BETRIEBSANLEITUNG. Mobil-Hydraulik-Lademaschine MHL 340 AUSGABE EDITION
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- Harry Ackermann
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1 BETRIEBSANLEITUNG Mobil-Hydraulik-Lademaschine MHL 340 AUSGABE EDITION GÜLTIG AB FAHRZEUGIDENTNUMMER VALID FROM VEHICLE IDENTITY NUMBER A PARTIR DU NUMERO D IDENTIFICATION DU VEHICULE FUCHS-BAGGER GMBH & CO. KG MASCHINENFABRIK D BAD SCHÖNBORN
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3 KAPITELÜBERSICHT Die FUCHS Betriebsanleitung besteht aus 9 Kapiteln; die Kapitel sind für unterschiedliche Zielgruppen bestimmt: Kapitel Thema Zielgruppe 1 VORWORT Bedienungspersonal Inspektions- und Wartungspersonal Instandsetzungspersonal 2 SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG Bedienungspersonal Inspektions- und Wartungspersonal Instandsetzungspersonal 3 TECHNISCHE DATEN Bedienungspersonal Inspektions- und Wartungspersonal Instandsetzungspersonal 4 BEDIENUNG Bedienungspersonal Das Bedienungspersonal muß über Kenntnisse der Betriebsanleitung und des Einsatzes dieser oder vergleichbarer Maschinen verfügen. 5 ARBEITSBETRIEB DER MASCHINE 6 TRANSPORT UND BERGUNG Bedienungspersonal Das Bedienungspersonal muß über Kenntnisse der Betriebsanleitung und des Einsatzes dieser oder vergleichbarer Maschinen verfügen. Bedienungspersonal Inspektions- und Wartungspersonal Instandsetzungspersonal 7 WARTUNG UND PFLEGE Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal Das Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal muß über Sachkenntnisse sowie Erfahrungen zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung dieser oder vergleichbarer Maschinen verfügen. 8 BETRIEBSSTÖRUNGEN Bedienungspersonal Inspektions- und Wartungspersonal Instandsetzungspersonal 9 ANHANG Bedienungspersonal Inspektions- und Wartungspersonal Instandsetzungspersonal MHL 340
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5 1 VORWORT INHALTSVERZEICHNIS 1.1 Allgemeines Bestimmungsgemäße Verwendung Abkürzungen und Begriffe gleicher Bedeutung Einleitung Gewährleistung und Wartung Umweltschutzvorschriften Hinweise zur Benutzung der Betriebsanleitung Bild- und Positionsbezeichnungen Gefahren und wichtige Hinweise Piktogramme Mitgelieferte Betriebsanleitungen von Zulieferern Urheberrecht Firmenanschrift Hauptverwaltung / Verkauf und Kundendienst Ersatzteile Seite MHL 340
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7 VORWORT Allgemeines Die Mobil - Hydraulik - Lademaschine MHL 340 ist vor Verlassen des Werkes genauestens geprüft worden. Bei der Endprüfung wurde nachgewiesen, daß alle Teile einwandfrei arbeiten und die erwartete Leistung erreicht wird. Diese Betriebsanleitung soll dazu dienen, die an Sie ausgelieferte Maschine kennenzulernen und ihre bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten zu nutzen. In der Betriebsanleitung sind wichtige Hinweise enthalten, wie die Maschine sicher, sachgerecht und wirtschaftlich zu betreiben ist. Die Beachtung der Betriebsanleitung hilft, Gefahren zu vermeiden und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer der Maschine zu erhöhen. 1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung Die Lademaschine MHL 340 ist ausschließlich für solche Arbeiten vorgesehen, die der Funktion der Maschine und ihrem Arbeitsgerät entsprechen. Solche Arbeiten sind: das Verladen das Bewegen und das Versetzen von Gütern wie z. B. Schrott, Altmetalle, Späne, sowie verschiedenartigen Recyclingmaterialien. Die entsprechenden Arbeitsgeräte hierzu sind: Sortiergreifer Hydraulikhammer und -schere Zwei- und Mehrschalengreifer Magnet Lasthaken Dabei sind die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Angaben des Herstellers einzuhalten. Vor dem Einsatz der Maschine in der Holzverarbeitung ist mit dem Hersteller Rücksprache zu halten. Jeder über diese Angaben hinausgehende Gebrauch und das Nichtbeachten von Herstellerangaben gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Betreiber. Bei Montage von Arbeitsgeräten (Fremdfabrikaten) ist die bestimmungsgemäße Verwendung des jeweiligen Herstellers für dieses Werkzeug zu beachten. Das Beachten der Betriebsanleitung und die Durchführung der vorgeschriebenen Wartungsarbeiten sowie die Beachtung der Wartungsintervalle gehören zur bestimmungsgemäßen Verwendung. MHL
8 1 VORWORT 1.3 Abkürzungen und Begriffe gleicher Bedeutung Im folgenden werden Abkürzungen und Begriffe gleicher Bedeutung erklärt, die in dieser Betriebsanleitung verwendet werden: MHL 340 : Mobil-Hydraulik-Lademaschine StVO StVZO UVV : Straßen-Verkehrs-Ordnung : Straßen-Verkehrs-Zulassungs- Ordnung : Unfall-Verhütungs-Vorschrift CEB-Steuerung: Controlunit-Electronic- Baggersteuerung Mobil-Hydraulik-Lademaschine: Lademaschine 1.4 Einleitung Maschine, Grundsätzlich gehen wir davon aus, daß die Maschine nur von autorisiertem, ausgebildetem und eingewiesenem Personal bedient wird. Diese und alle beigefügten Betriebsanleitungen sind ständig in der Maschine griffbereit aufzubewahren. Auf besonders zu beachtende Einzelheiten für den sicheren und sachgerechten Einsatz der Maschine wird in diesen Betriebsanleitungen hingewiesen. Nur mit Kenntnis dieser Betriebsanleitungen können Fehler vermieden und ein störungsfreier Ablauf gewährleistet werden. Es ist daher sehr wichtig, daß die vorliegenden Betriebsanleitungen auch wirklich den zuständigen Personen bekannt sind. Sie müssen sorgfältig durchgelesen und verstanden werden, da der Hersteller für Schäden und Betriebsstörungen, die sich aus Nichtbeachten der Betriebsanleitungen ergeben, keine Haftung übernimmt. Für zusätzliche Erklärungen und bei Unklarheiten setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Händler in Verbindung. Wir behalten uns vor, Verbesserungen an der Maschine im Rahmen der technischen Weiterentwicklung ohne Abänderung der Betriebsanleitung vorzunehmen. 1.5 Gewährleistung und Wartung Für Änderungen und Anbauten von Ausrüstungen an FUCHS- Produkten, die durch die Fa. FUCHS nicht schriftlich genehmigt bzw. freigegeben wurden, übernehmen wir keine Gewähr. In solchen Fällen erlischt unsere Gewährleistung für die Maschine und auch die Produkthaftung für evtl. dadurch verursachte Folgeschäden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate oder 1000 Betriebsstunden. Sie beginnt mit der Auslieferung der Maschine an den Abnehmer. Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft sind die Voraussetzungen für rationelles Arbeiten. Ihre Lademaschine erfüllt diese Forderungen bei richtiger Handhabung und optimaler Wartung und Pflege. Aufmerksame Beobachtung der Maschine in ihrer Funktion und die Verwendung der vorgeschriebenen Betriebsstoffe und Schmiermittel verhüten Störungen. Für alle Instandsetzungsarbeiten an der Maschine, die spezielles Fachwissen verlangen, ist geschultes Fachpersonal zuständig. Inspektionen und Reparaturarbeiten müssen deshalb vom Kundendienst Ihres Händlers durchgeführt werden. Für die laut Wartungs- und Inspektionsplan durchzuführenden Arbeiten sind im Hinblick auf eventuelle Schadensersatzansprüche innerhalb der Gewährleistungszeit die vorgeschriebenen Intervalle unbedingt einzuhalten. Auch nach Ablauf der Gewährleistungszeit müssen Sie regelmäßig Wartungsarbeiten durchführen, um eine stete Betriebsbereitschaft und angemessene Lebensdauer der Maschine sicherzustellen. Bestehen Sie darauf, daß bei allen anfallenden Reparaturen ausschließlich Original- FUCHS-Ersatzteile verwendet werden. Sie erhalten damit ein Produkt gleichbleibender hoher Qualität und sichern den Originalzustand Ihrer Maschine. 1.2 MHL 340
9 VORWORT 1 Bei allen Anfragen, Bestellungen und jeglichem Schriftverkehr ist die Fahrzeug-Identnummer anzugeben. Die Fahrzeug-Identnummer der Maschine ist auf dem Typenschild (Bild 1/1) und am Unterwagen (Bild 1/2) in Fahrtrichtung rechts eingeschlagen. 1.6 Umweltschutzvorschriften Bei allen Arbeiten an und mit der Maschine sind die geltenden Umweltbestimmungen einzuhalten. Bei Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten ist besonders darauf zu achten, daß umweltgefährdende Stoffe wie Schmierfett und -öl Hydrauliköl Kraftstoff Kühlmittel lösungsmittelhaltige Reinigungsflüssigkeiten nicht in den Boden oder die Kanalisation gelangen. Diese Stoffe sind in geeigneten Behältern aufzubewahren, zu transportieren, aufzufangen und zu entsorgen. Gelangen o. g. Flüssigkeiten in das Erdreich, muß sofort der Austritt gestoppt und die Flüssigkeit mit geeignetem Bindemittel abgebunden werden. Gegebenenfalls muß das Erdreich ausgehoben werden. Bindemittel und Aushub sind sachgerecht zu entsorgen. Die geltenden Umweltbestimmungen sind einzuhalten. Bild 1 Fahrzeug-Identnummer 1.7 Hinweise zur Benutzung der Betriebsanleitung Bild- und Positionsbezeichnungen Die im Text enthaltenen Hinweise auf Bildnummern und Positionszahlen, wie z. B. (14/1) bedeuten Bild 14, Position Gefahren und wichtige Hinweise Gefahr Dieses Symbol weist auf ein hohes Verletzungsrisiko für Personen hin. Die Sicherheitshinweise müssen zwingend beachtet werden. Warnung Dieses Symbol weist auf eine Information hin, deren Nichtbeachtung zu umfangreichen Sachschäden führen kann. Die Sicherheitshinweise müssen unbedingt beachtet werden. Hinweis Dieses Symbol weist auf eine Information hin, die wichtige Angaben hinsichtlich der Verwendung und/ oder der Vorgehensweise enthält. Das Nichtbefolgen kann zu Störungen führen. MHL
10 1 VORWORT Piktogramme In der nachfolgenden Tabelle wird die Bedeutung der Piktogramme der Bedienungskonsole erklärt. Anzeige Beschreibung Funktion Beschreibung Symbol (Kontrollanzeigen) Symbol (Schalter) Blinkkontrolle Arbeitsscheinwerfer Batterieladekontrolle Abblendlicht Motoröldruck Kabine heben/senken Feststellbremse Zentralschmieranlage Zusatzschmierung auslösen Vorglühen Arbeitsbereicherweiterung Verschmutzungsanzeige Motorluftfilter Fahrstufe 1./2. Gang Bremsdruck Betriebsbremse nur im Notfall Thermoschalter überbrücken sperren aller Arbeitsfunktionen Hydrauliköltemperatur Scheibenwischer/Wisch- Wasch CEB-Steuerung Überlastwarneinrichtung Kontrollampe Kühlmittelstand Magnetanlage Kühlmitteltemperatur Leerlaufautomatik Füllstand Kraftstoff Warnblinkanlage Betriebsstundenzähler Pendelachsverriegelung/ -entriegelung 1.4 MHL 340
11 VORWORT 1 In der nachfolgenden Tabelle wird die Bedeutung der Piktogramme erklärt, die an der Maschine angebracht sind. Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung Sicherheitsabstand Hydrauliköl Verletzungsgefahr Kraftstoff Verzurrpunkt Anhängepunkt für Kranverladung Druckstrahlverbot MHL
12 1 VORWORT 1.8 Mitgelieferte Betriebsanleitungen von Zulieferern Die nachfolgend aufgeführten Betriebsanleitungen, in denen Zulieferkomponenten beschrieben werden, sind ebenfalls vom Betreiber zu beachten. In der FUCHS-Betriebsanleitung wird auf diese Betriebsanleitungen hingewiesen. Betriebsanleitung Dieselmotor T Zentralschmieranlage optional: Generator Standheizung Klimaanlage Überlastabschaltung Hersteller Perkins Lincoln GTS Eberspächer Wölfle Krüger 1.9 Urheberrecht Das Urheberrecht an dieser Betriebsanleitung verbleibt bei der Fuchs-Bagger GmbH & Co. KG Maschinenfabrik. Diese Betriebsanleitung ist für das Bedienungs-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Überwachungspersonal bestimmt. Diese Druckschrift darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis durch uns weder vollständig, noch auszugsweise vervielfältigt, verbreitet oder zu Zwecken des Wettbewerbes unbefugt verwendet werden Firmenanschrift Hauptverwaltung / Verkauf und Kundendienst Fuchs-Bagger GmbH & Co. KG Maschinenfabrik Postfach 1161 Industriestraße 3 D Bad Schönborn D Bad Schönborn Telefon: Telefax: Ersatzteile Schaeff Ersatzteile Service GmbH & Co. KG Postfach 1264 Erlbacher Straße 115 D Rothenburg D Rothenburg Telefon: Telefax: Bestellnummer: Fahrzeug-Identnummer: 340/0358> 1.6 MHL 340
13 2 SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG INHALTSVERZEICHNIS 2.1 Vorbemerkungen Allgemeine Sicherheitshinweise Bedienung Gefahrenbereich Befördern von Personen Standsicherheit Fahrbetrieb Laden, Entladen Einweiser Einsatz bei Gefahren durch herabfallende Gegenstände Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen Einsatz in geschlossenen Räumen Arbeitsunterbrechungen Hebezeugeinsatz Montage, Wartung, Instandsetzung Bergen, Transport Überwachung, Prüfung FOPS-Dachschutzgitter nach DIN ISO 3449-II FOPS/Frontguard nach DIN ISO Notausstieg Hinweise auf Restgefahren Ausfall der Hydraulik Hubkabine Arbeitseinsatz Seite MHL 340
