BÜRGERMEISTER IGNAZ KNOLL, DIE GEMEINDERÄTE SOWIE GESCHENKSIDEE HEIMATBUCH BAND 1, BAND 2 UND BAND 3 WINDHAAGER EINKAUFSGUTSCHEINE

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1 Zugestellt durch Post.at ZAHL: PRÄS-2-12/2016 AMTLICHE MITTEILUNGEN WINDHAAG, 19. DEZEMBER 2016 GESCHENKSIDEE HEIMATBUCH BAND 1, BAND 2 UND BAND 3 WINDHAAGER EINKAUFSGUTSCHEINE Das Heimatbuch Band 1 Rund um die Burg, das Heimatbuch Band 2 miteinander unterwegs und das neu erschienene Heimatbuch Band 3 Bewegt im Glauben sind im Gemeindeamt Windhaag, Kaufhaus Irreiter, Fleischerei Amstler, Raiffeisenbank Windhaag und beim Bogenschützenclub erhältlich. Heimatbuch Band 1 18,00 Heimatbuch Band 2 18,00 Heimatbuch Band 3 26,00 Vorteilspreis Band 1, 2 und 3 56,00 Die Einkaufsgutscheine im Wert von 10,00, 20,00, und 50,00 sind bei der Raiffeisenbank, im Kaufhaus Irreiter und bei der Fleischerei Amstler erhältlich. BÜRGERMEISTER IGNAZ KNOLL, DIE GEMEINDERÄTE SOWIE DIE GEMEINDEBEDIENSTETEN WÜNSCHEN IHNEN EINE BESINNLICHE WEIHNACHTSZEIT SOWIE EIN GESUNDES UND GUTES NEUES JAHR 2017! 1

2 BUNDESPRÄSIDENTENWAHL WIEDERHOLUNG STICHWAHL 4. DEZEMBER 2016 WAHLERGEBNIS IN WINDHAAG BEI PERG Stimmen Prozent Ing. Norbert Hofer ,49 % Dr. Alexander Van der Bellen ,51% ,00 % Wahlstatistik: Wahlberechtigte: Abgeg. Stimmen (inkl.wahlkarten) : 735 Gültige Stimmen: 703 Ungültige Stimmen: 32 Wahlbeteiligung (ohne Wahlkarten): 64,67 % Wahlbeteiligung (mit Wahlkarten): 67,76 % Wahlbeteiligung (ohne ausgestellter Wahlkarten): 74,62 % Anteil gültige Stimmen: 95,65 % Anteil ungültige Stimmen: 4,35 % VERANSTALTUNGSKALENDER 2017 Der Veranstaltungskalender für das Jahr 2017 wurde bereits vor ein paar Tagen versendet. Wie in den Vorjahren liegt dem Veranstaltungskalender ein Zahlschein (Kulturverein Windhaag Altenburg AT ) für einen freiwilligen Druckkostenbeitrag bei. Der Kulturausschuss bedankt sich sehr herzlich bei den Vereinen für die zur Verfügung gestellten Fotos für den Veranstaltungskalender. JOURNALDIENST GEMEINDEAMT Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Feiertage vom eingerichtet wird. 27. DEZEMBER 2016 BIS EINSCHLIESSLICH 5. JÄNNER 2017 EIN JOURNALDIENST VON UHR Wir bitten um Ihr Verständnis. Ab Montag, 9. Jänner 2017 sind wir wieder zu den gewohnten Amts- und Parteienzeiten für Sie da. Unsere PARTEIENVERKEHRSZEITEN sind: von Montag bis Freitag von bis Uhr und Dienstag von bis Uhr. Wir ersuchen Sie außerhalb der Parteienverkehrszeiten um Terminvereinbarung! 2

