Haltbarkeitsdauer von Medikamenten

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1 Haltbarkeitsdauer von Medikamenten Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Maury Pasquier Kostengünstige Medikamente. Medikamente nutzen, solange sie genutzt werden können vom 18. Juni 2010

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Inhalt des Postulates Definitionen und Abkürzungen Ziel und Zweck von Stabilitätsuntersuchungen Festsetzung der Haltbarkeitsdauer Bei der Erstzulassung eines Arzneimittels in der Schweiz Anpassungen der Haltbarkeitsdauer nach der Erstzulassung Überlagerung von Arzneimitteln über die festgelegte Haltbarkeitsdauer hinaus Verlängerung der Haltbarkeitsdauer: Nutzen und Risiken Nutzen einer generell längeren Haltbarkeitsdauer Risiken einer generell längeren Haltbarkeitsdauer Zusammenfassung und Schlussfolgerung von 9

3 1. Einleitung Der vorliegende Bericht zeigt auf, wie die Haltbarkeitsdauer eines Arzneimittels sowohl national in der Schweiz wie auch im internationalen Umfeld festgelegt wird und geht der Frage nach, ob es Massnahmen bedarf, die sicher stellen, dass die Haltbarkeitsdauer nicht missbräuchlich zu kurz angesetzt wird. 2. Inhalt des Postulates Kostengünstige Medikamente. Medikamente nutzen, solange sie tatsächlich genutzt werden können. Wortlaut des Postulates vom 24. September 2009 Für die Sicherstellung einer wirksamen, wirtschaftlichen und qualitativ hochstehenden Heilmittelversorgung wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen über: - die heutige Vorgehensweise bei der Festsetzung des Verfalldatums von Medikamenten; sowie - die Massnahmen, die getroffen werden könnten, damit dieses Verfalldatum nicht missbräuchlich zu kurz angesetzt wird, sondern so genau wie möglich der wahren Haltbarkeitsdauer entspricht. Mit diesen Massnahmen könnten sowohl die Hersteller als auch die Swissmedic in die Pflicht genommen werden, in Bezug auf den Zeitraum, während dessen Qualitäts- und Wirksamkeitskontrollen durchgeführt werden. Mitunterzeichnende Berberat, Cramer, David, Egerszegi-Obrist, Hêche, Recordon, Schwaller, Sommaruga Simonetta (8) Begründung Die Erhöhung der Krankenkassenprämien erinnert uns daran: Wir leben in einer Zeit, in der alle Massnahmen getroffen werden müssen, damit kostentreibende Verschwendungen, die in erster Linie aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus ökologischen und humanitären Gründen unhaltbar sind, bekämpft werden müssen. Die Haltbarkeitsdauer von Tamiflu wurde vor kurzem verlängert. Damit wurde der Mechanismus zur Festsetzung des auf der Medikamentenpackung aufgedruckten Verfalldatums deutlich. Es ist nämlich der Hersteller, der gestützt auf Wirksamkeitskontrollen ein Verfalldatum für sein Medikament vorschlägt. Diese Kontrollen stellen sicher, dass das Medikament am Verfalldatum eine noch genügend hohe Wirkstoffkonzentration enthält, um die erwartete Heilwirkung zu haben. Die Gesundheitsbehörden prüfen danach die Richtigkeit der durchgeführten Kontrollen, was in den meisten Fällen dazu führt, dass das vorgeschlagene Datum akzeptiert wird. In diesem Sinn garantiert das Verfalldatum, das auf der Packung steht, dass das Medikament bis zu diesem Tag wirksam ist. Es zeigt jedoch nur den Zeitraum an, während dessen positive Kontrollen durchgeführt wurden, und nicht unbedingt den Zeitraum, während dessen das Medikament tatsächlich wirksam ist. Der Ständerat hat das Postulat am 8. Dezember 2009 angenommen; der Bundesrat hatte zuvor die Ablehnung vorgeschlagen. 3 von 9