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15 SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG Vorbemerkungen In den folgenden Ausführungen werden Hinweise für den sicheren Betrieb mit der Lademaschine gegeben. Beim Betrieb von Lademaschinen müssen auch die nationalen Sicherheitsvorschriften, z. B. in der Bundesrepublik Deutschland die Unfallverhütungsvorschriften Erdbaumaschinen (VBG 40) und Fahrzeuge (VBG 12) eingehalten werden. Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Straßenverkehr und zum Unfallschutz zu beachten. Derartige Pflichten können, z. B. auch den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Tragen persönlicher Schutzausrüstung betreffen. Zusätzlich sind für spezielle Einsatzorte (Tunnel, Stollen, Steinbrüche, Ponton, kontaminierte Bereiche usw.) erlassene Sicherheitsanforderungen ebenfalls zu beachten. Beim Betrieb ist Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Ringe, Schals, offene Jacken sind zu vermeiden. Für bestimmte Arbeiten können Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzhandschuhe, reflektierende Westen, Gehörschutz usw. notwendig sein. Vor Beginn der Arbeiten sind Informationen über die Erste Hilfe und über Rettungsmöglichkeiten (Notarzt, Feuerwehr, Hubschrauber) einzuholen. Der Standort für den Feuerlöscher (max. 4 kg) befindet sich in der Kabine am linken hinteren Holm. Die Bedienung des Feuerlöschers sowie die örtlichen Brandmeldungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten müssen bekannt sein. Lose Teile, z. B. Werkzeug oder anderes Zubehör sind auf der Lademaschine zu sichern. 2.2 Allgemeine Sicherheitshinweise Jede Arbeitsweise, die die Sicherheit einschränkt, muß unterlassen werden. Die Lademaschine darf nur in sicherem und funktionsfähigem Zustand betrieben werden. Für die Bedienung, Wartung, Instandsetzung, Montage und den Transport ist die Betriebsanleitung des Herstellers einzuhalten. Der Betreiber hat Sicherheitsvorschriften, soweit erforderlich, durch besondere, den örtlichen Einsatzverhältnissen angepaßte Anweisungen zu ergänzen. Betriebsanleitung und sicherheitsrelevante Anweisungen müssen am Fahrerplatz sorgfältig aufbewahrt werden. Die Betriebsanleitung und die Sicherheitshinweise müssen vollständig und in lesbarem Zustand vorhanden sein. Sicherheitseinrichtungen an Lademaschinen dürfen nicht außer Betrieb gesetzt oder entfernt werden. MHL
16 2 SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG 2.3 Bedienung Lademaschinen dürfen nur von Personen selbständig geführt oder gewartet werden, die körperlich und geistig geeignet sind, im Führen oder Warten der Lademaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter ist einzuhalten. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Lademaschine bestimmt sein. Bedienungseinrichtungen (Stellteile) dürfen nur vom Fahrer- oder vom Bedienungsplatz aus betätigt werden. Zum Besteigen und Betreten sind die dafür vorgesehenen Auftritte und Flächen zu benutzen. Sie sind in trittsicherem Zustand zu erhalten. Ist die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht möglich, so ist der Bereich zwischen festen Bauteilen und dem Arbeitsbereich der Lademaschine abzusperren. Ist die Sicht des Maschinenführers auf seinen Fahr- und Arbeitsbereich durch einsatzbedingte Einflüsse eingeschränkt, muß er eingewiesen werden oder der Fahr- und Arbeitsbereich ist durch eine feste Absperrung zu sichern. 2.5 Befördern von Personen Es dürfen keine Personen auf der Maschine befördert werden. 2.4 Gefahrenbereich Im Gefahrenbereich von Lademaschinen dürfen sich keine Personen aufhalten. Gefahrenbereich ist die Umgebung der Lademaschine, in der Personen durch arbeitsbedingte Bewegungen der Lademaschine, ihrer Arbeitseinrichtungen, ihrer Anbaugeräte, durch ausschwingendes oder herabfallendes Ladegut erreicht werden können. Der Maschinenführer muß bei Gefahr für Personen Warnzeichen geben. Der Maschinenführer hat die Arbeit mit der Lademaschine einzustellen, wenn Personen trotz Warnung den Gefahrenbereich nicht verlassen. Zu festen Bauteilen, z. B. Bauwerken, Abtragswänden, Gerüsten, anderen Maschinen, ist zur Vermeidung von Quetschgefahren ein ausreichender Sicherheitsabstand (min. 0,5 m) einzuhalten. 2.2 MHL 340
17 SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG Standsicherheit Lademaschinen müssen so eingesetzt, verfahren und betrieben werden, daß stets ihre Standsicherheit bzw. Sicherheit gegen Umsturz gewährleistet ist. Der Maschinenführer hat die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen anzupassen und bei Fahrten in geneigtem oder unebenem Gelände die Arbeitseinrichtung möglichst nahe über dem Boden zu führen. Die zulässige Belastung von Lademaschinen darf nicht überschritten werden. Von Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrändern müssen Lademaschinen so weit entfernt bleiben, daß keine Absturzgefahr besteht. In der Nähe von Baugruben, Schächten, Gräben, Gruben- und Böschungsrändern sind Lademaschinen gegen Abrollen oder Abrutschen zu sichern. Vor dem Befahren der Gefällstrecke ist der dem Gelände entsprechende Gang einzulegen und die Schaltung ist während der Fahrt im Gefälle nicht zu betätigen (Straßen- oder Geländegang). Auf öffentlichen Straßen dürfen Lademaschinen nur gefahren werden, wenn die in den nationalen Verkehrsgesetzen festgelegte Fahrerlaubnis für die Maschine und den Fahrer vorliegt. Die Maschine MHL 340 hat keine Straßenzulassung. In Deutschland darf nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Außerhalb des öffentlichen Verkehrsbereiches, z. B. auf Werksgeländen sollen Verkehrsvorschriften sinngemäß angewendet werden. Dieser Hinweis sollte dort auch hinsichtlich der Fahrerlaubnis beachtet werden. 2.7 Fahrbetrieb Vor der Inbetriebnahme der Lademaschine sind der Fahrersitz, die Spiegel und die Stellteile so einzustellen, daß ein sicheres Arbeiten möglich ist. Die Scheiben müssen sauber und eisfrei sein. Die Fahrstraßen müssen so beschaffen sein, daß ein reibungsloser und sicherer Betrieb gewährleistet ist. Das heißt, sie müssen ausreichend breit, mit möglichst geringem Gefälle und auf tragfähigem Untergrund angelegt werden. Bei Fahrwegen müssen Gefällstrecken so angelegt sein, daß Lademaschinen sicher abgebremst werden können. Vor dem Befahren von Brücken, Kellerdecken, Gewölben o. ä. ist deren Tragfähigkeit zu beachten. Vor dem Einfahren in Unterführungen, Tunnels usw. sind die lichten Abmessungen der baulichen Anlagen zu beachten. In starkem Gefälle und in Steigungen muß zur Erhöhung der Standsicherheit die Last möglichst bergseitig geführt werden. MHL
