Das Infoblatt für die Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen. Zusammengefasst beinhaltet ein Qualitätsmanagement

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1 MIT ABRECHNUNGSECKE Juli 2008 Das Infoblatt für die Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen DHZH LZK UND KZV HESSEN Qualitätsmanagement, die große Herausforderung für alle Heilberufe Z-PMS weist den richtigen Weg Ende 2007 wurden allen hessischen Zahnarztpraxen die Z-PMS CD der LZKH zugesandt. Diese enthält nicht nur die in den meisten Zahnarztpraxen bereits bekannte Service-CD und die Vertragsmappe, sondern auch das Qualitätsmanagementsystem Z-PMS (Zahnärztliches Praxismanage-ment system), das wir Ihnen im Rahmen einer Artikelreihe vorstellen werden. In den nächsten Ausgaben des DHZHs finden Sie zu den einzelnen Kapiteln/Modulen des Qualitätsmanagementsystems Erläuterungen und praktische Hinweise zur Bearbeitung. Wir beginnen jedoch mit etwas Theorie und einigen Tipps, wie Sie und die Praxis sich auf die Einführung von Z-PMS vorbereiten können, um die Bearbeitung der CD zu erleichtern. Zunächst widmen wir uns den gesetzlichen Vorgaben und theoretischen Grundlagen, die die Zahnarztpraxen dazu verpfl ichten, bis 2010 ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem einzuführen. Die gesetzliche Grundlage dieser Verpfl ichtung beruht auf 135 a Abs. 2 Nr. 2 SGB V, der besagt, dass Vertragszahnärzte ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einführen und weiterentwickeln müssen. Was hierunter zu verstehen ist, wurde auf der Grundlage des 136 b Abs. 1 Nr. 1 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie festgelegt. Hierin sind die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement geregelt. Neben diesen Anforderungen ist darin auch beschrieben, wie diese Anforderungen zu erfüllen sind, d. h., mit welchen Instrumenten bzw. Methoden diese umgesetzt werden sollen (s. Tabelle auf der nächsten Seite oben). Zusammengefasst beinhaltet ein Qualitätsmanagement demnach Dokumentation und Bewertung des Ist-Zustandes Erzeugung von Problembewusstsein Verbesserungsvorschläge Umsetzung der Lösungsvorschläge Überprüfung erreichter Veränderungen Soviel zu den gesetzlichen Grundlagen, aber was bedeutet eigentlich Qualitätsmanagement und welche Ziele verfolgt eine Praxis mit der Einführung eines QM-Systems? Qualitätsmanagement ist ein systematischer Weg sicherzustellen, dass Aktivitäten so stattfinden, wie sie geplant wurden. Dies betrifft nicht nur die erfolgreiche Behandlung der Patienten, sondern alle Bereiche einer Zahnarztpraxis, wozu auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter gehört oder die Zusammenarbeit mit dem zahntechnischen Labor. Vielen Praxen ist auch gar nicht bewusst, dass sie bereits Teile eines Qualitätsmanagements umgesetzt haben, z. B. die Terminierung in Zahnarztpraxen. Wenn bei der Terminvergabe berücksichtigt wird, wie lange eine geplante Behandlung dauert, ist das schon ein Teil des Qualitätsmanagements. Dies sollte jedoch, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, dokumentiert werden, d. h. es sollte eine Aufstellung der verschiedenen Behand- INHALT Neu: Sechstes neues Patientenfaltblatt Nach einer Zahnentfernung 4 Prüfungsfragen für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 5 Neu: Flyer zum Berufsbild ZFA 7 Berufsschulen stellen sich vor 8 Wettbewerb um den besten Bericht 9 Abrechnungsecke 10 Gruppeneinteilung der Mundhygienefähigkeit der Senioren 12 Praxisjubiläen 13

