Leistungsgruppe (LG) 01 - Baustellengemeinkosten. Kennung: HB Version: 019. Leistungsbeschreibung Hochbau

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1 HB-019 Seite 1 Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsgruppe (LG) 01 - Baustellengeeinkosten Kennung: HB Version: 019 Datu: Herausgeber: Bundesinisteriu f. Wirtschaft, Failie und Jugend (BMWFJ) Vorversion: HB 018 Herausgeber: Bundesinisteriu für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) ULG 0110 Beweissicherung und Sonstiges ULG 0111 Zusaenfassung der Baustellengeeinkosten ULG 0112 Sonderkosten der Baustelle ULG 0113 Baustellengeeinkosten i Einzelnen ULG 0117 Schutzvorkehrungen und Abdeckungen ULG 0118 Syste-Gerüste ULG 0119 Schutzaßnahen gegen Absturz ULG 0121 Schutz- und sonstige Gerüste

2 HB-019 Seite 2 01 Baustellengeeinkosten Soweit in Vorbeerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Allgeeines: Baustellengeeinkosten sind i Sinne der ÖNORM B 2061 angeboten. 2. Vorhalten: Das Vorhalten ufasst auch sätliche Prüfungen, Instandhaltungsaßnahen, etwaiges Verbrauchsaterial und die erforderliche Reinigung. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten, erittelt aus de Ausaß x der Anzahl der chen. chen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 che ist. 3. Stillliegezeiten: Für die Verrechnung der Stillliegezeiten bedarf es einer Anordnung des Auftraggebers. Frei zu forulieren (z.b.): - Kounale Kanalbenützungsabgabe - Auffangbecken, Kläranlagen oder sonstige technische Maßnahen - Baukräne it Schiebefahrwerken - Baukräne it Kranbahnen - Angaben (wählbare Vorbeerkungen) und Positionen geäß Werkvertragsnor und der ÖNORM B 2110, in Ergänzung zur standardisierten Leistungsbeschreibung Literaturhinweis (z.b.): - ÖNORM B 2252 Gerüstarbeiten - Werkvertragsnor - ÖNORM B 4007 Gerüste Allgeeines, Verwendung, Bauart und Belastung - ÖNORM EN Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - ÖNORM EN Teporäre Konstruktionen für Bauwerke - Arbeitsgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Beessung - ÖNORM V 2104 Technische Hilfen für blinde, sehbehinderte und obilitätsbehinderte Menschen - Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen Pkt. 3. Stillliegezeiten: Für die Verrechnung der Stillliegezeiten bedarf es einer Anordnung des Auftraggebers Beweissicherung und Sonstiges Einbautenerhebungen und Geländeaufnahen: Die StLB geht geäß ÖNORM davon aus, dass Einbautenerhebungen und Geländeaufnahen vo Auftraggeber durchgeführt werden. Sollen die Leistungen oder Teile der Leistung vo Auftragneher erfüllt werden, sind diese frei zu forulieren Einbauten und Beweissicherung D Beweissicherung AN Bestandsaufnahe oder Beweissicherung von Anlagen freder Rechte (z.b. Quellen und Fischteiche) oder des Zustandes von benachbarten Gebäuden durch den Auftragneher, zur späteren Feststellung etwaiger Bauschäden, die durch die Bautätigkeit entstanden sind. Erstellen von Protokollen it Lichtbildern i Beisein des Eigentüers. Die Unterlagen werden in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Arbeiten de Auftraggeber übergeben. Betrifft Position(en):

3 HB-019 Seite E Beweissicherung AN/Sachverständiger Bestandsaufnahe oder Beweissicherung von Anlagen freder Rechte (z.b. Quellen und Fischteiche) oder des Zustandes von benachbarten Gebäuden durch einen vo Auftragneher bestellten Sachverständigen oder Ziviltechniker, zur späteren Feststellung etwaiger Bauschäden, die durch die Bautätigkeit entstanden sind. Erstellen von Protokollen it Lichtbildern i Beisein des Eigentüers. Der Sachverständige oder Ziviltechniker ist de Auftraggeber bekannt zu geben. Unterlagen werden in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Arbeiten de Auftraggeber übergeben. Betrifft Position(en): 0111 Zusaenfassung der Baustellengeeinkosten 1. Allgeeines: In dieser Unterleistungsgruppe sind die Baustellengeeinkosten i Sinne der Unterleistungsgruppe (Baustellengeeinkosten i Einzelnen), Kosten der Baustelleneinrichtung, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in Saelpositionen, für die i Leistungsverzeichnis keine Einzelpositionen vorgesehen sind, zusaengefasst. 2. Zeitgebundene Kosten: Die zeitgebundenen Kosten der Baustelle sind in Vorhaltekosten für Maßnahen, die i Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) festgelegt sind, und in sonstige Maßnahen für den eigenen Bedarf (einschließlich zusätzlicher Sozialeinrichtungen und Maßnahen für die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Arbeitneher) gegliedert. Bei Leistungen, die nicht während der gesaten Bauzeit benötigt werden, werden die unterschiedlichen Vorhaltezeiten erittelt oder de SiGe-Plan entnoen. Die einzelnen Vorhaltekosten werden suiert und auf die geplante Baudauer ugelegt (durchschnittliche zeitgebundene Kosten je che) Einalige Kosten der Baustelle, einschließlich Geräte, Stroversorgung, Wasserversorgung, Verkehrswege und Maßnahen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes A B Einrichten der Baustelle Einrichten (Aufbauen) des betriebsfertigen Zustandes. Räuen der Baustelle Räuen (Abbauen und Abtransportieren) Zeitgebundene durchschnittliche Vorhaltekosten der Baustelle A B Vorhaltekosten eigene Baubetrieb Einrichtungen für den eigenen Bedarf it Ausnahe der i SiGe-Plan festgelegten Maßnahen, vorhalten während der Baubetriebszeit. Vorhaltekosten eigene Stillliegezeit Einrichtungen für den eigenen Bedarf it Ausnahe der i SiGe-Plan festgelegten Maßnahen, vorhalten während der Stillliegezeit C D Vorhaltekosten SiGe Baubetrieb Maßnahen geäß SiGe-Plan, vorhalten während der Baubetriebszeit. Vorhaltekosten SiGe Stillliegezeit Maßnahen geäß SiGe-Plan, vorhalten während der Stillliegezeit.

