SOCKELSANIERUNG DG AUSBAU U. BSF

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1 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 1 Ständige Vertragsbestimmung der LB - Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau (LB-HB), Version 17, , herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, erstellt. Vertragsbestandteile, gültige Fassung: Wenn im inzelfall keine besonderen Regelungen gelten (vereinbart wurden), ist bei Richtlinien und dergleichen, die ohne Ausgabedatum angeführt sind, jene Fassung maßgebend, die zum Zeitpunkt des Beginns der Angebotsfrist Gültigkeit hatte, ist keine Angebotsfrist angegeben, gilt das Datum des Angebotes. Unklarheiten, W idersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen des Leistungsverzeichnisses gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor Vertragsbestimmungen) 3. Vertragsbestimmung der Unterleistungsgruppe 4. Vertragsbestimmung der Leistungsgruppe 5. Vertragsbestimmung der Leistungsbeschreibung Kennzeichnung von rgänzungen: twaige frei formulierte Vertragsbestimmungen oder Positionen im Leistungsverzeichnis sind gemäß ÖNORM B 2063 mit dem Herkunftskennzeichen Z gekennzeichnet. Positionen, die zwar unverändert aus der Leistungsbeschreibung übernommen wurden, die aber im Zusammenwirken mit geänderten Vertragsbestimmungen ein anderes Leistungsbild ergeben, sind ebenfalls mit dem Herkunftskennzeichen Z gekennzeichnet. Material/rzeugnis/Type: Nachstehend werden Bauprodukte, wie Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme und dergleichen mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagenteile wird der Begriff rzeugnis/type verwendet. Bieterangaben:

2 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 2 Zu den in den einzelnen Unterleistungsgruppen angegebenen Positionen sind vom Bieter - soferne vorgesehen - in den Bieterlücken angebotene Materialien/rzeugnisse/Typen genannt. Die angebotenen Materialien/rzeugnisse/Typen entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Spezifikationen. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Spezifikationen vollständig nach (rfüllung der Mindestqualität). Die den Anforderungen entsprechenden angebotenen Materialien/rzeugnisse/Typen gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Nachträgliche Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Wenn nicht anders angegeben, werden igenschaften, die über die Mindestqualität hinausgehen, vom Auftraggeber bei der Zuschlagsentscheidung nicht gewertet. Beispielhafte Materialien/rzeugnisse/Typen: Sind im Leistungsverzeichnis zu den in den einzelnen Unterleistungsgruppen angegebenen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/rzeugnisse/Typen angeführt, können - soferne vorgesehen - in der jeweiligen Bieterlücke gleichwertige Bauprodukte angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind bei den angegebenen Positionen beschrieben. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die rfüllung der Gleichwertigkeit vollständig nach. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/rzeugnisse/Typen seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Bauprodukte als angeboten. Für die vom Auftraggeber genannten beispielhaften Bauprodukte gilt die rfüllung der Kriterien auch ohne Nachweis als erbracht. Zulassungen: s werden nur Materialien/rzeugnisse/Typen verwendet, die alle für den projektspezifischen Standort und Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen haben. Nachweise darüber werden dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. Leistungsumfang: Wenn nicht anders angegeben, zählen zum Leistungsumfang neben den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben über die jeweiligen Leistungen (z.b. Bauteil, Ausführung, Bauart, Baumaterial und Abmessungen) auch etwaige in Betracht kommende gesetzliche und behördliche Vorschriften, Ausführungsbestimmungen der im ÖNORM-Verzeichnis enthaltenen Normen und sonstige technische Spezifikationen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen unter Beachtung der Rangfolge.

3 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 3 Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Bieter oder Auftragnehmer nachgewiesen wird. In den Normen enthaltene Beschreibungen über Ausführung, Nebenleistungen, Bauhilfsmaterialien, Ausmaßfeststellung, Abrechnung usw. werden in den Texten des Leistungsverzeichnisses in der Regel nicht mehr angeführt. mit sind alle im Leistungsumfang direkt oder indirekt enthaltenen Leistungen in den inheitspreisen einkalkuliert. Wenn nicht anders angegeben, umfassen alle beschriebenen Leistungen auch das Liefern der dazugehörigen Materialien/rzeugnisse/Typen einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur inbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen oder dergleichen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür einkalkuliert. Nur Liefern: Wenn ausdrücklich nur das Liefern vereinbart ist, ist der Transport bis zur vereinbarten Lieferadresse und das Abladen im inheitspreis einkalkuliert. Nur Verarbeiten, Versetzen beziehungsweise Montieren: Wenn ausdrücklich nur das Verarbeiten, Versetzen beziehungsweise Montieren von Materialien/rzeugnissen/Typen vereinbart ist, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle beziehungsweise von der Abladestelle bis zur inbaustelle im inheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs-, Versetz- oder Montageposition einkalkuliert. in vom Auftraggeber angeordnetes etwaiges Zwischenlagern ist in gesonderten Positionen geregelt. Geschoß e: W enn nicht anders angegeben, gelten die Leistungen ohne Unterschied der Geschoß e Angebotsbestimmungen Die Form der Angebote wird wie folgt geregelt: Der vom Ausschreiber erstellte Vordruck ist in jedem Fall rechtsgültig unterfertigt abzugeben. Ist aus der Sicht des Bewerbers oder Bieters eine Berichtigung der Ausschreibung (dazu zählt auch ein etwaiger SiGe-Plan) erforderlich, so hat dieser grundsätzlich 14 Tage vor nde der Angebotsfrist dies dem Auftraggeber mitzuteilen.

4 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite A Datenträgeraustausch in Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM B 2063 ist zulässig, wenn der Bieter vom Ausschreiber einen Datenträger mit dem Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis erhalten hat. Macht der Bieter von der Möglichkeit der Abgabe eines Datenträgers Gebrauch, ist die Abgabe eines eigenen automationsunterstützt und rechtsgültig unterfertigten Leistungsverzeichnisses des Bieters anstelle des auf den Vordrucken des Ausschreibers erstellten Angebotes zulässig. Der Mindestinhalt des gedruckten Angebotsleistungsverzeichnisses muss den Bestimmungen der ÖNORM B 2063 entsprechen. Der Datenträger wird vom Ausschreiber eingelesen. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten, einschließ lich technischer Probleme beim inlesen des Datenträgers wird vereinbart: -Das Angebot wird vorläufig auf Grund des abgegebenen schriftlichen Leistungsverzeichnisses protokolliert. -Der fehlerhafte oder unlesbare Datenträger wird vom Bieter innerhalb einer vom Ausschreiber festgesetzten, angemessenen Frist durch einen mangelfreien ersetzt. -Gelingt es dem Bieter nicht, einen dem gedruckten Angebot entsprechenden mangelfreien Datenträger fristgerecht vorzulegen, der den Bestimmungen der ÖNORM B 2063 entspricht und auch tatsächlich vom Ausschreiber eingelesen werden kann, ist der Ausschreiber zu einer ersatzweisen Behebung dieses Mangels auf Kosten des Bieters berechtigt. Hat der Bieter sein Angebot auf dem Vordruck des Ausschreibers abgegeben, ist die Abgabe eines Datenträgers nicht erforderlich B Vordrucke verbindlich Das Angebot ist auf den Vordrucken des Ausschreibers zu erstellen C Kopien/Drucke zulässig Das Angebot kann auf den Vordrucken des Ausschreibers oder inhaltlich identen Kopien oder eigenen DV-Ausdrucken mit komplettem Langtext erstellt werden. Bei Widersprüchen zwischen Vordruck und Kopie gilt der Vordruck des Ausschreibers D lektronische Datenübertragung ine elektronische Datenübertragung ist zulässig. Folgende Formvorschriften sind einzuhalten: C Bei rechnerisch fehlerhaften Angeboten, die nach rechtlichen oder sonstigen Bestimmungen berichtigt wurden, wird wie folgt vorgegangen: Vorreihen korrigierter Angebote erfolgt ine Vorreihung infolge Berichtigung eines Rechenfehlers erfolgt Folgende Interpretations- und Korrekturregeln gelten als vereinbart:

5 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite A inheitspreisanteile, Korrektur Die Zeichen - und / gelten als Null. Dies gilt auch für inheitspreise. Wenn einer von zwei inheitspreisanteilen fehlt und der andere Preisanteil kleiner als der inheitspreis ist, gilt die Differenz als fehlender inheitspreisanteil. Wenn der angegebene Preisanteil größer ist als der inheitspreis, wird der angegebene Preisanteil auf die Höhe des inheitspreises korrigiert; der fehlende inheitspreisanteil gilt dann als Null. Wenn beide inheitspreisanteile fehlen und der inheitspreis angegeben ist, wird jeder inheitspreisanteil mit der Hälfte des inheitspreises angesetzt. Liegt die Summe der inheitspreisanteile über oder unter dem inheitspreis, erfolgt eine Korrektur der Preisaufgliederung gemäß ÖNORM B Für Nachlässe oder Aufschläge gilt: Nachlässe Aufschläge Vorgabe AG Nachlässe und Aufschläge sind grundsätzlich nur zulässig, wenn dies durch Datenfelder im Ausdruck, in etwaigen Formularen oder auf dem Ausschreibungsdatenträger des Ausschreibers vorgesehen ist A Zum Nachweis der Befugnis werden verlangt. Nachw.Befugnis/Berechtigung Nachweis der Gewerbeberechtigung oder Befugnis B Auszug Firmenbuch Auszug aus dem Firmenbuch (Berufs- oder Handelsregister) C Ausnahmegenehmigung ausl. Unternehmen Von nicht österreichischen Firmen auch der Nachweis einer Anerkennung oder Gleichhaltung gemäß Gewerbeordnung A Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden verlangt: LA Finanzamt Letztgültige Lastschriftanzeige des Finanzamtes B Konto SVA Letztgültiger Kontoauszug von zialversicherungsanstalten und sonstigen Kassen für zialbeiträge.

6 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite C Nachweis Kommunalsteuer Nachweis der Begleichung der Kommunalsteuer und ähnlicher Abgaben D Zahl der Dienstnehmer Angaben über die Anzahl beschäftigter Dienstnehmer B Zum Nachweis beziehungsweise zur Beurteilung der Zuverlässigkeit werden verlangt. rklärung des Unternehmers rklärung des Unternehmers, in welcher er ausdrücklich seine Zuverlässigkeit, das Nichtzutreffen eines laufenden Insolvenzverfahrens sowie seine strafrechtliche und arbeitsrechtliche Unbescholtenheit bestätigt A rgänzende Bestimmungen zu den geforderten Nachweisen: Nachweise mit Angebot Sämtliche Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen D ignungsnachweise durch ANKÖ zulässig Die geforderten ignungsnachweise können auch durch eine aktualisierte intragung in den Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) erbracht werden A Z In Umsetzung der Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) besteht die Ausschreibung aus dem Leistungsverzeichnis, etwaigen Beilagen, und aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan- SiGe-Plan (dzt. noch nicht vorliegend- wird vor Baubeginn vom AG bereitgestellt) Sicherheit und Gesundheitsschutz Maß nahmen im SiGe-Plan verbindlich: Im SiGe-Plan sind die vom Planungskoordinator koordinierten gemeinsamen inrichtungen und Maßnahmen festgelegt sowie die inteilung der Arbeiten, welche gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, die voraussichtliche Dauer für die Durchführung dieser Maßnahmen sowie Maßnahmen bezüglich der Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind. Aus dem SiGe-Plan ist auch ersichtlich, welches Gewerk mit der Durchführung der einzelnen Maß nahmen beauftragt wird. Rahmentermine, Ausführungsfristen: Die im SiGe-Plan oder im Leistungsverzeichnis festgelegten Rahmentermine sind für das Angebot verbindliche Vorgaben. Die genauen Ausführungsfristen werden vom Auftraggeber in Abstimmung

7 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 7 mit dem Baustellenkoordinator und im invernehmen mit den ausführenden Firmen festgelegt. twaige rschwernisse aus solchen Terminfestlegungen innerhalb des Rahmenterminplanes sind einkalkuliert und werden nicht gesondert abgerechnet. Bei Änderungen der Rahmentermine (z.b. bei erforderlichen Änderungen des SiGe-Planes) werden etwaige Mehr- oder Minderkosten unter Beachtung des Verursacherprinzipes in Übereinstimmung mit den vereinbarten Vertragsgrundlagen geregelt Umstände der Leistungserbringung Ständige Vertragsbestimmung: Nachstehende Umstände (z.b. örtliche oder zeitliche Umstände beziehungsweise besondere Anforderungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung, besondere rschwernisse oder rleichterungen) sind für die Ausführung der Leistung und damit für die rstellung des Angebotes von Bedeutung B Termine: Terminplan einvernehmlich Für Zwischentermine wird nach Auftragserteilung einvernehmlich ein verbindlicher Terminplan erstellt Allgemeine Vertragsbestimmungen Ständige Vertragsbestimmungen: Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich aus sämtlichen dem Vertragsabschluss zu Grunde gelegten Unterlagen A Als Vertragsgrundlage werden folgende ÖNORMN vereinbart. Vertragsgrundlage ÖNORMN Die ÖNORM B 2110, Abschnitt 5, sowie alle dort angeführten Vertragsnormen A Folgende Bestimmungen sind in der Fassung einzuhalten, die zum Zeitpunkt des Beginnes der Angebotsfrist Gültigkeit hatte; bei Fehlen einer Angebotsfrist gilt das Datum des Angebotes. Bestimmungen VU Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen lektroversorgungsunternehmens:

