Jahresbericht

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1 15 16 Jahresbericht

2 Jahresbericht der Bundeszahnärztekammer

3 Inhalt Vorwort Deutscher Zahnärztetag Bundesversammlung Qualitätsförderung/Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung CIRS dent - Jeder Zahn zählt! Ausschuss Qualität in der Zahnmedizin Task Force Qualität Leitlinienentwicklung Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Patienteninformation/Patientenberatung/Patientenrechte Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) Zentrum Zahnärztliche Qualität (ZZQ) GOZ und Gebührenrecht Ausschuss Gebührenrecht GOZ-Analyse Statistik Prävention Ausschuss Präventive Zahnheilkunde Ausschüsse Alterszahnheilkunde und Zahnärztliche Betreuung von Menschen mit Behinderung Zahnärztliche Berufsausübung Ausschuss Praxisführung Approbationsordnung Zahnärzte Hochschule Ausschuss Zahnärztliche Berufsanerkennung Ausschuss Berufsbild des Zahnarztes Gemeinsamer Ausschuss Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) Ausschuss Beruf, Familie und Praxismanagement Förderung beruflicher Nachwuchs

4 Normenausschuss Dental (NADENT) Ausschuss Röntgenstelle Fort- und Weiterbildung Ausschuss gemeinsamer Beirat Fortbildung Weiterbildungsausschuss Kieferorthopädie Mitarbeiter in der Praxis Telematik Europäische und Internationale Zusammenarbeit Ausschuss Europa Council of European Dentists (CED) World Dental Federation (FDI) Europäische Regionale Organisation der FDI (ERO) Ausschuss Internationales Council of European Chief Dental Officers (CECDO) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Bilaterale und trilaterale Treffen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Initiative prodente e.v. Zahnärztliche Mitteilungen (zm) Soziale Aufgaben/Hilfsorganisationen Haushalt/Finanzen/Personal Geschäftsführertagung Zusammenarbeit mit Verbänden und Gremien Impressionen politischer Begegnungen und Gespräche Vorstand der Bundeszahnärztekammer Kompetenz- und Organisationsplan Impressum

5 Vorwort Der Geschäftsführende Vorstand mit dem Hauptgeschäftsführer der BZÄK: Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident, Dr. Peter Engel, Präsident, RA Florian Lemor, Hauptgeschäftsführer, und Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident (v.l.n.r.) 4 Qualität ist einer der politischen Mega-Trends, auch in der Gesundheitspolitik. Daher war sie eines der dominierenden Themen der Bundeszahnärztekammer im vergangenen Jahr. Die Qualität der zahnärztlichen Berufsausübung zu erhalten und zu fördern ist eine der ureigensten Kammeraufgaben. Dieser Aufgabe haben wir uns in vielfachem Maße gestellt und uns intensiv Qualitätsförderung, Qualitätsmanagement, Patientenschutz sowie Fehlermanagementsystemen gewidmet. Die im Jahr 2014 gestartete Qualitätsoffensive haben wir fortgesetzt und im Qualitätsreport dokumentiert. Er stellt die beeindruckenden Initiativen von (Landes-)Zahnärztekammern und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in kompakter Form vor. Landes- und Bundesebene kommen so ihrer Gemeinwohlverpflichtung nach, die Qualität zahnmedizinischer Leistungen zu sichern und zu fördern. Damit tragen beide zum weiteren Erhalt der hohen Standards der Zahnmedizin in Deutschland und somit zum Wohl der Patienten bei. Ein zentraler Beitrag zur Patientensicherheit ist auch das gemeinsam von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) Anfang 2016 gestartete Online-Berichtsund Lernsystem CIRS dent Jeder Zahn zählt!, das auf einem im Jahr 2011 aufgesetzten Pilotprojekt der BZÄK basiert. Durch den anonymen, sanktionsfreien und sicheren Austausch von Erfahrungen können hier Kollegen voneinander lernen, unerwünschte Ereignisse in ihren Praxen zu vermeiden und im Sinne eines Qualitätskreislaufs zu bearbeiten. Wie gut das System von den Zahnärzten bereits angenommen wird, zeigen die Zahlen: nach wenigen Monaten Betriebszeit gab es bereits über 4000 registrierte Nutzer, über 100 Berichte und 200 Kommentare. Unser Dank dafür geht an alle hier engagierten Kollegen! Virulent wurde ein Thema, das Potential hat, die Öffentlichkeitswirkung unserer vielfältigen Qualitätsinitiativen zu beschädigen: Zweifelhafte Recherchemethoden von Journalisten und Produktionsfirmen vor allem für investigative TV-Formate, bei denen dank vorgefertigter Thesen das Ergebnis von vorneherein feststeht, und in denen dem Zahnarzt meist die Rolle des Bad Boy zufällt. Die Bundeszahnärztekammer hält hier mit sachlicher, faktenbasierter Aufklärung dagegen und behält sich in Extremfällen auch weitere Schritte vor. Ende August 2015 hat die Bunderegierung ihren Evaluationsbericht zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) veröffentlicht. Demnach beträgt die Steigerung des privatzahnärztlichen Honorars statt der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgegebenen sechs Prozent nun 9,2 Prozent. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung bleibt die Zahnärzteschaft bei der Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen insgesamt von der wirtschaftlichen Entwicklung abgeschnitten. Wir sind hier weiterhin aktiv und halten am Ziel kontinuierlicher Anpassungen fest.

