Angela Schleibinger, RSDin Albert Mederer, RSK i.k. Nicole Rath, ZwRSKin i.k.

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1 Erzbischöfliche Ursulinen-Realschule Landshut Bischof-Sailer-Platz Landshut Telefon Telefax Handeln, wie der Geist es eingibt. Weitergeben, was Jesus lehrt. Auf bewährten Wegen Neues wagen. September 2016 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, mit diesen Worten Angela Mericis möchten wir Sie und Ihre Töchter auch zu diesem Schuljahr herzlich begrüßen. Nach hoffentlich erholsamen Ferien richtet sich unser Blick nach vorne zum Schuljahr 2016/17. Ein besonderer Gruß gilt den Eltern, deren Kinder in die 5. Klassen eingetreten sind oder von einer anderen Schule zu uns gewechselt haben. Wir freuen uns auf viele gewinnbringende Kontakte und bitten Sie um Ihr Vertrauen, etwas Geduld und eine aufgeschlossene, konstruktive Zusammenarbeit, um den positiven Weg der Erzbischöflichen Ursulinen-Realschule Landshut mit Ihnen gemeinsam fortsetzen zu können. Bedanken möchten wir uns noch einmal für Ihre Kooperation bei der Evaluation durch das Katholische Schulwerk in Bayern im vergangenen Schuljahr. Neben vielen positiven Rückmeldungen, die uns in unserem Tun bestätigen, haben wir uns auch Ziele gesetzt, die wir in den kommenden Schuljahren angehen werden, damit eine sinnvolle Schulentwicklung gelingen kann. Als aktuelles Resultat aus dem Prozess der Evaluation wird unserer Schule nun Anfang Oktober ein Qualitätszertifikat verliehen. Diese Honorierung freut uns natürlich, macht uns auch ein wenig stolz, aber vor allem bestätigt es das Vertrauen in unsere Schulgemeinschaft, denn nur gemeinsam können wir ein förderliches Umfeld für Ihre Töchter schaffen. Angela Schleibinger, RSDin Albert Mederer, RSK i.k. Nicole Rath, ZwRSKin i.k. 1. Elternbrief im Schuljahr 2016/17 Inhalt 1. Raum- und Personalsituation 2. Schulstatistik 3. Sprechzeiten der Lehrkräfte 4. Entschuldigungen/Beurlaubungen 5. Ferientermine/Unterrichtsfreie Tage 6. Schulinterne Termine 7. Jahrgangsspezifische Termine 8. Wahl-/Ergänzungsunterricht 9. Anzahl Schulaufgaben/Einsichtnahme 10. Änderungen Abschlussprüfung Mathematik 11. Änderung Lehrplan BwR 12. Nachmittagsbetreuung 13. Schulgeld/Materialkosten 14. Schulgeldersatz 15. Beratungsmöglichkeiten 16. Nachhilfeangebot 17. Hausordnung 18. Mobilfunktelefone/Rauchverbot 19. Fundsachen/Wertgegenstände 20. Unfälle/Gefahrenzonen 21. Legasthenie/LRS 22. Witterungsbedingter Unterrichtsausfall 23. Elternbeiratswahl 24. Freundeskreis 25. Homepage

2 Zum Schuljahresanfang erhalten Sie einige notwendige und wichtige Informationen, um deren Beachtung wir Sie und Ihre Kinder bitten. 1. Raum- und Personalsituation Nach aufwändigen Sanierungsarbeiten in den Sommerferien können wir uns im 2. Stock über renovierte Räume freuen. Das folgende Stockwerk wird erst in den nächsten Sommerferien in Angriff genommen. Ebenso wurde unser Speisesaal neu möbliert, er dient dem Pausenverkauf sowie der Mittagsverpflegung und soll von unseren Schülerinnen auch als Aufenthaltsraum vor dem Nachmittagsunterricht genutzt werden. Da uns das Kloster einen zusätzlichen Raum im Bereich der Neustadt zur Verfügung gestellt hat, können alle Klassen im Hauptgebäude untergebracht werden, die Container auf