Jagd &Jäger. Verunsicherung in der Jägerschaft und bei Behörden. Bevölkerung aufklären. Halbautomaten mit Wechselmagazin. Setz- und Brutzeiten

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1 Mai 2016 Nr. 5 / 53. Jahrgang/1Y 1513 E Jagd &Jäger in Rheinland-Pfalz Halbautomaten mit Wechselmagazin Verunsicherung in der Jägerschaft und bei Behörden Setz- und Brutzeiten Bevölkerung aufklären Kreisgruppe Bernkastel- Wittlich: Kreisjagdmeister ernannt Jagdliches Brauchtum: Hornmeistertagung in Gensingen Kreisgruppe Ludwigshafen: Ehrungen für langjährige Mitglieder Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.v. mit den amtlichen Verlautbarungen der Jagdbehörden

2 Nachlass RAV4: Benziner + Diesel: 16% Hybrid: 14%... für Mitglieder des DJV DER NEUE TOYOTA RAV4 Auf allen Wegen zuhause... auf der Pirsch mit dem RAV4 Hybrid: im EV-Modus lautlos und emissionsfrei. 3 Jahre Garantie Wegweisende Antriebe (Hybrid, Diesel + Benziner) Niedrige Betriebskosten Überragende Qualität + Service erleben UPE: * RAV4 HYBRID EDITION RAV4 Kraftstoffverbrauch in l/100km: kombiniert 6,8-4,7, C0 2 -Emissionen in g/km: kombiniert Abbildung zeigt Sonderausstattung. * Dieses Angebot gilt exklusiv für Mitglieder des Jagdverbands mit gültigem Abrufschein. Nur bei teilnehmenden Toyota Vertragshändlern. Auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung der Toyota Deutschland GmbH per Dezember 2015 zzgl. Überführung. Fragen Sie nach Ihrem individuellem Preis bei einem Ihrer Toyota Vertragshändler. MEHR ERFAHREN: Sprechen Sie mit uns! Autohaus Dinig GmbH & Co. KG Hochstetten Dhaun Industriegebiet / Autohaus Henn GmbH Katzweiler Hauptstraße / Autohaus Bürkle GmbH Frankenthal (Pfalz) Schraderstraße / Rüdinger Automobile e.k Kirchberg (Hunsrück) Am Alten Sägewerk / Autohaus Stein GmbH Worms Weinbrennerstraße / Toyota Autowelt GmbH Kaiserslautern Im Haderwald / Autohaus Kowalski GmbH Landau in der Pfalz Oberwiesenstraße / Auto Hellinger & Co. GmbH Kruft Alliger Weg / Autohaus Hof GmbH Neuwied Volberskroog /

3 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Mai 2016 Jagdliche Halbautomaten mit Wechselmagazin Hinweise des DJV zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit zwei Urteilen vom 7. März 2016 einer Waffenbehörde Recht gegeben, die in die Waffenbesitzkarte für eine halbautomatische Büchse mit wechselbarem Magazin eine Begrenzung der Magazinkapazität eingetragen hatte (Az. 6 C und 6 C 60.14). Die Betroffenen hatten dagegen geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun im Revisionsverfahren nicht nur der Behörde Recht gegeben, sondern ist nicht nur für den DJV völlig überraschend und unverständlich noch weit darüber hinausgegangen. Es hat in der Begründung damit argumentiert, dass sämtliche Halbautomaten mit wechselbarem Magazin von Jägern nicht besessen werden dürften, da diese nach 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG verboten seien. Diese Ansicht ist bisher weder von den beteiligten Waffenbehörden, noch von anderen Behörden, Gerichten oder in der Fachliteratur vertreten worden. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien. Wie geht s weiter mit der Nutzung von Halbautomaten? Quelle: Kaphus/DJV Worum ging es in den Verfahren? In den Verfahren ging es lediglich um die Eintragung eines Zusatzes hinsichtlich der Magazinkapazität für einen Halbautomaten mit Wechselmagazin. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom (Az. 20 A 1347/12) wurde aufgehoben und damit ist klargestellt, dass die Waffenbehörde diese Eintragung vornehmen durfte. Mehr nicht. Bewertung des Urteils Über den eigentlichen Verfahrensgegenstand (s.o.) hinausgehende Aussagen des Gerichts sind nicht ohne weiteres auf andere Sachverhalte übertragbar. Die Urteile weisen an so vielen Stellen Ungereimtheiten, falsche und insbesondere unvollständige Annahmen, falsche Schlüsse usw. auf, dass die Aussagen aus unserer Sicht nicht verallgemeinerungsfähig sind und daher auch nicht auf andere Situationen übertragen werden können. Impressum Inhalt > Redaktion: Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz, Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz Herausgegeben vom LJV Rheinland-Pfalz e.v., Postfach 27, Gensingen, Telefon (06727) 89440, Telefax (06727) info@ljv-rlp.de Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag: Uhr und Uhr; Dienstag: Uhr und Uhr; Freitag: Uhr und Uhr. Gesamtschriftleitung: Stephan Angermayer, Assistent der Geschäftsführung > Verlag & Anzeigen: Verlag Matthias Ess e.k. Bleichstraße Bad Kreuznach Telefon (0671) info@ess.de Handelsregister: Amtsgericht Bad Kreuznach, HRA 3282 Kleinanzeigen Anfragen/Zuschriften: jagdundjaeger@ess.de > Druck: odd GmbH & Co. KG Print + Medien, Otto-Meffert-Straße 5, Bad Kreuznach Erscheinungsweise: monatlich Anzeigenschluss am 10. eines jeden Monats; Bezugspreis mit im Mitgliedsbeitrag enthalten Fotos: Sabine Schmidt (Titel), fotolia: Joachim Neumann Lehrgänge Mondphasen... 6 Jagdzeiten...10 DJV-Nachrichten Jagdliches SchieSSwesen Jagdhundewesen Jagdliches Brauchtum Regionalgruppe Nord Regionalgruppe Süd Kleinanzeigenmarkt Kleinanzeigen-Coupon

4 Jagd & Jäger Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht aus Sicht des DJV die Grenze des nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung zulässigen überschritten. Denn es hat sich zu einer Rechtsfrage, die vierzig Jahre lang völlig unumstritten war und auf die es in den aktuellen Verfahren gar nicht ankam (und die auch zwischen den Parteien des Verfahrens nicht umstritten war), mit einer Meinung geäußert, die bisher nicht vertreten wurde. Wie geht es weiter? Das Urteil hat für erhebliche Verunsicherung bei den Besitzern von halbautomatischen Jagdwaffen mit Wechselmagazin gesorgt. Verunsichert sind aber auch Waffenbehörden, Polizei und andere staatliche Stellen. Die Meinungen, wie mit dem Urteil umzugehen ist, gehen weit auseinander. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Waffenbehörden die Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts auf die generelle Zulässigkeit dieser Waffen ausdehnen. Die weiteren, über den entschiedenen Einzelfall hinausgehenden, Auswirkungen der aktuellen Urteile werden sich sofern nicht der Gesetzgeber klarstellt, was gewollt ist letztlich nur durch weitere Gerichtserfahren zu den sich daraus ergebenden Fragen klären lassen. Der DJV hat den Gesetzgeber bereits aufgefordert, diese Unsicherheit zu beseitigen und klarzustellen, dass die Auslegung, die vierzig Jahre lang unumstritten vertreten wurde, weiterhin Gültigkeit hat. Sollten die Behörden waffenrechtliche Erlaubnisse zurücknehmen, informieren Sie bitte umgehend ihren Landesjagdverband oder den DJV! Gegebenenfalls können die Verbände juristische Schützenhilfe leisten. Wie ist jetzt die Rechtslage? Völlig eindeutig ist derzeit nur (und dem DJV sind auch keine anderslautenden Aussagen aus den Waffenbehörden bekannt), dass Jäger, die einen Halbautomaten mit Wechselmagazin besitzen, diesen legal besitzen, solange sie den entsprechenden Eintrag in der Waffenbesitzkarte haben. Geklärt ist durch die Urteile auch, dass eine Waffenbehörde eine Begrenzung auf ein Zwei-Schuss-Magazin eintragen darf. Darüber hinaus ist vieles umstritten und es ist mit der Möglichkeit zu rechnen, dass die Waffenbehörden, Jagdbehörden und Staatsanwaltschaften restriktiv vorgehen! Zu den unklaren Fragen gehören insbesondere: Jagdausübung: Nach unserer Ansicht verbietet 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG nach wie vor nicht die Verwendung einer 4 halbautomatischen Waffe mit Wechselmagazin. Die Behörden könnten neuerdings aber anderer Ansicht