4 HB-019 Seite Auf- und Abbauen (Einrichten) sowie die zeitgebundenen Kosten, Geräte- und Sonderkosten der Baustelle. Die Verrechnung erfolgt nach Baufortschritt nach Prozent der Leistungserbringung. Diese Position kann anstelle der Positionen A, B und A bis D verwendet werden, nicht jedoch in Kobination it diesen Positionen A Gesate Baustellengeeinkosten n.prozent 0112 Sonderkosten der Baustelle A B Sonderkosten der Baustelle. Sonderkosten Statik+Pläne AN Für das Ausarbeiten der statischen Berechnungen und der Konstruktionspläne (Schalungs-, Bewehrungsund Werkstattpläne) durch den Auftragneher (AN). Sonderkosten Statik+Pläne AN+ZT Für das Ausarbeiten der statischen Berechnungen und der Konstruktionspläne (Schalungs-, Bewehrungsund Werkstattpläne) durch den Auftragneher, geprüft von eine befugten Ziviltechniker. Der vo Auftragneher beauftragte befugte Ziviltechniker (ZT) wird de Auftraggeber unverzüglich nach Auftragserteilung bekannt gegeben. Die Unterlagen werden in fünffacher Ausführung so rechtzeitig übergeben, dass die Überprüfung noch vor de Durchführen der Arbeiten öglich ist Bewachung der Baustelle A B C Bewachung nach Arbeitszeit ständig Außerhalb der Noralarbeitszeit durch eine ständig anwesende Bewachung. Bewachung nach Arbeitszeit Streife Außerhalb der Noralarbeitszeit durch einen Streifendienst. Anzahl der Streifengänge: Bewachung rund u die Uhr Rund u die Uhr. Bewachungsart: Baustellengeeinkosten i Einzelnen Herstellen (Leistungsufang): Die Leistung (Herstellen) ufasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Deontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird it 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens it 30 Prozent der Gesatleistung bewertet. Frei zu forulieren (z.b.): - Sanitätscontainer (z.b. bei über 250 Arbeitnehern) A Folgende Angaben oder Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert. Einrichtungen f.d.eigenen Bedarf u.dritte Einrichtungen für den eigenen Bedarf (Auftragneher) und Dritte (andere Auftragneher des Auftraggebers). Betrifft Position(en):

5 HB-019 Seite B Einrichtungen f.d.eigenen Bedarf Einrichtungen für den eigenen Bedarf (Auftragneher). Betrifft Position(en): C Einrichtungen f.dritte Einrichtungen für Dritte (andere Auftragneher des Auftraggebers). Betrifft Position(en): Bauzaun nach Wahl des Auftragnehers, Zaunhöhe 1,5 bis 2,5 über Terrain, einschließlich Türen oder Tore A B Bauzaun Bauzaun vorhalten Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = x chen) A B Schranke für Baustelleneinfahrt nach Wahl des Auftragnehers, verschließbar, Durchfahrtsbreite 4. Schranke Einfahrt Schranke Einf.vorh.Baubetrieb Vorhalten während der Baubetriebszeit, einschließlich Bedienung. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen) C Schranke Einf.vorh.Stillliegezeit Vorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen) Baustroverteiler für andere Auftragneher in versperrbare Kasten, it Zählerplatte it indestens einer Universalsicherung 35A, FI-Schalter vierpolig 40/0,1 A, 2 Stück Steckdosen fünfpolig 16 A und 2 Stück Schukosteckdosen 16 A, aufgestellt und angeschlossen an einer vo Auftraggeber angegebenen Stelle A B Baustroverteiler Baustroverteiler vorhalten Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen) Container in Standardausführung (Abessungen 2,5 x 6 ), wäregedät, zur Verwendung als Aufenthaltsrau (Aufenth.) geäß Bauarbeiter- und ArbeitneherInnenschutzgesetz A Cont.Stand.Aufenth B Cont.Stand.Aufenth.vorhalten Baubetrieb Vorhalten während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = ST x chen) C Cont.Stand.Aufenth.vorhalten Stillliegezeit Vorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = ST x chen).

6 HB-019 Seite Container in Standardausführung (Abessungen 2,5 x 6 ), wäregedät, zur Verwendung als Baukanzlei (Büro) geäß Bauarbeiter- und ArbeitneherInnenschutzgesetz A Cont.Stand.Büro B Cont.Stand.Büro vorhalten Baubetrieb Vorhalten während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = ST x chen) C Cont.Stand.Büro vorhalten Stillliegezeit Vorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = ST x chen) Container in Standardausführung (Abessungen 2,5 x 6 ) einschließlich Zwischenwände, Türen it Beschlägen, wäregedät, zur Verwendung als Sanitärräue (Sanitär) it Sanitärgegenständen (einschließlich Duschen) und Installationen (Kalt- und Warwasser, Beleuchtung), betriebsbereit ontiert und angeschlossen, geäß Bauarbeiter- und ArbeitneherInnenschutzgesetz A Cont.Stand.Sanitär B Cont.Stand.Sanitär vorhalten Baubetrieb Vorhalten während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = ST x chen) C Cont.Stand.Sanitär vorhalten Stillliegezeit Vorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = ST x chen) Abfallentsorgung der Baustelle. Aufstellen von Containern in Standardausführung des Entsorgungsunternehens (Größe bis 8 3), einschließlich der periodischen Entleerung, während der Baubetriebszeit (während der Stillliegezeit wird die Abfallentsorgung eingestellt). Abgerechnet wird die Vorhaltezeit A B Cont.Stand.f.Restüll Vorhalten während der Baubetriebszeit für Restüll. Anzahl: Entleerungsintervall (z.b. 1 x je che): Entsorgungsunternehen: Cont.Stand.f.Kunststoff Vorhalten während der Baubetriebszeit für Abfälle aus Kunststoff, Anzahl: Entleerungsintervall (z.b. 1 x je che): Entsorgungsunternehen: C Cont.Stand.f.Weißglas Vorhalten während der Baubetriebszeit für Weißglasabfälle, Anzahl: Entleerungsintervall (z.b. 1 x je che): Entsorgungsunternehen: D Cont.Stand.f.Buntglas Vorhalten während der Baubetriebszeit für Buntglasabfälle, Anzahl: Entleerungsintervall (z.b. 1 x je che): Entsorgungsunternehen:

7 HB-019 Seite E Cont.Stand.f.Metalldosen Vorhalten während der Baubetriebszeit für Metalldosenabfälle, Größe: Anzahl: Entleerungsintervall (z.b. 1 x je che): Entsorgungsunternehen: F Az sperrbarer Container Aufzahlung (Az) für eine sperrbare Ausführung der Container. Abgerechnet wird in Stück ohne Unterschied der Dauer der Vorhaltezeit A Cheo-Toiletten ohne Wasser und Abwasseranschluss. Che.Toiletten B C Che.Toiletten vorhalten Baubetrieb Vorhalten während der Baubetriebszeit, einschließlich täglicher Reinigung und Verbrauchsaterial (z.b. Toilettenpapier, Handtücher). Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen). Che.Toiletten vorhalten Stillliegezeit Vorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen) Allgeeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege i Freien (z.b. Wege, Straßen, Lagerplätze). Die Beleuchtungsstärke beträgt indestens 7 Lux. Alle Leuchten, Schalter und Leitungen sind in den Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsaterial bleibt Eigentu des Auftragnehers A Beleuchtung i Freien Abgerechnet wird die Anzahl der Anlagen B Beleuchtung i Freien vorhalten Vorhalten ohne Energieverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen) Allgeeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege in Gebäuden (z.b. Flure, Schleusen, Treppenhäuser, Tiefgaragen, Keller). Die Beleuchtungsstärke beträgt indestens 15 Lux. Alle Leuchten, Schalter und Leitungen sind in den Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsaterial bleibt Eigentu des Auftragnehers A Beleuchtung in Gebäude Abgerechnet wird die Anzahl der Anlagen B Beleuchtung in Gebäuden vorhalten Vorhalten ohne Energieverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen). Vorhalten: Abrechnung nach

