Good Practice und Standards in der Nachqualifizierung für die Zulassung zur Externenprüfung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Good Practice und Standards in der Nachqualifizierung für die Zulassung zur Externenprüfung"

Transkript

1 ZWH ZWH - - Handreichung Good Practice und Standards in der Nachqualifizierung für die Zulassung zur Externenprüfung

2 Impressum Herausgeber: ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk Sternwartstraße 27-29, Düsseldorf Autorin: Dr. Beate Kramer Mitwirkung von: Sigrid Bednarz und Kerstin Fretter Copyright by ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk, Düsseldorf, 3. überarbeitete und ergänzte Auflage 2013 Alle Rechte vorbehalten Ohne schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, dieses Werk oder Teile davon zu verwerten und zu verarbeiten. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Erstellung dieses Berichts erfolgte im Begleitprojekt Unterstützung regionaler Projekte zur Nachqualifizierung zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung im Rahmen der Förderinitiative 2 Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung im Programm des BMBF Perspektive Berufsabschluss. Dieses Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert. Förderkennzeichen: 01NT0817 u. 01NR0817, Projektträger: PT DLR Die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung liegt bei der Autorin. 2

3 Gliederung Vorwort 1. Good Practice und Standards: Ziele, Abgrenzungen und Vorgehen 2. Qualitätsaspekte für die Strukturierung der Nachqualifizierung 2.1 Referenzrahmen 2.2 Erfassen der Teilnehmervoraussetzungen 2.3 Kooperation mit zuständigen Stellen 3. Standards zur fachlichen Kompetenzfeststellung und Dokumentation 3.1 Zielsetzung und Ablauf der fachlichen Kompetenzfeststellung 3.2 Instrumente und Aufgaben zur Kompetenzfeststellung 3.3 Feststellen und Bewerten der Leistungen 3.4 Dokumentation 4. Rahmenbedingungen 4.1 Materielle Bedingungen 4.2 Personelle Voraussetzungen 5. Entwicklung und Evaluierung von Umsetzungsbeispielen 5.1 Entwicklung von Umsetzungsbeispielen 5.2 Ziele und Durchführung der Evaluierung 5.3 Evaluierungsergebnisse Ergebnisse der fachlichen Beurteilung Ergebnisse der Erprobung 6. Entwicklung und Erprobung eines Seminarkonzeptes 7. Zusammenfassung und Perspektiven Glossar Literatur Anlagen: Vorlage: Aufstellung zum beruflichen Werdegang Fragebogen zur Evaluierung der Umsetzungsbeispiele Umsetzungsbeispiel zum Ausbildungsberuf Maler/in und Lackierer/in (Baustein 1) Umsetzungsbeispiel zum Ausbildungsberuf Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (Baustein 1) Umsetzungsbeispiel zum Ausbildungsberuf Bürokaufmann/ -frau (Baustein 1) Umsetzungsbeispiel zum Ausbildungsberuf Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Bäckerei (Baustein 1) 3

4 Vorwort Das Begleitprojekt der ZWH im BMBF- Programm Perspektive Berufsabschluss ist darauf gerichtet, die regionalen Projekte der Förderinitiative Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung zu wichtigen Fragen der Zulassung zur Externenprüfung zu unterstützen. Dabei ist die Kernfrage, wie Bildungsträger Nachqualifizierung gestalten können, um den Teilnehmenden die Zulassung zur Externenprüfung zu erleichtern und die Chancen auf den Prüfungserfolg zu verbessern. Das zu klären setzt voraus, dass den Bildungsträgern grundlegend klar ist, wie der Zulassungsprozess bei den zuständigen Stellen erfolgt. Dazu hat die ZWH den Zulassungsprozess bei den in die regionalen Projekte eingebundenen zuständigen Stellen untersucht und Ergebnisse zu wesentlichen Aspekten der Zulassung in einem Bericht dokumentiert 1. In einem weiteren Schritt wurden erste good practice aus der Nachqualifizierung mit Experten aus Kammern auf ihre Relevanz für die Zulassung zur Externenprüfung besprochen. Daraus wurden Anregungen und Empfehlungen für mögliche Weiterentwicklungen der beruflichen Nachqualifizierung in einer Handreichung zusammengefasst 2. Die Handreichung enthält auch grundlegende Anforderungen an eine abschlussbezogene Nachqualifizierung, die aus Sicht der eingebundenen Kammerexperten für die Zulassung zu Externenprüfung und auch für den Prüfungserfolg von besonderer Bedeutung sind. Diese richten sich im Wesentlichen darauf, dass Bildungsträger in der Nachqualifizierung in geeigneter Weise vorgehen, um die Voraussetzungen der Teilnehmenden mit den im gewählten Beruf geforderten Qualifikationen abzugleichen, daraus den Qualifizierungsbedarf zu ermitteln, die erforderlichen Qualifizierungen zu planen und zu realisieren sowie die dabei erworbenen Kompetenzen festzustellen und klar zu dokumentieren. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Vorgehen in einer Reihe von Projekten in der Förderinitiative Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung im BMBF-Programm Perspektive Berufsabschluss zeigte, dass diese Schritte in allen Projekten sehr vielfältig angegangen und umgesetzt worden sind. Es liegt im Interesse dieses Bundesprogramms, daraus besonders gute Lösungsansätze aufzugreifen und mit den Projekten so weiterzuentwickeln, dass sie breite Akzeptanz finden und so zu Standards in der Nachqualifizierung werden können. Dieser Bericht enthält grundlegende Standards zu den relevanten Phasen der Nachqualifizierung. Er zielt darauf ab, Bildungsträger für eine vergleichbar hohe Qualität der Umsetzung dieser Phasen zu sensibilisieren und sie dafür zu unterstützen. 1 Grund, Stefanie/Kramer, Beate (2010): Zulassung zur Externenprüfung Analyse und Auswertung der qualitativen Interviews mit den zuständigen Stellen zum Vorgehen bei der Zulassung zur Externenprüfung, Hg. Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk, Düsseldorf. 2 Kramer, Beate/Tan, Qung (2011): Hinweise und Anregungen zur abschlussbezogenen Nachqualifizierung Handreichung für regionale Projekte in der Nachqualifizierung, Düsseldorf. 4

5 Zur Realisierung dieses Vorgehens hat die ZWH eng mit den Fachleuten aus den Projekten der Förderinitiative Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung zusammengearbeitet und auch ein Projekt aus einem bayerischen Landesprogramm eingebunden. An der Zusammenführung von good practice zu Standards besonders für die Strukturierung der Nachqualifizierung sowie für die fachlichen Kompetenzfeststellung und Dokumentation haben mitgewirkt: Joachim Dellbrück, Projekt SANQ, Berlin, Christoph Eckhardt, Projekt qualinetz, Duisburg, Marion Kranz, Projekt NQ Südthüringen, Handwerkskammer Südthüringen, BTZ Rohr Kloster, Martina Schuster, Projekt NQ RUN, Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg. Barbara Brem, Projekt Quali-ADAPT, Handwerkskammer für Oberfranken, Bayreuth. Darüber hinaus erfolgte ein Austausch mit Experten aus dem Programm JOBSTARTER CONNECT, um zu abgestimmten Standards für den Einsatz von Ausbildungsbausteinen in der abschlussbezogenen Nachqualifizierung in beiden BMBF-Programmen zu kommen. In die Abstimmungsgespräche eingebunden waren: Christoph Acker, Bundesinstitut für Berufsbildung, JOBSTARTER CONNECT, Bonn Rolf Dymel, Projekt steps plus, ZAQ, Oberhausen, Dr. Udo Hinze, Projekt ab², Schweriner Ausbildungszentrum, Schwerin Das Begleitprojekt wurde durch einen Projektbeirat unterstützt, in dem Vertreter von Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern sowie deren Dachorganisationen, der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesinstituts für Berufsbildung, der wissenschaftlichen Begleitung beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Projektträgers PT DLR mitwirkten. In diesem Beirat wurden wesentliche Arbeitsschwerpunkte und Ergebnisse besprochen und Weiterentwicklungen angeregt. Wir möchten uns bei allen Beteiligten für die konstruktiven Beiträge und die gute Zusammenarbeit herzlich bedanken. Das ZWH Team 5

6 1. Good Practice und Standards: Ziele, Abgrenzungen und Vorgehen Good practice in der Nachqualifizierung sind meist dadurch gekennzeichnet, dass die Konzepte und Prozesse sehr klar strukturiert und durchdacht sind, Qualitätskriterien berücksichtigt werden und die Lösungen den spezifischen Anforderungen der Zielgruppen in besonderer Weise gerecht werden. Außerdem zeichnen sich diese Ansätze oft durch eine transparente Dokumentation der Prozesse und Ergebnisse aus. Im Bildungsbereich werden Standards als festgelegte Eigenschaften von Ressourcen, Prozessen und Methoden sowie Produkten und Ergebnissen definiert 3. Standards sind eng mit dem Begriff der Qualität verbunden, der grundlegend angibt, inwieweit ein Produkt oder eine Dienstleistung vorgegebenen Anforderungen entspricht. Häufig sind sie das Ergebnis von Abstimmungsprozessen. Sie können jedoch auch dadurch entstehen, dass eine good practice-lösung breite Akzeptanz findet und von vielen mitgetragen wird. Aus der in diesem Sinne geplanten Weiterentwicklung von good practice zu Standards in der Nachqualifizierung werden einige positive Wirkungen auf die Beteiligten in der Nachqualifizierung erwartet. So können sie dazu beitragen, dass die formalen Rahmen der bei vielen Bildungsträgern eingesetzten Qualitätsmanagementsysteme bzw. -ansätze (z. B. nach DIN EN ISO 9001 oder AZAV) sinnvoll inhaltlich unterlegt werden. Standards erleichtern es damit den Bildungsträgern, Nachqualifizierungsmaßnahmen mit der erforderlichen Qualität zu gestalten und führen meist zu einer höheren Transparenz der Angebote in der Nachqualifizierung. Zudem können sie auch dazu beitragen, ggf. noch vorhandene Reibungsverluste zwischen Bildungsträgern und zuständigen Stellen zu reduzieren. Durch eine so erreichbare hohe Qualität der Nachqualifizierung können zudem die Erfolgschancen der Teilnehmenden in der Externenprüfung verbessert werden. Im Begleitprojekt der ZWH soll sich die Zusammenführung von good practice zu Standards auf die Gestaltung der Prozesse in der Nachqualifizierung erstrecken, die für die Zulassung zur Externenprüfung eine besondere Rolle spielen. Dies sind vorrangig: die Ermittlung der Teilnehmervoraussetzungen für einen angestrebten Berufsabschluss, die Ableitung des individuellen Nachqualifizierungsbedarfs als Grundlage für eine adäquate Planung und Durchführung der Qualifizierung, die Feststellung der erworbenen berufsbezogenen Kompetenzen ggf. in unterschiedlichen Phasen der Nachqualifizierung und die Dokumentation der Ergebnisse aber auch die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen. Hilfreich sind überdies geeignete Formen der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Stellen. Good practice und Standards zu weiteren wichtigen Phasen der Nachqualifizierung, vor allem zur Beratung und zur Gestaltung individueller Qualifizierungsangebot, die für Bildungsträger auch mit Blick auf geeignete regionale Fördermöglichkeiten eine besondere Herausforderung sind, können hier nicht näher betrachtet werden. Ansätze dazu werden in den Veröffentlichungen zum Programm Perspektive Berufsabschluss dargestellt. 3 Vgl.: Ebner, Herrmann G. (2006): Standards als Instrumente des Qualitätsmanagements im Bildungsbereich. In: BWP 6/2006, Berlin, S. 6. 6