dem ehemaligen Turnhof werden lediglich von der OGTS, der Nachmittagsbetreuung, und als Ausweichräume genutzt. Wir dürfen Ihnen auch in diesem Schuljahr neue Lehrkräfte vorstellen, die wir nochmals herzlich willkommen heißen: Frau Sabrina Köck Herr Matthias Halser Deutsch/Englisch Englisch/Französisch/Kunsterziehung Daneben kehrt Frau Annette Nußbaum (Englisch/Geschichte/Biologie) wieder in den aktiven Schuldienst zurück. Allen Neuankömmlingen und Rückkehrern in unserem Kollegium wünschen wir einen guten Start, viel Freude in ihrem neuen bzw. hoffentlich noch vertrauten Aufgabenfeld an der Erzbischöflichen Ursulinen-Realschule Landshut und Gottes Segen. 2. Schulstatistik An unserer Schule werden im laufenden Schuljahr 790 Schülerinnen in 32 Klassen unterrichtet. Jahrgangsstufe Anzahl der Klassen Anzahl der Schülerinnen Sprechzeiten der Lehrkräfte Demnächst finden Sie das Sprechstundenverzeichnis der Lehrkräfte auf unserer Homepage. Nehmen Sie bitte die Gelegenheit wahr, um über Ihre Tochter ausführlich informiert zu werden und pflegen Sie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schule. Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, vorab einen Termin für Gespräche über das Sekretariat zu vereinbaren. Auch empfiehlt es sich, am Tag der Sprechstunde kurz telefonisch nachzufragen, um sicherzugehen, dass Sie die gewünschte Lehrkraft tatsächlich erreichen.

3 4. Entschuldigung/Beurlaubung von Schülerinnen Teilen Sie uns die Erkrankung Ihrer Tochter bitte telefonisch am Morgen des 1. Fehltages bis spätestens 8:00 Uhr mit. Eine schriftliche Entschuldigung muss bei der Klassenleitung abgegeben werden, wenn Ihr Kind wieder zum Unterricht erscheint. Erkrankt eine Schülerin während des Schultages, so versuchen wir, Sie telefonisch zu erreichen, damit Sie Ihre Tochter abholen. Wichtig ist für uns deshalb, dass Sie das Blatt Informationen für den Notfall umfassend ausfüllen bzw. Änderungen bei der Klassenleitung bekannt geben. Beurlaubungen vom Unterricht sind in begründeten Fällen möglich, bedürfen jedoch der Antragstellung mit einem gesonderten Formblatt. Bitte beachten Sie dabei, dass der Antrag der Schulleitung 3 Tage vor Antritt der Beurlaubung vorliegen und dazu im Sekretariat abgegeben werden muss. Unterrichtsbefreiungen an Tagen, an denen eine Schulaufgabe angesetzt ist, sind problematisch, auch sollten in jedem Fall wirklich triftige Gründe vorliegen. Es kommt immer wieder vor, dass Anträge wegen Fahrstunden, Geburtstagen von Freunden oder Urlaubsreisen gestellt werden. Bitte bedenken Sie, dass die Schulpflicht Ihrer Tochter Vorrang hat. Auch Praktika oder Probearbeiten während der regulären Schulzeit sind vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst aus untersagt. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass solche Gründe nicht akzeptiert werden können. Vordrucke für Entschuldigungen und Beurlaubungen sind im Sekretariat erhältlich oder auf der Homepage zu finden. 