Förderung der Versorgungsforschung in Deutschland Erfahrungsbericht aus dem Innovationsfonds
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- Günther Brahms
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1 Förderung der Versorgungsforschung in Deutschland Erfahrungsbericht aus dem Innovationsfonds Prof. Dr. phil. Sascha Köpke 12. Dezember 2016 Sektion für Forschung und Lehre in der Pflege
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3 Ebenen der VF Beschreibung Wie ist die Versorgung gestaltet? Erklärung Welche Ursachen sind verantwortlich? Gestaltung Welche Interventionen lassen sich entwickeln? Evaluative Begleitung Welche Implementierungsprobleme treten auf? Evaluation der Wirksamkeit Wie wirksam ist die Intervention (unter Alltagsbedingungen)? Pfaff & Schrappe (2011).
4 Förderung Versorgungsforschung
5 Förderung Versorgungsforschung
6 Anträge werden beworben
7 Innovationsfond: Entstehung Innovationsförderungen in der Vergangenheit häufig diskutiert Beispiel: Anschubfinanzierung bei der Integrierten Versorgung ab 2004 bis 2008 Rolle deutscher Versorgungsforschung eher unbedeutend Koalitionsvereinbarung (2013): Zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. [...] Eine Evaluierung erfolgt nach 4 Jahren. Konkrete Regelung durch Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) vom 23. Juli Die Regelung gilt für zunächst 4 Jahre. Zuständigkeit: G-BA
8 Innovationsfonds: Inhalte Neue Versorgungsformen 225 Mio. p.a. über Regelleistung hinaus hinreichendes Potential, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung Antragsberechtigt : alle Akteure i.d.r. unter Beteiligung mind. 1 KK Versorgungsforschung 75 Mio. p.a. Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der Versorgung Evaluation bestehender Verträge gem. 73c, 140a Evaluation G-BA-Richtlinien Antragsberechtigt: alle Akteure Abgeleitet aus 92a SGB V: Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
9 Innovationsfond: Ablauf
10 Der Innovationsausschuss Innovationsausschuss: Zusammensetzung Beteiligung PatV Zusammensetzung: 10 Mitglieder 1 Unparteiischer Vorsitzender des G-BA 3 GKV-SV 1 KBV 1 KZBV 1 DKG 2 BMG 1 BMBF
11 Aufgaben und Arbeitsweise des Innovationsausschusses Legt in Förderbekanntmachungen die Förderschwerpunkte und Kriterien für die Förderung fest Führt auf der Grundlage der Förderbekanntmachungen Interessenbekundungsverfahren durch Entscheidet über die eingegangenen Anträge Übt fachliche Weisung über Geschäftsstelle aus Entscheidet mit einer Mehrheit von 7 Stimmen Patientenorganisationen mit Mitberatungs- und Antragsrecht Beauftragung eines Projektträgers mit der Abwicklung der Fördermaßnahme 10 Geschäftsordnung des Innovationsausschusses nach 92b SGB V vom Website des Innovationsfonds: innovationsfonds.g-ba.de ; abgerufen am:
12 Expertenbeirat Zusammensetzung 10 Mitglieder vom BMG berufen Vertreter aus Wissenschaft Versorgungspraxis Expertise versorgungswissenschaftlich klinisch und methodisch Tätigkeitsgebiete: Rehabilitation Pflege Zahnheilkunde Allgemeinmedizin Internationales Gesundheitswesen Versorgungsforschung und Epidemiologie Patientenorientierung Psychotherapie Qualitätsmanagement Website des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses: innovationsfonds.g-ba.de ; abgerufen am:
13 Aufgaben und Arbeitsweise des Expertenbeirats Berät den Innovationsausschuss Abgabe von Empfehlungen zum Inhalt von Förderbekanntmachungen Durchführung von Kurzbegutachtungen der eingegangenen Anträge Abgabe einer Empfehlung zur Förderentscheidung Überprüfung, ob Tatsachen für eine Besorgnis der Befangenheit vorliegen Einbezug des Expertenbeirats in die Arbeit des Innovationsausschusses ist in der Geschäfts- und Verfahrensordnung geregelt 10 Geschäftsordnung des Innovationsausschusses nach 92b SGB V vom Verfahrensordnung des Innovationsausschusses nach 92b SGB V vom
