. Die Kinder und Kolleginnen der Grundschule Lützen freuen sich darüber, dass wir erneut zahlreiche Eltern, Bekannte und Verwandte, ehemalige und zukünftige Grundschüler sowie ehemalige Kolleginnen in unserer Schule willkommen heißen konnten. Lehrer und Schüler der Grundschule Lützen Der Kaiser ist ein lieber Mann... Unterricht wie zur Kaiserzeit Am 12. April 2016 begab sich die dritte Klasse der Grundschule Lützen auf eine Zeitreise, um zu erleben wie es als Schulkind vor etwa 100 Jahren war. Bereits beim Projekttag vor Ostern drehte sich alles um die Schule früher und die Kinder übten in Sütterlin-Schrift zu lesen und zu schreiben. Das war gar nicht so einfach und so manchem rauchte schnell der Kopf. Bei einem Einblick in die Schulchronik konnten wir die Sütterlin-Schrift im Original sehen und herausfinden, wie viele Schülerinnen und Schüler vor 100 Jahren unsere Schule besuchten. In einem Film sahen wir, welche Kleidung die Kinder früher trugen und wie das Schulleben ablief. Am Ende des Tages waren wir froh, dass Kinder heutzutage nicht mehr arbeiten müssen, Mädchen auch auf das Gymnasium können und unsere Klassen kleiner sind. Voller freudiger Erwartung blickten wir dem Wandertag ins Leipziger Schulmuseum entgegen und waren gespannt, ob auch wir die Fingernägel zur Kontrolle vorzeigen müssten. Der Tag der offenen Tür stellt jedes Frühjahr aufs Neue einen besonderen Höhepunkt an der Grundschule Lützen dar. Schon Wochen vorher beginnen die Vorbereitungen und Planungen, an denen sich das gesamte Schulkollegium, die Kinder und die Eltern rege beteiligen, um an diesem Tag die Schule für alle Interessierten zu öffnen. Dazu gehört auch, dass von den 3. und

9 Nr. 5/ Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai 2016 Nach einer Busfahrt nach Markranstädt und einem Frühstück in der Sonne fuhren wir mit dem Zug zum Leipziger Hauptbahnhof. Für einige war dies die erste Zugfahrt, für andere das erste Mal am Leipziger Hauptbahnhof. Beeindruckt von der Größe des Bahnhofs und den Menschenmengen zogen wir zu Fuß zum Schulmuseum am Goerderlerring. Dort erhielten alle neue alte Namen und wurden eingekleidet. Die Jungen wurden zu kleinen Matrosen, die Mädchen trugen Schleife im Haar und Schürze. Dann begann der Unterricht beim Fräulein Lehrerin. Wir lernten mit Griffel und Tafel Sütterlinschrift zu schreiben, sangen Loblieder auf den Kaiser und die Schule und natürlich durfte keiner den Geburtstag des Kaisers vergessen. Das Fräulein Lehrerin sorgte auch dafür, dass jeder die Klassenregeln einhielt, keiner mit links schrieb, jeder gerade mit Blick nach vorn saß, nicht geschwatzt und nicht gefragt wurde, die Finger rein waren, sich stets gemeldet und stehend im Satz dem Fräulein Lehrerin geantwortet wurde. So musste der ein oder andere in der Ecke stehen oder auf der Eselsbank sitzen. Nach dem vielen Strammstehen und Geradesitzen traten wir hungrig den Rückweg an und kehrten am Bahnhof gemeinsam ein. Mit Zwischenstopp auf dem Spielplatz in Markranstädt ging es dann zurück nach Lützen. Auch wenn wir am Ende des Tages ziemlich geschafft waren, hat die Schulstunde im Museum Spuren hinterlassen und so hallt noch Tage später durch unseren Klassenraum immer mal wieder ein Fräulein Lehrerin und wir legen auf 3 die Bücher auf den Tisch. Die Lehrer und Schüler der Grundschule Lützen Freie Gesamtschule Gustav Adolf Lützen 4. Tag der offenen Tür gemeinsam mit der Grundschule Lützen Bereits zum 4. Mal öffneten die Freie Gesamtschule Gustav Adolf und die Grundschule Lützen am ihre Türen, um allen Interessierten zu zeigen, wie man heute in Lützen gemeinsam auf einem Campus von der 1. bis zur 13. Klasse - also von der Einschulung bis zum Abitur - lernen kann. Unsere Gesamtschule wächst Jahr für Jahr, wird immer moderner und besser ausgestattet. Das Lernen hier macht allen viel Freude, die Lehrer sind motiviert und engagiert und das konnten wir auch in diesem Jahr wieder deutlich zeigen. Diese Entwicklung steht auch immer weiter im öffentlichen Interesse, und so freut es uns auch bei diesem T.d.o.T wiederholt Gäste aus der Politik bei uns Willkommen zu heißen. Vor allem der Vorsitzende des Keistages Burgenlandkreis und Bundestagsabgeordnete Herr Dieter Stier, MdB (CDU) ließ sich während eines Rundgangs durch das Schulgebäude sehr ausführlich von Herrn Mario Mende, Vorstandsvorsitzender Campus Lützen e. V. über die stetige Weiterentwicklung der FGS Gustav Adolf informieren. Unter anderen durften wir auch die Landtagsabgeordnete Frau Dorothee Berthold, MdL (Bündnis 90 - Die Grünen) sowie den parteilosen Bürgermeister Lützens, Herrn Dirk Könnecke bei uns begrüßen. Der Andrang war sehr groß und das allgemeine Interesse überwältigend. Unsere Schülerinnen und Schüler präsentierten ihre Unterrichtsräume, AGs und Förderkurse, unsere Lehrerinnen und Lehrer präsentierten ihre Fachgebiete. Herr Würfel gab wieder Einblicke in die faszinierende Welt der Technik und führte eine unserer elektronischen Tafeln vor. Unsere Theater AG Schwedensteintheater, der Schulchor und die Schülerband mit Unterstützung von Herrn Hinz, Herrn Cleff und Frau Schoop traten im Verlauf des Vormittags zur Unterhaltung der zahlreichen Besucher auf. Aber auch die Kinder der Grundschule bewiesen ihr schauspielerisches Talent in kurzen Aufführungen. Wer sich nun aber sportlich und abenteuerlich betätigen wollte, konnte sein Geschick bei der Station Bogenschießen unter Beweis stellen. Unterstützt durch verschiedene Aktionen wurde der diesjährige T.d.o.T. wieder von den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Lützen, der Jugendfeuerwehr und dem THW. Ebenso trugen Martzschparkverein und der Verein Jugend und Technik e. V. durch ihre Angebote zum Gelingen bei. Vor allem der Historische Feuerwehrverein Lützen hatte mit seiner Gulaschkanone einen wesentlichen Anteil zur kulinarischen Versorgung der Besucher beigetragen. Weitere Essens- und Getränkeangebote wurden wie immer durch Eltern unserer SchülerInnen und Vereinsmitglieder unseres Trägervereins Campus Lützen e. V. bereitgestellt. Die Geschäftsführerin unseres neuen Kooperationspartners ZWA Bad Dürrenberg, Frau Johanna Michaelis, brachte bei Ihrem Besuch einen Trinkwassersprudler für unsere Schülerinnen und Schüler mit. Mit besonderen Informationsständen hatten Vertreter der ortsansässigen Firma Steinbacher Consult, der Kontaktbereichsbeamte (KOB) in Lützen, Herr Schneider, sowie zwei Angehörige der Bundeswehr einen Überblick zu Berufswahl und Karrierechancen an interessierte Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern geben können. Alles in allem war dies wieder ein gelungener Vormittag. Jens Reinicke, Elternsprecher 6a