4 3. Definitionen und Abkürzungen EMA: European Medicines Agency/Europäische Arzneimittelagentur ( FDA: Food and Drug Administration/USA Haltbarkeit: Zeitraum, in welchem die Beschaffenheit eines Arzneimittels bei Lagerung entsprechend der Lagerungsvorgaben (z.b. in Bezug auf die Lagertemperatur) innerhalb der Qualitätsgrenzen bleibt. Haltbarkeitsdatum oder Verfalldatum: beschreibt das auf jeder Packung eines Arzneimittels angegebene Datum, bis zu dem das Produkt zu verwenden ist. Herstellungsserie (auch Lot oder Charge genannt): Die Bezeichnung der Produktionscharge eines Arzneimittels, welche im Rahmen eines Produktionsauftrags unter Einhaltung der Herstellungsvorgaben und Qualitätsanforderungen hergestellt wird. Dadurch lässt sich die komplette Geschichte der Herstellung, der Weiterverarbeitung, Verpackung, Lagerung und des Vertriebs einer Charge oder eines Ansatzes eines Arzneimittels bestimmen. ICH: International Conference on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Pharmaceuticals for Human Use ( Stabilitätsuntersuchung: Laboranalytische Untersuchungen an Arzneimittelmustern, welche belegen, dass die Qualität des Arzneimittels während der Aufbewahrung unter definierten Umweltbedingungen nicht beeinträchtigt wird. Diese Untersuchungen richten sich nach international geltenden Richtlinien (ICH). 4 von 9

5 4. Ziel und Zweck von Stabilitätsuntersuchungen Der Zweck einer jeden Stabilitätsuntersuchung ist, den Nachweis zu erbringen, wie sich die Qualität eines Arzneimittels im Verlaufe der Zeit unter dem Einfluss einer Anzahl äusserer Faktoren wie beispielsweise Feuchtigkeit, Lichteinfluss und Temperatur im Vergleich zu den festgelegten Toleranzgrenzen (Spezifikationen; obere bzw. untere Toleranzgrenzen für verschiedenen Prüfparameter wie z.b. Gehalt an Wirkstoff) verändert. Aus den erhaltenen Daten wird dann die Haltbarkeitsdauer als wichtiger Parameter für die sichere Handhabung eines Arzneimittels abgeleitet. Wie die Stabilitätsuntersuchung für ein Arzneimittel genau durchgeführt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Verhalten und den Eigenschaften des Wirkstoffs, den Erfahrungen, die man in Stabilitätsuntersuchungen mit dem reinen Wirkstoff sammeln konnte sowie die Eigenschaften der Darreichungsform (z.b. Tablette, Salbe, Lösung). Auf Grund aller vorliegenden Daten legt der Hersteller den Plan für die Stabilitätsuntersuchungen fest und führt die dazu notwendigen Analysen entsprechend durch. Die Hersteller orientieren sich hierbei an standardisierten Richtlinien, den sogenannten ICH- Richtlinien, die von international anerkannten Behörden wie z. B. der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der Food and Drug Administration (FDA) als Stand der Wissenschaft und Technik anerkannt sind. Die Schweiz ist in den ICH-Prozess direkt mit eingebunden und vertritt als Beobachter die EFTA Staaten (European Free Trade Association). Die in einzelnen ICH-Arbeitsgruppen erarbeiteten Richtlinien zur Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit eines Arzneimittels sind auch in der Schweiz gültig. 