SchiedsamtsZeitung 77. Jahrgang 2006, Heft 09 Online-Archiv Seite Organ des BDS

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1 Rund um die Hecke und praktische Anregungen für die Verhandlung Von Dir.AG Anette Rodehüser, Castrop-Rauxel Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Einladung zur heutigen Mitgliederversammlung. Ich bin gerne Ihrer Bitte nachgekommen, einen kleinen Beitrag für das Gelingen der Veranstaltung zu leisten. Hierfür habe ich mir den Bereich des Nachbarrechts ausgesucht; weil derartige Streitigkeiten in Ihrer Tätigkeit als Schiedsperson einen nicht unerheblichen Stellenwert haben. So hat der Anteil der Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten an der Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre 2004 in NRW mit Verfahren das der Strafsachen mit Verfahren deutlich überwogen. Auch aus meiner Sicht als Zivilrichterin kommt der Schlichtungstätigkeit im Bereich der Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ein hoher Rede vor der BzVgg. Dortmund. Stellenwert zu. Nach dem nunmehr zumindest bis zum geltenden Güte- und Schlichtungsstellengesetz NRW ist vor Erhebung der Klage zwingend der Versuch einer gütlichen Einigung erforderlich, wenn es sich um eine Streitigkeit über Ansprüche der im Nachbarrechtsgesetz NRW geregelten Nachbarrechte oder Einwirkungen nach 906 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe), 910 BGB (Überwuchs), 911 BGB (Hinüberfall) oder nach 923 BGB (Grenzbaum) handelt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom (BGH in MW 2005, S ) kann der Schlichtungsversuch auch während eines laufenden Zivilverfahrens nicht mehr nachgeholt werden, muss also vor dem Prozess erfolgen. Ohne vorangegangenen Schlichtungsversuch wird die Klage als unzulässig abgewiesen. Das bedeutet für den Zivilprozess, dass die Erfolglosigkeitsbescheinigung von der/dem Kläger/in oder den Klägern in der Regel vorzulegen ist. Den Schiedspersonen kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu. An dieser Stelle eine Bitte von mir als Zivilrichterin: Achten Sie bitte auf das ordnungsgemäße Ausfüllen der Bescheinigung; nehmen Sie alle Nachdruck und Vervielfältigung Seite 1/7

2 Antragsteller und alle Antragsgegner, auch diejenigen, die vertreten werden, auf. Falsch wäre es, etwa nur einen der beiden beteiligten Ehegatten oder nur die tatsächlich Erschienenen, nicht aber etwa die Vertretenen aufzuführen. Führen Sie auch den Gegenstand des Streits genau auf. Das Nachbarrecht ist vielfältig und stellt Sie in Ihrer Schlichtungstätigkeit vor die unterschiedlichsten Situationen. Ich möchte einen kurzen schlaglichtartigen Einblick in mögliche Streitpunkte am Beispiel einer Hecke vornehmen und anschließend kurze Ausführungen dazu machen, was Sie bei der Schlichtungsverhandlung aus juristischer Sicht beachten sollten. 1. Was ist eigentlich eine Hecke Das Nachbarrechtsgesetz definiert den Begriff der Hecke nicht. Hecken bestehen aus Bäumen oder Sträuchern, die in einer längeren schmalen Reihe wachsen (Unterschied zu Gebüschen und sonstigen Gehölzbeständen). Unerheblich ist, aus welchen Pflanzen sie besteht. Auch Pappeln oder Obstgehölze können eine Hecke darstellen. Erforderlich ist, dass durch Beschneiden ein Dichtschluss sowie eine Seiten- und Höhenbegrenzung erzielt wird. Pflanzen und Sträucher, die nicht beschnitten werden, sind grundsätzlich keine Hecken und müssen, wenn es sich z. B. um Fichten handelt, den hierfür geltenden Abstand einhalten. 2. Das Pflanzen der Hecke Nach 42 Nachbarrechtsgesetz NRW sind mit Hecken grundsätzlich bei einer Höhe von bis zu 2 Meter 0,50 Meter, bei einer Höhe von über 2,00 Meter 1,00 Meter Abstand von der Grenze einzuhalten. Doppelte Abstände gelten gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich, gärtnerisch oder durch Weinbau genutzt werden. Der Abstand ist von der dem Nachbargrundstück zugewandten Seitenfläche der Hecke zu messen. Nach 45 Nachbarrechtsgesetz gibt es Ausnahmen für die Abstandsvorschriften. So müssen beispielsweise Anpflanzungen, die hinter einer geschlossenen Einfriedigung stehen und diese nicht überragen, keine Abstände einhalten, weil von ihnen keine oder nur geringe Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Abweichende mündliche oder schriftliche Vereinbarungen der Nachbarn zu dem vorgeschrieben Grenzabstand sind zulässig. Es können größere oder kleinere Nachdruck und Vervielfältigung Seite 2/7

