AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach

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1 AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach bestehend aus den Mitgliedsorten Großbreitenbach Altenfeld Böhlen Friedersdorf Gillersdorf Wildenspring 24. Jahrgang Freitag, den 13. September 2013 Nummer 9 Inhalt in Schlagzeilen: - Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am Information zur Möglichkeit der Online-Beantragung eines elektronischen Wahlscheines - Information zur Barrierefreiheit von Wahlräumen zur Bundestagswahl am Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren - Bauvorhaben: 380-kV-Leitung Altenfeld-Redwitz (Teilabschnitt Thüringen) - Regionaler Kirchentag am in Böhlen - Nachlese zum 14. Thüringentag in Sondershausen und zum 10. Europatreffen der Breitenbachs in Schönberg/OT Breitenbach und Pfaffroda (Sachsen) - Nachlese zum 14. Großbreitenbacher Altstadtfest - Nachlese zum Blaubeerfest 2013 in Wildenspring Impressum: Amtsblatt der VG Großbreitenbach Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 13, Großbreitenbach Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für die Textannahme: Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Zuständigkeitsbereich der VG Großbreitenbach. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. 5. Thüringer Volkstag vom in (Groß-)Breitenbach Jahrestag dieses für Thüringen bedeutenden Ereignisses und künftiger Standort auf der Thüringer Straße der Menschenrechte und Demokratie - Den Text zum 5. Thüringer Volkstag, der durch die vorgenannten aktuellen Anlässe wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit rückt, finden Sie im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes unter Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Rubrik Sonstige Mitteilungen. Der Schützenhof in Großbreitenbach, in dessen unmittelbaren Umfeld 1848 der 5. Thüringer Volkstag stattfand - dargestellt auf einem Aquarell von Adolf Leibe Der Gedenkstein für den 5. Thüringer Volkstag im Mittelweg in Großbreitenbach Foto: Kenny Schulz

2 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/2013 Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Wahlbekanntmachung 1. Am findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. In der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach werden folgende Stimmbezirke festgelegt: Die Gemeinde Altenfeld bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Bürgerhaus, Kirchstraße 2, Altenfeld. Die Gemeinde Böhlen bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Seniorenraum, Schulstraße 1, Böhlen. Die Gemeinde Friedersdorf bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Mehrzweckgebäude, Ortsstraße 45, Friedersdorf. Die Gemeinde Gillersdorf bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Seniorenklub, Schwarzburger Straße 7, Gillersdorf. Die Gemeinde Wildenspring bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Kulturraum der Gemeinde, Ortsstraße 1, Wildenspring. Die Stadt Großbreitenbach bildet drei Wahlbezirke. Die Wahlräume befinden sich für den Wahlbezirk I im Feuerwehrgerätehaus, Gewerbegebiet 6, Großbreitenbach, für den Wahlbezirk II in der Kindertagesstätte Spatzennest, Krankenhausstraße 10, Großbreitenbach und für den Wahlbezirk III im Seniorenkommunikationszentrum, Markt 13, Großbreitenbach. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis - Unionsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichem Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem die Angabe des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle bzw. hinter den Tischwahlkabinen befindet. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle/ Tischwahlkabine aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis Gotha - Ilm-Kreis (192), in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verwaltungsgemeinschaft (Einwohnermeldeamt) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bis spätestens 17:30 Uhr am Wahltag in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach abgegeben werden, so dass er bis 18:00 Uhr an das Briefwahllokal in Schmiedefeld (VwG Rennsteig) weitergeleitet werden kann. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Beyersdorf Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Möglichkeit zur Online-Beantragung eines elektronischen Wahlscheines In Vorbereitung der 18. Deutschen Bundestagswahl in der VwG Großbreitenbach am 22. September 2013 besteht die Möglichkeit, dass die Wähler bei Bedarf ihre Briefwahlunterlagen online beantragen können. Die Internetadresse für die Beantragung des elektronischen Wahlscheines lautet:

3 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/ Rubrik: Aktuelles Die Möglichkeit der Beantragung des elektronischen Wahlscheines endet am Mittwoch, dem Danach können Wahlscheine nur noch direkt in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Beyersdorf Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Informationen zur Barrierefreiheit von Wahlräumen zur Bundestagswahl am Im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht gemäß 46 Abs. 1, Satz 4, der Bundeswahlordnung informiert die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach darüber, dass folgende Wahlräume barrierefrei zu erreichen sind: - Wahllokal Altenfeld, Seniorenraum im Bürgerhaus, Kirchstraße 2, Altenfeld; - Wahllokal Gillersdorf, Seniorenklub, Schwarzburger Straße 7, Gillersdorf; - Wahllokal 2 Großbreitenbach, Kindertagesstätte Spatzennest, Krankenhausstraße 10, Großbreitenbach; - Wahllokal 3 Großbreitenbach, Seniorenkommunikationszentrum, Markt 13, Großbreitenbach - Wahllokal Wildenspring, Kulturraum, Ortsstraße 1, Wildenspring. Folgende Wahllokale in der VwG Großbreitenbach