7 Bei der Realisierung von Standards sind spezifische Voraussetzungen unterschiedlicher Zielgruppen zu berücksichtigen: besonders An- und Ungelernter, Arbeitsloser sowie von Menschen mit Migrationshintergrund. Für die Zulassung zur Externenprüfung ist vor allem der Umfang an einschlägigen Tätigkeiten und Erfahrungen in dem gewählten Beruf von Bedeutung. Können Antragstellende das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit als Tätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen wollen, so haben sie nach 45 Abs. 2 BBiG, bzw. 37 Abs. 2 HwO einen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Prüfung. Sie können also direkt bei der zuständigen Stelle einen entsprechenden Antrag stellen. Um die Aussichten auf eine erfolgreiche Prüfung zu verbessern ist für diese Antragstellenden jedoch oft eine intensive Prüfungsvorbereitung erforderlich. Die Gruppe derjenigen, die diesen Nachweis nicht oder noch nicht voll erbringen können, ist auf geeignete Nachqualifizierungsmaßnahmen angewiesen, durch die sie auf ihrem Weg zur Externenprüfung bedarfsgerecht unterstützt werden können. Diese sehr heterogene Zielgruppe wird zunehmend von den Projekten und Bildungsträgern in der Nachqualifizierung angesprochen und für den Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss aufgeschlossen und dabei begleitet. Was Menschen mit Migrationshintergrund betrifft, so ermöglicht das am in Kraft getretene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) bzw. einschlägige Fachrechtsregelungen (z. B. 40 a und 50 b HwO) die Prüfung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Abschlusses mit einem deutschen Referenzberuf durch die zuständige Stelle. Daher sollte zunächst mit Teilnehmenden in der Nachqualifizierung mit Migrationshintergrund geklärt werden, ob sie ggf. über einen derartigen Abschluss verfügen und eine Feststellung der Gleichwertigkeit anstreben oder ob sie einen deutschen Berufsabschluss für einen hier anerkannten Ausbildungsberuf erwerben möchten. Die Gleichwertigkeitsprüfung nach dem BQFG erfolgt bei der zuständigen Stelle primär auf der Basis der vorgelegten Nachweise. Sogenannte "Sonstige Verfahren" nach 14 BQFG (Qualifikationsanalysen) kommen nur dann zum Einsatz, wenn Antragstellende aus nicht selbst zu vertretenden Gründen die erforderlichen Nachweise nicht oder zum Teil nicht erbringen können. Im Rahmen des Projektes Prototyping, das vom Westdeutschen Handwerkskammertag unter der Federführung des Deutschen Handwerkskammertages durchgeführt wird, wurden bereits Empfehlungen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen zu den sonstigen Verfahren erarbeitet. In die Erarbeitung war die ZWH eingebunden. Die Sonstigen Verfahren nach 14 BQFG, Verfahren zur fachlichen Kompetenzfeststellung in der Nachqualifizierung und Verfahren zur Glaubhaftmachung der beruflichen Handlungsfähigkeit bei der Zulassung zur Externenprüfung, weisen strukturelle Vergleichbarkeiten auf: In all diesen Verfahren geht es immer um die Feststellung, ob eine von Antragstellenden behauptete aber nicht durch Nachweise belegte berufliche Qualifikation in ausreichendem Maße vorhanden ist. Der Fokus der einzelnen Verfahren ist jedoch durchaus unterschiedlich, da z.b. unterschiedliche Qualitätsgrade in der Nachweisintensität (Glaubhaftmachung vs. Nachweis) und auch unterschiedliche Zielstellungen (z.b. Lernerfolgsfeststellung, Feststellung von Kompetenzen für bestimmte Tätigkeiten) umzusetzen sind. 7

8 In den folgenden Ausführungen werden vorrangig die zur fachlichen Kompetenzfeststellung und zu deren Dokumentation in der Nachqualifizierung zusammengeführten good practice und die daraus weiterentwickelten Standards dargestellt. Es werden zudem die zur Erprobung der Standards erarbeiteten Umsetzungsbeispiele zu vier ausgewählten Ausbildungsberufen im Handwerk vorgestellt und deren Evaluierung dokumentiert. Darüber hinaus wird über die Entwicklung und Erprobung eines Seminars für Fachleute in der Nachqualifizierung zur Durchführung der fachlichen Kompetenzfeststellung informiert. 8

9 2. Qualitätsaspekte für die Strukturierung der Nachqualifizierung 2.1 Referenzrahmen Der Referenzrahmen für die Feststellung der erforderlichen Berufsqualifikation zur Zulassung zur Externenprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ist immer die dazu erlassene Ausbildungsordnung. Sie enthält im Ausbildungsberufsbild die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (FKF), die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind 4. Diese werden im Ausbildungsrahmenplan zu einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, als Anleitung für die Vermittlung der FKF im Rahmen der Gesamtausbildungszeit, weiter ausdifferenziert. Für die Zulassung zur Externenprüfung ist die im Ausbildungsrahmenplan erfolgte zeitliche Gliederung im Grunde nicht relevant, da externe Prüfungsteilnehmer keinen regulären Ausbildungsprozess durchlaufen. In der Nachqualifizierung können daher die auf die Ausbildungsjahre verteilten FKF zu den jeweiligen Berufsbildpositionen zusammengeführt werden. Das erleichtert vor allem die Zuordnung von Tätigkeitsnachweisen zu den beruflichen Anforderungen aber auch die Durchführung von Selbsteinschätzungen, die in vielen Projekten als sehr hilfreich angesehen wird. Die Förderinitiative Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung setzt besonders auf Baustein-/Modulkonzepte 5 als Referenzrahmen. Dabei richten sich die Module/Bausteine in der Regel auf größere abgrenzbare Handlungsbereiche in einem Beruf. Diesen sind die FKF des Ausbildungsrahmenplans zugeordnet. Diese Konzepte bieten für die Durchführung der Nachqualifizierung einige Vorteile. Damit kann diese vor allem überschaubarer gestaltet werden. Die sukzessive Bewältigung einzelner Module wirkt sich nach der Erfahrung in den regionalen Projekten in aller Regel sehr positiv auf die Motivation und das Durchhaltevermögen der Teilnehmenden aus. Aber auch die Zuordnung von Tätigkeitsnachweisen und damit die Erkenntnis, was an Voraussetzungen für den Beruf schon vorhanden ist, sowie die Ermittlung des individuellen Qualifizierungsbedarfs wird mit Modulen/Bausteinen erleichtert, da diese normalerweise tätigkeits- oder kompetenzorientiert formuliert sind. Voraussetzung für die Nutzung von Bausteinkonzepten in der abschlussorientierten Nachqualifizierung ist jedoch, dass alle FKF des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans sich in der Summe der Bausteine für einen Beruf widerspiegeln. Dies ist bei den durch das BIBB exemplarisch für 14 Berufsbilder entwickelten und im Programm JOBSTARTER CONNECT erprobten Ausbildungsbausteinen ebenso wie bei den von der ZWH entwickelten Bausteinen für die Nachqualifizierung sicher gestellt. Diese Bausteinkonzepte werden in vielen regionalen Projekten bereits erfolgreich eingesetzt. Darüber hinaus existiert in den regionalen Projekten ein breites Spektrum an selbst entwickelten Bausteinkonzepten, zum Teil auch deswegen, weil für dort gerade relevante Berufe noch keine überregional entwickelten Bausteinkonzepte vorliegen. 4 Siehe 5 Berufsbildungsgesetz sowie 26 Handwerksordnung. 5 Bausteinkonzepte und Modulkonzepte richten sich gleichermaßen darauf, Qualifizierungen in abgrenzbare Einheiten zu strukturieren und werden in der gesamten Darstellung synonym verwendet. 9

