Hinweise zur Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung auf der Grundlage von 19 Arbeitsschutzgesetz

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1 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE BERUFSGENOSSENSCHAFT HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS TECHNISCHER AUFSICHTSDIENST Arbeitsblatt AS 3 Information für den Arbeitgeber bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und deren Dokumentation Hinweise zur Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung auf der Grundlage von 19 Arbeitsschutzgesetz Allgemeine Gefährdungsabschätzung In der 1. Stufe erfolgt eine weitestgehend personenunabhängige Ermittlung möglicher Gefährdungen durch Hebe- und Tragevorgänge anhand des nachfolgend aufgeführten Sicherheits-Checks in Verbindung mit der beigefügten Lasttabelle. Diese Ermittlung beschränkt sich neben dem Erfassen möglicher Gefährdungen durch falsche manuelle Lastenhandhabung darauf, festzustellen, ob die Hebe-/Tragetätigkeiten die in der Tabelle genannten Werte über- oder unterschreiten. Sind die für die Tragetätigkeiten ermittelten Werte kleiner als die Tabellenwerte, kann davon ausgegangen werden, daß keine Gefährdungen vorhanden sind, die sich aus dem Heben und Tragen der Lastgewichte ergeben und damit die Bandscheiben im Lendenwirbelsäulenbereich nicht gefährdet sind. Werden die Tabellenwerte überschritten, ist es erforderlich, eine Bewertung nach der Leitmerkmalmethode (Blatt 3-5) durchzuführen, jedoch nur für solche Tätigkeiten, die an mehr als 20 Tagen im Jahr auftreten. Sicherheits-Check Dieses Arbeitsblatt ist ein orientierendes Verfahren zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Lastgewichte erfassen Bewertung nach Lasttabelle durchführen Das Gewicht/die Anzahl der gehobenen Lasten übersteigt die nachfolgendentabellenwerte. Wenn ja, dann Bewertung nach der Leitmerkmalmethode (Seite 3-5) durchführen. Geschlecht Männer Lastgewicht in kg Heben, Absetzen, Tragen und Halten Dauer < 5 s Trageentfernung 5 bis < 10 m Tragen Trageentfernung 10 bis 30 m < 10 Im allgemeinen keine Einschränkungen 10 bis 15 > 15 bis 20 > 20 bis 25 > 25 bis 1000 mal pro bis 100 mal pro bis 500 mal pro bis 100 mal pro bis 50 mal pro Trageentfernung > 30 m bis 100 mal pro bis 50 mal pro In Verbindung mit präventiven Maßnahmen in Ausnahmefällen gestattet Spezielle präventive Maßnahmen leiten sich aus der jeweiligen Tätigkeit ab Frauen < 5 Im allgemeinen keine Einschränkungen 5 bis 10 > 10 bis 15 bis 1000 mal pro bis 500 mal pro bis 100 mal pro bis 5 mal pro bis 50 mal pro > 15 In Verbindung mit präventiven Maßnahmen in Ausnahmefällen gestattet spezielle präventive Maßnahmen leiten sich aus der jeweiligen Tätigkeit ab TA 126 (01-04) Seite 1 von 6