sein. Schießstand: Der Besuch auf dem Schießstand ist nach Ansicht des DJV ebenfalls erlaubt, solange die Erwerbs- und Besitzberechtigung (d.h. der Eintrag in der WBK) auf Grund des Jagdscheins erfolgte. Denn solange die Erwerbs- und Besitzberechtigung nicht widerrufen oder zurückgenommen ist, ist das entsprechende Bedürfnis anerkannt. Auch hier können die Behörden neuerdings aber anderer Ansicht sein. Erwerb und Abgabe von Waffen für die ein Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes nach 2 Abs. 5 WaffG vorliegt: Nach Ansicht des DJV bleibt ein im Bundesanzeiger veröffentlichter Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes ( 2 Abs. 5 WaffG) gültig. Diese Waffen dürfen daher auch weiterhin auf Jagdschein erworben werden. Der Feststellungsbescheid ist aber nur für die waffenrechtliche Einordnung verbindlich. Eine Jagdbehörde kann daher trotzdem der Auffassung sein, dass bei der tatsächlichen Jagdausübung ein Verstoß gegen das sachliche Verbot nach 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG vorliegt (s.o.). Landesrechtliche Ausnahmen zu 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG (z.b. 17 Abs. 3 JWMG-DVO Baden-Württemberg): Folgt man den Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts, kann zwar u.u. ein Bedürfnis (im Beispiel aus Baden-Württemberg für anerkannte Nachsuchenführer) fortbestehen (dieses müsste allerdings gesondert nachgewiesen werden und der Erwerb der Waffe wäre nur mit Voreintrag in der WBK möglich), allerdings wäre dann darüber hinaus für das Führen der Waffe bei der Nachsuche ein Waffenschein ( 10 Abs. 4 WaffG) und für das Schießen eine Schießerlaubnis ( 10 Abs. 5 WaffG) erforderlich. Nach Ansicht des DJV bleibt es bei allen diesen Fragen bei der bisherigen Rechtslage. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Jagd- und Waffenbehörden sowie Staatsanwaltschaften und Gerichte dies anders sehen können! Verstöße gegen Vorschriften des Waffengesetzes sind in vielen Fällen sogar Straftaten. Jäger sind deswegen dringend aufgerufen, mit der notwendigen Vorsicht zu handeln! Zusammenfassende Hinweise: Die Unsicherheit kann (jedenfalls derzeit) auch der DJV nicht beseitigen. Wir prüfen aber die Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde. Notfalls muss auch der Gesetzgeber aktiv werden, der am ehesten in der Lage ist, eine Klarstellung herbeizuführen. Der Deutsche Jagdverband hat die Urteile in einer Pressemitteilung vom kritisiert. Der derzeitige Stand lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der Besitz von bereits eingetragenen Waffen ist weiterhin zulässig, jedenfalls solange die Behörde die Erlaubnis nicht zurücknimmt oder widerruft. Solange nicht sicher ist, dass die Waffen- und Jagdbehörde und die Staatsanwaltschaft die Kritik an dem Urteil teilen, sollten Jäger, die eine betroffene Waffe besitzen, diese nicht auf der Jagd führen, von Dritten erwerben, Dritten überlassen oder auf dem Schießstand verwenden. Wer ganz sicher gehen will, erwirbt oder veräußert auch eine Waffe mit Feststellungsbescheid des BKA nicht. Wenn die Behörde die Erlaubnis zurücknimmt oder widerruft, sollten Betroffene hiergegen Widerspruch einlegen, bzw. dagegen klagen (in Bundesländern in denen es kein Widerspruchsverfahren gibt). Betroffene sollten außerdem ihren Landesjagdverband informieren, der ggf. den DJV einschalten wird. DEUTSCHER JAGDVERBAND Die Hinweise geben den aktuellen Stand der Diskussionen zum Redaktionsschluss wieder. Sollten sich bis zum Erscheinen dieser Ausgabe neuere Entwicklungen ergeben haben, finden Sie diese auf der Homepage des DJV ( bzw. des LJV (