6 Auch die turbulenten Verhandlungen zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) betrafen die Zahnärzteschaft. Hier ist eine Erläuterung wichtig: Wir waren nicht am Entwurf der neuen GOÄ beteiligt und wurden erst nach dem weitgehenden Abschluss der Arbeiten über die Ergebnisse in Kenntnis gesetzt. In der Folge haben wir unsere Skepsis vor verschiedenen Regelungen zum Ausdruck gebracht, etwa zur Einrichtung der sog. Gemeinsamen Kommission oder auch zu den Mindestgebühren, da uns der bisherige Interessenausgleich zwischen (Zahn-)Arzt und Patient gefährdet schien. Die Delegierten der BZÄK-Bundesversammlung 2015 lehnten deshalb das Vorhaben einstimmig ab. Das Präsidium der Bundesärztekammer hat bei der Vorlage der neuen GOÄ schließlich zu Recht die Notbremse gezogen und sie abgelehnt. Für eine angemessene Vergütung von Ärzten und Zahnärzten ist zu hoffen, dass bald ein tragfähiger Konsens für die GOÄ erarbeitet wird. Eine erfreuliche Mitteilung erhielten wir auf dem Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK Ende April 2016: Dort kündigte Staatssekretär Lutz Stroppe, BMG, an, dass eine Reform der derzeit gültigen zahnmedizinischen Approbationsordnung noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Damit hätte die Bundeszahnärztekammer ihr wichtiges Ziel erreicht, nach 60 Jahren Stillstand endlich eine neue Approbationsordnung für die angehenden Kollegen präsentieren zu können, die der modernen Zahnmedizin gerecht wird. Zu kämpfen hat die Zahnärzteschaft nach wie vor mit den Deregulierungsbestrebungen der EU-Kommission, die die gesamten Freien Berufe in den Blick nimmt. Dieses Thema stand auch beim gemeinsamen Europatag von BZÄK und dem Bundesverband Freier Berufe (BFB) Anfang Juni 2016 im Mittelpunkt. Die Freien Berufe in Deutschland und damit auch die Heilberufe wehren sich gegen die in der Binnenmarktstrategie der EU-Kommission gemachten Vorwürfe, dass ihre Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen Wachstumshemmnisse seien und unnötige regulatorische Hürden für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung darstellten. Gerade aber der hohe Qualitätsanspruch bestimmt die wirtschaftliche und gesellschaftliche Erfolgsgeschichte der Freien Berufe. Deshalb wird die BZÄK gemeinsam mit dem BFB weiter im Interesse des Patientenschutzes gegen Abbau berufsrechtlicher Regulierung und für die Qualitätssicherung freiberuflicher Leistungen streiten. Welche Kraft ein Freier Beruf nämlich aus sich selbst heraus entfalten kann, zeigen die vielen großen und kleinen Initiativen von Zahnärzten, die dazu beitragen, die große gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Zustroms von Flüchtlingen und Asylbewerbern nach Deutschland zu meistern. Die BZÄK hat hierzu ein Piktogrammheft veröffentlicht, das Zahnärzte bei der Behandlung von Menschen unterstützt, die der deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend mächtig sind, und ein Informationsblatt aufgelegt, das eine Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen sowie allgemeine Hinweise zu Abrechnung, Behandlung und Sprachbarrieren gibt. Die Bemühungen der Zahnärzteschaft werden auch von der Bundesregierung anerkannt. So war die Bundeszahnärztekammer beim Integrationsgipfel im vergangenen November eingeladen und drei Monate später beim Fachgespräch im Bundeskanzleramt zur Zahn- und Mundgesundheit in der Einwanderungsgesellschaft Ko-Gastgeber. Aber vor allem ist es dem Einsatz jedes einzelnen Kollegen im ganzen Land zu verdanken, dass Flüchtlinge und Asylbewerber angemessen versorgt werden. Berlin, im Juni 2016 Dr. Peter Engel Prof. Dr. Dietmar Oesterreich Prof. Dr. Christoph Benz RA Florian Lemor 5

7 Deutscher Zahnärztetag Wissenschaftliche Therapieoptionen nutzen Patientensouveränität stärken Deutscher Zahnärztetag, standespolitischer Teil, 28. bis 31. Oktober 2015 in Hamburg Der Deutsche Zahnärztetag 2015 wurde erstmals über einen längeren Zeitraum durchgeführt: Der standespolitische Teil fand vom 28. bis 31. Oktober 2015 in Hamburg statt, der wissenschaftliche Kongress lief vom 05. bis 07. November in Frankfurt a. M. Mit einem Festakt wurde der Deutsche Zahnärztetag am 29. Oktober in Hamburg gemeinsam von Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Deutscher Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) eröffnet. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel appellierte dort an die Politik, eine Vereinheitlichung von Regelungen zur (zahn-)medizinischen Versorgung der Flüchtlinge zu schaffen. Grundsätzlich sei jeder (Zahn-)Arzt verpflichtet, alle Patienten auf Grund der medizinischen Diagnose nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen auch Flüchtlinge. Engel verwies zudem auf die weiteren aktuellen Herausforderungen für die Zahnmedizin: das gestiegene Anspruchsverlangen nach Höchst- und Rundumversorgung, den Einfluss der Europäischen Union und den damit verbundenen Druck auf die Freien Berufe und die zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitswesens. Die Kammern seien dabei, sich zukunftsgerichtet aufzustellen. Anlässlich der Eröffnungsveranstaltung lud BZÄK- Präsident Dr. Peter Engel internationale Kollegen zum Empfang der ausländischen Gäste. Auch anlässlich der gemeinsamen politischen Pressekonferenz zum Deutschen Zahnärztetag 2015 sprachen sich BZÄK, KZBV und DGZMK im Schulterschluss für klare, allgemein gültige und verlässliche Rechtsgrundlagen für eine zügige und angemessene zahnmedizinische Versorgung von Flüchtlingen aus. Die drei Institutionen stellten zudem ein gemeinsames Leitbild Zukunft der zahn- Zahlreiche Gäste aus Politik, Standespolitik und Gesellschaft folgten dem Programm der Eröffnungsveranstaltung zum Deutschen Zahnärztetag

8 ärztlichen Berufsausübung vor. Es fasst die wesentlichen Charakteristika und berufspolitischen Weichenstellungen für die Zukunft der Zahnmedizin zusammen. Im Rahmen der BZÄK-Bundesversammlung wurden Anträge zur Verbesserung der (zahn-)medizinischen Versorgung von Flüchtlingen gestellt. Zweifellos seien im Praxisalltag etliche überwiegend sozialrechtliche und juristische Fragen offen, auch wenn Bundeszahnärztekammer und (Landes-)Zahnärztekammern diverse Hilfsangebote und Dokumente für die Kollegen in den Praxen bereitgestellt hätten. Weitere Diskussionspunkte waren u. a. die Zukunft der Freiberuflichkeit in Deutschland und Europa, GOZ/GOÄ, Delegation und Substitution, Patientenberatung, Approbationsordnung. Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fasste Beschlüsse zu gesundheits- und sozialpolitischen Themen. Pressekonferenz anlässlich des Deutschen Zahnärztetags in Hamburg V.l.n.r.: Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, und Prof. Dr. Bärbel Kahl-Nieke, Präsidentin der DGZMK 7

9 Deutscher Zahnärztetag dennoch sähen die Zahnärzte die weiteren Herausforderungen und gingen diese an. Die Zahnmedizin wolle alle gesellschaftlichen sowie alle Altersgruppen ansprechen und präventiv erreichen. Widmann-Mauz warb für das ehealth-gesetz als Sprungbrett für eine bessere Versorgung multimorbider Patienten sowie Patienten in ländlichen Regionen dank Telemedizin. Sie betonte, dass in der Zahnmedizin ein enormes Potential für eine zukunftsorientierte Medizin stecke, daher sei die Reform der Approbationsordnung ein wichtiges Anliegen. Die Umsetzung solle schrittweise vorangehen, als einen ersten Schritt sähe sie die Einrichtung von Modellstudiengängen. Die Einführung von Bachelorabschlüssen in der (Zahn-)Medizin sei seitens des Ministeriums nicht beabsichtigt. Der Deutsche Zahnärztetag 2015 wurde neben den politischen Aspekten von zahnmedizinischen und interdisziplinären Themen bestimmt. Dr. Wolfgang Doneus, Präsident des CED, BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, Dr. Patrick Hescot, Präsident der FDI sowie Dr. Philippe Rusca, Präsident der ERO beim Empfang der ausländischen Gäste im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Zahnärztetags 2015 Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann- Mauz, MdB, bestätigte in ihrem Statement auf der BZÄK-Bundesversammlung, dass Deutschland bezüglich der Flüchtlinge und Asylbewerber vor besonderen Herausforderungen stünde. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und sie dankten der Zahnärzteschaft ausdrücklich für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft für Asylbewerber. Dies dürfe jedoch nicht über Gebühr strapaziert werden. Hier seien Politik und Zahnmedizin gemeinsam gefordert. 8 Kaum ein Bereich in der Medizin sei ansonsten präventiv so erfolgreich wie die Zahnmedizin,