10 Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai Nr. 5/2016 Bundesfremdsprachenwettbewerb Unsere Teilnehmer der AG Bundesfremdsprachenwettbewerb können sehr stolz auf sich sein. Sie haben mit ihrem Beitrag A new beginning - einem Video, in dem sie die Flüchtlingsthematik anschaulich erklären - den ersten Landespreis gewonnen und wurden dafür in Magdeburg ausgezeichnet. Ein großes Dankeschön geht an Frau Weinitschke für die Betreuung der AG und an alle Mitwirkenden: Timo Walschus und Peggy Riedel (8b), Niklas Matzke und Romy Michelle Uhlmann (7b), Emma Schröder, Lydia Kohorst, Michelle Morgenstern, Frederike Reinicke und Hannah Runge (6a) sowie Paul Hädrich (6b). 7. Blutspendenaktion Am fand zum nunmehr 7. Mal eine Blutspendenaktion in der Freien Gesamtschule zusammen mit der Blutbank des Universitätsklinikum Leipzig statt. Von den vielen Spendenwilligen wurden immerhin 44 zur Blutspende zugelassen, darunter waren auch 3 Erstspender. Inzwischen kommen viele der Spender regelmäßig zu uns, um dann auch Ihre Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,- Euro unserem Verein zukommen zu lassen und somit unseren Kindern einen größeren Wunsch zu erfüllen. Wir würden uns in der Zukunft über eine noch größere Beteiligung der Vereinsmitglieder freuen sagte Peggy Goblirsch, stellv. Vorsitzende des Trägervereins Campus Lützen e. V. im Gespräch. Vielen Dank an alle Spender und an alle, die bei den Vorbereitungen und auch danach geholfen haben! Termine Juventusfest für die Schülerinnen und Schüler der 8.Klassen der FGS Lützen Projektwoche als Mittelalterprojekt Mittelaltermarkt auf dem Campus Lützen Patricia Reinicke Vorstand Öffentlichkeitsarbeit Ortschaft Starsiedel Der Pfingstverein lädt ein zum 18. Pfingstfest auf der Festwiese zu Starsiedel Samstag, 14. Mai :00 Uhr Beginn des traditionellen Maibaum setzen mit den Schlepperfreunden Sonntag, 15. Mai :00 Uhr Fußballturnier/Kinderfußball 14:00 Uhr Unterhaltungsprogramm mit: Konzert Sven Meisezahl Balancekünstler Gerd Voigt Kristin und Kilian Feuerwehr Eis & Kaffeetafel Hüpfburg & Kinderschminken Kinderkarussell kostenlos! 19:00 Uhr DISCO Für das leibliche Wohl über die Festtage ist gesorgt.

