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1 Zugestellt durch Post.at ZAHL: PRÄS-2-3/2016 AMTLICHE MITTEILUNGEN WINDHAAG, 18. MÄRZ 2016 GEMEINDERATSSITZUNG 10. MÄRZ 2016 K u n d m a c h u n g gemäß 94 Abs. 6 Oö. Gemeindeordnung 1990 über Beschlüsse des Gemeinderates in der Sitzung am Donnerstag, 10. März Der Gemeinderat hat im Jahr 2016 seine zweite Sitzung abgehalten. Nachstehende Beschlüsse werden öffentlich kundgemacht: 1. Prüfungsausschuss; Der Bericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 1. März 2016 wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 2. Rechnungsabschluss 2015; Das Haushaltsjahr 2015 kann im Rechnungsabschluss mit einen ausgeglichenem Ergebnis im ordentlichen Haushalt abgeschlossen werden. Die Vorhaben im außerordentlichen Haushalt schließen als Gesamtsumme mit einem Fehlbetrag von EUR ,93 ab. Der Rechnungsabschluss wurde vollinhaltlich beschlossen. 3. VFI Windhaag bei Perg, Rechnungsabschluss 2015; Kenntnisnahme über den Rechnungsabschluss Nachtragsvoranschlag 2015; Bericht der Aufsichtsbehörde (BH Perg) über die Überprüfung des Nachtragsvoranschlages Kenntnisnahme. 5. Wassergebührenordnung; Beschluss einer neuen Wassergebührenordnung. 1

2 6. Kanalgebührenordnung; Beschluss einer neuen Kanalgebührenordnung. 7. Lustbarkeitsabgabe; Beschluss einer neuen Verordnung der Lustbarkeitsabgabe. 8. Volksschule Windhaag; Beschluss eines Dachnutzungsvertrages zur Errichtung einer Photovoltaikanlage am Turnsaalgebäude mit der Fa. Elektro Pühringer. 9. Projekte/Vorhaben ; Reihung der anstehenden Projekte in der Legislaturperiode Allfälliges; RECHNUNGSABSCHLUSS GEMEINDE WINDHAAG BEI PERG 2015 Der Rechnungsabschluss 2015 der Gemeinde Windhaag bei Perg wurde vom Prüfungsausschuss am 1. März 2016 geprüft und vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 10. März 2016 einstimmig genehmigt und beschlossen. Der Gemeindehaushalt konnte erfreulicherweise ausgeglichen werden und weist keinen Abgang auf. In den nächsten Wochen wird der Jahresabschluss von der Aufsichtsbehörde/Bezirkshauptmannschaft Perg im Gemeindeamt geprüft. Der Abschluss gliedert sich in den ordentlichen Haushalt (laufender Aufwand) und außerordentlichen Haushalt (Bauvorhaben). den A) ORDENTLICHER HAUSHALT Gesamteinnahmen: ,11 Gesamtausgaben: ,11 Jahresergebnis 0,00 B) AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT Gesamteinnahmen: ,15 Gesamtausgaben: ,08 Fehlbetrag ,93 Übersicht über die Abgänge seit 1994 (wegen der besseren Übersicht alle in - Beträgen): , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 2

3 FLURREINIGUNGSAKTION 2016 HUI-PFUI Der Umweltausschuss der Gemeinde Windhaag bei Perg führt wieder die jährliche Flurreinigungsaktion durch und lädt die gesamte Bevölkerung von Windhaag sehr herzlich ein, sich an der alljährlichen Landschaftssäuberung zu beteiligen. Die Flurreinigungsaktion wird durchgeführt am: Treffpunkt Uhr bei der Volksschule Windhaag (Ende ca Uhr) In der Natur herumliegender Abfall zerstört unser schönes Landschaftsbild! Im Anschluss verköstigt die Gemeinde Windhaag bei Perg die freiwilligen Helfer mit einem kleinen Imbiss. Die Aktion wird wieder vom Bezirksabfallverband Perg gefördert. Alle großen und kleinen Helfer erhalten kostenlos Handschuhe zur Verfügung gestellt. TAG DER OFFENEN TÜR - PRIORAT Die Gemeinde Windhaag lädt alle interessierten Gemeindebürger sehr herzlich zum ein. Es können dabei das neu sanierte Erdgeschoss - Waffenkammer der Bürgergarde, Heimatstube der Goldhauben und die Büroräumlichkeiten der eingemieteten Firmen besichtigt werden. Die Bürgergarde Windhaag und die Goldhaubengruppe sorgen für das leibliche Wohl. Die Vereine, die Mieter und die Gemeinde Windhaag freuen sich auf zahlreiche Besucher. 3