8 HB-019 Seite Verkehrszeichen geäß StVO nach Angabe des Auftraggebers oder nach de vo Auftragneher festgestellten Erfordernis. Tragkonstruktionen, nach Wahl des Auftragnehers, sind in den Einheitspreis einkalkuliert A Verkehrszeichen Ohne Unterschied der Anzahl. Abgerechnet wird als Pauschale B Verkehrszeichen vorhalten Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit Hinweistafeln (z.b. Warnschilder, Wegweiser) ohne Unterschied des Materials, des Beschriftungsinhaltes oder der Grafikzeichen, i Baustellenbereich an Objektteilen oder Gerüsten, einschließlich Tragkonstruktionen ontiert. I ist das Flächenaß der Tafel angegeben A Hinweistafel b.0, B Hinweistafel b.0,252 vorhalten Vorhalten, ohne Unterschied ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit C Hinweistafel ü.0,25-0, D Hinweistafel ü.0,25-0,52 vorhalten Vorhalten, ohne Unterschied ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen) E Hinweistafel ü.0, F Hinweistafel ü.0,5-12 vorhalten Vorhalten, ohne Unterschied ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen) G Hinweistafel ü h Hinweistafel vorhalten ü.12- Vorhalten, ohne Unterschied ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen) Frei aufgestellte Betonschutzwand it Auslenkbegrenzung nach Wahl des Auftragnehers. Aufhaltestufe geäß Nor, indestens 80 c hoch. Abgerechnet wird die jeweils gebrauchsfertig aufgestellte Länge (ohne etwaige zwischengelagerte Eleente) A B Betonschutzwand 80c Betonschutzwand 80c usetzen Usetzen i Baustellenbereich C Betonschutzwand 80c vorhalten Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Meter x chen).

9 HB-019 Seite A B Lichtzeichenanlage (Lichtzeichenanl.) für den Verkehr (Apelanlage). Lichtzeichenanlage Lichtzeichenanlage usetzen Lichtzeichenanlage usetzen. Abgerechnet wird die Anzahl der ugesetzten Anlagen C D Lichtzeichenanl.vorhalten Baubetrieb Vorhalten während der Baubetriebszeit, einschließlich Betrieb, Betriebsittel und autoatischer Steuerung. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen). Lichtzeichenanl.vorhalten Stillliegezeit Vorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen) Baustellensicherung it Warnleuchten geäß den geltenden Vorschriften (z.b. zur Sicherung von Gerüsten, vorspringenden Einrichtungen) bei Dunkelheit, it Netzanschluss oder Batteriebetrieb, nach Wahl des Auftragnehers A B Warnleuchten Ohne Unterschied der Anzahl. Abgerechnet wird als Pauschale. Warnleuchten vorhalten Vorhalten, ohne Unterschied der Anzahl und, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit Netzunabhängige Stroversorgungsanlage (bei nicht vorhandene Stroanschluss) bestehend aus eine stationären Wechselstroaggregat it Schalldäung von 75 db (A), Baustroverteilerschrank it Zähler, Unterverteilung und Sicherheitsaßnahen betreffend die Lagerung des Treibstoffes A Stroversorgung Einschließlich etwaiger baulicher Vorarbeiten a Aufstellungsort und wetterfester Verbauung. Für eine Leistung von: Spannung: Sonstige Angaben: B C Stroversorgung vorhalten Vorhalten der gesaten Anlage ohne Treibstoffverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Stroversorgung Betrieb Betrieb der Anlage, einschließlich Treibstoffverbrauch (Diesel). Abgerechnet wird die Anzahl der verbrauchten Kilowattstunden ( = kwh). Für eine Leistung von: Spannung: Sonstige Angaben: Provisorische Wasserentnahestelle oder Anschlussöglichkeit, einschließlich der Anschluss- und Versorgungsleitungen bis zu vorhandenen Netz i Baustellenbereich und eines Wasserzählers. Die Wasserleitungen üssen nicht frostsicher verlegt werden. Antragstellungen und Prüfgebühren sind in den Einheitspreis einkalkuliert. I ist der Nenndurchesser (DN) angegeben A Wasseranschluss DN25

10 HB-019 Seite B Wasseranschluss DN25 vorhalten Vorhalten ohne Wasserverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit Provisorische Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungsanl.) der Baustelle, einschließlich erforderlicher Wassertanks und der dazugehörigen notwendigen Anschluss- und Versorgungsleitungen. Die Wasserleitungen üssen nicht frostsicher verlegt werden A B Prov.Wasserversorgungsanl. Prov.Wasserversorgungsanl.vorhalten Vorhalten ohne Wasserverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit C Az Prov.Wasserversorgungsanl.frostsicher Aufzahlung (Az) auf Wasserversorgungsanlagen, nicht frostsicher verlegt, für eine frostsichere Verlegung, ohne Unterschied des Rohrdurchessers. Frostsicher nach Wahl des Auftragnehers Provisorische (Prov.) Wasserversorgung der Baustelle, einschließlich erforderlicher Wassertanks und der dazugehörigen notwendigen Anschlüsse und Araturen A Prov.Wasserversogung Trinkwasser Antransport von Trinkwasser. ³ Provisorische Abwasserentsorgungsanlage, einschließlich Anschlussleitung zwischen de öffentlichen Kanal und de Anschluss (Reinigungsschacht) auf der Baustelle oder Baugrundstück nach Anweisung des Entsorgungsunternehens it allen Verbindungsteilen und Forstücken und den Abflussleitungen innerhalb der Baustelle, bestehend aus Abwasserrohren DN 100 bis 150. Antragstellungen, Prüfgebühren und Anschlussgebühren sind in den Einheitspreis einkalkuliert A B Prov.Abwasserentsorgung Prov.Abwasserentsorgung vorhalten Vorhalten ohne Kanalbenützungsabgabe, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit Plateau-Bau (Pl.) Aufzug it bis 4 Haltestellen (H.st.) für den Transport von Baustoffen, Geräten und Schutt. Der Bauaufzug wird anderen Auftragnehern einschließlich Bedienung kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Aufstellort wird einvernehlich it de Auftraggeber festgelegt. I ist die Nutzlast angegeben A Pl.Aufzug 4 H.st.500kg Abrechnung nach Stück B Pl.Aufzug 4 H.st.500kg vorh.baubetrieb Vorhalten (vorh.) während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen). Abrechnung nach C Pl.Aufzug 4 H.st.500kg vorh.stillliegezeit