3 GEMEINDERATSSITZUNG 15. DEZEMBER 2016 K u n d m a c h u n g gemäß 94 Abs. 6 Oö. Gemeindeordnung 1990 über Beschlüsse des Gemeinderates in der Sitzung am Donnerstag, 15. Dezember Der Gemeinderat hat im Jahr 2016 seine siebte Sitzung abgehalten. Nachstehende Beschlüsse werden öffentlich kundgemacht: 1. Prüfungsausschuss; Der Bericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 12. Dezember 2016 wurde zur Kenntnis genommen. 2. Voranschlag 2017; Im ordentlichen Haushalt stehen den Einnahmen von ,-- Ausgaben in der Höhe von ,-- gegenüber, das bedeutet somit einen Fehlbetrag von ,-- für den die Gemeinde um die Deckung beim Land OÖ. ansuchen wird. Die Vorhaben im außerordentlichen Haushalt weisen einen Überschuss von ,-- auf. 3. Mittelfristiger Finanzierungsplan ; Der Mittelfristige Finanzierungsplan für die Jahre wurde vom Gemeinderat beschlossen. 4. Voranschlag 2017, VFI Windhaag bei Perg & Co KG; Behandlung des Entwurfs und Kenntnisnahme. 5. Mittelfristiger Finanzierungsplan , VFI Windhaag bei Perg & Co KG; Behandlung des Entwurfs und Kenntnisnahme. 6. Kassenkredit 2017; Für die vorübergehende Finanzierung der Ausgaben im ordentlichen Haushalt sieht die Oö. Gemeindeordnung die Aufnahme eines Kassenkredites in der Höhe von 1/4 der Einnahmen vor. Die Aufnahme von ,-- bis zum Jahresende 2016 bei der Raiffeisenbank Perg, Bankstelle Windhaag (Bestbieter Fixzinssatz 0,65%) wurde beschlossen. 7. Steuerhebesätze 2017; Beschluss über die Höhe der Steuerhebesätze für das Finanzjahr Öffentliches Gut, Vermessung Huber Josef u. Christine/Leinhofer Gertrude - Forsthausstraße; Grundsatzbeschluss über die Vermessung. 9. Öffentliches Gut, Vermessung Haunschmid August u. Maria, Eva-Magdalena-Straße; Grundsatzbeschluss über die Vermessung. 10. Öffentliches Gut, Vermessung Priorat/Amstler-Standfest, Klosterstraße; Beschluss der Vermessung. 11. Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 6 Nenning-Karlingberg ; Beschluss eines Baulandsicherungsvertrages. 12. Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 6 Nenning-Karlingberg ; Beschluss nach dem Stellungnahmeverfahren. 13. Winterdienst Gehsteigräumung; Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Perg bezüglich der Gehsteigräumung in den Ortschaften Karlingberg und Forndorf. 14. Allfälliges; 3

4 GEMEINDEEHRUNGEN Im Beisein von Landtagspräsident KommR. Viktor Sigl wurden am 20. November ausgeschiedene Gemeinderäte(innen) für ihre langjährigen Tätigkeiten im Gemeinderat geehrt. Bgm. Ignaz Knoll und Vzbgm. Bettina Bernhart führten gemeinsam mit Landtagspräsident KommR. Viktor Sigl die Ehrungen durch. Insgesamt wurden 6 Präsente, 7 Ehrenurkunden, 4 Goldene Ehrennadeln und 1 Ehrenring überreicht. v.l. Ferdinand Kastner (Ehrenurkunde), Herbert Killinger (Präsent), Georg Kastner (Ehrenurkunde), Marianne Mühlbachler (Ehrenurkunde), Günther Freinschlag (Goldene Ehrennadel), Anna Elisabeth Öhlinger (Goldene Ehrennadel), Herbert Infanger (Ehrenurkunde), Peter Teufel (Goldener Ehrenring), Vzbgm. Bettina Bernhart, Renate Nenning (Ehrenurkunde), Landtagspräsident KommR. Viktor Sigl, Martin Naderer (Goldene Ehrennadel), Markus Burgstaller (Präsent), Burghofer Maria (Ehrenurkunde), Ulrike Baumgartner (Präsent), Bernadette Neulinger (Goldene Ehrennadel), Martina Zuderstorfer (Präsent), Bgm. Ignaz Knoll. (Nicht am Foto: Roland Wenzel (Präsent), Daniel Haderer (Präsent), Josef Hammerschmid (Ehrenurkunde). EHRENNADELN Günther Freinschlag Anna Elisabeth Öhlinger Martin Naderer Bernadette Neulinger 4