5. Ferientermine/Unterrichtsfreie Tage (Jeweils 1. und letzter Ferientag!) Tag der Deutschen Einheit Montag, Herbst Montag, Freitag, Buß- und Bettag Mittwoch, Weihnachten Dienstag, Freitag, Fasching Montag, Freitag, Ostern Montag, Freitag, Tag der Arbeit Montag, Christi Himmelfahrt Donnerstag, Pfingsten Dienstag, Freitag, Sommer Montag, Montag, Schulinterne Termine Unterrichtsschluss 11:15 Uhr Unterrichtsschluss 12:15 Uhr Dienstag, Mittwoch, Fr, Anfangsgottesdienst 6 10 Donnerstag, Beginn Nachmittagsbetreuung Montag, Beginn Pflichtunterricht am Montag, Nachmittag Wandertag Donnerstag, Beginn Wahl- und Ergänzungsunterricht Montag, am Nachmittag Zertifikatsverleihung durch das Mittwoch, Katholische Schulwerk unterrichtsfrei Montag, Ausgabe 1. Notenbild / Freitag, Zwischenbericht 1. Elternsprechtag Donnerstag, :00 19:00 Uhr Adventsmarkt Freitag, :00 19:00 Uhr Beichtgelegenheit Montag, freiwillig Bußgottesdienst Mittwoch, freiwillig

4 Gottesdienste Montag, 19. Mittwoch, nach Plan unterrichtsfrei Freitag, Notenbild, 5-8 Freitag, Zwischenzeugnis, Informationsnachmittag zum Freitag, :00 19:00 Uhr Übertritt in die 5. Klasse 2017/18 Ausgabe 3. Notenbild / Freitag, Zwischenbericht 2. Elternsprechtag Donnerstag, :00 19:00 Uhr Anmeldung in die 5. Klasse Montag, Mittwoch, Aufnahmeverfahren / Probeunterricht 2017 Dienstag, Donnerstag, Zeugnisvergabe 5-9/Letzter Schultag Freitag, Unterrichtsende: 10:30 Uhr 7. Jahrgangsspezifische Termine und Informationen 7.1 Jahrgangsstufe 5 Kennenlernfest Freitag, :00 18:00 Uhr Familienwanderung Samstag, freiwillig Elternabend: Schulwechsel Montag, :00 Uhr und Anforderungen Elternabend: Motivation / Montag, :00 Uhr Schulstress / Prüfungsangst Elternabend: Soziale und Montag, :00 Uhr kommunikative Prozesse in Klassen Kinderbibeltage Donnerstag, Freitag, freiwillig Schullandheim Montag, Mittwoch Mittwoch, Freitag, bzw. Schülerinnen der 9. und 10. Klassen engagieren sich freiwillig in der Arbeitsgemeinschaft der Tutorinnen, um den Mädchen der 5. Klassen die Eingewöhnung in den neuen Schulalltag zu erleichtern. Jeweils 4 Schülerinnen gehen einmal pro Woche vor 8.00 Uhr und in der großen Pause in die ihnen zugeteilte Klasse, um Fragen zu beantworten, sich nach dem Befinden zu erkundigen, bei persönlichen Problemen zu helfen oder einfach nur zu plaudern. Zudem organisieren sie Spiele- oder Bastelnachmittage, über die die Eltern immer rechtzeitig informiert werden. Die Tutorinnen selbst werden von einer Lehrkraft betreut und treffen sich regelmäßig, um Erfahrungen auszutauschen, Unternehmungen zu planen und selbst in Rollenspielen Gesprächstechniken zu erlernen. Neben dem traditionellen Kennenlernfest und der Familienwanderung bieten wir Ihnen in diesem Jahr drei Elternabende mit Frau Pohl zu speziellen Themen für die 5. Jahrgangsstufe an. Da uns die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus sehr wichtig ist, hoffen wir auf Ihr Interesse, um den Weg Ihrer Töchter mit Ihnen gemeinsam zu gehen. Eine gesonderte Einladung folgt, die derzeitigen Inhalte sind Arbeitstitel und werden noch konkretisiert. 7.2 Jahrgangsstufe 6 Jahrgangsstufentest Deutsch Dienstag, Jahrgangsstufentest Donnerstag, Mathematik Vorlesewettbewerb Donnerstag, Informationsabend zur Donnerstag, Entscheidung der 19:00 Uhr