sind nicht barrierefrei: - Wahllokal Böhlen, Seniorenraum im Bürgerhaus, Schulstraße 1, Böhlen; - Wahllokal Friedersdorf, Mehrzweckgebäude, Ortsstraße 45, Friedersdorf und - Wahllokal 1 Großbreitenbach, Feuerwehrgerätehaus, Gewerbegebiet 6, Großbreitenbach. Menschen, die aufgrund einer Behinderung die letztgenannten Wahlräume nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, an der Wahl im Rahmen der Briefwahl teilzunehmen oder in einem barrierefreien Wahlraum des Wahlkreises Gotha - Ilm-Kreis mit Wahlschein zu wählen. Anträge auf Briefwahl bzw. auf Erteilung eines Wahlscheines können ab sofort im Einwohnermeldeamt der VwG, Markt 11, Großbreitenbach oder online unter: unter der Rubrik Aktuelles gestellt werden. Andreas Beyersdorf Vorsitzender der VwG Großbreitenbach Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß 43 ff des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz, EnWG) in Verbindung mit 72 ff. des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) Bauvorhaben: 380-kV-Leitung Altenfeld- Redwitz (Teilabschnitt Thüringen) Die 50Hertz Transmission GmbH (Vorhabensträgerin) hat für das oben bezeichnete Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen - der VG Großbreitenbach, Gemeinde Altenfeld mit der Gemarkung Wald Oberbreitenbach sowie der Stadt Großbreitenbach mit der Gemarkung Großbreitenbach - der Stadt Langewiesen mit der Gemarkung Langewiesen - der VG Langer Berg, Gemeinde Möhrenbach mit der Gemarkung Möhrenbach - der VG Bergbahnregion/Schwarzatal, Gemeinde Katzhütte mit den Gemarkungen Oelze und Katzhütte - der Stadt Bad Blankenburg mit der Gemarkung Bad Blankenburg - der VG Lichtetal am Rennsteig, Gemeinde Lichte, mit den Gemarkungen Geiersthal und Wallendorf - der Gemeinde Goldisthal mit der Gemarkung Goldisthal - der Gemeinde Masserberg mit den Gemarkungen Masserberg und Heubach - der Gemeinde Sachsenbrunn mit den Gemarkungen Saargrund und Friedrichshöhe - der Stadt Eisfeld mit der Gemarkung Eisfeld - der Stadt Neuhaus am Rennweg mit den Gemarkungen Siegmundsburg und Scheibe - der Stadt Schalkau mit den Gemarkungen Theuern, Neundorf, Truckenthal, Schalkau, Selsendorf und Roth - der Gemeinde Frankenblick mit den Gemarkungen Grümpen, Welchendorf, Seltendorf, Döhlau, Rauenstein, Blatterndorf und Rückerswind - der Gemeinde Judenbach mit der Gemarkung Heinersdorf - der VG Buttelstedt, Gemeinde Leutenthal mit der Gemarkung Leutenthal - der Stadt Gehren mit der Gemarkung Gehren - der Stadt Neustadt am Rennsteig mit den Gemarkungen Wald Neustadt und Gemarkung Neustadt am Rennsteig beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom bis in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 11, Bauamt, Zimmer 207, Großbreitenbach Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:15 Uhr 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr 07:00 bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Mit dieser Bekanntmachung werden auch a) die vom Bund oder Land anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie b) sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind, (Vereinigungen), von der Auslegung dieses Plans benachrichtigt (43a Nr. 2 EnWG) 2. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen ( 43b Nr. 1 Satz 1) nach Auslegungsbeginn, also spätestens bis zum beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Ref. 540, Weimarplatz 4, Weimar oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 11, Großbreitenbach Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss Name und Anschrift des Einwenders, den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach dieser Frist eingehende Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen sind ausgeschlossen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 43b Nr. 1 Satz 2 EnWG). Für die Stellungnahmen der Behörden gilt 43a Nr. 7 Satz 4 EnWG.

4 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/2013 Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. 3. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er rechtzeitig bekannt gemacht werden. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Planfeststellungsverfahren, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach 44 a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht der Vorhabensträgerin ab diesem Zeitpunkt an den betroffenen Flächen ein Vorkaufsrecht zu ( 44 a Abs. 3 EnWG). 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, dass - die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Thüringer Landesverwaltungsamt ist, - über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, - die ausgelegten Planunterlagen die nach 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und - die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß 9 Abs. 1 UVPG ist. 9. Die Unterlagen sind für den Zeitraum der öffentlichen Auslegung auch im Internet auf der Projektwebseite der 50Hertz Transmission GmbH ( unter der Rubrik Netzausbau und den Stichworten Projekte sowie nachfolgend Südwest-Kuppelleitung einzusehen. Großbreitenbach, den Beyersdorf Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Großbreitenbach Kostenfreie Annahme von Grünschnitt Wann: Fr, / Uhr Sa, / 9-16 Uhr Wo: Ecke Gillersdorfer Str./ Pfullinger Straße (hinter Stallanlagen Agrargenossenschaft) Die Stadt Großbreitenbach stellt für ihre Bürger diese Möglichkeit der kostenfreien Entsorgung von Grünschnitt zur Verfügung. Die Annahme erfolgt nur an den oben genannten Terminen. Stadtratssitzung Die 50. öffentliche Sitzung des Stadtrates fand am 29. August 2013 statt. Dort wurde folgender Beschluss gefasst: - Beschluss zur 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Großbreitenbach - Beschluss-Nr. 230/50/13 mit 10 Ja-Stimmen