8 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite Besondere Bestimmungen für den inzelfall Ständige Vertragsbestimmung: Die in dieser Unterleistungsgruppe enthaltenen Vertragsbestimmungen gelten bei etwaigen Widersprüchen vor den Vertragsgrundlagen der Unterleistungsgruppe Allgemeine Vertragsbestimmungen und Besondere Bestimmungen des Auftraggebers A Als Vertragsbestandteile gelten: SiGe-Plan verbindlich Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), in der Fassung: A Die Kosten für den Verbrauch von Wasser trägt: Wasserverbrauch: AG Der Auftraggeber (AG) B Die Kosten für den Verbrauch von Strom trägt: Stromverbrauch: AN Tarif Der Auftragnehmer (AN) selber. Die Abgabe erfolgt nach dem Tarif des zuständigen Versorgungsunternehmens ohne Aufschlag B Der Auftragnehmer stellt die von ihm für eigene Leistungen hergestellten ntnahmemöglichkeiten, Anschlüsse oder dergleichen anderen Auftragnehmern (AN) kostenlos zur Verfügung. Leistungen für andere AN Tarif Der festgestellte Verbrauch anderer AN wird nach dem Tarif des zuständigen Versorgungsunternehmens ohne Aufschlag weiterverrechnet B Subzähler: AN Für die Feststellung des Verbrauches (z.b. Strom, Wasser, Gas) werden erforderliche Subzähler zur Verfügung gestellt. Die Montage ist in den Baustellengemeinkosten (z.b. LG 01) einkalkuliert. Nähere Angaben: Vom Auftragnehmer beigestellt (AN) Aufzeichnungen über wichtige Vorkommnisse:

9 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite B Bautagesberichte AN Die Führung von Bautagesberichten durch den Auftragnehmer (AN) wird vereinbart A Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen wird vereinbart: Gewährleistungsfristen gesetzliche s gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen B Hinsichtlich der Schlussfeststellung über die Mängelfreiheit vor Ablauf der Gewährleistungsfrist wird vereinbart: Schlussfeststellung vereinbart ine Schlussfeststellung wird gemäß ÖNORM B 2110 vereinbart A Hinsichtlich einer automationsunterstützten Bauabrechnung wird vereinbart: DV-Bauabrechnung zulässig DV-Bauabrechnung mit Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM B 2114 ist zulässig B Die angegebenen Sicherstellungen werden vereinbart. weit nicht anders bestimmt, können nach Wahl des Auftragnehmers als Sicherstellung dienen: Bargeld, Bankgarantien, Rücklassversicherungen. Deckungsrücklass in Deckungsrücklass in der Höhe von 10% C Haftungsrücklass in Haftungsrücklass in der Höhe von 5%

10 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite Baustellengemeinkosten Version 17, Ständige Vertragsbestimmungen: Die Baustellengemeinkosten sind im Sinne der ÖNORM B 2061 angeboten Zusammenfassung d. Baustellengemeinkosten Ständige Vertragsbestimmungen: In dieser Unterleistungsgruppe sind die Baustellengemeinkosten im Sinne der Unterleistungsgruppe beziehungsweise Kosten der Baustelleneinrichtung, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in Sammelpositionen zusammengefasst, für die im Leistungsverzeichnis keine inzelpositionen vorgesehen sind. Zeitgebundene Kosten: Die zeitgebundenen Kosten der Baustelle sind in Vorhaltekosten für Maßnahmen, die im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) festgelegt sind, und in sonstige Maßnahmen für den eigenen Bedarf (einschließlich zusätzlicher zialeinrichtungen und Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Arbeitnehmer) gegliedert. Bei Leistungen, die nicht während der gesamten Bauzeit benötigt werden, werden die unterschiedlichen Vorhaltezeiten ermittelt beziehungsweise dem SiGe-Plan entnommen. Die einzelnen Vorhaltekosten werden summiert und auf die geplante Baudauer umgelegt (durchschnittliche zeitgebundene Kosten je Monat) A inmalige Kosten der Baustelle, einschließlich Geräte, Stromversorgung, Wasserversorgung, Verkehrswege und Maß nahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. inrichten der Baustelle Herstellen des betriebsfertigen Zustandes. 1 PA P Übertrag

11 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 11 Übertrag B Räumen der Baustelle Abbauen und Abtransportieren. 1 PA P A Zeitgebundene durchschnittliche Vorhaltekosten der Baustelle. Vorhaltekosten eigene Baubetrieb inrichtungen für den eigenen Bedarf mit Ausnahme der im SiGe-Plan festgelegten, vorhalten während der Baubetriebszeit. 18,00 Mo P B Vorhaltekosten eigene Still.-zeit inrichtungen für den eigenen Bedarf mit Ausnahme der im SiGe-Plan festgelegten, vorhalten während der Stillliegezeit. 1,00 Mo P Übertrag

12 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 12 Übertrag C Vorhaltekosten SiGe Baubetrieb Maß nahmen gemäß SiGe-Plan, vorhalten während der Baubetriebszeit. 18,00 Mo P D Vorhaltekosten SiGe Still.-zeit Maß nahmen gemäß SiGe-Plan, vorhalten während der Stillliegezeit Baustellengemeinkosten im inzelnen 1,00 Mo P Ständige Vertragsbestimmung: Herstellen, inrichten: Wenn nicht anders angegeben, umfasst die Leistung des Herstellens (herst.) das Antransportieren, Aufstellen beziehungsweise Montieren oder sonstiges Herstellen eines gebrauchsfähigen Zustandes sowie das Demontieren oder das Abbrechen und Abtransportieren von der Baustelle nach dem nde der Vorhaltezeit. Der Begriff inrichten (einr.) anstelle von Herstellen wird für Leistungen verwendet, die nur in Kombination mit vorhandenen räumlichen Gegebenheiten oder in Verbindung mit anderen Positionen (herst.) funktionsfähige Nutzungen ergeben. Wenn nicht anders vereinbart, wird die Teilleistung des Herstellens eines gebrauchsfertigen Zustandes mit 60%, die Teilleistung des Räumens mit 40% der Gesamtleistung bewertet. Vorhalten: Übertrag

13 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 13 Übertrag Wenn nicht anders angegeben umfasst das Vorhalten auch sämtliche Überprüfungen, Instandhaltungsmaß nahmen, etwaiges Verbrauchsmaterial und die erforderliche Reinigung D Baracke doppelw.herst. Baubaracken oder Container. Grundlage der Abrechnung ist die Nutzfläche. Ausführung: Ausführung wärmegedämmt (doppelw.). Herstellen. 20,00 P Baracke doppelw.vorh.baubetrieb Baubaracken oder Container. Grundlage der Abrechnung ist die Nutzfläche. Ausführung: Ausführung wärmegedämmt (doppelw.). Vorhalten während der Baubetriebszeit, einschließlich reinigen. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = x Monate). 360,00 V P F Baracke doppelw.vorh.still.-zeit Baubaracken oder Container. Grundlage der Abrechnung ist die Nutzfläche. Ausführung: Übertrag