5 EHRENRING Teufel Peter BETTINA BERNHART 10 JAHRE ARBEITSKREISLEITERIN GESUNDE GEMEINDE Im Rahmen des Bezirkstreffens der Gesunden Gemeinde in Langenstein am 10. November 2016 wurde unsere Arbeitskreisleiterin, Bettina Bernhart für Ihre 10-jährige Leitung des Arbeitskreises Gesunde Gemeinde Windhaag bei Perg geehrt. V.l.n.r.: Monika Maurhart, Vzbgm. Bettina Bernhart u. Ulrike Salzbacher, BSc. MSc. 5

6 MITARBEITERINNEN IM GEMEINDEAMT Frau Jutta Gusenbauer, Mönchdorf ist seit 11. August 2016 wieder aus Ihrem Karenzurlaub zurück. Frau Martina Kastenhofer (Aschauer), St. Georgen am Walde ist seit 19. Dezember 2016 wieder aus Ihrem Karenzurlaub zurück. Die Beiden werden gemeinsam die Buchhaltungsaufgaben im Gemeindeamt erledigen. Frau Martina Schützeneder, Münzbach wird daher den Gemeindedienst verlassen. Wir wünschen Ihr für die Zukunft das Allerbeste und bedanken uns sehr herzlich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. JUGENDTAXI Die Jugendtaxigutscheine für Jänner bis April 2017 können ab 2. Jänner 2017 im Gemeindeamt Windhaag abgeholt werden. ABHOLUNG MÜLLSÄCKE FÜR 2017 Wir ersuchen alle Haushalte/Personen, die anstatt der Mülltonne Müllsäcke verwenden, diese für das Jahr 2017 ab sofort im Gemeindeamt abzuholen. FERNPENDLERBEIHILFE Für das Pendeljahr 2015 sind bis spätestens 31. Dezember 2016 die Anträge für die Gewährung einer Beihilfe des Landes OÖ für Fernpendlerinnen und Fernpendler, beim Amt der oö. Landesregierung zu stellen. Das Formular können Sie unter: eihilfe.pdf downloaden. BAUVERHANDLUNGSTERMINE Mittwoch, 18. Jänner 2017 Mittwoch, 15. Februar 2017 Telefonische Terminvereinbarungen bei VB Karin Schwaiger unter Tel /

7 VOLKSBEGEHREN GEGEN TTIP/CETA EINTRAGUNGSVERFAHREN Dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für das Volksbegehren Gegen TTIP/CETA wurde stattgegeben. Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. II Nr. 103/2013, festgesetzten Eintragungszeitraum, das ist von Montag, dem 23. Jänner 2017, bis (einschließlich) Montag, dem 30. Jänner 2017, in den Text des Volksbegehren Einsicht nehmen und Ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung Ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (30. Jänner 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte. Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen im Gemeindeamt Windhaag bei Perg, Enzmilnerplatz 3, 4322 Windhaag bei Perg und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 23. Jänner 2017 Dienstag, 24. Jänner 2017 Mittwoch, 25. Jänner 2017 Donnerstag, 26. Jänner 2017 Freitag, 27. Jänner 2017 Samstag, 28. Jänner 2017 Sonntag, 29. Jänner 2017 Montag, 30. Jänner 2017 von 07:00 bis 20:00 Uhr, von 07:00 bis 18:00 Uhr, von 07:00 bis 16:00 Uhr, von 07:00 bis 20:00 Uhr, von 07:00 bis 16:00 Uhr, von 08:00 bis 10:00 Uhr, von 08:00 bis 10:00 Uhr, von 07:00 bis 16:00 Uhr WORKSHOP MAMA/PAPA, DU BIST BLÖD! AGGRESSIONEN, KONFLIKTE, SCHIMPFWÖRTER Warum streiten meine Kinder so viel? Wieso ist mein Kind aggressiv und trotzig? Was geht dabei in meinem Kind vor? Und worin liegt der Reiz von Schimpfwörtern? Wenn Kinder streiten, aggressiv oder trotzig sind, belastet das meist die Nerven der Eltern und der Alltag wird anstrengend. In diesem Workshop erfahren Sie, wie Sie es als Mutter/Vater schaffen, auch schwierige Situationen gut zu meistern und wie Sie Ihr Kind dabei bestmöglich unterstützen können, damit es aus schwierigen Phasen wieder gestärkt hervorgeht und die Beziehung zu Ihrem Kind darunter nicht leidet. Zum Workshop Mama/ Papa du bist blöd laden wir alle Eltern mit Kindern ab ca. 2 Jahren sehr herzlich ein! FREITAG, 26. JÄNNER 2017 UM UHR Kindergarten (Ausspeisungsraum) Kosten Workshop: 4,-- pro Elternteil bzw. Elternpaar Dauer: ca. 3 h Anmeldung: Kindergarten unter Tel /4350 Auf euer Kommen freut sich die Referentin, Mag. Marion Wilscher (dipl. Familienmentorin, Pädagogin) und das Kindergartenteam! 7