bestätigt sowie - eine Information zum Beteiligungsbericht KEBT AG 2013 erteilt. Gemeinde Altenfeld Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Altenfeld richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baumund Strauchschnitt aus privaten Haushalten - bis zu 1 cbm je Anlieferung - eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Freitag, 18. Oktober 2013 Uhrzeit: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Wann: Samstag, 19. Oktober 2013 Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Wo: Annahmestelle: Parkplatz am Schwimmbad in der Goldbergstraße Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenfreie Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Informationen des Ordnungsamtes über das Verhalten auf dem Friedhof der Gemeinde Altenfeld Das Ordnungsamt der VwG Großbreitenbach informiert hiermit, dass das Mitbringen von Tieren - ausgenommen sind Blindenhunde - auf den Altenfelder Friedhof nicht gestattet ist. In der Gemeinderatssitzung am wurde darüber berichtet, dass mehrfach dieses vorgenannte Verbot missachtet wurde. Wir bitten deshalb die Besucher des Friedhofes der Gemeinde Altenfeld darauf zu achten, dass Tiere - insbesondere Hunde - nicht auf den Friedhof mitgebracht werden dürfen. Das Mitbringen von Tieren - Ausnahme Blindenhunde - stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Ordnungsamt der VwG Großbreitenbach Gemeinde Böhlen Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Böhlen richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten - bis zu 1 cbm je Anlieferung - eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: 07. Oktober 2013 bis 19. Oktober 2013 Hans-Jürgen Beier, Bürgermeister Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite

5 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/2013 Uhrzeit: Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Uhrzeit: Samstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Wo: Annahmestelle - Gemeindeplatz in der Wildenspringer Straße Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenfreie Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Gemeinde Wildenspring Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Wildenspring richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten - bis zu 1 cbm je Anlieferung - eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Freitag, 11. Oktober 2013 Uhrzeit: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Wann: Samstag, 12. Oktober 2013 Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Gemeinde Friedersdorf Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Friedersdorf richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baumund Strauchschnitt aus privaten Haushalten - bis zu 1 m 3 je Anlieferung - eine zeitweise Annahmestelle ein: Wo: Annahmestelle: Ortseingang - Wiese zum Milchberg Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenfreie Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Wann: Uhrzeit: Freitag, 11. Oktober 2013; Samstag, 12. Oktober 2013 Freitag, 18. Oktober 2013; Samstag, 19. Oktober :00 Uhr bis 16:00 Uhr Wo: Annahmestelle: an der ehemaligen Dreschhalle (gegenüber Gemeindesaal) Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenfreie Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Gemeinde Gillersdorf Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Gillersdorf richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baumund Strauchschnitt aus privaten Haushalten - bis zu 1 cbm je Anlieferung - eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Freitag, 11. Oktober 2013 Samstag, 12. Oktober 2013 Uhrzeit: Wo: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (oder nach Absprache mit der Gemeinde) Annahmestelle: Landweg (neben Gemeindeparkplatz) Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenfreie Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Gesundheitswesen Bereitschaftsdienste im Altkreis Ilmenau NOTDIENST - Notdienstzentrale Ilmenau und Hausbesuchsdienst Um auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten eine ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten, ist für den Kassenärztlichen Notdienst des Altkreises Ilmenau eine Notdienstzentrale mit dem Sitz in den Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh, Standort Ilmenau, Oehrenstöcker Straße 32, Ilmenau eingerichtet. Bei akuter Erkrankung oder erheblicher Verschlechterung eines bereits bestehenden Krankheitsbildes kann die Notdienstzentrale ohne vorherige telefonische Anmeldung direkt aufgesucht werden. Die bisherige Tel.-Nr. 0180/ ist für Anrufe aber nach wie vor gültig. Der Notdienst besteht aus einem Sitzdienst (Sitzbereitschaft des diensthabenden Arztes in der Notdienstzentrale Ilm-Kreis- Kliniken ggmbh <Krankenhaus> Ilmenau) und einem Fahrdienst (Fahrbereitschaft für Hausbesuche für nicht transportfähige Patienten ab Notdienstzentrale Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh <Krankenhaus>Ilmenau). Die Notdienstzentrale (Sitzdienst) ist ab zu folgenden Zeiten geöffnet und ärztlich besetzt: Mittwoch Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , } Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr

6 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/2013 Montag, Dienstag und Donnerstag ist kein Sitzdienst in der Notdienstzentrale. Hilfeersuchen von Patienten außerhalb der vorgenannten Sitzdienstzeiten der Notdienstzentrale werden durch den Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) entgegengenommen. Wenn es aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist, die Notdienstzentrale selbst aufzusuchen, kann ein Hausbesuch unter der Tel.-Nr angefordert werden. Der Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Landratsamtes/SB Fremdenverkehr, der www-region und des Fördervereins Olitätenwege e. V. Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , Uhr bis Uhr des Folgetages Uhr bis Uhr des Folgetages Uhr Uhr des Folgetages Außerhalb der Vorhaltezeiten der Notdienstzentrale und des Hausbesuchsdienstes muss sich der Patient an seinen Hausarzt oder dessen Vertretung wenden. RETTUNGSDIENST - Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis Im Falle einer lebensbedrohlichen Notfallsituation ist nach wie vor sofort die Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis über den Notruf 112 zu informieren. Diese alarmiert dann das geeignete Rettungsmittel. Öffnungszeiten der Arztpraxen für Allgemeinmedizin im Raum Großbreitenbach Fachärztin für Facharzt für Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Dipl.-Med. B. Großherr, Dr. med. M. Ullrich, Großbreitenbach Großbreitenbach Tel.: (036781) Tel.: (036781) Mo 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 und :00 Uhr Di 08:00-11:00 und - 16:00-19:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr (Terminsprechstunde) Mi 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Do 08:00-12:00 und - 16:00-18:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Fr 08:00-11:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. med. M. Ullrich, Altenfeld Tel. (036781) Di 08:00-11:30 Uhr (ab Uhr Blutentnahmen) Do 08:00-11:30 Uhr (ab Uhr Blutentnahmen) Auch die Thüringer Ministerpräsidentin informierte sich am Stand des Ilm-Kreises Foto: Bildarchiv H. Liebermann Werbung für unsere Region, die Stadt Großbreitenbach und die Gemeinde Wildenspring machten zur Majestätenpräsentation der Thüringer Hoheiten und Symbolfiguren am Samstag, dem , auf der Hauptmarktbühne (Marktplatz) in Sondershausen aber auch die 21. Thüringer Olitätenkönigin und der Thüringer Buckelapotheker, die 12. Großbreitenbacher Zwiebelmarktprinzessin und die 14. Wildenspringer Blaubeerkönigin. Dieser Präsentation schloss sich der bereits traditionelle Empfang der Thüringer Ministerpräsidentin für die Thüringer Hoheiten und Symbolfiguren im Marstall des Schlosses an. Einen besonderen Schwerpunkt beim Thüringentag bildete natürlich der große Festumzug am Sonntag, den An diesem nahmen die Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg und die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach mit dem gemeinsamen Bild Die Oberherrschaft grüßt Sondershausen teil. Das Gemeinschaftsbild bestand aus 7 Unterbildern, die das Leben in der Region der ehemaligen Oberherrschaft des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen darstellten. Themen waren die Jagdleidenschaft des Fürsten Karl Günther und die schwere Arbeit in der Thüringer Wald-Region, das Wirken von Johann Michael Bach und Johann Sebastian Bach in Gehren, die Puppensammlung mon plaisir, die sich früher im Gehrener Schloss befand, eine Begebenheit auf dem Langen Berg bei der Maifeier 1912 zur aufstrebenden Sozialdemokratie sowie das Olitätengewerbe, Märkte und Feste in Großbreitenbach. Die Unterbilder 1-6 wurden durch Mitgliedsorte und Vereine der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg mit 51 Personen und unterstützt durch zwei Festwagen abgesichert. Am Unterbild 7 beteiligten sich die Stadt Großbreitenbach und zwei Vereine mit 6 Personen. Zum Festumzug wurden ein spezieller Flyer zum vorgestellten Gemeinschaftsbild und touristisches Werbematerial (so auch für den Kräutermarkt in Großbreitenbach) in beträchtlichen Stückzahlen an die Besucher des Umzuges verteilt - bis der einsetzende Regen den Umzug leider früher als vorgesehen beendete. Sonstige Mitteilungen -Tourismus/Kultur in der www-region- Touristische Werbung zum Thüringentag in Sondershausen, zum Stadtspektakel in Kronach und zum Oberfränkischen Kräutertag in Schmölz Zum 14. Thüringentag vom in Sondershausen, der unter dem Motto Mit fürstlicher Note stattfand, wurde auf vielfältige Weise für unsere Region geworben. So erfolgte über den ganzen Zeitraum am Stand des Ilm-Kreises mit wechselnder Besetzung eine gemeinsame touristische Werbung des Das Unterbild 7 Olitätengewerbe, Märkte und Feste in Großbreitenbach - als Teil des regionalen Gemeinschaftsbildes Foto: Heike Bluhm, Herschdorf

7 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/2013 Kräuter verbinden Regionen - dieses Motto wurde gemeinsam von der vorjährigen Thüringer Olitätenkönigin und Ehren- Olitätenkönigin seit Amtsantritt mit Leben erfüllt, so z. B. mit der Initiierung des Treffens der Olitätenmajestäten im April 2013 in Lauenstein an der thüringisch-fränkischen Grenze. Aber auch bei weiteren Veranstaltungen im fränkischen Raum wurde intensiv für unsere Region und insbesondere auch für den Großbreitenbacher Kräutermarkt geworben. So beteiligten sich beim Stadtspektakel in Kronach am die 21. Thüringer Olitätenkönigin, die Ehren-Olitätenkönigin 2012, die Kronacher Stadtführerin, der Thüringer Buckelapotheker, die Arnstädter Nonne und der Schwarzburger Herold an einem Marktstand und warben ambulant im Festgeschehen. Aber auch zum 3. Oberfränkischen Kräutertag in Schmölz am , war der Förderverein Olitätenwege e. V. mit einem Marktstand präsent und der Thüringer Buckelapotheker machte darüber hinaus ambulante Werbung für den Thüringer Kräutergarten/Olitätenland und die Kräuterveranstaltungen der Region im Festzelt und im Festgeschehen. Aktive Unterstützung am Markstand des Fördervereins gab es von fränkischer Seite, durch die Ehren-Olitätenköniginnen von Sabine Heucke-Gareis (l.), Carola Hebentanz (r.) und die Kronacher Stadtführerin Christa Franz (nicht abgebildet) Foto: Heinz Liebermann 10. Europatreffen der Breitenbachs in den Ortsteilen Breitenbach und