11 Nr. 5/ Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai 2016 Ortschaft Rippach Fitnesstest an der Grundschule Rippach Ortschaft Röcken Am führte die KKH in Zusammenarbeit mit der Universität München und der Grundschule Rippach einen Fitnesstest durch, um den Entwicklungsstand der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten unserer Schüler zu ermitteln. Dadurch kann möglichen Schwächen in der motorischen Entwicklung durch gezielte Übungen vorgebeugt bzw. erfolgreich begegnet werden. Wir hoffen, dass es uns in gemeinsamer Arbeit gelingt, die Testergebnisse zum Nutzen für die gesunde Entwicklung unserer Kinder einzusetzen. Wir danken den Eltern für die Mitwirkung und wünschen viel Erfolg, noch mehr Bewegung in das Familienleben zu integrieren. Bewegung ist Grundstein für eine gesunde Entwicklung In diesem Sinne möchte ich auch die Eltern unserer Schüler zu unserem Schulfest/Elterntag Fit in den Frühling am sehr herzlich einladen. U. Schmieder Schulleiterin Gartensparte Bothfeld e. V. - Stadt Lützen/OT Bothfeld informiert Die Gartensparte Bothfeld e. V. wurde 1963 gegründet und besteht aus 23 Kleingartengrundstücken in unterschiedlicher Größe. Wie in anderen Gartenvereinen stehen auch bei uns einige Gärten leer. Ortschaft Muschwitz Einladung zum Pfingstfest Der Gartenverein möchte Ihnen auf diesem Weg diese Gärten zur kleingärtnerischen Nutzung und Erholung anbieten. Im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes und der Kleingartenrahmenordnung haben Sie freie Gestaltungsmöglichkeit für Gartenflächen und Gartenlauben. Wir bieten günstige Pacht- und Mitgliedsbeiträge. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann fragen Sie uns! Annett Jähnert Gartensparte Bothfeld e. V. Am Pfingstmontag, dem um Uhr, findet in der Kirche Göthewitz der Pfingstgottesdienst unter der Leitung von Gemeindepädagogin Frau Friederike Rohr statt. Evangelische Kirchengemeinde Muschwitz Die Gemeindeglieder

12 Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai Nr. 5/2016 Programm zum Ehrentag: Uhr Eröffnung und Festrede Uhr Programm der Kinder und Modenschau durch die Generationen Uhr Feierliche Einweihung des neuen Außenspielgerätes Es soll ein gemeinsamer Nachmittag bei Kaffee und Kuchen, einer leckeren Bratwurst und ganz vielen tollen Überraschungen werden. Wir freuen uns auf Sie. Ramona Prudlik Einrichtungsleiterin Kita Zwergenhaus Geburtstagsgrüße und Jubiläen Ortschaft Zorbau Eine Reise durch die Generationen! Kita Zwergenhaus in Zorbau feiert 80. Geburtstag! Wir laden herzlichst dazu ein. Dieser Tag ist ein ganz besonderer. Unsere Kindertagesstätte wird nämlich 80 Jahre alt. Gemeinsam mit Ihnen und unseren Kindern möchten wir das gebührend feiern. Wir möchten mit Ihnen auf eine Reise durch die Generationen gehen. So liegen Turbulente, geschichtliche Zeiten hinter der Kindertagesstätte erbaut, zählt die Einrichtung zu einer der ältesten im Burgenlandkreis und kann schon einige Geschichten erzählen. Die zwischen den beiden Weltkriegen erbaute Einrichtung hatte zu jeder Zeit, an das Gesellschaftssystem angepasste Erziehungsstile. Wir möchten mit Ihnen eine Reise durch diese 80 Jahre machen und gemeinsam feiern. Wenn Sie Lust haben, kommen Sie vorbei am in unserer Einrichtung. Der Bürgermeister der Stadt Lützen, die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister gratulieren recht herzlich allen Jubilaren am Frau Rosmarie Schellenberg zum 70. Geburtstag OT Göthewitz am Herrn Siegfried Hahn zum 75 Geburtstag OT Söhesten am Frau Mizi Uhlmann zum 90. Geburtstag am Frau Ingrid Feist zum 75. Geburtstag am Frau Magdalene Klinke zum 90. Geburtstag am Herrn Volker Grunewald zum 70. Geburtstag OT Großgöhren am Herrn Rudolf Haugk zum 85. Geburtstag OT Bothfeld am Frau Ingrid Steinmetz zum 70. Geburtstag am Frau Brunhilde Lamss zum 75. Geburtstag am Herrn Wolf-Rüdiger Gärtner zum 70. Geburtstag OT Poserna am Frau Käthe Junge zum 80. Geburtstag am Frau Gerda Siwczyk zum 80. Geburtstag am Herrn Peter Schneider zum 70. Geburtstag am Herrn Fritz Junge zum 80. Geburtstag OT Großgörschen am Frau Rosemarie Gesell zum 75. Geburtstag OT Poserna am Herrn Hartwig Otto zum 75. Geburtstag OT Nellschütz am Herrn Johann Ehret zum 75. Geburtstag am Frau Elfriede Lange zum 80. Geburtstag am Herrn Horst Kleemann zum 70. Geburtstag am Herrn Franz Poppe zum 75. Geburtstag OT Poserna am Frau Margot Thielemann zum 80. Geburtstag am Herrn Dr. Edburg Wick zum 80. Geburtstag am Frau Margrit Bergmann zum 75. Geburtstag OT Meuchen am Frau Ruth Kucera zum 85. Geburtstag OT Starsiedel am Herrn Gerhard Peisker zum 80. Geburtstag OT Starsiedel am Herrn Karl-Heinz May zum 75 Geburtstag OT Oeglitzsch am Herrn Klaus-Jürgen Wenk zum 70. Geburtstag am Herrn Curt Kitze zum 80. Geburtstag OT Michlitz am Frau Anny Vilsmeier zum 85. Geburtstag

