Lernzeit an der STS Oldenfelde
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- Teresa Koch
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1 2016 Lernzeit an der STS Oldenfelde Ruth Schütte und Claudia Mende Abteilungsleiterin 5 bis 7 und Ganztagskoordinatorin
2 1. Auftrag der Lernzeit: In der Lernzeit haben die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 die Chance, ihre Hausaufgaben zu machen. Die Schülerinnen und Schüler nutzen diese Zeit auch dazu, Referate oder Präsentationen vorzubereiten bzw. Gruppenaufträge zu erledigen. Das Üben für Klassenarbeiten und Tests ist ebenfalls in der Lernzeit möglich. Die Lernzeit ist vergleichbar mit Unterrichtszeit, es gelten die Regeln der Schulordnung und der Unterrichtsordnung. 2. Struktur der Lernzeit: Die Lernzeit findet in den Jahrgängen 5 bis 7 von montags bis donnerstags von 13:45 bis 14:30 statt. An Montagen arbeiten die Schülerinnen und Schüler klassenübergreifend mit unserem Kooperationspartner Lernförderung in der Lernzeit. Von dienstags bis donnerstags finden die Lernzeiten klassenintern statt. Sie werden an diesen Tagen immer von FachlehrerInnen der Klasse gestaltet, das bedeutet, dass Kinder und Lehrer sich aus anderen Zusammenhängen kennen. Wenn ein Lernzeitlehrer, der dienstags bis donnerstags die Lernzeit gestaltet, krank sein sollte, verteilen sich die angemeldeten Schülerinnen und Schüler nach einem festen System auf die übrigen Klassen des Jahrgangs. Diese Verteilungsstruktur ist von den KlassenlehrerInnen festgelegt und im Jahrgangsteam kommuniziert. 3. Erwartungen an die Schülerinnen und Schüler: Schülerinnen und Schüler nutzen die Lernzeit als Arbeitszeit. Sie entscheiden sich selbstständig oder mit Hilfe des betreuenden Lehrers für eine Aufgabe. Die Schülerinnen und Schüler nutzen die ganze Lernzeit aus, das heißt, wenn eine Hausaufgabe beendet ist, beginnen sie eine nächste Aufgabe. Wenn die Klasse keine Hausaufgaben haben sollte, verhalten sich die Schülerinnen und Schüler still, indem sie zusätzliche Aufgaben erledigen, üben oder ähnliches. Das Mindeste ist, dass sie sich immer leise verhalten, damit sie andere beim Lernen nicht stören. Sie nehmen mit dem, was sie tun, Rücksicht auf die anderen im Raum befindlichen Lernenden. (Das Hören von englischen CDs ist keine geeignete Aufgabe für die Lernzeit, weil andere dadurch gestört werden könnten. Oder das Üben eines Theaterstücks ist solange keine geeignete Aufgabe für die Lernzeit, wie die Schülerinnen und Schüler in einem Raum mit den anderen üben sollen). Ein Schüler kann nur dann an der Lernzeit teilnehmen, wenn er/sie diese Erwartungen erfüllt. (vgl. Punkt 6) 4. Erwartungen an den Lernzeitlehrer: Lernzeitlehrer besprechen zu Beginn des Halbjahres die geltenden Lernzeitregeln und den Ablauf der Lernzeit mit den Schülerinnen und Schüler. Sie holen von den Kindern und Eltern eine Unterschrift ein, die bestätigt, die Regeln zu akzeptieren. Der Lernzeitlehrer implementiert feste Lernzeitrituale und gibt den Gruppen so eine feste Struktur. In Jg. 5 hat es sich bewährt, auch die Lernzeitstunde mit der immer verwendeten Musik zu beginnen, die Kinder auch hier zu begrüßen und mit ihnen gemeinsam festzustellen, welche Hausaufgaben zu erledigen sind (Sammlungsphase). Als Hilfe kann diese Sammlung auch aufgeschrieben werden. Ergänzend dazu sollte bei den jüngeren Schülerinnen und Schüler im Gespräch geübt werden, welche Hausaufgabe die wichtigste ist, mit welcher begonnen wird. Der Abgleich mit dem Stundenplan hilft den Schülerinnen und Schülern eine Arbeitsmethodik zu entwickeln, die ihnen auch im späteren schulischen Leben zugute kommt. Bevor die selbstständige Arbeitsphase beginnt, fragt der