10 Als good practice aus bisherigen Projekten zur modularen Strukturierung können die folgenden Aspekte herausgestellt werden: Für die Nachqualifizierung in Berufen, zu denen überregional/bundesweit entwickelte Bausteinkonzepte vorliegen, sollen diese zum Einsatz kommen. Die Bausteinkonzepte erleichtern die Zulassung zur Externenprüfung, da sie den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans entsprechen sowie von den Kammern in der Regel als Nachweise für die Zulassung akzeptiert werden. Für die Erstellung von Bausteinkonzepten zu anderen Berufen sollten die Standards berücksichtigt werden, die zur Entwicklung der Ausbildungsbausteine durch das BIBB herausgestellt wurden 6. Diese sind im Wesentlichen: die Ausrichtung auf die volle berufliche Handlungsfähigkeit, die Strukturierung mit Blick auf komplexe abgrenzbare Handlungsfelder/Arbeits-/Geschäftsprozesse der beruflichen Praxis, ein Umfang von ca. 4 bis 6 Monaten je nach Umfang und Komplexität des Handlungsfeldes. Hinzu kommt die Anforderung, dass die Inhalte aller Bausteine alle Berufsbildpositionen der Ausbildungsordnung abdecken und als Lernergebnisse (Outcome) beschrieben sind. Außerdem sind der Bezug zum Ausbildungsrahmenplan und zum Rahmenlehrplan der Berufsschule und damit die Verbindung von Praxis mit Theorie darzustellen. Bildungsträger sollen möglichst alle Bausteine zu einem Ausbildungsberuf anbieten. Für die Strukturierung des individuellen Qualifizierungsplanes sollte eine ggf. im Bausteinkonzept angelegte Reihenfolge von aufeinander aufbauenden Bausteinen berücksichtigen. Mit Blick auf die Zulassung zur Externenprüfung ist es grundsätzlich wichtig, das Vorgehen zur Strukturierung der Nachqualifizierungskonzepte mit der zuständigen Kammer vorab zu klären. Im Rahmen regionaler Kooperationen könnte diese Abstimmung generell für die im Netzwerk beteiligten Bildungsträger erfolgen. Dabei erstreckt sich die Überprüfung modularer Bausteinkonzepte durch Kammern besonders darauf, dass die Gesamtheit der Bausteine die Ausbildungsinhalte der jeweiligen Ausbildungsordnung voll abdecken. Die Bestätigung der von den Bildungsträgern vorgelegten Nachqualifizierungskonzepte durch die Kammern ist eine gute Voraussetzung für die im Anschluss an eine Nachqualifizierung zu treffende Entscheidung über die Zulassung zur Externenprüfung, die aus rechtlichen Gründen immer eine Einzelfallentscheidung ist. 2.2 Erfassen der Teilnehmervoraussetzungen Der Einstieg in die Nachqualifizierung erfolgt bei den Bildungsträgern in der Regel mit einer Erfassung der Teilnehmervoraussetzungen mit Hilfe von vorbereiteten Teilnehmerbögen im Rahmen einer ersten Beratung. Unterschiedliche Ziele der Datenerfassung dokumentieren sich in sehr unterschiedlich ausgestalteten Teilnehmerbögen bei den einbezogenen Projekten. Grundlegend kann bei der Erfassung der Voraussetzungen unterschieden werden in Daten, die erforderlich sind und in solche, die darüber 6 Diese Standards sind in den allgemeinen Vorbemerkungen zu den BIBB-Ausbildungsbausteinen näher beschrieben (siehe: 10

11 hinaus zielgruppenspezifisch für die Durchführung der Nachqualifizierung eine Rolle spielen. Zu dieser unterschiedlichen Ausrichtung sollen im Folgenden good practice der eingebundenen Projekte herausgestellt werden. - Relevante Daten und zur Planung der Nachqualifizierung Mit Blick auf die Zulassung zur Externenprüfung sollten schon zu Beginn der Nachqualifizierung die Daten erfasst werden, die auch für die Antragstellung von den zuständigen Stellen gefordert werden und sich aus deren Antragsvordrucken ergeben. Diese Daten sind meist auch für die Planung der Nachqualifizierung und die Bestimmung des Nachqualifizierungsbedarfs von Bedeutung. Dies sind insbesondere: Kontaktdaten: Name, Vorname, Adresse, ggf. Telefon / Fax / Angabe zum angestrebten Berufsabschluss das Zeugnis des höchsten Schulabschlusses eine tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang mit den entsprechenden Nachweisen, besonders: o Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse/Arbeitsbescheinigungen (ausländische Zeugnisse müssen mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden), Nachweise über Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge, Kurse, etc.), o Ggf. weitere Nachweise, aus denen sich die bisherigen beruflichen Tätigkeiten ableiten lassen Für die Aufstellung des beruflichen Werdegangs sollte der Vordruck genutzt werden, der von den Dachverbänden den Kammern zur Verwendung empfohlen wurde (siehe Anlage). Für Teilnehmende mit besonderem Unterstützungsbedarf erscheint der Hinweis hilfreich, sie bei der Erstellung dieser tabellarischen Aufstellung zu unterstützen. - Zielgruppenspezifische Daten zur Planung der Nachqualifizierung Hier geht es um die Erfassung der Daten, die für die Beratung und Unterstützung spezifischer Zielgruppen eine Rolle spielen. Bei der Erfassung von Daten sind stets die Grundsätze des Datenschutzes zu beachten und man sollte sich vor allem auf das unbedingt Nötige beschränken. Für die Betreuung spezifischer Zielgruppen können die folgenden Daten hilfreich sein: Daten zum Migrationshintergrund: z. B. Zuzug aus dem Ausland, Staatsangehörigkeit, Arbeitserlaubnis, ein im Ausland erworbener berufsbildender Abschluss, deutsche Sprachkompetenz. Auf Basis der Daten können Möglichkeiten der Sprachförderung geprüft und geklärt werden, ob eine Externenprüfung oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung in Frage kommt bzw. angestrebt wird. 11

12 Daten zum Beschäftigungsstatus: z. B. arbeitssuchend, arbeitslos (Dauer), beschäftigt (Vollzeit, Teilzeit, Schichtarbeit, geringfügige Beschäftigung). Diese Daten sind vor allem zur Klärung der Fördermöglichkeiten wichtig. Daten zu Mobilität und Flexibilität: z. B. Führerschein und Kraftfahrzeug sind vorhanden, Kinderbetreuungsmöglichkeiten liegen vor. Diese Daten sind wichtig, um die Erreichbarkeit von Nachqualifizierungsangeboten zu klären. Daten zu gesundheitlichen Einschränkungen, z. B. besondere Allergien oder Behinderungen, die ggf. für die Zuordnung zu Berufen und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen von Bedeutung sind. Behinderungen sollten auch bei der Zulassung zur Prüfung angegeben werden, um ggf. einen Nachteilsausgleich zu erhalten. Grundlegende Daten zur Lernbiografie geben Anhaltspunkte über Motivation und Durchhaltevermögen beim Lernen und damit auch für die Strukturierung der Nachqualifizierung. Das können Angaben darüber sein, wie lange die letzte Bildungsmaßnahme zurückliegt und ob Lernen bisher eher schwer oder leicht gefallen ist, aber auch Hinweise, ob die Initiative zur Nachqualifizierung vom Teilnehmenden oder von anderen Personen ausging. Da regional oft unterschiedliche Zielgruppen im Fokus stehen, erscheint es nicht sinnvoll, einen einheitlichen Bogen für die Erfassung von Daten der Teilnehmenden zu empfehlen. Es ist also vor Ort zu klären, welche Daten jeweils für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Nachqualifizierung zu erfassen sind. 2.3 Kooperation mit zuständigen Stellen Netzwerke und Kooperationen spielen in der Nachqualifizierung eine wichtige Rolle. Zum einen ist die Kooperation von regionalen Bildungsträgern sehr sinnvoll, um überhaupt bedarfsgerechte Angebote für eine individuelle Nachqualifizierung in einer Region realisieren zu können. Zum anderen ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Bildungsträgern und zuständigen Stellen mit Blick auf die Zulassung zur Externenprüfung von Bedeutung. Sie sollte durch Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein sowie durch das Schaffen einer Vertrauensbasis geprägt sein, damit Teilnehmende ihre Chancen in der Externenprüfung erfolgreich nutzen können. Eine derartige gute Vertrauensbasis und eine faire Zusammenarbeit haben in einigen regionalen Projekten bereits zu Kooperationsvereinbarungen zwischen regionalen Projekten und den zuständigen Stellen geführt. Darin sind Qualitätsaspekte für die Nachqualifizierung festgelegt, deren Berücksichtigung sich positiv auf den Zulassungsprozess und die Vorbereitung auf die Externenprüfung auswirkt. Im Folgenden sollen die Aspekte herausgestellt werden, die als good practice in mehreren Kooperationsvereinbarungen zum Teil in ähnlicher Form enthalten sind und sich bereits bewährt haben. Sie wurden mit den eingebundenen Partnern besprochen und weiterentwickelt. 12

13 - Grundlage und Ziel der Kooperationsvereinbarung Die Vereinbarung bezieht sich auf die Rechtsgrundlagen im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung zur Externenprüfung ( 45 Abs. 2 BBiG bzw. 37 Abs. 2 HwO). Sie zielt darauf ab, durch Information und Beratung den Zugang zur Externenprüfung zu erleichtern und besonders Personen in geeigneter Weise zu unterstützen, die die geforderte Mindestzeit der Tätigkeit im Beruf, in dem die Zulassung erfolgen soll, nicht nachweisen können. Für die Vereinbarung sollte der Geltungsbereich, d. h. die Region und ggf. weitere eingebundene Bildungsträger angegeben werden. - Strukturierung und Abstimmung der Nachqualifizierung Grundlage für die Nachqualifizierung ist die jeweilige Ausbildungsordnung. Der Bildungsträger wird modulare Nachqualifizierungskonzepte auf Basis der Ausbildungsordnung vor Beginn der geplanten Nachqualifizierungsmaßnahme mit der zuständigen Stelle abstimmen. Er wird, soweit vorhanden, überregional/bundesweit abgestimmte Bausteinkonzepte den Maßnahmen zugrunde legen. Bei selbst erstellten Bausteinkonzepten wird er die Qualitätsstandards beachten, die den bundesweiten Bausteinkonzepten zugrunde liegen. Die Nachqualifizierung sollte einen Mindestanteil an beruflicher Praxis enthalten, um berufliche Handlungsfähigkeit glaubhaft zu machen. - Voraussetzung des Bildungsträgers Die Durchführung der Nachqualifizierung setzt die Ausbildungseignung des Bildungsträgers gemäß BBiG voraus. Die Eignung kann ggf. auch durch eine Trägerzertifizierung nachgewiesen werden. - Durchführen fachlicher Kompetenzfeststellung Für die Ermittlung des individuellen Nachqualifizierungsbedarfs sowie zur Ermittlung des Nachqualifizierungserfolges nach einzelnen Modulen werden fachliche Kompetenzfeststellungen durch den Bildungsträger durchgeführt und in der mit der zuständigen Stelle abgestimmten Form dokumentiert. Dabei sollen in der Nachqualifizierung vereinbarte Standards zur Kompetenzfeststellung beachtet werden. - Antragstellung und einzureichende Nachweise für die Zulassung zur Externenprüfung Die Antragstellung erfolgt durch den Teilnehmenden der Nachqualifizierung auf dem vorgegebenen Antragsformular der zuständigen Stelle. Dem Antrag sind beigefügt o die tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang auf dem von der zuständigen Stelle vorgegebenen Vordruck mit allen dort aufgeführten Nachweisen: d. h. Nachweise über Erwerbstätigkeit im angestrebten Beruf, die Ausbildung oder Qualifizierung in einem anderen einschlägigen Beruf (besonders durch qualifizierte Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen, Zertifikate) sowie die Nachweise über die in der Nachqualifizierung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit (Zertifikate über die fachliche Kompetenzfeststellung) 13