14 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 14 Übertrag Ausführung wärmegedämmt (doppelw.). Vorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = x Monate). 20,00 V P A Bauzaun, Zaunhöhe 1,5 bis 2,5 m über Terrain, Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers. Türen und Tore werden nicht gesondert verrechnet. Abgerechnet wird die Zaunlänge. Bauzaun n.wahl AN herst. Herstellen. 35,00 m P B Bauzaun n.wahl AN vorhalten Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = m x Monate). 630,00 V P Baustromverteiler für andere Auftragnehmer in versperrbarem Kasten, mit Zählerplatte mit mindestens einer Universalsicherung 35A, FI-Schalter vierpolig 40/0,1 A, 2 Stück Steckdosen fünfpolig 16 A und 2 Stück Schukosteckdosen 16 A, aufgestellt und angeschlossen an einer vom Auftraggeber angegebenen Stelle. Übertrag

15 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 15 Übertrag A Baustromverteiler herstellen Herstellen. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Wohnungsseitige Verbesserung 0,5 0,5 0,5 0,5 2 P B Baustromverteiler vorh.baubetrieb Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = Stück x Monate). Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Wohnungsseitige Verbesserung 10,000 10,000 10,000 10,000 V V V V 40,00 V P A Baukanzlei AG einr. Baukanzlei für den Auftraggeber in vorhandenem Raum (Baracke, Container). Die Baukanzlei besteht aus: 2 Tischen 160x Stühlen + ordnerregal + A4 Kopiergerät Baukanzlei kann auch auch im leerstehender W ohnung untergebracht w erden inrichten. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 0,5 0,5 0,5 Übertrag

16 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 16 Übertrag Wohnungsseitige Verbesserung 0,5 2 P * * * * * * * * * * * * B Baukanzlei AG vorh.baubetrieb Baukanzlei für den Auftraggeber in vorhandenem Raum (Baracke, Container). Die Baukanzlei besteht aus: Vorhalten während der Baubetriebszeit, einschließlich erforderlicher Reinigung, jedoch mindestens einmal wöchentlich. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = Stück x Monate). Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Wohnungsseitige Verbesserung 5,000 5,000 5,000 5,000 V V V V 20,00 V P * * * * * * * * * * * * A Chemo-Toiletten ohne W asser und Abwasseranschluss. Chem.Toiletten herst. Herstellen Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 0,5 0,5 0,5 Übertrag

17 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 17 Übertrag Wohnungsseitige Verbesserung 0,5 2 P B Chem.Toiletten vorh.baubetrieb Vorhalten während der Baubetriebszeit, einschließlich täglicher Reinigung und Verbrauchsmaterial (z.b. Toilettenpapier, Handtücher). Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = Stück x Monate). Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Wohnungsseitige Verbesserung 5,000 5,000 5,000 5,000 V V V V 20,00 V P A Beleucht.im Freien herst. Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege im Freien wie z.b. Wege, Straßen, Lagerplätze. Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 7 Lux. Sämtliche Leuchten, Schalter, Leitungen, Zwischenzähler und dergleichen sind im inheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt igentum des Auftragnehmers. Planungsangabe: Herstellen. Abgerechnet wird die Anzahl der Anlagen. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Übertrag

18 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 18 Übertrag Wohnungsseitige Verbesserung 1 4 P * * * * * * * * * * * * B Beleucht.im Freien vorhalten Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege im Freien wie z.b. Wege, Straßen, Lagerplätze. Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 7 Lux. Sämtliche Leuchten, Schalter, Leitungen, Zwischenzähler und dergleichen sind im inheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt igentum des Auftragnehmers. Planungsangabe: Vorhalten ohne nergieverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = Stück x Monate). Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Wohnungsseitige Verbesserung 20,000 20,000 20,000 20,000 V V V V 80,00 V P A Beleucht.in Gebäude herst. Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege in Gebäuden, wie z.b. Flure, Schleusen, Treppenhäuser, Tiefgaragen, Keller. Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 15 Lux. Sämtliche Leuchten, Schalter, Leitungen, Zwischenzähler und dergleichen sind im inheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt igentum des Auftragnehmers. Planungsangabe: Pro Stockw erk sind 3 Leuchten zu montieren. 2 im Gang, eine i. d. Stiege (halbe Stockwerkshöhe) Abrechnung erfolgt nach Anzahl Lichtauslässe. Herstellen. Abgerechnet wird die Anzahl der Anlagen. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Übertrag

19 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 19 Übertrag Wohnungsseitige Verbesserung 2 8 P B Beleucht. in Gebäuden vorhalten Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege in Gebäuden, wie z.b. Flure, Schleusen, Treppenhäuser, Tiefgaragen, Keller. Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 15 Lux. Sämtliche Leuchten, Schalter, Leitungen, Zwischenzähler und dergleichen sind im inheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt igentum des Auftragnehmers. Planungsangabe: Pro Stockw erk sind 3 Leuchten zu montieren. 2 im Gang, eine i. d. Stiege (halbe Stockwerkshöhe) Abrechnung erfolgt nach Anzahl Lichtauslässe. Vorhalten ohne nergieverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Wohnungsseitige Verbesserung 2,000 Mo 2,000 Mo 2,000 Mo 2,000 Mo 8,00 Mo P A Verkehrszeichen herst. Verkehrszeichen gemäß StVO nach Angabe des Auftraggebers oder nach dem vom Auftragnehmer festgestellten rfordernis. Tragkonstruktionen nach Wahl des Auftragnehmers sind im Preis einkalkuliert. Planungsangabe: lt. Angabe bei Lagerungsverhdlg. Herstellen, ohne Unterschied der Anzahl. Abgerechnet wird als Pauschale. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 0,25 PA 0,25 PA 0,25 PA Übertrag

20 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 20 Übertrag Wohnungsseitige Verbesserung 0,25 PA 1 PA P B Verkehrszeichen vorh. Verkehrszeichen gemäß StVO nach Angabe des Auftraggebers oder nach dem vom Auftragnehmer festgestellten rfordernis. Tragkonstruktionen nach Wahl des Auftragnehmers sind im Preis einkalkuliert. Planungsangabe: lt. Angabe bei Lagerungsverhdlg. Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Wohnungsseitige Verbesserung 5,000 5,000 5,000 5,000 Mo Mo Mo Mo 20,00 Mo P A Warnleuchten herst. Baustellensicherung mit Warnleuchten gemäß den geltenden Vorschriften, z.b. zur Sicherung von Gerüsten, vorspringenden inrichtungen und dergleichen bei Dunkelheit, mit Netzanschluss oder Batteriebetrieb nach W ahl des Auftragnehmers. Planungsangabe: siehe Pos. vor. Herstellen, ohne Unterschied der Anzahl. Abgerechnet wird als Pauschale. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 0,25 PA 0,25 PA 0,25 PA Übertrag