8 WASSERZÄHLER - MEHRVERBRAUCH Bei der jährlichen Wasserzählerablesung und der Endabrechnung der Wasser- und Kanalgebühren werden immer wieder Mehrverbräuche, welche auf Rohrbrüche, undichte WC-Anlagen, defekte Boilersicherheitsventile etc. zurückzuführen sind, festgestellt. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, ergeht von der Gemeinde Windhaag folgende Mitteilung an alle Objekteigentümer, in der ein Wasserzähler vorhanden ist: Es wird empfohlen, monatlich den Wasserzählerstand zu kontrollieren. Sollten Sie Abweichungen beim Wasserverbrauch feststellen, bitte sofort Wasserwart Reiter Johann unter Tel. 0664/ verständigen, damit die Ursache der Abweichung festgestellt werden kann. Dieser Mehrverbrauch liegt im Verantwortungsbereich des Objekteigentümers und hätte durch entsprechende Sorgfaltspflicht jederzeit wahrgenommen und beseitigt werden können. Wir ersuchen deshalb Ihre Wasserzähler laufend (1 x im Monat) zu kontrollieren. Weiters müssen die Wasseruhren frei zugänglich sein (keine Verbauung oder Lagerungen vor der Wasseruhr), damit im Anlassfall die Wasseruhr ohne Probleme ausgewechselt werden kann. Eine Tabelle für die laufende Kontrolle wird somit zur Verfügung gestellt: Monat Ablesedatum Stand Verbrauch Jänner Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Bei Unregelmäßigkeiten: Wasserwart Reiter Johann 0664/

9 VERANSTALTUNGSKALENDER WINDHAAG BEI PERG JÄNNER Neujahr Dreikönigsaktion,ab 9:00 Uhr Dreikönigsaktion,ab 9:00 Uhr Dreikönigsaktion,ab 9:00 Uhr Seniorenkegeln, 14:00 Uhr Heilige 3 Könige Happy New Year Tennis, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Tennishalle Perg, UTC Mobile Problemstoffsammlung Seniorenturnen, 15:30 Uhr Monatsübung, 19:30 Uhr, FF Herren A: UTC Windhaag - Unterweißenbach, 16:30 Uhr bis 21:00 Uhr, Arena Bad Zell, UTC JHV, 9:30 Uhr, Hoftaverne Holzer, Bürgerkorpskapelle Seniorenturnen, 15:30 Uhr Seniorenmesse u. Stammtisch Seniorenkegeln, 14:00 Uhr Probenbeginn, 17:15 Uhr, Kindervolkstanzgruppe Herren D: UTC Windhaag - Neumarkt, 16:30 Uhr bis 21:00 Uhr, Arena Bad Zell, UTC Sockenball, 20:00 Uhr, Turnsaal, Elternverein Seniorenturnen, 15:30 Uhr Müllabfuhr Seniorenturnen, 15:30 Uhr Ihr Bürgermeister MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WINDHAAG BEI PERG Enzmilnerplatz 3 Tel.: 07264/ Windhaag bei Perg Fax.: 07264/ gemeinde@windhaag-perg.at Homepage: FÜR DEN INHALT: LAYOUT: PARTEIENVERKEHR: Bgm. Ignaz Knoll u. Al. Georg Dolzer Karin Schwaiger Montag bis Freitag von 8.00 bis sowie Dienstag von bis Uhr. Außerhalb der Parteienverkehrszeiten ersuchen wir Sie um telefonische Terminvereinbarung. TERMINÄNDERUNG Der Kochkurs Milchprodukte für den Hausgebrauch wird von 17. Jänner 2017 auf 7. Februar 2017, 19:00 Uhr, BBK, Bäuerinnen verschoben. 9