3 Lernzeitlehrer jede Schülerinnen und jeden Schüler ab, mit welcher Aufgabe er/sie starten wird. Lernzeitlehrer sind Strukturgeber, Helfer und Mahner: Der Lernzeitlehrer strukturiert die Lernzeit durch einen klaren Anfang und ein klares Ende. Der Lernzeitlehrer unterstützt die Schülerinnen und Schüler z.b. bei der Auswahl der Aufgabe (Selbstmanagement), bei fachlichen Fragen (Sachkenntnis), bei methodischen Schwierigkeiten (lesen und verstehen von Aufgaben). Der Lernzeitlehrer kontrolliert die gemachten Hausaufgaben nicht verlässlich, das leistet der Fachlehrer im Fachunterricht. Er sorgt aber dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Lautstärkegrenze einhalten und sich angemessen verhalten. Der Lernzeitlehrer ermahnt Schülerinnen und Schüler, die sich nicht angemessen verhalten, und notiert häufigere Verstöße. Die Lernzeit ist eine Arbeitszeit, keine Spiel-, Spaß-, oder Konfliktlösungszeit. 5. Teilnahme an der Lernzeit: Eltern können ihre Kinder zu Beginn der beiden Halbjahre in der Lernzeit anmelden. Sie nutzen dazu die Ganztagswahlbögen. Ist ein Kind in der Lernzeit angemeldet, bleibt es ein Schulhalbjahr in der Lernzeit und muss auch an dieser Zeit immer teilnehmen. Das unentschuldigte Fehlen in der Lernzeit wird als Fehlzeit im Zeugnis vermerkt. 6. Aufteilung bei Krankheit des Lernzeitlehrers Wenn ein Lernzeitlehrer krank ist, werden nach einem definierten Schlüssel Lernzeiten zusammengelegt. Die Eltern können sicher sein, dass Kinder, die in der Lernzeit angemeldet sind, auch bis 14:30 in der Lernzeit bleiben. Selbst dann, wenn die Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben beendet haben, werden sie bis 14:30 in der Lernzeit behalten. 7. Ausschluss von der Lernzeit: Wenn Schülerinnen und Schüler sich dauerhaft (in mehr als zwei Lernzeiten und trotz mehrfacher Ermahnung) nicht angemessen verhalten oder in der Lernzeit nicht arbeiten, verwirken sie das Recht, an der Lernzeit teilzunehmen. Damit Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern rechtzeitig auf einen möglichen Lernzeitausschluss vorbereitet sind, hält sich die Schule an folgendes Verfahren: Ein Schüler stört in mehr als zwei Lernzeiten. Trotz Ermahnungen des Lernzeitslehrers ist keine Verbesserung des Verhaltens erkennbar oder es ist nicht erkennbar, dass der Schüler die Lernzeit als Arbeitszeit nutzen möchte. Der Lernzeitlehrer hat die Verfehlungen dokumentiert. Der Lernzeitlehrer informiert die Eltern durch den Gelben Freund über das Fehlverhalten des Schülers und weist mit einem Eintrag darauf hin, dass der Schüler sein Verhalten ändern muss, um weiter an der Lernzeit teilnehmen zu können. Der Lernzeitlehrer informiert die Klassenlehrer über den Eintrag. Sollte der Eintrag und die Intervention der Eltern das Verhalten des Schülers nicht verändern, kontaktiert der Lernzeitlehrer bei der nächsten Verfehlung die Ganztagskoordinatorin und nennt den Namen des Schülers. Die Ganztagskoordinatorin führt ein disziplinarisches Gespräch mit dem genannten Schüler und weist ihn darauf hin, dass er aus der Lernzeit ausgeschlossen werden kann. Die Ganztagskoordinatorin telefoniert mit den Eltern des Kindes und weist sie
4 darauf hin, dass ein Ausschluss aus der Lernzeit nötig wird, wenn das Kind sich nicht angemessen verhält. Der Lernzeitlehrer erkennt trotz des Gespräches mit der Ganztagskoordinatorin keine Verbesserung der Situation. Der Lernzeitlehrer nennt das Kind der Ganztagskoordinatorin, sie schließt das Kind von der Lernzeit aus. Dazu gibt die Ganztagskoordinatorin dem Kind einen Vordruck (vgl. Anlage) mit, in dem er die Verfehlung dokumentiert und auf die vorherige Information hinweist. Der Ausschluss gilt zum nächsten Termin. Die Ganztagskoordinatorin weist den Schüler an, den Ausschlussbogen unterschrieben bei der Klassenleitung abzugeben. Der Ganztagskoordinatorin informiert die Klassenleitung, dass dieser Ausschlussvordruck an die Familie gegangen ist. Der Klassenlehrer prüft die Unterschrift der Eltern. Sollten Schülerinnen und Schüler (absichtlich) die Unterschrift auf dem Ausschlussbogen vergessen oder die Rückgabe des Zettels verzögern, ruft die Klassenleitung bei den Eltern an und teilt ihnen mit, dass das Kind bis zum nächsten Wahldurchgang von der Lernzeit