11 HB-019 Seite 11 Vorhalten (vorh.) während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = ST x chen). Abrechnung nach Plateau-Bau (Pl.) Aufzug für den Transport von Baustoffen, Geräten und Schutt. Der Bauaufzug wird anderen Auftragnehern einschließlich Bedienung kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Aufstellort wird einvernehlich it de Auftraggeber festgelegt. I ist die Nutzlast angegeben A Pl.Aufzug 500kg Anzahl der Haltestellen: Abrechnung nach Stück B Pl.Aufzug 500kg vorh.baubetrieb Vorhalten (vorh.) während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen). Anzahl der Haltestellen: Abrechnung nach C Pl.Aufzug 500kg vorh.stillliegezeit Vorhalten (vorh.) während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = ST x chen). Anzahl der Haltestellen: Abrechnung nach A B Vo Auftraggeber beigestellte Baustellentafel von einer vo Auftraggeber angegebenen Adresse abholen, auf die Baustelle transportieren und die Tafel an der vo Auftraggeber angegebenen Stelle aufstellen oder ontieren. Die Tafel wird nach Beendigung und Übernahe der gesaten Bauarbeiten sat allen Aufstellungs- und Montagebehelfen wieder deontiert. Über Anordnung des Auftraggebers wird die Tafel entweder bis zur Wiederverwendung gesichert verwahrt oder, soweit nicht ehr verwendbar, entsorgt. Transporte, Montage- und Deontagearbeiten, allfällige Gerüstungen und Materialbeigaben sind in den Einheitspreis einkalkuliert. Bautafel AG freie Aufstellung Baustellentafel, in freier Aufstellung auf Montagegerüst, bestehend aus Pfosten-Riegelkonstruktion und Schalung, bis zu einer Höhe von 5 Oberkante über bestehende Niveau. Baustellentafel/Größe ca.: Abholadresse: Bautafel AG Fassade Baustellentafel, an Fassade ittels Dübeln und Schrauben befestigt, bis zu einer Höhe von 5 Oberkante über bestehende Niveau. Die Dübellöcher werden nach der Deontage fachgerecht, it farblich angepassten Kunststoffpfropfen verschlossen. Baustellentafel/Größe ca.: Abholadresse: Baukran für den Transport von Baustoffen, Geräten und Schutt einschließlich Betonfundaent (nach stat. Erfordernis) einschließlich statischer Berechnungen. Der Baukran wird anderen Auftragnehern einschließlich Bedienung kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Aufstellort wird einvernehlich it de Auftraggeber festgelegt A Baukran

12 HB-019 Seite 12 Ausladung: Tragfähigkeit bei größtöglicher Ausladung (Tonnen): B Baukran vorhalten Baubetrieb Vorhalten (vorh.) während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen). Abrechnung nach C Baukran vorhalten Stillliegezeit Vorhalten (vorh.) während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = ST x chen). Abrechnung nach 0117 Schutzvorkehrungen und Abdeckungen 1. Herstellen (Leistungsufang): Die Leistung (Herstellen) ufasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Deontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird it 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens it 30 Prozent der Gesatleistung bewertet. 2. Leistungsufang/einkalkulierte Leistungen: Die Kosten für etwaige Instandsetzungen (Vorhalten) von Schutzvorkehrungen während der Arbeiten sind in die Einheitspreise einkalkuliert. 2.1 Entsorgen: I Folgenden ist unter de Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren, Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestassen zu verstehen Verwerten oder Deponieren: Abbruchaterial geht in das Eigentu des Auftragnehers über. Baurestassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht öglich ist, werden Baurestassen ordnungsgeäß deponiert. Für die Verwertung wird der Stand der Technik (z.b. die Richtlinien für Recycling-Baustoffe, herausgegeben vo Österreichischen Baustoff- Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) berücksichtigt. Der Baubetrieb ist derart gestaltet, dass die Schadstoffgesatgehalte und Eluate des Abbruchaterials nicht unzulässiger Weise nachteilig verändert werden. Für das ordnungsgeäße Verwerten, Deponieren oder Entsorgen werden, den Gesetzen und Verordnungen entsprechend, Nachweise erbracht. Nachweise werden de Auftraggeber spätestens it der Schlussrechnung übergeben. Bei unerwartete Antreffen von gefährliche Abfall wird der Auftraggeber verständigt und eine weitergehende Regelung vereinbart. Gefährliche Abfälle sind die in der Abfallverzeichnisverordnung nach de Abfallwirtschaftsgesetz als gefährliche Abfälle angeführten Stoffe. Sie werden nachweislich eine befugten Entsorger zur Behandlung übergeben (etwaige gefährliche Abfälle werden nach ihrer Art getrennt in eigenen Positionen erfasst). In der Abrechnung werden nur jene Mengen berücksichtigt, die nicht aus Quellen staen, die der Auftragneher zu vertreten hat (z.b. Altöl von seinen Geräten oder Transportitteln). 2.2 Zwischenlagern: Unter Zwischenlagern ist das Lagern innerhalb des Baustellenbereiches zu verstehen. Es enthält soit auch die Verfuhr zu Zwischenlager und das sachgeäße Lagern. Zwischenlager sind bis zur Übernahe zu räuen. Für Zwischenlager ist der Stand der Technik (z.b. das Merkblatt "Zwischenlager für ineralische Baurestassen, Asphalt- und Betonabbruch", herausgegeben vo Österreichischen Baustoff-Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) heranzuziehen. Der Platz für die Zwischenlagerung wird, wenn nicht bereits in der Ausschreibung bestit, i Einvernehen it de Auftraggeber festgelegt. 2.3 Transport:

13 HB-019 Seite 13 Das Abtransportieren erfolgt unter Berücksichtigung von etwaigen erforderlichen Genehigungen und Vorschriften A B Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einkalkuliert. Material zu n.w.an Das Verwenden nachstehend angebotener Materialien zu den angegebenen Positionen der ULG wird vereinbart: Betrifft Position(en): Material nach Wahl des Auftragnehers (AN). Angeboten: Material zu Beispiel AG Das Verwenden nachstehend angebotener Materialien zu den angegebenen Positionen der ULG wird vereinbart: Betrifft Position(en): Beispielhaftes Material: Angeboten ist das beispielhafte oder ein Material gleichwertiger Art. Kriterien der Gleichwertigkeit: Angeboten: A Staubdichte, provisorischen Trennwand i Gebäude, einschließlich Entsorgen. Prov.Trennwand/Staubvorhang auf Holzrost Bestehend aus einer Holzunterkonstruktion, überspannt it einer bewehrten PE-Folie, die Stöße it 10 c Überdeckung auf einer Holzunterlage it Heftklaern befestigt B Prov.Trennwand staubdicht.plattenbelag Bestehend aus einer Unterkonstruktion it eine Plattenbelag, Plattendicke indestens C Prov.Trennwand staubdicht.gipsbauplatten Bestehend aus einer Ständerkonstruktion, einseitig beplankt it Gipsbauplatten, Plattendicke indestens Aufzahlung (Az) auf provisorische staubdichte Trennwände i Gebäude A Az prov.trennwand stoßfest Für eine stoßfeste Ausführung. Abrechnung in B Az prov.trennwand f.tür+schloss Für eine Tür bis 3 2 Stocklichte, sperrbar it Zylinderschloss, einschließlich Beistellen von drei Schlüsseln Fußbodenschutz einschließlich Entsorgen A B Fußbodenschutz PE-Folie/Pappe Mit einer Lage PE-Folie (z.b. Packzellulose oder Wellpappe) it 10 c Überdeckung, Fugen verklebt. Fußbodenschutz Kunststoffstegplatten Mit einer Lage Kunststoffstegplatten, Plattendicke 5, verzahnt.