13 Nr. 5/ Amtsblatt der Stadt Lützen vom 13. Mai 2016 Kirchliche Nachrichten Kirchspiel Lützer Land und Rippachtal Die Evangelische Kirche im Pfarrbereich Lützen lädt ein Großgörschen 15. Mai, Pfingstsonntag Uhr Konfirmation 12. Juni Uhr Familiengottesdienst Kleingörschen 29. Mai 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Lützen 16. Mai, Pfingstmontag Uhr Gottesdienst 29. Mai Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Meuchen 5. Juni 9.00 Uhr Gottesdienst Poserna 5. Juni Uhr Gottesdienst Rahna 14. Mai Uhr Taufe Alle Gemeinden sind herzlich eingeladen am 22. Mai, Uhr zum Bereichsgottesdienst mit Chören aus der Region im Kurpark Bad Dürrenberg. Konzerte Sonntag, 22. Mai Uhr Kirche Dehlitz, Hot Club d Allemagne, Rendezvous aves Django Reinhardt Sonntag, 5. Juni Uhr Kirche Dehlitz, montalbane Ensemble. Mittelalterliche Gregorianik und Pilgerlieder Kinderkirche - Großgöhren (Kirche), dienstags, Uhr 17. Mai, 31. Mai, 14. Juni - Großgörschen (Gemeindehaus) donnerstags: Uhr, Klasse 1-4 und Uhr, Klasse Mai, 2. Juni, 14. Juni Konfirmanden 8. Klasse 13. Mai, Uhr Lützen, Vorbereitung der Konfirmation Am 15. Mai, Uhr werden in Großgörschen konfirmiert: Tom Auerbach, Großgörschen Paula Berger, Lützen Marius Fabian, Poserna Marie Geister, Pörsten Annabel Heinold, Großgöhren Till Hexel, Kleingörschen Henriette Kannenberg, Röcken Lydia Kowollik, Döhlen Lisa Riedel, Rahna Nicla Scharf, Poserna Yannik Schubert, Schweßwitz Robert Tetzner, Röcken Fabian Wolf, Lösau 7. Klasse 13. Mai, Uhr Bad Dürrenberg, Glauben & Bekennen 22. Mai, Uhr Bad Dürrenberg, Kurparkgottesdienst 27. Mai Ausflug zum Katholikentag nach Leipzig Seniorenkreise Lützen - Dienstag, 7. Juni, Uhr Großgörschen Dienstag, 14. Juni, Uhr Röcken Mittwoch, 8. Juni, jeweils Uhr Regionaler Frauenkreis 8. Juni, Uhr, Bad Dürrenberg/OT Vesta, Pfarrhaus Gemeindebüro Lützen, Güntherstraße 13 Tel ; Fax gemeindebuero-luetzen@t-online.de Öffnungszeiten: dienstags Uhr, donnerstags Uhr Pfarrer Armin Pra sicher im Büro: donnerstags Uhr armin.pra@t-online.de, Mobil: Zweckverbände Gartenzähler beim ZWA Bad Dürrenberg Viele Garten- und Grundstücksbesitzer nutzen den Gartenzähler, der jene Menge Wasser misst, die bei der Berechnung der Abwassergebühren vom Gesamtverbrauch abgezogen wird. Der Grund dafür: das Abwasser wird mit diesem Gießwasser nicht belastet. Ich bitte darauf zu achten, dass der Erwerb der Zähler unbedingt beim ZWA erfolgen muss, da Geräte von Dritten für Rechnungen nicht anerkannt werden können. Alle ZWA-Zähler unterliegen gemäß Eichgesetz der sechsjährigen Eichfrist. Nur wenn diese eingehalten wird, hat der Grundstückseigentümer das Recht auf den Abzug des Gießwassers und damit einen finanziellen Vorteil. Sie können die Gartenzähler in der Geschäftsstelle des ZWA Bad Dürrenberg (Thomas-Müntzer- Straße 11, Bad Dürrenberg) erwerben. Bitte informieren Sie sich vorher, ob ihr Zähler waagerecht oder senkrecht an die vorhandene Wasserleitung angebaut werden soll. Die Kosten für einen Gartenzähler belaufen sich auf 30,94 (brutto). Die Kunden des Gebietes Süd können sich an die Mitarbeiter der Kläranlage Zembschen wenden. Ich bitte jedoch unbedingt darum, zuvor anzurufen, da die Mitarbeiter auch unterwegs sind und sich so nach vorheriger Absprache nach Ihren Terminwünschen richten können. Die Telefonnummer lautet (Zembschen). Auch können die Gartenzähler auf der Kläranlage in Wengelsdorf erworben werden. Bitte informieren Sie sich auch hier unter der Telefonnummer , ob ein Mitarbeiter des ZWA Bad Dürrenberg Vorort ist. Dipl.-Phys. Michaelis Verbandsgeschäftsführerin Ausstellung Keramik auf Schwemmholz im Wasserturm Der ZWA Bad Dürrenberg eröffnete am die Ausstellung Keramik auf Schwemmholz von Thomas Ludewig aus Halle. Bei seinen künstlerischen Arbeiten beschäftigen ihn der immerwährende Kreislauf aus Werten, Vergehen und Neuentstehen, die Vergänglichkeit von Holz und die Kraft der Elemente, besonders des Wassers, die diese Transformationen in unterschiedlichen Zeiträumen bewirkt.