14 o Die Zuordnung aller Nachweise zum beruflichen Referenzrahmen entweder anhand der Ausbildungsordnung oder dem Modulkonzept (z. B. im Portfolio Nachqualifizierung bei SANQ oder im Qualifizierungspass bei NQ Südthüringen). Die hier dargestellten grundlegenden Qualitätsaspekte für die Durchführung der Nachqualifizierung können in konkreten Kooperationsvereinbarungen vor Ort noch präzisiert werden. 14

15 3. Standards zur fachlichen Kompetenzfeststellung und Dokumentation 3.1 Zielsetzung und Ablauf der fachlichen Kompetenzfeststellung In den Projekten der beruflichen Nachqualifizierung wird unter fachlicher Kompetenzfeststellung die Ermittlung der bei Teilnehmenden jeweils vorhandenen beruflich relevanten Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse gemäß Ausbildungsordnung verstanden. Zu Beginn der Nachqualifizierung ist es vorrangiges Ziel der fachlichen Kompetenzfeststellung, zu erkennen, welche beruflichen Kompetenzen bei den Teilnehmenden bereits vorhanden sind und wo noch individueller Nachqualifizierungsbedarf besteht, der in einen Qualifizierungsplan mündet. Vor allem zum Ende der Nachqualifizierung dient die fachliche Kompetenzfeststellung der Ermittlung der in der Nachqualifizierung erworbenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse. Bei vielen Bildungsträgern wird bereits nach dem Durchlaufen einzelner Module oder Ausbildungsbausteine eine fachliche Kompetenzfeststellung durchgeführt, um den Qualifizierungserfolg modular zu dokumentieren und dadurch auch die Motivation der Teilnehmenden zu stärken. Die fachliche Kompetenzfeststellung in der Nachqualifizierung besteht normalerweise aus folgenden Bestandteilen: - Zuordnen der vorhandenen Qualifikationsnachweise zum Ausbildungsberuf/ -baustein In einem ersten Schritt sind die bei der Ermittlung der Teilnehmervoraussetzungen erfassten Nachweise über Berufstätigkeiten, Ausbildungsabschnitte und sonstige Qualifizierungsabschnitte (Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen, Zertifikate) dem Referenzrahmen zuzuordnen. Dies erfordert eine Bewertung der Nachweise durch Fachleute dahingehend, inwieweit die darin angegebenen Tätigkeiten und Leistungen den im Referenzrahmen (Ausbildungsordnung, Bausteinkonzept) enthaltenen berufsrelevanten Qualifikationen bzw. Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen bzw. Kompetenzen entsprechen. Diese Zuordnung sollte im Rahmen eines Gespräches erfolgen, in dem Fragen zu wenig aussagefähigen Nachweisen geklärt werden können. Es bietet sich auch an, diese Zuordnung erst im Anschluss an eine Selbsteinschätzung zu erstellen. Eine klare Dokumentation dieser Zuordnung ist nicht nur für die Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs eine wichtige Voraussetzung, sie bietet der zuständigen Stelle auch eine gute Grundlage bei der Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung. - Selbsteinschätzung Für die einbezogenen Projekte ist die Selbsteinschätzung ein wichtiger Bestandteil der fachlichen Kompetenzfeststellung. Vor allem wenn Nachweise wenig aussagefähig sind und daher die Zuordnung zum Referenzrahmen unter Unsicherheit erfolgt, können Angaben aus der Selbsteinschätzung für mehr Klarheit sorgen. Sie bietet zudem Anhaltspunkte für notwendige weitere Überprüfungen. 15

16 Darüber hinaus kann sie den Teilnehmenden helfen, den tatsächlichen Umfang der für den gewählten Beruf vorhandenen sowie noch erforderlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse deutlicher zu erkennen und dann auch Motivation für die noch erforderliche Qualifizierung aufzubauen. Für die Selbsteinschätzung ist ein aussagefähiger Einschätzungsbogen erforderlich, der sich aus einer Verknüpfung des Referenzrahmens mit einer geeigneten Bewertungsskala erstellen lässt. Die Selbsteinschätzung des Teilnehmenden soll eine klare Angabe dahingehend ermöglichen, ob eine im Beruf verlangte Kompetenz in ausreichendem Maße vorhanden ist oder nicht. Sinnvoll dafür ist eine Skala mit zwei Bewertungsschwerpunkten: (1) Die Tätigkeit kann teilweise oder überwiegend selbstständig durchgeführt werden, d. h. die fachliche Kompetenz liegt in ausreichendem Maße vor. (2) Die Tätigkeit kann nicht selbstständig oder gar nicht durchgeführt werden, d. h. die fachliche Kompetenz liegt nur unzureichend vor. Nicht für alle Teilnehmenden in der beruflichen Nachqualifizierung ist der Referenzrahmen ohne weiteres verständlich. Das gilt besonders für Ausbildungsordnungen mit einem hohen Abstraktionsniveau. Für Teilnehmende mit sprachlichen Schwächen (z. B. aufgrund eines Migrationshintergrundes oder anderer Hintergründe) empfiehlt sich eine begleitete Selbsteinschätzung, in der ihre Fragen zum Referenzrahmen geklärt werden können. - Fremdbewertung Eine Fremdbewertung ist zum einen für die Bestimmung des Nachqualifizierungsbedarfs notwendig, wenn die Teilnehmenden beispielsweise in der Selbsteinschätzung angeben, dass sie eine Tätigkeit beherrschen oder eine Qualifikation vorhanden ist, dies aber in den vorgelegten Nachweisen nicht erkennbar ist. Zum anderen erfolgt die fachliche Kompetenzfeststellung vor allem zum Ende von Qualifizierungen, z. B. nach dem Durchlaufen von Bausteinen, durch eine Fremdbewertung. Bei der Zulassung zur Externenprüfung kann eine transparente und nachvollziehbar dokumentierte Fremdbewertung den Nachweis über die für eine sachgerechte Ausübung des Berufes vorhandenen Fertigkeiten/Kenntnisse/Fähigkeiten erbringen. Die Fremdbewertung kann durchaus auch qualifizierungsbegleitend durch eine Beobachtung und Bewertung von Arbeitsaufgaben erfolgen, die durch den Teilnehmenden in der Nachqualifizierung selbstständig durchgeführt wurden. Wenn bei Bildungsträgern zum Ende eines Moduls/Bausteins der Nachqualifizierung ein abschließender maßnahmeninterner Test durchgeführt wird, so sollte dieser nicht den Anschein einer öffentlich-rechtlichen Prüfung in dem Beruf erwecken. 7. Er sollte sich vielmehr auf die konkrete Feststellung der im jeweiligen Baustein enthaltenen Kompetenzen fokussieren, um die berufliche Handlungsfähigkeit für den Zulassungsprozess nachzuweisen. 7 Zur Abgrenzung von Prüfung und Test siehe Glossar am Ende der Handreichung. 16

17 Die Durchführung einer fachlichen Kompetenzfeststellung im Rahmen der Fremdbewertung umfasst die folgenden Schritte: (1) Auswahl geeigneter Instrumente (2) Konkretisierung der Aufgabenstellungen (3) Festlegen von Analyse-/Beobachtungs-/Bewertungskriterien (4) Durchführen der Feststellung und Bewertung Auch bei der Durchführung maßnahmeninterner Tests für die fachliche Kompetenzfeststellung sollten grundlegende Standards zu den genannten wesentlichen Schritten berücksichtigt werden. Auf sie wird im Folgenden näher eingegangen. 3.2 Instrumente und Aufgaben zur Kompetenzfeststellung im Rahmen der Fremdbewertung Grundlage für die Auswahl der Instrumente und Aufgaben sind die festzustellenden fachlichen Kompetenzen des jeweiligen beruflichen Referenzrahmens (siehe Punkt 2.1). Da die Anforderungen der jeweiligen fachlichen Kompetenzen entscheidend für die Auswahl von Instrumenten und Aufgaben sind, sollen diese Bezüge differenzierter dargestellt werden. 8 - Auswahl geeigneter Instrumente Zur fachlichen Kompetenzfeststellung sind grundlegend die folgenden Instrumente besonders geeignet: schriftliche Instrumente: schriftliche Aufgabenbeantwortung, Fallstudie, mündliche Instrumente: Fachgespräche, Gesprächssimulationen/Rollenspiel, Präsentationen, praktische Instrumente: Arbeitsprobe, Probearbeit im Betrieb. Die Auswahl der Instrumente soll sich vorrangig am Kriterium der Validität (Eignung, Gültigkeit) und darüber hinaus auch am Kriterium der Ökonomie (Kosten-Nutzen) ausrichten. Was die Validität der Instrumente betrifft, so steht sie in engem Bezug zu den Anforderungen der festzustellenden fachlichen Kompetenzen. Fachliche Kompetenzen können sich grundlegend richten auf: kognitive Fertigkeiten, d. h. auf eigenständiges Analysieren, Planen, Einsatz von Problemlösungs- oder Kreativitätstechniken, Bewerten usw. und damit verbunden ein Anwenden von fachlichem Wissen auf konkrete Situationen; 8 Vgl. dazu auch Anke Köhn, Rolf Rehbold (2012): Handreichung für Experten in: Die Qualifikationsanalyse Empfehlungen an die zuständigen Stellen zur Umsetzung, Hrsg.: Westdeutscher Handwerkskammertag, Düsseldorf, S. 4 ff. 17