21 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 21 Übertrag Wohnungsseitige Verbesserung 0,25 PA 1 PA P B Warnleuchten vorh.baubetrieb Baustellensicherung mit Warnleuchten gemäß den geltenden Vorschriften, z.b. zur Sicherung von Gerüsten, vorspringenden inrichtungen und dergleichen bei Dunkelheit, mit Netzanschluss oder Batteriebetrieb nach W ahl des Auftragnehmers. Planungsangabe: siehe Pos. vor. Vorhalten, ohne Unterschied der Anzahl und, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Wohnungsseitige Verbesserung 4,000 4,000 4,000 4,000 Mo Mo Mo Mo 16,00 Mo P A Z Beweissicherung durch AN Bestandsaufnahme (Beweissicherung) des Zustandes der benachbarten Gebäude zur späteren Feststellung etwaiger Bauschäden, die durch die Bautätigkeit entstanden sind. rstellen von Protokollen mit Lichtbildern im Beisein des Gebäudebesitzers oder Verwalters und des Auftraggebers. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber zu übergeben. Betrifft Objekt: Objekt Sautergasse 16 und der beiden angrenzenden Obj. Sautergasse 58 und 54, sowie der allg. Teile der Häuser u. d. Außenanlage w ie Dächer, Höfe etc. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 0,25 0,25 0,25 PA PA PA Übertrag

22 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 22 Übertrag Wohnungsseitige Verbesserung 0,25 PA 1 PA P B Z Beweissicherung AN/Sachverst. Bestandsaufnahme (Beweissicherung) des Zustandes der benachbarten Gebäude zur späteren Feststellung etwaiger Bauschäden, die durch die Bautätigkeit entstanden sind. rstellen von Protokollen mit Lichtbildern im Beisein des Gebäudebesitzers oder Verwalters und des Auftraggebers. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber zu übergeben. Betrifft Objekt: Objekt Sautergasse 16 und der beiden angrenzenden Obj. Sautergasse 58 und 54, sowie der allg. Teile der Häuser u. d. Außenanlage w ie Dächer, Höfe etc. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Wohnungsseitige Verbesserung 0,25 0,25 0,25 0,25 PA PA PA PA 1 PA P * * * * * * * * * * * * 0118 Gerüste Ständige Vertragsbestimmungen: Herstellen: Wenn nicht anders angegeben, werden Gerüste nach Wahl des Auftragnehmers ausgeführt. Die Leistung des Herstellens (herst.) umfasst das Antransportieren, Aufstellen beziehungsweise Montieren oder das sonstige Herstellen eines gebrauchsfähigen Zustandes sowie das Demontieren und Abtransportieren von der Baustelle nach dem nde der Vorhaltezeit. Wenn nicht anders vereinbart, wird die Teilleistung des Herstellens eines gebrauchsfertigen Übertrag

23 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 23 Übertrag Zustandes mit 60%, die Teilleistung des Räumens mit 40% der Gesamtleistung bewertet. Statische Berechnungen und einmalige Prüfungen sind im inheitspreis des Herstellens einkalkuliert. Vorhalten: Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß des Herstellens mal der Anzahl der Vorhaltemonate (V = Fläche x Monate, Länge x Monate, oder x Monat). Die im Grundtext angegebenen Abrechnungsregel betreffen das Herstellen und bilden auch die Basis für die Berechnung der Verrechnungseinheiten für das Vorhalten. Im inheitspreis des Vorhaltens sind wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltungskosten einkalkuliert. twaige Stillliegezeiten werden wie Baubetriebszeiten verrechnet. Gerüstbeläge: Alle Gerüstbeläge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Die verstärkte Ausführung der Gerüstlage wird nur dann als Aufzahlung auf die Herstellung der Gerüste zusätzlich verrechnet, wenn der Auftraggeber diese Ausführung verlangt. Aufstieg und Zugänge: In den inheitspreisen der Herstellung sind die erforderlichen Aufstiege und Zugänge einkalkuliert. Andere Zugänge, insbesondere Leitergänge mit Stufenleitern und Handlauf, Treppentürme oder Auß entreppen werden nur dann verrechnet, wenn der Auftraggeber diese Ausführung verlangt. Brust-, Fuß- und Mittelwehren: Brust-, Fuß- und Mittelwehren an der Außenseite des Gerüstes sind in den inheitspreisen einkalkuliert. twaige erforderliche objektseitige Wehren werden als Aufzahlung auf die Herstellung der Gerüste zusätzlich verrechnet. Umsetzen: Das Umsetzen von Gerüsten oder Gerüstteilen auf der Baustelle wird nach der Fläche oder nach der Anzahl der umgesetzten Gerüstteile oder lemente verrechnet. Bei mehrmaligem Umsetzen werden die umgesetzten Ausmaße summiert. Beim Umsetzen sind das Abladen, der Transport innerhalb der Baustelle, das Aufbauen, statische Berechnungen und einmalige Prüfungen einkalkuliert. Die Vorhaltekosten werden nur für die Fläche oder Anzahl des auf der Baustelle jeweils für die Benützung gebrauchsfertigen Gerüstes berechnet. Übertrag

24 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 24 Übertrag Bei verfahrbaren und fahrbaren Stand- oder Hängegerüste wird die Manipulation (Verschieben) während der Durchführung von Arbeiten nicht gesondert verrechnet. Beim Umsetzen wird das Gerüst abgebaut (zerlegt) und an anderer Stelle wieder aufgebaut. Schutzgerüste: W erden Schutzgerüste in Verbindung mit einem Arbeitsgerüst ausgeführt, wird jedes Umsetzen wie das Herstellen abgerechnet. Bei selbstständigen Schutzgerüsten wird zwischen Herstellen und Umsetzen unterschieden. W enn nicht anders vereinbart, werden die Längen der zu sichernden Absturzkanten zuzüglich je 2,0 m seitlichem Überstand abgerechnet. Werden anstelle des seitlichen Überstandes sonstige Absicherungen ausgeführt, werden diese nicht gesondert verrechnet (die Abgeltung erfolgt durch die Länge des Überstandes) A Fassadenger.herst. Standgerüst als Arbeitsgerüst für Arbeiten, bei denen keine schweren Bauteile erforderlich sind, wie Verputz-, Beschichtungs- und Verkleidungsarbeiten, sowie für Arbeiten, die nur geringe Mengen an Bau- und W erkstoffen erfordern (Fassadenger.). Höhe: (Haushöhe + 2m, dh. ca.18m) Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 400, , , ,00 P C Fassadenger.vorhalten Standgerüst als Arbeitsgerüst für Arbeiten, bei denen keine schweren Bauteile erforderlich sind, wie Verputz-, Beschichtungs- und Verkleidungsarbeiten, sowie für Arbeiten, die nur geringe Mengen an Bau- und W erkstoffen erfordern (Fassadenger.). Höhe: (Haushöhe + 2m, dh. ca. 22m) Hausseitige Verbesserung 1.600, ,000 V V Übertrag