4 BUNDESPRÄSIDENTENWAHL AM 24. APRIL 2016 Anfang April erhält jeder Wähler eine amtliche Wahlinformation (siehe Bild) durch die Post zugestellt. Mit dieser amtlichen Wahlinformation werden Sie über die Möglichkeit der Stimmabgabe informiert. Wahltag ist am in der Zeit von 08:00 bis Uhr in der Hoftaverne Holzer. Die Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet Informationen für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie für die schnellere Abwicklung im Wahllokal einen Abschnitt, der in das Wahllokal mitzubringen ist. Was ist mit all dem zu tun? Zur Wahl am 24. April im Wahllokal bringen Sie den personalisierten bzw. gekennzeichneten Abschnitt inklusive eines amtlichen Lichtbildausweises mit. Damit erleichtern Sie uns die Wahlabwicklung. Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Es stehen Ihnen dafür 3 Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Über können Sie rund um die Uhr (bis ) Ihre Wahlkarte beantragen. UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online Anträge ist der 20. April 2016, für persönlich in Ihrer Gemeinde eingebrachte Anträge der 22. April 2016, Uhr. Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten (Briefwahl) über den Postweg bei den Bezirkswahlbehörden ist der 24. April 2016, bis Uhr. Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten mittels persönlicher Abgabe (Briefwahl) am Wahltag, 24. April 2016, ist in den Bezirkswahlbehörden bis Uhr oder auch in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten möglich. Die persönliche Abgabe ist auch durch eine von der Wählerin oder von dem Wähler beauftragte Person zulässig. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte! Da von einer Stichwahl auszugehen ist, können Sie gleichzeitig eine Wahlkarte für den zweiten Wahlgang am beantragen. Die Wahlkarte für eine Stichwahl heben Sie bitte auf. Sollte eine Stichwahl stattfinden kommt diese zum Einsatz! 4

5 STELLENAUSSCHREIBUNG DER GEMEINDE WINDHAAG BEI PERG REINIGUNGSKRAFT VOLKSSCHULE, BAUHOF GD 25.1 mit Dienstbeginn 1. September 2016 Beschäftigungsausmaß: Aufgabenbeschreibung: Anstellungsdauer: ca. 25 Stunden Reinigungskraft in der Volksschule und im Bauhof unbefristet Voraussetzungen: - Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmittel u. -geräten - bei männlichen Bewerbern - abgeleisteter Präsens- oder Zivildienst - hauswirtschaftliche Grundkenntnisse - Grundkenntnisse in der Hygiene Aufgabenbeschreibung: Selbstständige Durchführung von allgemeinen Reinigungsarbeiten in der Volksschule sowie im Bauhof Entschädigung 960,-- brutto (62,5 % Teilzeitbeschäftigung), Einstufung GD 25.1 Das Dienstverhältnis wird auf unbestimmte Zeit eingegangen. Die Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 29. April 2016, Uhr im Gemeindeamt abzugeben. Bewerber(in) mit Hauptwohnsitz der Gemeinde Windhaag bei Perg werden bevorzugt. Hinweis: Die Gemeinde Windhaag bei Perg behält sich das Recht vor, Vorstellungsgespräche zu führen. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Die Bewerbungen werden anschließend im Personalbeirat objektiviert und dem Gemeindevorstand zur Entscheidung weitergeleitet. Das Auswahlverfahren wird nach den Bestimmungen der Personal- Objektivierung ( 7 ff des OÖ. GBG 2001 idgf) erfolgen. Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizulegen: - Bewerbungsbogen - Bewerbungsschreiben - Lebenslauf - Persönliche Urkunden - Ausbildungsnachweis Der Bewerbungsbogen kann ab sofort beim Gemeindeamt abgeholt oder im Internet unter heruntergeladen werden. BAUVERHANDLUNGSTERMIN APRIL 2016 Mittwoch, 13. April 2016 Telefonische Terminvereinbarungen bei VB Karin Schwaiger unter Tel /