10 ÖFFNUNGSZEITEN WÄHREND DER FEIERTAGE Am Samstag, den 24. Dezember sowie am Samstag, den 31. Dezember 2016 haben alle fünf Altstoffsammelzentren (Perg, Pabneukirchen, Grein, Schwertberg und St. Georgen) geschlossen. Zur Information die Öffnungszeiten des ASZ Perg: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Samstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr STELLENAUSSCHREIBUNG LEADER REGION PERG-STRUDENGAU Karenzvertretung mit einem Beschäftigungsausmaß von 38,5 Wochenstunden zur Besetzung ab 01. März 2017 Die Aufgaben: Backoffice / Erstellung von Einladungen, Protokollen, usw. / Terminmanagement / Internetdatenwartung (CMS) / Antragsabwicklung / Öffentlichkeitsarbeit / Kontakt zu Förderstellen Das Anforderungsprofil: sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office, Internet) / einschlägige Berufserfahrung ist erwünscht / Kenntnisse und nachvollziehbarer Bezug zur Region / Kenntnisse in Projektmanagement, Förderwesen und Öffentlichkeitsarbeit / Eigenverantwortliches, ergebnis- und prozessorientiertes Arbeiten / Zuverlässigkeit, Engagement und Kreativität / Führerschein B / Bei männlichen Bewerbern: abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 08. Jänner 2017 an die LAG Perg-Strudengau, z.h. Obmann NR Bgm. Nikolaus Prinz, 4391 Waldhausen, Schlossberg 1/12, info@pergstrudengau.at, ZIVILSCHUTZ - SELBSTSCHUTZTIPPS BRANDSCHUTZ ZU WEIHNACHTEN Flackernde Kerzen und Lichter verbreiten zur Weihnachtszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Doch alle Jahre wieder steigen in der Advent- und Weihnachtszeit die Brandfälle sprunghaft an. Meistens sind Leichtsinn und Unachtsamkeit die Gründe für die Wohnungsbrände. Vorsichtsmaßnahmen beachten: Wählen Sie für den Baum einen möglichst kippsicheren Standort, der sich weder neben Wärmequellen (Öfen, Heizkörper, etc.) noch in unmittelbarer Nähe von Vorhängen befindet Achten Sie darauf, dass Zweige und Dekorationsmaterial einen möglichst großen Abstand zu den Kerzen aufweisen Entzünden Sie die Kerzen Ihres Christbaumes von oben nach unten und löschen Sie diese von unten nach oben. Lassen Sie die Kerzen nie ganz herunterbrennen Vorsicht mit Wunderkerzen - akute Gefahr durch glühend abspritzenden Funken Beaufsichtigen Sie Kinder, wenn sie in der Nähe des Christbaumes spielen Halten Sie geeignete Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher, Löschdecke) immer bereit Kerzen Christbäumen müssen ausgewechselt werden, bevor sie zu tief niederbrennen und schon das umliegende Gehölz erreichen Häufige Brandauslöser sind vergessene Kerzen! Lassen Sie offenes Feuer und Licht nie ohne Aufsicht Kerzen sollen immer in Haltern mit Auffangschalen aus nichtbrennbarem Material verwendet werden Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Gefahren bei Kerzen und Feuer, üben Sie zudem mit Ihnen den Ernstfall Sollte es zu einem Brand kommen, bewahren Sie Ruhe und alarmieren Sie unverzüglich die Feuerwehr unter der Notrufnummer

