I Leistungskonzept und Bewertungsgrundlagen für die Fremdsprachen am Heinrich-Mann-Gymnasium

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1 I Leistungskonzept und Bewertungsgrundlagen für die Fremdsprachen am Heinrich-Mann-Gymnasium Um Darstellung und Zugriff möglichst einfach zu gestalten, werden hier die modernen Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch, so weit es geht, zusammengefasst und Latein nur bei wenigen Berührungspunkten mit in die Gesamtschau einbezogen. Des Weiteren werden Sekundarstufe I und II unterschieden, wobei Spanisch am HMG erst zu Beginn der Sek II belegt werden kann. I a. Was wird in den Fremdsprachen bewertet? Sekundarstufe I Bewertet werden in den Klassen 5 bis 9 (Französisch 6 bis 9) Schülerleistungen, die entweder in schriftlicher oder mündlicher Form erbracht werden. Beides ist in den lebenden Fremdsprachen gleichwertig. Die Sprech-Kompetenz weisen die Schüler individuell nach durch ihre mündliche Mitarbeit im Unterricht, d.h. durch aktive produktive Teilnahme am Unterrichtsgespräch oder bei Übungen im Lehrbuch, durch darstellendes Lesen, durch kleine Referate oder auch bei der mündlichen Klassenarbeit, die wir am HMG in Jahrgangsstufe 8 (Französisch) und 9 (Englisch) eingeführt haben (v.a.lese- und Hör- bzw. Sehkompetenz). Die Schüler zeigen ihre Sprech-Kompetenz aber auch in kooperativen Arbeitsformen, sprich Partner- und Gruppenarbeit, Lerntandems oder Rollenspielen (v.a. kommunikative Kompetenz). Grundsätzlich pflegt der fremdsprachliche Unterricht einen positiven, entwicklungsorientierten Umgang mit der individuellen sprachlichen Leistung, d.h. Diagnose und individuelle Förderung sind eng verzahnt. Fehler werden als Lerngelegenheiten betrachtet und bieten die Möglichkeit zu Selbstkorrektur und wertschätzender peer correction. Ihre schriftliche Fremdsprachen-Kompetenz weisen sie nach bei Klassenarbeiten, bei schriftlichen Übungen wie Vokabel- oder Grammatiktests, durch das sorgfältige Führen ihrer Arbeitshefte oder beim Erstellen von Lern- oder Reisetagebüchern (etwa bei der Englandfahrt in der 6 oder beim Bordeaux-Austausch zusammen mit ihrem französischen Partner). Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten: Jgst. 5 Jgst. 6 Jgst. 7 Jgst. 8 Jgst. 9 E E F/L E F/L E F/L E F/L Anzahl Klassenarbeiten (+1)* 3 (+1)* 5 Dauer bis 45 ca. 45 bis ca ca * Die Zahl in Klammern (+1) zeigt die mündliche Klassenarbeit an.

2 Inhalte der Klassenarbeiten sind die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Kompetenzen, wobei reproduktive, reorganisierende und von Jahr zu Jahr zunehmend offene Aufgaben gestellt werden. Die Notengebung richtet sich nach folgender prozentualer Zuordnung: 0-17% 18-44% 45-58% 59-73% 74-87% % Alle Fremdsprachen am HMG beziehen auch explizit die Vokabelkenntnisse in die Benotung ein. Sie werden mit destens drei Vokabeltests pro Halbjahr abgeprüft (siehe dazu auch die Einleitung). Sekundarstufe II Für das neu einsetzende Fach Spanisch gilt im Wesentlichen das, was für Englisch und Französisch zuvor gesagt wurde, allerdings mit einem höheren Anspruch an Eigenmotivation (die sog. Bringschuld) und an die Progression, d.h. das Lerntempo. Signifikant anders wird es auch nicht für die in Sek II fortgeführten Fremdsprachen. Hier wird allerdings von den Englisch- oder Französischlernern nun ein höheres Maß an Selbstständigkeit, Reflektiertheit, Differenziertheit und Vertiefung erwartet, Die mündlich erbrachten Leistungen fließen in den Notenbereich Sonstige Mitarbeit ein, die schriftlichen Schülerleistungen dienen der Vorbereitung der Klausuren, von denen im Prinzip zwei pro Halbjahr zu schreiben sind. In den Klausuren (wie auch in den mündlichen Prüfungen) werden die drei Anforderungsbereiche abgeprüft (Verständnis, Analyse, Transfer). Nach Absolvierung der EF (Einführungsphase) entscheiden sich die Schüler in der Qualifikationsphase, ihre Sprache/n entweder in einem Grundkurs (3 Wochenstunden) oder Leistungskurs (5 Wochenstunden) weiter zu führen. EF Q 2 Q 1 Q 2.1 Q 2.2 LK GK LK GK LK 3. Abiturfach Anzahl Klausuren Dauer ,25 Std. + ggfls. 30 Auswahl 3 Std. + ggfls. 30 Auswahl Zwei Besonderheiten der Q1: 1. Es kann statt einer Klausur eine Facharbeit in der Fremdsprache angefertigt werden; 2. Eine der vier Klausuren wird als mündliche Prüfung absolviert, und zwar