6 VERLEIHUNG QUALITÄTSZERTIFIKAT Das Qualitätszertifikat (QZ) ist eine Auszeichnung für eine dreijährige qualitätsorientierte Gesundheitsförderung in der Gesunden Gemeinde. Dieses wird nach drei Jahren Zertifizierungszeitraum vom Gesundheitsreferenten des Landes OÖ. an die Gesunde Gemeinde vergeben und hat drei Jahre Gültigkeit. Am 9. März 2016 wurde dem Arbeitskreis der Gesunden Gemeinde Windhaag bei Perg vom Gesundheitsreferenten, LH Dr. Josef Pühringer neuerlich das Qualitätszertifikat verliehen. V.l.: LH Dr. Josef Pühringer, Vzbgm. Bettina Bernhart, Erika Steiner, Monika Mauhart u. Dr. Heinrich Gmeiner ERSTE HILFE OUTDOOR KURS - VORANKÜNDIGUNG Die Natur genießen und die eigenen Erste Hilfe Kenntnisse auffrischen ist das Motto der Erste Hilfe Outdoor Kurse des Roten Kreuzes. Erleben Sie einen interessanten, lustigen und lehrreichen Tag - begleitet von den Lehrbeauftragten des Roten Kreuzes am Im Vordergrund steht die Versorgung von großen und kleinen Verletzungen, die sich schnell in der Natur ereignen können. Natürlich wird auch für das leibliche Wohl gesorgt. 6

7 LESEOLYMPIADE 2016 Das Schulsiegerteam unserer Volksschule musste bis zur Bezirksveranstaltung im Donausaal Mauthausen drei Bücher lesen. Am 10. Februar war es so weit. Gut vorbereitet fuhren die ABC-Mädels zum Bezirkswettbewerb. Die Moderatorin von Life Radio stellte den insgesamt 28 Schulteams Fragen zu den drei Büchern. Es war ein sehr spannender und aufregender Nachmittag. Das Schulteam unserer Schule konnte alle Fragen richtig beantworten und sicherte sich somit den Bezirkstitel bei der Leseolympiade. Die ABC Mädels, Andrea Brunner, Celina Kastner und Bianca Pilz fahren nun am 21. April 2016 mit der ganzen Klasse zum Landesfinale nach Linz. Wir wünschen den ABC Mädels viel Erfolg in Linz! Schülerinnen am Foto v.l.: Celina Kastner, Andrea Brunner u. Bianca Pilz WALDBRANDSCHUTZ-VERORDNUNG DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT PERG VERORDNUNG der Bezirkshauptmannschaft Perg zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2016) Gemäß 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 102/2015, wird verordnet: 1 - Schutzmaßnahmen (1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Perg sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. (2) Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. (3) Ausgenommen von diesem Verbot sind Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Massenvermehrung von Forstschädlingen erforderlich sind und von der Behörde angeordnet werden. Vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldeigentümer bzw. die Waldeigentümerin oder der/die Verfügungsberechtigte die Bezirkshauptmannschaft Perg, das zuständige Gemeindeamt und die örtlich zuständige Feuerwehr rechtzeitig zu verständigen. 2 - Bekanntmachung des Verbots Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen ( 41 Abs. 3 Forstgesetz 1975). 3 - Strafbestimmungen Übertretungen dieser Verordnung werden nach 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden. 4 - Schlussbestimmungen (1) Diese Verordnung wird in der Amtlichen Linzer Zeitung und durch Anschlag an den Amtstafeln der Bezirkshauptmannschaft Perg sowie der Gemeindeämter des Bezirkes Perg verlautbart. (2) Sie tritt mit 01. April 2016 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2016 außer Kraft. Der Bezirkshauptmann, Ing. Mag. Werner Kreisl 7