14 Expertenbeirat: Vorgehen Die Mitglieder des Expertenbeirats geben nach Anforderung seines Vorsitzenden Vorvoten zu den Förderanträgen ab Auf dieser Basis erfolgt eine gemeinsame Bewertung der Förderanträge durch die Mitglieder des Expertenbeirats Als Ergebnis erstellt der Expertenbeirat ein Kurzgutachten Abgabe einer Empfehlung für eine Förderentscheidung gegenüber dem Innovationsausschuss Zeitfenster von 6 Wochen für die Erstellung des Kurzgutachtens und die Abgabe einer Empfehlung Die Empfehlungen des Expertenbeirats sind vom Innovationsausschuss in seine Entscheidungen einzubeziehen Abweichungen vom Votum des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss schriftlich zu begründen Verfahrensordnung des Innovationsausschusses nach 92b SGB V vom
15 Kurzbegutachtung durch den Expertenbeirat Erfüllung gesetzlicher Förderkriterien Fragestellung Evaluationskonzept Relevanz für die Patientenversorgung Methodische Qualität Umsetzbarkeit Qualifikation und Vorerfahrungen der Antragsteller/innen
16 Themenfelder: Förderung von NV (1.&2. Welle) Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie -sicherheit Versorgungsmodelle u.n.v. Telemedizin, Telematik und E-Health Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung Verbesserung der Kommunikation mit Patient/innen und Förderung der Gesundheitskompetenz Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:
17 Aktueller Stand: 1. Welle NVF 138 Anträge Übereinstimmung zwischen IA & EB: 75% (2. Welle: 107)
18 Ergebnisse
19 Insgesamt hätten 1,7 Milliarden ausgegeben werden können, 570 Projektanträge mussten innerhalb von wenigen Monaten begutachtet werden... Am Ende haben 29 Projekte im Bereich NV im Volumen von insgesamt 225 Millionen den Zuschlag bekommen, 62 Projekte wurden für die Förderung der Versorgungsforschung ausgewählt... (75 Millionen ) Für den unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Josef Hecken, ist es fast ein biblischer Moment strukturierte sowie gute Zusammenarbeit zwischen den sonst oft zerstrittenen Vertretern von Kassen, Ärzten und Kliniken. Und wenn wir das nicht schaffen, müssen sich die Bänke im G-BA fragen lassen, warum gut evaluierte Projekte nun nicht umgesetzt werden.
20
21 Förderung von Versorgungsforschung: 4 Förderbekanntmachungen Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:
22 Aktueller Stand: Versorgungsforschung 296 Projektskizzen 142 Aufforderung Vollantrag
23 Auswertung der eingegangen Projektskizzen / -anträge Eingang Projektskizzen: Themenspezifische Förderbekanntmachung: 203 Themenoffene Förderbekanntmachung: 93 Insgesamt: 296 Aufforderung zur Einreichung von Vollanträgen: Themenspezifisch: 104 Themenoffen: 38 Insgesamt: 142 -> Entscheidung Innovationsausschuss -> Nächste Förderwelle
24 Perspektiven und Erwartungen Der Innovationsfond fördert Wissenschaftsbereich der Versorgungsforschung hin zu internationalem Niveau hat positiven Einfluss auf Versorgungsstrukturen im deutschen Gesundheitswesen fördert Zusammenarbeit verschiedener Akteure im Gesundheitswesen trägt zur Schaffung einer Innovationskultur in Deutschland bei trägt zur Anwendung hochwertiger Studiendesigns in der Versorgungsforschung bei trägt zur Schaffung einer Evaluationskultur bei
25 Vielen Dank!
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