10 Ehrungen Träger des Fritz-Linnert-Ehrenzeichens 2015 Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, Hamburg Fritz-Linnert-Ehrenzeichen Dr. Peter Boehme, Bremen Prof. Dr. Walther Engel, Karlsruhe Dr. Raimund Gaertner, Freiburg Ernst Harder, Hamburg Prof. Dr. Dr. Ewald Harndt, Berlin Dr. Hans Jacobsen, Hamburg Dr. Walter Knott, Karlsruhe Dr. Peter Kuttruff, Stuttgart Dr. Gerhard Leutke, Berlin Dr. Kurt Maretzky, Köln Dr. Erich Pillwein, Aichwald Dr. Horst Sebastian, Mainz (posthum) SR Dr. Arthur Siebert, Boppard OMedRat i.r. Dr. Hans-Joachim Tholuck, Heiligenkreuzsteinach Dr. Dr. h.c. Gotthold Wahl, Würzburg Dr. Karl Winter, Düsseldorf Dr. Fritz Heinz Witt, Köln Träger der Ehrennadel der deutschen Zahnärzteschaft in Gold 2015 Admiralarzt a. D. Dr. Wolfgang Barth, Bornheim Dr. K. Ulrich Rubehn, Elmshorn Träger der Ehrennadel der deutschen Zahnärzteschaft in Gold seit 1971 ZA Carl-Heinz Bartels, Göttingen ZA Albert Becker, Mainz Dir. Richard Becker, Niedernhausen Obering. E. A. Behne, Bensheim Dr. Lothar Bergholz, Eisenach Dipl.-Soz. Barbara Bergmann-Krauss, Köln Prof. Dr. Fritz Beske, Kiel SR Dr. Hans-Günther Böhnemann, Koblenz Dr. Christian Bolstorff, Berlin Dr. Dr. Henning Borchers, Hannover Dr. Dr. Hermann Borgmann, Hamburg Dr. Rolf Braun, Köln Dr. Horst Bremer, Kiel Heinz Brodthuhn, Köln Dr. Karl-Adolf Bublitz, Hamburg Dr. Erich Bunke, Wietze Dr. Rudolf Cramer, Wiesbaden RA Dipl.-Kfm. Richard Deutsch, Düsseldorf Dr. Walter Dieckhoff, Gütersloh Min.-Rat. Dr. Gunter A. Eberhard, Düsseldorf Dr. Karl Eichinger, Nürnberg Dr. Rüdiger Engel, Karlsruhe Dr. Walther Engel, Karlsruhe Med.-Dir. Heinz-Joachim Fichtner, Neuss Prof. Dr. Dr. Carl-Heinz Fischer, Düsseldorf Dr. Dr. Hugo Forstmann, Düsseldorf BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel mit Dr. K. Ulrich Rubehn und Admiralarzt a.d. Dr. Wolfgang Barth, die im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Zahnärztetags am in Hamburg die Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft in Gold erhielten, sowie mit Prof. Dr. Wolgang Sprekels, der mit der höchsten Auszeichnung des zahnärztlichen Berufsstandes dem Fritz-Linnert-Ehrenzeichen geehrt wurde 9

11 Deutscher Zahnärztetag 10 Priv.-Doz. Dr. Margarete Frahm, Hamburg SR Dr. Herbert Frank, Bad Kreuznach Dr. Gerhard Franke, Köln Prof. Dr. Dr. Josef Franke, Hamburg Dr. Werner Friese, Goslar Dr. Helmut Geißler, Eßlingen Dr. Anneliese Genz, Bonn Min. a.d. Annemarie Griesinger, Stuttgart Dr. Norbert Grosse, Wiesbaden Paul Guter, München Dr. Ralph Gutmann, München Dr. h.c. Horst-Wolfgang Haase, Berlin Dr. h.c. Walter Haase, Berlin Prof. Dr. Dr. Werner Hahn, Kiel Prof. Dr. Dr. Ewald Harndt, Berlin Dr. Dr. Karl-Michael Hartlmaier, Köln Dr. Rudolf Hegerl, Daun Prof. Dr. Detlef Heidemann, Frankfurt/M. Prof. Dr. Dr. mult. Michael Heners, Karlsruhe ZA Hans-Werner Henrichs, Bad Hönningen Dr. Wolfgang Heubisch, München Dr. Hans-Henning Hildebrand, Braunschweig Prof. Dr. Rolf Hinz, Herne Dr. Hans Christian Hoch, Dresden Prof. Dr. Dr. Walter Hoffmann-Axthelm, Berlin ZA Eberhard Höfling, Kirchen Dr. Wolfgang Hönig, München Prof. Dr. Wolfgang Hoppe, Münster Dr. Ekkehardt Huber, Stuttgart Dr. Hans Hünecke, Magdeburg Dr. Jean Jardiné, Straßburg Dr. Tycho Jürgensen, Flensburg Dr. Jürgen Junge, Schnepfenthal Dr. Dr. Joseph Kastenbauer, Seebruck SR Dr. Rudolf Kees, Kaiserslautern Prof. Dr. Dr. Werner Ketterl, Mainz Dr. Peter Kind, Taucha Dr. Herbert Klünder, Berlin Dr. Gerd Knauerhase, Bremen Prof. Dr. Dr. Gerdt Knolle, Offenbach Dr. Wolfgang Koenigsbeck, Schwelm Dr. Hermann König, Augsburg Dr. Wilfried Kopp, Güstrow SR Dr. Rüdiger Krebs, Alzey Prof. Dr. Adolf Kröncke, Erlangen ZA Hans-Peter Küchenmeister, Rickling Dr. Eberhard Kultscher, Altenkunstadt Dr. Klaus Lindhorst, Penzberg Dr. Werner Löser, Kassel Fritz Lotz, Frankfurt Dr. Heinz Lübke, Kaiserslautern Dr. Joachim Lüddecke, Leipzig Generalarzt Dr. Jürgen Macheleidt, Meckenheim Peter Mandt, Bonn Akad.-Dir. Dr. Gerhard Maschinski, München ZA Kurt Matheis, Karlsruhe Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer, Greifswald Generalarzt Dr. Wilfried Möckel, Bonn Hans Mohl, Mainz Gustav Mouchard, Köln SR Dr. Otto W. Müller, Speyer Prof. Dr. Hans Müller-Fahlbusch (posthum), Altenberge Dr. Hans Wolf Muschallik, Köln Dr. Dieter Natusch, Görlitz Prof. Dr. Rudolf Naujoks, Würzburg Dr. Werner Neuhauser, Kempten/Allgäu Prof. Dr. Rolf Nolden, Bonn Direktor Bruno Nösser, Düsseldorf Dr. Ulrich Oesingmann, Dortmund Dr. Wilhelm Osing, Düsseldorf Prof. Dr. Horst Pantke, Gießen Dr. Brita Petersen, Stuhr Prof. Dr. Dr. Ernst-Helmut Pruin, Bremen ZA Horst Raff, Stuttgart Konsul Dr. Herbert Rauter, Säckingen Dr. Erika Reihlen, Berlin Dr. Heinrich Reisinger, München Prof. Dr. Dr. Ulrich Rheinwald, Calw Prof. Dr. Dr. Peter Riethe, Tübingen SR Dr. Werner Röhrig, Saarbrücken Oberstarzt a.d. Dr. Horst Rohweder, Sankt Augustin Dr. Oskar Rothe, Berlin Dr. Otto Rouenhoff, München Dr. Gallus F. Sauter, Ravensburg ZA Wilfried Schad, Groß-Bieberau Dr. Günther Schäfer, Lörrach Dr. Karl-Horst Schirbort, Burgdorf Dipl.-Volksw. Klaus Schlechtweg, Berlin Dipl.-Volksw. Walter Schlenkenbrock, Düsseldorf Dr. Rolf Schlögell, Köln Min.-Dir. Dr. Hans Schmatz, München

