Geltungsbereich. Inhaltsverzeichnis

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1 Fachprüfungsordnung für den Studiengang Cognitive Science mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) vom 17. Juli 2012 (Staatsanzeiger Nr. 29 vom , S. 1600) geändert durch: Ordnung vom (Staatsanzeiger Nr. 20 vom , S. 1057) Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetz in der Fassung vom 19. November 2012 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern am die nachfolgende Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Cognitive Science des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern beschlossen. Diese Ordnung hat der Präsident der Technischen Universität Kaiserslautern mit Schreiben vom , Az.: 4/MF-Och, genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Mastergrad 3 Zugangsvoraussetzungen zum Studium 4 Regelstudienzeit und Studienumfang 5 Umfang und Art der Masterprüfung 6 Voraussetzungen und Fristen für die studienbegleitenden Prüfungsleistungen 7 Erwerb von Leistungspunkten durch studienbegleitende Modulprüfungen 8 Art der studienbegleitenden Modulprüfungen 9 Masterarbeit 10 Bildung der Gesamtnote 11 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich Diese Fachprüfungsordnung gilt für den konsekutiven Masterstudiengang Cognitive Science mit dem Abschluss Master of Science an der TU Kaiserslautern. Sie ergänzt und spezifiziert die allgemeine Masterprüfungsordnung des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern (MPO). 1

2 2 Mastergrad Der Fachbereich Sozialwissenschaften verleiht nach erfolgreichem Studium und bestandener Prüfung den akademischen Grad Master of Science, abgekürzt MSc. 3 Zugangsvoraussetzungen zum Studium (1) Zugangsvoraussetzung zum Studiengang ist neben der den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung ein abgeschlossener Bachelorstudiengang der Psychologie, Linguistik und Patholinguistik sowie Psycholinguistik, der Informatik, Biologie, Physik sowie der Cognitive science der Technischen Universität Kaiserslautern. Auch ein vom Prüfungsausschuss als äquivalent anerkannter erfolgreich abgeschlossener Studiengang erfüllt diese Voraussetzung. Je nach abgeschlossenem Bachelorstudium wird eine spezifische Zusammensetzung des Moduls Foundations of Cognitive Science gewählt, wie im Anhang beschrieben. (2) Es können auch Studierende mit einem Abschluss in einem anderen Bachelorstudiengang zum Studium zugelassen werden (z.b. in Integrative Sozialwissenschaft, Philosophie). Dann ist ein Nachweis der besonderen Eignung durch eine entsprechende Ausrichtung der Bachelorarbeit zu erbringen. Im Fachgebiet Philosophie liegt diese in einer Bachelorarbeit im Themenbereich Philosophy of mind, in den Disziplinen des Bachelor-Studiengangs Integrative Sozialwissenschaft in einer empirischen Bachelorarbeit. Bezüglich des Moduls Foundations of Cognitive science gilt 3 (1) entsprechend. (3) Für alle anderen vom Prüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Studiengänge wird von einem vom Prüfungsausschuss eingesetzten Fachgremium eine mündliche Kenntnisfeststellung in zwei der folgenden, am Fachbereich Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern vertretenen Fachgebieten durchgeführt: Empirische Sozialforschung Philosophie, Psychologie, Englische Sprachwissenschaften. In begründeten Einzelfällen kann von der Kenntnisfeststellung abgesehen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber Nachweise über Kenntnisse und Erfahrungen vorlegt, die einen Studienerfolg erwarten lassen. Der Prüfungsausschuss definiert einen spezifischen Zugang für das Modul Foundations of Cognitive science je nach Bachelorstudium. (4) Sehr gute bis gute Kenntnisse der englischen Sprache, bei ausländischen Studierenden auch der deutschen Sprache sind Voraussetzung. Die Kenntnisse der englischen Sprache müssen durch eines der folgenden Zertifikate nachgewiesen werden: TOEFL: 213 computer based, 80 internet based IELTS: 6,0 - Cambridge Certificates: First certificate in Engl. (FCE), Certificate in Advanced Engl. (CAE) oder Certificate of Proficiency in Engl. (CPE) - TELC: English B2, - DAAD-Sprachzertifikat Englisch: Level B2. Kein Englisch-Nachweis ist nötig, wenn a) Englisch Muttersprache ist oder b) bereits mind. 1 Studium in Englischer Sprache absolviert wurde. 2