Landesverwaltungsamt Halle, Obere Flurbereinigungsbehörde 27BK7002-Einl-beschl.docx Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale)

Landesverwaltungsamt Halle, Obere Flurbereinigungsbehörde 27BK7002-Einl-beschl.docx Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale) Landesverwaltungsamt Halle, 01.08.2014 409 - Obere Flurbereinigungsbehörde 27BK7002-Einl-beschl.docx Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Flurbereinigung: Landkreis: Verfahrens-Nr. : Gr. Ammensleben

Mehr

Flurbereinigungsverfahren nach 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Flurbereinigungsverfahren nach 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Amt für Landwirtschaft, Wanzleben, den 02.09.2013 Flurneuordnung u. Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben Ritterstraße 17-19 39164 Wanzleben AZ.: 42.1 SBK 113-611 B1.14 Flurbereinigungsverfahren nach 87

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: 07.01.2016 Inhalt: Flurbereinigungsverfahren Hörnerhok-Illerhusen; Öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses Herausgeber:

Mehr

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830)

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830) Limburg an der Lahn, den 21.09.2011 Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn - Flurbereinigungsbehörde - Berner Straße 11 65552 Limburg an der Lahn Az.: F 830 / F 941 / F 978 / F 1430 Gemeinsamer Änderungsbeschluss

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Burgwald Nachstehende öffentliche Bekanntmachung des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation Obere bereinigungsbehörde wird hiermit veröffentlicht:

Mehr

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den 11.09.2006 Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: 91-22 06 1- Beschluss Die Bezirksregierung Münster, Abteilung 9 Obere Flurbereinigungsbehörde,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere bereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Aktenzeichen: UF 2183 Lahntal B 252 I. bereinigungsbeschluss

Mehr

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - B e s c h l u s s

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - B e s c h l u s s - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - 50667 Köln, den 22.09.2016 Zeughausstr. 2-10 Tel.: 0221/147-2033 Vereinfachte

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere bereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65165 Wiesbaden Öffentliche Bekanntmachung Aktenzeichen: UF 2139 Wetter B 252 bereinigungsbeschluss

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 50 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 13.12.2017 Jahrgang 2017 Inhaltsverzeichnis 04.12.2017 Bezirksregierung Arnsberg 2. Änderungsbeschluss

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Seite 1 von 3 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten itte (Flurbereinigungsbehörde) Große Ringstraße 52 3882 Halberstadt Bei Antwort bitte angeben: Az.: 14-29 HZ92 Halberstadt, 19.6.21 5 Öffentliche

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vreden

Amtsblatt für die Stadt Vreden Amtsblatt für die Stadt Vreden 7. Jahrgang Ausgegeben zu Vreden am 30.03.2017 Nummer 04/2017 Datum: Inhalt: Seite: 21.03.17 Öffentliche Bekanntmachung der Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Münster

Mehr

Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.

Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel. - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln 50670 Köln, den 27.11.2014 Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.: 0221 / 147-2033 Flurbereinigung

Mehr

Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: Änderungsbeschluß Nr Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs.

Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: Änderungsbeschluß Nr Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs. Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: 2-1-0040 Änderungsbeschluß Nr. 1 1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976

Mehr

Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -

Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Dienstgebäude: Blumenthalstraße 33 50670 Köln Postanschrift: 50606 Köln Flurbereinigung Marienheide Köln, den 29. Juli 2011-18

Mehr

Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss

Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss Landentwicklung und Seeburger Chaussee 2, Haus 4 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss Das, Dienstsitz

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 4 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 22.01.2015 Jahrgang 2015 Inhaltsverzeichnis 22.12.2014 Bezirksregierung Beschluss: Vereinfachte

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Niedere Börde. 9. Jahrgang Nr. 08

Amtsblatt für die Gemeinde Niedere Börde. 9. Jahrgang Nr. 08 9. Jahrgang 07.10.2014 Nr. 08 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben über die Ladung zur 1. Teilnehmerversammlung und

Mehr

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg - Flurbereinigungsbehörde - Vereinfachte Flurbereinigung Dietzhölztal-Bergebersbach; Az. VF 2087 1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss In dem Flurbereinigungsverfahren

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Georg-Friedrich-Händel-Str. 3 35578 Wetzlar Flurbereinigungsverfahren Hilders-Wickers B 458 Wetzlar, 13. Mai

Mehr

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha. Bodenordnungsbeschluss

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha. Bodenordnungsbeschluss Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1-8 - 0597 Gotha, den 09.01.2008 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Stallanlage Kleinberndten Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 19. September 2018 Nr. 19 Inhalt Seite Impressum... 1 Bekanntmachung der Stadt Schraplau Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens

Mehr

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am 15.12.2008 2 2. Bekanntmachung der

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg - Flurbereinigungsbehörde - Vereinfachte Flurbereinigung Dietzhölztal-Bergebersbach; Az. VF 2087 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung Auf Antrag der Gemeinde Dietzhölztal

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Ahaus vom

Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Ahaus vom Amtsblatt für die Stadt Ahaus 2. Jahrgang 16. Mai 2013 Nummer 006/2013 Datum: Inhalt: Seite: 08.05.2013 Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom 08.05.2013 der Entgeltordnung für die Musikschule

Mehr

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg Robert-Koch-Straße 17 35037 Marburg Marburg, den 12. Dezember 2016 Unternehmensflurbereinigungsverfahren Neustadt - A 49 Az.: UF1872 1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Gz. L A 7533-1143 Verfahren Troschenreuth - Flurneuordnung Gemeinde Emtmannsberg, Landkreis Bayreuth Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 5

Mehr

Landesverwaltungsamt Halle, den Obere Flurbereinigungsbehörde. - öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss

Landesverwaltungsamt Halle, den Obere Flurbereinigungsbehörde. - öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss Landesverwaltungsamt Halle, den 29.12.2006 Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung Landkreis Verfahrens-Nr.: Colbitz BAB A14 Ohrekreis 27OK7014 - öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss

Mehr

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1-8 - 0559 Gotha, den 12.06.2006 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Lagerhalle Pfaffschwende Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Juli 2010 Jahrgang 15 Nummer

Mehr

LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße Stuttgart

LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße Stuttgart 1/5 LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße 54 70174 Stuttgart Az.: 43-8468.01/FL-4601/5 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Gz. L A 7533-1096 Verfahren Emtmannsberg-Schamelsberg - Flurneuordnung Gemeinde Emtmannsberg, Landkreis Bayreuth Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte

Mehr

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 23. Jahrgang Südlohn, 13.02.2018 Nummer 2 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 "Lohner Straße / Fünfhausen" Satzungsbeschluss

Mehr

FREISTAAT THÜRINGEN H

FREISTAAT THÜRINGEN H FREISTAAT THÜRINGEN H Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera ~~ Az.: 2-8-0339 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Eineborn Quellfassung und Wasserleitung zur Milchviehanlage

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg - Flurbereinigungsbehörde - Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Solms-Niederbiel VF 2170 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung Auf Antrag der Stadt Solms wird gemäß

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

für Ländliche Entwicklung Niederbayern

für Ländliche Entwicklung Niederbayern 0 Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Gz. B-V 7533.1 Dorferneuerung Rattenbach (DE) Gemeinde Rimbach, Landkreis Rottal-lnn II. Flurbereinigungsbeschluss Anlaqe 1. Anderungskarte zur Gebietskarte

Mehr

Flurbereinigung B 4 - Rötgesbüttel Braunschweig, den Landkreis Gifhorn 298 Az.: GF B e s c h l u s s

Flurbereinigung B 4 - Rötgesbüttel Braunschweig, den Landkreis Gifhorn 298 Az.: GF B e s c h l u s s Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Bohlweg 38 38100 Braunschweig Flurbereinigung B 4 - Rötgesbüttel Braunschweig, den 17.11.2017 Landkreis Gifhorn 298 Az.: 4.1.1 - GF 298-02 B e s c h l u