3 Abstände durch Vertrag festgelegt werden. Eine derartige Vereinbarung bindet aber nicht den Rechtsnachfolger eines der Beteiligten, also den Erben oder denjenigen, an den das Grundstück verkauft oder verschenkt wird. Wenn die Hecke gepflanzt wird, lässt sich die Höhe ohne weiteres bestimmen. Sie wird gemessen von der Stelle, an der die Hecke aus dem Boden tritt. Was ist aber, wenn die Hecke in der Regel unermüdlich nach oben und zu den Seiten wächst? Dazu später. Kein Abstand braucht eingehalten zu werden, wenn die Hecke eine Einfriedung darstellt und auf der Grenze errichtet wird. Schreibt die Ortssatzung andere Abstände für Hecken vor, haben diese Vorrang vor 42 Nachbarrechtsgesetz NRW. Wenn der Abstand für Hecken bereits beim Pflanzen nicht eingehalten wurde, kann der Nachbar nach 1004 BGB Beseitigung verlangen. Eine konkrete Beeinträchtigung des Nachbarn ist hierfür nicht erforderlich. Dieser Anspruch ist binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen geltend zu machen, andernfalls ist der Beseitigungsanspruch kraft Gesetzes nach 47 NachbarrechtsG ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit dem Anpflanzen und endet mit Einreichung der Klage; eine mündliche oder schriftliche Aufforderung unterbricht die Frist nicht. 3. Wie hoch darf eine Hecke wachsen? 3, 4 oder 5 Meter oder unendlich? Die maximale Höhe einer Hecke ist vom Gesetz nicht geregelt. Eine Hecke darf aber nicht beliebig hoch gezogen werden. Dies folgt schon daraus, dass sie in ihrem Grenzabstand gegenüber Bäumen erheblich privilegiert ist. Bei Bäumen ist, wenn es sich um einen stark wachsenden Baum (z. B. eine Linde oder Platane) handelt, ein Abstand von 4 Metern, bei anderen Bäumen von 2 Metern, jeweils gemessen von der Stammmitte aus, einzuhalten. Demgegenüber gilt bei einer Hecke, obwohl von einer dichtwachsenden wandartigen Formation erheblich größere Beeinträchtigungen ausgehen als von einzelnen Bäumen, der genannte Abstand von 1 Meter bzw. 50 Zentimeter. Eine Beschränkung auf eine Höhe von maximal 3 Meter erscheint angezeigt. Dies ist aber möglicherweise - je nach den örtlichen Verhältnissen - noch zu hoch. Zur Nachdruck und Vervielfältigung Seite 3/7

4 Begründung einer geringeren Höhe kann dann das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis herangezogen werden. 4. Was passiert, wenn erst aufgrund des Wachstums der Hecke der zulässige Grenzabstand überschritten wird? Wenn die zunächst weniger als 2 Meter hohe Hecke mit einem Abstand von 50 cm zur Grenze gepflanzt wurde und nunmehr auf mehr als 2 Meter hoch gewachsen ist, liegt bei Überschreiten der 2-Meter-Grenze ein rechtswidriger Zustand vor. Dann (und erst dann) muss die Hecke zurückgeschnitten oder aber auf einen Abstand von einem Meter versetzt oder aber beseitigt werden. Die Entscheidung, wie der rechtswidrige Zustand beseitigt wird, obliegt dem Nachbarn, der die Hecke gepflanzt hat, nicht dem Beeinträchtigten. Nach 64 Landschaftsgesetz NRW ist es in der Zeit vom 01. März bis 30. Sept. verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Unberührt bleiben aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Da die vorgeschriebenen Abstände in der Regel ausreichend sind, um ein Beschneiden der Hecke auch an der Seite zum Nachbargrundstück zu ermöglichen, dürfte ein Anspruch auf Betreten des Nachbargrundstücks zum Zwecke des Heckeschneidens nicht gegeben sein. 5. Was passiert, wenn die Hecke beim Anpflanzen den zulässigen Abstand eingehalten hat und erst nach mehr als sechs Jahren eine Höhe von 2 Metern erstmals überschreitet? Die Ausschlussfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, in dem der von dem Gesetz vorgeschriebene Abstand infolge des Wachstums der Anpflanzung nicht mehr gewahrt ist. Wird die Hecke zurückgeschnitten und überschreitet sie die Höhe erneut, beginnt eine neue Ausschlussfrist. Wenn die Hecke aber auf weniger als das zulässige Maß zurückgeschnitten wird, läuft die Ausschlussfrist ohne Unterbrechung weiter. Wird die ganze Hecke entfernt und eine neue gepflanzt, darf sich der Nachbar nicht auf den bisherigen unterschrittenen Abstand berufen. Mit der neuen Hecke muss er den vorgeschriebenen Abstand einhalten. 6. Ist der Eigentümer rechtlos, wenn die 6 Jahre endgültig vorbei sind? Nein; es verbleiben Ansprüche nach 910 BGB (Überhang), das heißt, der Eigentümer darf Wurzeln eines Nachdruck und Vervielfältigung Seite 4/7