18 2 SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG 2.8 Laden, Entladen Der Maschinenführer darf die Arbeitseinrichtungen über besetzte Fahrer-, Bedienungsund Arbeitsplätze anderer Maschinen nur hinwegschwenken, wenn diese durch Schutzdächer (FOPS) gesichert sind. Ist der geforderte Schutz über der Kabine nicht vorhanden, so hat der Fahrer dieses Fahrzeuges den Fahrerstand zu verlassen, wenn das Überschwenken notwendig ist. Die Fahrzeuge sind so zu beladen, daß sie nicht überlastet werden und während der Fahrt kein Material verlieren können. Das Fahrzeug ist aus geringstmöglicher Höhe zu beladen. An Kippstellen dürfen Lademaschinen nur betrieben werden, wenn geeignete Maßnahmen getroffen worden sind, die ein Abrollen oder Abstürzen verhindern. Abbrucharbeiten dürfen mit Lademaschinen nur dann ausgeführt werden, wenn Personen nicht gefährdet werden und wenn die Maschine mit Schutzdach, Frontschutz an der Kabine und dem entsprechenden Arbeitsgerät ausgerüstet ist. 2.9 Einweiser Einweiser müssen gut erkennbar sein, z. B. durch Warnkleidung. Sie haben sich im Blickfeld des Maschinenführers aufzuhalten. Zur Verständigung zwischen Maschinenführer und Einweiser sind Signale zu vereinbaren. Die Signale dürfen nur vom Maschinenführer und vom Einweiser gegeben werden. Der Einweiser darf während der Einweisertätigkeit nicht mit anderen Aufgaben betraut werden, die ihn von seiner Aufgabe ablenken können Einsatz bei Gefahren durch herabfallende Gegenstände Bei Gefahren durch herabfallende Gegenstände dürfen Lademaschinen nur eingesetzt werden, wenn deren Fahrerplatz und Bedienungsplätze ein Schutzdach (FOPS) haben. Bei Gefahr, daß Material in die Kabine schlagen kann, ist ein Frontschutz vorzusehen. Vor Wänden, z. B. mit gestapeltem Material sind Lademaschinen möglichst so aufzustellen und zu betreiben, daß Fahrerplatz und Aufstieg zum Fahrerplatz nicht auf der der Wand zugewandten Seite der Lademaschine liegen. 2.4 MHL 340
19 SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen Bei der Arbeit mit Lademaschinen in der Nähe elektrischer Freileitungen und Fahrleitungen muß zwischen diesen und der Lademaschine und ihren Arbeitseinrichtungen ein von der Nennspannung der Freileitung abhängiger Sicherheitsabstand eingehalten werden, um einen Stromübertritt zu vermeiden. Dies gilt auch für den Abstand zwischen diesen Leitungen und Anbaugeräten sowie angeschlagenen Lasten. Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind einzuhalten: 2.12 Einsatz in geschlossenen Räumen Werden Lademaschinen in geschlossenen Räumen eingesetzt, sind diese Räume ausreichend zu belüften und die gesonderten Vorschriften zu befolgen. Nennspannung in Volt Sicherheitsabstand in Metern V 1,0 m über 1 kv kv über 110 kv kv über 220 kv kv unbekannte Nennspannung 3,0 m 4,0 m 5,0 m 5,0 m Dabei müssen auch alle Arbeitsbewegungen von Lademaschinen, z. B. die Auslegerstellungen, das Pendeln von Seilen und die Abmessungen von angeschlagenen Lasten berücksichtigt werden. Auch Bodenunebenheiten, durch welche die Lademaschine schräg gestellt wird und damit näher an Freileitungen kommt, sind zu beachten. Bei Wind können sowohl Freileitungen als auch Arbeitseinrichtungen ausschwingen und dadurch den Abstand verringern. Kann ein ausreichender Abstand von elektrischen Freileitungen und Fahrleitungen nicht eingehalten werden, hat der Betreiber im Einvernehmen mit dem Eigentümer oder Betreiber der Leitungen andere Sicherheitsmaßnahmen gegen Stromübertritt durchzuführen. Das kann z. B. durch Abschalten des Stromes Verlegen der Freileitung Verkabelung oder Begrenzung des Arbeitsbereiches von Lademaschinen erreicht werden. MHL
20 2 SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG 2.13 Arbeitsunterbrechungen Vor Arbeitspausen und Arbeitsschluß hat der Fahrer die Lademaschine auf tragfähigem und möglichst ebenem Untergrund abzustellen und gegen Bewegung zu sichern. Vor Arbeitspausen und Arbeitsschluß hat der Fahrer die Arbeitseinrichtungen so auf den Boden abzusetzen oder zu sichern, daß sie nicht in Bewegung geraten können. Sind die Arbeitseinrichtungen nicht abgesetzt oder gesichert, darf der Fahrer die Lademaschine nicht verlassen. Lademaschinen sollten nur dort abgestellt werden, wo sie kein Hindernis, z. B. im Werksgelände oder Werksverkehr darstellen. Gegebenenfalls sind sie durch Warneinrichtungen, z. B. Warndreiecke, Signalschnüre, Blink- oder Warnleuchten zu sichern. Vor dem Verlassen des Bedienungsstandes hat der Fahrer alle Bedienungseinrichtungen in Nullstellung zu bringen und die Bremsen festzustellen. Entfernt sich der Fahrer von der Lademaschine, hat er vorher die Antriebsmotoren stillzusetzen und gegen unbefugtes Ingangsetzen zu sichern Hebezeugeinsatz Als Hebezeugeinsatz wird das Heben, Transportieren und Ablassen von Lasten mit Hilfe eines Anschlagmittels (Seil, Kette usw.) bezeichnet, wobei zum Anschlagen und Lösen der Last die Mithilfe von Personen erforderlich ist. Lademaschinen dürfen im Hebezeugeinsatz nur betrieben werden, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind. Das sind nach den EG-Maschinenrichtlinien und der Euronorm EN vom Juni 1996: Überlastwarneinrichtung Leitungsbruchsicherungen an den Hubzylindern* eine Traglasttabelle in der Kabine sichere Anschlagmöglichkeit eines Tragmittels (z. B. Kranhaken oder Schäkel) * nur bei einer Traglast von mehr als 1000 kg Wird eine Lademaschine