Pfaffroda / Gemeinde Schönberg (Sachsen) Vom fand in den OT Breitenbach und Pfaffroda der Gemeinde Schönberg (Landkreis Zwickau/Sachsen) das 10. Europatreffen der Breitenbachs statt. Insgesamt nahmen nahezu 120 Breitenbacher aus 9 Orten und Ortsteilen Breitenbach im In- und Ausland (6 aus Deutschland, 1 aus Frankreich, 1 aus Österreich und 1 aus der Schweiz) an diesem Europatreffen im kleinsten Ortsteil Breitenbach teil. Unterstützt wurden die nur 80 (!) Einwohner des Ortsteils durch die Einwohner des direkt angrenzenden Ortsteiles Pfaffroda. Auf dessen Gebiet befand sich auch das hervorragend hergerichtete und für ansprechende Feste äußerst geeignete Festgelände. Die organisatorischen Fäden des Festgeschehens hielt der Feuerwehrverein Pfaffroda/Breitenbach in seinen Händen. Und genau wie bei einem Einsatz der Feuerwehr klappte alles wie am Schnürchen. Jeder Besucher merkte gleich, dass er eine in der Organisation von Festen erfahrende Truppe vor sich hatte, bei der jeder genau seine Aufgabe kannte. Anders wäre ein Europatreffen in so einem kleinen Ortsteil wohl auch kaum machbar gewesen. Für die bis zum Freitagabend angereisten Breitenbacher bildete ab Uhr ein Empfang im Festzelt durch die Organisatoren um den Organisationschef Roland Vogel den Auftakt des Treffens. Zum Empfang würdigte der Vorsitzende der europäischen Breitenbach-Vereinigung Heinz Liebermann in seinem Grußwort die besonderen mit diesem Treffen verbundenen Jubiläen - das 10. Europatreffen der Breitenbachs selbst, das 10jährige Jubiläum der Breitenbachs in Europa e. V., das 20jährige Jubiläum des 1. Arbeitstreffens der Breitenbachs in Europa (1993 in Großbrei- tenbach/thüringen) und das 50jährige Jubiläum des Elysée-Vertrages. Anschließend bedankte er sich mit kleinen Geschenken bei den Hauptorganisatoren des Treffens für ihre hervorragende Arbeit bei dessen Vorbereitung und Durchführung und überbrachte auch ein Grußwort des Thüringer Europaabgeordneten Dr. Dieter-L. Koch per persönlicher Videobotschaft. Der weitere Abend stand ganz im Zeichen des gemütlichen Zusammenseins der Breitenbacher bei neuen Kontakten, vielfältigen Gesprächen sowie Musik und Tanz. Am Vormittag des bestand Gelegenheit, Land und Leute bei Ausflügen in die Region zu erkunden. So konnten das Horch-Museum in Zwickau und die Miniwelt in Lichtenstein besichtigt werden oder aber man lernte bei einer Kremserfahrt bzw. einem Spaziergang durch die OT Breitenbach und Pfaffroda die Veranstaltungsorte etwas näher kennen. Die Veranstaltungen des Nachmittags begannen mit einem kleinen Festumzug und dem Einmarsch der Teilnehmer aus den Breitenbachs auf das Festgelände. Im Festzelt stellten sich dann die angereisten Breitenbachs vor und übergaben kleine Geschenke ihrer Gemeinden an die Organisatoren. Diese wiederum überreichten an alle Breitenbacher Delegationen als Geschenk deren jeweiliges in Metall gestaltetes Gemeindewappen mit der Gravierung 10. Europatreffen der Breitenbachs. Bei dem sich anschließenden Programm brachten sich auch Breitenbacher Delegationen mit interessanten Auftritten ein. Besonders begeisterte dabei die Trachtentanzgruppe aus Breitenbach/Tirol. Gleichzeitig wurden auf dem Festgelände eine Reihe interessanter Spiele durchgeführt und an einem sehr schön gestalteten Stand bereits für das 11. Europatreffen der Breitenbachs im September 2015 in der Großbreitenbacher Partnergemeinde Mörlenbach (mit den OT Groß- und Klein-Breitenbach) geworben. Bedauerlich fanden es die Mörlenbacher Teilnehmer des Treffens jedoch, dass ihrer angereisten 48 köpfigen Delegation nur 3 Teilnehmer aus ihrer Partnergemeinde Großbreitenbach als Gesprächspartner zur Verfügung standen. Und sie hoffen natürlich auf eine völlig andere Teilnehmerzahl aus ihrer Partnergemeinde beim Treffen 2015 im Odenwald. Eine besondere Augenweide auf dem Festgelände war auch der Auftritt einer Gruppe sächsischer Fahnenschwinger, die am späten Abend noch einmal beim Fahnenschwingen mit Schwarzlicht und ergänzt durch eine Feuershow sowohl Gäste auch als auch Einheimische begeisterten. Auch das Abendprogramm mit Showeinlagen und Überraschungen der Gastgeber (Auftritt Männertanzgruppe/Tanzmädchen), Musik und Tanz brachten eine tolle Stimmung ins Festzelt. Am Vormittag des wurde im Vereinshaus am Festgelände die Mitgliederversammlung der Breitenbachs in Europa e. V. (die gleichzeitig auch Arbeitssitzung der offiziellen Vertreter der Breitenbachs war) durchgeführt und die Schwerpunkte der weiteren Arbeit der europäischen Breitenbach-Vereinigung besprochen. Mit einem anschließenden gemeinsamen ökumenischen Gottesdienst in der Kirche fand für die Delegationen aus den europäischen Breitenbachs ein sehr gut gelungenes Europatreffen der Breitenbachs seinen Abschluss. Wer wollte, konnte aber natürlich auf dem Festgelände noch am musikalischen Frühschoppen oder am Vogelschießen zur Ermittlung des Schützenkönigs 2013 teilnehmen. Im Laufe des Sonntags reisten die europäischen Breitenbacher voller interessanter Eindrücke und voller Lob für die Organisatoren wieder in ihre Heimatorte zurück. Allen, die an diesem Jubiläums-Europatreffen der Breitenbachs teilgenommen haben, werden die schönen Tage in den OT Breitenbach und Pfaffroda des sächsischen Schönberg sicher in sehr guter Erinnerung behalten. Denn so klein auch dieses Mal die gastgebende Gemeinde war - die Organisation war ausgezeichnet sowie das Programm sehr vielfältig und interessant, so dass man damit Maßstäbe setzte. Auch die vielfältigen Kontakte und der herzliche Austausch zwischen den Bürgern der Breitenbachs aus dem In- und Ausland zum Treffen zeigte einmal mehr, wie Europa von unten her direkt von den Bürgern gelebt und gestaltet werden kann.