5 Wahlpflichtfächergruppen Abgabe Meldung Donnerstag, Wahlpflichtfächergruppe Kinderbibeltage Donnerstag, Freitag, freiwillig 7.3 Jahrgangsstufe 7 Jahrgangsstufentest Englisch Mittwoch, Klassengemeinschaftstage Montag, Freitag, Thalhausen Montag, Mittwoch, Religiöses Wochenende Freitag, Sonntag, Talhausen Je Klasse 1,5 Tage freiwillig 7.4 Jahrgangsstufe 8 Religiöses Wochenende Freitag, Sonntag, Talhausen Pack ma s 8a + 8b Donnerstag, Freitag, Pack ma s 8c + 8d Montag, Dienstag, Pack ma s 8e + 8f Donnerstag, Freitag, VERA 8 Deutsch Donnerstag, freiwillig 7.5 Jahrgangsstufe 9 Elternabend zur Berufswahl Donnerstag, :00 Uhr (Arbeitsagentur) Themenvergabe Donnerstag, Projektpräsentation Religiöses Wochenende Freitag, Sonntag, freiwillig Talhausen 1. Projekttag Freitag, Projekttag Mittwoch, Projekttag Montag, Unterrichtsgang BIZ Montag, Mittwoch, gemäß Plan Projektarbeit / Präsentation Donnerstag, PET mündlich Samstag, PET schriftlich Samstag, Jahrgangsstufe 10 Informationsveranstaltung der Donnertag, , 13:30 Uhr freiwillig Arbeitsgentur Ora et labora I Mittwoch, Freitag, freiwillig AP 2017: Speaking Englisch Montag, Donnerstag, Ora et labora II + III Samstag, Mittwoch, freiwillig Montag, Mittwoch, AP 2017: Kunsterziehung Donnerstag, :00 12:00 Uhr Praktische Prüfung AP 2017: Sprechfertigkeit Montag, Freitag, Französisch AP 2017: Deutsch Mittwoch, AP 2017: Französisch Donnertag, AP 2017: Englisch Freitag, AP 2017: Mathematik Montag, AP 2017: BwR Dienstag, AP 2017: Physik Mittwoch,

6 AP 2017: Kunsterziehung Donnerstag, Studienfahrten Montag, Donnerstag, Gottesdienst, Entlassfeier und Freitag, Abschlussball 15:30 Uhr 8. Wahlunterricht/Ergänzungsunterricht/Förderunterricht Erfreulicherweise ist es möglich, auch heuer mit einem breit gefächerten Wahlfachangebot in das neue Schuljahr zu starten. Die Anmeldungen hierzu finden Sie im Anhang. Die Entscheidung für einen Wahlunterricht ist für das ganze Schuljahr verpflichtend. Eine Beurlaubung ist nur in dringenden, unaufschiebbaren Fällen möglich. Ein Ausscheiden aus dem Wahlunterricht während des Schuljahres kann nur in Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag durch die Schulleitung genehmigt werden. Sollten Sie Ihr Kind anmelden wollen, so verwenden Sie bitte das beigefügte Formular. Ihre Tochter soll dieses dann bis zum Freitag, , bei der Klassenleitung abgeben. 9. Anzahl der Schulaufgaben, Einsichtnahme Nach 50 der Realschulordnung (RSO) ist die Anzahl der Schulaufgaben wie folgt festgelegt: Jahrgangsstufe Deutsch Englisch Mathematik ( I ) Mathematik ( II und III ) Physik ( I ) Physik ( II und III ) Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen (II ) Französisch ( III a) Chemie ( I ) Chemie ( II und III ) Kunsterziehung als Prüfungsfach in III b Kurzarbeiten in diesem Schuljahr: - Französisch: 7. und 8. Jahrgangsstufe 1 Kurzarbeit im Schuljahr Die äußere Form der Schul- und Stegreifaufgaben kann sich auf die Note auswirken. Die Schülerinnen bekommen die Schulaufgaben zur Kenntnisnahme für die Eltern mit nach Hause. Alle schriftlichen Leistungsnachweise sind innerhalb einer Woche unverändert zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, können wir die Arbeiten nicht mehr mit nach Hause geben (vgl. 52 (2) RSO). Versäumt eine Schülerin unentschuldigt einen angekündigten Leistungsnachweis, so wird die Note 6 erteilt. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Schulaufgabentermine (Homepage!). Nachholtermine für Schulaufgaben finden in der Regel freitags am Nachmittag der laufenden oder der Folgewoche statt.