14 HB-019 Seite C Fußbodenschutz Schaltafeln Mit einer Lage Schaltafeln oder Brettern, stupf gestoßen Provisorische Verschalung von Öffnungen in Außenwänden, einschließlich Entsorgen. I ist das Flächenaß der Verschalung angegeben A X Verschalung b.12 Verschalung ü Provisorischer Rahen, it bewehrter PE-Folie überspannt, einschließlich Entsorgen. I ist das Flächenaß der Öffnung angegeben A X Rahen.PE-Folie b.22 Rahen.PE-Folie ü Schutz von Bauteilen (z.b. Fenster und Türen) gegen Verschutzung durch Abdecken und Befestigen der Abdeckung, einschließlich Entsorgen. I ist das Flächenaß der abzudeckenden Fläche angegeben A B C E Schutz von Fenster-Tür b.22 Schutz von Fenster-Tür ü.2-42 Schutz von Fenster-Tür ü.4-62 Schutz von Bauteilen Bauteile: 0118 Syste-Gerüste 1. Syste-Gerüste: I Folgenden werden Fassadengerüste (stehende Arbeitsgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen, nach Wahl des Auftragnehers, geäß ÖNORM als Syste-Gerüste (Syste-G.) in Standardausführung bezeichnet. 2. Einfach gegliederte Fassaden: Syste-Gerüste in Standardausführung werden für nicht oder einfach gegliederte Fassaden ausgeführt. Unter einfach gegliederten Fassaden werden solche verstanden, deren Gliederungseleente bis 25 c, bezogen auf die Fassadenfläche, vor- oder zurückspringen (z.b. Kordon- oder Fenstergesise). 3. Herstellen (Leistungsufang): Die Leistung (Herstellen) ufasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Deontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird it 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens it 30 Prozent der Gesatleistung bewertet. 3.1 Auf- und Abbauen (Herstellen): Das Herstellen (herst.) ufasst auch das Schließen der Verankerungsstellen geäß ÖNORM (wenn der Auftraggeber den Verbleib der Verankerungsstellen nicht ausdrücklich anordnet). 4. Leistungsufang/einkalkulierte Leistungen: 4.1 Aufstellflächen, Zugänge, Lagerung: Etwaige Kosten für die vereinbarte Benutzung von Teilen des öffentlichen Gutes sind für die angegebene Dauer in die Einheitspreise einkalkuliert. 4.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen geäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - das Beistellen statischer Nachweise (z.b. Typenstatik) und Typenbezeichnungen für die verwendeten

15 HB-019 Seite 15 Gerüste - die Überprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung - Brust-, Fuß- und Mittelwehren an der Außenseite des Gerüstes - alle seitlichen und dachseitigen Sicherungen (Wehren) bei Giebelwänden - Leiteraufstiege - wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltungskosten bei einer Gebrauchsüberlassung - die An- und Abfahrt bei eine vo Auftraggeber angeordneten Teilauf- oder Teilabbau über Gerüstfläche - die An- und Abfahrt bei Usetzen von Gerüsten 5. Usetzen: Ein etwaiges Usetzen von Gerüsten i Ganzen oder in Teilen, das heißt das Abbauen an eine Ort der Baustelle und das Aufbauen an eine anderen Ort der Baustelle (darunter ist kein Teilauf- und Teilabbau zu verstehen) wird it den Positionen Syste-Gerüst (Addition der Abrechnungseinheiten) verrechnet. 6. Gebrauchsüberlassung: Die Gebrauchsüberlassung (Gebrauchsüberl.) wird für jene Tage vergütet, die zwischen de Tag der positiven Aufstellüberprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung und de ersten Tag des Abbaus liegen, unabhängig ob das Gerüst für die eigene Leistung (de eigenen Bedarf) oder de Gebrauch Dritter (anderer Auftragneher des Auftraggebers) hergestellt ist. Das Ende der Gebrauchsüberlassung wird vo jeweiligen Vertragspartner eine che vorher angekündigt. Erfolgt der Abbau später als dies unter Einhaltung der Verständigungsfrist festgelegt wurde, gilt der festgelegte Tag. Die Gebrauchsüberlassung wird in Verrechnungseinheiten, erittelt aus de Ausaß al der Anzahl der chen, abgerechnet. chen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 che ist. 7. Ausaß und Abrechnungsregeln: Syste-Gerüste bei Giebelwänden (z.b. it Dachvorsprüngen oder auskragenden Hauptgesisen) werden it de Flächenaß, erittelt durch das größte uschriebene Rechteck (Aufstandsfläche () x Höhe () des obersten Punktes der Giebelwand) abgerechnet. Systegerüste: Mit dieser Unterleistungsgruppe können Gerüste ausgeschrieben werden, die nicht geäß ÖNORM als Nebenleistung it der Hauptleistung abgegolten werden. Frei zu forulieren (z.b.): - Syste-Gerüste der Lastklasse 5 und höher (z.b. für schwere Beanspruchungen über 3 kn/2, wie befahrbare Gerüste oder solche zur Aufstellung und den Betrieb von schweren Geräten) - Plateaugerüste - Syste-Gerüste sowohl it Wehren als auch it Konsolen - doppelt-gestellte Syste-Gerüste - Syste-Gerüste und einzelne Gerüstfelder für eine Gerüsthöhe über 20 - die An- und Abreise bei eine vo Auftraggeber angeordneter Teilaufbau oder -Teilabbau von Gerüstflächen oder Gerüstteilen bis Erschwernisse durch das Angleichen an gekrüte Wände - Verstärkungen bei Gerüstdurchfahrten über 5 Breite - Schutzabdeckungen und etwaige Unterstellungen bei Dächern und Terrassen - frei stehende Passagegerüste (nicht in Verbindung it eine Syste-Gerüst) - staubdichte Ausführungen (z.b. it Folie) bei Schutzdächern - freistehende Außentreppen einschließlich Absturzsicherung und Handlauf - Maßnahen für blinde, sehbehinderte und obilitätsbehinderte Menschen, ausgenoen bei Passagen - Uhängen von Verankerungen des fertig gestellten Gerüstes - das lagenweise, rückschreitende Entfernen von Gerüstteilen (z.b. bei LG44/WDVS) Folgende Angaben oder Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert A Fassaden-/Wandaufbau,Verankerung zu Betrifft Position(en): Fassaden-/Wandaufbau, Verankerungen:

16 HB-019 Seite 16 In der Ausschreiberlücke können besondere Ustände (z.b. längere Verankerungsösen aufgrund von Wäredäverbundsysteen) angegeben werden. Für die bei Wäreverbundsysteen eistens erforderlichen objektseitigen Wehren steht eine standardisierte Position zur Verfügung B Benutzung öffentliches Gut zu Betrifft Position(en): Benutzung von öffentliche Gut ist erforderlich (z.b. Gehsteig): Dauer (z.b. chen): C Auskragende Bauteile zu Betrifft Position(en): Für die Eingerüstung auskragender Bauteile (z.b. Balkon, Erker, Loggia) werden die Anzahl der Bauteile und die Abessungen (Länge/Breite/Höhe/Tiefe) angegeben. Art des Bauteils: Anzahl der Bauteile: Abessungen: E Syste-G.Lastklasse 3 Syste-Gerüst der Lastklasse 3 als Arbeitsgerüst in Standardausführung (Syste-G.) bis 20 Höhe. Lastklasse 3: für Verputz-, Beschichtungs- und Bekleidungsarbeiten (vgl. ÖN B 4007) F Syste-G.Lastklasse 4 Syste-Gerüst der Lastklasse 4 als Arbeitsgerüst in Standardausführung (Syste-G.) bis 20 Höhe. Lastklasse 4: für Mauer-, Beton-, Steinetz-, Versetz- und Montagearbeiten (vgl. ÖN B 4007) A B Syste-Gerüst (Syste-G.) als Arbeitsgerüst in Standardausführung bis 20 Höhe. Syste-G. Syste-G.Gebrauchsüberl Syste-Gerüst (Syste-G.) als Arbeitsgerüst in Standardausführung bis 20 Höhe it objektseitigen Wehren, einschließlich Entfernen derselben i Zuge des Abbaus des Gerüstes, bei Bedarf wöchentlich A B Syste-G..Wehren Syste-G..Wehren Gebrauchsüberl Syste-Gerüst (Syste-G.) als Arbeitsgerüst in Standardausführung bis 20 Höhe it Konsolen bis 35 c breit, einschließlich Entfernen derselben i Zuge des Abbaus des Gerüstes, bei Bedarf wöchentlich A Syste-G..Konsolen b.35c Änderung der Konsolenbreite

17 HB-019 Seite B Syste-G..Konsolen b.35c Gebrauchsüberl. Änderung der Konsolenbreite Syste-Gerüst (Syste-G.) als Arbeitsgerüst in Standardausführung bis 20 Höhe it Konsolen über 35 bis 70 c breit, einschließlich Entfernen derselben i Zuge des Abbaus des Gerüstes, bei Bedarf wöchentlich A Syste-G..Konsolen ü.35-70c B Syste-G..Konsolen ü.35-70c Gebrauchsüberl Aufzahlung (Az) auf Syste-Gerüst (Syste-G.) in Standardausführung, ohne Unterschied der Lastklasse. Die Gebrauchsüberlassung gilt it jener des Syste-Gerüstes abgegolten A Az Syste-G.f.Eckausbildungen Für Eckausbildungen bei Außenecken von Gebäuden. Abgerechnet wird die Gerüsthöhe B Az Syste-G.f.Gerüstfeld Für ein einzelnes Gerüstfeld, bis 3 breit. Abgerechnet wird die Höhe C Az Syste-G.f.Verst.b.Durchfahrt ü.3-5 Für Verstärkungen (Verst.) bei Gerüstdurchfahrten (Durchfahrt) über 3 bis 5 Breite Aufzahlung (Az) auf Syste-Gerüst (Syste-G.) in Standardausführung, ohne Unterschied der Lastklasse, einschließlich Transport der Gerüstteile auf das Dach über ein angrenzendes Gerüst oder Gerüstfeld. Abgerechnet wird die eingerüstete Wandfläche über der Basis (Aufstandsfläche). Die Gebrauchsüberlassung gilt it jener des Syste-Gerüstes abgegolten. Etwaige erforderliche Syste-Gerüste oder Gerüstfelder für den Transport werden, soweit nicht vorhanden, it den Positionen Syste-Gerüst oder Syste-Gerüst Gerüstfeld ausgeschrieben A Az Syste-G.f.Dächer b.15,terrasse Für das Aufstellen auf Dächern bis 15 (Grad) oder Terrassen B Az Syste-G.f.Dächer ü.15 Für das Aufstellen auf Dächern über 15 (Grad) Aufzahlung (Az) auf Syste-Gerüst (Syste-G.) in Standardausführung, ohne Unterschied der Lastklasse. Die Gebrauchsüberlassung gilt it jener des Syste-Gerüstes abgegolten. Lichthöfe, Höfe it unterschiedlichen Voraussetzungen werden getrennt beschrieben A Az Syste-G.f.Hof Für Erschwernisse bei schwierige Transport in einen Hof, wenn eine befahrbare Durchfahrt (Zufahrt) weniger als 4 hoch und weniger als 2,5 breit ist. Grundriss/Abessungen:

18 HB-019 Seite B Az Syste-G.f.Lichthof Für Erschwernisse bei Arbeiten in Lichthöfen (z.b. bei Transport und Herstellen des Syste-G.). Grundriss/Abessungen: Aufzahlung (Az) auf Syste-Gerüst (Syste-G.) in Standardausführung, ohne Unterschied der Lastklasse, für die Ausführung von Gerüstverbreiterungen (Verbr.) über 30 bis 90 c (z.b. bei Hauptgesisen) A B Az Syste-G.f.Verbr. Az Syste-G.f.Verbr.Gebrauchsüberl Aufzahlung (Az) auf Syste-Gerüst (Syste-G.) in Standardausführung, ohne Unterschied der Lastklasse, für ein auskragendes Schutzdach bis 4,5 über de Aufstandsniveau, indestens 1,5 über der äußersten Absturzkante des Syste-Gerüstes hinausragend, ohne Unterschied, ob it lotrechter oder schräger Blende, Höhe indestens 50 c, einschließlich Tragkonstruktion A B Az Syste-G.f.Schutzdach Az Syste-G.f.Schutzdach Gebrausüberl Aufzahlung (Az) auf Syste-Gerüst (Syste-G.) in Standardausführung, ohne Unterschied der Lastklasse für eine Fußgänger-Passage (Pass.) bis 4,5 hoch und bis 3 breit, einschließlich Konstruktion und Maßnahen für bilde, sehbehinderte und obilitätsbehinderte Menschen, ausgenoen Beleuchtung. Die Beleuchtung kann it den Baustellengeeinkosten ausgeschrieben werden A B Az Syste-G.f.Fußgänger-Pass. Az Syste-G.f.Fußgänger-Pass.Gebrauchsüberl Aufzahlung (Az) auf Syste-Gerüst (SG) ohne Unterschied der Lastklasse, für ein Dachfang (Df) -Netz oder Fanggitter zur Sicherung der Absturzkante. Abgerechnet wird das Längenaß des Dachfangnetzes oder Fanggitters A Az SG.f.Df-Netz,-Gitter b.2 Bis 2 hoch B Az SG f.df-netz,-gitter Gebrauchsüberl Schutzbekleidung (z.b. Netz/Vorhang, Plane) für Syste-Gerüst (Syste-G.) in Standardausführung, einschließlich windsicherer Verhängung a Gerüst und windsichere Verschluss der Stöße zwischen den Bahnen, geeignet für Windgeschwindigkeiten bis 60 k/h.