5. Festsetzung der Haltbarkeitsdauer 5.1 Bei der Erstzulassung eines Arzneimittels in der Schweiz Im Rahmen des Verfahrens zur Zulassung eines Arzneimittels reicht die Gesuchsstellerin Unterlagen zum Beleg der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels ein. Ein Bestandteil der Dokumentation der Qualität sind die Ergebnisse von Stabilitätsuntersuchungen zum Wirkstoff und zum Fertigarzneimittel. Diese Ergebnisse liefern die entscheidende Grundlage für die Festlegung des Verfalldatums, resp. der Haltbarkeitsdauer, eines Arzneimittels. Die Haltbarkeitsdauer wird hierbei vom Antragsteller mit dem Zulassungsgesuch beantragt. Swissmedic obliegt die Aufgabe, diese beantragte Haltbarkeitsdauer auf Grund der eingereichten Daten der Stabilitätsuntersuchungen zu überprüfen und entsprechend zu genehmigen. Swissmedic prüft hierbei, ob am Ende der Stabilitätsuntersuchungen die Testergebnisse noch innerhalb der festgelegten Toleranzgrenzen liegen. Diese Toleranzgrenzen sind durch internationale Richtlinien (siehe Punkt 4) definiert und müssen die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels gewährleisten, wie dies auch im Artikel 10 des Heilmittelgesetzes gefordert wird. Die Stabilitätsuntersuchungen des Herstellers erstrecken sich im Allgemeinen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Strebt die Gesuchsstellerin z. B. eine Haltbarkeit von drei Jahren an, so reicht sie mit dem Gesuch auf Zulassung die Ergebnisse von Stabilitätsuntersuchungen über drei Jahre von mindestens drei Produktionschargen (Herstellungsserien) des Produktes ein. 5 von 9

6 Damit ein neues Arzneimittel möglichst rasch für Patientinnen und Patienten verfügbar wird, wird oft zu Beginn eine kürzere Haltbarkeitsdauer beantragt und mit Stabilitätsdaten belegt. Sobald weitere Stabilitätsdaten vorliegen, wird eine Verlängerung der Haltbarkeitsdauer beantragt (siehe Punkt 5.2). In den letzten drei Jahren wurde bei über 400 Arzneimitteln (bei einer Gesamtzahl von knapp 7'500 zugelassenen Arzneimitteln) eine Verlängerung der Haltbarkeitsdauer beantragt; dies mit zunehmender Tendenz: im Jahr 2007 waren es 124, im Jahr 2009 bereits 218 Gesuche Anpassungen der Haltbarkeitsdauer nach der Erstzulassung Nach erfolgter Zulassung kann die Haltbarkeit je nach Ergebnis der weitergeführten Stabilitätsuntersuchungen verlängert oder auch verkürzt werden. Folgende zwei Vorgehensweisen sind möglich: Antrag auf Änderung durch Zulassungsinhaberin Im Rahmen von Änderungen an der erteilten Zulassung, z.b. Änderung des Herstellungsprozesses, kann eine Verlängerung oder Verkürzung der Haltbarkeit von der Zulassungsinhaberin beantragt werden. Dies wird von Swissmedic an Hand der eingereichten Daten geprüft und genehmigt oder entsprechend abgelehnt. Anordnung durch Swissmedic Falls bei einer periodischen Re-Evaluation 1 oder im Verlauf der Stabilitätsuntersuchungen die Testergebnisse nicht innerhalb der festgelegten Toleranzgrenzen (Spezifikationen) liegen, kann Swissmedic eine Verkürzung der genehmigten Haltbarkeit anordnen. Eine grosse Anzahl von Arzneimittelrückrufen (Rückruf eines Arzneimittels aus dem Markt) beruht auf Überschreitungen von Laufzeitspezifikationen, die bei entsprechenden Routine- Stabilitätsprüfungen festgestellt werden. Von Amtes wegen kann Swissmedic eine Zulassungsinhaberin nicht verpflichten, eine Verlängerung der Haltbarkeitsdauer vorzunehmen, indem das Institut weiterführende Studien anordnet. Dies würde eine Gesetzesänderung voraussetzen. Auch stünde ein solches Vorgehen im Gegensatz zur international gängigen Praxis betreffend die Festsetzung der Haltbarkeitsfrist. Wie bereits unter Punkt 4 erwähnt, ist die internationale Vorgehensweise zur Durchführung von Stabilitätsuntersuchungen und darauf resultierender Festlegung der Haltbarkeitsdauer nach ICH-Richtlinien standardisiert. Ein Abweichen von diesen Richtlinien in der beschriebenen Art und Weise würde bedeuten, dass