8 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/ Thüringer Volkstag vom in (Groß-)Breitenbach Jahrestag dieses für Thüringen bedeutenden Ereignisses und künftiger Standort auf der Thüringer Straße der Menschenrechte und Demokratie - Unter dem Namen Thüringer Volkstage fanden 1848 insgesamt fünf Veranstaltungen statt, die zu den herausragenden thüringischen Ereignissen dieses Revolutionsjahres gezählt werden können. Der erste Volkstag wurde am Pfingstmontag, dem 12. Juni 1848, in Bad Berka durchgeführt. Der zweite Volkstag folgte am 02. Juli 1848 in Ohrdruf, der dritte wurde am 23. Juli 1848 in Arnstadt abgehalten, der vierte am 03. September 1848 in Erfurt und der fünfte und zugleich letzte sowie bedeutendste der Volkstage am 17. September 1848 in (Groß-)Breitenbach. Verantwortlich für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Thüringer Volkstage war das Präsidium des Erfurter Schutzbürgervereins unter maßgeblichem Vorsitz des Literaten und Buchhändlers Hermann Alexander v. Berlepsch. Dieser gründete auch die Thüringer Zeitung, welche im Jahr 1848 die demokratisch-republikanische Bewegung in Thüringen publizistisch begleitete und ebenso die Volkstage organisatorisch vorbereitete sowie öffentlichkeitswirksam unterstützte. Die Volkstage stellten eine gelungene Kombination von politischen Aktivitäten mit geselligem Volksfestcharakter dar und ermöglichten großen Teilen der Bevölkerung am demokratischrepublikanischen Meinungsaustausch und der Meinungsfindung teilzunehmen. Sie leisteten damit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag, um in Wahrnehmung des ureigensten Rechtes der Volksversammlung als freies Volk auf freiem Grund die Demokratisierung der Bevölkerung in Einheit und Freiheit zu vertiefen. Der 5. Thüringer Volkstag, der unter dem Motto Volkstage sind Hochwachten der Freiheit stand, wird von den Organisatoren als der großartigste bezeichnet. Über Teilnehmer aus ca. 70 Orten strömten am 17. September 1848 zu diesem Volkstag in den Garten und das Umfeld des Schützenhofes im sondershäusischen (Groß-)Breitenbach. Bei diesem wechselten Freiheitslieder mit verschiedenen Reden zu den Hauptthemen: Die Revolution und ihre Folgerungen, Die Vereinigung von Thüringen und Monarchie oder Republik?. Der Hauptredner war Alexander von Berlepsch, dessen Rede sich der Vereinigung von Thüringen widmete. Er vertrat das Ziel, eine thüringische Republik als Bestandteil einer deutschen Republik zu schaffen. Von den Teilnehmern wurden aber auch weitere demokratische Forderungen erhoben. Mit der unvollendeten bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848/1849 konnten jedoch auch die Ziele des 5. Thüringer Volkstages nicht verwirklicht werden. Die Thüringer Volkstage als Einigungsbewegung Thüringens von unten - blieben zwar nur regionale Beiträge des nationalen demokratischen Revolutionsgeschehens, sie bilden jedoch als Aufbruch zur Freiheit die Wurzeln unserer heutigen Thüringer Demokratie. Bemerkenswert ist, dass diese demokratischen Wurzeln in Großbreitenbach bereits also noch zu DDR-Zeiten- anlässlich des 140. Jahrestages des 5. Thüringer Volkstages mit der Errichtung eines von der Großbreitenbacher CDU-Ortsgruppe initiierten Gedenksteines für die bürgerlichen Demokraten des Jahres 1848 gewürdigt wurden. Und am wurde die zentrale Gedenkveranstaltung des Ilm-Kreises anlässlich des 150. Jahrestages der Revolution von 1848 und der Thüringer Volkstage mit einer gemeinsamen Festsitzung des Arnstädter und Großbreitenbacher Stadtrates in der Großbreitenbacher Schulaula sowie mit einer Kranzniederlegung am Gedenkstein für den 5. Thüringer Volkstag im Mittelweg in Großbreitenbach durchgeführt. Aus Anlass des 20 jährigen Jubiläums der Verfassung des Freistaates Thüringen am startete das Thüringer Justizministerium 2012 den Wettbewerb zur historischen Spurensuche für die Thüringer Straße der Menschenrechte und Demokratie. Mit dieser wurden Orte und/oder Ereignisse bzw. Personen gesucht, welche die vielfältige Demokratie- und Verfassungsgeschichte Thüringens sichtbar machen sollen. Aus den eingereichten fast 60 Vorschlägen von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, von Vereinen, Gemeinden, Behörden und Landtagsabgeordneten wurden 20 Vorschläge als bedeutende Ereig- nisse für Thüringen ausgewählt, so auch der 5. Thüringer Volkstag in Großbreitenbach. Dieser bildet nun -zum 165. Jahrestag dieses Ereignisses- einen speziellen Standort auf der Thüringer Straße der Menschenrechte und Demokratie. Diese soll auf der Thüringer Landkarte dargestellt werden und über eine entsprechende Internetpräsentation und Broschüre des Thüringer Justizministeriums künftig auch virtuell erfahrbar und touristisch nutzbar sein. Stadt Großbreitenbach Infoteil Bürgerhaushalt Großbreitenbach Die diesjährige aktuelle Beteiligungsphase ist angelaufen. Bereits zum Tag des Bürgers haben wir Hinweise und Vorschläge erhalten. In Kürze erhalten Sie die diesjährige Hauswurfsendung mit dem Beteiligungsbogen. Konkrete Abfragethemen 2013 sind: > Entwurf eines Rundwanderweges um Großbreitenbach und > Grünpaten und Helfer gesucht- helfen Sie uns mit bei der attraktiven Stadtgestaltung oder unterstützen Sie uns z.b. bei der Pflege unseres Wanderwegenetzes u.v.m. Infos zu den Themen und den Beteiligungsbogen erhalten Sie in Kürze per Hauswurfsendung oder im Internet unter oder im Rathaus Bis können Sie Ihre Vorschläge/ Hinweise einreichen. Hans-Jürgen Beier, Bürgermeister Wiederaufstellung des Ständebaumes Pünktlich zum diesjährigen Kram- und Kräutermarkt erfolgte die Wiederaufstellung des Ständebaumes nach einer Reparaturmaßnahme. Aufgestellt wurde er am alten Standplatz an der Hauptstraße in der Nähe der Einmündung Hammertorweg. Mit neuem Holzstamm begrüßt er nun wieder unsere Gäste. Bereits im vergangenen Jahr holte Bürgermeister Hans Jürgen Beier gemeinsam mit Stadtrat Frank Hertwig einen geeigneten Stamm aus dem Wald. Einen Lagerplatz fand dieser später in einer Gewerbehalle bei Klaus Fickenscher (Dach Klaus). Schließlich - nach einem Jahr Trockenzeit - übernahmen Helfer des Fremdenverkehrsvereins die Aufarbeitung und Vorbereitung des Stammes. Die Firma Metallbau Klett arbeitete die bemalten Blechfiguren auf und passte schließlich die Befestigungsringe dem neuen Stamm an. Beim Transport und der Aufstellung unterstützte neben dem Bauhof und der Firma Klett auch Karl-Heinz Zierebni von der Firma Zimmermann Bau GbR aus Herschdorf. Spontan - nach einer kurzfristigen Anfrage von Bürgermeister Beier - sorgte er mit der geeigneten Technik für eine erfolgreiche Aufstellung des Ständebaumes. Bürgermeister Hans Jürgen Beier bedankt sich noch einmal recht herzlich bei allen Helfern und den regionalen Firmen, die sich mit viel Herzblut und ehrenamtlichem Engagement in die Wiederherstellung dieses Traditionsbaumes eingebracht haben.