2 Seite 2 DHZH Juli Anforderungen Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes Defi nition von Zielen Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten Durchführung von Änderungsmaßnahmen Erneute Erhebung des Ist-Zustandes Praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von QM-Maßnahmen Grundelemente entsprechen der Methodik des Qualitätskreislaufs Dokumentation Die Vertragszahnärzte haben Ziel, eingesetzte Elemente und Instrumente nach den 1, 3, und 4 dieser Richtlinie regel mäßig zu dokumentieren Überprüfung durch die KZVen Die KZVen fordern nach Ablauf von 4 Jahren nach Inkraft treten dieser Richtlinie 2 % zufällig ausgewählter Vertragszahnärzte zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation auf. Die Ergebnisse sind der KZBV zu melden Nach 5 Jahren Bericht an den gemeinsamen Bundesausschuss über den Umsetzungsstand Instrumente Obligatorische Ausrichtung Vertragliche Rahmenbedingungen Allgemeine Behandlungsrichtlinien, IP-Richtlinien, PA-Richtlinie, FU-Richtlinien, ZE-Richtlinien, Festzuschuss-Richtlinien, KFO-Richtlinien Bundesmantelvertrag BMV-Z/EKV-Z, Röntgenverordnung Vorgaben zu Datenschutz und zu den Hygienemaßnahmen Arbeitsprozesse/Praxisorganisation Checklisten für organisatorische Abläufe Praxishandbuch Fehlermanagement Notfallmanagement Diagnose- und Behandlungsprozesse Orientierung am Stand der Wissenschaft gemäß 2 Abs. SGB V Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen Fachliche Fortbildung nach 95 d SGB V Mitarbeiterorientierung Fortbildungsmaßnahmen Teambesprechungen Patientenorientierung Patienteninformationen, -aufklärung, -beratung Förderung Patientenmitwirkung und -selbsthilfe Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Terminvergabe Beschwerdemanagement Kooperationen mit Partnern im Gesundheitswesen lungen, die in der Praxis durchgeführt werden, mit entsprechenden Zeitvorgaben erfolgen. Ein Qualitätsmanagement soll außerdem Qua litätsprobleme mit Hilfe aller Beteiligten, d. h. Praxisteam und Patienten, erkennen und dadurch künftig vermeiden. Dies setzt allerdings voraus, dass die Einflüsse und Faktoren, die sich auf die Qualität auswirken können, bekannt sind. Diese Faktoren lassen sich in drei Bereiche aufteilen, an denen sich auch das Z-PMS orientiert. I Strukturqualität Unter Strukturqualität werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zahnarztpraxis zusammengefasst, die erfüllt werden müssen. Beispiele dafür sind die Hygienevorschriften, die Vorgaben der Berufsgenossenschaft, die Röntgenverordnung etc. Aber auch die personellen Voraussetzungen, wie z. B. das Ausbildungsniveau der Mitarbeiter, Regelungen über Aus-, Fort- und Weiterbildung etc., gehören dazu. II Prozessqualität Prozessqualität bezieht sich auf die Qualität der Arbeitsabläufe in einer Praxis. Darunter werden alle anfallenden Tätigkeiten innerhalb einer Praxis zusammengefasst, z. B. Aufnahme der Patienten, Terminierung, Zusammenarbeit mit dem zahntechnischen Labor, Behandlungsabläufe, Arbeitsanweisungen, Anamnese, Befund - erhe bung, Diagnosestellung, Behandlung usw. III Ergebnisqualität Unter Ergebnisqualität versteht man die am Ende stehende Qualität der Behandlungen und der Praxisorganisation. Kriterien, die für die Ergebnisqualität stehen, sind die Zufriedenheit der Mitarbeiter, der Patienten mit der Behandlung, das fi nanzielle Ergebnis, Komplikations- und Beschwerderaten etc. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben und Verpfl ichtungen hat die Einführung eines QM-Systems in den Zahnarztpraxen viele Vorteile. Hierzu gehören Zufriedenheit des Praxisinhabers Zufriedenere Mitarbeiter/innen Patientenzufriedenheit DHZH-Impressum Redaktion: Annette Borngräber Anschrift: Landeszahnärztekammer Hessen Rhonestraße 4, Frankfurt am Main Tel.: 0 69/ Fax: 0 69/ borngraeber@lzkh.de