für den Hebezeugeinsatz eingerichtet, sind Überlastwarneinrichtung und Leitungsbruchsicherungen an den Hubzylindern und evtl. ein Lasthaken nachzurüsten. Beim Hebezeugeinsatz ist folgendes zu beachten: Lasten müssen so angeschlagen werden, daß sie nicht verrutschen oder herausfallen können. Begleitpersonen und Anschläger dürfen sich während des Verfahrens der Maschine nur im Sichtbereich des Maschinenführers aufhalten. Die Lasten sind möglichst nahe über dem Boden zu führen. Das Pendeln der Last ist zu vermeiden. Mit angeschlagenen Lasten darf nur verfahren werden, wenn der Fahrweg eben ist. Anschläger dürfen nur nach Zustimmung des Maschinenführers und nur von der Seite an die Maschine und den Ausleger herantreten. Der Maschinenführer darf diese Zustimmung nur erteilen, wenn die Maschine steht und die Arbeitseinrichtung nicht bewegt wird. Keine beschädigten oder nicht ausreichend dimensionierte Tragmittel (Seile, Ketten) verwenden. Beim Arbeiten an den Tragmitteln sind immer Schutzhandschuhe zu tragen. 2.6 MHL 340
21 SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG Montage, Wartung, Instandsetzung Lademaschinen dürfen nur unter Leitung einer vom Unternehmer bestimmten, geeigneten Person und unter Beachtung der Betriebsanleitung des Herstellers auf-, um- oder abgebaut werden. Arbeiten, z. B. an Brems-, Lenk-, Hydraulikund Elektroanlagen der Lademaschine dürfen nur von hierfür ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden. Die Standsicherheit muß bei allen Arbeiten an Lademaschinen jederzeit gewährleistet sein. Die Arbeitseinrichtungen sind durch Absetzen auf den Boden oder gleichwertige Maßnahmen, z. B. Abstützmanschetten, Stützböcke, gegen Bewegung zu sichern. Erforderlichenfalls ist der Oberwagen der Lademaschine gegen Drehen zu sichern. Beim Ein- und Ausbau von Gegengewichten dürfen diese nur an den vom Hersteller vorgeschriebenen Stellen angeschlagen werden. Zum Aufbocken von Lademaschinen sind Hubgeräte so anzusetzen, daß ein Abrutschen verhindert wird. Schrägstellungen der Heber oder deren schräges Ansetzen ist zu vermeiden. Angehobene Lademaschinen sind durch Unterbauen, z. B. mit Kreuzstapeln aus Bohlen oder Kanthölzern oder stählernen Abstützböcken zu sichern. Lademaschinen, die mit Arbeitseinrichtungen angehoben wurden, sind unmittelbar nach dem Anheben standsicher zu unterbauen. Arbeiten unter hochgestellten Lademaschinen, die nur durch die Hydraulik gehalten werden, sind unzulässig. Vor allen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind die Antriebsmotoren stillzusetzen. Von diesen Forderungen darf nur bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten abgewichen werden, die ohne Antrieb nicht durchgeführt werden können. Vor Arbeiten an der Elektroanlage oder bei Lichtbogenschweißungen am Gerät muß der Anschluß zur Batterie unterbrochen werden. Beim Abklemmen der Batterie ist zuerst der Minuspol, dann der Pluspol abzuklemmen. Beim Anklemmen ist in umgekehrter Reihenfolge vorzugehen. Bei Instandhaltungsarbeiten im Bereich der Batterie ist diese mit isolierendem Material abzudecken; Werkzeug darf nicht auf der Batterie abgelegt werden. Schutzeinrichtungen bewegter Maschinenteile dürfen nur bei stillgesetztem und gegen unbefugtes Ingangsetzen gesichertem Antrieb geöffnet oder entfernt werden. Schutzeinrichtungen sind z. B. Motorklappen, Türen, Schutzgitter, Verkleidungen. Nach Beendigung von Montage-, Wartungsoder Instandsetzungsarbeiten müssen alle Schutzeinrichtungen wieder ordnungsgemäß angebracht werden. Schweißarbeiten an tragenden Teilen von Lademaschinen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Hersteller nach den anerkannten Regeln der Schweißtechnik ausgeführt werden. An Schutzdächern (FOPS) dürfen keine Schweißungen oder Bohrungen vorgenommen werden. Veränderungen, z. B. Schweißungen an der Hydraulikanlage dürfen nur mit Erlaubnis des Herstellers durchgeführt werden. Vor Beginn von Arbeiten an der Hydraulikanlage muß der Steuer-, Stau- und der Tankinnendruck abgebaut werden. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen Schläuche verwendet werden. Hydraulikschläuche müssen fachgerecht verlegt und montiert werden. Beim Tanken ist das Rauchen und der Umgang mit offenen Flammen verboten. MHL
22 2 SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG 2.16 Bergen, Transport Das Bergen von Lademaschinen darf nur mit ausreichend bemessenen Anschlagmitteln erfolgen. Es sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Anschläge, z. B. Ösen, Haken zu benutzen. Beim Verladen und Transportieren sind Lademaschinen und erforderliche Hilfseinrichtungen gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern. Lauf- und Fahrwerk von Lademaschinen sind soweit von Schlamm, Schnee und Eis zu reinigen, daß Rampen ohne Rutschgefahr befahren werden können. Vor der Fahrt muß die zu befahrene Strecke besichtigt werden, damit feststeht, ob die Straßen genügend breit, Brücken- und Durchfahrtsöffnung ausreichend groß und Straßen-, Wegbefestigung und Brücken tragfähig sind Überwachung, Prüfung Die Maschine ist durch einen Sachkundigen zu prüfen: vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, mindestens 1 x jährlich, zwischenzeitlich entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen. Der Maschinenführer hat außerdem vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Funktion der Fahr- und Arbeitseinrichtung nach Angaben des Herstellers zu prüfen, siehe Kapitel 4 Bedienung und Kapitel 5 Arbeitsbetrieb der Maschine. Beim Anbau von Arbeitseinrichtungen an Schnellwechselsysteme ist eine Kontrolle auf festen Sitz durch die Bewegung der Arbeitseinrichtung in alle Positionen notwendig; dabei dürfen sich Personen nicht im Gefahrenbereich aufhalten. Hydraulikschläuche sind auszuwechseln, sobald die folgenden Schäden erkennbar sind: Beschädigungen an der Außenschicht bis zur Einlage. Versprödungen der Außenschicht. Verformungen in druckbeaufschlagtem oder drucklosem Zustand, die der ursprünglichen Form des eingebauten Schlauches nicht entsprechen. Undichtigkeiten. Beschädigungen an den Schlaucharmaturen oder der Verbindung zwischen Armatur und Schlauch. Der Kühlmittelstand ist nur bei abgekühltem Motor zu prüfen, der Deckel ist vorsichtig zu drehen, um den Überdruck abzubauen. Vor dem Hebezeugeinsatz hat der Maschinenführer auch die Funktion der dafür erforderlichen Sicherheitseinrichtungen zu prüfen. Der Maschinenführer hat festgestellte Mängel sofort dem Aufsichtführenden, bei Wechsel des Maschinenführers auch dem Ablöser mitzuteilen. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit der Lademaschine gefährden, muß deren Betrieb bis zur Beseitigung der Mängel eingestellt werden. 2.8 MHL 340