12 Dr. Richard Schmid, Reutlingen Dr. Helmuth Schmidt (posthum), Elmshorn ZA Adolf Schneider, Mühltal Dir. Dr. Erich Schneider, Stuttgart Prof. Dr. Peter Schopf, Bad Vilbel Heinrich Schröder, Köln Prof. Dr. Dr. Karl Schuchardt, Hamburg Prof. Dr. Willi Schulte, Tübingen Dr. Rüdiger Schultz, Itzehoe Dr. Werner Schulz, Braunschweig Dr. Joachim Schulz-Bongert, Meerbusch Josef Schuster, Wuppertal Dr. Gerhard Schütz, Göppingen Dr. Joachim Schwalber, Freiburg St. Georgen Dr. Hans-Dieter Schwieder, Albstadt Dr. Jürgen Seligmann, Berlin Dr. Semmler, Sinsheim Dr. Erich Singer, Friedrichsdorf/Ts. Dr. Hans-Erich Stoll, Bremen Prof. Dr. Manfred Straßburg, Düsseldorf Min.-Dir. Dr. Hans Studt, Düsseldorf Prof. Dr. jur. Burkhard Tiemann, Köln Dr. René Tiquet, St. Germain-en-Laye Dr. Ulf Utech, Frankfurt Dr. Robert Venter, Köln Prof. Dr. Joachim Viohl, Berlin Prof. Dr. Rudolf Voß, Köln Dr. Bert Wagner, Weißenstadt Prof. Dr. Wilfried Wagner, Mainz Dr. Wilhelm Wagner, Osthofen Prof. Dr. Heiner Weber, Tübingen Dr. Berta Weigand, Köln SR Dr. Wolfgang Weis, Saarbrücken Heinz Wickert, Bonn Minister Dr. Rainer Wicklmayr, Saarbrücken Dr. Ernst Wiegelmesser, Starnberg Dr. Karl-Josef Wilbertz, Trier ZA Helmuth Winter, München Dr. Klaus Winter, Bad Lauterberg Walter Wittke, Berlin Dr. Peter Witzel, Korbach Dr. Helmut Zedelmaier, Schongau Dr. Jorg Zey, Limburg SR Dr. Franz Zimmer, Saarbrücken Dr. Klaus Zöller, Osnabrück Ehrennadel der deutschen Zahnärzteschaft in Silber; verliehen durch die (Landes-)Zahnärztekammern im Berichtsjahr Dr. Gerhard Behacker, Neunkirchen ZA Jürgen Brämer, Münster Dr. Werner Döring, Betzdorf Dr. Claus Durlak, Bayreuth Dr. Klaus Dieter Gerkhardt, Worms Dr. Barbara Gutmann, Martinsried Dr. Werner Habersack, Weilheim Dr. Reinhard Haßdenteufel, Neunkirchen Dr. Dr. Heinz Herold, Nürnberg Dr. Kai Voss, Kirchbarkau ZA Marcus Koller, Urbar Dr. Peter Krieger, Nürnberg Dr. Fritz-Reinhard Kruse, Dortmund Dr. Ludwig Leibl, Straubing Dr. Karsten Maginot, Würzburg Dr. Wolf-Dieter Seeher, München Dr. Christiana Weigelt-Schmalz, Pentling ZA Jürgen Ziehl, Saarbrücken 11

13 Bundesversammlung Megatrends in Gesellschaft und Gesundheitswesen bringen diverse Herausforderungen für die Zahnärzteschaft Die ordentliche Bundesversammlung fand am 30. und 31. Oktober 2015 in Hamburg statt Bundesversammlung der BZÄK am in Hamburg Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer mit den Vorsitzenden der Bundesversammlung im Podium 12 Berichte der Präsidenten In seinem politischen Bericht verwies BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel auf die Megatrends in Gesellschaft und Gesundheitswesen und die daraus resultierenden Herausforderungen. So seien mit der BZÄK-Qualitätsoffensive weitere Aktivitäten gestartet, beispielsweise dokumentiert im Qualitätsreport. Der Berufsstand widme sich intensiv Qualitätsförderung, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Patientenschutz und Fehlermanagement. Doch trotz dieser Initiativen würde die BZÄK nicht immer ausreichend eingebunden, z.b. im Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), kritisierte Engel. Engel skizzierte weiterhin die Herausforderungen der Digitalisierung sowie Ökonomisierung des Gesundheitswesens und kritisierte die Normierungsbestrebungen der Europäischen Union. Um den Berufsstand und seine Selbstverwaltung zukunftsgerecht aufzustellen, seien bereits wichtige Lösungsansätze und Leitgedanken in der Stuttgarter Erklärung vom Juli 2015 definiert worden. Auch die kontinuierliche Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), den Masterplan Medizinstudium 2020 sowie die dazu angedachten Modellstudiengänge thematisierte Engel. BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich unterstrich die Bedeutung der Zahnärztekammern. Für die Zukunft sei der Berufsnachwuchs wichtig, BZÄK und Kammern böten Studenten und Berufsanfängern diverse Unterstützungsangebote. Oesterreich verwies weiter auf die Rolle der Versorgungsforschung, die Problematik der Frühkindlichen Karies (ECC), den Wert der Zahnärzte als Ausbilder in Deutschland, die zahnärztliche Patientenberatung sowie die Öffentlichkeitsarbeit als Bindeglied.