25 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 25 Übertrag DG- Ausbau/Zubau 800,000 V 6.400,00 V P A Arbeitsgerüst für Verputz- und Handwerkerarbeiten an Stiegenhausabschlussdecken. Angegebene Höhe: Gerüstaufstandsfläche bis Unterkante Decke. Gerüst Stiegenh.Abschlussdecke b.5m herst. Bis zu einer Höhe von 5,0 m, herstellen. DG- Ausbau/Zubau 20,000 20,00 P B Gerüst Stiegenh.Abschlussdecke b.5m umsetz. Bis zu einer Höhe von 5,0 m, umsetzen. DG- Ausbau/Zubau 20,000 20,00 P Arbeitsgerüst als Riegelgerüst für Verputz- und Handwerksarbeiten in Aufzugs- oder sonstigen Schächten: twaige Riegellöcher herstellen und nach Gerüstabbau ausmauern sowie beidseitig verputzen, in jedem Geschoß einen Pfostenbelag herstellen, darauf in erforderlicher Höhe ein Zwischengerüst aufstellen. Abgerechnet wird die Summe der waagrechten Gerüstflächen im Schacht (auch der Zwischengerüstflächen). Übertrag

26 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 26 Übertrag A Gerüst Schacht herstellen Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 30,000 10,000 40,00 P C Gerüst Schacht vorhalten (Keine Zuordnung) Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 10,000 90,000 30,000 V V V 130,00 V P A Ausschussgerüst als Arbeitsgerüst für alle Bauarbeiten, einschließlich Mauer-, Beton-, Steinmetzarbeiten, sowie Versetz- und Montagearbeiten mit schweren Bauteilen. Mindestbreite des Gerüstbelages 60 cm, Auskragung bis 1,50 m. Arb-Ausschussgerüst herstellen DG- Ausbau/Zubau 20,000 m 20,00 m P C Arb-Ausschussgerüst vorhalten Übertrag

27 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 27 Übertrag DG- Ausbau/Zubau 100,000 V 100,00 V P A Konsolgerüst als Arbeitsgerüst für einfache Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten, Spenglerarbeiten, Maler- und Anstreicharbeiten, Verputzarbeiten, Beschichtungsarbeiten, Verkleidungsarbeiten und sonstige Arbeiten mit geringen Mengen an Bau- und W erkstoffen. Arb-Konsolgerüst herstellen DG- Ausbau/Zubau 20,000 m 20,00 m P * * * * * * * * * * * * C Arb-Konsolgerüst vorhalten DG- Ausbau/Zubau 100,000 V 100,00 V P * * * * * * * * * * * * A Verfahrbares Standgerüst als Arbeitsgerüst nach Wahl des Auftragnehmers, ohne Unterschied der Geschoße, innen oder außen, Höhe gemessen ab Aufstandsfläche bis oberste Arbeitsbühne, ausgelegt für alle Bauarbeiten, Belastung bis 3 kn/, Arbeitsbühne bis 3,0. Fahrb.Gerüst 3m herstellen Höhe bis 3,0 m, herstellen. Übertrag

28 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 28 Übertrag Hausseitige Verbesserung P B Fahrb.Gerüst 3m umsetzen Höhe bis 3,0 m, umsetzen. Hausseitige Verbesserung P C Fahrb.Gerüst 3m vorhalten Höhe bis 3,0 m, vorhalten. Hausseitige Verbesserung 3,000 3,000 V V 6,00 V P Aufzahlung (Az) auf Standgerüste als Arbeitsgerüste aller Art an Außenflächen mit Ausnahme verfahrbarer Arbeitsgerüste. twaige erhöhte Vorhaltekosten sind im inheitspreis des Vorhaltens des Standgerüstes einkalkuliert. Übertrag

29 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 29 Übertrag J Az Standger.Dachfläche Für das Aufstellen auf Dächern oder Terrassen bei Verwenden von Dachtreppen zur Lastverteilung, einschließ lich aller rschwernisse. Abgerechnet wird die Fläche über der Basis (= Dachtreppe). DG- Ausbau/Zubau 5,000 5, M Z Schutzgerüst auf Nachbarhausdach 10,00 P Gerüst auch Nachbardachflächen inkl. Schutzlage u. Abdeckfolie. Die Bewilligung f. d. Gerüstaufstellung auf Nachbardächern ist vom AN herbeizuführen twaige Kautionen gehen zu Lasten AN. Der AG ist schad- u. klaglos zu halten. Abgerechnet wird die notwendige Gerüstfläche (Keine Zuordnung) 1,000 80,000 81,00 P A Schutzvorhang (Schutznetz), einschließlich windsicherer Verhängung am Gerüst und windsicherem Verschluss der Stöße zwischen den Bahnen. Abgerechnet wird die eingerüstete Gebäudefläche zuzüglich etwaiger Schmalseiten des Gerüstes. Standger.Schutzvorh.herstellen 300,000 Übertrag

30 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 30 Übertrag Hausseitige Verbesserung 100, ,00 P C Stanger.Schutzvorh.vorhalten Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = Fläche x Monate). Hausseitige Verbesserung 1.500, ,000 V V 2.000,00 V P A Schutzfolie aus armiertem Kunststoff, staubhemmend, einschließlich windsicherer Verhängung am Gerüst und windsicherem Verschluss der Stöße zwischen den Bahnen. Abgerechnet wird die eingerüstete Gebäudefläche zuzüglich etwaiger Schmalseiten des Gerüstes. Standger.Schutzfolie herstellen Hausseitige Verbesserung 150,000 50, ,00 P * * * * * * * * * * * * C Standger.Schutzfolie vorhalten Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = Fläche x Monate). Übertrag

31 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 31 Übertrag Hausseitige Verbesserung 750, ,000 V V 1.000,00 V P * * * * * * * * * * * * A Fußgänger-Schutzpassage (Passagegerüst), freistehend, bestehend aus Schutzdach und einseitiger Schutzwand, einschließ lich Tragkonstruktion. Passageger.3/1,5m herstellen 3,0 m lichte Höhe, 1,5 m lichte Breite, herstellen. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 5,000 5,000 10,000 m m m 20,00 m P B Passageger.3/1,5m umsetzen 3,0 m lichte Höhe, 1,5 m lichte Breite, umsetzen. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 5,000 5,000 10,000 m m m 20,00 m P Übertrag

32 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 32 Übertrag C Passageger.3/1,5m vorhalten 3,0 m lichte Höhe, 1,5 m lichte Breite, vorhalten. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 30,000 30,000 40,000 V V V 100,00 V P K Z AZ rschwernis Gerüst Aufzahlung rschwernis Gerüst Transport u. Aufstellung für Hoftrakt 1 PA 1 PA P 0119 Schutzmaßnahmen gegen Absturz Ständige Vertragsbestimmungen: Leistungsumfang: Wenn nicht anders angegeben, umfasst die Leistung des Herstellens (herst.) das Antransportieren, Aufstellen beziehungsweise Montieren oder sonstiges Herstellen eines gebrauchsfertigen Zustandes sowie das Demontieren und Abtransportieren von der Baustelle nach dem nde der Vorhaltezeit. twaige statische Berechnungen und Prüfungen sind im inheitspreis einkalkuliert. twaige Stillliegezeiten werden wie Baubetriebszeiten verrechnet, sofern der Auftraggeber nicht die Beendigung der Vorhaltezeit anordnet. Wenn nicht anders vereinbart, wird die Teilleistung des Herstellens eines gebrauchsfertigen Zustandes mit 60%, die Teilleistung des Räumens mit 40% der Gesamtleistung bewertet. Übertrag