3 DHZH Juli Seite 3 Um die Bearbeitung der CD zu erleichtern, lohnt es sich einige Vorbereitungen in der Praxis zu treffen. Soweit vorhanden sollten Sie sich vor der Bearbeitung der verschiedenen Module einen Überblick über vorhandene Dokumente und Unterlagen in der Praxis verschaffen. Die folgende Aufstellung umfasst die für Ihr QM-System relevanten Unterlagen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich das gesamte Praxisteam für QM entscheidet und Sie dabei unterstützt. Externe Unterlagen (Dokumente, die außerhalb der Praxis von anderen Firmen oder Institutionen erstellt/ausgefüllt wurden) Interne Unterlagen (Dokumente, die in der Praxis erstellt/ausgefüllt wurden) BUS-Dienst Protokoll Röntgenunterlagen Abnahme Prüfbericht Sachverständigen Prüfbericht (TÜV) Anmeldungen nach 17 a Abs. 4 RöV Abmeldungen nach 17 a Abs. 4 RöV Fachkundenachweise (Kopien der Urkunden ZA/ZFA) Qualitätssicherungsbescheinigung nach 17 a RÖV (LZKH) Gerätebücher bzw. Medizinproduktebücher (vom Hersteller) einschl. Bestandsverzeichnis (praxisindividuelle Aufl istung aller elektrischen Geräte) Fortbildungsbescheinigungen (ZA/ZFA) Wartungsbescheinigungen (z. B. der Behandlungseinheiten, Feuerlöscher, Hauseingangsfi lter, elektrischer Anlagen, Druckbehälter etc.) Abfallentsorgungsnachweise (z. B. Röntgenchemikalien, Amalgam etc.) Laserunterlagen Anzeige der Inbetriebnahme (RP und BG) Nachweis eigener Sachkunde (Zertifi kat) oder Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten Unterweisungen (ggf. Inhalt der Sammelunterweisung) Hygieneplan/Reinigungs- und Desinfektionsplan/Hautschutzplan Sterikontrollbücher Dokumentation der Konstanzprüfung Mitarbeiterunterweisungen (ggf. Inhalt der Sammelunterweisung) Arbeitsanweisungen Röntgen Röntgenkontrollbuch Einweisung nach RÖV Praxisabläufe (z. B. Notfall, Telefonkommunikation, Terminvergabe etc. ) Behandlungsabläufe (PA-Behandlung, Osteotomie, Endo-Behandlung etc.) Unterweisungen z. B. nach Röntgenverordnung nach BGR 250/TRBA 250 anhand des Hygieneplans über Immunisierungsmöglich- keiten, Verhalten bei Infektionsgefährdung nach Gefahrstoffverordnung anhand der Betriebsanweisung über den Umgang mit in Praxis bzw. Labor verwendeten Gefahrstoffen nach BGV B2 Laserstrahlung bei Betrieb einer Lasereinrichtung der Klassen 2 4 von Jugendlichen nach Jugendarbeitsschutzgesetz über Schweigepfl icht nach BGV A1 Grundsätze der Prävention zu Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Biostoffverordnung anhand der Betriebsanweisung für den nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen Gefahrstoffverzeichnis Betriebsanweisungen Verbandsbuch Vorhandene Vordrucke (Patientenaufklärung, Vereinbarungen, Merkblätter, Anamnesebogen) Stellenbeschreibungen Praxisorganigramm (Dr. Wolfgang Klenner und Silke Lehmann, Landeszahnärztekammer Hessen)

4 Seite 4 DHZH Juli Patientenaufklärung Nach einer Zahne Verhaltensregeln nach einem zahnärztlich-chirurgischen Eingriff Neu: Sechstes neues Patientenfaltblatt Nach einer Zahnentfernung Seit vielen Jahren geben die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Landeszahnärztekammer Hessen gemeinsam sehr erfolgreich eine Reihe von Patientenmerkblättern heraus. Die Infoblätter sollen Sie im Praxisalltag bei der Patientenaufklärung unterstützen. In der modernen Zahnheilkunde hat sich in den vergangenen Jahren ein Wandel vollzogen. Die 17 Merkblätter sind mittlerweile inhaltlich in die Jahre gekommen und bedürfen eines Liftings. Wir haben daher damit begonnen, die Reihe Schritt für Schritt zu überarbeiten. Texte und Abbildungen werden dem Stand der modernen Zahnheilkunde angepasst, für das Layout haben wir eine neue Optik gewählt. Bisher erschienen sind die überarbeiteten Ausgaben Zahngesundheit und Ernährung, Zahnpflege und Mundhygiene, Gesunde Zähne im Kinder- und Jugendalter, Kieferorthopädie und Zahn- und Zahnbetterkrankungen. Das sechste neue Faltblatt Nach einer Zahnentfernung ist jetzt erschienen. Wir haben es Ihrer Praxis mit 3 Ansichtsexemplaren und einem Bestellfax mit dem letzten Kammerrundschreiben vorgestellt. Es ersetzt den alten gleichnamigen Flyer Nr. 11. Wir hoffen, dass Sie das neue Infoblatt intensiv für die Patientenaufklärung nutzen Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen Landeszahnärztekammer Hessen und es in der Praxis auslegen werden. Mit beiliegendem Bestellformular können Sie das neue Patientenfaltblatt weiterhin, wie gewohnt, kostenlos bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung anfordern. Das nächste Patientenfaltblatt wird sich dem Thema Moderner Zahnersatz widmen und voraussichtlich im Sommer 2008 erscheinen. (BO) Bestellanforderung KZV Hessen Sie können uns das Bestellformular faxen oder an unsere Postanschrift schicken. An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen Lyoner Str Frankfurt per Fax an: 069/ Sechstes neues Patientenfaltblatt Nach einer Zahnentfernung Versandeinheit à 50 Stück Patientenfaltblatt Nach einer Zahnentfernung Anzahl der Versandeinheiten Ort, Datum, Unterschrift Stempel mit Abrechnungsnummer