8 VERANSTALTUNGSKALENDER WINDHAAG BEI PERG APRIL JHV UTC, 20:00 Uhr, Hoftaverne Holzer Exerzieren, 20:00 Uhr, Bürgergarde Senioren - "Echo der Heimat", Naarn Alteisensammlung bis , FF Textiliensammlung Monatsübung, 19:30 Uhr, FF Seniorenkegeln, 14:00 Uhr Fußballheimspiel : Pabneukirchen, Res. 14:30 Uhr, KM 16:30, Sportplatz Windhaag Bläsertage mit Konzertwertung, Arbing, Mehrzwecksaal, Bürgerkorpskapelle Müllabfuhr Seniorenmesse u. Stammtisch Gemeinderatssitzung, 20:00 Uhr Sandkistenfüllaktion, ÖAAB Chorausflug, Windhaag Cantat Bundespräsidentenwahl, Wahlzeit von 08:00 bis 14:00 Uhr, Hoftaverne Holzer Seniorenwanderung, 13:30 Uhr Seniorenkegeln, 14:00 Uhr Ihr Bürgermeister MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE WINDHAAG BEI PERG Enzmilnerplatz 3 Tel.: 07264/ Windhaag bei Perg Fax.: 07264/ gemeinde@windhaag-perg.at Homepage: FÜR DEN INHALT: LAYOUT: PARTEIENVERKEHR: Bgm. Ignaz Knoll u. Al. Georg Dolzer Karin Schwaiger Montag bis Freitag von 8.00 bis sowie Dienstag von bis Uhr. Außerhalb der Parteienverkehrszeiten ersuchen wir Sie um telefonische Terminvereinbarung. 8

9 KOSTENLOSE AGRARFOLIENSAMMLUNG Wussten Sie, dass... alte Silofolien gewaschen, zerkleinert, getrocknet und anschließend zu Granulat verarbeitet werden?... daraus Kabelschutzrohre, Straßenpflöcke oder wieder neue Silofolien hergestellt werden?... für saubere Silofolien Erlöse erzielt werden können! Verschmutzte Folien, Netze, Schnüre und Fahrsilofolien müssen teuer entsorgt werden! Übernahmestelle Termin Zeit ASZ Pabneukirchen :00 14:00 Uhr Bauhof Perg :00 12:00 Uhr ASZ St. Georgen / Gusen :00 16:30 Uhr Bauhof St. Georgen / Walde :00 12:00 Uhr Bauhof Waldhausen :00 16:30 Uhr ASZ Grein :00 12:00 Uhr ASI Saxen :00 16:30 Uhr Altstoffsammelplatz Schwemmstraße Münzbach :00 14:00 Uhr Wichtige Qualitätskriterien: Sämtliche Agrarfolien müssen sauber, besenrein und frei von Fremdkörpern sein. Rundballenfolien nicht mit Netzen, Schnüren und Fahrsilofolien vermischen. Die Wickelfolien stellen eine eigene Sammelkategorie dar! Nur trocken angelieferte Folien können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Sammelkriterien, werden die Silofolien nicht angenommen! Bezirksabfallverband Perg, Tel.: 07262/53134, perg@umweltprofis.at TEXTILIENSAMMLUNG Auch heuer findet wieder eine Straßensammlung für Alttextilien durch die OÖ LAVU AG ( / ) statt. Die Textiliensäcke sind im Gemeindeamt erhältlich. Den Textiliensack bitte gut verschnüren und bis am Vorabend bei der jeweiligen Sammelstelle abgeben! WAS WIRD GESAMMELT: Tragbare und saubere KLEIDUNG Tragbare und saubere SCHUHE, paarweise gebündelt Unbeschädigte TASCHEN und GÜRTEL Sauberes BETTZEUG, BETTFEDERN im Inlett Vorhänge, Tischwäsche WAS DARF NICHT HINEIN: KAPUTTE, VERSCHMUTZTE, NASSE oder SCHIMMELIGE KLEIDUNG/SCHUHE STOFFRESTE/PUTZLAPPEN SKI-, SNOWBOARD- und EISLAUFSCHUHE SCHUHEINLAGEN WAS PASSIERT DAMIT: Die Textilien bzw. Schuhe werden in Sortierbetrieben in bis zu 70 verschiedene Sorten (Kinder, Herren, Damen, Winter, Sommer,...) sortiert. Der Großteil der Kleider wird nach Afrika und in Osteuropäische Länder gebracht und je nach Qualität in eigenen Shops wiederverkauft. ABHOLTERMIN: SAMMELSTELLE: MITTWOCH, 6. APRIL 2016 (bitte bis spätestens am Vorabend abgeben!) Hinter dem Gemeindeamt 9