33 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 33 Übertrag Das Vorhalten temporärer Schutzmaßnahmen beinhaltet auch regelmäßige Kontrollen des ordnungsgemäßen Zustandes und alle erforderlichen Instandhaltungs- oder rsatzmaßnahmen. Werden Schutzeinrichtungen nicht mehr benötigt und an anderer Stelle wieder verwendet, wird jedes neue Verwenden als Herstellen abgerechnet. Die Vorhaltezeit endet jeweils mit dem Abbau, der Demontage oder Beendigungen des gebrauchsfertigen Zustandes und beginnt wieder mit dem Zeitpunkt des neuerlichen gebrauchsfähigen Zustandes (Zeiten einer etwaigen Zwischenlagerung werden nicht verrechnet) A Begehbare, unverschiebliche provisorische Abdeckung auf Schächten, Deckenöffnungen, Gruben, Vertiefungen und dergleichen. Abdeckung b.1 herst. Bis 1,0. Herstellen. Hausseitige Verbesserung P B Abdeckung b.1 vorhalten Bis 1,0. Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = Stück x Monate). Hausseitige Verbesserung 3,000 3,000 V V 6,00 V P C Abdeckung ü.1-2 herst. Über 1,0 bis 2,0. Herstellen. Übertrag

34 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 34 Übertrag Hausseitige Verbesserung 3 3 P D Abdeckung ü.1-2 vorhalten Über 1,0 bis 2,0. Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = Stück x Monate). Hausseitige Verbesserung 6,000 V 6,00 V P A Umwehrung (Geländer) an Absturzkanten aller Art, mit Ausnahme von im Zusammenhang mit Gerüsten stehenden Maßnahmen, bestehend aus Brust-, Mittel- und Fußwehren, bei Stiegenläufen ohne Fuß wehr. Umwehrung Absturzk.herst. Herstellen. Abgerechnet wird die Länge der Absturzkante. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 20,000 20,000 20,000 m m m 60,00 m P B Umwehrung Absturzk.vorhalten Vorhalten. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (V = Länge x Monate). Übertrag

35 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 35 Übertrag Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 120, , ,000 V V V 360,00 V P 0120 ntsorgen von Baurestmassen Ständige Vertragsbestimmungen: ntsorgung: Unter ntsorgung wird das erforderliche Laden, Abtransportieren, Verwerten, Verbrennen, Behandeln und Deponieren unter inhaltung aller rechtlichen Vorschriften verstanden. Der Auftragnehmer sorgt dabei für eine zweckmäßige rtierung und Zwischenlagerung aller Abfallstoffe, so dass eine wirtschaftliche und die Umwelt schonende ntsorgung gewährleistet ist. Für das ordnungsgemäße ntsorgen werden, den Gesetzen und Verordnungen entsprechend, Nachweise erbracht. Wenn nicht anders angegeben, werden die Nachweise spätestens mit der Schlussrechnung dem Auftraggeber übergeben. Aufteilung der Kosten: Die Kosten für die ntsorgung von Baurestmassen, die aus Abbrucharbeiten stammen, sowie von Bodenaushub werden in eigenen Positionen verrechnet. Das ntsorgen sonstiger Baurestmassen ist im inheitspreis als Nebenleistung einkalkuliert. Die Kosten für die ntsorgung von Abfällen aus dem Baubetrieb (Abfälle der beschäftigten Dienstnehmer, Altpapier und dergleichen) werden nur dann in eigenen Positionen abgerechnet, wenn solche im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind, sonst sind solche Kosten aus der eigenen Tätigkeit des Auftragnehmers in den zusammengefassten Baustellengemeinkosten einkalkuliert. Baurestmassen verwerten oder deponieren: Werden die - gemäß Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallende Materialien (Baurestmassentrennverordnung) - festgelegten Mengenschwellen überschritten, wird ein Abbruch unter besonderer Berücksichtigung der Trennung nach Stoffgruppen vorgenommen (Rückbau gemäß ÖNORM B 2251). Übertrag

36 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 36 Übertrag Dies gilt für: Stoffgruppe Bodenaushub über 20 t Stoffgruppe Betonabbruch über 20 t Stoffgruppe Asphaltaufbruch über 5 t Stoffgruppe Holzabfälle über 5 t Stoffgruppe Metallabfälle über 2 t Stoffgruppe Kunststoffabfälle über 2 t Stoffgruppe Baustellenabfälle über 10 t Stoffgruppe mineralischer Bauschutt über 40 t Wenn nicht anders angegeben, sind Baurestmassen - sofern brauchbar, in ausreichender Menge vorhanden und wirtschaftlich vertretbar - einer Wiederverwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer trifft die W ahl zwischen Verwerten und Deponieren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Verwertung wird der Stand der Technik, insbesondere die Richtlinien für Recycling- Baustoffe, herausgegeben vom Österreichischen Baustoff-Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 W ien, berücksichtigt. Ist es dem Auftragnehmer nicht möglich die Baurestmassen einer Verwertung zuzuführen, bietet er diese in der Recycling-Börse Bau (RBB) an (Internet: Karlsgasse 5, 1040 Wien). Bodenaushub verunreinigt: Als verunreinigter Bodenaushub gilt Aushubmaterial, das gemäß Deponieverordnung für eine Deponierung auf Bodenaushubdeponien ungeeignet ist, dessen igenschaften aber jenen von Baurestmassendeponien entsprechen. Kontaminierter Bodenaushub: Als kontaminierter Bodenaushub gilt Aushubmaterial, das weder für Bodenaushubdeponien noch für Baurestmassendeponien geeignet ist, dessen igenschaften aber jenen von Massenabfalldeponien entsprechen. Kontaminierter mineralischer Bauschutt: Als kontaminierter mineralischer Bauschutt gilt jenes Material, das nicht für Baurestmassendeponien geeignet ist, dessen igenschaften aber jenen von Massenabfalldeponien entsprechen. Wenn nicht anders vereinbart, wird die ntsorgung von kontaminiertem mineralischem Bauschutt mit der Position Baustellenabfälle / Sperrmüll entsorgen abgerechnet. Aushub oder Baurestmassen, deren igenschaften weder jenen von Bodenaushubdeponien noch jenen von Baurestmassen oder Massenabfalldeponien entsprechen, werden wie gefährliche Abfälle geregelt. Übertrag