5 DHZH Juli Seite 5 Prüfungsfragen für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung An dieser Stelle setzen wir unsere Reihe zu Prüfungsfragen aus den vier Fachbereichen Abrechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde, Behandlungsassistenz und Praxis organisation und -verwaltung fort. ABRECHNUNGSWESEN Rechnen Sie folgenden Behandlungsablauf für einen GKV- und einen Privatpatienten ab und erstellen Sie einen Heil- und Kostenplan für einen GKV-Patienten. Es wird der 2,3-fache/1,8-fache Satz berechnet soweit keine anderen Vorgaben gemacht sind Eine neue Patientin kommt mit Schmerzen an Zahn 21 in die Praxis. Es wird eine symptombezogene Untersuchung vorgenommen und ein Röntgenbild von Zahn 21 angefertigt. Befund des Röntgenbildes: 21 wurzelgefüllter Zahn mit apikaler Parodontitis. An Zahn 21 wird eine Infi ltrationsanästhesie gelegt (4 Einstiche), beim Extraktionsversuch bricht der Zahn ab, er wird durch Osteotomie entfernt. Die Wunde wird vernäht, die Patientin bekommt ein Rezept über Schmerztabletten und wird zur Kontrolle am Folgetag einbestellt Es erfolgt eine Wundkontrolle an Zahn Die Nähte an Zahn 21 werden entfernt, die Patientin wird zur weiteren Behandlung beraten. Es wird eine eingehende Untersuchung vorgenommen. Befund: 18, 28, 38, 48, 21 fehlen Zahnstein und eine Mundschleimhauterkrankung sind vorhanden Der Zahnstein wird an den Zähnen 16, 17, 26, 27, entfernt, die Mundschleimhaut wird mit einem Chlorhexidin-Präparat behandelt. Es wird ein HKP erstellt für eine Interimsprothese zum Ersatz des Zahnes 21. Punktwert: 0,7316 Material- und Laborkosten: ca. 120, Euro WIRTSCHAFTS- UND SOZIALKUNDE Die Zahnmedizinische Fachangestellte Stefanie Becker möchte den technischen Angestellten Lars Böhmer heiraten und plant einen Umzug von Limburg nach Frankfurt. Sie bewirbt sich bei verschiedenen Zahnarztpraxen in Frankfurt und wird auch zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. 1. Welche Möglichkeiten zur Suche einer entsprechenden Arbeitsstelle stehen ihr zur Verfügung? Geben Sie mindestens vier verschiedene Möglichkeiten an! 2. Stefanie Becker bewirbt sich in der Zahnarztpraxis Dr. Herz. Nennen Sie mindestens vier verschiedene Inhalte oder auch separate Nachweise, die Frau Becker im Bewerbungsschreiben erwähnen bzw. dem Bewerbungsschreiben beifügen sollte! 3. Frau Becker soll zum in der Praxis Dr. Herz eingestellt werden. Sie kündigt ihr bisheriges Arbeitsverhältnis am Prüfen Sie, ob eine Kündigung zu diesem Termin rechtzeitig ist und begründen Sie Ihre Antwort! 4. Von ihrem bisherigen Arbeitgeber möchte sie sich ein qualifi - ziertes Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Nennen Sie zwei Inhalte, die speziell ein qualifi ziertes Arbeitszeugnis enthalten muss! 5. Frau Becker möchte ihr neues Gehalt um mindestens 5 % verbessern. Die Zahnarztpraxis Dr. Herz bietet ihr ein Monatsgehalt von 1 530,00 brutto an. Entspricht dies den Erwartungen von Frau Becker, wenn sie bisher 1450,00 brutto verdient hat? 6. Frau Becker und Herr Böhmer überlegen die Lohnsteuerklassen nach einer Heirat ändern zu lassen. Frau Becker hat zurzeit ein Bruttogehalt von monatlich 1 450,00, Herr Böhmer verdient 2 800,00 monatlich brutto. a) Welche Lohnsteuerklassenkombinationen sind nach einer Heirat grundsätzlich möglich? b) Welche Lohnsteuerklassenkombination sollte das verheiratete Paar auswählen? Begründen Sie Ihre Auswahl!