10 KATZENKASTRATION BRINGT S Die Kastration von Katzen und Katern ist nur ein kleiner Eingriff mit einer großen Wirkung. Die gesetzlich vorgeschriebene Kastration von Katzen (beiderlei Geschlechts!) mit Freigang ist für jeden Tierarzt ein Routineeingriff, der von den Tieren rasch überwunden wird und viele Vorteile mit sich bringt. Neben dem Wegfall vom lästigen Markieren und der lautstarken Rolligkeit bringt die Kastration den Tieren eine deutlich höhere Lebenserwartung. Die Tiere streunen weniger und sind daher weniger Risiken, wie Verletzungen, div. Infektionskrankheiten und nicht zuletzt dem Straßenverkehr ausgesetzt. Zudem sind die Tiere untereinander verträglicher. Sie leisten dadurch auch einen aktiven Beitrag zum Tierschutz. Den ungewollten Katzenjungen steht meist ein äußerst ungewisses Schicksal bevor, welche dann leider nur allzu oft in einem Tierheim oder als verwilderte und unversorgte Streunerkatzen enden. Bei Fragen steht Ihnen der Tierschutzombudsmann gerne zur Verfügung. Tel.: 0732 / , tierschutzombudsstelle@ooe.gv.at DER AKTUELLE SELBSTSCHUTZTIPP 1. Machen Sie sich einen Putzplan: Grundsätzlich vermeiden Sie damit drei Dinge auf einmal zu tun, denn durch Nervosität und Hektik besteht die Gefahr, Fehler zu machen. Arbeiten Sie immer von oben nach unten und von hinten nach vorne. 2. Achten Sie auf zweckmäßige Kleidung: Tragen Sie rutschfeste Schuhe mit flachen Absätzen und zweckmäßige Kleidung (lose Schürzenbänder, weite Ärmel und Röcke können leicht irgendwo hängen bleiben). 3. Wählen Sie die Arbeitsgeräte: Stellen Sie sich die nötigen Arbeitsgeräte bereit. Das erspart unnötige Wege und gefährliches improvisieren. 4. Verwenden Sie Leitern als Steighilfen! Stapeln Sie nicht Tisch und Stühle als Leiterersatz aufeinander, Sie riskieren damit buchstäblich Hals- und Beinbruch. Platzieren Sie Ihre Putzgeräte so, dass Sie nicht darüber stolpern können. 5. Vorsicht vor Stromfallen: Schließen Sie Geräte mit Kabeln (Staubsauger usw.) immer an die nächstliegende Steckdose an. Ziehen Sie vor der Reinigung elektrischer Geräte stets den Stecker heraus und berühren Sie beschädigte Kabel nicht mit feuchten Händen. Vermeiden Sie den Kontakt von Wasser mit Strom (Stromschlag Lebensgefahr!). VORTRAG ANERKENNUNG UND WERTSCHÄTZUNG Was unseren Selbstwert stärkt und den Umgang mit anderen fördert. Kulturzeughaus (KUZ) Perg Referent: Dr. August Höglinger Selbständiger (Unternehmens-)Begleiter, Meditationsleiter und Autor VVK: 19,00; AK: 22,00 - Karten erhältlich unter oder unter 0660/

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