7 10. Änderungen Abschlussprüfung Mathematik Folgende Information aus dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst möchte ich erneut an Sie weitergeben, da sie Auswirkungen auf den Unterricht Ihrer Töchter haben wird: In der Abschlussprüfung 2018 im Fach Mathematik wird es einen Teil A geben, der ohne Hilfsmittel anzufertigen ist. Im Teil B dürfen Taschenrechner und Formelsammlung benutzt werden. Der Prüfungsteil B hat eine doppelte Gewichtung. Um eine optimale Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten, wurden ab dem Schuljahr 2015/16 beginnend mit der Jahrgangsstufe 8 derartige Aufgabenstellungen eingeübt. Schuljahr Jahrgangsstufe 2015/16 8 Mindestens ein Leistungsnachweis oder Teil eines großen Leistungsnachweises ohne Hilfsmittel 2016/17 9 Mindestens ein Leistungsnachweis oder Teil eines großen Leistungsnachweises ohne Hilfsmittel 2017/18 10 Mindestens ein Leistungsnachweis oder Teil eines großen Leistungsnachweises ohne Hilfsmittel Hilfsmittelfreier Teil in der Abschlussprüfung Änderungen im Lehrplan BwR ab Schuljahr 2015/16 Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat aufgrund rechtlicher Änderungen bekanntgegeben, dass auf die Behandlung von Kreditbearbeitungsgebühren verzichtet wird. Stattdessen ist das Disagio im Unterricht zu berücksichtigen. Die Änderungen gelten ab dem Schuljahr 2015/16 in der Jahrgangsstufe 9 und können damit frühestens in der Abschlussprüfung des Jahres 2017 berücksichtigt werden. 12. Nachmittagsbetreuung Nachdem das Angebot der Nachmittagsbetreuung im vergangenen Schuljahr sehr positiv aufgenommen wurde, werden wir es heuer gerne fortsetzen. Die Anmeldezahlen sind so gut, dass wir zwei Gruppen einrichten können. Die ursprüngliche Beschränkung auf die Jahrgangsstufen 5 bis 7 wurde aufgrund der Nachfrage aufgehoben. Die Anmeldung ist bereits erfolgt, wir danken für Ihr Vertrauen. Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass eine Rücklastschriftgebühr fällig wird, wenn eine Abbuchung nicht möglich ist. 13. Schulgeld/Materialkosten Wie Sie wissen, erhebt die Erzbischöfliche Ursulinen-Realschule Landshut Schulgeld in Höhe von 20,- pro Monat, da der Landkreis bzw. die Stadt Landshut dankenswerterweise einen Teil der Kosten übernehmen. Schülerinnen, die nicht im Landkreis Landshut wohnen, müssen 40,- bezahlen. Dieser Beitrag entfällt im Monat August. Ein Papiergeld wird nicht erhoben. Hinzu kommt Materialgeld in den Fächern Haushalt und Ernährung, Textilarbeit und Kunsterziehung Bitte haben Sie Verständnis für diese Beiträge; die Erzeugnisse aus dem jeweiligen Unterricht werden von den Schülerinnen verzehrt bzw. als persönliches Eigentum mit nach Hause genommen. Über Zeitpunkt und Höhe der zu bezahlenden Beträge werden wir Sie über die Fachlehrkräfte rechtzeitig informieren. Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass eine Rücklastschriftgebühr fällig wird, wenn eine Abbuchung nicht möglich ist.