6 Seite 6 DHZH Juli BEHANDLUNGSASSISTENZ Praxisfall Ein 46-jähriger Patient klagt über starke Zahnschmerzen am endodontisch behandelten Zahn 37. Es wird eine apikale Parodontitis an der distalen Wurzel diagnostiziert. Es soll eine Hemisektion vorgenommen werden. 1. Was verstehen Sie unter einer Hemisektion? 2. Beschreiben Sie in Stichpunkten das operative Vorgehen unter Benennung der verwendeten Instrumente und Materialien! 3. Welche Verhaltensregeln geben Sie dem Patienten mit auf den Weg? Nennen Sie sechs! 4. Erklären Sie die folgenden Fachausdrücke bzw. benennen Sie sie mit Fachbegriffen! a) Was liegt vor, wenn eine Mund-Antrum-Verbindung besteht? b) Wie nennt man die Entfernung eines Zahnkeims? c) Wie nennt man den Eingriff bei einer Zystenoperation, wenn der Zystenbalg belassen wird? d) Wie nennt man den Eingriff bei einer Zystenoperation, wenn der Zystenbalg vollständig entfernt wird? e) Wozu dient eine Drainage? f) Was ist eine Trifurkation? 5. Übersetzen Sie: Analgetikum Antiphlogistikum Hämostyptikum Mittel gegen Bakterien Gefäßverenger Mittel gegen Pilze PRAXISORGANISATION UND -VERWALTUNG Die Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin hat am folgende Liquidation verschickt: Dr. Eugen Holl Liquidation Nr.: 1015/19 Datum Sehr geehrter Herr Schwarz, für zahnärztliche Behandlungen nach geltender GOZ und GOÄ erlaube ich mir laut folgender Aufstellung zu berechnen: Datum Zähne Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Betrag Ä1 Beratung auch fernmündlich 1 2,3 10,72 Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 2,3 10, Wiedereingliederung Krone, Inlay oder 1 2,3 18,76 Wiederherstellung Verblendschale 402 Lokale Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen 1 2,3 5,81 Diese Rechnung ist zahlbar bis zum Frankfurter Sparkasse, Konto-Nr.: , BLZ: zu zahlender Betrag: 46,01 1. An welchen Merkmalen der Liquidation können Sie erkennen, dass Herr Schwarz Privatpatient ist? Nennen Sie zwei Merkmale! 2. Wann kommt Herr Schwarz in Verzug? 3. Herr Schwarz bekommt am eine freundliche Zahlungserinnerung. Es werden ihm keine Verzugszinsen berechnet. a) Nennen Sie zwei Praxisziele, die mit einer Zahlungserinnerung erreicht werden können! b) Können Herrn Schwarz Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden? Nennen Sie die rechtlichen Voraussetzungen für den Zahlungsverzug! 4. Herr Schwarz erhält am eine 2. Mahnung. a) Berechnen Sie die Verzugstage vom bis (Ein Monat hat 30 Tage)! b) Auf den Liquidationsbetrag von 46,01 werden 8 % Zinsen und 5,00 Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Berechnen Sie den gesamten Zahlungsbetrag! 5. Herr Schwarz reagiert nicht auf die Mahnungen der Praxis. Deshalb erhält er einen Mahnbescheid. Wo wird ein Mahnbescheid beantragt? 6. Welche Möglichkeiten hat Herr Schwarz, auf den Mahnbescheid zu reagieren? 7. Wie kann die Zahnarztpraxis vorgehen, wenn Herr Schwarz nicht auf den Mahnbescheid reagiert?

