Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Sicheren Systemen. Präambel

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1 Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Sicheren Systemen Präambel Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Sicheren Systemen (kurz: BGB) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt den darin enthaltenen vorvertraglichen Informationen für von der PayLife Bank GmbH (kurz: PayLife) herausgegebene Kreditkarten (kurz: AGB), die dem zwischen PayLife und dem Karteninhaber geschlossenen Kreditkartenvertrag zugrunde liegen. Auf die Informationen gemäß 675 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ivm Artikel Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sowie gemäß Artikel EGBGB, die der Karteninhaber vor Abschluss des Kreditkartenvertrages erhalten hat, wird verwiesen. 1. Registrierung für die Teilnahme an Sicheren Systemen / Geheimhaltung / Kommunikationswege 1.1. Sichere Systeme Die sicheren Systeme (kurz: Sichere Systeme) sind Das 3-D Secure Verfahren (MasterCard SecureCode und Verified by Visa). Im Rahmen des 3-D Secure Verfahrens wird der Karteninhaber auf Grundlage des selbst gewählten Passwortes zweifelsfrei als rechtmäßiger Karteninhaber identifiziert (kurz: 3-D Secure Verfahren). Das Verbindungsprotokoll "https" (Hyper Text Transfer Protocol Secure). Dieses dient dem Zweck, die Daten des Karteninhabers und seine personalisierten Sicherheitsmerkmale für die Zwecke der Datenübertragung zu verschlüsseln und so vor der Ausspähung und missbräuchlichen Verwendung durch Dritte zu schützen Registrierung Die Teilnahme an Sicheren Systeme setzt die Registrierung des Karteninhabers auf der Website der PayLife ( voraus. Auf dieser wird dem Karteninhaber Seite 1 von 6

2 auch die Vorgangsweise der Registrierung Schritt für Schritt dargestellt. Zur Identifizierung des Karteninhabers als Nutzer ist eine Monatsabrechnung aus den letzten sechs Monaten, oder ein gültiges Einmalpasswort erforderlich. Dieses Einmalpasswort kann vom Karteninhaber über die oben angegebene Website oder mit an angefordert werden Nach Eingabe des Einmalpasswortes oder der Monatsabrechnung werden dem Karteninhaber diese BGB zur Verfügung gestellt. Für den weiteren Registrierungsvorgang ist es notwendig, dass der Karteninhaber diese BGB an der vorgesehenen Stelle akzeptiert, womit eine Vereinbarung über die Teilnahme an Sicheren Systemen zustande kommt (kurz: Vereinbarung). Folgende Einstellungen und Zugangsberechtigungen hat der Karteninhaber bei der Registrierung selbst festzulegen: einen Benutzernamen; das Passwort (dieses wird bei MasterCard als MasterCard SecureCode bezeichnet); eine persönliche Begrüßung, die dem Karteninhaber bei jeder Passwortabfrage zu Kontrollzwecken angezeigt wird. Der Karteninhaber kann die von ihm gewählten Einstellungen und Zugangsberechtigungen jederzeit selbst ändern Geheimhaltung Der Karteninhaber ist verpflichtet, seinen Benutzernamen, das von ihm gewählte Passwort und die persönliche Begrüßung so geheim zu halten, dass sie Dritten nicht zugänglich sind Kommunikationswege Der Karteninhaber sowie PayLife sind jeweils einverstanden, die Kommunikation im Rahmen dieser Vereinbarung über zu führen und als zu empfangen. Der Karteninhaber wird hierzu bei der Anmeldung seine gültige -Adresse mitteilen. Der Seite 2 von 6

3 Karteninhaber kann s an PayLife unter der -Adresse senden. Dies schließt die Korrespondenz in Schriftform nicht aus. 2. Sperre des Zugangs 2.1. Aus Sicherheitsgründen wird nach fünfmaliger Falscheingabe des Passwortes das Passwort gesperrt. Solange die Sperre aufrecht ist, kann der Karteninhaber keine Zahlungstransaktionen in Sicheren Systemen durchführen. Der Karteninhaber muss in diesem Fall die Aufhebung der Sperre schriftlich (ausreichend per ) oder telefonisch bei PayLife beantragen. PayLife stellt dafür folgende Kontaktadressen zur Verfügung: Telefon: innerhalb von Deutschland und +43/1/ außerhalb von Deutschland Sollte der Karteninhaber wissen, oder den Verdacht haben, dass Dritte Kenntnis von seinen Identifikationsmerkmalen (insbesondere dem Passwort) erlangt haben, so empfiehlt ihm PayLife, diese Identifikationsmerkmale selbst zu ändern. Sollte dem Karteninhaber dies aus welchem Grund auch immer nicht möglich sein, ist er berechtigt, von PayLife jederzeit die Sperre seines Passworts zu verlangen. In diesem Fall ist PayLife verpflichtet, die Sperre unverzüglich nach Eingang der Aufforderung des Karteninhabers vorzunehmen. 3. Vertragsdauer und Beendigung Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie endet jedenfalls mit der Beendigung des zugrundeliegenden Kreditkartenvertrages. 4. Zahlen mit Sicheren Systemen im 3-D Secure Verfahren 4.1. PayLife bietet dem Karteninhaber die Möglichkeit, bei der Verwendung der Karte im Internet (E-Commerce), Zahlungsanweisungen in Sicheren Systemen durchzuführen. Es handelt sich dabei um das 3-D Secure Verfahren (MasterCard SecureCode) und das Verbindungsprotokoll "https" (Hyper Text Transfer Protocol Secure). Seite 3 von 6