23 SICHERHEIT UND UNFALLVERHÜTUNG FOPS-Dachschutzgitter nach DIN ISO 3449-II Die Kabine verfügt über vier Bohrungen auf dem Dach, die für die Befestigung eines FOPS-Dachschutzgitters vorgesehen sind. Dieser Schutz ist eine Sonderausführung für entsprechende Einsatzfälle. Die Prüfnachweise nach DIN ISO 3449-II liegen beim Hersteller vor FOPS/Frontguard nach DIN ISO An der Vorderseite und auf dem Dach der Kabine befinden sich sechs Bohrungen, die zur Befestigung des Front-Dachschutzgitters vorgesehen sind. Die Prüfnachweise nach DIN ISO und SAE I 1356-Februar 88 liegen beim Hersteller vor Notausstieg Die Frontscheibe ist als Notausstieg vorgesehen. Wird ein Front-Dachschutzgitter angebaut bzw. dieser Notausstieg anderweitig nicht benutzbar gemacht, ist die Heckscheibe als Notausstieg zu benutzen. In der Kabine ist am rechten hinteren Holm ein Nothammer vorhanden Hinweise auf Restgefahren Hubkabine Beim Absenken der Hubkabine in die untere Endlage besteht für Dritte Quetschgefahr durch das Hubgerüst, da der Bediener in der Kabine den unter sich befindlichen Bereich nicht voll einsehen kann. Dies gilt auch für den Notablaß der Hubkabine durch den außen angebrachten Kugelhahn. Beim Fahren mit hochgefahrener Kabine kommt es auch bei kleinen Unebenheiten des Untergrundes zum Ausschlagen der Fahrerkabine. Dies kann zu Verletzungen des Bedieners oder zu Fehlbedienungen der Maschine führen. Beim Verstellen der Kabine sowie beim Fahren und Arbeiten muß die linke Armlehne nach unten geklappt und die Kabinentür geschlossen sein Arbeitseinsatz Beim Laden von langen und dünnen Teilen, wie z. B. Rohre, Leitungen, Stangenmaterial, die aus dem Ladegreifer herausstehen, können bei starkem Ausschwingen des Ladegreifers solche Teile trotz Schutzgitter (Frontschutz) in die Fahrerkabine eindringen. Gefahr Ausfall der Hydraulik Kommt es durch Stillstand des Dieselmotors, durch Defekt der Hydraulikpumpe oder durch Hydraulikölverlust zu einem Ausfall der Hydraulik, sind nur noch die NOT-Funktionen manuelles Lenken (keine Servounterstützung) und Arbeitseinrichtung ablassen (nur bei eingeschalteter Zündung) möglich. MHL
24 Notizen Notes Annotazioni Notas 2.10 MHL 340
25 3 TECHNISCHE DATEN INHALTSVERZEICHNIS 3.1 Abmessungen Allgemeiner Aufbau Antriebsmotor Elektrische Anlage Fahrantrieb Bremsen Hydraulikanlage Achsen Bereifung Heizung Zulässige Belastungen Schallpegelwerte nach EG 86/ Vibrationen Steuerung Arbeitsbereich der Maschine Bereichskurve Traglasttabelle Arbeitswerkzeuge Sonstige Ausrüstungen (optional) Füllmengen Betriebsstoffe Ausweichempfehlung für andere Temperaturbereiche Biologisch abbaubare Hydrauliköle Seite MHL 340
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27 TECHNISCHE DATEN Abmessungen Bild 2 Abmessungen Bild 3 Abmessungen MHL
28 3 TECHNISCHE DATEN 3.2 Allgemeiner Aufbau 1 Vorderachse (Lenkachse) 2 Hinterachse (Pendelachse) 3 2-Gang-Schaltgetriebe mit Fahrmotor 4 4-Punkt-Abstützung 5 Gegengewicht 6 Hubzylinder 7 Hochfahrbare Kabine 8 Hubgerüst Kabine 9 Kastenausleger 10 Stielzylinder 11 Ladestiel 12 Mehrschalengreifer Bild 4 Allgemeiner Aufbau 3.2 MHL 340
29 TECHNISCHE DATEN Antriebsmotor Fabrikat Perkins Typ T Bauart wassergekühlter 6-Zylinder-Reihenmotor mit Turbolader Leistung nach DIN kw bei n = 2200 min -1 Leerlaufautomatik Kühlsystem elektrische Kühlmittelstand-Überwachung, Kühlerantrieb über Motor mittels Keilriemen 3.4 Elektrische Anlage Betriebsspannung Batterie Lichtmaschine Anlasser 3.5 Fahrantrieb Kraftübertragung 24 V 2 x 12 V (Reihe) = 24 V 95 Ah 24 V 55 A 24 V 3,7 kw Hydrostatischer Fahrantrieb mit automatischer Anpassung von Zugkraft und Geschwindigkeit über den gesamten Fahrbereich durch geregelten Hydraulikmotor. 2-Gang-Schaltgetriebe Stufenlose Geschwindigkeitsregelung vorwärts und rückwärts in beiden Fahrbereichen: 1. Gang 0-5,5 km/h 2. Gang 0-20 km/h Verstellmotor mit 2-Gang-Schaltgetriebe Allradantrieb über Gelenkwellenverbindung Steigfähigkeit im Geländegang 60 % Wenderadius Betriebsdruck 3.6 Bremsen Betriebsbremse 8,2 m 320/360 bar Hydraulische Servobremsanlage auf alle vier Trommelbremsen wirkend. Der hydrostatische Fahrantrieb wirkt als zusätzliche verschleißfreie Betriebsbremse über den Allradantrieb auf alle Räder. MHL
30 3 TECHNISCHE DATEN Feststellbremse Drehwerkhaltebremse Hydraulische Federspeicher-Scheibenbremse am 2-Gang-Schaltgetriebe wirkend. Fremdkraft-Drehwerkhaltebremse, Pedal fußarretierbar 3.7 Hydraulikanlage Hydraulikanlage mit Grenzlastregelung LS-Verstellpumpe Pumpenfördermenge : 460 l/min Arbeitsdruck : 320/360 bar Dreifachzahnradpumpe LS-Steuerplatte Drehwerk Lenkung Ölkühler 3.8 Achsen Vorderachse Hinterachse Pumpenfördermenge : ,6 l/min Arbeitsdruck : bar 6 angeflanschte Steuerschieber: Abstützung Fahren Ausleger Stiel Greifer Drehen Der Oberwagen wird über einen innenverzahnten Drehkranz mittels eines Planetengetriebes mit integrierter Lamellenbremse angetrieben. Die gehärtete Verzahnung läuft in einem abgeschlossenen Fettbad. Drehbereich : 360 unbegrenzt Oberwagendrehzahl : 0-8 min -1 Pumpenfördermenge : 22 l/min Lenkdruck : 175 bar hydrostatische Hilfskraftlenkanlage Größter Radeinschlag : 30 separater Ölkühler, Antrieb des Ventilators über einen öltemperaturgeregelten Hydraulikmotor Lenkachse starr mit Trommelbremsen Hinterachse pendelnd gelagert mit hydraulischer Pendelblockierung und Trommelbremse, Pendelwinkel ± Bereifung Reifengröße Typ Reifenanordnung fach Elastik-Bereifung Zwillingsbereifung 3.4 MHL 340