7 DHZH Juli Seite 7 Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Ein Beruf mit Zukunft Neu Flyer zum Berufsbild ZFA Landeszahnärztekammer Hessen Das Berufsbild Zahnmedizinische Fachangestellte, früher Zahnarzthelferin, ist in der Öffentlichkeit immer noch mit Vorurteilen behaftet. Die Eingeweihten wissen, nur die Kandidatinnen mit Köpfchen schaffen die zunehmend schwierigere Ausbildung und Prüfungen sowie die danach folgende anspruchsvolle Tätigkeit in der Praxis. Es gilt also alte Zöpfe abzuschneiden und die Öffentlichkeit über diesen Job aufzuklären. Die Kammer hat sich dieser Aufgabe angenommen und jetzt einen überarbeiteten modernen Flyer zum Thema herausgegeben. Der Flyer mit dem Titel Zahnmedizinische Fachangestellte Ein Beruf mit Zukunft soll als Erstinformation auf Berufsbildungsmessen, in Schulen, Arbeits agenturen und auch in Zahnarztpraxen zum Einsatz kommen. Er ist erhältlich in der Abteilung Berufsausbildung der Kammer und kann mit dem abgedruckten Bestellformular kostenlos per Fax angefordert werden. (BO) Fax-Bestellanforderung Sie können uns das Bestellformular faxen oder an unsere Postanschrift schicken. An die Landeszahnärztekammer Hessen Abt. Berufsausbildung ZFA Rhonestraße Frankfurt per Fax an: 069/ Neuer Flyer Zahnmedizinische Fachangestellte Anzahl Flyer Zahnmedizinische Fachangestellte Ort, Datum, Unterschrift Praxisstempel

8 Seite 8 DHZH Juli Berufsschulen stellen sich vor Eine traditionsreiche Bildungseinrichtung mit dem Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Die Julius-Leber-Schule in Frankfurt am Main Diese Frankfurter Schule zählt seit 1956 zu den Urmüttern der Berufsschuleinrichtungen mitten im Herzen Frankfurts. In unmittelbarer Nähe zur Konstablerwache und gegenüber dem Gerichtsviertel ist das inzwischen denkmalgeschützte siebenstöckige Berufsschulgebäude im Bethmannschulhaus inmitten des Parks Friedberger Anlage beheimatet. Wir werden künftig in lockerer Reihenfolge Berufsschulen aus ganz Hessen vorstellen, die den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte anbieten. Beginnen werden wir heute mit der Julius-Leber-Schule in Frankfurt. Berufsschulen, die sich im DHZH vorstellen möchten, senden bitte Text und Foto an die Pressestelle der LZKH borngraeber@lzkh.de Das Berufs-/Schulzentrum Julius- Leber trägt einen geschichtsträchtigen Namen benannt nach dem deutschen Sozialdemokraten und NS- Widerstandskämpfer Julius Leber (1891 bis 1945) (Herzfeld: 1989, 23 f.). Es zählt mit aktuell ca Schülern und Schü lerinnen (Stand: Mai 2008) zu einer der leistungsstärksten Einrichtungen im Frankfurter Raum und deckt eine Vielzahl von Berufen und Schulformen ab. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, sind in den nächsten Jahren umfassende Modernisierungsmaßnahmen geplant. Mit einem Gesamtvolumen in mehrfacher Millionenhöhe investiert der Träger, die Stadt Frankfurt am Main, in den weiteren Erhalt der Leistungsstärke und der Angebotsvielfalt des Standortes. Zu den mit am stärksten besetzten Schulzweigen zählt, mit aktuell 380 Schülern und Schülerinnen in 18 Klassen (Stand: Mai 2008), die Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten. Die Julius- Leber-Schule versteht sich innerhalb des dualen Ausbildungssystems als flexibler und moderner Partner der praktischen Ausbildungsstätten im zahnärztlichen Praxisbereich. Der Berufsschulunterricht vermittelt unter Anwendung einer Vielzahl von Lehrmethoden eine theoriegeleitete und praxisorientierte Ausbildung. In der Schule vermitteltes Wissen kann in den Ausbildungspraxen praktisch umgesetzt und in der Schule wieder reflektiert werden. Das Team der Julius-Leber-Schule v. l. n. r.: Herr Dr. Hohmann, Frau Mannel, Herr Dr. Geis, Frau Steinfadt, Herr Dr. Kohlen, Frau Unthan, Frau Dr. Bausback, Herr Paqué, Herr Heinrich, Frau Kupetz, Frau Bendel, Frau Staderman-Blum, Herr Dr. Kauer, Frau Roth, Frau Dirks, Herr Godja, Herr Dr. Laier, Herr Fischer, Herr Ludewig, Frau Nies, Frau Großklaß, Herr Meybohm, Frau Voos