8 14. Schulgeldersatz Einen Teil der Betriebskosten erstattet der Freistaat Bayern gegen eine Erklärung, die Sie bitte ausfüllen und unterschrieben bis Mittwoch, über die Klassenleitung an die Schule zurückgeben möchten. 15. Beratungsmöglichkeiten Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte jederzeit vertrauensvoll an: - die Klassenleitung Ihrer Tochter, - die Verbindungslehrkräfte, Frau Großmann und Frau Günzkofer, - den Beratungslehrer (Schullaufbahn, Berufswahl), Herrn Georg Eggerbauer, - Frau Andrea Pohl (Beratung bei individuellen Problemen) und - die Schulleitung. Neu in diesem Schuljahr ist ein Lerncoaching, das Frau Pohl am Mittwoch abhalten wird. Es handelt sich dabei um eine Hilfestellung und Beratung, keine Nachhilfe. Die Termine werden in Rücksprache mit einzelnen Schülerinnen vergeben. Ebenso wird Frau Pohl drei Elternabende für die 5. Jahrgangsstufe und eine telefonische Sprechstunde am Donnerstag in der 1. Stunde anbieten. Bitte nehmen Sie die gebotene Hilfestellung wenn nötig an, alle Inhalte werden verschwiegen behandelt. Daneben stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: - Berufsberatung/Arbeitsagentur: Herr Roman Zöttl, 0180/ Staatliche Schulberatung: Frau Maria Hacker-Eichenseer, 0871/ Drogenberatung: Frau Annika Lang - Essstörungen: Frau Susanne Hillmeyer - Seelsorge im Schulbereich: Herr Pfarrer Armin Weyers - Legasthenie-Tandem: Frau Pohl, Herr Eggerbauer 16. Nachhilfeangebot Im Rahmen des Projektes Schülerinnen helfen Schülerinnen kann auf Wunsch Einzelnachhilfe gegen einen geringen Unkostenbeitrag für die unterstützenden Schülerinnen organisiert werden. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Nicole Rath. 17. Hausordnung Jede Schülerin wird in der 1. Schulwoche über die Hausordnung informiert. Bitte unterstützen Sie die schulische Arbeit, indem Sie Ihre Tochter zur Einhaltung der Verhaltensregeln auffordern. Unser Ziel ist es, dass 32 Klassen mit 790 Schülerinnen konfliktfrei in einer positiven Atmosphäre arbeiten und zusammenleben können. Nur so ist ein reibungsloser Ablauf des Schulalltags möglich. Verstöße gegen die Regeln der Hausordnung werden deshalb mit Ordnungsmaßnahmen belegt. 18. Mobilfunktelefone/Rauchverbot Mit dem sind wichtige Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz in Kraft getreten: Im Art. 56 Abs. 5 wird im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Schüler geregelt, dass im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände Mobilfunktelefone und digitale Speichermedien ausgeschaltet sein müssen. Bei Verstößen hat die Schule die Möglichkeit, die Geräte vorübergehend einzubehalten. Nur in dringenden Fällen und nach Rücksprache mit einer Lehrkraft

9 kann ein Handy benutzt werden. Telefonate sind im Notfall von der Pforte aus möglich. In Art. 80 Abs. 5 wird ein generelles Rauchverbot an Schulen verfügt. Nach der Neufassung des Jugendschutzgesetzes, nach der das Rauchen für Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit generell untersagt ist, erübrigt sich eine zusätzliche Regelung für die Schule. 19. Fundsachen/Wertgegenstände Es kommt immer wieder vor, dass Schülerinnen Gegenstände aus dem persönlichen Eigentum verlegen oder tatsächlich verlieren. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass jede für ihr Eigentum selbst verantwortlich ist. Fundgegenstände können an der Pforte abgegeben und abgeholt werden. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihre Tochter keine Wertsachen oder größere Geldbeträge in die Schule mitnimmt. Geld oder andere Wertgegenstände sollten nie im Klassenzimmer gelassen werden. Die Schule kann dafür keine Haftung übernehmen. 