5 Baumes oder Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn dem Besitzer des Nachbargrundstücks erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt wurde. Weiter steht dem Eigentümer gegen den Nachbarn ein Anspruch nach 1004 BGB zu, dass dieser selbst den Überhang beseitigen muss. In allen Fällen muss der Nachbar aber in der Benutzung seines Grundstücks durch den Überhang mehr als unerheblich beeinträchtigt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Zweige in eine Einfahrt ragen oder Wurzeln die Vegetation des eigenen Grundstücks stören. II. Abschließend noch ein paar Bemerkungen, was Sie aus juristischer Sicht bei den Schlichtungsverhandlungen beachten sollten: Wer sind die Parteien Ihres Schlichtungsverfahrens? Bitte legen Sie äußersten Wert auf die Feststellung, wer eigentlich die Parteien des Verfahrens sind. Unklarheiten ergeben sich oft in den Fällen, in denen auf einer oder beiden Seiten Ehegatten oder nicht verheiratete Paare beteiligt sind. So werden beispielsweise Anträge in der»wir«-form geschrieben, aber nur von einer Person unterschrieben. Das führt zu Problemen in zweierlei Hinsicht: Es ist unklar, ob ein Ehegatte oder beide den Antrag stellen wollen. Dies muss durch Nachfrage geklärt werden. Außerdem gibt es keine gesetzliche Vollmacht, die den einen Ehegatten berechtigt, Rechtsgeschäfte jeglicher Art für den anderen mit zu besorgen BGB, wonach ein Ehegatte berechtigt ist, Rechtsgeschäfte auch mit Wirkung für den anderen Ehegatten zu besorgen, bezieht sich nur auf Geschäfte zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs der Familie, also beispielsweise Haushaltsgeschäfte wie der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung und Hausrat. Das bedeutet, dass der Ehegatte, der in der Schlichtungsverhandlung den anderen Ehegatten vertritt, nach 22 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz NRW eine schriftliche Vollmacht vorlegen muss, die als Anlage zum Protokoll zu nehmen ist. Das Einhalten der Formerfordernisse ist besonders wichtig, wenn Sie einen Vergleich protokolliert haben. Bedenken Sie bitte, dass dieser Vergleich, wenn er durch das Nachdruck und Vervielfältigung Seite 5/7

6 Amtsgericht für vollstreckbar erklärt worden ist, einen Titel darstellt, aus dem -wie z. B. bei einem Urteil - die Zwangsvollstreckung erfolgen kann. Deshalb muss für alle klar sein, wer Beteiligter des Verfahrens ist. Genau so wichtig ist, die übrigen Voraussetzungen in formeller Hinsicht einzuhalten, nämlich das nach 26 Schiedsamtsgesetz NRW erstellte Protokoll den Parteien vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen, von ihnen genehmigen zu lassen, dies im Protokoll zu vermerken und das Protokoll von den Parteien unterschreiben zu lassen und selbst zu unterschreiben. Weiterhin ist wichtig, dass der Inhalt des Vergleichs hinreichend bestimmt ist. Der Vergleich muss so formuliert sein, dass auch ein unbeteiligter Dritter nur bei Lesen des Vergleichstextes sofort weiß, was zu tun ist. Wenn der Inhalt zum Beispiel lautet:»die Hecke soll so niedrig geschnitten werden, dass sie niemanden mehr stört«wissen im besten Fall die Beteiligten, was Inhalt des Vergleichs sein soll, aber niemand sonst. Besser wäre es beispielsweise zu formulieren: Der Antragsgegner verpflichtet sich, die an der gemeinsamen Grenze der Grundstücke Musterstrasse 2 und 4 im Gartenbereich gepflanzte Buchenhecke bis zum Ende des Jahres 2006 auf eine Höhe von 1,80 Meter zurückzuschneiden und dafür zu sorgen, dass sie eine Höhe von 2,00 Meter nicht überschreitet. Wer sollten die Parteien des Schlichtungsverfahrens zweckmäßigerweise sein? Ansprüche nach dem Nachbarrecht, die gern. 50 Nachbarrechtsgesetz NRW nach 1004 BGB geltend gemacht werden, können durch den Eigentümer, den Miteigentümer, Erbbauberechtigten, Nießbraucher, Wohnungseigentümer und Inhaber einer Grunddienstbarkeit geltend gemacht werden. Anspruchsgegner ist der Störer, das heißt derjenige, der auf das Eigentum des anderen unmittelbar oder mittelbar einwirkt. Das ist zunächst der Eigentümer. Wenn das Grundstück im Miteigentum steht, müssen grundsätzlich alle Miteigentümer auf Beseitigung verklagt werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich einzelne Miteigentümer schon zur Beseitigung verpflichtet haben. Deshalb ist es sinnvoll, auch schon im Schlichtungsverfahren darauf zu achten bzw. hinzuwirken, dass sich das Verfahren gegen alle Miteigentümer des Grundstücks richtet. Weiterhin haftet derjenige, der den Zu- Nachdruck und Vervielfältigung Seite 6/7

7 stand wirklich veranlasst hat, zum Beispiel der Mieter des Nachbargrundstücks. Dieser kann gemeinsam mit dem Eigentümer in Anspruch genommen werden. Damit will ich meine Ausführungen beenden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass ich Ihnen ein paar Anregungen für Ihre Arbeit mitgeben konnte. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 7/7

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