Sonderrundschreiben vom 9. Juli 2015
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- Susanne Maier
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Kassenzahnärztliche Vereinigung berlin (KdöR) Der Vorstand Sonderrundschreiben vom 9. Juli 2015 Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Bereits im Leitartikel zum MBZ Nr. 5/2015 haben wir Sie über die bevorstehende Einführung des sog. Tübinger Modells im Bereich der Planungsbegutachtung für Zahnersatz informiert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß 136 SGB V Zahnersatz ( Tübinger Modell ) bedeuten lediglich die zu jeder Planungsbegutachtung im Bereich Zahnersatz ab 15. Juli 2015 erforderliche Vorlage eines Begleitblatts, auf dem Ihre Planung unter Umständen erläutert und die erfolgten Vorbehandlungsschritte dokumentiert werden sollen. Natürlich führt ein weiterer auszufüllender Bogen für Sie zunächst zu Mehrarbeit. Diese Sorge teilen wir und haben den aus anderen KZV-Bereichen vorliegenden Fragebogen daher deutlich vereinfacht und gekürzt. Er soll Ihnen im Fall der Begutachtung als Checkliste dienen, anhand derer Sie überprüfen können, ob die laut ZE-Richtlinien erforderlichen Vorbehandlungen erfolgt und die dem Gutachter vorzulegenden Unterlagen vollständig sind. Sie erhalten übrigens mit dem Gutachten eine Kopie des vom Gutachter bearbeiteten Begleitbogens zurück und können so selbst prüfen, wo Abweichungen zwischen Ihrer Einschätzung und der des Gutachters bestehen. Ganz nebenbei erhalten Sie mit dem auszufüllenden Begleitblatt, das Sie mit diesem Schreiben erhalten, auch die Möglichkeit, den Gutachter ganz explizit auf die Grundlagen Ihrer Planung hinzuweisen. Nutzen Sie diese Möglichkeit ebenso wie die Möglichkeit des kollegialen Gesprächs mit dem begutachtenden Kollegen! Ohne Kenntnis der oft komplexen Vorgeschichte Ihrer Planung kann der Gutachter nur auf der Basis dessen entscheiden, was ihm bei der Begutachtung bekannt wird. Je mehr Sie den begutachtenden Kollegen also an Ihren Gedanken zu Ihrer Planung teilhaben lassen, desto wahrscheinlicher ist eine Befürwortung Ihrer Planung! Seite 1 von 2 Anschrift Telefon Telefax Internet KZV BERLIN Georg-Wilhelm-Str Berlin (030) (030)
2 Mit diesem Schreiben erhalten Sie eine Erstausstattung von 20 Begleitbögen. Sie können diese als Kopiervorlage nutzen. Sofern Sie darüber hinaus weitere Bögen benötigen, steht Ihnen die Druckvorlage auf der Website der KZV-Berlin im Bereich Praxis Formulare Gutachter zum Download zur Verfügung. Beachten Sie bitte: Dieses Verfahren betrifft nur das Innenverhältnis zwischen Vertragszahnarzt, Gutachter und KZV! Die Krankenkassen sind hieran nicht beteiligt und erhalten keine Kenntnis über den Inhalt des Bogens. Für inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Referats Gutachterwesen unter der Rufnummer oder per Mail zur Verfügung. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Karsten Geist Vorsitzender des Vorstandes Stellvertr. Vorsitzender des Vorstandes Mitglied des Vorstandes [Hier eingeben]
3 Name der Krankenkasse Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Formblatt ZE-Gutachten Vertragszahnarzt-Nr. VK gültig bis Datum Abrechnungsstempel der Zahnärztin/des Zahnarztes Zahnärztin/Zahnarzt Gutachter(in) 1. Röntgen ja nein entfällt ja nein entfällt 1.1 vollständig auswertbare Aufnahmen 2. Vorbehandlung abgeschlossen 2.1 Mundhygiene ausreichend für geplante Versorgung 2.2 konservierend 2.3 chirurgisch (nicht erhaltungswürdige Zähne entfernt, WSR erfolgt etc.) 2.4 endodontisch (WF richtliniengemäß) (Erläuterung siehe unten) (Erläuterung siehe unten) 2.5 PA-Behandlung ist/ war notwendig 2.6 PA-Behandlung erfolgreich abgeschlossen 2.7 Schienentherapie/Bisslageveränderung 3. Gesamtplanung Zusätzliche Erläuterungen (bei Nein-Antworten ) Zu Nr. Zahnärztin/Zahnarzt Zu Nr. Gutachter(in) Name in Druckbuchstaben der behandelnden Zahnärztin/des behandelnden Zahnarztes Datum/Unterschrift der behandelnden Zahnärztin/des behandelnden Zahnarztes Datum/Unterschrift/Stempel der Gutachterin / des Gutachters