20. Unfälle/Gefahrenzonen Leider kommt es immer wieder zu Schulunfällen (Schulweg, Schulsport usw.). Die anfallenden Kosten für Arzt, Krankenhaus und Krankentransport werden vom Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband getragen. Melden Sie daher den Unfall umgehend im Sekretariat und informieren Sie auch den behandelnden Arzt darüber, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Weisen Sie Ihre Tochter darauf hin, dass die stark befahrenen Straßen vor unserer Schule nur mit einem Höchstmaß an Aufmerksamkeit überquert werden können. Wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen oder von dort abholen, dann bitten wir Sie, an Stellen zu halten, an denen Ihre Tochter nicht dazu verleitet wird, an ungesicherter Stelle eine Straße zu überqueren. Bitte halten oder parken Sie nicht auf dem Gehweg vor der Schule oder bei der alten Turnhalle. 21. Legasthenie/Lese- und Rechtschreibschwäche Schülerinnen mit gutachterlich festgestellter Legasthenie müssen, Schülerinnen mit einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche können bei schriftlichen Leistungsfeststellungen in allen Fächern besondere Fördermaßnahmen in Form eines Zeitzuschlags erhalten. Beide Formen finden auch eine Berücksichtigung bei der Leistungsbewertung und der Zeugnisnote. In diesen Fällen wird in das Zeugnis eine entsprechende Bemerkung eingetragen. Als ausreichende Bestätigung für das Vorliegen einer Legasthenie gelten nur Gutachten, die durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Zusammenwirken mit einem Schulpsychologen der jeweiligen Schulart erstellt sind. Bereits vorliegende Gutachten werden, wenn sie seitens des Jugendamtes oder des Gesundheitsamtes zur außerschulischen Förderung und Therapie anerkannt sind, in der Übergangszeit von der Schule übernommen, auch wenn nicht ausdrücklich eine Legasthenie bestätigt wird. Bevor Sie mit Ihrem Kind wegen eines Gutachtens zum Facharzt gehen, empfiehlt es sich, die Situation zunächst mit den Lehrkräften, dem Beratungslehrer oder der Schulpsychologin zu erörtern. 22. Witterungsbedingter Unterrichtsausfall Sollte es durch ungünstige Witterungsbedingungen zu einem Unterrichtsausfall kommen, so entscheidet das Staatliche Schulamt Landshut in Absprache mit der Stadt und dem Landkreis Landshut für alle Schulen. Da eine Entscheidung oft kurzfristig und zügig getroffen werden muss, sind für Sie als Eltern einzig und allein die Durchsagen im Rundfunk (Radio Trausnitz, Antenne Bayern, Bayern 3) zu beachten. Informationen durch die Schule (Sekretariat oder Homepage) können, falls überhaupt möglich, in der Regel erst verspätet erfolgen.

10 23. Elternbeiratswahl/Klassenelternabende Der Elternbeirat einer Schule wird im zweijährigen Turnus gewählt, die aktuelle Liste der amtierenden Elternbeiratsmitglieder finden Sie auf unserer Homepage. Vielen Dank an dieser Stelle für das große Engagement und die hilfreiche Unterstützung durch dieses wichtige Gremium. Die Wahl für unsere Schule findet im nächsten Schuljahr wieder statt. Unser bestehender Elternbeirat organisiert am Tag der Klassenelternabende einen Vortrag für Sie herzlichen Dank dafür schon jetzt. 