die Schweiz zusätzliche Anforderungen und eine umfangreichere Datenmenge zur Festsetzung der Haltbarkeit eines Arzneimittels verlangt als dies international üblich ist. Global agierende Pharmaunternehmen müssten für den Schweizerischen Markt weiterführende bzw. zusätzliche Studien vornehmen. Die Schweiz wäre somit als Sonderfall betreffend Stabilitätsuntersuchungen einzustufen und könnte sich in diesem Sinne isolieren. Für den Pharmastandort Schweiz wäre dies sicherlich von Nachteil. Zu beachten ist zudem, dass die Haltbarkeitsfrist durch die internationalen Vorgaben der ICH nicht für ein einzelnes Land, sondern für so genannte Klimazonen definiert wird. Eine kurze Haltbarkeitsfrist eines Arzneimittels würde sich insbesondere auch für den Export negativ auswirken. Eine wie im Postulat beschriebene missbräuchliche Handhabung durch gezielt kurz gehaltene Haltbarkeitsfristen (< 5 Jahre) kann nicht im Interesse der Pharmafirma sein. Kurze Haltbarkeitsfristen können zu grösseren logistischen Herausforderungen bzw. Problemen beim Vertrieb führen. So sind die Firmen z.b. zum Teil dazu verpflichtet, Ware, 1 gemäss Art. 58, Absatz 2 HMG und Art. 13 VAM 6 von 9

7 die kurz vor dem Ablauf des Haltbarkeitsdatum steht, den Grosshändlern durch frischere Ware zu ersetzen. Für Pharmafirmen sind also möglichst lange Haltbarkeitsfristen wirtschaftlich von Vorteil. In einem Artikel 2 führt die Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz dazu aus: Sie erlauben eine flexiblere Logistik in Produktion und Vertrieb. So können kostengünstig grössere Einheiten auf Lager produziert werden. Auch wird damit das wirtschaftliche Risiko verringert, eingelagerte Medikamente wegen Ablauf der Haltbarkeitsdauer vernichten zu müssen. Korrekt belegte und gemäss international gültigen Richtlinien festgelegte Haltbarkeitsfristen gewährleisten Qualität und damit auch die Patientensicherheit. In diesem Zeitraum ist auch die Haftung durch den Hersteller (bei sachgemässer Lagerung und Anwendung) gegeben. 6. Überlagerung von Arzneimitteln über die festgelegte Haltbarkeitsdauer hinaus Bei der Diskussion, ob Massnahmen notwendig sind, die gewährleisten, dass die Haltbarkeitsdauer von Arzneimitteln nicht missbräuchlich zu kurz angesetzt wird, muss auch der Problematik gedacht werden, dass in bestimmten Situationen Arzneimittel überlagert werden können. Unter Überlagerung wird hier die Lagerung eines Arzneimittels über das Verfalldatum hinaus verstanden. Jede Überlagerung eines Arzneimittels birgt das Risiko in sich, dass die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Strebt man also Massnahmen an, die generell eine Verlängerung der Haltbarkeit nach sich ziehen würden, so muss man bedenken, dass die Problematik der Überlagerung von Medikamenten damit verschärft wird. In folgenden Fällen kann es zu einer Überlagerung von Arzneimitteln kommen: 6.1 Auf Stufe Patient/in oder Anwender/in Die Hauptursache einer Überlagerung von verschriebenen Medikamenten liegt in der fehlenden Compliance (Therapietreue). Wenn die ärztlichen Ratschläge (Verschreibung) bezüglich der Einnahme von Arzneimitteln konsequent befolgt werden, so sollten keine Lagerrestbestände übrig bleiben. Die Überlagerung von rezeptfrei erworbenen Medikamenten oder von Notfallmedikamenten kann zum einen darin liegen, dass das Medikament auf Vorrat oder für den Fall gekauft wurde wie z.b. Medikamente für eine Reiseapotheke oder für die Behandlung einer plötzlich auftretenden Allergie. Zum anderen können auch das Ausbleiben einer erwarteten Wirkung oder Probleme mit der Verträglichkeit dazu führen, dass Medikamente zu lange gelagert werden. Der tatsächliche Anteil von Medikamenten, die verfallen, einzig weil die Haltbarkeit nicht lange genug ist (z. B. Wundsalben, Desinfektionssprays, o.