19 HB-019 Seite 19 Schutznetze oder Schutzplanen sind für Windgeschwindigkeiten bis 60 k/h vorgesehen. Die Behebung von Schäden nach Windgeschwindigkeiten über 60 k/h wird nach Aufwand verrechnet A Schutznetz Syste-G. Als Schutznetz oder Schutzvorhang B Schutznetz Syste-G.Gebrauchsüberl C Schutzplane Syste-G. Als Schutzplane aus arierte Kunststoff D Schutzplane Syste-G.Gebrauchsüberl Durchgehender, außenliegender Treppenaufstieg it Einstiegsplattfor in der Höhe jeder Gerüstlage, einschließlich Absturzsicherungen und Handlauf (Geländer). Abgerechnet nach der angrenzenden Gerüsthöhe. Treppenaufstiege sind Aufstiege für Bauarbeiter, nicht jedoch als Außentreppe (z.b. als Treppenersatz) geeignet A B Treppenaufstieg Treppenaufstieg Gebrauchsüberl Fangkopfgerüst für die Instandsetzung von (Rauch)-Fangköpfen auf Dächern. I ist die Dachneigung angegeben A Fangkopfgerüst Dach ü Abgerechnet wird nach Stück. Ufang: größte Höhe über Dach: B Fangkopfgerüst Dach ü Gebrauchsüberl C Fangkopfgerüst Dach ü Abgerechnet wird nach Stück. Ufang: größte Höhe über Dach: D Fangkopfgerüst Dach ü Gebrauchsüberl.

20 HB-019 Seite Schutzaßnahen gegen Absturz 1. Begriffe: I Folgenden ist unter NIRO nicht rostender Stahl (z.b. nicht rostender Stahl it der Werkstoffnuer (V2A) oder (V4A)), der für den beschriebenen Anwendungsfall geeignet ist, zu verstehen. 2. Herstellen (Leistungsufang): Die Leistung (Herstellen) ufasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Deontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird it 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens it 30 Prozent der Gesatleistung bewertet. 2.1 Auf- und Abbauen (Herstellen): Das Herstellen (herst.) ufasst auch das Schließen der Verankerungsstellen geäß ÖNORM (wenn der Auftraggeber den Verbleib der Verankerungsstellen nicht ausdrücklich anordnet). 3. Leistungsufang/einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen geäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - das Beistellen statischer Nachweise - wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltungskosten Begehbare, unverschiebliche provisorische Abdeckung (z.b. auf Schächten, Deckenöffnungen, Gruben, Vertiefungen). I ist das Flächenaß der Abdeckung angegeben A B Abdeckung b.12 Abdeckung b.12 vorhalten Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen) C D Abdeckung ü.1-22 Abdeckung ü.1-22 vorhalten Über 1 bis 2 2. Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Stück x chen) Uwehrung (Geländer) an Absturzkanten (auch bei Schrägen), it Ausnahe von i Zusaenhang it Gerüsten stehenden Maßnahen, bestehend aus Brust-, Mittel- und Fußwehren, bei Stiegenläufen ohne Fußwehr A Uwehrung Absturzk. Abgerechnet wird die Länge der Absturzkante B Uwehrung Absturzk.vorhalten Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Länge x chen) Abgrenzungen durch Brustwehren (z.b. aus Holz, Metallrohr, gespannten Seilen oder Ketten) A Abgrenzung Abgerechnet wird die Länge der Absturzkante B Abgrenzung vorhalten Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Länge x chen).

21 HB-019 Seite Anschlaganker aus Stahl zur Absicherung von Arbeitnehern, feuerverzinkt, einschließlich Nachweis der Tragfähigkeit geäß ÖNORM A Sich-Anschlaganker Bet.Stahl In Betonuntergrund ohne Unterschied, ob Wand oder Decke B Sich-Anschlagank.Vollwk.Stahl In Vollziegelauerwerk (Wand), unverputzt oder it Putz bis 3 c dick C Sich-Anschlagank.Hohlwk.Stahl In Hohlziegelauerwerk (Wand), unverputzt, it Putz bis 3 c oder it Wäredäung it Dünnputz bis 5 c dick D Sich-Anschlagank.Holz Stahl In tragfähigen Holzkonstruktionen. Brustgeschirre it Verbindungsseilen zur ortsfesten Anschlageinrichtung sind vo Auftragneher als persönliche Schutzausrüstung seiner Dienstneher zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf sind solche Zubehörteile frei zu forulieren Sicherungsseil aus nicht rostende Stahl (Leitseil) für bewegliche Anschlagpunkte zur Absicherung von Arbeitnehern, sat Befestigung (Halterung) an tragenden Bauwerksteilen, einschließlich Nachweis der Tragfähigkeit geäß ÖNORM, ohne Unterschied, ob waagrecht, lotrecht oder schräg ontiert A Sich.-Leitseil Beton In Betonuntergrund ohne Unterschied, ob Wand oder Decke B Sich.-Leitseil Vollwk In Vollziegelauerwerk (Wand), unverputzt oder it Putz bis 3 c dick C Sich.-Leitseil Hohlwk In Hohlziegelauerwerk (Wand) unverputzt, it Putz bis 3 c dick, oder it Wäredäung it Dünnputz bis 5 c dick D Sich.-Leitseil Holz In tragfähiger Holzkonstruktion H Az Leitseil Sonderf. Aufzahlung (Az) auf Leitseile für Sonderführungen wie z.b. Kurven, Kreuzungen, Verzweigungen und dergleichen, geäß Planungsgrundlage: K Leitseil Anschl.-punkt waagrecht Systegerechter beweglicher Anschlagpunkt für waagrecht geführte Leitseile L Leitseil Anschl.-punkt lotrecht

