Änderung. zur Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege im Landkreis Barnim
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- Brit Meissner
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1 Änung zur Richtlinie zur Förung von Kinn in Tagespflege im Landkreis Barnim Teil 1 Punkt 5. Beratung und Begleitung Tagespflegepersonen 1.Absatz, 1. Unterpunkt Praxisberaterin des JA Praxisberatung des Liegenschafts- und Schulverwaltungsamtes, Sachgebiet Bildung letzter Absatz, 1. Unterpunkt dem Jugendamt dem Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt, Sachgebiet Bildung Teil 2 Finanzierung Punkt 2.1. Sachaufwand und Tabellen 1 3 neu: Erhöhung Beträge,, angemessenen Sachaufwand und damit des es Seite 1 von 6
2 Änung zur Richtlinie zur Förung von Kinn in Tagespflege im Landkreis Barnim ALT: TABELLE 1 OHNE PÄDAGOGISCHE AUSBILDUNG, MIT ERLAUBNIS GEMÄß 43 SGB VIII bis ,46 145,46 bis ,46 210,46 bis ,46 275,46 bis ,46 340,46 bis ,46 405,46 NEU: TABELLE 1 OHNE PÄDAGOGISCHE AUSBILDUNG, MIT ERLAUBNIS GEMÄß 43 SGB VIII bis bis bis bis bis Seite 2 von 6
3 Änung zur Richtlinie zur Förung von Kinn in Tagespflege im Landkreis Barnim ALT: TABELLE 2 Erlaubnis gemäß 43 SGB VIII mit Bundeszertifikat bis 10 69,33 80,46 149,79 bis ,67 80,46 219,13 bis ,00 80,46 288,46 bis ,33 80,46 357,79 bis ,67 80,46 427,13 NEU: TABELLE 2 Erlaubnis gemäß 43 SGB VIII mit Bundeszertifikat bis bis bis bis bis Seite 3 von 6
4 Änung zur Richtlinie zur Förung von Kinn in Tagespflege im Landkreis Barnim ALT: TABELLE 3 mit pädagogischer Ausbildung entsprechend 9 Kita Personalverordnung (KitaPersV) und Erlaubnis gemäß 43 SGB VIII bis 10 73,67 80,46 154,13 bis ,33 80,46 227,79 bis ,00 80,46 301,46 bis ,67 80,46 375,13 bis ,33 80,46 448,79 NEU: TABELLE 3 mit pädagogischer Ausbildung entsprechend 9 Kita Personalverordnung (KitaPersV) und Erlaubnis gemäß 43 SGB VIII bis bis bis bis bis Seite 4 von 6
5 Änung zur Richtlinie zur Förung von Kinn in Tagespflege im Landkreis Barnim Punkt 2.1. Sachaufwand und 4. Absatz Beginnt ein Kintagespflegevertrag im laufenden Monat, so wird das Entgelt für diesen Monat durch 20 Tage dividiert und mit Anzahl im Monat noch zu betreuenden Tage multipliziert. Beginnt/endet ein Kintagespflegevertrag vor dem 15. eines Monats, so wird das Entgelt für diesen Monat voll/hälftig gewährt. Beginnt/endet ein Tagespflegevertrag nach dem 15. eines Monats wird hälftige/volle Betrag gewährt. 5. Absatz neu: Die e werden zum 15. eines Monats für den rückliegenden Monat gezahlt. Punkt 2.3 Alterssicherung letzter Satz Die Zahlungen werden auf Antrag und Nachweis jährlich erstattet. Die Zahlungen werden auf Antrag und Nachweis monatlich erstattet. 2.4 Kranken- und Pflegeversicherung Satz 2 und 3 Nachgewiesene angemessene Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (15,5% plus 1,9 %) werden bis zu einem hälftigen Betrag auf das zu versteuernde Einkommen anerkannt. Die Zahlungen werden auf Antrag und Nachweis jährlich erstattet. Seite 5 von 6
6 Änung zur Richtlinie zur Förung von Kinn in Tagespflege im Landkreis Barnim Nachgewiesene angemessene Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bis zu einem hälftigen Betrag auf das zu versteuernde Einkommen anerkannt. Eine Orientierung erfolgt jährlich nach den Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes. Die Zahlungen werden auf Antrag und Nachweis monatlich erstattet. 3. Inkrafttreten neu: Die Änung Richtlinie tritt zum in Kraft. ausgefertigt: Eberswalde, den 5. Dezember 2012 Landrat des Landkreises Barnim gez. Bodo Ihrke Seite 6 von 6
- 1 - in der Fassung vom 11. Juni 2009
- 1 - Satzung der Stadt Emden über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege vom 04. Oktober 2007 in der Fassung vom 11. Juni 2009
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