Mehr

14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS

14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 17.04.2015 Dezernat 33 Zeughausstraße 2-10 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Telefon: 0221 / 147-2033 Flurbereinigung Gangelt I Az.: 33.43-14 06 2-14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS

Mehr

Bezirksregierung Arnsberg Siegen, Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Zusammenlegungsbehörde - Hermelsbacher Weg Siegen

Bezirksregierung Arnsberg Siegen, Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Zusammenlegungsbehörde - Hermelsbacher Weg Siegen Bezirksregierung Arnsberg Siegen, 03.02.2009 Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Zusammenlegungsbehörde - Hermelsbacher Weg 15 57072 Siegen Az.: 6 09 02 H 2 -O.1- Zusammenlegungsverfahren Wiederstein

Mehr

AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA

AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA Az.: 1-8 -0661 Gotha, den 07.11.2011 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Betriebsgelände Andisleben Nach 64 i. V. m 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1-6 - 0412 Gotha, den 11.05.2005 Az.: 1-8 - 0412 B e s c h l u s s 1. Umstellung der Verfahrensart Der mit Beschluss des Flurneuordnungsamtes Gotha

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Wiesbaden, den 14.12.2015 Flurbereinigungsverfahren Gemünden Burg-Gemünden

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurbereinigungsbehörde Bleicherufer 13 19053 Schwerin Flurbereinigungsverfahren Radegast Aktenzeichen: 5433.3-76-34504 Landkreis Nordwestmecklenburg

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. Änderungsbeschluss. und Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten

Öffentliche Bekanntmachung. Änderungsbeschluss. und Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten Seite 1von4 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (Flurbereigungsbehörde) Große Rgstraße 52 38820 Halberstadt SACHSEN-ANHALT Bei Antwort bitte angeben: Az. : 14-29 HZ0092 Halberstadt,

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Regierungsbezirk Köln StädteRegion Aachen

Regierungsbezirk Köln StädteRegion Aachen - Öffentliche Bekanntmachung - BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 50667 Köln, den 15.03.2019 Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - FLURBEREINIGUNG NATIONALPARK EIFEL Zeughausstr. 2-10 Az.: 33.42 14 04

Mehr

FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS

FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven 3.21-611-2332 Bremerhaven, den 19.12.2009 FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS Aufgrund der 87, 88 und

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Georg-Friedrich-Händel-Str. 3 35578 Wetzlar Aktenzeichen: UF 1780 Weimar B 255 Flurbereinigungsbeschluss 1.

Mehr

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g -

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 03.11.2015 Dezernat 33 Zeughausstr. 2-10 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.: 0221 147-2033 Flurbereinigung

Mehr

B e s c h l u s s. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen:

B e s c h l u s s. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen: Bezirksregierung Düsseldorf Flurbereinigungsbehörde -Dezernat 33- Mönchengladbach, 19.12.2014 Dienstgebäude 41061 Mönchengladbach Croonsallee 36-40 Tel.: 0211/475-9803 FAX: 0211/475-9791 Vereinfachte Flurbereinigung

Mehr

Bodenordnungsbeschluss

Bodenordnungsbeschluss F L U R N E U O R D N U N G S A M T G O T H A Az.: 1-8 - 0281 Gotha, den 21.09.2000 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Stallanlage Rüdigershagen Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung 2. Änderungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung 2. Änderungsbeschluss Landesamt für Abteilung Landentwicklung und Landesamt für Seeburger Chaussee Potsdam OT Groß Glienicke Öffentliche Bekanntmachung. Änderungsbeschluss Das mit Beschluss vom. Juli gemäß und LwAnpG i. V.

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt GEMEINDE TOSTEDT Der Gemeindedirektor Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang: 35 ausgegeben am: 24. November 2011 Nr.: 30 angeheftet : abgenommen : Widmung von Straßen gemäß 6 und 47 (1) des Niedersächsischen

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung Durch Beschluss vom 13.11.2009 ist die vereinfachte Flurbereinigung Sieversdorfer Au / Benzer Seen, Kreis Ostholstein, angeordnet

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 09/2011 Freitag, 27.05.2011 Inhaltsverzeichnis Nr. Seite 30 Bekanntmachung nach 17 Korruptionsbekäpfungsgesetz 106 31 Öffentliche Bekanntmachung der

Mehr

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Wiesbaden, den 05.10.2017 Unternehmensflurbereinigungsverfahren

Mehr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Niedere Börde 12. Jahrgang Nr. 02

Amtsblatt für die Gemeinde Niedere Börde 12. Jahrgang Nr. 02 12. Jahrgang 04.04.2017 Nr. 02 1. Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben über die 1. Änderungsanordnung im Bodenordnungsverfahren

Mehr

I. Flurbereinigungsbeschluss

I. Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Wiesbaden, den 12.11.2015 Unternehmensflurbereinigungsverfahren Sinntal-Oberzell