ä.) ist nicht einfach zu bestimmen. 6.2 Auf Stufe Detail- und Grosshandel In Apotheken, Drogerien oder auch im Grosshandel kann es zu Überlagerungen kommen, wenn sich zum Beispiel das Verschreibungsverhalten der Ärztinnen und Ärzte verändert. Dies kann durch eine sorgfältige Lagerbeobachtung und bewirtschaftung erkannt und minimiert werden. 2 Vereinigungen Pharmafirmen in der Schweiz (VIPS); vipsdossier 5/10; Januar von 9

8 6.3 Im Spital Bei Spitälern sind hauptsächlich Arzneimittel betroffen, die selten zur Anwendung kommen wie z.b. Gegengifte (sog. Antidota oder Antivenine) oder gewisse Blutprodukte. Das Verfallen eines Teils dieser Arzneimittel könnte man unter anderem dadurch verhindern, dass die Verfalldaten länger wären. Das Verfallen grösserer Mengen kann jedoch auch durch eine der aktuellen Situation angepassten Bestellstrategie (z. B. häufigeres Bestellen kleinerer Mengen) vermieden werden. 6.4 Notfallbestände der Armee Bei grossen Arzneimittelbeständen der Armee für Notfälle ist die Gefahr einer Überlagerung gegeben. Hier bietet es sich an, durch Nachuntersuchungen der überlagerten Ware durch ein entsprechend qualifiziertes Labor und einer wissenschaftlichen Bewertung die Laufzeit allenfalls zu verlängern. 7. Verlängerung der Haltbarkeitsdauer: Nutzen und Risiken Möchte man den potentiellen Nutzen einer längeren Haltbarkeitsdauer von Arzneimitteln, beispielsweise in Form von Kosteneinsparungen, abschätzen, so muss man diesen Nutzen den möglichen Risiken gegenüberstellen. 7.1 Nutzen einer generell längeren Haltbarkeitsdauer Eine generelle Verlängerung der Haltbarkeitsdauer von Arzneimitteln könnte im Sinne einer Kosteneinsparung für Arzneimittel in folgenden Fällen von Nutzen sein: Bei Privatpersonen ist der Nutzen einer längeren Haltbarkeit vor allem für Notfallarzneimittel und Reiseapotheken hervorzuheben. Chronisch kranken Personen, welche auf eine Langzeitbehandlung angewiesen sind, können kostengünstigere Grosspackungen verschrieben werden. Der Handel kann grössere Mengen eines Arzneimittels bestellen, da das Risiko, Medikamente wegen des Ablaufs der Haltbarkeitsfrist vernichten zu müssen, geringer ist. Die Bestellung grösserer Mengen beinhaltet die Möglichkeit der Ausnutzung grösserer Rabattmargen und wäre somit für den Handel kostengünstiger. Spitäler können, aus dem gleich Grund wie der Handel, ebenfalls von längeren Haltbarkeitsfristen profitieren. 7.2 Risiken einer generell längeren Haltbarkeitsdauer Wie unter Punkt 6 bereits ausgeführt, kann das Risiko, dass ein Arzneimittel überlagert wird, durch eine generell längere Haltbarkeitsdauer vermehrt auftreten. Das bedeutet, dass für den Anwender/die Anwenderin des Arzneimittels folgende Risiken vermehrt/verstärkt auftreten können: Anwendung eines Arzneimittels, dessen Wirksamkeit nicht mehr sichergestellt ist: Im schlimmsten Fall bedeutet dies für den Anwender/die Anwenderin, dass er/sie ein unwirksames Arzneimittel einnimmt und ein Therapieerfolg ausbleibt. Anwendung eines Arzneimittels, dessen Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist: Im schlimmsten Fall treten unerwartete, schwerwiegende Nebenwirkungen auf, die auf ein möglicherweise toxisches Abbauprodukt zurückgehen. 8 von 9