11 SILVESTERKNALLEREI Der Jahreswechsel naht und damit auch wieder die Zeit der Feuerwerkskörper. Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkohol, die verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörpern an Kinder, fehlerhafte Feuerwerkskörper, Witterungseinflüsse, selbst produzierte Knallkörper, illegale Böller sowie Vandalismus mit Feuerwerkskörpern führen aber jährlich zu zahlreichen Unfällen mit Personen- und Sachschäden. Sicherheitshinweise unbedingt beachten: Feuerwerkskörper dürfen nicht in die Hände von Kindern gelangen, halten Sie sie auch von alkoholisierten Menschen fern Feuerwerks-, Knall- und Sprengkörper nicht selbst herstellen Diese grundsätzlich nur nach Gebrauchsanweisung und nur im Freien verwenden Witterungs- und Umgebungsbedingungen beachten (Windverhältnisse, nahe gelegene Gebäude, Brennbarkeit der Umgebung) Abschuss nur aus fest verankerten Röhren (niemals aus der Hand) Auch nicht vom Balkon zünden oder herunterwerfen Feuerwerkskörper nicht zusammenbündeln oder gemeinsam anzünden Zuseher sollten genügend Sicherheitsabstand einhalten Beachten Sie die Ruhezone vor Spitälern und Pflegeheimen Nach dem Anzünden: Sicherheitsabstand einnehmen Blindgänger frühestens nach zehn Minuten wieder angreifen und entsorgen, keine weiteren Zündversuche, nie daran basteln Besser: Mit Wasser übergießen, um eine unkontrollierte Nachzündung zu vermeiden Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einer Verletzung gekommen sein, kühlen Sie die Verbrennung mit kaltem Wasser oder Schnee, suchen Sie notfalls einen Arzt auf Verstöße gegen das Pyrotechnik-Gesetz werden mit hohen Geldstrafen geahndet! ÖSTERREICH - PYROTECHNIKGESETZ 2010 FEUERWERK IM ORTSGEBIET Da im Gemeindeamt immer wieder Beschwerden betreffend des Abbrennens von Feuerwerkskörpern der Klasse F2 eingehen, darf anlassbezogen auf folgendes hingewiesen werden: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im Ortsgebiet grundsächlich verboten. Für Körper der Klasse F2 kann der Bürgermeister jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Wie gelangt man nun zu dieser Ausnahmegenehmigung? Schriftliche Anzeige im Gemeindeamt mindestens 5 Werktage vor Abbrennen des Feuerwerkes. Schriftlicher Nachweis über das Einverständnis der Grundeigentümer (WICHTIG: Parz. Nr. angeben) Nachweis über Information an die betroffenen Nachbarn bzw. Anrainer. Empfohlen wird der Abschluss einer adäquaten Versicherung. Nach Vorlage der genannten Unterlagen ergeht eine schriftliche Erledigung durch den Bürgermeister an den Anzeigenden sowie an die Polizeiinspektion Perg. Klasse F2: Kleinfeuerwerk: Die Gebrauchsanweisung muss auf dem Gegenstand in deutscher Sprache ersichtlich sein. Die Altersbeschränkung muss ersichtlich sein. Die Klassenzugehörigkeit (F2) muss ersichtlich sein. Batterien dürfen nicht mehr als 500g NEM, beim Einsatz von Fontänen nicht mehr als 600g NEM besitzen. Die SU Windhaag bei Perg ersucht, dass keine Feuerwerkskörper bzw. Feuerwerkbatterien vom Sportplatzgelände abgefeuert werden, da dies in den Vorjahren einen enormen Zeitaufwand zur Säuberung des Sportplatzes in Anspruch genommen hat. 11

12 ÖAAB SCHITAG 27. DEZEMBER

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