4 Ausfüllhinweise für Zahnärzte zum Begleitbogen Qualitätssicherung für ZE- Begutachtungen Bitte übermitteln Sie im Falle einer Planungsbegutachtung den Begleitbogen und die folgenden Unterlagen unverzüglich an den beauftragten Gutachter. Begleitbögen stehen Ihnen auf der Website der KZV Berlin im Bereich Praxis Formulare Gutachter zum Download zur Verfügung. Zu Ihrer Information finden Sie hier nochmals zusammengefasst die zur Begutachtung vorzulegenden Unterlagen: Bei PLANUNGSBEGUTACHTUNG sind erforderlich: Aktuelle, auswertbare Röntgenaufnahmen, auf denen alle zu beurteilenden Strukturen eindeutig dargestellt sind (Aufnahmen bei Begutachtungsauftrag nicht älter als 6 Monate) Modelle, sofern im HKP die BEMA - Nr. 7 beantragt wurde Ausgefüllter und unterschriebener Begleitbogen Qualitätssicherung Bei MÄNGELBEGUTACHTUNG sind erforderlich: Kopien des abgerechneten, von Ihnen unterschriebenen Heil- und Kostenplanes sowie der dazugehörigen Eigen- und Fremdlaborrechnungen Präprothetische Röntgenaufnahmen Modelle, sofern vorhanden Wenn möglich, eine Stellungnahme Ihrerseits sowie ggf. auch Karteiauszüge in Kopie Ein Begleitbogen Qualitätssicherung ist bei Mängelgutachten nicht erforderlich.
5 Bitte beachten Sie folgende Ausfüllhinweise für den Begleitbogen Qualitätssicherung: 1. Feld Adresse: Dieses Feld wird von der Praxissoftware ausgedruckt. Ein aktuelles Einlesedatum der egk ist nicht erforderlich. 2. Feld Abrechnungsstempel: Die Abrechnungsnummer der Zahnärztin/ des Zahnarztes sollte gut leserlich sein. 3. Felder Röntgen, Vorbehandlung abgeschlossen und Gesamtplanung : Bei Nein- Antworten nutzen Sie entsprechend das Feld 4 für zusätzliche Erläuterungen, warum die richtliniengemäßen Voraussetzungen für die ZE- Versorgung im konkreten Fall nicht erfüllt werden konnten (z.b. Rö wg Schwangerschaft nicht möglich, Vorbehandlung erfordert EKR ). 4. Felder PA-Behandlung in Zeilen 2.5 und 2.6: Sofern eine PA-Behandlung notwendig war oder noch notwendig ist (zum Beispiel, wenn diese erst nach EKR erfolgen kann), JA in Zeile 2.5. Angabe in Zeile 2.6 je nach erfolgter oder nicht erfolgter PA-Behandlung. Abgeschlossene PA-Behandlungen aus länger zurückliegenden Zeiträumen bitte im Erläuterungsfeld unten angeben, z.b. PA-Behandlung 2009 mit regelmäßigem Recall. entfällt in Zeile 2.6 ist dann anzukreuzen, wenn in Zeile 2.5 eine PA- Behandlung als nicht notwendig angegeben wurde 5. Feld Zusätzliche Erläuterungen Zahnärztin/ Zahnarzt : Für die Beurteilung Ihrer Planung kann eine zusätzliche Erläuterung des Zahnarztes für den Gutachter sehr hilfreich sein. 6. Felder Name und Datum und Unterschrift Zahnärztin/ Zahnarzt : Bitte tragen Sie in Druckbuchstaben den Namen der behandelnden Zahnärztin/ des behandelnden Zahnarztes ein. Sie erleichtern dem Gutachter damit die Kontaktaufnahme im Falle von nötigen Rückfragen. Im letzten Feld sind das Datum und Ihre Unterschrift erforderlich. Das Begleitblatt als Download finden Sie auf unserer Internetseite unter im Bereich Praxis Formulare Gutachter. Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Sammelnummer schlichtung@kzv-berlin.de
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