24. Freundeskreis Ursulinen-Realschule Landshut Der Freundeskreis ist eine Gruppe von engagierten Personen, die sich der Erzbischöflichen Ursulinen-Realschule Landshut verbunden fühlt. Er setzt sich zusammen aus ehemaligen Schülerinnen, Eltern, ehemaligen Lehrkräften, Bediensteten und Freunden der Ursulinen. Das Ziel ist es, die Schule bei ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag zu unterstützen. Deshalb werden bedürftigen Schülerinnen finanzielle Mittel für besondere Ausgaben zur Verfügung gestellt, Zuschüsse für Reisen gegeben sowie Musikinstrumente, Atlanten, Taschenrechner usw. bezahlt. Ebenso sucht und pflegt der Freundeskreis den Kontakt zu ehemaligen Schülerinnen, Eltern, Lehrern bzw. Bediensteten der Schule. Ein besonderes Anliegen ist die Organisation von Vorträgen zu aktuellen Themen, Informationsabenden und Benefizveranstaltungen. Der Freundeskreis feiert Feste und sorgt für die Bewirtung bei schulinternen Veranstaltungen. Es wäre schön, wenn man auch Sie bald in die Mitgliederliste aufnehmen könnte. Der Jahresbeitrag beträgt 12,-. Eine Beitrittserklärung ist beigefügt. 25. Homepage Wir sind bemüht, Sie immer aktuell und ausführlich über unser Schulleben zu informieren. Bitte besuchen Sie auch verstärkt unsere Homepage. bzw. Dort finden Sie z.b. alle Elternbriefe, Terminhinweise, den Schulaufgabenplan, Downloads und vor allem Berichte über Aktivitäten und Aktionen Ihrer Kinder. Wir laden Sie, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, ein, die von unserer Schule angebotenen Veranstaltungen zu besuchen und durch einen engen Kontakt mit den Lehrkräften sowie der Schulleitung im Sinne des gemeinsamen Erziehungsauftrages mitzuarbeiten. Ihren Kindern wünschen wir viel Erfolg, eine angenehme Zeit an der Erzbischöflichen Ursulinen-Realschule Landshut und freuen uns auf eine gute, aufgeschlossene, vor allem aber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

11 Bitte bis Montag, , bei der Klassenleitung abgeben Empfangsbestätigung Hiermit bestätige ich den Erhalt des 1. Elternbriefes 2016/17 der Erzbischöflichen Ursulinen- Realschule Landshut für meine Tochter und gebe die ausgefüllten Anlagen an die Klassenleitung zurück. Aktuelle , an die die Elternbriefe per ESIS versandt werden sollen: Name der Schülerin Klasse Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

12 Erzbischöfliche Ursulinen-Realschule Landshut Bischof-Sailer-Platz Landshut Telefon Telefax Anmeldung Wahlunterricht 2016/17 Meine Tochter,, Klasse, soll im Schuljahr 2016/17 am angekreuzten Wahlunterricht verbindlich teilnehmen. Abgabe bis Freitag, bei der Klassenleitung. Inhalt Lehrkraft Tag X Big Band Dr. Hauke Dienstag Bläserensemble Dr. Hauke Mittwoch Chorgesang ( Klassen) Fr. Hartl Dienstag Chorgesang ( Klassen) Fr. Kratzer Mittwoch Ernährung und Gesundheit ( Klasse) Fr. Cramer Donnerstag Geräteturnen Fr. Kania Montag Gitarre H. Hollmeyer n.v. Handball Fr. Winkler Donnerstag Historische Tänze Fr. Mirlach Donnerstag Ideen machen Schule (9. Klasse) Fr. Eberl Montag IT für Schülerinnen mit Nachholfrist Fr. Halwax Dienstag Italienisch für Anfänger Dr. Kiener Mittwoch Italienisch für Fortgeschrittene Dr. Kiener Mittwoch MINT und Wettbewerbe H. Hartl Mittwoch Moderne Kleidung selbstgenäht ( Klassen) Fr. Stolz Dienstag Moderne Kleidung selbstgenäht ( Klassen) Fr. Stolz Donnerstag Orffspielgruppe H. Kurz Mittwoch Percussion H. Kurz Mittwoch PET (9. Klasse) Fr. Weber Montag Querflöte Fr. Kratzer Freitag Robotik (6.-8. Klassen) H. Mederer Dienstag Schulband H. Hollmeyer Donnerstag Schulhausgestaltung/Theaterkulissenbau Fr. Wasserbauer Dienstag Schulspiel Fr. Braun Mittwoch Textiles Gestalten (5.+6. Klassen) Fr. Bichlmaier Montag Umweltgruppe Fr. Günzkofer Montag Verbraucherprofi 1 (7.+8. Kl.) 1. Halbjahr Fr. Luginger Montag Verbraucherprofi 2 (8.+9. Kl.) 2. Halbjahr Fr. Luginger Montag Volleyball (mit Trainern der Roten Raben Vilsbiburg) Fr. Winkler Donnerstag Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter

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