Studienordnung. beschlossen vom Fachbereichsrat Theologie am 30. November 2005 Änderungen am 17. Januar 2007

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1 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Religionspädagogik im Fachbereich Theologie an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Catholic University of Applied Sciences beschlossen vom Fachbereichsrat Theologie am 30. November 2005 Änderungen am 17. Januar 2007 bestätigt vom Senat der KatHO NRW am 12. Dezember 2005 Änderungen am 04. Juni 2007 genehmigt vom Verwaltungsrat der KFH ggmbh am 11. März 2006 Änderungen am 09. Juni 2007 in Kraft gesetzt durch den Erzbischof Becker von Paderborn am 05. Oktober 2006 Änderungen am 12. Juni 2007 Erstreckung der staatlichen Anerkennung durch das MIWFT NRW am 15. Februar 2007

2 i.d.f. v. 01. September 2008 Seite 2 Inhalt 1 Geltungsbereich 3 2 Voraussetzungen zum Studium 3 3 Studienbeginn 3 4 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienmodule 3 5 Ziele des Studiums 3 6 Aufbau des Studiums 4 7 Inhalte des Studiums 6 8 Credits 7 9 Anforderungen des Studiums 8 10 Lehrveranstaltungen 9 11 Praxisphasen 9 12 Bachelor-Prüfung 10

3 i.d.f. v. 01. September 2008 Seite 3 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Studiengang Religionspädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts des Fachbereichs Theologie der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom Inhalt und Aufbau des Studiengangs Religionspädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts. 2 Voraussetzungen zum Studium (1) Im Fachbereich Theologie gelten folgende Zugangsvoraussetzungen: - Zeugnis der Fachhochschulreife einer FOS für Sozialpädagogik / Sozialarbeit oder - Zeugnis der Fachhochschulreife einer FOS anderen Typs oder - Zeugnis der Fachhochschulreife der NichtschülerInnen-Prüfung (nähere Auskunft erteilt das zuständige Regierungspräsidium) oder - Abschlusszeugnis einer deutschen öffentlichen oder gleichgestellten zweijährigen höheren Handelsschule in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum oder - ein sonstiger vom Land Nordrhein-Westfalen als Fachhochschulreife anerkannter Abschluss oder - Zeugnis der Versetzung nach Klasse 13 oder - Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) (2) Studienbewerber/Studienbewerberinnen, die die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf andere Weise als durch ein Studium erworben haben, sind nach dem Ergebnis einer Einstufungsprüfung aufgrund von 49 Abs. 11 HG berechtigt, das Studium in einem dem Ergebnis entsprechenden Abschnitt des Studiengangs aufzunehmen, soweit nicht Regelungen über die Vergabe von Studienplätzen entgegenstehen. Das Nähere über Art, Form und Umfang der Einstufungsprüfung regelt die Hochschule durch eine Einstufungsprüfungsordnung. 3 Studienbeginn (1) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 4 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienmodule (1) Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluss der Bachelor-Prüfung beträgt drei Studienjahre. Ein Studienjahr besteht aus zwei Semestern. (2) Das Studium umfasst insgesamt 126 Semesterwochenstunden (SWS). Während des Studiums sind zwei Praxisphasen gemäß den Bestimmungen der Praxisordnung zu absolvieren: ein Orientierungspraktikum nach dem 1. Semester im Umfang von 20 Praxistagen, ein Gemeinde- und schulpraktisches Studium nach dem 3. Semester im Umfang von 24 Praxistagen. (3) Die Vermittlung der Lehrinhalte findet in Studienmodulen statt. Der Studiengang enthält acht Basismodule (1. Studienjahr), vierzehn Vertiefungsmodule (2. und 3. Studienjahr) und zwei Praxismodule 5 Ziele des Studiums