5 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Mai 2016 Unser Rehwild Waldschädling Nummer 1? Eine Betrachtung vor dem Spiegel politisch-ideologischer Entwicklung Das Rehwild wird in sehr vielen Waldrevieren nicht mehr verantwortungsvoll bejagt, sondern bekämpft! Der Wegfall verbindlicher Abschusspläne, die Ermöglichung der Jagd auf abgeworfene und bereits wieder schiebende Rehböcke bis Ende Januar und die Streichung aller bislang geltenden Alters- und Güteklassen stützen diese meine Behauptung. Wer fegt, ist reif"! Wer sich als Jäger an der Trophäe eines alten, reifen Rehbocks freut und dies auch noch öffentlich kund tut, wird als Trophäenjäger belächelt und gelegentlich sogar beschimpft. In manchen Revieren dürfte das Durchschnittsalter der (über-)lebenden Rehböcke kaum mehr als 2 Jahre betragen. Das Reh kann überhaupt nur in den ersten sechs bis acht Lebensjahren eines Bäumchens (abhängig von der Wuchsdynamik der jeweiligen Holzart) einen negativen Einfluss auf dessen Wachstum und die individuelle Entwicklung nehmen. Wenn sich in nahezu jedem durch Windwurf oder forstliche Maßnahmen entstandenen Lichtschacht eine üppige Verjüngung einfindet, kann der Rehwild-Verbissschaden nicht allzu intensiv (gewesen) sein. Bleibt noch der Vorwurf der Entmischung durch bevorzugten Verbiss seltener, aber forstlich gewollter Baumarten. Der kann tatsächlich eine angestrebte Mischwaldentwicklung empfindlich beeinflussen. Ein Einzelschutz besonders gefährdeter Bäumchen ist in solchen Fällen wohl die einzige, wirklich wirksame Schutzmaßnahme. Die kostet natürlich Geld und das wollen die Waldbesitzer oft nicht investieren. Dann lieber jedes Reh totschießen, dessen man habhaft werden kann. Wir leisten uns Nationalparke, die den Steuerzahler Millionen kosten. Und wir verzichten in diesen Prestigeobjekten auf gewaltige Einnahmen, weil ja dort kein Holz mehr geschlagen und verkauft werden kann beziehungsweise darf. Wir werden Borkenkäfer-Kalamitäten erleben, die alle Einnahme- Schätzungen in diesen Nationalparks über den Haufen werfen werden, weil niemand durch tote Wälder wandern möchte von der nicht mehr möglichen Nutzung des Holzes in diesen Totholz-Wüsten ganz zu schweigen. Wir leisten uns gigantische Windparks auf den Höhenzügen in unseren Wäldern mit entsprechenden Verlusten an Holz produzierender Fläche. Natürlich sind die Anlagen mit großen finanziellen Erträgen für die Grundstückseigner verbunden aber um welchen Preis? Die Zahl der von den riesigen Rotoren geschredderten Fledermäuse und Vögel bis hin zu Rotmilanen und Schwarzstörchen ist gewaltig. Es zählt das aber alles nicht, wenn es um die Einnahme-Millionen für die Betreiber und Standortseigner und um die Umsetzung vorgeblicher Energiewende-Ideologien geht. Und das, obwohl es derzeit noch nicht möglich ist, den gewonnenen Strom zu speichern. Wir leisten uns teure Wolfsfachleute, noch ehe der erste Wolf überhaupt aufgetaucht ist. Und man verspricht den Landwirten, etwaige Wolfsrisse am Weidevieh und prophylaktischen Herdenschutz zu ersetzen beziehungsweise zu bezuschussen auch wieder aus Steuermitteln. Was hat das mit dem Rehwild zu tun? Sehr viel! Für den Einzelschutz seltener Baumarten gegen den Verbiss durch die Rehe ist man nicht bereit, vergleichsweise kleine Summen zu investieren. Wie viele Drahthosen könnte man aus den Einnahmen eines einzigen Windrades bauen Schäden im Wald und auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen durch unsere heimischen Schalenwildarten zahlt in aller Regel der Jagdausübungsberechtigte, sofern er nicht selbst Nutzer seiner Eigenjagd ist. In verpachteten Revieren zahlen die Jagdpächter in aller Regel eine Waldwildschadenspauschale, über deren Verwendung der Waldbesitzer jedoch so gut wie nie eine Auskunft geben muss. Es ist aber bereits geregelt, dass Schäden durch die Wölfe, auch wenn sie noch gar nicht da sind, von den Steuerzahlern getragen werden. Ist das gerecht? Wir erlauben es dem Rehwild nicht mehr, Erfahrungen zu sammeln und an seine Nachkommen