22 HB-019 Seite 22 Systegerechter beweglicher Anschlagpunkt für lotrecht oder schräg geführte Leitseile it integrierter Sperre (Steigschutz). Brustgeschirre it Verbindungsseilen zur ortsfesten Anschlageinrichtung sind vo Auftragneher als persönliche Schutzausrüstung seiner Dienstneher zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf sind solche Zubehörteile frei zu forulieren Personenauffangnetz sat Befestigung geäß Richtlinien des Herstellers, einschließlich Nachweis der Tragfähigkeit geäß NORM A Auffangnetz Beton Verankert in Betonuntergrund. Einzelgröße (Länge/Breite): Einbauhöhe: Angebotenes Syste: B Auffangnetz Vollwk Verankert in Vollziegelauerwerk. Einzelgröße (Länge/Breite): Einbauhöhe: Angebotenes Syste: C Auffangnetz Hohlwk Verankert in Hohlziegelauerwerk. Einzelgröße (Länge/Breite): Einbauhöhe: Angebotenes Syste: D Auffangnetz Holz Verankert in tragfähiger Holzkonstruktion. Einzelgröße (Länge/Breite): Einbauhöhe: Angebotenes Syste: H Auffangnetz vorhalten Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Fläche x chen). Angebotenes Syste: Werden Personenauffangnetze it unterschiedlicher Größe oder Einbauhöhe ausgeschrieben, kann die Position ehrfach verwendet werden Sicherheitsdrahtgitter-Unterspannung aus verzinkten, an den Kreuzungspunkten verschweißten Stahldrähten it Kunststoffuantelung als Absturzsicherung unter nicht durchtrittsicheren Dachflächen und Öffnungen, einschließlich Nachweis der Tragfähigkeit A Drahtg.-Untersp.Beton Verankert in Betonuntergrund. Einzelgröße (Länge/Breite): Einbauhöhe: B Drahtg.-Untersp.Vollwk

23 HB-019 Seite 23 Verankert in Vollziegelauerwerk. Einzelgröße (Länge/Breite): Einbauhöhe: C Drahtg.-Untersp.Hohlwk Verankert in Hohlziegelauerwerk. Einzelgröße (Länge/Breite): Einbauhöhe: D Drahtg.-Untersp.Holz Verankert in tragfähiger Holzkonstruktion. Einzelgröße (Länge/Breite): Einbauhöhe: H Drahtg.-Untersp.vorhalten Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten ( = Fläche x chen). Werden Personenauffangnetze it unterschiedlicher Größe oder Einbauhöhe ausgeschrieben, kann die Position ehrfach verwendet werden Schutz- und sonstige Gerüste 1. Herstellen (Leistungsufang): Die Leistung (Herstellen) ufasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Deontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird it 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens it 30 Prozent der Gesatleistung bewertet. 1.1 Auf- und Abbauen (Herstellen): Das Herstellen (herst.) ufasst auch das Schließen der Verankerungsstellen geäß ÖNORM (wenn der Auftraggeber den Verbleib der Verankerungsstellen nicht ausdrücklich anordnet). 2. Leistungsufang/einkalkulierte Leistungen: 2.1 Aufstellflächen, Zugänge, Lagerung: Etwaige Kosten für die vereinbarte Benutzung von Teilen des öffentlichen Gutes sind für die angegebene Dauer in die Einheitspreise einkalkuliert. 2.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen geäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - das Beistellen statischer Nachweise (z.b. Typenstatik) und Typenbezeichnungen für die verwendeten Gerüste - die Überprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung - Brust-, Fuß- und Mittelwehren an der Außenseite des Gerüstes - alle seitlichen und dachseitigen Sicherungen (Wehren) bei Giebelwänden - wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltungskosten bei einer Gebrauchsüberlassung 3. Usetzen: Ein etwaiges Usetzen, das heißt das Abbauen an eine Ort der Baustelle und das Aufbauen an eine anderen Ort der Baustelle wird wie ein neues Auf- und Abbauen (Herstellen) abgerechnet. 4. Gebrauchsüberlassung: Die Gebrauchsüberlassung (Gebrauchsüberl.) wird für jene Tage vergütet, die zwischen de Tag der positiven Aufstellüberprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung und de ersten Tag des Abbaus liegen, unabhängig ob das Gerüst für die eigene Leistung (de eigenen Bedarf) oder de Gebrauch Dritter (anderer Auftragneher des Auftraggebers) hergestellt ist. Das Ende der Gebrauchsüberlassung wird vo jeweiligen Vertragspartner eine che vorher angekündigt. Erfolgt der Abbau später als dies unter Einhaltung der Verständigungsfrist festgelegt wurde, gilt der festgelegte Tag.

24 HB-019 Seite 24 Die Gebrauchsüberlassung wird in Verrechnungseinheiten, erittelt aus de Ausaß al der Anzahl der chen, abgerechnet. chen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 che ist. Mit dieser Unterleistungsgruppe können Gerüste ausgeschrieben werden, die nicht geäß ÖNORM als Nebenleistung it der Hauptleistung abgegolten werden. Frei zu forulieren (z.b.): - Erschwernisse durch das Angleichen an gekrüte Wände - staubdichte Ausführungen - Uhängen von Verankerungen des fertig gestellten Gerüstes Folgende Angaben oder Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert A Fassaden-/Wandaufbau,Verankerung zu Betrifft Position(en): Fassaden-/Wandaufbau, Verankerungen: In der Ausschreiberlücke können besondere Ustände (z.b. längere Verankerungsösen aufgrund von Wäredäverbundsysteen) angegeben werden. Für die bei Wäreverbundsysteen eistens erforderlichen objektseitigen Wehren steht eine standardisierte Position zur Verfügung B Benutzung öffentliches Gut zu Betrifft Position(en): Benutzung von öffentliche Gut ist erforderlich (z.b. Gehsteig): Dauer (z.b. chen): C Auskragende Bauteile zu Betrifft Position(en): Für die Eingerüstung auskragender Bauteile (z.b. Balkon, Erker, Loggia) werden die Anzahl der Bauteile und die Abessungen (Länge/Breite/Höhe/Tiefe) angegeben. Art des Bauteils: Anzahl der Bauteile: Abessungen: Dachfanggerüst, einschließlich einer indestens 100 c hohen Schutzwand und seitlicher Überstände u indestens 2 bei den zu sichernden Arbeitsplätzen, it eine Standgerüst (nicht als Arbeitsgerüst verwendet, ohne Wehren) als Unterstellung, nach Wahl des Auftragnehers. Frei zu forulieren (z.b.): - Dachfanggerüst als eigenständiges Konsolgerüst - sonstige Fanggerüste A Dachfanggerüst Abgerechnet wird die tatsächliche Länge. Höhe über Aufstandsniveau: Höhe in Bezug zur Traufe: B Dachfanggerüst Gebrauchsüberl Dachschutzblende an tragfähigen Teilen des Daches befestigt, einschließlich seitlicher Überstände u indestens 2 bei den zu sichernden Arbeitsplätzen, nach Wahl des Auftragnehers.

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