4 i.d.f. v. 01. September 2008 Seite 4 (1) Der Bachelor-Studiengang Religionspädagogik ist ein Studiengang des Fachbereichs Theologie der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen. Ziel des Studiengangs ist die Vermittlung einer praxisbezogenen wissenschaftlichen Ausbildung zur Tätigkeit im pastoralen Dienst und im schulischen Religionsunterricht. Ausbildungsziel ist die Befähigung zur beruflichen Tätigkeit einer Gemeindereferentin bzw. eines Gemeindereferenten im pastoralen Dienst und im schulischen Religionsunterricht aufgrund des kirchlichen Auftrags. Pastoraler Dienst und Erteilung von Religionsunterricht sind integrative Bestandteile der Berufstätigkeit. (2) Zu den Gegenständen des Studiums zählen die im "Rahmenstatut für Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland" vom 10. März 1987 sowie in der "Rahmenordnung für die Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung von Gemeindereferenten/Gemeindereferentinnen" vom 10. März 1987 festgelegten Inhalte sowie jene Inhalte, die in den Kirchlichen Anforderungen an die Studiengänge für das Lehramt in Katholischer Religion sowie an die Magister- und BA-/MA-Studiengänge mit Katholischer Religion als Haupt- oder Nebenfach vom 25. September 2003 umschrieben sind. Unbeschadet der in Anlehnung an das geltende Rahmenstatut und die geltende Rahmenordnung für die Gemeindereferentinnen beschriebenen Studienanforderungen ist der Fachbereich Theologie in seinem Studienangebot bemüht, sich abzeichnenden Veränderungen sowie unterschiedlichen Gepflogenheiten verschiedener (Erz-) Bistümer hinsichtlich des Einsatzes von Gemeindereferentinnen Rechnung zu tragen, um den Studierenden die erforderlichen neuen bzw. anderen Qualifikationen und Kompetenzen zu vermitteln, selbst wenn solche Veränderungen noch nicht in entsprechenden Statuten oder Ordnungen geregelt sind. (3) Das Studium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in humanwissenschaftlichen Fächern (Psychologie, Erziehungswissenschaft, Soziologie, Medienpädagogik), Philosophie, Biblischer Theologie, Historischer Theologie, Systematischer Theologie, Praktischer Theologie sowie Methoden beruflichen Handelns. Die Studierenden sollen die selbstständige Aneignung und kritische Beurteilung geisteswissenschaftlicher Theorien und Methoden lernen und zu eigenverantwortlicher Arbeit auf theoretischem und praktischem Gebiet befähigt werden. Die Förderung der Urteils-, Ausdrucks-, Kommunikationsund Teamfähigkeit sowie spiritueller Kompetenzen sind wesentliche Ziele des Studiengangs. Zum Studium gehören Praxisphasen und berufspraktische Veranstaltungen, in denen die Studierenden ihre im Studium erworbenen Fachkenntnisse und Qualifikationen in unterschiedlichen Handlungsfeldern erproben und entwickeln können. 6 Aufbau des Studiums vgl. Graphik S. 5

5 6. Sem. 5. Sem. 4. Sem. 3. Sem. 2. Sem. 1. Sem. V M8 Religion lernen und lehren: Schulische Religionspädagogik (incl. Studienprojekt schulischer RU) V M1 Jesus Christus bekennen: Christologie (biblisch, historisch, systematisch) B M2 Die Bibel verstehen: B M1 Einführung Studium B M4 Lebenswelten wahrnehmen: Einleitungswissenschaften AT/NT V M9 Gemeinschaftlich nachfolgen - Kirche sein: Ekklesiologie (biblisch, historisch, systematisch) V M2 Gott erfahren das Leben feiern: Sakramententheologie B M3 Seine Wurzeln kennen: Einführung in die Theologie aus systematischer und historischer Perspektive V M10 Grundlagen pastoralen Handelns. Vertiefungsmodul (incl. Studienprojekt Pastoral) V M3 Grundfragen der Sozialethik Felder der Humanwissenschaften V M11 Umgang mit Krankheit und Leid (biblisch, praktisch.- theologisch) V M 12 Angewandte Ethik: Ausgewählte Felder GSPS V M13 Gemeinde- und schulpraktisches Studium V M4 Sich in Systemen bewegen: Pastoralsoziologie/ Pastoralpsychologie B M5 Der handelnde Mensch in der Welt: Einführung in Philosophie und Theologische Ethik B M6 Wahrnehmen, beurteilen und pastoral handeln: Einführung in pastoraltheologisches Denken Dem Glauben Ausdruck geben: Spirituelle Theologie B M7 Rp denken und handeln V M5 Religion lernen und lehren: (biblisch, systematisch) Religionsdidaktik Bachelor-Thesis V M14 Zukunft hoffen und gestalten: Eschatologie V M7 Diakonisches Handeln der Kirche Exemplarische Felder V M6 Menschen begleiten: Konzepte und Handlungsfelder der Pastoral Orientierungs- Praktikum Gemeinde und Schule Einführung in die Religionspädagogik B M8 Grundlagen pastoralen Handelns. Basismodul credits Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Religionspädagogik vom 05. Juli 2007 i.d.f. v. 01.September 2008 Seite 5

