4. Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen
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- Kerstin Becke
- vor 8 Jahren
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1 15. DIE SPORTVERSICHERUNG Gliederung 1. Allgemeine Grundsätze 2. Versicherungsarten 3. Versicherter Personenkreis 4. Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen 5. Unfallversicherung 6. Haftpflichtversicherung 7. Versicherung von Nichtmitgliedern 8. Verhalten im Schadensfall 9. Zusammenfassung DIE SPORTVERSICHERUNG Seite 1
2 1. Allgemeine Grundsätze Der Landessportbund Hessen, kurz LSBH, dem auch der HTV als Verband angehört, hat mit einigen namhaften Versicherungsgesellschaften Verträge abgeschlossen, durch die die vorhandenen Risiken in den Sportvereinen abgedeckt werden sollen. Folgende Grundsätze wurden festgeschrieben: Die Sportversicherung ist nur als Beihilfe und nicht als einzige Absicherung zu verstehen. Die eigene Vorsorge bleibt unberührt. Leistungen stehen in erster Linie für schwere Unfälle zur Verfügung. Alle Mitglieder des Vereins sind gleichgestellt. Niemand soll wegen der von ihm betriebenen Sportart besser oder schlechter gestellt sein. Die Leistungen aus der Sportversicherung sind nachrangig. Die Sportversicherung tritt also erst ein, wenn ein Schadensausgleich nicht anders erreicht werden kann. 2. Versicherungsarten Die Sportversicherung umfaßt nachfolgende Versicherungsarten: - Unfallversicherung - Haftpflichtversicherung, - Krankenversicherung Zähne, Sehhilfen, Krankentransport Auslandskrankenversicherung Hilfsmittel (Schienen, Bandagen) - Rechtsschutzversicherung - Reisegepäckversicherung nur bis 2.500,- im Ausland - Vertrauensschadenversicherung - Zusätzlich absicherbar: Reiseversicherung, Nichtmitgliederversicherung, KFZ-Zusatzversicherung, Gebäude- und Inventarversicherung, etc. Im Rahmen des Handbuchs für das Wandern sollen nur die beiden erstgenannten Versicherungsarten besprochen werden. Allen Verantwortlichen wird empfohlen, das Merkblatt Die Sportversicherung" beim Landessportbund anzufordern und den Vereinsmitgliedern die Bestimmungen in geeigneter Form bekannt zu machen. Der Versicherungsvertrag kann auch unter (Hessen) eingesehen werden. Dort sind auch Schadenmeldungen zu finden. DIE SPORTVERSICHERUNG Seite 2
3 3. Versicherter Personenkreis Die Sportversicherung gilt für den LSBH, die im LSBH zusammengeschlossenen Verbände und Vereine und deren Mitglieder. Die Prämien richten sich nach den Mitgliederzahlen des Vereins, die in der jährlichen Bestandsmeldung erfaßt werden. Es wird in der Bestandsmeldung zwischen aktiven und passiven Mitgliedern unterschieden, jedoch nicht im Beitrag. Außerdem erfolgt eine Aufschlüsselung nach Sportarten und Altersgruppen. Wandern ist nicht als eigene Sportart geschlüsselt, sondern gehört zum Fachverband Turnen. Scheidet ein Verein aus dem Isb h aus oder zahlt er seine Beiträge nicht an den LSBH, so erlischt der Versicherungsschutz für das einzelne Mitglied und den Verein. 4. Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen Die Sportversicherung deckt Unfälle und Schadensfälle ab, wenn es sich um eine übliche, angeordnete und satzungsgemäße Veranstaltung des Fachverbandes oder des Vereins handelt. Trifft diese Grundvoraussetzung zu, so sind alle nachfolgenden Veranstaltungen einschließlich der Vorbereitungen versichert: - Sämtliche sportlichen Aktivitäten einschl. Volkswettbewerben - Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen - Lehrgänge und Tagungen - Gesellschaftliche und gesellige Veranstaltungen mit vereinsinternem Charakter Bei mehrtägigen Unternehmungen beschränkt sich der Versicherungsschutz auf nachfolgende Veranstaltungen: - Veranstaltungen mit Wettkampfcharakter - Trainingslager - Lehrgänge und Tagungen - Begegnungen im Rahmen von Austauschprogrammen - Jahresausflüge DIE SPORTVERSICHERUNG Seite 3