31 TECHNISCHE DATEN Heizung Heizung 3.11 Zulässige Belastungen Zulässiges Gesamtgewicht Zulässige Achslast vorn Zulässige Achslast hinten dreistufige Warmwasser-Gebläseheizung und Lüftung, einstellbare Defroster-Düse kg kg kg 3.12 Schallpegelwerte nach EG 86/662 Die Maschine hat CE-Attestierung (durch Fachausschuß Tiefbau bestätigt), und die EG- Baumusterprüfung nach dem dynamischen Meßverfahren (86/662 EWG, Anhang 2). Schalleistungspegel: Schalldruckpegel am Fahrerplatz: 3.13 Vibrationen L WA = 101 db(a) L pa = 74 db(a) Gewichteter Effektivwert der Beschleunigung der oberen Gliedmaßen liegt unter 2,5 m/s². Gewichteter Effektivwert der Beschleunigung für Sitzfläche und Füße liegt unter 0,5 m/s² Steuerung Die Lademaschine ist serienmäßig mit einer ISO-Steuerung ausgestattet siehe Kapitel 5.1. MHL
32 3 TECHNISCHE DATEN 3.15 Arbeitsbereich der Maschine Bereichskurve Arbeitseinrichtung: Kastenausleger 6,6 m, Ladestiel 5,3 m und Mehrschalengreifer Bild 5 Bereichskurve 3.6 MHL 340
33 Traglasttabelle TECHNISCHE DATEN 3 Die Traglastwerte sind in Tonnen (t) angegeben. Der Pumpendruck für diese Tabelle beträgt 360 bar. Gemäß ISO betragen die Werte 75 % der statischen Kippgrenze oder 87 % der hydraulischen Hubkraft. Steht die Maschine auf festem, ebenem Untergrund, gelten die Werte für den 360 -Drehbetrieb. Die ( )-Werte gelten in Längsrichtung des Unterwagens. Das Gewicht des angebauten Lastaufnahmemittels (Greifer, Magnet, Lasthaken usw.) ist von den Traglastwerten abzuziehen. Bei montiertem FUCHS-Schnellwechsler am Ausleger verringern sich die Traglastwerte um 300 kg. Zeichenerklärung: Begrenzung durch Hubzylinder Begrenzung durch Stielzylinder Für den Hebezeugeinsatz sind gemäß CE-Richtlinien Rohrbruchsicherungen an den Hubzylindern und eine Überlastwarneinrichtung erforderlich. Bild 6 Traglasttabelle MHL
34 3 TECHNISCHE DATEN 3.16 Arbeitswerkzeuge Bild 7 Greifer Bild 8 Magnet Sonstige Ausrüstungen (optional) Überlastwarneinrichtung Überlastabschaltung Auslegerhöhenbegrenzung Einzelbetätigung der 4-Punkt-Abstützung Rohrbruchventile Hubzylinder Rohrbruchventile Stielzylinder Magnetanlage Klimaanlage Weitere Zusatzausrüstungen auf Anfrage. Bild 9 Lasthaken Standheizung Räumschild Schutzgitter an der Kabine Schutzgitter an den Scheinwerfern Diverse elektrische Ausrüstungen wie Zusatzscheinwerfer, Rundumleuchte, Radio usw. Änderungen an FUCHS-Produkten und deren Ausstattung mit Zusatzausrüstungen und Arbeitswerkzeugen, die nicht in unserem Lieferprogramm enthalten sind, müssen von uns schriftlich genehmigt werden. Wenn das nicht erfolgt, erlischt unsere Gewährleistung und auch die Produkthaftung für evtl. dadurch verursachte Schäden. 3.8 MHL 340
35 TECHNISCHE DATEN Füllmengen Benennung Füllmenge Medium Bemerkung Kraftstofftank 315 l Diesel Motoröl 17 l HD-Öl Erstbefüllung: 17 l Hydrauliköltank 330 l Hydrauliköl Wechselmenge Vorderachse 16,4 l Getriebeöl je Planetensatz 1,7 l Getriebeöl Differential 13 l Getriebeöl Hinterachse 20,4 l Getriebeöl je Planetensatz 1,7 l Getriebeöl Differential 17 l Getriebeöl Verteilergetriebe 5,7 l Getriebeöl Drehwerkgetriebe Zahnkranz-Drehverbindung 22 kg Fließfett Fettschmieranlage 3 kg Schmierfett Betriebsbremse Versorgung durch Hydrauliksystem (Umlaufschmierung) Versorgung durch Hydrauliksystem Ölbad-Luftfilter (Heizung) 0,16 l Motoröl nur bei Standheizung Kühlsystem 36 l Glysantin-Wasser- Gemisch Scheibenwaschanlage 2 l Wasser mit Scheibenreiniger Greifergetriebe 0,7 l Getriebeöl Maßgebend für die richtige Füllmenge ist immer die jeweilige Füllstandsmarkierung, nicht die o. g. Füllmenge. MHL
36 3 TECHNISCHE DATEN 3.18 Betriebsstoffe vorgeschriebene Betriebsstoffe für Mitteleuropa Anwendung Kurzbezeichnung nach Bi 1) Bezeichnung Spezifikation Normen Qualität Bemerkung Antriebsmotor Dieselkraftstoff DIN ASTM D975 1-D/2-D Motor EO 1540 A Motoröl SAE 15W-40 API-CF 4 Kühlung des Motors SP-C Kühlmittel sauberes Wasser und Frostschutzmittel auf Ethylen-Glykolbasis Vor der Verwendung von RME- Kraftstoffen sind unbedingt weitere Einzelheiten bei Ihrem zuständigen FUCHS-Händler zu erfragen. siehe auch Betriebsanleitung des Motorenherstellers siehe auch Betriebsanleitung des Motorenherstellers Hydraulische Arbeitskreise HYD 0530 HVLP 46 oder SAE 5W-30 Hydrauliköl oder Mehrbereichsöl folgende Viskositäts-Grenzwerte sind einzuhalten (nach ASTM 445) bei 100 C min. 7 mm²/s (cst) bei -10 C ca mm²/s (cst) BIO-E-HYD-HEES BIO Hydrauliköl auf synthetischer Esterbasis Befüllung nach Kundenvorgabe. Markenaufkleber an der Maschine. Bioöle verschiedener Hersteller nicht mischen. Viskositätswerte wie mineralische Hydrauliköle. Bei Umstellung von mineralischem auf biologisch abbaubares Hydrauliköl ist die Anlage und der Tank vollständig zu entleeren, zu reinigen und zu spülen. Nähere Einzelheiten bitten wir vor der Umstellung bei dem für Sie zuständigen FUCHS- Händler zu erfragen. Getriebe, Radnaben, Achsen, Greifer- und Magnetgetriebe GO 90 LS Getriebeöl SAE 80W-90 LS API-GL 5 MPG-A Mehrzweckfett KP2N-30 auf Lithium- Seifenbasis DIN Grease TCL 435 Fließfett NLGI Zahnkranz- Drehverbindung Fettschmieranlage, sonstige Schmierstellen Ausweichempfehlungen: SAE 90 LS SAE 85W-90 LS 1) Anlehnung an die Regelschmierstoffe des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.v Ausweichempfehlung für andere Temperaturbereiche Motorenöl nach API CG 4 oder CF 4 und nach ACEA E3 oder E2 Hydrauliköl nach DIN T3 HLP 3.10 MHL 340
37 TECHNISCHE DATEN Biologisch abbaubare Hydrauliköle Als Alternative zu den Mineralölen empfehlen wir biologisch abbaubare Hydrauliköle auf synthetischer Esterbasis. Hierfür gelten die selben Viskositäts-Grenzwerte wie für Mineralöle. Bei Umstellung von mineralischem auf biologisch abbaubares Hydrauliköl ist die Anlage und der Tank vollständig zu entleeren, zu reinigen und zu spülen. Bioöle verschiedener Hersteller dürfen nicht gemischt werden. Nähere Einzelheiten bitten wir vor der Umstellung bei dem für Sie zuständigen FUCHS- Händler zu erfragen. MHL
38 Notizen Notes Annotazioni Notas 3.12 MHL 340