3 4 Regelstudienzeit und Studienumfang (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Masterprüfung zwei Studienjahre. Der Studienplan und die Fachprüfungsordnung sind so gestaltet, dass die studienbegleitenden Leistungsnachweise bis zum Ende des 4. Fachsemesters erworben werden können und die Masterprüfung mit Beendigung der Masterarbeit und des dazugehörigen Kolloquiums im 4. Fachsemester abgeschlossen werden kann. Als Fachsemester werden diejenigen Semester bezeichnet, in denen eine Studierende oder ein Studierender im Masterstudiengang Cognitive Science eingeschrieben ist. (2) Das Studium gliedert sich in drei Bereiche: Grundlagenmodule, Schwerpunktmodule und Masterarbeit mit Kolloquium. Es umfasst eine Gesamtleistung von 120 Leistungspunkten (entsprechend den Regelungen des European Credit Transfer Systems). (3) Das Gesamtvolumen des Studiums verteilt sich ausschließlich der Masterarbeit auf 21 Semesterwochenstunden (SWS) Pflichtveranstaltungen und je nach Wahl des Schwerpunkts zwischen 39 und 42 SWS Wahlpflichtveranstaltungen in insgesamt 3 Fachsemestern. 5 Umfang und Art der Masterprüfung (1) Die Masterprüfung wird durch studienbegleitende Modulprüfungen gemäß dem Anhang und die Masterarbeit erbracht. Gegenstand der einzelnen Prüfungen sind die Stoffgebiete der Lehrveranstaltungen, die den Modulen nach Maßgabe des Studienplanes für den Studiengang zugeordnet sind. Dem Studienplan ist für die einzelnen Module der Umfang der dazugehörigen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen und etwaige vorausgesetzte Studienleistungen zu entnehmen. (2) In den Grundlagenmodulen sind Leistungspunkte (LP) und SWS zu erbringen. Sie verteilen sich auf die Module Foundations of Cognitive Science: 8-11 LP, SWS Methods Module: 8 LP, 10 SWS (3) In den Schwerpunktmodulen mit 3 Wahlpflichtveranstaltungen sind je 20 LP, insgesamt 60 LP und je nach Wahl zwischen 18 und 21 SWS zu erbringen. Dabei ist einer der folgenden Schwerpunkte auszuwählen und im angegebenen Umfang zu belegen: Perception: 20 LP, 6 SWS Cognition and Knowledge: 20 LP, 6 SWS, Language and Linguistics: 20 LP, 6 SWS, Cognitive Neuroscience: 20 LP, 6 SWS, Computation: 20 LP, 7-9 SWS (4) Für das Praktikum von 6 Wochen und Versuchspersonenstunden werden 8 Leistungspunkte vergeben. Näheres regelt die Praktikantenordnung. (5) Für die Masterarbeit mit Kolloquium werden 30 Leistungspunkte vergeben. 6 Voraussetzungen und Fristen für die studienbegleitenden Modulprüfungen (1) Der Meldezeitraum für die Modulprüfungen beträgt vier Wochen. Die Anmeldung erfolgt zu den vom Prüfungsamt festgesetzten Fristen über das Prüfungsamt der TU Kaiserslautern. 3

4 (2) Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen sind in dem Studiensemester zu erbringen, in dem die entsprechenden Lehrveranstaltungen abgeschlossen werden. (3) Prüfungssprache ist Englisch oder nach Entscheidung des Prüfungsausschusses die Sprache, in der die Lehrveranstaltung abgehalten wurde. (4) Ist die erste Wiederholung einer studienbegleitenden Prüfungsleistung nicht bestanden, findet hierzu auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten eine mündliche Ergänzungsprüfung statt. Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und besonders zu begründen. Die Ergänzungsprüfung wird in Form einer höchstens 15minütigen mündlichen Einzelprüfung durchgeführt. Bei der mündlichen Ergänzungsprüfung wird lediglich darüber entschieden, ob die Kandidatin oder der Kandidat bestanden oder nicht bestanden hat. 7 Erwerb von Leistungspunkten durch studienbegleitende Modulprüfungen (1) Die genaue Zuordnung der Leistungspunkte ist dem Anhang zu entnehmen. (2) Die Prüferin oder der Prüfer kann vorab festlegen, ob in einer Lehrveranstaltung Studienleistungen (ohne Benotung) nur bei regelmäßiger Teilnahme bescheinigt werden. 8 Art der studienbegleitenden Modulprüfungen (1) Für studienbegleitende Prüfungsleistungen sind schriftliche bzw. mündliche Leistungsnachweise zu erbringen. Die Zuordnung der Modulveranstaltungen ist dem Studienplan zu entnehmen. Die genaue Form der Leistungsüberprüfung ist spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt zu geben. (2) Referate, schriftliche Ausarbeitungen und Leistungsnachweise können durch Gruppen erbracht werden. Die Leistungen der Gruppenteilnehmer werden jedoch individuell bewertet. (3) Der Prüfungsausschuss überwacht die Äquivalenz der verschiedenen Prüfungsformen hinsichtlich des zu erwartenden Vorbereitungs- und Durchführungsaufwands für die Studierenden. 9 Masterarbeit und Kolloquium (1) Zur Masterarbeit kann zugelassen werden, wer 1. nach 13 der allgemeinen Master-Prüfungsordnung zur Masterprüfung zugelassen ist und Leistungspunkte auf der Grundlage von in Lehrveranstaltungen erbrachten Leistungen erreicht hat. (2) Die oder der Studierende hat seinen/ihren Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit spätestens dann beim Prüfungsamt zu stellen, wenn er/sie die Modulprüfung bestanden hat, mit welcher er/sie die 75 anrechnungsfähigen Leistungspunkte aus den studienbegleitenden Prüfungen erreicht hat. Trifft der Antrag nicht innerhalb von 12 Wochen nach der Mitteilung über diese Modulprüfung beim Prüfungsausschuss ein, gilt die Masterarbeit als erstmalig nicht bestanden. 4