9 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/2013 Leergeräumt und eine abgeschnittene Astgabel - so fanden unsere Wegekontrolleure am den Wegweiser vor. Bilder: Stadt/Klaus Krannich Bild: Stadt Großbreitenbach Mit letzten Handgriffen wird der Ständebaum befestigt. v.l.n.r. Andreas Klett, Tobias Veit, Karl-Heinz Zierebni und Hans Jürgen Beier Wiederholter Vandalismus am Panoramaweg Schwarzatal im Bereich Hammertor Wer kann Hinweise geben? Der Panoramaweg Schwarzatal ist der einzige zertifizierte überregionale Qualitätswanderweg, der durch unser Gebiet führt. Er ist mit einem roten Dreieck gekennzeichnet und führt vom Schwarzatal über Böhlener Tal-Telke-Hammertor-Katzstein weiter nach Altenfeld. Er ist in den Tourismuskonzeptionen des Landes Thüringen und der Landkreise eingebunden. Der Stadt obliegt in ihrem Bereich eine ordnungsgemäße Ausschilderung. Im Bereich Hammertor wurden in diesem Jahr bereits zum 5 (!!!) mal Schilder entwendet. Am wurde festgestellt, dass sogar ein Ast des Gabelbaumes abgesägt wurde. Für überregionale Wanderer ist dadurch im Bereich Misselmich- Hammertor eine sichere Orientierung nicht mehr gegeben. So sieht der Gabelbaum normalerweise aus. Auf Grund des wiederholten Verschwindens der Schilder gehen wir nicht von Souvenirjägern aus, sondern von vorsätzlichem Handeln. Derzeit wird auch die Einleitung rechtlicher Schritte geprüft. Wer kann uns sachdienliche Hinweise geben. (Auf Wunsch werden diese auch vertraulich behandelt). Infos und Hinweise an: Bürgermeister Hans Jürgen Beier, Rathaus, bzw. über Tel.: , buergermeister.grossbreitenbach@aol.de Hans Jürgen Beier Bürgermeister Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Oktober 2013 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am am am am am am am am am am am am am am am Frau Theresia Gaebelein, Mörlenbacher Straße 16 Frau Margard Ortloff, Friedensstraße 47 Herrn Heinz Macholdt, Hauptstraße 137 Herrn Hartmut Stuhl, Zwiebelmarkt 35 Frau Käthe Hartwig, Hüttenweg 24 Herrn Edmund Wollmann, Hohe Tanne 8 Frau Helga Schmidt, Hauptstraße 109 Frau Karin Schaab, Friedensstraße 28 Herrn Herbert Geilfuß, Hauptstraße 18 Herrn Willy Eisenhut, Markt 2 Frau Gisela Riese, Neuhäuser Straße 49 Frau Erika Schmidt, Markt 2 Frau Charlotte Wachsmuth, Hauptstraße 82 Frau Ruth Krannich, Am Glaswerk 24 Frau Elli Woth, Mörlenbacher Straße 18 zum 92. Geburtstag, zum 90. Geburtstag, zum 87. Geburtstag, zum 77. Geburtstag, zum 80. Geburtstag, zum 84. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 80. Geburtstag, zum 85. Geburtstag, zum 87. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 77. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 81. Geburtstag, zum 83. Geburtstag,

10 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/2013 am Herrn Werner Menger, Markt 8 zum 75. Geburtstag, Großbreitenbach: am Frau Hella Krannich, Uhr Gottesdienst mit heiligem Abendmahl Hauptstraße 63 zum 83. Geburtstag, am Frau Brunhilde Pohl, Großbreitenbach: Ilmenauer Straße 12 zum 78. Geburtstag, Uhr Gottesdienst am Frau Elise Schmidt, Willmersdorf: Mörlenbacher Straße 11 zum 93. Geburtstag, Uhr Erntedankfest und Jubiläumskonfirmation am Frau Ursula Treßelt, Wir sammeln Erntegaben und Spenden Mörlenbacher Straße 7 zum 76. Geburtstag, für die Ilmenauer Tafel, am Herrn Kurt Morgenroth, Ausgabestelle in Großbreitenbach, Hauptstr Hauptstraße 122 zum 94. Geburtstag, am Frau Charlotte Müller, Großbreitenbach: Bahnhofstraße 22 zum 93. Geburtstag, Uhr Familiengottesdienst zum Erntedankfest, am Frau Margarete Schulz, anschl. Mittagessen Am Glaswerk 35 zum 83. Geburtstag, Wir sammeln Erntegaben und Spenden am Frau Kriemhilde Winkler, für die Ilmenauer Tafel, Hauptstraße 109 zum 87. Geburtstag, Ausgabestelle in Großbreitenbach, Hauptstr am Herrn Kurt Rauch, Hauptstraße 89 zum 79. Geburtstag, Böhlen: und Uhr Erntedankfest und Kirmesgottesdienst, Kirche am Frau Irmgard Acker, Wir sammeln Erntegaben und Spenden Friedensstraße 36 zum 83. Geburtstag. für die Ilmenauer Tafel, Ausgabestelle in Großbreitenbach, Hauptstr Großbreitenbach: Uhr Musikalischer Gottesdienst mit dem Augustiner Vokalkreis, Erfurt Gillersdorf: Senioren-Kommunikationszentrum Uhr Erntedankfest und Kirmesgottesdienst, Kirche. Wir sammeln Erntegaben