39 4 BEDIENUNG INHALTSVERZEICHNIS 4.1 Ersteinweisung Kabine - Bedienungselemente Kabine - Bedienungskonsole Motor Motor anlassen Normalstart / Warmstart Kaltstart mit Glühkerze Überwachung während des Betriebes Überbrücken des Überhitzungsschutzes Motor abstellen CEB-Steuerung Leerlaufautomatik Fine-Mode Kick-Down Funktion Hinweise für Winterbetrieb Bedienplatz Fahrersitz Lenkradposition Lüftung und Heizung Warmwasser-Heizung Standheizung (optional) Klimaanlage (optional) Kabine Frontfenster öffnen/schließen Sonnenrollo Kabinentür Türfenster Kabine - Dachluke Kabine - Innenbeleuchtung Scheibenwaschanlage Hydraulisch hochfahrbare Kabine Vor Inbetriebnahme Während des Betriebes Fahren bei hochgefahrener Kabine Abstellen der Maschine Kabine verfahren Manuelles Senken der hochgefahrenen Kabine (Störfall) Fahrbetrieb Anfahren Anhalten Lenken Bremsen Abstellvorgang Seite MHL 340
40
41 BEDIENUNG Ersteinweisung Wenn Sie mit den Bedien- und Anzeigeelementen dieser Maschine noch nicht vertraut sind, lesen Sie dieses Kapitel gründlich durch, bevor Sie die Maschine bedienen. In diesem Kapitel werden alle Funktionen beschrieben. Vor Beginn des Fahr- und Arbeitsbetriebes müssen Sie sich die Bedien- und Anzeigeelemente gut einprägen. Vor jeder Inbetriebnahme ist die Maschine einer eingehenden Sichtprüfung zu unterziehen. Dabei ist auf Beschädigungen, lose oder fehlende Schrauben, Ölansammlungen, sowie Öl- oder Kraftstoffleckagen zu achten. Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Ist die Betriebssicherheit gefährdet, darf die Maschine erst nach Beseitigung der Mängel in Betrieb genommen werden. Vor Inbetriebnahme der Maschine sind die Durchsichten nach Kapitel 7.3 durchzuführen. MHL
42 4 BEDIENUNG 4.2 Kabine - Bedienungselemente Bild 10 Bedienungselemente 4.2 MHL 340
43 BEDIENUNG 4 Kabine - Bedienungselemente 1 = Hebel Abstützung auf/ab 2 = Potentiometer Fine-Mode 3 = Notablaß Kabine 4 = Kreuzsteuerhebel (ISO-Steuerung) 5 = Taster für Magnetanlage (optional) 6 = Hochklappbare Armlehne 7 = Taster Kick-Down Funktion 8 = Pedal Drehwerkhaltebremse, arretierbar 9 = Pedal Betriebsbremse, arretierbar 10 = Fahrpedal vorwärts 11 = Fahrpedal rückwärts 12 = Lenkradverstellung Höhe 13 = Lenkradverstellung Neigung 14 = Fahrtrichtungsgeber 15 = Hupe 16 = Kreuzsteuerhebel (ISO-Steuerung) 17 = Taster für Greifer drehen 18 = Motordrehzahlverstellhebel 19 = Feststellbremse (Handbremse) Hebel nach vorn Bremse offen, Hebel nach hinten Bremse geschlossen 20 = Taster Betriebsdruckerhöhung 21 = Regler Frischluft/Umluft Klimaanlage (optional) 22 = Bedienungskonsole Standheizung (optional) MHL
44 4 BEDIENUNG 4.3 Kabine - Bedienungskonsole Bild 11 Bedienungskonsole 4.4 MHL 340
45 BEDIENUNG 4 Kabine - Bedienungskonsole 25 = Zündschloß 26 = Kippschalter Überlastwarneinrichtung (optional) 27 = nicht belegt 28 = Kippschalter Leerlaufautomatik 29 = Voltmeter Generatoranlage (optional) 30 = nicht belegt 31 = Schalter Scheibenwischer (obere Scheibe) Stellung 1 unten : Scheibenwischer Stellung 1 oben : Intervall Stellung 2 oben : Wisch-Wasch 32 = Kippschalter Scheibenwischer, Wisch- Wasch (untere Scheibe) 33 = Kippschalter Arbeitsscheinwerfer 34 = Taster Kabine heben/senken 35 = Kippschalter Arbeitsbereicherweiterung 36 = Kippschalter Arbeitsfunktionen gesperrt 37 = Anzeige Kühlwassertemperatur Motor 38 = Kontrollampe Kühlwasserniveau 39 = Kraftstoffvorratsanzeige 40 = Kontrollampe Hydrauliköltemperatur 41 = Kontrollampe Luftfilterverschmutzung 42 = Kontrollampe Betriebsbremse 43 = Kontrollampe Kühlwassertemperatur 44 = Kontrollampe Batterieladekontrolle 45 = Kontrollampe Motoröldruck 46 = Drehschalter Gebläse 47 = Vorglühanzeige 48 = Kontrollampe Feststellbremse 49 = Kontrollampe CEB-Steuerung 50 = Kontrollampe Arbeitsfunktionen gesperrt 51 = Zigarettenanzünder 52 = Kontrollampe Arbeitsbereicherweiterung 53 = nicht belegt 54 = Betriebsstundenzähler 55 = Kippschalter Pendelachsverriegelung 56 = Kippschalter 1./2. Gang 57 = Kippschalter Fahrlicht 58 = Taster Zusatzschmierung auslösen 59 = Kontrollampe Magnetanlage (optional) 60 = Kippschalter Magnetanlage (optional) 61 = nicht belegt 62 = nicht belegt 63 = Kontrollampe Klimaanlage (optional) 64 = Regler Klimaanlage (optional) 65 = Regler Warmwasser-Heizung 66 = Kippschalter Warnblinkanlage 67 = nicht belegt 68 = nicht belegt 69 = nicht belegt 70 = nicht belegt 71 = Blinkontrollanzeige MHL
46 4 BEDIENUNG 4.4 Motor Vor dem Anlassen des Motors muß der Batteriehauptschalter geschlossen sein. Der Batteriehauptschalter sitzt hinter dem Ölkühler am Dieseltank. Vor dem Anlassen des Motors hat sich der Bediener zu vergewissern, daß sich niemand auf oder an der Maschine aufhält Motor anlassen Vor jeder Inbetriebnahme sind die Durchsichten nach Kapitel 7.3 durchzuführen. Sämtliche Schalthebel sind in Neutralstellung. Feststellbremse (Handbremse) (12/19) einlegen. Zündschlüssel in Zündschloß (12/25) stecken. Zündschlüssel in Stellung I drehen. Die Kontrollampen (12/44) und (12/45) leuchten auf. Wenn nach dem Anlassen des Motors ein Summton ertönt und die Kontrollampe der Betriebsbremse (12/42) rot aufleuchtet, ist der erforderliche Bremsdruck noch nicht aufgebaut. Der Summton verstummt und die Kontrollampe erlischt, wenn der Motor läuft und der Bremsdruck aufgebaut ist Kaltstart mit Glühkerze Motordrehzahlverstellhebel (12/18) in Vollgasstellung bringen. Zündschlüssel in Stellung II drehen (Vorglühanzeige 12/47 leuchtet) und ca. 15 Sekunden halten. Zündschlüssel weiterdrehen in Stellung III, um Anlasser zu betätigen. Sobald der Motor läuft, den Zündschlüssel zurück in Stellung I drehen lassen und Drehzahl absenken bis auf untere Leerlaufdrehzahl. Wenn Motor nach max. 30 Sekunden nicht startet, Zündschlüssel in Stellung I oder 0 bringen und nach frühestens 30 Sekunden Startvorgang wiederholen. Motor nicht sofort auf Vollast fahren. Verhalten fahren bis Betriebstemperatur des Motors erreicht ist Normalstart / Warmstart Motordrehzahlverstellhebel (12/18) in Viertelgasstellung bringen. Zündschlüssel in Stellung III drehen. Sobald der Motor läuft, Zündschlüssel in Stellung I zurückdrehen lassen und Drehzahl bis auf untere Leerlaufdrehzahl absenken. Kontrollampen müssen erlöschen. Bild 12 Motor anlassen 4.6 MHL 340
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