18 motorische Fertigkeiten, d. h. manuelles Geschick, beherrschen von Bewegungsabläufen, handhaben von Geräten usw., also das Können bei der Bewältigung körperlicher Arbeiten (z. B. Bohren, Fräsen, Haare schneiden usw.); Kommunikative Fertigkeiten, d. h. Gesprächsführung, Argumentation, Diskussion usw. und damit sich anderen gegenüber verständlich machen (z. B. Kundengespräche, arbeitsbezogene Gespräche, Abstimmung mit Kollegen). Um diese unterschiedlichen Typen von Fertigkeiten festzustellen, sind die oben genannten Instrumente jeweils unterschiedlich valide. Die folgende Übersicht zeigt eine Zuordnung von geeigneten Instrumenten zu diesen Fertigkeitstypen. Instrument 9 Geeignet zur Feststellung von: Schriftliche Aufgabenbeantwortung - kognitiven Fertigkeiten Fallstudie kognitiven Fertigkeiten Fachgespräch (auftragsbezogen, situativ, fallbezogen) - kognitiven Fertigkeiten - eingeschränkt kommunikativen Fertigkeiten Rollenspiel / Gesprächssimulation kommunikativen Fertigkeiten - eingeschränkt kognitiven Fertigkeiten Präsentation von Arbeitsergebnissen kognitiven Fertigkeiten kommunikativen Fertigkeiten Arbeitsprobe motorischen Fertigkeiten kognitiven Fertigkeiten Probearbeit im Betrieb motorischen Fertigkeiten - eingeschränkt kognitiven Fertigkeiten Was die Ökonomie dieser Instrumente betrifft, so sind in aller Regel schriftlich und mündlich ausgerichtete Instrumente kostengünstiger, da sie meist weniger Zeitaufwand und auch weniger Einsatz an Material und Technik erfordern, als auf die Erfassung der praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Instrumente. Vor diesem Hintergrund sollten praxisbezogene Instrumente möglichst nur dann eingesetzt werden, wenn bei der festzustellenden fachlichen Kompetenz die Beherrschung motorischer Fertigkeiten, besonders manueller Fähigkeiten, im Vordergrund steht. Mit den Instrumenten sind auch die dazu jeweils erforderlichen Rahmenbedingungen festzulegen. Mit Blick auf die jeweils festzustellende Kompetenz ist auch zu klären, ob eine Kombination von mehreren Instrumenten dazu erforderlich ist. 9 Eine Beschreibung dieser Instrumente ist zu finden auf 18

19 Bei allen Instrumenten sollten die sprachlichen Voraussetzungen der Zielgruppen in der Weise berücksichtigt werden, dass immer geklärt wird, ob Aufgabenstellungen verstanden werden. Wenn das nicht der Fall ist, sollten dazu ggf. auch andere Möglichkeiten der Erklärung und Verdeutlichung (Bilder, Skizzen, Visualisierungen) genutzt werden und ggf. eine sprachliche Anpassung erfolgen. - Konkretisierung der Aufgabenstellung Die beruflichen Referenzrahmen enthalten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die berufliche Handlungsfähigkeit von Bedeutung sind. Es geht normalerweise nicht um isoliertes Faktenwissen, sondern vorrangig um die Anwendung von Fachwissen und weiteren Fertigkeiten und Fähigkeiten in konkreten beruflichen Situationen. Daraus sind die folgenden wesentlichen Bezüge zwischen der festzustellenden fachlichen Kompetenz und der Aufgabenstellung zu beachten: Grundlegend sollten sich Aufgabenstellungen zur Feststellung von fachlichen Kompetenzen auf die Bewältigung von beruflichen Handlungssituationen und die dafür relevanten Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse richten. Entsprechend sollten situations- oder fallbezogene berufliche Aufgaben z. B. Arbeitsaufträge im Vordergrund stehen, die sich auf vollständige Handlungen richten (Planung, Durchführung, Kontrolle). Darüber hinaus hängt die Struktur und Differenzierung der fachlichen Kompetenzen auch davon ab, ob es sich um eine ältere oder eine neuere Ausbildungsordnung handelt. In neueren Ausbildungsordnungen sind oft Kompetenzen differenziert aufgenommen worden, wie Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben oder das Einrichten von Arbeitsplätzen, die in verschiedenen Berufen z. T. vergleichbar vorkommen und die so in älteren Ausbildungsordnungen nicht enthalten sind. Einen Schwerpunkt bilden jedoch berufsspezifische komplexe Arbeitsbereiche z. B. beim Beruf Maler/in und Lackierer/in das Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen. Daraus können für die Gestaltung von Aufgaben folgende grundlegende Aufgabentypen zu den einzelnen Phasen des Modells der vollständigen Handlung abgegrenzt werden, die mit zum Teil unterschiedlichen Anforderungen verbunden sind: - Aufgaben mit dem Schwerpunkt der Planung/Entscheidung Anforderungen: vorrangig kognitiv, wie Informationen für die Planung beschaffen und nutzen, Ablaufschritte festlegen, Zeitbedarf ermitteln, Werkzeuge/ Geräte/ Materialien anforderungsgerecht auswählen, Gefährdungspotenziale beachten, Zeichnungen lesen, Problemlösungstechniken anwenden, Entscheidungen treffen usw. - Aufgaben mit dem Schwerpunkt der praktischen Durchführung Anforderungen: neben kognitiven verstärkt motorische Anforderungen, wie Handhabung von Werkzeugen und Geräten, Beherrschen von Techniken oder manuelles Geschick usw. 19

20 - Aufgaben mit dem Schwerpunkt der Kontrolle/Bewertung Anforderungen: wieder vorrangig kognitiv, wie Bewertungskriterien herausstellen, Vergleiche anstellen, Sichtprüfungen durchführen, Prüftechniken anwenden usw. - Aufgaben mit Formen der Kooperation (Teamarbeit, Kundenbetreuung) Anforderungen: vorrangig kognitiv und kommunikativ, wie Erwartungen ermitteln, sich richtig/verständlich ausdrücken, Gespräche führen, korrekt informieren, Hand in Hand arbeiten usw. Die Analyse der fachlichen Kompetenzen im jeweiligen Referenzrahmen im Hinblick auf diese Anforderungen kann die Bestimmung valider Instrumente und die Erstellung geeigneter Aufgaben erleichtern. Zur Erstellung situations-/fallbezogener Aufgaben sollen dann die folgenden Kriterien beachtet werden: - Es sollen Kerntätigkeiten der beruflichen Praxis aufgegriffen werden, die einen klaren Bezug zu den festzustellenden fachlichen Kompetenzen aufweisen. - Zu der jeweiligen Kerntätigkeit ist eine realitätsnahe Handlungssituation/ ein Fall zu beschreiben. Die Situation/ der Fall soll sich auf ein konkretes Problem oder einen Auftrag erstrecken und möglichst mehrere Lösungsmöglichkeiten zulassen. - Die Situations-/Fallbeschreibung soll klar, prägnant und überschaubar formuliert sein. Sie sollte nicht durch unwichtige Details verwirren, muss jedoch alle wichtigen Aspekte/ Fakten enthalten, die zur Lösung des Problems bzw. zur Bewältigung der Situation erforderlich sind. - Die dazu gestellten Aufträge/Teilaufgaben müssen sich direkt auf die Situation beziehen. Sie sollen eindeutig formuliert und der Aufgabenumfang soll klar erkennbar sein. Soweit möglich sollten darin Hinweise zum Planen, Durchführen und Kontrollieren enthalten sein. - Der erforderliche Zeitrahmen sollte angemessen bestimmt werden und die ggf. erforderlichen Arbeits- und Hilfsmittel und Informationsquellen müssen angegeben sein. Bei der Erstellung handlungsorientierter Aufgaben wird es von den Aufgabenerstellern immer wieder als schwierig empfunden, Teilaufgaben so zu stellen, dass sie sich eindeutig auf die Bewältigung der Situation beziehen und es sich nicht um reine Wissensaufgaben handelt. Dabei ist der Situationsbezug von Teilaufgaben einfach festzustellen: Er ist vorhanden, wenn eine Teilaufgabe ohne die Angaben in der Situationsbeschreibung nicht lösbar ist. 3.3 Feststellen und Bewerten der Leistungen Eine fachliche Kompetenzfeststellung umfasst immer zwei Schritte: Zum einen muss die gezeigte Leistung (Ist) erfasst und dann bewertet werden, d. h. mit einem Wertmaßstab (Soll) verglichen werden. Dazu sind geeignete Kriterien festzulegen. 20

21 - Festlegen von Analyse-/ Beobachtung-/ Bewertungskriterien Durch die fachliche Kompetenzfeststellung in der abschlussbezogenen Nachqualifizierung soll ermittelt werden, ob die für die sachgerechte Ausübung des Berufs geforderte Kompetenz in ausreichendem Maße vorhanden ist. Die gleiche Fragestellung ist bei der Zulassung zur Externenprüfung relevant. Analyse-/ Beobachtungs-/ Bewertungskriterien müssen daher die Differenzierung in ausreichende und nicht ausreichende Leistungen ermöglichen. Die Kriterien müssen entsprechend die Anforderungen (Soll) für eine ausreichende Leistung beschreiben, denen dann die gezeigte Leistung (Ist) gegenübergestellt wird, um zu einer möglichst objektiven Bewertung zu kommen. Dabei sind ggf. auch K.O.-Kriterien festzulegen, die deutlich machen, wann eine Qualifikation/Kompetenz auf keinen Fall vorliegt. K.O.-Kriterien können beispielsweise sein: Nichtbeachtung von Sicherheitsvorgaben, eine entstehende Gefährdung durch die Realisierung, ein nicht funktionsfähiges Arbeitsergebnis/Produkt oder die Nichteinhaltung vorgegebener Normen. Wenn Bildungsträger mit Blick auf andere Zielsetzungen eine differenziertere Leistungsbewertung anstreben, müssen die Analyse-/ Beobachtungs-/ Bewertungskriterien in der Weise weiter ausdifferenziert werden, dass erkennbar ist, wann eine befriedigende, gute oder sehr gute Leistung erreicht ist. Die folgenden Beispiele können Anregungen für die Bestimmung und Konkretisierung von Analyse-/ Beobachtungs-/ Bewertungskriterien zu den oben dargestellten grundlegenden Aufgabentypen geben. Diese grundlegenden Hinweise müssen für die jeweilige Aufgabe, zu den dort gestellten Anforderungen noch konkretisiert werden. So müssten beispielsweise hinsichtlich der grundlegend geeigneten Werkstoffe angegeben werden, welche das für die Durchführung der Aufgabe sind. Aufgabe/Anforderung Planungsaufgaben: Die für die Durchführung der Aufgabe erforderlichen Informationen beschaffen. Die für die Durchführung der Aufgabe erforderlichen Werkstoffe und Werkzeuge auswählen. Den für die Durchführung der Aufgabe erforderlichen Arbeitsablauf festlegen. Grundlegende Hinweise zur Formulierung von Analyse-/ Beobachtungs-/Bewertungskriterien - Es wurde in geeigneter Weise recherchiert. - Die für die Durchführung der Aufgabe erforderlichen Informationen sind vorhanden. - Grundlegend geeignete Werkstoffe werden gewählt. - Für die Aufgabenbearbeitung geeignete Werkzeuge werden bestimmt. - Mögliches K.O.-Kriterium: ungeeignete Werkstoffe wurden gewählt. - Die wesentlichen Arbeitsschritte werden angegeben. - Die Reihenfolge ist für die Durchführung sinnvoll gewählt. 21