4 Um es ganz deutlich herauszustellen: Mehrtägige Wanderungen sind im Rahmen der Sportversicherung für Mitglieder im Rahmen einer Vereinsveranstaltung versichert. Für teilnehmende Nichtmitglieder empfiehlt es sich, besonderen Versicherungsschutz (Reiseversicherung/Nichtmitgliederversicherung) zu beantragen. Hier wurden, wie weiter oben angedeutet, nur Ereignisse angesprochen, die in Zusammenhang mit dem Wandern stehen können. Wer sich für weitergehende Einzelheiten interessiert, wird diese im Merkblatt Die Sportversicherung" finden. 5. Unfallversicherung 5.1 Gegenstand der Versicherung Die Unfallversicherung gewährt Versicherungsschutz gegen die wirtschaftlichen Folgen körperlicher Unfälle. Ein Sportunfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 5.2 Umfang des Versicherungsschutzes In nachfolgenden Fällen besteht Versicherungsschutz für die Mitglieder: - Bei Unfällen, die den Mitgliedern bei allen versicherten Veranstaltungen und Unternehmungen zustoßen - Bei Einzelunternehmungen von Mitgliedern (z. B. Wanderung zu zweit), wenn diese ausdrücklich angeordnet wurden - Für Funktionäre während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit - Für Mitglieder, die als Zuschauer an einer versicherten Veranstaltung teilnehmen innerhalb des LSBH - Bei Wegeunfällen von Mitgliedern - Bei freiwilliger Mitarbeit an Bauobjekten oder Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten des Vereins Zu den Wegeunfällen sind noch einige Erläuterungen erforderlich: DIE SPORTVERSICHERUNG Seite 4
5 - Unfälle auf direktem Wege zu und von der versicherten Veranstaltung sind mitversichert. - Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit der Rückkehr in die Wohnung. - Unfälle bei der Benutzung von Verkehrsmitteln aller Art sind mitversichert. - Bei Unterbrechung des direkten Weges besteht kein Versicherungsschutz für die Dauer der Unterbrechung. - Ein der Länge des Weges angemessener Zwischenaufenthalt ist mitversichert. - Unfälle am auswärtigen Aufenthaltsort sind mitversichert. Auch zum Versicherungsschutz für Zuschauer (=Vereinsmitglieder) sollen noch einige Anmerkungen gemacht werden: - Der Versicherungsschutz für Zuschauer (Vereinsmitglied) beginnt beim Betreten und endet beim Verlassen der Räumlichkeit, in der die Veranstaltung stattfindet. - - Hat der Verein offiziell eine Mannschaft oder Einzelsportler gemeldet, so besteht der Versicherungsschutz auch auf dem Weg zur und von der Veranstaltung. 5.3 Versicherungsleistungen Die Leistungen sind vom Alter des Betroffenen und von der Schwere der Schädigung abhängig. Hier können nicht alle Einzelbedingungen aufgeführt werden. Einige wenige Beispiele sollen ein Gefühl für die Größenordnung vermitteln: Für Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr für den Todesfall: 5.000,- für Ledige Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr 8.000,- für Verheiratete 4.000,- für Jugendliche ab vollendetem 14. Lebensjahr 2.500,- für Kinder bis zu vollendetem 14. Lebensjahr Die Versicherungssummen für den Todesfall erhöhen sich um 1.100, - für jedes versorgungspflichtige Kind bei Invalidität: ,- Grundsumme bis ,- Höchstsumme Übergangsleistung DIE SPORTVERSICHERUNG Seite 5
6 2.500,- nach 6 Monaten und weitere 2.500,- nach 9 Monaten Bergungskosten 3.000,- Krankenhaus-Tagegeld 10,- ab 1. Tag der stationären Behandlung Die Leistungen bei Invalidität sind der Schwere der Verletzung entsprechend abgestuft. Bei einem Invaliditätsgrad Von 20% bis 25% erfolgt die Leistung nach der Feststellung Von 26% bis 50% wird der 25% übersteigende Satz zweifach, von 51% bis 74% wird der 50% übersteigende Satz dreifach entschädigt. Ab einem Invaliditätsgrad von 75% wird bereits die Höchstsumme von ,- gezahlt. Die Einzelbedingungen sind, wie gesagt, sehr umfangreich und müssen im Bedarfsfall in den Versicherungsunterlagen nachgelesen werden. 6. Haftpflichtversicherung 6.1 Gegenstand der Versicherung Unter Haftpflicht versteht man die Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem widerrechtlich und fahrlässig anderen zugefügt hat. Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Verein oder das Mitglied von Schadenersatzansprüchen freizustellen. Das geschieht, ganz grob gesehen, in folgenden Schritten: Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung des Vereins oder des Mitgliedes zum Schadenersatz besteht wenn ja: Wiedergutmachung des Schadens in Geld wenn nein: Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Übernahme eventuell anfallender Prozeßkosten DIE SPORTVERSICHERUNG Seite 6