9 DHZH Juli Seite 9 Lerninhalte werden auch durch die Ausstattung der Schule mit einer Lehr-Zahnarztpraxis und die Einbindung von unterrichtenden Zahnärztinnen und Zahnärzten in Kooperation mit den kaufmännischen Lehrerinnen und Lehrern in lebens- und realitätsnahe Zusammenhänge gebracht. Letztlich wird dadurch der unerlässliche Wissenstransfer von Theorie und Praxis und zurück zum Leben erweckt. Neben fachlicher Kompetenz wird in den Lernfeldern ebenso Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler gefördert. Falls Sie nun Ihr Interesse für unsere Bildungseinrichtung entdeckt haben und Sie uns kennen lernen oder gar weiterempfehlen möchten, dann schauen Sie doch ins Internet unter der Adresse: oder wen den Sie sich zwecks persönlicher Kontaktaufnahme an die Abteilungsleiterin der Abteilung 4 für Zahnmedizinische Fachangestellte Frau Unthan. (U. Böhm) Wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen wollen! Abteilungsleiterin Astrid Unthan Tel / astrid.unthan@stadt-frankfurt.de Adresse / Internet Julius-Leber-Schule Seilerstraße Frankfurt Anmeldeformulare auch im Downloadbereich. Sekretariat Frau Stojak Tel / Fax 0 69 / sekretariat.julius-leber-schule@stadtfrankfurt.de Schulleiter Herr Seip Tel / rolf.seip@stadt-frankfurt.de stellvertretende Frau Stauch-Tschakert Schulleiterin: Tel / Birgit.Stauch-Tschakert@stadtfrankfurt.de Wettbewerb um den besten Bericht Herzlichen Glückwunsch den Gewinnerinnen Liebe Auszubildende, wieder haben uns im Rahmen unseres Wettbewerbs um den besten Bericht viele gute und interessante Berichte erreicht dieses Mal zum Thema Die zahnfarbene Füllung Unsere Glückwünsche gehen heute an: 1. Platz Liane Ristau (Fobigutschein) Praxis Annette Ladda, Willingen 2. Platz Sarah Jannermann (Elektr. Zahnbürste) Gemeinschaftspraxis Stephan Bitter & Helga Elisabeth Herlemann, Frankenberg 3. Platz Jessica Walter (Douglas-Gutschein) Praxis Dr. Edda Lange, Korbach Aufgrund der Ferienzeit verzichten wir in dieser Ausgabe auf ein neues Wettbewerbsthema. Im November-Heft werden wir wieder eine neue Ausschreibung anbieten.

10 Seite 10 DHZH Juli ABRECHNUNGSECKE Änderungen der Festzuschuss-Richtlinien zum Januar 2008 Befund-Klasse 2 Befundklasse 2 und Freiendsituation Die Festzuschuss-Richtlinien in Teil B werden bei Befund-Klasse 2 nach Satz 1 wie folgt ergänzt: Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt. Ob eine Versorgungsnotwendigkeit für einen fehlenden Zahn 7 besteht, bestimmt der Behandler, die Krankenkasse kann zur Prüfung gegebenenfalls einen Gutachter einschalten. Beispiel 1 R KV BV KV B f f f f f Z Z B f f f f R Festzuschüsse: 1 2.1, Es besteht keine Versorgungsnotwendigkeit für die fehlenden Zähne 17 und 27, im Sinne der Neufassung der Festzuschuss-Richtlinien. Außerdem fehlen nicht mehr als vier Zähne im Kiefer (fehlende Weisheitszähne sind nicht zu berücksichtigen, fehlende 7er sind mitzuzählen). Somit sind beide Kriterien erfüllt, dass im Sinne der Festzuschuss-Richtlinien keine Freiendsituation vorliegt. Der Gegenkiefer ist, bis auf die nicht versorgungsbedürftigen fehlenden Zähne 37 und 47, voll bezahnt. Die Versorgung des Oberkiefers ist mit der Eingliederung der Brücke abgeschlossen. BEMA: 3 19, 2 91b, 1 92, ggf. 1 98a, 1 89 Regelversorgung Beispiel 2 R K B BV BV KV B f kw b b b kw f f Z Z B f f f R Festzuschüsse: 1 2.3, Es besteht keine Versorgungsnotwendigkeit für den fehlenden Zahn 27. Außerdem fehlen nicht mehr als vier Zähne im Kiefer (fehlende Weisheitszähne sind nicht zu berücksichtigen, fehlende 7er sind mitzuzählen). Somit liegt im Sinne der Festzuschuss-Richtlinien keine Freiendsituation vor. Der Gegenkiefer ist, bis auf den nicht versorgungsbedürftigen fehlenden Zahn 37, voll bezahnt. Die Versorgung des Oberkiefers ist mit der Eingliederung der Brücke abgeschlossen. BEMA: 5 19, 1 91a, 1 91b, 1 92, ggf. 1 98a, 1 89 Regelversorgung