22 Aufgabe/Anforderung Durchführungsaufgaben: Eine technische Arbeit anhand geplanter Schritte durchführen. Das in der Aufgabe vorgegebene Produkt realisieren. Kontrollaufgabe/ Ein Arbeitsergebnis bewerten Kooperationsaufgaben/ Einen interessierten Kunden beraten Grundlegende Hinweise zur Formulierung von Analyse-/ Beobachtungs-/Bewertungskriterien - Arbeitsablauf ist im Wesentlichen stimmig. - Der Umgang mit Materialien überwiegend ressourcenschonend. - Erforderliche Arbeitstechniken werden grundlegend beherrscht. - Technische Regeln werden im Wesentlichen beachtet. - Mögliches K.O.-Kriterium: wesentliche technische Regeln werden nicht beachtet. - Toleranzwerte für die Maße werden eingehalten. - Produkt ist im Wesentlichen fehlerfrei und sauber gearbeitet. - Funktionsfähigkeit des Produktes ist gegeben. - Mögliches K.O.-Kriterium: Produkt funktioniert nicht. - Wesentliche Beurteilungskriterien werden angegeben. - Das Arbeitsergebnis wird anhand der Kriterien im Wesentlichen richtig bewertet. - Notwendige Sichtprüfung wurde im Wesentlichen richtig durchgeführt. - Für die Kontrolle werden geeignete Prüftechniken angewandt. - Prüfgeräte werden im Wesentlichen richtig eingesetzt. - Mögliches K.O.-Kriterium: wesentliche Fehler bei der Anwendung von Prüftechniken. - Wünsche, Erwartungen des Kunden werden im Wesentlichen erfasst. - Die Ausdrucksweise ist verständlich, notwendige Fachbegriffe werden erklärt. - Wesentliche fachliche Argumentationen werden gebracht. - Mögliches K.O.-Kriterium: es werden falsche Fachargumente benutzt. 22

23 - Durchführen der Feststellung und Bewertung Die Feststellung erstreckt sich auf das Erfassen der konkreten Leistungen der Teilnehmenden zu den einzelnen Analyse-/ Beobachtungs-/ Bewertungskriterien. Die Bewertung erfordert den Vergleich der vom Teilnehmenden gezeigten Leistungen mit den Anforderungen der Aufgabenstellung anhand dieser Kriterien. Hilfestellung bietet ein geeigneter Analyse-/ Beobachtungs- und Bewertungsbogen wie er aus den einbezogenen good practice zusammen geführt wurde (siehe Beispiel in der Anlage). Auf diese Weise kann festgestellt und entschieden werden, ob die gezeigte Leistung für eine fachgerechte Ausübung einer Berufstätigkeit ausreicht. Ist dies nicht der Fall, soll eine negative Entscheidung anhand der Bewertungskriterien und der darin erkennbaren Fehlleistungen den Teilnehmenden gegenüber begründet werden. Ggf. können Fehler im Rahmen der Kompetenzfeststellung von Teilnehmenden erkannt und korrigiert werden, zum Teil können auch weitere Nachqualifizierungen erforderlich werden, damit das Vorliegen der Kompetenz noch bestätig werden kann. Richtet sich die fachliche Kompetenzfeststellung auf alle Kompetenzen eines Moduls/Ausbildungsbausteins, so kann es durchaus sinnvoll sein, im Verlauf der Qualifizierung einzelne Kompetenzen bereits im Rahmen von Arbeitsaufträgen, die Teilnehmende selbständig bearbeiten müssen, mit Hilfe des Beobachtungsbogens festzustellen und zu bewerten. Dies kann auch an unterschiedlichen Lernorten (Betrieb, Bildungsträger) erfolgen. Das Feststellen und Bewerten einer fachlichen Kompetenz erfolgt in der Regel anhand mehrerer Kriterien. Hier muss der fachliche Experte, der die Kompetenzfeststellung durchführt, entscheiden, ob einzelne Kriterien auf jeden Fall erfüllt sein müssen bzw. wie viele der angegebenen Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine ausreichende Leistung bestätigt werden kann. Um ein transparentes Vorgehen zu unterstützen, wird empfohlen, dass zu der jeweiligen Kompetenz für eine ausreichende Leistung in der Regel jeweils zwei Drittel der angegebenen Kriterien erfüllt sein müssen und kein K.O.-Kriterium erfüllt sein darf. Bei der Durchführung der Bewertung sollen sich die Bewertenden typische Beurteilungsfehler (z. B. Mildefehler, Überstrahlungsfehler, Fehler der Zentraltendenz, Kontrastfehler) bewusst machen und versuchen, diese zu vermeiden. 3.4 Dokumentation Was die Dokumentation in der Nachqualifizierung betrifft, so ist zunächst zu klären, was mit welcher Zielsetzung dokumentiert werden sollte und dann in welcher Form dies erfolgen sollte. So können beispielsweise Mittelgeber (Arbeitsagentur, Projektträger von öffentlich geförderten Programmen usw.) aber auch zuständige Stellen spezifische Anforderungen an Inhalte und Form der Dokumentation stellen. Grundlegend kann unterschieden werden in eine interne Dokumentation und eine Dokumentation für externe Belange. Die interne Dokumentation sollte sich auf wesentliche Aspekte der Nachqualifizierung richten. Sie dient der Qualitätssicherung und der Möglichkeit, Prozes- 23

Als Referenzrahmen wurde gewählt: (Vom Experten selbst zu erarbeiten bzw. auszuwählen)

Als Referenzrahmen wurde gewählt: (Vom Experten selbst zu erarbeiten bzw. auszuwählen) Erläuterung Tätigkeitsbereich 1 Der Tätigkeitsbereich 1 Gestalten und Konstruieren von Erzeugnissen zur Kompetenzfeststellung ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tischler/in abgestimmt.

Mehr

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss

Mehr

ZWH - Bildungskonferenz am 15./ in Berlin

ZWH - Bildungskonferenz am 15./ in Berlin ZWH - Bildungskonferenz am 15./16. 10.10012 in Berlin Standards zur Kompetenzfeststellung in der Nachqualifizierung Teil 2: Verfahren der fachliche Feststellung und Dokumentation der Ergebnisse Serviceagentur

Mehr

Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen für die Nachqualifizierung

Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen für die Nachqualifizierung Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen für die Nachqualifizierung Referat auf der ZWH-Bildungskonferenz am 10./11. Oktober 2006 in Stuttgart In der Reihe: Neue Einsatzfelder für Qualifizierungsbausteine:

Mehr

Fachimpuls: Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen

Fachimpuls: Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen FACHTAGUNG: Bildungsinnovationen für nicht formal Qualifizierte Forum 3: Fachtagung Zertifikatsorientiertes Lernen Fachimpuls: Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen (Dominique Dauser, f-bb) Nürnberg

Mehr

Unterstützung regionaler Vorhaben zur Nachqualifizierung zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung

Unterstützung regionaler Vorhaben zur Nachqualifizierung zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Unterstützung regionaler Vorhaben zur Nachqualifizierung zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Bericht aus dem Begleitprojekt der ZWH auf dem Netzwerktreffen am 04.11.2010 Qung Tan Zentralstelle

Mehr

Perspektive Berufsabschluss

Perspektive Berufsabschluss Perspektive Berufsabschluss Ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ZWH-Bildungskonferenz, 15.10.2012 in Berlin Strukturprogramm Programm Perspektive Berufsabschluss Mit dem BMBF-Programm

Mehr

Der Weg zur externen Prüfung. Leitfaden der Thüringer Handwerkskammern

Der Weg zur externen Prüfung. Leitfaden der Thüringer Handwerkskammern Der Weg zur externen Prüfung Leitfaden der Thüringer Handwerkskammern 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Die externe Prüfung... 3 2.1 Was ist das?... 3 2.2 Welche Voraussetzungen für eine Zulassung

Mehr

Die Qualifikationsanalyse

Die Qualifikationsanalyse Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln Die Qualifikationsanalyse Musterverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei fehlenden Nachweisen IQ-Fachgruppe Anerkennung

Mehr

Modulare Nachqualifizierung

Modulare Nachqualifizierung Modulare Nachqualifizierung mit fachlichem Feststellungsverfahren bis zur Externenprüfung Serviceagentur Nachqualifizierung Berlin Joachim Dellbrück (Projektleitung) Gefördert durch das Bundesministerium

Mehr

Forum 4: Qualifizierung An- und Ungelernter - Erfolgsmodelle

Forum 4: Qualifizierung An- und Ungelernter - Erfolgsmodelle Forum 4: Qualifizierung An- und Ungelernter - Erfolgsmodelle Qualifizierungsbausteine für die Berufsvorbereitung und die Nachqualifizierung in der Zusammenarbeit mit Betrieben BQF-Transfer-Tagung, Erfurt

Mehr

Fachliche Feststellung und modulare Nachqualifizierung

Fachliche Feststellung und modulare Nachqualifizierung Fachliche Feststellung und modulare Nachqualifizierung Ein möglicher Weg zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten mit akademischem Hintergrund / beruflichen Teilqualifikationen Günter

Mehr

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung des Konzepts zur Gestaltung kompetenzbasierter Bonn, 30. November 2012 AB 4.1, Barbara Lorig,

Mehr

Von der Theorie zur Praxis Kompetenzfeststellung nach 14 BQFG

Von der Theorie zur Praxis Kompetenzfeststellung nach 14 BQFG Von der Theorie zur Praxis Kompetenzfeststellung nach 14 BQFG 11. Juli 2013 Parissa Mortazi Überblick I. Sonstige Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei fehlenden Nachweisen nach 14 BQFG II.