und Spenden Veranstaltungen September 2013 Die Veranstaltungen finden, falls nicht anders angegeben, im Senioren- Kommunikationszentrum der Stadt Großbreitenbach, für die Ilmenauer Tafel, Ausgabestelle in Großbreitenbach, Hauptstr Sa., Böhlen: Markt 13 statt Uhr Gottesdienst Willmersdorf: Uhr Gottesdienst Großbreitenbach: Uhr Gottesdienst mit heiligem Abendmahl, Mariensch. Dienstag, Uhr Waschen, Schneiden, Wuff Buchlesung mit Frau Schwichtenberg Mittwoch, Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag, Uhr Sport-Nachmittag Dienstag, Uhr Japanisches Mondfest in der Waldbaude Mittwoch, Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag, Uhr Sport-Nachmittag Alle interessierten Seniorinnen und Senioren sind recht herzlich eingeladen! Gemeindeausfahrt am Reformationsfest (31.10.) nach Saalfeld. (Weitere Informationen folgen.) Gottes Segen für Sie und Ihre Familien wünscht Ihnen Ihre Kirchgemeinde. Auf Ihren Besuch freut sich: Rainer Telefon: / Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach Gottesdienste: Regionaler Kirchentag am 15. Sept., Uhr Zentralgottesdienst in Böhlen, Kirche mit Ehrung der Kirchenältesten der Pfarrämter Gehren, Altenfeld/ Neustadt und Großbreitenbach, anschl. Kaffeetrinken. Alle Gäste und Gemeindeglieder sind herzlich eingeladen. Vereine und Verbände Altstadtverein Großbreitenbach e. V. Nachlese zum 14. Großbreitenbacher Altstadtfest und Dank an die Mitwirkenden Das Altstadtfest am Samstag, den 15. Juni 2013, das in diesem Jahr bereits seine 14. Auflage erlebte, erwies sich erneut als der jährliche Veranstaltungshöhepunkt im unteren Teil der Stadt und lockte wieder Groß und Klein zum Zwiebelmarkt. Trotz vieler zeitgleicher Veranstaltungen in nah und fern zogen bei schönem Wetter ein buntes Programm, vielfältige Angebote und als besonderer Höhepunkt die Krönung der 13. Großbreitenbacher Zwiebelmarktprinzessin auch in diesem Jahr zahlreiche Besucher an. Die folgenden Fotos sollen als kurze Bild-Nachlese einige interessante Eindrücke von dieser ebenso heimatbezogenen wie volkstümlichen Veranstaltung vermitteln:

11 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/2013 Zum Altstadtfest konnte man wieder kreativ gestalten. wie Vertreter aus der Politik - umrahmt von zahlreichen Gästen. Aber das Festgeschehen machte auch hungrig Und Höhepunkt war wie immer die Krönung der neuen Zwiebelmarktpinzessin. Alle Fotos: Ronny Schinzel, Böhlen oder einfach nur müde! Hoheiten der Region bereicherten das Fest ebenso Der Vorstand des Altstadtvereins möchte sich bei allen, die sich wieder an der Vorbereitung und Durchführung des Großbreitenbacher Altstadtfestes beteiligten -sei es als Vereinsmitglied oder Helfer- hiermit ganz herzlich bedanken. Auch allen Mitwirkenden, die zum guten Gelingen des Festes beigetragen haben, ein herzliches Dankeschön des Altstadtvereins. Ein besonderer Dank des Vereins gilt aber auch allen nach genannten Sponsoren, die mit ihrer finanziellen Unterstützung bzw. ihren Sachspenden das Fest wieder hilfreich unterstützten und mit denen manche Werbe- und Veranstaltungsaktivität zum Altstadtfest überhaupt erst möglich wurde: Sponsoren zum Altstadtfest 2013 Allianz Matthias Gruhn, Apotheker Lutz Kobe, Autohaus Anke Klausnitz, Autohaus Scholz, Bäckerei Hans Rosenberger, Bau Altenfeld Werner Fenn, Baustellensicherung Heiko Kuhles/ Schmeheim, Blumenkorb Sabine Köhler, Bonnfinanz Erika Sommerkorn, Buchbinderei Wilhelm Weispflug, City Style Steffen Bräutigam, Dachdecker Klaus Fickenscher, Dachdecker Wolfgang Fickenscher, Elektroinstallation Harald Haueisen, E.ON Thüringer Energie AG Herr Werner/Erfurt, Frau Julia Wiegand, Frisör Haarscharf Jaqueline Wilhelmi, Fuhrunternehmen Wolfgang Wilhelm, Gaststätte Fuchsbau Thomas Stuhl, Hagebaumarkt Herr Strauß, Herr Frank Kolnsberg, Herr Gerd Schneider, Metallbau Klett & Sohn, Metallbearbeitung Manfred Sommerkorn, Restaurant Kreta Christos Tsokas, Restaurant Waldbaude Olaf Krannich, REWE Bergmann OHG Silvia Bergmann, Sägewerk Jürgen Macholdt, Sparkasse Frau Holland, Volksbank Frau Langbein/Neuhaus, Werbung Heike Katzki, Zahnarztpraxis Lutz Ziegenhorn, Zuckerwatte Firma Weigelt + die Jugendfeuerwehr Großbreitenbach (Zeltaufbau).-

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