3 findet die mündliche Prüfung in Französisch im ersten, in Englisch im zweiten Halbjahr der Q1 statt. In Spanisch liegt die mündliche Prüfung im ersten Halbjahr der Q2. Sollte ein Schüler in Englisch auch seine Facharbeit schreiben wollen, wird er seine mündliche Prüfung im ersten Halbjahr der Q2 ablegen. I b. Wie wird in den Fremdsprachen bewertet? Sekundarstufe I Bei den mündlichen Leistungen fließen unterschiedliche Kompetenzbereiche in die Beurteilung ein, etwa das Lese-/Hörverstehen (Textverständnis und -wiedergabe, Verarbeitungstiefe), die kommunikative Kompetenz (situations- und adressatengerechtes Verhalten, Qualität bzw. Quantität der Aussagen) und methodische Kompetenzen (Informationsbeschaffung, Selbststeuerung, Reflexion... in der Zielsprache!); auch Teamfähigkeit und Dynamik bei kooperativen Arbeitsformen werden berücksichtigt. Bei den schriftlichen Leistungen, speziell den Klassenarbeiten, werden in Klasse 5 bis 9 Musterlösungen erarbeitet oder Erwartungshorizonte verwendet, die als Berichtigungsgrundlage dienen. Diese machen Lernerfolg transparent und damit sollen Schüler nachvollziehen können, warum ihnen Fehler unterlaufen sind. Es wird ggf. individuell herausgestellt, welche Kompetenzen bereits erreicht wurden, so dass Schüler (und Eltern) ein differenziertes Bild des vorliegenden Leistungsstandes haben. Bei der Bewertung von Klassenarbeiten spielen neben der sachlichen Richtigkeit auch der Grad der Vollständigkeit und die sprachliche Darstellung (Wortschatz, Stil, Satzbau, Rechtschreibung) eine Rolle. Bei offenen Aufgaben (bei denen die Schüler kreativ und ohne enge Vorgaben arbeiten) hat die sprachliche Leistung in der Regel (spätestens ab Klasse 7) ein etwas höheres Gewicht als die inhaltliche Leistung, etwa 60:40. In den freien Textproduktionen, die bei Klassenarbeiten in Englisch ab Klasse 7, in Französisch ab Klasse 8 zunehmend vorkommen, werden in Englisch und Französisch zur Ermittlung einer Note für die sprachliche Darstellung Sprachrichtigkeit und -komplexität der Darstellung bewertet, womit man sich den Vorgaben des Zentralabiturs nähert. Gemäß den Verordnungen der Kernlehrpläne und Richtlinien ergibt sich die Leistungsbewertung aus allen im Beurteilungsbereich schriftliche Arbeiten und sonstige Mitarbeit erbrachten Leistungen. Beide Bereiche haben für die Notenfindung etwa den gleichen Stellenwert. Unsere mündliche Klassenarbeiten in Klasse 8 (Französisch) und 9 (Englisch) zählen zu den schriftlichen Arbeiten, weil sie eine Klassenarbeit ersetzen. Sekundarstufe II Wie auch in der Sekundarstufe I dienen die Kernlehrpläne als Grundlage, so werden der Umfang der Kenntnisse, die methodische Selbstständigkeit und die sachgemäße schriftliche bzw. mündliche Darstellung gewertet. Die Beurteilungsbereiche bleiben die gleichen, wobei hier die kommunikativen und methodischen Kompetenzen (in der Zielsprache) stärker in den Vordergrund rücken. Beide Beurteilungsbereiche, schriftliche Leistung und sonstige Mitarbeit, sind gleichwertig bei