11 DHZH Juli Seite 11 Beispiel 3 R B f f Z Z B f f f f f f R K B KV KV B K KM BM KM KM BM KM Festzuschüsse: 2 2.1, Es besteht keine Versorgungsnotwendigkeit für die fehlenden Zähne 37 und 47, somit liegt im Sinne der Festzuschuss-Richtlinien keine Freiend situation vor. Festzuschüsse aus der Befund-Klasse 2 sind ansetzbar, weil nicht mehr als 4 Zähne im Kiefer (fehlende Weisheitszähne sind nicht zu berücksichtigen, fehlende 7er sind mitzuzählen) fehlen. Die Versorgung des Unterkiefers ist mit den Brücken und abgeschlossen. BEMA: 6 19, ggf. 1 98a, 1 89 GOZ: 4 501, Gleichartige Versorgung Beispiel 4 K B BV BV KV KV K B R E K E E E KVH H H E E B f kw b b b kw f f Z Z B f f R Festzuschüsse: 1 3.1, 2 1.1, Für den fehlenden Zahn 27 besteht Versorgungsnotwendigkeit, da für den antagonistischen Zahn 37 eine Abstützung erforderlich ist. Also liegt eine Freiendsitua tion vor, für die keine Festzuschüsse aus der Befund-Klasse 2 ansetzbar sind, obwohl nur vier Zähne im Kiefer (fehlende Weisheitszähne sind nicht zu berücksichtigen, fehlende 7er sind mitzuzählen) fehlen. GOZ: 2 512, 1 514, (Zahn 25, 26) ggf , und und nur 1 227, wenn für Zahn 27 ein provisorisches Brückenglied erforderlich ist, (Zahn 25) 3 501, 2 507, ggf , Andersartige Versorgung Beispiel 5 R B f f f Z Z B f f f f f f f R H E E E H KV BV BV BV KV Festzuschuss: Auch wenn keine Versorgungsnotwendigkeit für die fehlenden Zähne 37 und 47 besteht, können keine Festzuschüsse nach Befund- Klasse 2 angesetzt werden, weil mehr als 4 Zähne im Kiefer (fehlende Weisheitszähne sind nicht zu berücksichtigen, fehlende 7er sind mitzuzählen) fehlen. GOZ: 2 512, 1 514, 2 501, 1 507, ggf Andersartige Versorgung (Vö)

12 Seite 12 DHZH Juli Gruppeneinteilung der Mundhygiene fähigkeit der Senioren Wie beurteilt man, ob ein älterer Mensch noch in der Lage ist, eine effiziente Mundhygiene durchzuführen? In der letzten DHZH-Ausgabe haben wir darüber berichtet, dass die Gruppeneinteilung der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin hilft, die Fähigkeit zur Mundhygiene objektiv zu bewerten. Von den insgesamt vier Gruppen möchten wir Ihnen nachfolgend die Gruppe 1 Patienten mit normaler Mundhygiene - fähigkeit vorstellen: (BO) Pflegeanleitung für Patienten der Gruppe 1 Pflegeanleitung für Patienten der Gruppe 1 Die Senioren der ersten Gruppe sind körperlich und geistig nicht beeinträchtigt. Sie können ihre Mundhygiene und Prothesenreinigung selbstständig durchführen. Die Senioren der ersten Gruppe sind körperlich und geistig nicht beeinträchtigt. Sie können ihre Mundhygiene und Prothesenreinigung selbstständig durchführen. Dazu gehören: Dazu gehören: Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta mindestens 2 x täglich: nach dem Frühstück und vor dem Schlafengehen. Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta mindestens 2 x täglich: nach dem Frühstück und vor dem Schlafengehen. Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide und/oder Zahnzwischenraumbürste 1 x täglich. Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide und/oder Zahnzwischenraumbürste Verwendung einer fluoridhaltigen Mundspüllösung vor dem Schlafengehen. 1 x täglich. Intensivfluoridierung, z.b. mit elmex gelée, 1 x wöchentlich. Verwendung einer fluoridhaltigen Mundspüllösung vor dem Schlafengehen. Gründliche Reinigung des Zahnersatzes 1 x täglich. Intensivfluoridierung, z.b. mit elmex gelée, 1 x wöchentlich. Professionelle Zahnreinigung oder ggf. professionelle Prothesenreinigung 2 x jährlich. Da die Mundhygiene selbstständig durchgeführt wird, ist eine Pflegeanleitung für das Pflegepersonal nicht erforderlich. Die Senioren benötigen jedoch: Gründliche Reinigung des Zahnersatzes 1 x täglich. Professionelle Regelmäßige Zahnreinigung Motivation zur täglichen oder ggf. Mund- professionelle und Prothesenhygiene. Prothesenreinigung 2 x jährlich. Demonstration geeigneter Hilfsmittel im Rahmen einer individuellen Prophylaxesitzung. Da die Mundhygiene selbstständig durchgeführt wird, ist eine Pflegeanleitung für das Pflegepersonal nicht erforderlich. Die Senioren benötigen jedoch: 2 x jährlich professionelle Zahnreinigung und ggf. professionelle Prothesenreinigung. Regelmäßige Motivation zur täglichen Mund- und Prothesenhygiene. Demonstration geeigneter Hilfsmittel im Rahmen einer individuellen Prophylaxesitzung. 2 x jährlich professionelle Zahnreinigung und ggf. professionelle Prothesenreinigung.

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