14 Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz, MdB, sprach auf der Bundesversammlung zu den Delegierten Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident der BZÄK Prof. Dr. Christoph Benz, BZÄK-Vizepräsident, wies auf das Engagement der BZÄK innerhalb des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) hin, das zum Bürokratieabbau in den Praxen führe. Er thematisierte das zahnärztliche Gutachterwesen und die digitale Sicherheit. Beim Thema Qualitätsförderung sei die Zahnmedizin gut aufgestellt, so gebe es z.b. im Rahmen der Kammerfortbildung eine Qualitätsverpflichtung. Der erste Qualitätsreport dokumentiere einen Auszug der Aktivitäten. Zudem engagiere sich die BZÄK mit einem Nachwuchskonzept, dazu gehöre auch die Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement (AS-Akademie). 13

15 Bundesversammlung 4.1 Bericht des Präsidenten Dr. Peter Engel 4.2 Bericht des Vizepräsidenten Prof. Dr. Dietmar Oesterreich Der Vorsitzende der Bundesversammlung, Dr. Thomas Breyer (M.), mit seinen Stellvertretern, Dr. Kai Voss (l.) und Dr. Wolfgang Grüner (r.) 4.3 Bericht des Vizepräsidenten Prof. Dr. Christoph Benz 4.4 Berichte aus den Referaten Tagesordnung TOP 1 Begrüßung 1.1 Grußwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz, MdB 4.5 Aussprache zu den Berichten TOP 5 Ziele und Aufgaben der Bundeszahnärztekammer Anträge 5.1 Zukunft der (Landes-)Zahnärztekammern TOP 2 Eröffnung der Bundesversammlung 5.2 Freiwillige Qualitätsinitiativen ausbauen Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Bundesversammlung TOP 3 Formelles 3.1 Genehmigung der Niederschrift der Bundesversammlung Bekanntgabe und Beschlussfassung über die Tagesordnung TOP 4 Bericht/e des/der Präsidenten/Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer 5.3 Keine Substitution zahnärztlicher Tätigkeiten durch Gesundheitsfachberufe Wahrung der Entscheidungskompetenz des Zahnarztes bei der Erbringung delegierbarer Leistungen durch Dritte 5.4 Zahnärztliche Patientenberatung stärken 5.5 Normierung von Gesundheitsdienstleistungen auf europäischer Ebene 5.6 Approbationsordnung für Zahnärzte/Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Eignungsprüfung und der Kenntnisprüfung sowie zur Erteilung und Verlängerung der Berufserlaubnis

16 5.7 GOZ: Aufforderung an die Bundesregierung zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 5.8 Zahnärztliche Röntgenleistungen/geöffnete GOÄ- Leistungen Dr. Michael Förster, Vorsitzender des Finanzausschusses 5.9 Bundesversammlung unterstützt Flüchtlingshilfe TOP 6 Satzung der Bundeszahnärztekammer Antrag zu TOP 6 TOP 7 (Nach-)Wahlen Dr. Peter Minderjahn, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses 7.1 Rechnungsprüfungsausschuss 7.2 Finanzausschuss TOP 8 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2014 sowie Entlastung des Vorstands und Geschäftsführenden Vorstands für das Jahr Anträge 8.1 Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Dr. Peter Minderjahn 8.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 Antrag zum Jahresabschluss Bericht des Vorsitzenden des Finanzausschusses Dr. Michael Förster 9.2 Genehmigung des Haushaltsplans, des Aktionshaushalts und der Mitgliedsbeiträge 2016 TOP 10 Verschiedenes 10.1 Termin der Bundesversammlung 2016 ( ) TOP 11 Ende der Bundesversammlung 8.3 Entlastung des Vorstands und Geschäftsführenden Vorstands TOP 9 Haushaltsplan 2016, Mitgliedsbeiträge, Aktionshaushalt - Anträge 15

17 Bundesversammlung Beschlüsse der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer 2015 Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fasste auf dem Deutschen Zahnärztetag 2015 Beschlüsse zu zentralen gesundheits- und sozialpolitischen Themen Zukunft der (Landes-)Zahnärztekammern Beschluss (Neu): Zukunft der (Landes-)Zahnärztekammern Beschluss 5.1-2: Leitantrag zum Erhalt der Freiberuflichkeit in Deutschland Beschluss 5.1-3: Sicherung der Zukunft der Selbstverwaltungsstrukturen Qualität Beschluss 5.2-1: Freiwillige Qualitätsinitiativen ausbauen Berufsausübung Beschluss 5.3-1: Keine Substitution zahnärztlicher Tätigkeiten durch Gesundheitsfachberufe Wahrung der Entscheidungskompetenz des Zahnarztes bei der Erbringung delegierbarer Leistungen durch Dritte Patientenberatung Beschluss 5.4-1: Zahnärztliche Patientenberatung stärken Normung Beschluss 5.5-1: Normierung von Gesundheitsdienstleistungen auf europäischer Ebene Approbationsordnung Beschluss 5.6-2: Geplante Änderung des Zahnheilkundegesetzes Einführung von Modellstudiengängen Zersplitterung der Ausbildung verhindern Christian Berger, Präsident der Bayerischen LZK Beschluss 5.6-3: Neufassung der Approbationsordnung noch in dieser Legislaturperiode umsetzen Beschluss 5.6-4: Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Eignungsprüfung und der Kenntnisprüfung sowie zur Erteilung und Verlängerung der Berufserlaubnis Beschluss 5.6-5: Masterplan Medizinstudium Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der ZÄK Berlin

18 Gebührenordnung für Zahnärzte Beschluss (Neu): GOZ: Aufforderung an die Bundesregierung zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, ordnungspolitischer Notwendigkeiten und betriebswirtschaftlicher Zwänge bei einer zukünftigen Novellierung der GOZ Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Präsident der LZK Brandenburg Beschluss 5.7-2: Berücksichtigung der gestiegenen Praxiskosten in der GOZ und der GOÄ Beschluss 5.7-3: GOÄ-Novellierung Beschluss 5.7-4: Gegen einen Paradigmenwechsel in der GOÄ Dr. Wolfgang Menke, Präsident der ZÄK Bremen Beschluss 5.7-5: Kontinuierliche Anpassung des GOZ-Punktwerts unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen Beschluss 5.7-6: Frequente zahnärztliche GOÄ-Positionen in die GOZ integrieren Konstantin von Laffert, Präsident der ZÄK Hamburg Beschluss 5.7-7: GOZ: Aufforderung an die Bundesregierung zur sofortigen Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Gebührenordnung für Ärzte Beschluss 5.8-1: Zahnärztliche Röntgenleistungen/geöffnete GOÄ- Leistungen Dr. Michael Frank, Präsident der LZK Hessen Flüchtlinge Beschluss 5.9-1: Bundesversammlung unterstützt Flüchtlingshilfe Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, Präsident der ZÄK Niedersachsen 17

19 Bundesversammlung Beschluss 5.9-2: Unterstützung des Antrags der VV der KZBV Zahnmedizinische Versorgung von Flüchtlingen sicherstellen Beschluss (NEU): Bundesversammlung unterstützt Flüchtlingshilfe Beschluss 5.9-5: Streichung des 90 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Studien und Projekte Beschluss : Erstellung regelmäßiger Hygienekostenstudien Dr. Johannes Szafraniak, Präsident der ZÄK Nordrhein Beschluss : Eruierung finanzieller Fördermittel auf EU- und Bundesebene für zahnärztliche Projekte und Studien Beschluss : Initiierung von Projekten zur Zahnmedizin in der Versorgungsforschung auf Bundesebene San.-Rat Dr. Michael Rumpf, Präsident der LZK Rheinland-Pfalz zm Beschluss : Herausgeberkosten zm Patienten-/Arztgeheimnis Beschluss : Berufsrecht Prof. Dr. Dr. Josef Dumbach, stellv. Vorsitzender der Abt. Zahnärzte der Ärztekammer des Saarlandes (in Vertretung von San.-Rat Dr. Hans Joachim Lellig, Vizepräsident der Ärztekammer des Saarlandes/Vorsitzender der Abt. Zahnärzte) Sozialwahlen Beschluss : Sozialwahlen 2017 Dr. Mathias Wunsch, Präsident der LZK Sachsen 18