6 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Religiospädagogik vom 05. Juli 2007 i.d.f. v. 01. September 2008 Seite 6 7 Inhalte des Studiums (1) Die Inhalte der Module werden von folgendem Fächerkanon bestimmt: - Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten - Erziehungswissenschaften - Medienpädagogik - Psychologie - Soziologie - Recht - Philosophie - Biblische Theologie: Einleitungswissenschaften; Exegese Altes Testament; Exegese Neues Testament - Historische Theologie: Kirchengeschichte des Altertums, christliche Archäologie und Patrologie; Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit - Systematische Theologie: Fundamentaltheologie; Dogmatik; Theologische Ethik) Moral-theologie und Sozialethik) - Praktische Theologie: Pastoraltheologie und Theologie der Verkündigung; Religionspädagogik; Gemeindekatechese; Liturgiewissenschaft; Kirchenrecht - Methoden beruflichen Handelns - Praxis und Praxisberatung. (2) In den Basismodulen wird fächerbezogenes Grundlagenwissen gelehrt. Das erste Studienjahr vermittelt somit grundlegende Kenntnisse in den für die berufliche Praxis relevanten humanwissenschaftlichen und theologischen Fächern sowie der Philosophie. Es erfolgt eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Des Weiteren werden Methoden und Techniken beruflichen Handelns eingeübt. Die Vertiefungsmodule umfassen thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen und sind interdisziplinär angelegt. Sie dienen der Vernetzung von Praxis und Theorie sowie der Vernetzung der einzelnen theologischen Disziplinen. Die theologischen Fächer erfahren eine Vertiefung und Erweiterung. In den Praxismodulen werden wissenschaftliche und berufliche Schlüsselkompetenzen gefördert und die im Studium erworbenen Kenntnisse in unterschiedlichen Berufsfeldern praktisch erprobt und weiterentwickelt. Studienbereich / Modulkürzel Einführung in das Studium - Orientierungsphase B M1 Die Studierenden / Absolventinnen strukturieren und organisieren Lernprozesse. Bezugswissenschaftliche Grundlegung und Vertiefung - theologisch - philosophisch B M2 B M3 B M5 B M6 B M7 V M1 V M2 Inhalte - Studieren lernen - Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten - Einführung in die biblischen, systematisch- und praktisch-theologischen Fächer (Basis) - Einführung in die Philosophie (Basis) - Gotteslehre (Basis) - Christologie (biblisch, systematisch, praktischtheologisch - Sakramententheologie (interdisziplinär - Grundfragen der Sozialethik (interdisziplinär / Vertiefung) - Ekklesiologie (biblisch, systematisch, praktischtheologisch - Spirituelle Theologie (biblisch, systematisch, praktisch-theologisch Berufliche Handlungskompetenzen Die Absolventinnen üben ihre Profession wissenschaftlich fundiert und reflektiert aus.