9 Anwendung eines Arzneimittels, dessen Qualität nicht mehr den festgesetzten Anforderungen entspricht, weil es beispielsweise unter unkontrollierten Bedingungen (zu hohe Temperatur; zu hohe Luftfeuchtigkeit) über die Haltbarkeitsdauer hinaus gelagert wurde. Hier sind Unverträglichkeitsreaktionen auf Grund von Abbauprodukten oder auch durch eine erhöhte mikrobielle Belastung denkbar. 8. Zusammenfassung und Schlussfolgerung Die Haltbarkeitsdauer eines Arzneimittels wird von der Gesuchstellerin im Rahmen eines Zulassungs- oder Änderungsgesuchs beantragt und nach Prüfung der Daten durch Swissmedic genehmigt. Damit neue Arzneimittel rasch für Patientinnen und Patienten verfügbar sind, wird eine initial oft noch kurze Haltbarkeitsdauer erst später verlängert. Dies geschieht ebenfalls durch Antrag durch die Zulassungsinhaberin auf der Basis entsprechender Daten. Eine Verkürzung der Haltbarkeitsfrist kann durch Swissmedic erfolgen, wenn im Rahmen der Marktüberwachung festgestellt wird, dass die Qualitätsparameter nicht über die gesamte Haltbarkeitsfrist eingehalten werden können. Von Amtes wegen kann Swissmedic eine Zulassungsinhaberin nicht verpflichten, eine Verlängerung der Haltbarkeitsdauer vorzunehmen, indem das Institut weiterführende Studien anordnet. Für eine solche Verpflichtung fehlt die gesetzliche Grundlage. Auch stünde ein solches Vorgehen im Gegensatz zur international gängigen Praxis betreffend Festsetzung der Haltbarkeitsfrist. Mit einer Abweichung von den Anforderungen der international anerkannten ICH-Richtlinien betreffend Stabilitätsuntersuchungen (siehe Punkt 5.2) würde die Schweiz sich isolieren, was dem Pharmastandort Schweiz zum Nachteil gereichen könnte. Das Postulat geht davon aus, dass der Hersteller von Arzneimitteln ein Interesse daran hat, dass Haltbarkeitsdatum missbräuchlich zu kurz anzusetzen, um so den Umsatz zu steigern und möglichst viel Ware zu verkaufen. Dem steht jedoch entgegen, dass eine möglichst lange Haltbarkeitsdauer eine flexiblere Logistik in Produktion und Vertrieb möglich macht und somit auch für den Hersteller selbst wirtschaftlich von Interesse ist. So können kostengünstig grössere Einheiten auf Lager produziert werden. Auch wird damit das wirtschaftliche Risiko verringert, eingelagerte Medikamente wegen Ablauf der Haltbarkeitsdauer vernichten zu müssen. Der Bundesrat hat ein grosses Interesse daran, Wege zu finden, um die Gesundheitskosten zu senken. Die Forderung einer generell längeren Haltbarkeit von Arzneimittel eignet sich jedoch aus Sicht des Bundesrates nur bedingt zur Senkung der Kosten. Hier gibt es nach Auffassung des Bundesrates effizientere Möglichkeiten, Kosten zu senken und das Gesundheitssystem zu entlasten. Des Weiteren ist zu bedenken, dass für eine generell längere Haltbarkeit auch zusätzliche bzw. weiterführende Studien von Seiten der Hersteller vorgenommen werden müssten. Dies wiederum könnte eine Preissteigerung der Arzneimittel zur Folge haben und den möglichen Einsparungen entgegenstehen. Eine generell längere Haltbarkeit erhöht das Risiko, dass Arzneimittel überlagert werden (siehe Punkt 6). Die damit verbundenen Risiken für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten wiegen nach Auffassung des Bundesrates schwerer als mögliche Kosteneinsparungen. Der Bundesrat erachtet es aus oben genannten Gründen nicht als sinnvoll, Massnahmen für eine generelle Verlängerung der Haltbarkeit von Arzneimitteln in der Schweiz zu definieren. 9 von 9

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