5 (3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung beträgt sechs Monate. Im Einzelfall kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Frist auf begründeten Antrag um höchstens einen Monat, bei empirischen Arbeiten um eine zur Datenerhebung angemessene Zeit verlängern. (4) Der Umfang der Masterarbeit soll Wörter (ca. 40 Seiten) nicht überschreiten. (5) Die Master-Arbeit ist in zwei gedruckten Exemplaren und in elektronischer Form (PDFoder MS-Word-Format) im Hochschulprüfungsamt abzugeben. (6) Nach der Bewertung der Masterarbeit werden deren Inhalte in einem halbstündigen Kolloquium in englischer Sprache mit dem Erst- und Zweitgutachter und einem Beisitzer diskutiert. Das Kolloquium soll nicht später als einen Monat nach der Bewertung stattfinden. 10 Bildung der Gesamtnote Die Gesamtnote der Masterprüfung ergibt sich nach Leistungspunkten gewichtet aus den erworbenen Noten der studienbegleitenden Prüfungsleistungen und der Masterarbeit, die bei der Notenermittlung dreifaches Gewicht erhält. Bei der Ermittlung der Endnote finden nur benotete Module Berücksichtigung. 11 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland- Pfalz in Kraft. Kaiserslautern, den 17. Juli 2012 Der Dekan des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Prof. Dr. Thomas S c h m i d t 5

6 Anhang 1: Modulübersicht I. Basic Modules Basic Module 1: Foundations of Cognitive Science Lecture: Perception, Cognition, Knowledge (Wahlpflicht nicht Psychologie-Vorkenntnisse) Lecture: Linguistics and Language Processing (Wahlpflicht nicht Linguistik-Vorkenntnisse) Lecture: Cognitive Neuroscience and Neurobiology (Wahlpflicht nicht Biologie-Vorkenntnisse) Lecture: Analysis of complex systems (Wahlpflicht nicht Informatik-Vorkenntnisse) Lecture: Introduction to Webbased Programming (Wahlpflicht ohne jegliche Informatik- Vorkenntnisse) Lecture: Philosophy of Mind (Wahlpflicht nicht Sozialwissenschaften und Philosophie Vorkenntnisse) Basic Module 2: Methods Seminar: Computational Modelling with Statistics (Elective) Exercise: Introduction to Webbased Programming (Elective) Seminar: Design and analysis of experiments Seminar: Analysing andmodelling of cognitive processes II. Advanced Modules Advanced Module 1: Perception Seminar: Visual Perception Seminar: Visual Attention and Awareness Seminar: Perception and Action Seminar: Psychophysics and Signal Detection Seminar: Special topics in visual perception Lab Rotation, Research and Methods Module Research Practicum Advanced Module : Perception Seminar: Methods Seminar Advanced Module 2: Cognition and Knowledge Lecture: Collaborative Intelligence Seminar: Collaborative Intelligence Seminar: Human Intelligence, Problem solving and creative thinking Seminar: Learning and Behavior Seminar: Judgement and Decision making 6