7 i.d.f. v. 01. September 2008 Seite 7 V M3 V M9 V M13 V M14 Alltagsbezug, Lebenslagen und Lebensweltorientierung B M4 V M4 V M7 V M 11 V M12 - Eschatologie (biblisch, systematisch, praktischtheologisch - Einführung in humanwissenschaftliche Felder (Basis) - Pastoralsoziologie / Pastoralpsychologie (interdisziplinär - Diakonisches Handeln der Kirche (interdisziplinär - Umgang mit Krankheit und Leid (interdisziplinär / Vertiefung) - Angewandte Ethik (interdisziplinär Die Absolventinnen üben ihre Profession in Zuwendung zu den Menschen aus; sie geben ihnen in ihren unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Situationen und Lebenslagen Hilfen zu einem Leben aus dem Evangelium. Handeln in Institution(en) und Organisationen B M8 V M6 V M7 V M8 OPGS GSPS - Grundlagen pastoralen Handelns (Basis) - Konzepte und Handlungsfelder der Pastoral (interdisziplinär - Diakonisches Handeln der Kirche (interdisziplinär - Schulische Religionspädagogik (interdisziplinär / Vertiefung) - Orientierungs-Praktikum Gemeinde und Schule - Gemeinde- und schulpraktisches Studium Die Absolventinnen regen, in Zusammenarbeit mit anderen hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Menschen zur Nachfolge Jesu an; sie fördern die Bildung von Gruppen und Zellen sowie die ehrenamtliche Mitarbeit in der Gemeinde. Sie können sich in kirchlichen und gesellschaftlichen Strukturen angemessen bewegen und beteiligen sich aus christlicher Perspektive an deren Mitgestaltung. Professionelles Handeln in Pastoral und Religionspädagogik B M8 V M10 V M5 V M7 V M8 V M10 - Grundlagen pastoralen Handelns (Basis und Vertiefung) - Religionsdidaktik - Handlungsfelder der Pastoral (interdisziplinär / Vertiefung) - Diakonisches Handeln der Kirche (interdisziplinär - Studienprojekt Schulischer Religionsunterricht - Studienprojekt Pastoral Die Absolventinnen unterstützen aufgrund ihrer Studien und ihrer pastoralen Befähigung, im Hören auf den Anruf Jesu Christi und in Hinwendung zu den Menschen das kirchliche Amt in der Verkündigung, der Liturgie und der Diakonie. Sie erfüllen ihnen übertragene Aufgaben eigenständig. Sie erteilen zeitgemäßen didaktischmethodischen Anforderungen entsprechenden Religionsunterricht. 8 Credits (1) Die im Studium erbrachten Studienleistungen werden in einem Punktesystem mit credits gewichtet. Credits entsprechen dem für die Studienleistung erforderlichen durchschnittlichen Arbeitsaufwand. Ein credit entspricht einem creditpoint nach ECTS (European Course Transfer System). (2) Das Studium ist abgeschlossen, wenn alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht und insgesamt 180 credits erreicht worden sind. Die Summe setzt sich zusammen aus Studienleistungen im Umfang von 54 credits in den Basismodulen, 104 credits in den Vertiefungsmodulen sowie 14 credits in den Praxismodulen. Die Bachelor-Thesis wird mit weiteren 8 credits bewertet. (3) Die einzelnen Studienleistungen werden wie folgt mit credits bewertet:

8 i.d.f. v. 01. September 2008 Seite 8 Modulkürzel Modulname credits 1. Studienjahr: B M1 Studieren lernen: Einführung in das Studium 3 B M2 Die Bibel verstehen: Einleitungswissenschaften AT/NT 7 B M3 Seine Wurzeln kennen: Einführung in die Theologie aus systematischer und historischer Perspektive 9 B M4 Lebenswelten wahrnehmen: Einführung in Felder der Humanwissenschaften 6 B M5 Der handelnde Mensch in der Welt: Einführung in die Philosophie und Theologische Ethik 9 B M6 Wahrnehmen, beurteilen und pastoral handeln: Einführung in pastoraltheologisches Denken 7 B M7 Religionspädagogisch denken und handeln: Einführung in die Religionspädagogik 6 B M8 Grundlagen pastoralen Handelns: Basismodul 7 OPGS Orientierungs-Praktikum Gemeinde und Schule 6 Zwischensumme Studienjahr: V M1 Jesus Christus bekennen: Christologie (biblisch, historisch, systematisch) 10 V M2 Gott erfahren das Leben feiern: Sakramententheologie 8 V M3 Gesellschaft gestalten: Grundfragen der Sozialethik (biblisch, systematisch) 8 V M4 Sich in Systemen bewegen: Pastoralsoziologie / Pastoralpsychologie 6 V M5 Religion lernen und lehren I: Religionsdidaktik 8 V M6 Menschen begleiten: Konzepte und Handlungsfelder der Pastoral 6 V M7 Diakonisches Handeln der Kirche: Exemplarische Felder 6 GSPS Gemeinde- und schulpraktisches Studium 8 Zwischensumme Studienjahr: V M8 Religion lernen und lehren II: Schulische Religionspädagogik 10 V M9 Gemeinschaftlich nachfolgen Kirche sein: Ekklesiologie (biblisch, historisch, systematisch) 7 V M10 Grundlagen pastoralen Handelns: Vertiefungsmodul 8 V M11 Umgang mit Krankheit und Leid (biblisch, praktisch-theologisch) 6 V M12 Angewandte Ethik: Ausgewählte Felder 6 V M13 Dem Glauben Ausdruck geben: Spirituelle Theologie 9 V M14 Zukunft hoffen und gestalten: Eschatologie 6 Bachelor-Thesis 8 Summe Anforderungen des Studiums (1) Im Studium müssen sich die Studierenden nach den Bestimmungen der Studienordnung an Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen regelmäßig und aktiv beteiligen sowie nach den Bestimmungen der Praxisordnung zwei Praxismodule absolvieren. (2) Modul-Prüfungsleistungen gelten in der Regel als dokumentierte Einzelaktivität.