7 6.2. Umfang des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz umfaßt alle versicherten Veranstaltungen und Unternehmungen des Vereins und erstreckt sich auf: - die gesetzliche Haftpflicht des Vereins und seiner Mitglieder - die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Jugendleiter - die Aufsichtspflicht nach 832 BGB Für Einzelunternehmungen von Mitgliedern (z.b. Wanderung zu zweit) besteht Versicherungsschutz, wenn diese ausdrücklich angeordnet wurden. Für das Wegerisiko gelten die Erläuterungen zur Unfallversicherung sinngemäß. Allerdings ist die Haftpflicht des Fahrers eines Kraftfahrzeuges von der Sportversicherung ausgeschlossen. Diese ist zwingend der KFZ- Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung) zugewiesen. Die gesetzliche Haftpflicht als Mieter oder Nutznießer eines Grundstücks oder einer Einrichtung, die dem üblichen und gewöhnlichen Vereinsbetrieb dient, ist mitversichert. Versicherungsschutz wird auch gewährt bei Haftpflichtansprüchen - eines Mitglieds gegen den Verein bei Personen- und Sachschäden - eines Mitglieds gegen einen Funktionär oder eine Aufsichtsperson bei Personen- und Sachschäden - eines Funktionärs oder einer Aufsichtsperson gegen ein Mitglied bei Personen-und Sachschäden - eines Mitglieds gegen ein Mitglied eines anderen Vereins nur bei Sachschäden - eines Vereins gegen einen anderen Verein oder den Fachverband nur bei Sachschäden Auch Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen sind gedeckt, wenn diese zur Ausübung des Sportbetriebes (Sportgeräte im engen Sinne) gemietet, gepachtet oder geliehen wurden. Von der Haftpflichtversicherung sind folgende Wagnisse ausgeschlossen: - Halten oder Führen eines Kraftfahrzeugs - Ausübung des eigenen Berufs, auch wenn diese im Interesse des Vereins erfolgt - Abhandenkommen oder Diebstahl von Sachen und die damit verbundenen Gefahren DIE SPORTVERSICHERUNG Seite 7
8 6.3. Versicherungsleistungen Hier sind die Angaben übersichtlicher als bei der Unfallversicherung: Die Deckungssummen betragen je Ereignis für Personen- und/oder Sachschäden pauschal ,- Die Deckungssummen für Vermögensschäden sind recht unterschiedlich gestaffelt und im ggf. in den Versicherungsunterlagen zu ersehen. 7. Versicherung von Nichtmitgliedern Nichtmitglieder sind ausschließlich bei den unten aufgeführten Veranstaltungen, die der Mitgliederwerbung dienen, mitversichert. Hierzu zählen insbesondere: - G.U.T.-Kurse - Projekt MUMM50 - Vorbereitung und Abnahme des Deutschen Sportabzeichen - Sport in der Krebsnachsorge Nach diesen Festlegungen ist also die Teilnahme eines Nichtmitgliedes an einer normalen" Wanderung nicht mitversichert. Der Versicherungsschutz für diesen Personenkreis kann vom Verein jedoch ohne große Mühe beim Versicherungsbüro abgeschlossen werden (Nichtmitgliederversicherung). Bei Familien sind der Ehepartner und die Kinder nur mitversichert, wenn eine Familienversicherung besteht. Entscheidend ist, wer auf der Beitrittserklärung genannt ist. Wir sollten versuchen, Gelegenheitswanderer" von den Vorteilen einer Mitgliedschaft zu überzeugen. Leistungen an Nichtmitglieder werden schließlich aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert, was nicht im unserem Interesse liegen kann. Bezüglich des Wegerisikos gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen der Versicherung von Mitgliedern und der Versicherung von Nichtmitgliedern: Für Nichtmitglieder ist nur der Heimweg mitversichert, jedoch nicht auf dem Hinweg Nichtmitglieder sind ausschließlich bei der aktiven sportlichen Betätigung versichert. DIE SPORTVERSICHERUNG Seite 8
9 Außerdem sind Nichtmitglieder nicht mitversichert, wenn sie an Einzelunternehmungen oder als Zuschauer an Veranstaltungen teilnehmen. 8. Verhalten im Schadensfall Jeder Schaden ist dem Landessportbund unverzüglich über den Stammverein (z.b. bei einem Gauwandertag) zu melden: Versicherungsbüro des Landessportbundes Hessen e.v. Otto-Fleck-Schneise Frankfurt am Main Telefon 069/ vsbfrankfurt@arag-sport.de Bei allen Meldungen unbedingt die LSBH - Vereinsnummer angeben. Möglichst die bei den Vereinen vorrätigen Formulare zur Schadensmeldung verwenden. Hier noch ein paar Zahlen, die ein Gefühl für die Größenordnungen vermitteln können: Der Landessportbund Hessen hat knapp 2 Millionen Mitglieder, und jährlich gehen mehr als Schadensmeldungen ein. 9. Zusammenfassung Mit dieser Ausarbeitung sollte kein Einstieg in das Versicherungswesen vermittelt, sondern nur ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der Unfall- und der Haftpflichtversicherung gegeben werden. Zusätzliche Informationen können Sie dem Merkblatt Die Sportversicherung" entnehmen, das den Vereinsvorständen vorliegen sollte, das Sie aber auch jederzeit beim LSBH anfordern können. In diesem Merkblatt werden auch alle hier nicht behandelten Themen wie Rechtsschutz, Krankenversicherung, Reiseversicherung usw. behandelt. Ausgearbeitet: Karl-Helmut Korst HTV Landesausschuß Wandern Überarbeitet: Rainer Dörry HTV Landesausschuß Wandern Stand: 2010 DIE SPORTVERSICHERUNG Seite 9
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