Mehr

Modularisierte Nachqualifizierung Ergebnisse aus Modellversuchen

Modularisierte Nachqualifizierung Ergebnisse aus Modellversuchen Modularisierte Nachqualifizierung Ergebnisse aus Modellversuchen Referat zum Forum Neue Einsatzfelder für Qualifizierungsbausteine: Berufsausbildung und Nachqualifizierung ZWH-Konferenz am 11. Oktober

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Was ist denn schon da? Man muss ja nicht bei null anfangen. Wie kann informell Erlerntes erfasst und anerkannt werden?

Was ist denn schon da? Man muss ja nicht bei null anfangen. Wie kann informell Erlerntes erfasst und anerkannt werden? Was ist denn schon da? Man muss ja nicht bei null anfangen. Wie kann informell Erlerntes erfasst und anerkannt werden? Fachtagung Da geht noch viel! Wie aus An- und Ungelernten dringend benötigte Fachkräfte

Mehr

Nachqualifizierung als Chance Trend in der Arbeitsmarktförderung Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem BMBF-Programm Perspektive Berufsabschluss

Nachqualifizierung als Chance Trend in der Arbeitsmarktförderung Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem BMBF-Programm Perspektive Berufsabschluss Nachqualifizierung als Chance Trend in der Arbeitsmarktförderung Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem BMBF-Programm Perspektive Berufsabschluss Fachtagung Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des

Mehr

Katalog von Prüfungsinstrumenten

Katalog von Prüfungsinstrumenten Auszug aus: BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung - Hauptausschuss). (2013). Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen

Mehr

Daniel Schreiber Bundesinstitut für Berufsbildung

Daniel Schreiber Bundesinstitut für Berufsbildung AG BFN Workshop: Sicherung des Fachkräftepotenzials durch Nachqualifizierung, Göttingen, 11./12. 07.2013 Ergebnisse aus dem BIBB-Forschungsprojekt Anerkennung beruflicher Kompetenzen am Beispiel der Zulassung

Mehr

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit Neuheiten und Änderungen Agenda 1. Aufbau der Ausbildungsberufe 2. Aufbau des Ausbildungsrahmenplan 3. Schematischer Ablauf der

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des

Mehr

Verfahren zur Anerkennung und Sichtbarmachung von Kompetenzen Markus Bretschneider/Katrin Gutschow (BIBB)

Verfahren zur Anerkennung und Sichtbarmachung von Kompetenzen Markus Bretschneider/Katrin Gutschow (BIBB) Verfahren zur Anerkennung und Sichtbarmachung von Kompetenzen Markus Bretschneider/Katrin Gutschow (BIBB) BIBB-Kongress 2014: Berufsbildung attraktiver gestalten mehr Durchlässigkeit ermöglichen Forum

Mehr

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der. Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der. Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und in der -Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 72 vom 17. Dezember 2013) inklusive der Änderung

Mehr

So hat es angefangen... Hintergrund und Ergebnisse aus dem Projekt Prototyping

So hat es angefangen... Hintergrund und Ergebnisse aus dem Projekt Prototyping Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln So hat es angefangen... Hintergrund und Ergebnisse aus dem Projekt Prototyping Düsseldorf, 10.11.2016 Rolf R. Rehbold Das DHI

Mehr

Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Handwerkskammer für Mittelfranken

Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Handwerkskammer für Mittelfranken Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Handwerkskammer für Mittelfranken Informationen zum neuen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Mehr

Netzwerk zur Verbreitung des Nachqualifizierungsansatzes

Netzwerk zur Verbreitung des Nachqualifizierungsansatzes Netzwerk zur Verbreitung des Nachqualifizierungsansatzes Regionale Qualitätsstandards - Gütesiegel Referent: Joachim Dellbrück 1 Was haben wir! SANQ e. V. - Trägernetzwerk von aktiven Bildungsträgern (entwickelt

Mehr

Musterausbildungsordnung

Musterausbildungsordnung Stand 23.03.2015 Musterausbildungsordnung Titel: Musterausbildungsordnung für die Gestaltung von Ausbildungsordnungen mit gestreckter Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Optionale Regelungen in GRÜNER Schrift

Mehr

Berufliche Anerkennung Potentiale nutzen und Fachkräfte sichern

Berufliche Anerkennung Potentiale nutzen und Fachkräfte sichern Workshop 1 Berufliche Anerkennung Potentiale nutzen und Fachkräfte sichern Antje Feldmann Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Netzwerk IQ Brandenburg Handwerkskammer Cottbus Gemeinsam stark für

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung

1 Geltungsbereich. 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung Abschrift der Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 21. Januar 2009 BGBl. I S. 88 Auf Grund des 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium für

Mehr

1. TEILQUALIFIKATIONEN SIND KONTRAPRODUKTIV!?

1. TEILQUALIFIKATIONEN SIND KONTRAPRODUKTIV!? Christoph Eckhardt, qualinetz GmbH Duisburg Teilqualifizierung in der Arbeitsmarktpolitik: Stand und Perspektiven 1. TEILQUALIFIKATIONEN SIND KONTRAPRODUKTIV!? 2. FLEXIBLES SYSTEM UNTERSCHIEDLICHER WEGE

Mehr

Referent: Dr. Klaus-Jürgen Rupp

Referent: Dr. Klaus-Jürgen Rupp Erfolgreich gegen den Fachkräftemangel: Nachqualifizierung Der Erwachsene Weg zum Berufsabschluss Präsentation für MitarbeiterInnen der JOB Akademie 21. August 2012 Referent: Dr. Klaus-Jürgen Rupp c/o

Mehr

CONNECT. JOBSTARTER CONNECT Einsatz von Ausbildungsbausteinen zur Ausbildungs- und Berufsintegration

CONNECT. JOBSTARTER CONNECT Einsatz von Ausbildungsbausteinen zur Ausbildungs- und Berufsintegration JOBSTARTER Einsatz von Ausbildungsbausteinen zur Ausbildungs- und Berufsintegration Was ist JOBSTARTER? Erprobung von bundeseinheitlichen, kompetenzbasierten Ausbildungsbausteinen mit den Zielen Verbesserung

Mehr

1472 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2003

1472 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2003 1472 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2003 Verordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung

Mehr

Fachtagung im wannseeforum

Fachtagung im wannseeforum Fachtagung im wannseeforum Qualifizierungsbausteine (BBiG): Konzept und Anwendung 26.07.2007 Dr. Friedel Schier Good Practice Center / BiBB, Bonn Vorbemerkung zu Bausteinen Bezug: Berufsbildung Begriffe

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin vom 15. Juli 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36 S. 1638 vom 20. Juli 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

So funktioniert Nachqualifizierung in Südthüringen. Arbeitslose An- und Ungelernte und Beschäftigte betriebsnah qualifizieren

So funktioniert Nachqualifizierung in Südthüringen. Arbeitslose An- und Ungelernte und Beschäftigte betriebsnah qualifizieren So funktioniert Nachqualifizierung in Südthüringen Arbeitslose An- und Ungelernte und Beschäftigte betriebsnah qualifizieren ZWH- Bildungskonferenz 2012 1 Ausgangslage Wachsender Fachkräftebedarf und Sinkende

Mehr

Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen 26. April 2016

Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen 26. April 2016 Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen 26. April 2016 Die Qualifikationsanalyse Einordnung in das BQFG (Anerkennungsgesetz) Grundsatz: Überprüfung der Gleichwertigkeit aufgrund

Mehr

Erwerbstätigkeit und Ausbildung bei ungünstigen sozialen Umfeldbedingungen. Bildungschancen über modulare Qualifikationen für junge Mütter und Väter

Erwerbstätigkeit und Ausbildung bei ungünstigen sozialen Umfeldbedingungen. Bildungschancen über modulare Qualifikationen für junge Mütter und Väter Erwerbstätigkeit und Ausbildung bei ungünstigen sozialen Umfeldbedingungen Bildungschancen über modulare Qualifikationen für junge Mütter und Väter Gliederung 1. Einführung 2. Möglichkeiten der Qualifizierung/

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Brandenburg. Verfahren zur Feststellung von informell und non-formal erworbenen Kompetenzen bei Personen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte

Brandenburg. Verfahren zur Feststellung von informell und non-formal erworbenen Kompetenzen bei Personen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte IQ Förderprogramm Brandenburg Integration durch Qualifizierung (IQ) Kompetenzfeststellung Verfahren zur Feststellung von informell und non-formal erworbenen Kompetenzen bei Personen mit Migrations- oder

Mehr

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Sachstand des Projektes PROTOTYPING

Sachstand des Projektes PROTOTYPING Sachstand des Projektes PROTOTYPING Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen Berlin, 20.03.2013 Anke Köhn Andreas Oehme Aufgaben des Projekts Entwicklung und Erprobung eines Musterverfahrens (Qualifikationsanalyse)

Mehr

1.1 Was soll mit der Lerndokumentation erreicht werden?

1.1 Was soll mit der Lerndokumentation erreicht werden? Leitfaden zur Lerndokumentation 1 Die Lerndokumentation 1.1 Was soll mit der Lerndokumentation erreicht werden? a. Zum Ersten dokumentieren die Lernenden während der beruflichen Grundbildung ihre Arbeit

Mehr

NANO. Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) ggmbh

NANO. Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) ggmbh NANO Nachqualifizierung Nordbayern Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss in der Region Nordbayern modellhafter Auf-und Ausbau auf Dauer ausgerichteter

Mehr

Hinweise und Anregungen zur abschlussbezogenen Nachqualifizierung für die Zulassung zur Externenprüfung

Hinweise und Anregungen zur abschlussbezogenen Nachqualifizierung für die Zulassung zur Externenprüfung www.zwh.de ZWH ZWH - - Handreichung Hinweise und Anregungen zur abschlussbezogenen Nachqualifizierung für die Zulassung zur Externenprüfung Handreichung für regionale Projekte in der Nachqualifizierung

Mehr

NQ RuN - Nachqualifizierung rund um Nürnberg

NQ RuN - Nachqualifizierung rund um Nürnberg NQ RuN - Nachqualifizierung rund um Nürnberg Strukturentwicklung in der Nachqualifizierung ein Praxisbericht Bildungskonferenz, Berlin 15.Oktober 2012 Das Programm Perspektive Berufsabschluss wird aus

Mehr

Qualifizierungskonzepte für Anerkennungssuchende Anforderungen an die Gestaltung und Anknüpfungsmöglichkeiten an vorhandene Konzepte und Angebote