20 Praxisbegehungen (NEU): Praxisbegehungen Aus- und Fortbildung Beschluss : Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen Jahresabschluss Dr. Frank Dreihaupt, Präsident der ZÄK Sachsen-Anhalt Beschluss 8.2-1: Feststellung des Jahresabschlusses 2014 Beschluss 8.3-1: Entlastung des Vorstands und Geschäftsführenden Vorstands für das Jahr 2014 Haushalt, Aktionshaushalt, Beiträge Dr. Michael Brandt, Präsident der ZÄK Schleswig-Holstein Beschluss 9.2-4: Aktionshaushalt Beschluss 9.2-5: Mitgliedsbeiträge 2016 Beschluss 9.2-6: Mitgliedsbeiträge 2017 Dr. Christian Junge, Präsident der LZK Thüringen Beschluss 9.2-7: Haushaltsplan Beschluss 9.2-8: Immobilienkauf Brüssel Dr. Klaus Bartling, Präsident der ZÄK Westfalen-Lippe 19

21 Qualitätsförderung/Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung Intensive Förderung der Qualität in der Zahnmedizin Prof. Dr. Christoph Benz, Vorstandsreferent Qualitätsförderung/Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung und Vizepräsident der BZÄK Dr. Michael Frank, Vorsitzender des Ausschusses Qualität in der Zahnmedizin und Präsident der LZK Hessen Ass. jur. Sven Tschoepe, LL.M., Leiter Abteilung Versorgung und Qualität der BZÄK Dr. Sanaz von Elsner, Referentin Abteilung Versorgung und Qualität der BZÄK 20 Maßnahmen zur Qualitätsförderung und stetigen Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung sind eine zentrale innerprofessionelle Aufgabe. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Fort- und Weiterbildung, die zahnärztliche Patientenberatung, die Praxisführung sowie das zahnärztliche Qualitätsmanagement gehören zu den originären Aufgaben der (Landes-)Zahnärztekammern und werden intensiv wahrgenommen. Qualitätssicherung und -förderung sind in den Heilberufe- und Kammergesetzen der Länder sowie den Berufsordnungen der Kammern verankert. Trotz der zunehmenden Verlagerung in das SGB V sind die Kammern umfassend für die Sicherstellung der Qualität in der Zahnmedizin zuständig. Die (Landes-)Zahnärztekammern sorgen für eine patienten-, wohnortund praxisnahe Umsetzung der zahnärztlichen Qualitätsförderung. Zudem sind sie schon heute auf Landesebene an der Umsetzung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beteiligt. Qualitätsreport der BZÄK veröffentlicht Ob Prävention, Patientenberatung oder zahnärztliche Fortbildung: Bundes- und landesweit bestehen zahlreiche Qualitätsinitiativen der Zahnärzteschaft. Einen Überblick gibt der erste Qualitätsreport der Bundeszahnärztekammer. Die Qualitätsinitiativen der (Landes-)Zahnärztekammern und der BZÄK gelten für den gesamten zahnärztlichen Berufsstand. Sie dienen dem Schutz und der Sicherheit aller Patienten. Diese vertrauen mit Recht darauf, durch ihren Zahnarzt nach dem aktuellen Stand der zahnärztlichen Wissenschaft behandelt zu werden. Um die vielfältigen Qualitätsinitiativen öffentlich bekannter zu machen, beschloss der BZÄK-Vorstand auf seiner Klausurtagung im Juli 2014 in Mainz, einen regelmäßigen Qualitätsreport zu veröffentlichen. Die Task Force Qualitätsinitiative der BZÄK hat sich im Berichtszeitraum intensiv mit dem Qualitätsreport beschäftigt. Im ersten Report ist der Schwerpunkt die zahnärztliche Fort-

22 Dipl.-Math. Inna Dabisch, MPH, Referentin Abteilung Versorgung und Qualität der BZÄK Dr. Regine Chenot, Leiterin des Zentrums Zahnärztliche Qualität (ZZQ) Nele Güntheroth, M.A., Referentin des Zentrums Zahnärztliche Qualität (ZZQ) bildung durch die Kammern diese Aktivitäten nehmen einen breiten Raum in der Tätigkeit der (Landes-)Zahnärztekammern ein und sind eine wichtige Maßnahme der Qualitätsförderung. Der Qualitätsreport und die Stuttgarter Erklärung, die der BZÄK-Vorstand auf seiner Klausurtagung im Juni 2015 beschloss, zeigen, dass die (Landes-) Zahnärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Interesse des Gemeinwohls der Qualität zahnmedizinischer Leistungen verpflichtet sind. Sie sichern gemeinsam mit der BZÄK die hohen Standards der Zahnmedizin in Deutschland und engagieren sich so zum Wohl der Patienten. unerwünschte Ereignisse aus ihrem Praxisalltag berichten, sich informieren und austauschen. Ziel ist es, aus den Erfahrungen Anderer zu lernen. Die Online-Plattform hilft Zahnärzten, unerwünschte Ereignisse zu vermeiden und damit, die Sicherheit für Patienten weiter zu erhöhen. Das System ist ein aktiver Beitrag der Zahnärzteschaft zu einer zusätzlichen Verbesserung der Versorgungsqualität für ihre Patienten. Berichts- und Lernsystem CIRS dent - Jeder Zahn zählt! gestartet Von Anderen lernen, um kritische Ereignisse in der Zahnarztpraxis zu vermeiden, ist die Intention des von BZÄK und KZBV im Januar 2016 gestarteten Berichts- und Lernsystems CIRS dent - Jeder Zahn zählt!. Denn bei Behandlungen können unerwünschte Nebenwirkungen und Behandlungsfolgen auftreten. Der konstruktive Umgang mit kritischen Ereignissen eröffnet die Möglichkeit, von Kollegen zu lernen und Fehler zu verhindern. Auf der Website können Zahnärzte anonym, sanktionsfrei und sicher über CIRS dent Jeder Zahn zählt! basiert auf dem im Jahr 2011 aufgesetzten Pilotprojekt der BZÄK Jeder Zahn zählt!. Es wurde mit Unterstützung des Instituts für Allgemeinmedizin der J. W. Goethe-Universität in Frankfurt am Main entwickelt. Die Einrichtung betreibt ein ähnliches System, das bereits bei Hausärzten erfolgreich angewandt wird und weit verbreitet ist. Das Berichts- und Lernsystem wurde am 11. Mai 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. 21