ausgeschlossen ist und den Ausschlussbogen bereits bekommen hat. Die Lernzeitlehrer agieren immer pädagogisch, das bedeutet, sie geben den Kindern grundsätzlich die Chance, sich in die Lernzeit zu integrieren. Der Ausschluss sollte das letzte Mittel sein, ist aber dann ein notwendiges Mittel, damit die Ordnung in der Lernzeit insbesondere auch für die Kinder, die arbeiten wollen, aufrechterhalten wird. 8. Verlässliche Betreuungszeit: Eltern von unter 14 jährigen Kindern haben ein Recht auf eine verlässliche Betreuungszeit bis Uhr. Wenn Schülerinnen und Schüler von der Lernzeit ausgeschlossen werden müssen und im Anschluss einen Kurs ab 14:30 haben, müssen Sie sich in der Pausenhalle aufhalten, bis der Kurs beginnt. Das Spielen auf dem Schulhof oder auf dem Spielplatz ist verboten. Eltern akzeptieren, dass die Betreuung des Kindes nur eingeschränkt möglich ist, es sind Ansprechpartner im Bedarfsfall vorhanden, aber das Kind ist keiner Gruppe zugeordnet. Kinder, die keinen Nachmittagskurs haben, gehen bei Ausschluss von der Lernzeit sofort nach Hause. Sie haben kein Recht mehr, sich auf dem Schulgelände aufzuhalten.
5 Anlage 1: Einverständniserklärung von Kindern und Eltern Regeln in der Lernzeit Ich bin in diesem Halbjahr in der Lernzeit angemeldet. Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich die Regeln, die in der Lernzeit gelten. Nur, wenn ich mich an die Lernzeitregeln halte, kann ich an der Lernzeit teilnehmen. Ich bin in der Lernzeit, um Hausaufgaben zu machen, für Arbeiten oder Test zu üben oder Präsentationen/Referate vorzubereiten. Mein Ziel ist es, in der Lernzeit meine Aufgaben zu machen und möglichst keine Aufgaben mehr zu Hause machen zu müssen. Ich verhalte mich in der Lernzeit ruhig und rücksichtsvoll. Ich weiß, dass andere lernen wollen. Deshalb störe ich andere nicht und ich lenke sie nicht ab. Ich halte mich an die Anweisungen des Lernzeitlehrers. Ich akzeptiere mit meiner Unterschrift, dass ich bei dauerhaftem Fehlverhalten von der Lernzeit ausgeschlossen werden kann. Ein Ausschluss ist auch dann möglich, wenn ich die Lernzeit nicht zum Lernen, sondern dazu nutze, mit meinen Freunden Spaß zu haben. Datum Unterschrift des Schülers/der Schülerin Ich habe die Informationen gelesen. Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten
6 Anlage 2: Ausschlussbogen Ausschlussbogen Hamburg, den Sehr geehrte Familie, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihren Sohn /Ihre Tochter ab dem für die verbleibende Zeit bis zur nächsten Ganztagswahl von der Lernzeit am (Wochentag) ausgeschlossen habe. Wir hatten Sie bereits am mit einem Eintrag im Gelben Freund darüber informiert, dass (Name des Kindes) sich nicht an die Lernzeitregeln hält. Heute hat er/sie sich trotz mehrfacher Ermahnung so verhalten: (kurze Beschreibung der Störungen) Weil (Name des Kindes) die Lernzeit wiederholt stört, muss ich im Sinne derjenigen, die die Lernzeit angemessen nutzen möchten, den Ausschluss umsetzen. Ich vertrete damit die Vereinbarungen der Schule. Sollte Ihr Kind im Anschluss an die Lernzeit ab 14:30 einen Kurs besuchen, muss er/sie sich in der Zwischenzeit in der Pausenhalle aufhalten. Wir weisen darauf hin, dass Ihr Kind in der Pausenhalle nicht unter direkter Aufsicht steht. Das Spielen auf dem Spielplatz oder auf dem Schulhof ist verboten. Es sind weiterhin Ansprechpartner in der Schule, an die sich Ihr Kind im Bedarfsfall wenden kann. Sollten Sie in der Nähe der Schule wohnen, kann Ihr Kind auch nach dem Ende der Schulzeit um 13:30 nach Hause kommen und die Zeit bis zum Beginn des Kurses zu Hause überbrücken. Am Kurs kann Ihr Kind weiterhin, wie gewohnt, teilnehmen. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an mich: ( oder Telefonnummer der Ganztagskoordinatorin) Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift den Erhalt dieser Information: Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Mit besten Grüßen
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