9 i.d.f. v. 01. September 2008 Seite 9 10 Lehrveranstaltungen Zur Vermittlung der Studieninhalte werden folgende Arten von Lehrveranstaltungen angeboten: - Vorlesungen behandeln einen bestimmten Lehrinhalt in einer zusammenhängenden Darstellung durch die Lehrenden. Sie bieten die Grundlage für eine eigenständige Vertiefung der Kenntnisse. - Übungen sollen die Studierenden befähigen, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten planend, gestaltend und reflektierend einzuüben. - In Seminaren bzw. Interdisziplinären Seminaren werden bestimmte Lehrinhalte in kritischer Auseinandersetzung und in Zusammenarbeit von Studierenden und Lehrenden erarbeitet. - Das Kolloquium ist eine Lehrveranstaltung, in der die Studierenden Ihre eigenen I- deen, Vorstellungen und Themen einbringen. Der Lehr- und Lernprozess wird von Lehrenden begleitet und moderiert. - Die Aufgabenstellung von Projekten liegt in der Regel in einer Auseinandersetzung mit und in einer Lösung von Problemen in beruflichen Handlungsfeldern. Das Projekt umfasst im Hinblick auf Zeit, personellen Einsatz, Aufgabenstellung und Einsatz der Mittel einen genau umschriebenen und begrenzten Aufgabenbereich. - In der Praxisberatung reflektieren die Studierenden ihre in der Praxis erworbenen Erfahrungen und werden für die weitere Studiengestaltung beraten. Die genannten Arten von Lehrveranstaltungen können miteinander kombiniert werden. 11 Praxisphasen (1) Die Studierenden sind verpflichtet, während des Studiums zwei Praktika gemäß den Bestimmungen der Praxisordnung zu absolvieren. (2) Durch die Ableistung der Praxismodule sollen die Studierenden die Vielfalt kirchlicher Handlungsfelder in Gemeinde und Schule kennen lernen und dabei die im Studium erworbenen Einsichten und Fähigkeiten einbringen und überprüfen. Praxiserfahrungen werden in den Lehrveranstaltungen aufgegriffen. Die Studierenden haben an der in den Studienplänen vorgesehenen Vorbereitung und Auswertung des Orientierungs-Praktikums sowie des Gemeinde- und schulpraktischen Studiums teilzunehmen. Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die zum ordnungsgemäßen Studium erforderlichen Praxisstellen angeboten werden. Dazu nimmt die Hochschule die Hilfe der Diözesen sowie der schulischen Dienststellen in Anspruch. (3) Die Studienprojekte Pastoral und Schulischer Religionsunterricht werden studienbegleitend abgeleistet. Sie werden von Praxisanleiterinnen/Mentorinnen der Einsatzstelle begleitet und mit Praxisberaterinnen der Hochschule reflektiert. Das Studienprojekt Pastoral wird im dritten Studienjahr abgeleistet. Die Studierenden werden in sachlich und zeitlich begrenztem Umfang im Bereich der Gemeindepastoral oder in einer kirchlichen Institution tätig. Das Studienprojekt Schulischer Religionsunterricht wird ebenfalls im dritten Studienjahr abgeleistet. Die Studierenden planen im Fach Religion eine Unterrichtsreihe und führen sie in einer Schulklasse durch. (4) Die fachliche Betreuung während der Praxisphasen erfolgt durch die Hochschule. (5) Näheres regelt die Praxisordnung.

10 i.d.f. v. 01. September 2008 Seite Bachelor-Prüfung (1) Die Bachelor-Prüfung ist eine kumulative Prüfung und wird studienbegleitend abgelegt. Sie besteht aus den Modul-Prüfungsleistungen, der Bachelor-Thesis sowie dem Kolloquium zur Thesis. Köln, 01. September 2008 Prof. Karl Heinz Schmitt Rektor

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