23 Qualitätsförderung/Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts- und Lernsystems CIRS dent Jeder Zahn zählt! am in Berlin V.l.n.r.: Dipl.-Des. Jette Krämer, Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BZÄK, Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident der BZÄK und Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach, MPH, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, Goethe-Universität Frankfurt a.m. 22 Die Abkürzung CIRS steht für Critical Incident Reporting System. Alle Zahnarztpraxen und zahnärztlichen Einrichtungen in Deutschland haben im Januar 2016 per Post einen anonymen Registrierungsschlüssel für die Anmeldung erhalten. Ein Fachberatungsgremium von BZÄK und KZBV stellt nach dem verschlüsselten Eingang eines Berichts zunächst die vollständige Anonymisierung sicher und ergänzt diesen bei Bedarf um Hinweise und Lösungsvorschläge, wie das geschilderte Ereignis künftig vermieden werden kann. Anschließend wird der Bericht im System anonymisiert veröffentlicht und kann ausschließlich von registrierten Nutzern eingesehen werden. Die Website hat zudem eine Datenbank- Funktion. CIRS dent Jeder Zahn zählt! erfüllt die Standards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme, die in der Richtlinie des G-BA über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festgelegt sind. Nach vier Monaten Betriebszeit hatte das Berichts- und Lernsystem bereits etwa 4000 registrierte Nutzer. 100 Berichte und 200 Kommentare waren eingegangen. BZÄK und KZBV haben ein Faltblatt entwickelt, das alle Informationen über das System zusammenfasst. Es steht ergänzend auf der BZÄK-Website in der Rubrik zahnärztliche Qualitätsförderung. Ausschuss Qualität in der Zahnmedizin Aufgabe des BZÄK-Ausschusses Qualität in der Zahnmedizin ist die Beratung und Unterstützung des BZÄK-Vorstands in Fragen der Qualität in der Zahnmedizin. Im BZÄK-Ausschuss sind ebenfalls Vertreter von KZBV, Hochschule, Wissenschaft, Fortbildung und Bundeswehr ständig vertreten. Die Geschäftsführung des Ausschusses erfolgt durch die Abteilung Versorgung und Qualität der BZÄK, pro Jahr finden zwei Sitzungen statt. Zur Bearbeitung von Einzelprojekten können befristet Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Der Gemeinsame Beirat Fortbildung ist im Ausschuss Qualität ständig vertreten. Der Ausschuss hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr mit wissenschaftlichen Leitlinien, mit Qualitätsmanagement und -sicherung sowie Dokumentationen in der Praxis beschäftigt. Regelmäßig berichtet wurde über die Arbeit des G-BA, dessen Unterausschuss Qualitätssicherung und die Arbeitsgruppen. Zudem gründete der Ausschuss die trilaterale Arbeitsgruppe Qualitätsindikatoren. Trilaterale Arbeitsgruppe Qualitätsindikatoren Anknüpfend an die gemeinsame Agenda Qualitätsförderung von BZÄK und KZBV traf sich der Ausschuss Qualität in der Zahnmedizin am 11. November 2015 zu einem Workshop Qualitätsindikatoren in der Zahnmedizin. Die Teilnehmer empfahlen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus je zwei Vertretern von DGZMK, KZBV und BZÄK sowie den wissenschaftlichen Beratern des Ausschusses, Prof. Dr. Dr. Wilfried Wagner und Prof. Dr. Winfried Walther, und ggf. externen Experten einzurichten. Sie soll für die grundlegenden Bereiche der Zahn-,

24 Mund- und Kieferheilkunde Vorschläge für Qualitätsthemen und Qualitätsindikatoren unter den Kriterien Wissenschaftlichkeit, Relevanz, Praktikabilität, Akzeptanz entwickeln und entsprechende Kriterien des G-BA einfließen lassen. Task Force Qualität In der gemeinsamen Task Force von BZÄK, DGZMK und KZBV beim Zentrum Zahnärztliche Qualität (ZZQ) werden Leitlinienthemen priorisiert und im Rahmen des gemeinsamen Leitlinienprogramms gefördert und koordiniert. Zudem wurden im Berichtszeitraum leitliniengestützte Patienteninformationen erarbeitet bzw. koordiniert, so zu vollkeramischen Kronen und Brücken sowie zur Fissurenversiegelung. Weiterhin wurde die Initiative "Choosing wisely - Gemeinsam klug Entscheiden" im Hinblick auf die Bedeutung für die Zahnmedizin diskutiert. Im Rahmen der Initiative entwickeln beteiligte Fachgruppen TOP-5-Listen von Leistungen, die durchgeführt werden, obwohl sie nach der vorliegenden Evidenz für Patienten nutzlos oder schädlich sind. Diesen Negativ-Empfehlungen sollen Leistungen gegenübergestellt werden, deren Nutzen eindeutig belegt ist, die aber zu selten durchgeführt werden. Zahnärztliche Themen sollen zukünftig daraufhin überprüft werden, ob sie in dieses Schema passen. Im Berichtszeitraum wurden drei Leitlinien aus dem gemeinsamen Leitlinienprogramm fertiggestellt. Die Leitlinie zur Therapie des dentalen Traumas bleibender Zähne bietet Hilfestellung bei der Erst- und Weiterversorgung dentaler Traumata. Die Leitlinie Vollkeramische Kronen und Brücken gibt Entscheidungshilfe und bietet Hintergrundinformationen u.a. zu Werkstoffen, Verarbeitung sowie Überlebensraten. Eine Kurzfassung wurde in den Zahnärztlichen Mitteilungen veröffentlicht. Weiterhin wurde die Leitlinie Fissuren- und Grübchenversiegelung aktualisiert. Alle Leitlinien inklusive Methodenreport und ggf. Zahnarzt- und Patientenversion werden im Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht. Leitlinienentwicklung Leitlinien bündeln externes Wissen aus klinischen Studien und bieten Entscheidungshilfe. International gelten sie als wichtige Instrumente der Qualitätsförderung. Bei der Leitlinienentwicklung wird die beste verfügbare externe Evidenz recherchiert, bewertet und Handlungsempfehlungen für den Versorgungsalltag abgeleitet. Das ZZQ sorgt dafür, dass BZÄK und KZBV in die strukturierten Konsensusverfahren zur Abstimmung der Leitlinienempfehlungen einbezogen werden. Weiterhin koordiniert es die Stellungnahmen von BZÄK und KZBV. 23