Qualifizierungskonzepte für Anerkennungssuchende Anforderungen an die Gestaltung und Anknüpfungsmöglichkeiten an vorhandene Konzepte und Angebote Qualifizierungskonzepte für Anerkennungssuchende Anforderungen an die Gestaltung und Anknüpfungsmöglichkeiten an vorhandene Konzepte und Angebote Arbeitsmarktintegration fördern, Fachkräfte sichern Berufliche

Mehr

Der Schritt ins Arbeitsleben

Der Schritt ins Arbeitsleben Der Schritt ins Arbeitsleben Berufliche Qualifizierung, die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen und der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) Herausforderung Arbeit

Mehr

Für anerkannte Ausbildungsberufe werden vom zuständigen Fachministerium, in

Für anerkannte Ausbildungsberufe werden vom zuständigen Fachministerium, in 1 2 An der Planung und Vorbereitung neuer oder zu modernisierender Berufe wirken alle an der beruflichen Bildung Beteiligten mit: die Unternehmen und die Kammern (Arbeitgeber), die Gewerkschaften (Arbeitnehmer),

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. CNC-Fachkraft (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. CNC-Fachkraft (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung CNC-Fachkraft (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.05.2014 und der Vollversammlung vom 30.06.2014 erlässt die Handwerkskammer

Mehr

Beispiel 1: Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb

Beispiel 1: Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb Beispiel 1: Beispiel 2: Beispiel 3: Beispiel 4: Beispiel 5: Beispiel 6: Beispiel 7: Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb Abstimmung mit der überbetrieblichen Ausbildungsstätte (z. B. ÜAZ

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 03. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur in Vom 15. Juli 2004 Aufgrund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 04. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin. IndElekAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin. IndElekAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin IndElekAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009

Mehr

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für. Berufsbildung vom 26.Juni 2014 zur Struktur und Gestaltung

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für. Berufsbildung vom 26.Juni 2014 zur Struktur und Gestaltung Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 26.Juni 2014 zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan Vorwort Mit der

Mehr

Musterausbildungsordnung

Musterausbildungsordnung Stand 23.03.2015 Musterausbildungsordnung Titel: Musterausbildungsordnung für die Gestaltung von Ausbildungsordnungen mit Zwischen- und Abschlussprüfung Optionale Regelungen in GRÜNER Schrift 1 Verordnung

Mehr

Neuordnung der Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin

Neuordnung der Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin 1 Vorhaben Nr.: 4.0.571 *) Titel: Neuordnung der Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin Bezeichnung des Ausbildungsberufs: Bodenleger/Bodenlegerin Ausbildungsdauer: Struktur des Ausbildungsgangs:

Mehr

Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1 Geltungsbereich (1) Die Richtlinien gelten für den Bereich der Berufsbildung

Mehr

Qualifizierungsbaustein (QB) nach BBiG (BAVBVO) in Hamburg

Qualifizierungsbaustein (QB) nach BBiG (BAVBVO) in Hamburg Qualifizierungsbaustein (QB) nach BBiG (BAVBVO) in Hamburg 1. Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins Maschinelles Bearbeiten (QB-0041) 2. Bezeichnung des(r) Ausbildungsberufe(s) Folgende Ausbildungsberufe

Mehr

Qualifizierungsbausteine und ihre Bedeutung für die Berufliche Bildung

Qualifizierungsbausteine und ihre Bedeutung für die Berufliche Bildung Qualifizierungsbausteine und ihre Bedeutung für die Berufliche Bildung WfbM Fachtag Qualifizierungsbausteine Montag, 18. Mai 2015 Das Bildungssystem Ausbildungsregelungen gem. 66 BBIG bzw. 42m HWO Qualifizierungsbausteine

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce / zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce / zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im / zur Kauffrau im vom 13. Dezember 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 78 vom 18. Dezember 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie über die Berufsausbildung zur vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 906 vom 30. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Leitfaden zur Erstellung von Reporten

Leitfaden zur Erstellung von Reporten Kaufmann/-frau für Büromanagement Leitfaden zur Erstellung von Reporten für den Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation ( Report-Variante ) Stand: November 2017 1 von 8 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Nachqualifizierung in der Pflege Bedarf und Potenzial im Lahn-Dill-Kreis

Nachqualifizierung in der Pflege Bedarf und Potenzial im Lahn-Dill-Kreis Nachqualifizierung in der Pflege Bedarf und Potenzial im Lahn-Dill-Kreis am 23. Januar 2012 Arbeitsgruppe Altenhilfeplanung des Lahn-Dill-Kreises Referentin: Sylke Trense c/o ZAUG ggmbh Tel.: 0641 95225-39

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zum Automatenfachmann / zur Automatenfachfrau vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil vom 07. Mai 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 14. Mai 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Leitfaden zur Erstellung von Reporten

Leitfaden zur Erstellung von Reporten Kaufmann/-frau für Büromanagement Leitfaden zur Erstellung von Reporten für den Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation ( Report-Variante ) Stand: November 2017 1 von 8 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)

Mehr

Projektbeschreibung. Markus Bretschneider Gunda Görmar. Entwicklungsprojekt Laufzeit II/2014 bis IV/2015.

Projektbeschreibung. Markus Bretschneider Gunda Görmar. Entwicklungsprojekt Laufzeit II/2014 bis IV/2015. Entwicklungsprojekt 4.2.464 Neuordnung der Verordnung zur Berufsausbildung zum Wachszieher/zur Wachszieherin (zukünftig: Kerzenhersteller/Kerzenherstellerin und Wachsbildner/Wachsbildnerin Projektbeschreibung

Mehr

Novellierung der Verordnung über die Berufsausbildung. zum Fischwirt und zur Fischwirtin. vom 16. November 1972

Novellierung der Verordnung über die Berufsausbildung. zum Fischwirt und zur Fischwirtin. vom 16. November 1972 Novellierung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin vom 16. November 1972 Zweite Sitzung im Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft am

Mehr

Quali-ADAPT 3.0 Passgenaue (Nach)Qualifizierung für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund

Quali-ADAPT 3.0 Passgenaue (Nach)Qualifizierung für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund Quali-ADAPT 3.0 Passgenaue (Nach)Qualifizierung für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund Projekt der bayerischen Handwerkskammern und des Landesinnungsverbandes des bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks

Mehr

Anpassungs- und Nachqualifizierungen

Anpassungs- und Nachqualifizierungen Anpassungs- und Nachqualifizierungen Ergebnisse und Empfehlungen aus dem bundesweiten Facharbeitskreis Qualifizierung im Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Sabine Schröder, ebb Entwicklungsgesellschaft

Mehr

Diese Arbeiten werden dann entsprechend der in der Planung festgelegten Reihenfolge

Diese Arbeiten werden dann entsprechend der in der Planung festgelegten Reihenfolge Einführung Sattelschlepper In den Projektunterlagen befindet sich hierzu die Vorlage eines Arbeitsplanungsbogens. In dieses Formblatt (evt. kopieren für verschiedene Lösungswege) werden die geplanten Arbeitsschritte,

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung

Sachliche und zeitliche Gliederung Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Metall- und Kunststofftechnik Name Auszubildende/-r:

Mehr

Perspektive Berufsabschluss Ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Perspektive Berufsabschluss Ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Perspektive Berufsabschluss Ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Das Programm Perspektive Berufsabschluss Mit dem Programm des BMBF werden Vorhaben gefördert, die wirksame Strukturen

Mehr

- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO

- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO - Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO 11. Mai 2011 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02.

Mehr

Programmziele. Das Programm Perspektive Berufsabschluss fördert die regionalen Strukturen in folgenden beiden Schwerpunkten:

Programmziele. Das Programm Perspektive Berufsabschluss fördert die regionalen Strukturen in folgenden beiden Schwerpunkten: Perspektive Berufsabschluss - 2. Chance für junge Erwachsene Vortrag am 09.02.2011 in Ludwigshafen Simone Flach, Bundesministerium für Bildung und Forschung Programmziele Das Programm Perspektive Berufsabschluss

Mehr

Feststellung von Kompetenzen in der Nachqualifizierung

Feststellung von Kompetenzen in der Nachqualifizierung Chancen und Herausforderungen in der Nachqualifizierung Facharbeitskreis Nachqualifizierung in der Feststellung von Kompetenzen in der Nachqualifizierung Fachtagung 1. Oktober 2015 in Frankfurt am Main

Mehr

Qualifizierungsbaustein (QB) nach BBiG (BAVBVO) in Hamburg

Qualifizierungsbaustein (QB) nach BBiG (BAVBVO) in Hamburg Qualifizierungsbaustein (QB) nach BBiG (BAVBVO) in Hamburg 1. Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins Küche und Arbeitsplanung (QB-0017) 2. Bezeichnung des(r) Ausbildungsberufe(s) Folgende Ausbildungsberufe

Mehr

Kompetenzorientiertes Ausbildungs- und Personalmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Kompetenzorientiertes Ausbildungs- und Personalmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens Kompetenzorientiertes Ausbildungs- und Personalmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens - Themenblock Ausbildung- Fachhochschule Bielefeld 2 Ordnungspapiere PKA / ZFA : 4/5/6 Ausbildungsplan /

Mehr

JOBSTARTER CONNECT Erfahrungen aus der Arbeit mit Ausbildungsbausteinen (AbB) bundesweiter Überblick

JOBSTARTER CONNECT Erfahrungen aus der Arbeit mit Ausbildungsbausteinen (AbB) bundesweiter Überblick JOBSTARTER Erfahrungen aus der Arbeit mit Ausbildungsbausteinen (AbB) bundesweiter Überblick Christoph Acker JOBSTARTER beim Bundesinstitut für Berufsbildung Ausbildungsbausteine eine neue Qualität in

Mehr

Modularisierung in der beruflichen Bildung Was ist das?

Modularisierung in der beruflichen Bildung Was ist das? Fulda 05.11.2009 Modularisierung in der beruflichen Bildung Was ist das? Fulda 05.11.2009 Ursula Krings Themen des Vortrags Stand der dualen Ausbildung in Deutschland Gegenstand der Diskussion: Module,

Mehr

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Dieses Dokument finden Sie unter https://www.aachen.ihk.de unter der Dok.-Nr. 71951 Merkblatt Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (Externenprüfung) Was ist

Mehr