4 der Festsetzung der Endnote zu berücksichtigen. Eine rein rechnerische Bildung der Halbjahresnote ist unzulässig. Die Gesamtentwicklung der Schülerleistung im Kurshalbjahr muss Berücksichtigung finden. Die Kriterien für die sprachliche Darstellungsleistung orientieren sich an den Vorgaben des Zentralabiturs, wobei in der EF in Spanisch das Raster sukzessive Anwendung findet und in den beiden anderen Sprachen auch zunächst sanft gehandhabt wird, so dass eine Progression möglich ist. Wenn bei Oberstufenklausuren eine Aufgabe nicht bearbeitet wird, kann der Schüler nicht die volle Sprachpunktzahl erhalten, diese kann (auch bei sonst hervorragender Leistung) praktisch kaum mehr als zwei Drittel betragen. Ggf. ersetzt die Facharbeit die erste Klausur im zweiten Halbjahr der Q1. Sie wird entsprechend den Kriterien zur Bewertung von Klausuren beurteilt, hier soll das Bewertungsraster (s. Anhang) zu Hilfe genommen werden, das sich daran orientiert und/oder ein Gutachten, das auf die Kriterien Bezug nimmt. Der Anteil der Punkte für die sprachliche Darstellungsleistung ist hier bewusst reduziert, weil der methodische und formale Rahmen an Wichtigkeit gewinnen. Die Bewertungskriterien werden den Schülern vor Anfertigung der Facharbeit vom Lehrer bekannt gemacht und erläutert. Bei Belegung eines Projektkurses entfällt die Facharbeit. Die mündliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen hat einen monologischen und einen dia- bzw. multilogischen Teil, die beide zu je 50% in die Wertung eingehen. Bewertet wird durch je zwei Fachlehrer (Bewertungsschema s. Anhang). II Grundsätze der didaktisch und methodischen Arbeit in den Fremdsprachen Unter Berücksichtigung des Schulprogramms berücksichtigt unser Fremdsprachenunterricht folgende fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze, von sehr allgemeinen Zielsetzungen (Nr. 1-14) ausgehend hin zu den fachspezifischen Prinzipien in Englisch, Französisch und Spanisch (15-25), Latein siehe Anhang. 1. Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse. 2. Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schüler. 3. Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Ziele und Inhalte abgestimmt. 4. Medien und Arbeitsmittel sind schülernah gewählt. 5. Die Schüler erreichen einen Lernzuwachs. 6. Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schüler. 7. Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülern und bietet ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen. 8. Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schüler. 9. Die Schüler erhalten Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt. 10. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit.

5 11. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum. 12. Die Lernumgebung ist vorbereitet; der Ordnungsrahmen wird eingehalten. 13. Die Lehr- und Lernzeit wird intensiv für Unterrichtszwecke genutzt. 14. Es herrscht ein positives pädagogisches Klima im Unterricht. 15. Prinzip der Einsprachigkeit: Der Unterricht ist in der Regel funktional einsprachig zu gestalten. Eine einsprachige Unterrichtsgestaltung ist jeweils entsprechend dem Sprachstand der Schüler für alle Formen der mitteilungsbezogenen Kommunikation, einschließlich der unterrichtlichen Arbeits- und Handlungsanweisungen anzustreben (Metareflexion, Grammatik, Sprachmittlung, Unterrichtsökonomie etc). 16. Prinzip der Authentizität: Der Fremdsprachenunterricht ist so zu gestalten, dass er alle Möglichkeiten einer authentischen Kommunikation in der Fremdsprache nutzt, indem a. Unterrichtssituationen geschaffen werden, die es den Schülern ermöglichen, ihre eigenen Interessen, Bedürfnisse und Meinungen in der Fremdsprache einzubringen, b. der unmittelbare Kontakt mit native speakers ermöglicht wird. c. produktionsorientiert mit fremdsprachigen Texten verfahren wird. d. relevante authentische Themen/ Texte für die Zielkultur gewählt werden. 17. Prinzip der Variabilität der Methoden und Unterrichtsverfahren: Schüler müssen eine Vielzahl an Texterschließungsverfahren im Umgang mit fremdsprachigen Texten und Medien kennenlernen. Im Sinne der Stärkung des selbstständigen und kooperativen Lernens ist ein regelmäßiger Einsatz der verschiedenen Sozialformen und Methoden notwendig. 18. Prinzip der Interaktion: Die Integrierung des Spracherwerbs in einen Lernprozess, der gleichzeitig den Erwerb interkultureller Lerninhalte, von Techniken der Texterschließung und der Textproduktion sowie von Methoden des selbstständigen Arbeitens zum Ziel hat, unterstützt die Aufnahme, Speicherung, Vernetzung und Abrufbarkeit der gelernten sprachlichen Elemente; umgekehrt sind die Intensität des interkulturellen Lernens und der Erwerb der Fähigkeit des selbstständigen Umgangs mit Texten und Medien abhängig von der Entwicklung des Sprachbewusstseins und der kommunikativen Fertigkeiten. 19. Prinzip der Lernökonomie: Das Prinzip der Lernökonomie wird dann verfolgt, wenn sich der Lernprozess an dem Bedürfnis der Schüler nach kognitivem und systematischen Lernen und Verstehen orientiert, wenn die Motivation der Lerngruppen durch Texte und Materialien erfolgt, die sich an deren Interessen und zukünftigen Entwicklungsperspektiven orientieren und wenn das bereits bei der Lerngruppe ausgebildete Wissen über Sprachen berücksichtigt wird. 20. Prinzip der Handlungsorientierung: Das Prinzip der Handlungsorientierung wird dann verfolgt, wenn dem Schüler im Fremdsprachenunterricht ausreichend Gelegenheit zum aktiven Sprachgebrauch gegeben wird. Eine konsequente Handlungsorientierung legt das Schwergewicht im Rahmen des Unterrichts stärker auf die Sprachproduktion als auf die Sprachrezeption. 21. Prinzip der Lerner- und Prozessorientierung: Handlungsorientierung erfordert eine