Mehr

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 24 DATUM : 14.07.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 53 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Freiburg

Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Freiburg Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Freiburg Öffentliche Bekanntmachung Zusammenlegung Elzach-Katzenmoos Landkreis Emmendingen Az.: 3 - Z 2735 Zusammenlegungsbeschluss vom 05.Januar 2004 1. Das

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. Flurbereinigungsbeschluss. Landratsamt Ostalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung. Flurbereinigungsbeschluss. Landratsamt Ostalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Landratsamt Ostalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Essingen (Dauerwangweg) Ostalbkreis Flurbereinigungsbeschluss vom 05.09.2017 1. Das Landratsamt Ostalbkreis

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Emmerich am Rhein. Ausgabe 15 Jahrgang Juni 2017

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Emmerich am Rhein. Ausgabe 15 Jahrgang Juni 2017 Emmericher Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Emmerich am Rhein Ausgabe 15 Jahrgang 2017 14. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bebauungsplan E 31/5 Im Polderbusch/West hier: Inkraftsetzung

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Landentwicklung und Gotha, den 02.12.2010 Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Str. 2 99867 Gotha Az.: 1-2-0627 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Landentwicklung Gotha, 05.01.2004 und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha Az.: 1-2-0471 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Grünes

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 389 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 35 Freitag, 24. August 2018 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Gz. A-V 7533 Flurneuordnung Irlbach Gemeinde Straßkirchen, Landkreis Straubing-Bogen II. Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 5 000 A Entscheidender

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Gz. L / A 1 V 7533.2-17099 Verfahren AOM Kernwegenetz 1 Flurneuordnung Stadt Berching, Gemeinden Deining, Mühlhausen und Sengenthal Landkreis Neumarkt i. d. OPf.

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 29.06.2012 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei Melderegisterauskünften an Parteien sowie das Erfordernis

Mehr

Beschluss. Flurbereinigung Selbecke

Beschluss. Flurbereinigung Selbecke Bezirksregierung Arnsberg Siegen, den 20.10.2009 Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Flurbereinigungsbehörde - Hermelsbacher Weg 15 57072 Siegen Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Selbecke

Mehr

I. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes

I. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Bezirksregierung Köln Dezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Zeughausstraße 2-10 Telefon: 0221 / 147 2033 50667 Köln, im Mai 2017 Flurbereinigung Koslar Az.: 33.43-14 06 4- Ladung zur: I. Bekanntgabe

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Landentwicklung Gotha, den 30.01.2012 und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 Az.: 1-2-0649 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Arenshausen-

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 21.07.2016 Nr. 11 / S. 1 Inhalt 1. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a Prövenholz II in der Gemarkung Steinhausen - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Börde

Amtsblatt für den Landkreis Börde 4. Jahrgang 24. 10. 2010 Nr. 78/1 Inhalt 1. Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung (ALFF): Flurbereinigungsbeschluss 2. ALFF: Flurbereinigungsverzeichnis 3. ALFF: Änderungsanordnung 4. ALFF: Aufforderung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt -Flurbereinigungsbehörde- Az.: 30a/5433.3-72-31201 Flurneuordnungsverfahren: Jahmen-Wozeten (NEU Jahmen ) Landkreis: Rostock n: Diekhof, Laage Stadt Öffentliche

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

Ausgabe 10/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede,

Ausgabe 10/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 15. Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede, 04.09.2018 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

A M T S B L A T T der Stadt Bad Dürrenberg 20. Jahrgang Nummer 08

A M T S B L A T T der Stadt Bad Dürrenberg 20. Jahrgang Nummer 08 A M T S B L A T T der Stadt Bad Dürrenberg 20. Jahrgang 15.02.2016 Nummer 08 Seite 1 von 6 Seite 2 von 6 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Weißenfels - Ladung zur Aufklärungsveranstaltung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung für die Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung für die Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung für die Bezirksregierung Köln Die Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes vom 24.10.2016 der Bezirksregierung Köln, Dez. 33.45 17 06 1 -, 50606 Köln im Flurbereinigungsverfahren

Mehr

Im Auftrag der Bezirksregierung Köln ergeht folgende öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Bekanntmachung

Im Auftrag der Bezirksregierung Köln ergeht folgende öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Bekanntmachung Im Auftrag der Bezirksregierung Köln ergeht folgende öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Bekanntmachung Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 01.12.2015 Dezernat 33 Zeughausstr. 2-10 - Ländliche Entwicklung,

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 2 25.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS 3/2016 Bekanntmachung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 Seniorenwohnanlage Sudhagen in Delbrück-Hagen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 56 Erscheinungstag 25.07.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 41 Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Drosselweg 117-118 42 Öffentliche Bekanntmachung der

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 28/2014 vom 12.11.2014 Inhaltsverzeichnis: Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes mit gleichzeitiger Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachung der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 195 Satzungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Nr. 144, Gebiet Niederberg

Mehr

15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 07 DATUM : 03.04.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 14 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - XXXII.

Mehr