25 Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) G-BA Oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung Prof. Dr. Christoph Benz, Vorstandsreferent G-BA und Vizepräsident der BZÄK Ass. jur. Sven Tschoepe, LL.M., Leiter Abteilung Versorgung und Qualität der BZÄK Dr. Sanaz von Elsner, Referentin Abteilung Versorgung und Qualität der BZÄK Dipl.-Math. Inna Dabisch, MPH, Referentin Abteilung Versorgung und Qualität der BZÄK 24 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Über Richtlinien bestimmt er den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zudem beschließt er Maßnahmen zur Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich. Ferner überprüft er mit Hilfe des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) neue Arzneimittel und Methoden auf ihre Wirksamkeit und damit auf ihre Erstattungsfähigkeit durch die GKV. Der G-BA wird der kleine Gesetzgeber des Gesundheitswesens genannt. Verschiedene Interessenvertreter sind in die Arbeitsund Beschlussgremien des G-BA involviert; insbesondere die Patientenvertreter, die neben den Leistungsträgerorganisationen Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie dem GKV-Spitzenverband die dritte Bank im G-BA repräsentieren. Da im G-BA nur die Träger des GKV-Systems stimmberechtigt sind, sind die Patientenvertreter als Beteiligte eingebunden, die sich zu inhaltlichen Fragen während der Erstellung von Richtlinien und Beschlüssen jederzeit äußern können. Gleiches gilt für die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und den Deutschen Pflegerat. Sie sind in eingeschränktem Umfang im Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA und seinen Arbeitsgruppen beteiligt, sofern Richtlinien zur sog. sektorenübergreifenden Qualitätssicherung vorbereitet werden, bzw. von anderen Gremien des G-BA anzuhören, sobald Entscheidungen in der vertrags- (zahn)ärztlichen Versorgung getroffen werden, die die Berufsausübung im jeweiligen Sektor betreffen. Startschuss für den Innovationfonds In der Politik ist das Bestreben erkennbar, die Kompetenzen des G-BA beständig zu erweitern. So erhielt der G-BA mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der GKV ausgerichtet sind, zu fördern. Übergeordnetes Ziel des hierzu beim G-BA eingerichteten Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV.

26 Die Fördersumme beträgt für 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hierbei sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen. Der Innovationsausschuss hat am 08. April 2016 Themenfelder, Förderkriterien und Details zum Antragsverfahren veröffentlicht. Bei den neuen Versorgungsformen handelt es sich um eine themenspezifische und eine themenoffene Förderbekanntmachung. Förderschwerpunkte für die Versorgungsforschung sind: Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und/oder Patientensicherheit, Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen, innovative Konzepte patientenorientierter Pflege, Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit in der GKV-Versorgung, Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen auf die Patientenversorgung sowie die Entwicklung geeigneter Lösungsansätze, Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten. Darüber hinaus wurden Förderschwerpunkte zu offenen Themen sowie zur Evaluation von Selektivverträgen und der SAPV-Richtlinie (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) veröffentlicht. Eine zweite, noch 2016 erwartete Förderbekanntmachung wird die geriatrische Versorgung, Modelle zur Delegation und Substitution sowie Modelle zur Versorgung von Menschen mit Behinderung enthalten. Erweiterung des Katalogs von Qualitätsvorgaben durch den G-BA Um den Jahreswechsel traten zwei weitere Gesetze in Kraft, die dem G-BA neue Aufgaben bringen: Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) und das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG): Bis zum 31. Dezember 2016 soll der G-BA u.a. Qualitätsindikatoren der externen stationären Qualitätssicherung benennen, die sich für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung eignen und zugleich die Details zu den Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) regeln, die dieser vornimmt, 25

27 Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) 26 um die Einhaltung von Qualitätsvorgaben in Krankenhäusern zu überprüfen. Zugleich soll der G-BA ein gestuftes System von (Sanktions-) Maßnahmen entwickeln, das greift, wenn Kliniken Qualitätsvorgaben nicht einhalten. Für den stationären Sektor soll der G-BA zudem bis zum 31. Dezember 2017 einen Katalog von Leistungen festlegen, die sich für eine qualitätsabhängige Vergütung mit Zu- und Abschlägen eignen. Im Bereich der häuslichen Krankenpflege/ Palliativversorgung soll der G-BA in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die behandlungspflegerischen Maßnahmen und Leistungen der Palliativversorgung näher bestimmen. Rolle und Beteiligung der BZÄK Politisches Ziel der BZÄK ist es, trotz zunehmender Kompetenzen des G-BA zum Erlass von Richtlinien im Bereich der zahnärztlichen Berufsausübung, die Freiberuflichkeit zu erhalten und das freiwillige Engagement des Berufsstands in Fragen der Qualitätsförderung, Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements zu stärken. Die BZÄK ist in fünf Arbeitsgruppen des Unterausschusses Qualitätssicherung des G-BA beteiligt und nimmt an deren Sitzungen teil: 1. AG Qualitätsmanagement 2. AG Qualitätssicherung Zahnmedizin 3. AG Qesü (sektorenübergreifende Qualitätssicherung) 4. AG Themenfindungs- und Priorisierungsverfahren 5. Inhaltliche Gestaltung der Qualitätssicherungskonferenz des G-BA Im Berichtszeitraum stand die geplante Neufassung der Qualitätsmanagement(QM)-Richtlinien des G-BA im Vordergrund. Mit seinem Beschluss vom 17. Dezember 2015 verabschiedete der G-BA erstmals eine sektorenübergreifende QM-Richtlinie. Künftig gelten für Kliniken, Vertragsärzte und Vertragszahnärzte die gleichen Regeln bei der Etablierung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Die drei bislang getrennten QM-Richtlinien für Kliniken, vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen werden abgelöst. Neu ist unter anderem die Vorgabe, OP-Checklisten einzusetzen. Sie sind künftig bei allen operativen Eingriffen Pflicht, an denen zwei oder mehr Ärzte beteiligt sind oder die unter Sedierung erfolgen. Die neue QM-Richtlinie sieht auch Änderungen für die Erhebung und Darlegung des Umsetzungsstands von Qualitätsmanagement vor. Es ist geplant, das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Entwicklung methodischer Empfehlungen zu beauftragen. Bis sie vorliegen, greift in Kliniken und Praxen weitgehend noch das bisherige Berichtssystem. In einem Treffen der QM-Referenten der (Landes-)Zahnärztekammern am 11. Dezember 2015 informierten Prof. Dr. Christoph Benz, Dr. Michael Frank und die Mitarbeiter der Abt. Versorgung und Qualität der BZÄK die Ländervertreter über die vom G-BA geplanten Neuerungen. Allerdings wurde der Beschluss des G-BA vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Rahmen der Rechtsaufsicht moniert, so dass bislang nicht absehbar ist, wann die neue Richtlinie in Kraft tritt. Zudem begleitete die BZÄK inhaltlich die Entwicklungen eines datengestützten Qualitätssicherungsverfahrens zur systemischen Antibiotikatherapie im Rahmen der parodontalen und konservierend-chirurgischen Behandlung. Ferner traten drei G-BA-Richtlinien mit direktem zahnärztlichen Bezug in Kraft, zu denen die BZÄK zuvor Stellung genommen hat: Die Neufassung der Krankentransport-Richtlinie, Beschluss des G-BA vom 18. Februar 2016, in Kraft getreten am 05. Mai Die Anpassung der Zahnersatz-Richtlinie, Adhäsivbrücke, Beschluss vom 18. Februar 2016, in Kraft getreten am 4. Mai Nachdem der G-BA bereits 2015 einige Beschlüsse zur Kinder-Richtlinie getroffen hatte, wurden am 19. Mai 2016 Änderungen zum Kinder-Untersuchungsheft verabschiedet. Ab dem 01. Juli 2016 sind im Gelben Heft sechs Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt für die

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