6 gewisses Maß an Selbstständigkeit von den Schülern und zielt darauf ab, diese Selbstständigkeit weiter zu entfalten. Ein lernerorientierter Fremdsprachenunterricht muss die Schülerinnen und Schüler bei der Planung einer Unterrichtseinheit mit einbeziehen, von ihrer Textwahrnehmung ausgehen und bei divergenten Interpretationen auch auf entsprechende Textstellen zurückgreifen sowie zu einer begründeten Auseinandersetzung mit Interpretationsmöglichkeiten führen. 22. Prinzip der Ganzheitlichkeit: Ganzheitlichkeit stellt eine notwendige Ergänzung zu den Prinzipien der Handlungs-, Lerner- und Prozessorientierung dar, wobei allerdings die analytische Durchdringung ebenfalls einen notwendigen Bestandteil des Fremdsprachenunterrichts ausmacht. Das Prinzip der Ganzheitlichkeit betont die Berücksichtigung affektiver und körperlicher Aspekte beim Lernen, wobei ganzheitliches Lernen als Lernen mit allen Sinnen verstanden wird. 23. Prinzip der Kommunikationsorientierung: Die mündliche Kommunikation muss gestärkt werden. Ziel muss ein flüssiges und differenziertes mündliches Ausdrucksvermögen der Schüler sein. Sie müssen im Unterricht die Fähigkeit erwerben, Gesprächskontakte zu knüpfen und aufrechtzuerhalten, Sprechabsichten durch den stimmigen Gebrauch von Redemitteln zu realisieren und ihre Äußerungen verständlich zu machen. 24. Prinzip der Spracherwerbsorientierung: Das Prinzip der Spracherwerbsorientierung setzt voraus, dass die Aneignung einer Fremdsprache in einer nicht festgelegten Abfolge von Phasen verläuft, die nicht unbedingt parallel zum schulischen Grammatikprogramm anzusetzen sind. Der Fremdsprachenunterricht muss sich an den Phasen des Spracherwerbs orientieren, indem z.b. Schwerpunkte bei der reduzierten Vermittlung des Grammatikstoffs gesetzt werden. 25. Prinzip des selbstständigen Sprachenlernens: Das Prinzip des selbstständigen Sprachenlernens verfolgt das Ziel, dass die Schüler selbstständig auf Fachmethoden zugreifen und ihr Sprachenlernen nach dem Prinzip der Mehrsprachigkeit ausrichten. III Weitere fortzuführende Aufgaben der Fachkonferenzen Qualitätssicherung und Evaluation Qualitätssicherung und Evaluation des schulinternen Curriculums sind integraler Bestandteil der Arbeit mit dem Lehrplan, der sich als lebendiges System versteht. Sie dienen zum einen der fachlichen Unterrichtsentwicklung am HMG, zum anderen der Standardisierung sowie der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der unterrichteten Fremdsprachen im Land NRW. Vor dem Hintergrund dieses Auftrags beschließen die Fachkonferenzen Fremdsprachen am HMG folgende Maßnahmen: Zum Ende eines jeden Schuljahres evaluieren die Fachkonferenzen unter Auswertung der Erfahrungen des letzten Schuljahrs ihren jeweiligen schulinternen Lehrplan hinsichtlich notwendiger Modifikationen und nehmen ggf. entsprechende Veränderungen vor. Vor allem mit Blick auf Änderungen in den Abiturvorgaben werden inhaltliche und strukturelle Angaben des schulinternen Lehrplans angepasst. In diesem Kontext leiten die Fachkonferenzen auch die

7 Platzierung der mündlichen Kommunikationsprüfung für das jeweils folgende Schuljahr an die Oberstufenkoordination weiter und melden frühzeitig Raum- und Organisationsbedarfe an. Die in Punkt 1 sehr allgemein gehaltenen Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung gilt es weiter zu entwickeln und zu präzisieren, das Gleiche gilt für die Beurteilungsformen und -kriterien. Ausgemacht ist: Schon jetzt ( 2014/15) legen die Fachkonferenzen Englisch und Französisch für die EF zu den unterschiedlichen Überprüfungsformen im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten/Klausuren die zu berücksichtigenden Teilkompetenzen fest, konkret also für das Schreiben, Lesen, Hör-/Hörsehverstehen, Sprechen und die Sprachmittlung. Gleiches gilt für die mündlichen Prüfungen in Sek I und II.

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