2 Situationen, in denen die Gefährdung oder Probleme auftreten und ihre mögliche Auswirkung ja* nein entf. Lasten müssen über größere Entfernungen gezogen oder geschoben werden. Lasten müssen über weite Entfernungen Getragen werden. Es kommt vor, daß Lasten > 50 kg auf Der Schulter getragen werden. Beim Heben und Tragen muß eine ungünstige Körperhaltung eingenommen werden (z. B. stark verdreht od. vorgebeugt). Lasten müssen über mehrere Minuten Gehalten werden. Beim Halten der Last muß häufig eine statische Körperhaltung eingenommen werden. Beim Heben oder Tragen von schweren Lasten steht kein zweiter Mann zur Verfügung. Technische Hilfsmittel stehen zur Verfügung, werden aber nicht eingesetzt. Jugendliche Arbeitnehmer müssen Lasten Manuell handhaben (siehe Tabelle). Weibliche Arbeitnehmer müssen Lasten Manuell handhaben (siehe Tabelle). Arbeitnehmer, die älter als 40 Jahre sind, müssen Lasten heben und tragen. Alter in Last in kg Last in kg Jahren für Frauen für Männer ab Leistungsgeminderte Arbeitnehmer müssen Lasten manuell handhaben. Die Eignung der Arbeitgeber für Hebe- und Tragetätigkeiten ist nicht festgestellt worden. Vorsorgeuntersuchung notwendig? Es ist nicht über das richtige und sichere Handhaben von Lasten informiert worden. Die Arbeitnehmer sind nicht auf die Gefährdung durch das falsche Handhaben der Lasten hingewiesen worden. Enge Raumverhältnisse beeinträchtigen die Bewegungsfreiheit beim Heben und Tragen. Die Standsicherheit ist beim Heben und Absetzen von Lasten eingeschränkt. Lasten müssen auf unebenem Untergrund Getragen werden. Arbeitsplatz und Tragewege sind schlecht ausgeleuchtet. Tragewege sind verstellt und unübersichtlich. Tragewege sind rutschig. Lasten müssen über Schulterhöhe gehoben werden. Beim Umsetzen von Lasten sind starke Körperdrehungen erforderlich. Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit Beim Heben von Lasten den Rücken gerade halten; aus den Knien heraus heben. Ziehen unter Last, Körperhaltung, Ausführungsbedingungen verbessern. Technische Veränderungen zur Belastungsreduzierung vornehmen z. B. Transporthilfsmittel, Tragehilfen und Hubeinrichtungen einsetzen. Verringerung der Lastgewichte. Trageentfernung reduzieren. Lasten mit mehreren Personen handhaben. Rückenschule, Unterweisung. Anhörung und Beteiligung der Beschäftigten. Vorsorgeuntersuchungen, wenn die Eignung in Frage gestellt ist. Ausreichend bemessene Erholungspausen festlegen. Ausreichend Bewegungsfreiraum beim Heben, Umsetzen oder Stapeln von Lasten sicherstellen. Standsicheren Untergrund bei Hebetätigkeiten schaffen. Ausreichende Ausleuchtung des Arbeitsplatzes und der Tragewege schaffen. Tragewege frei von Hindernissen halten. Einstellbare Auftritte bereit stellen. Arbeitsaufgabe hinsichtlich der Belastung bewerten und ggf. neu planen. *Wenn ja angekreuzt ist, sind Maßnahmen zu trefen. TA 125(01-04) Seite 2 von 6

3 Gefährdungsabschätzung mittels der Leitmerkmalmethode Beschreibung der Tätigkeit: 1. Schritt: Ermittlung der Lastgewichte und Zuordnung der Lastwichtung Wirksame Last für Männer Wirksame Last für Frauen Lastwichtung < 10 kg < 5 kg 1 10 bis < 20 kg 5 bis < 10 kg 2 20 bis < 30 kg 10 bis < 15 kg 4 30 bis < 40 kg 15 bis < 25 kg 7 40 kg 25 kg Schritt: Ermittlung der Körperhaltung bzw. Position der Last und Zuordnung der Haltungswichtung Körperhaltung, Position der Last - Oberkörper aufrecht, nicht verdreht - Last körpernah - Stehen oder Gehen weniger Schritte Haltungswichtung 1 - geringes Vorneigen oder Verdrehen des Oberkörpers - Last körpernah - Sitzen, Stehen oder Gehen längerer Wege 2 - tiefes Beugen oder weites Vorneigen - geringe Vorneigung mit gleichzeitigem Verdrehen des Oberkörpers - Last körperfern oder über Schulterhöhe - Sitzen oder Stehen - weites Vorneigen mit gleichzeitigem Verdrehen des Oberkörpers - Last körperfern - eingeschränkte Haltungsstabilität beim Stehen, Hocken oder Knien Schritt: Ermittlung der Ausführungsbedingungen und Zuordnung der Ausführungswichtung Ausführungsbedingungen Gute ergonomische Bedingungen, z. B. ausreichend Platz, ebener fester Boden, ausreichend beleuchtet, gute Griffbedingungen Bewegungsraum eingeschränkt (zu geringe Höhe, Fläche unter 1,5 m ² ) und/oder Standsicherheit eingeschränkt (Boden uneben, weich, rutschig, abschüssig) Stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit und/oder Instabilität des Lastenschwerpunktes (z. B. Patiententransfer) Ausführungswichtung TA 125(01-04) Seite 3 von 6

4 4. Schritt: Ermittlung der Anzahl der Hebevorgänge und Zuordnung der Zeitwichtung (Nur eine zutreffende Spalte ist auszuwählen) Hebe- oder Umsetzvorgänge (< 5 sek.) Halten (> 5 sek.) Tragen (> 5 m) Anzahl pro Arbeitstag Gesamtdauer pro Arbeitstag Gesamtweg pro Arbeitstag Zeitwichtung Zeitwichtung Zeitwichtung < 10 1 < 5 Min 1 < 300 m 1 10 bis < bis < 15 Min bis < 1 km 2 40 bis < Min bis < 1 Std. 4 1 km bis < 4 km bis < Std. bis < 2 Std. 6 4 bis < 8 km bis < Std. bis < 4 Std. 8 8 bis < 16 km Std km 10 Beispiele: Setzen von Mauersteinen Beispiele: Halten einer Motorsäge Beispiele: Futtereimer tragen Einlegen von Werkstücken in eine Maschine Säcke stapeln Weinkisten stapeln Halten einer Handschleifmaschine, Führen einer Motorsense Kartoffelsäcke tragen Weinkisten tragen holz aufsetzen 5. Schritt: Alle 4 zugeordneten Wichtungen in das nachfolgende Schema eintragen und den Punktwert ausrechnen: Lastwichtung + Haltungswichtung + Ausführungswichtung = Summe x Zeitwichtung = Punktwert Ergebnis der Bewertung (Risikobereich angeben und ggf. Maßnahmen benennen): Ort, Datum Checkliste bearbeitet von... TA 125(01-04) Seite 4 von 6