7 Seminar: Human Memory Seminar: Special topics on cognition and knowledge Lab Rotation, Research and Methods Module Practical Part: Research Practicum: Cognition and Knowledge Seminar: Methods Seminar Advanced Module 3 : Language and Linguistics Seminar: Syntax Seminar: Psycholinguistics Seminar: Sentence Processing Seminar: Language Development Seminar: Neural Basis of Language Seminar: Reading Seminar: Special Topics on Language and Linguistics Lab Rotation, Research and Methods Module Research Practicum for Advanced Module : Language and Linguistics Seminar: Methods Seminar Advanced Module 4: Cognitive Neuroscience Seminar: Introduction to Neuropsychology Seminar: Neural Basis of Language Lecture: Biological aspects of hearing Lecture: Visual Perception Lecture: Brain Psychology Lab Rotation, Research and Methods Module Practical Part: Neuroscience Seminar: Methods Seminar Advanced Module 5 : Computation Lecture: Human Computer Interaction Seminar: Visualization and HCI Lecture: Biologically Motivated Robots Seminar: Biologically Motivated Robots Lecture: Cased based reasoning 7

8 Lab Rotation, Research and Methods Module Practical Part: Human Computer Interaction: Project: Visualization and HCI Practical Part: Service Robots and Assistance Systems 8

9 Überblick: Grundlagenmodule (Basic Modules) Grundlagenmodule Foundations of Cognitive Science Creditpoints (CP) Insgesamt CP Semesterwochenstunden (SWS) Insgesamt SWS CP SWS Methods 10 CP 8 SWS Prüfung und Semesterlage 1. Semester: Klausur 1. Semester: Portfolio 9

10 Überblick: Schwerpunktmodule (Advanced Modules) Modul CPs Lehrveranstaltungen zum jeweiligen Thema Bemerkung Prüfung und Semesterlage Advanced Module Perception (20 CP) 3 Visual Perception 3 Visual Attention and Awareness 3 Perception and Action Veranstaltungen wählbar, 9 CPs müssen erreicht werden. Zuzüglich 11 CP aus Research and Methods-Modulen 2.Semester: Mündliche Prüfung 3 Psychophysics and Signal detection 3 Special topics in visual perception 3 Lecture: Collaborative Intelligence Advanced Module Cognition and Knowledge (20 CP) 3 Seminar: Collaborative Intelligence 3 Human Intelligence, Problem Solving and Creative Thinking 3 Learning and Behavior Veranstaltungen wählbar, 9 CPs müssen erreicht werden. Zuzüglich 11 CP aus Research and Methods-Modulen 2.Semester: Mündliche Prüfung 3 Judgement and Decision-Making 3 Human Memory 3 Special Topics on Cognition and Knowledge 10

11 3 Syntax Advanced Module Language and Linguistics (20 CP) 3 Psycholinguistics 3 Sentence Processing Veranstaltungen wählbar, 9 CPs müssen erreicht werden. Zuzüglich 11 CP aus Research and Methods-Modulen 2.Semester: Mündliche Prüfung 3 Language Development 3 Neural Basis of Language 3 Reading 3 Special Topics on Language and Linguistics Advanced Module Neuroscience (20 CP) 3 Introduction to Neurophysiology 6 Biological Aspects of Hearing 11

12 6 Neural Basis of Language Veranstaltungen wählbar, 9 CPs müssen erreicht werden. Zuzüglich 11 CP aus Research and Methods-Modulen 6 Visual Perception 3 Brain Psychology Advanced Module Computation (20 CP) 4 Human Computer Interaction 4 Visualization and HCI Veranstaltungen wählbar, 12 CPs müssen erreicht werden. Zuzüglich 8 CP aus Research and Methods-Modulen 2.Semester: Mündliche Prüfung 4 Lecture: Biologically Motivated Robots 4 Seminar: Biologically Motivated Robots 4 Case based Reasoning Jedem der 5 Schwerpunkt-Module des zweiten und dritten Semesters ist ein Research and Methods - Modul zugeordnet, das jeweils ein Research Practicum und eine Methods-Seminar aufweist. Im Research Practicum sind jeweils 9, im Methods Seminar jeweils 2 CP zu erwerben (insgesamt 11 CP). Das Research and Methods -Modul zum Advanced Module Computation ist mit nur 8CP versehen. Während des Besuches der Research and Methods Module sind insgesamt 20 Versuchspersonenstunden nachzuweisen. 12

13 3. Semester Research and Methods Module (insgesamt 5 Module, hiervon 3 auszuwählen) Research and Methods Module 9 2 Research Practicum Methods Seminar Veranstaltungen obligatorisch. 11 CP je ausgewähltem Schwerpunkt- Modul müssen erreicht werden = insgesamt 33 CP (bei 3 von 5 ausgewählten Modulen) Semesterlage und Prüfungsform: 3.Semester: Präsentation praktischer Arbeitsergebnisse 3.-4.Semester: Masterarbeitsmodul Praktikum 8 Masterarbeit und Kolloquium 30 13

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