4 4.2. Mit dem vom Karteninhaber selbst festgelegten Passwort kann der Karteninhaber Zahlungstransaktionen in Sicheren Systemen durchführen Sollte es der Händler (Vertragsunternehmen) ermöglichen, dass in Sicheren Systemen bezahlt werden kann, ist der Karteninhaber verpflichtet, die Transaktionen ebenfalls im Rahmen des 3-D Secure Verfahrens durchzuführen. Für den Fall, dass dieses vom Händler (Vertragsunternehmen) nicht angeboten wird, darf eine Transaktion nur dann durchgeführt werden, wenn die Daten mit dem Verbindungsprotokoll "https" übertragen werden Die Zahlungstransaktion, insbesondere die Anweisung, erfolgt auch bei Verwendung des Sicheren Systems gemäß Punkt 6. der AGB. Wird jedoch das 3-D Secure Verfahren verwendet, hat der Karteninhaber sein von ihm selbst gewähltes Passwort einzugeben. Mit der Eingabe der Bestätigung des Passwortes wird die Zahlungsanweisung unwiderruflich erteilt. 5. Allgemeine Bestimmungen und Sicherheitshinweise 5.1. Änderungen der BGB, oder der AGB Änderungen der BGB werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden an die PayLife zuletzt bekannt gegebene -Adresse übersandt. Hierbei erhält der Karteninhaber mit der neben den Änderungen zusätzlich den vollständigen Text der geänderten BGB Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht PayLife verpflichtet sich, den Karteninhaber in der Änderungsmitteilung auf die Zwei- Monats-Frist und auf die Folgen einer Untätigkeit hinzuweisen. Dabei wird dem Karteninhaber bekannt gegeben, dass das ungenutzte Verstreichen der Frist zur Annahme der geänderten BGB führt. PayLife verpflichtet sich, in der Änderungsmitteilung darauf hinzuweisen, dass der Karteninhaber das Recht hat, das Seite 4 von 6

5 Vertragsverhältnis vor Inkrafttreten der Änderung kostenlos mit sofortiger Wirkung aufzulösen Für Änderungen der AGB verbleibt es bei den dortigen Regelungen Änderung der Adresse und der -Adresse des Karteninhabers Der Karteninhaber verpflichtet sich, jede Änderung seiner Adresse oder seiner -Adresse PayLife schriftlich bekannt zu geben. Eine an PayLife ist dafür ausreichend Sicherheitshinweise Solange das Passwort gesperrt ist, kann die Karte im Internet bei Händlern (Vertragsunternehmen) nicht zur Zahlung verwendet werden, wenn diese nur das 3-D Secure Verfahren als Sicheres System anbieten Zur Vermeidung von Risiken, die mit der Kenntnis seines Benutzernamens und seines Passwortes verbunden sind, empfiehlt PayLife dem Karteninhaber, diese regelmäßig (zb jeden Monat) zu ändern PayLife weist darauf hin, dass die Verwendung von Passwörtern an gemeinsam benutzten Computern (zb in einem Internetcafé, in einem Hotel, am Arbeitsplatz) unbefugten Dritten die Ausspähung dieser Geheimnisse möglich macht bzw. erleichtert Der vom Karteninhaber genutzte Computer sollte über einen aktuellen Malware- und Virenschutz, aktualisierte Betriebssoftware sowie eine Firewall verfügen. Dadurch kann das Risiko, dass unbefugte Dritte seine Geheimnisse im elektronischen Weg ausspähen, reduziert werden PayLife empfiehlt, die Zertifikatsinformation der "https"-verschlüsselung auf folgenden Inhalt zu prüfen: Ausgestellt für: PayLife Bank GmbH, Wien, AT. Seite 5 von 6

6 PayLife stellt auf der Website eine "Hilfefunktion" zur Verfügung. In dieser finden sich neben Sicherheitstipps auch weitere Informationen zu dem 3-D Secure Verfahren., Fassung Juli 2014 Seite 6 von 6

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