5 6. Schritt: Bewertung Anhand des Punktwertes und der folgenden Tabelle kann eine grobe Bewertung vorgenommen werden. 1) Unabhängig davon gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Errechneter Punktwert Risikobereich Beschreibung der Risikostufe Denkbare Maßnahmen (bis 10 Punkte) 1 Geringe Belastung; Gesundheitsgefährdung durch körperliche Überbeanspruchung unwahrscheinlich. Keine Maßnahmen erforderlich. Nach Umgestaltung oder Veränderung des Arbeitsplatzes sollte eine Neubewertung durchgeführt werden. (10 bis < 25 Punkte) 2 Erhöhte Belastung; eine körperliche Überbeanspruchung ist bei vermindert belastbaren Personen 2) möglich. Eine Umgestaltung der Arbeit ist sinnvoll. Bei normal belastbaren Personen sind keine Maßnahmen erforderlich. Wird diese Arbeit von vermindert belastbaren Personen verrichtet, ist zu überprüfen, ob durch Reduzierung der Anzahl der Hebevorgänge oder Verbesserung der Körperhaltungen, der Punktwert gesenkt werden kann. (25 bis < 50 Punkte) 3 Wesentlich erhöhte Belastung; körperliche Überbeanspruchung ist auch für normal belastbare Personen möglich. Eine Umgestaltung der Arbeit ist angezeigt. 3) Selbst normal belastbare Personen könnten gesundheitlichen Schaden nehmen. Zu prüfen ist, ob die manuellen Lastenhandhabungen durch Einsatz technischer Hilfen reduziert werden können. Kann die Einnahme unbedenklicherer Körperhaltungen durch Veränderung des Arbeitsplatzes erreicht werden (größere Standfläche, ausreichende Raumhöhe, weniger Oberkörpervorneigung oder Oberkörperverdrehung durch verbesserte Zuordnung der Lastaufnahme und des Lastabsetzens, Reduzierung der Tragewege). (über 50 Punkte) 4 Sehr hohe Belastung; körperliche Ü- berbeanspruchung ist wahrscheinlich. Eine Umgestaltung der Arbeit ist dringend erforderlich. Eine Gefährdung der Gesundheit ist auch bei normal belastbaren Personen nicht auszuschließen. Eine Umgestaltung der Arbeit läßt sich anhand der Werte für die jeweilige Wichtung variieren bzw. verändern. So können beispielsweise durch Verringerung der Lastgewichte, Veränderung der Körperhaltung bzw. Positionierung der Last oder Verbesserung der Ausführungsbedingungen oder Reduzierung der Anzahl der Hebe und Umsetzvorgänge die jeweiligen Wichtungen und damit die Belastungen verringern. 1) Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß mit steigenden Punktwerten das Risiko einer Überbeanspruchung des Muskel-Skelett-Systems zunimmt. Die Grenzen zwischen den Risikobereichen sind aufgrund der individuellen Arbeitstechniken und Leistungsvoraussetzungen fließend. Damit darf die Einstufung nur als Orientierungshilfe verstanden werden. Genauere Analysen erfordern ergonomische Sachkenntnis. 2) Vermindert belastbare Personen sind in diesem Zusammenhang Beschäftigte, die älter als 40 oder jünger als 21 Jahre oder durch Erkrankung leistungsgemindert sind. 3) Durch Gewichtsverminderung, Verbesserung der Ausführungsbedingungen oder Verringerung der Belastungszeiten können Belastungen vermieden werden. Zwischen den Bereichen bestehen fließende Übergänge, keine Qualitätssprünge. Um das für den Anwender deutlich zu machen, ist ein über alle 4 Stufen reichender Farbverlauf von grün über gelb zu rot eingefügt. Zugleich wurde damit der EG-üblichen Farbmarkierung von Gefährdungsbereichen (Sicher Grenzbereich Risiko) entsprochen. TA 125(01-04) Seite 5 von 6

6 TA 125(01-04) Seite 6 von 6

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