37 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 37 Übertrag Gefährliche Abfälle: Gefährliche Abfälle sind die in der Festsetzungsverordnung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz als gefährliche Abfälle angeführten Stoffe. twaige gefährliche Abfälle werden nach ihrer Art getrennt in Positionen erfasst. Sie werden nachweislich einem befugten ntsorger zur Behandlung übergeben. In der Abrechnung werden nur jene Mengen berücksichtigt, die nicht aus Quellen stammen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, z.b. Altöl von seinen Geräten oder Transportmitteln. Hinweispflicht des Auftragnehmers: Stellt der Auftragnehmer während der Leistungserbringung fest, dass entgegen den Positionen des Leistungsverzeichnisses Bodenaushub verunreinigt oder Baurestmassen (Bodenaushub oder mineralischer Bauschutt) kontaminiert sind, weist er den Auftraggeber unverzüglich nachweislich darauf hin. Abfälle Dritter: Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, Abfälle anderer auf der Baustelle beschäftigter Auftragnehmer (Dritter) auf deren Wunsch gegen einen zu vereinbarenden Kostenersatz zur gemeinsamen ntsorgung zu übernehmen. Diese Verpflichtung gilt nur für jene Abfälle, die hinsichtlich rtierung und Reinheit den eigenen rtierungen entsprechen. Gefährliche Abfälle müssen nicht übernommen werden A Stoffgruppe Bodenaushub (Mengenschwelle gemäß Trennverordnung 20 t). ntsorgen Bodenaushub rein ntsorgen von Bodenaushub, der gemäß Deponieverordnung den Grenzwert der Bodenaushubdeponien einhält. Hausseitige Verbesserung 4,000 2,000 t t 6,00 t P Stoffgruppe Asphaltaufbruch (Mengenschwelle gemäß Trennverordnung 5 t). Übertrag

38 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 38 Übertrag A ntsorgen Asphaltaufbruch ntsorgen von Asphaltaufbruch. Hausseitige Verbesserung 2,000 1,500 t t 3,50 t P A Stoffgruppe Holzabfälle (Mengenschwelle gemäß Trennverordnung 5 t). ntsorgen Holzabfälle unbehandelt ntsorgen von unbehandelten Holzabfällen. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Wohnungsseitige Verbesserung 5,000 8,000 15,000 1,000 t t t t 29,00 t P B ntsorgen Holzabfälle behandelt ntsorgen von behandelten Holzabfällen. Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau 0,500 0,500 3,000 t t t Übertrag

39 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 39 Übertrag Wohnungsseitige Verbesserung 1,000 t 5,00 t P A Stoffgruppe Metallabfälle (Mengenschwelle gemäß Trennverordnung 2 t). ntsorgen Stahl ntsorgen von Metallabfällen aus Stahl. Hausseitige Verbesserung 0,500 0,500 t t 1,00 t P D ntsorgen sonstige Metalle / Metallmix ntsorgen von sonstigen oder gemischten Metallabfällen. Hausseitige Verbesserung Wohnungsseitige Verbesserung 1,000 0,500 0,500 t t t 2,00 t P A Stoffgruppe Baustellenabfälle (Mengenschwelle gemäß Trennverordnung 10 t). ntsorgen Baustellenabfälle / Sperrmüll ntsorgen von deponierbaren, nicht sortierten Baustellenabfällen und Sperrmüll. Übertrag

40 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 40 Übertrag Hausseitige Verbesserung Wohnungsseitige Verbesserung 10,000 10,000 5,000 t t t 25,00 t P B ntsorgen Holzfenster ntsorgen von Holzfenstern aller Art einschließ lich der Verglasung. 6,000 t 6,00 t P C ntsorgen Aluminiumfenster ntsorgen von Aluminiumfenstern aller Art einschließ lich der Verglasung. 0,200 t 0,20 t P D ntsorgen Kunststofffenster ntsorgen von Kunststofffenstern aller Art einschließ lich der Verglasung. Übertrag

41 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite 41 Übertrag 0,200 t 0,20 t P A Stoffgruppe mineralischer Bauschutt (Mengenschwelle gemäß Trennverordnung 40 t). ntsorgen mineralischer Bauschutt ntsorgen von mineralischem Bauschutt aller Art. Hausseitige Verbesserung Wohnungsseitige Verbesserung 42,000 4,000 4,000 t t t 50,00 t P B ntsorgen Ziegelmauerwerk ntsorgen von reinem Ziegelmauerwerk einschließ lich Mörtel (Mindestanteil Ziegel 80 %). Hausseitige Verbesserung DG- Ausbau/Zubau Wohnungsseitige Verbesserung 50,000 20,000 2,000 38,000 t t t t 110,00 t P LG 01 Baustellengemeinkosten Summe

42 LV\SAUTRGASS 56\BAUMIR Seite Abbrucharbeiten Version 12, Ständige Vertragsbestimmungen: Gerüste: Bei Arbeiten in Aufzugschächten, an Außenflächen (Fassaden), an Rauchfängen sowie, wenn nicht durch Aufzahlungen geregelt, über 3,2 m Höhe an Deckenuntersichten oder an Wänden in Innenräumen werden Gerüste gesondert vergütet. Abbrechen, Abschlagen - Auslösen, Demontieren: Die Ausdrücke Abbrechen oder Abschlagen bedeuten, dass der Auftraggeber mit einer W iederverwendung des Materials nicht rechnet. Die Ausdrücke Auslösen oder Demontieren bedeuten ein sorgfältiges Auslösen oder Demontieren zwecks Wiederverwendung. Im inheitspreis ist auch das sorgfältige Lagern auf der Baustelle, im invernehmen mit dem Auftraggeber, einkalkuliert. Behördliche Vorschreibungen: Die behördlichen Vorschreibungen betreffend Schallschutz, Staubschutz und das Verwenden von Containern (ntsorgungslogistik) werden vom Auftragnehmer vor der Angebotslegung erkundet und die Kosten dafür in die inheitspreise einkalkuliert. Abrechnung: Wenn nicht anders angegeben, wird Abbrechen, Abschlagen, Stemmen und dergleichen immer in festem, nicht aufgelockertem Zustand (Ausmaß der Bauteile vor deren Abbruch) abgerechnet. Im inheitspreis der Positionen, die ein Abbrechen, Abschlagen, Stemmen und dergleichen beinhalten, ist das Trennen und das Transportieren der Baurestmassen zur Ladestelle einschließlich der etwaigen Anlage eines Zwischenlagers auf der Baustelle nach Wahl des Auftragnehmers einkalkuliert. Das zwischengelagerte Material ist bis zum Zeitpunkt der Baufertigstellung, längstens jedoch innerhalb von 3 Jahren zu entsorgen. Sind in Positionen, die ein Abbrechen, Abschlagen, Stemmen und dergleichen beinhalten, die zur Verrechnung kommenden Positionen für das ntsorgen angegeben, gelten die dort festgelegten Annahmen über die anfallenden Mengen von verschiedenen Baurestmassen für die Abrechnung als vereinbart, unabhängig von etwaigen Minder- oder Mehrmengen oder der tatsächlichen Art. Ist das ntsorgen bereits im inheitspreis einkalkuliert, ist dies in der Position ausdrücklich angegeben. Baurestmassen entsorgen:

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