weiter zu geben, also zu tradieren. Wie soll das auch gehen, wenn die Lebenserwartung eines Durchschnitts-Rehes kaum noch drei Jahre beträgt? Kann es sein, dass wir in den großen Waldgebieten und vor allem dort, wo das Rehwild mehr als intensiv bejagt wird, dieses genetisch verändern? Ich bin kein Wissenschaftler aber sollten sich diese nicht einmal mit dieser Vermutung befassen. Geben wir dem gut veranlagten Rehbock doch wieder die Chance, statt zwei noch fünf Jahre alt zu werden. Wer dann das reife Gehörn seines Bockes in die Mülltonne werfen will, der kann es ja tun. Ich jedenfalls hänge es mir gerne als greifbare Erinnerung an ein bildhaft im Gedächtnis haften gebliebenes Jagderlebnis an die Wand. Geben wir der Ricke wieder die Chance, ihre Kitze durch den Winter zu bringen, statt sie bei Ansitz oder Bewegungsjagd zu erlegen weil die Kitze ja die Führung ihrer Mutter angeblich ab September nicht mehr brauchen. So jedenfalls habe ich es sinngemäß lesen können! Das Rehwild gehört in unsere Reviere und muss in sozial-wildartgerechten Strukturen leben und überleben dürfen. Darin sollten wir Jäger uns alle einig sein. Bernd KREWER 5

6 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz März 2012 Jagd & Jäger & Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Januar 2016 Mitteilungen Der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes > Lehrgänge in der Landesjagdschule im Jahr 2016 Für alle Lehrgänge gilt sofern nicht anders angegeben: Teilnehmerzahl: max. 36 Personen Gebühr: LJV-Mitglieder 40,- Euro, Nichtmitglieder 70,- Euro Ort: Gensingen, Landesjagdschule Kurzlehrgänge für Jagdscheinanwärter (3 Tage) Termine: täglich Uhr bis ca Uhr Anmeldeschluss: jeweils zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, Gebühr: LJV-Mitglieder: 95,- Euro, Nichtmitglieder: 150,- Euro. Die Kurzlehrgänge werden insbesondere für Jagdscheinanwärter angeboten, die Ihre Ausbildung in der traditionellen Form (mit sog. Lehrjahr ) absolvieren. Wm Christoph Hildebrandt erörtert an den drei Seminartagen alle Prüfungsfächer und bereitet die angehenden Jäger / innen auf eine gute Prüfung und das spätere Jägerleben vor. Der Jagdaufseher Seit der Novellierung des Jagdgesetzes benötigen Jagdpächter welche ihre Jagdschutzaufgaben hinsichtlich des Tier- und Seuchenschutz nicht selbst wahrnehmen können einen befähigten Jagdaufseher. Hierzu bieten wir zwei Seminare an. Selbstverständlich können auch Jägerinnen und Jäger zur Weiterbildung dieses Seminar besuchen und erhalten ebenfalls nach erfolgreicher Befähigungsprüfung eine Befähigungsbescheinigung. An den Seminaretagen wird vorhandenes Wissen vertieft und aufgefrischt. Themenschwerpunkte sind Lebensgewohnheiten der Schalen- und Niederwildarten; Abschussplanung und deren Durchführung; Biotopverbesserung; Wald- und Feldwildschäden erkennen und berechnen; Natur- und Artenschutz; Fangjagd; Umgang mit Wildbret als Lebensmittel; Jagdgesetze und- Jagdschutzaufgaben sowie viele für den Jagdbetrieb relevante Themenkomplexe. Die notwendige Schulung mit Prüfung hierzu bieten wir in den nachfolgenden Seminaren an. Lehrgänge für Jagdaufseher (8 Tage) Termine: Anmeldeschluss: jeweils 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn; Lehrgangsgebühr: LJV-Mitglieder: 130,- Euro; Nichtmitglieder: 260,- Euro; Prüfungsgebühr: LJV-Mitglieder: 65,- Euro; Nichtmitglieder: 90,- Euro. Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils 25 Personen begrenzt. Die Befähigungsprüfung findet am letzten Lehrgangstag statt. Zulassungsvoraussetzung ist die Jagdpachtfähigkeit. Erfolgreich zur Jägerprüfung mit unserem Kooperationspartner Jagdschule Seibt Kompaktkurse für Jagdscheinanwärter (3 Wochen) mit anschliessender Jägerprüfung Kooperationspartner: Jagdschule Seibt Ort: Bad Münster am Stein-Ebernburg Termine: Wochenendkurs für Jagdscheinanwärter mit anschliessender Jägerprüfung Ort: Bad Münster am Stein-Ebernburg Termine: Kurs Herbst: und und und und und Speziallehrgang für externe Prüfungswiederholer aus Rheinland Pfalz mit Ausbildungsnachweis Ort: Bad Münster am Stein-Ebernburg Termine: (s. a. Endteil Wochenendkurs) Für LJV-Mitglieder gelten Sonderkonditionen. Fragen und Anmeldungen sind an die LJV-Geschäftsstelle (Tel ) zu richten. im Monat Mai So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 05:55 20:46 03:22 13:51 05:53 20:47 03:54 15:06 05:51 20:49 04:24 16:24 05:50 20:51 04:53 17:44 05:48 20:52 05:23 19:05 05:46 20:54 05:57 20:26 05:44 20:55 06:34 21:44 05:43 20:57 07:18 22:56 05:41 20:58 08:09 23:59 05:39 21:00 09:06 00:52 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 05:38 21:01 10:08-05:36 21:03 11:13 01:36 05:35 21:04 12:19 02:12 05:33 21:06 13:24 02:42 05:32 21:07 14:29 03:09 05:30 21:09 15:32 03:33 05:29 21:10 16:34 03:56 05:28 21:12 17:36 04:19 05:26 21:13 18:38 04:43 05:25 21:15 19:39 05:09 21 Sa 22 So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo 31 Di 05:24 21:16 20:40 05:37 05:22 21:17 21:39 06:10 05:21 21:19 22:34 06:49 05:20 21:20 23:25 07:34 05:19 21:21 00:10 08:26 05:18 21:22 00:50 09:25 05:17 21:24-10:29 05:16 21:25 01:25 11:38 05:15 21:26 01:57 12:49 05:14 21:27 02:26 14:04 05:13 21:28 02:54 15:20 6

7 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Mai 2016 > Speziallehrgänge Reviereinrichtungen selbst gebaut Wildschadensleiterund Drückjagdbock Termin: , Anmeldeschluss: , Referenten: Rjm Robert Ackermann, Teilnehmerzahl: max. 15 Personen Seminarinhalt: Der Drückjagdbock sowie die Wildschadensleiter dienen zunächst der Wildschadensabwehr im Feld und zudem als Stand für die Drückjagdsaison im Winter. Durch wenige Handgriffe lassen sich diese Reviereinrichtungen von zwei Personen leicht transportieren. Die Teilnehmer bauen die Wildschadensleiter sowie den Drückjagdbock unter Anleitung. Am Seminarende können die gebauten Exemplare gegen Ersatz der Materialkosten erworben werden. Die Mitnahme der Ansitzeinrichtungen sollte am gleichen Tag, oder nach Vereinbarung, erfolgen. Hierzu ist ein Pkw-Anhänger erforderlich. Aufbau eines Niederwild - reviers heute Termin: , 9.00 Uhr bis ca Uhr, Anmeldeschluss: , Ort: Landesjagdschule Gensingen und Lehrrevier Weinsheim, Referent: Wm Christoph Hildebrandt Seminarinhalt: Nicht nur die Jägerschaft erfreut es, wenn Hase, Fasan Rebhuhn und Co. in den Revieren zu sehen sind, auch die nicht jagende Bevölkerung nimmt solche Begegnungen positiv wahr und kann eine Verbindung zur Arbeit der Jägerinnen und Jäger herstellen. Am Seminartag werden Wege aufgezeigt wie es auch heute, im 21 Jahrhundert, möglich ist sein Niederwildrevier mit Leben zu füllen. Mit wem, wie, wann und wo, was umzusetzen ist, wird am Seminartag ausführlich besprochen und mit Daten aus der Praxis belegt. Am Nachmittag wird der theoretische Teil im Lehrrevier Weinsheim durch praktische Erkenntnisse vor Ort vertieft. Wildbrethygiene und verwertung mit Ansitz Termin: , Anmeldeschluss: , Referenten: Dr. C. Commichau, Peter Babel, Ort: Forstamt Soonwald; Gebühr: LJV- Mitglieder 150,- Euro, Nichtmitglieder 200,- Euro; Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Seminarinhalt: Es werden alle Aspekte der Wildbrethygiene für den selbst vermarktenden Jäger in einer ausgewogenen Mischung von Theorie und Praxis, einschließlich Maßnahmen im Rahmen einer Ansitzjagd, Wildversorgung, Zerwirken und Verkostung, intensiv behandelt. Das Angebot richtet sich bevorzugt an Jäger, die regelmäßig Wild verwerten, vermarkten und sich darüber hinaus besondere Kenntnisse auf diesem Gebiet erwerben wollen. Diesen Lehrgang veranstalten wir im Rahmen unserer Wildbretinitiative in Kooperation mit dem Forstamt Soonwald. Die Lehrgangsgebühr beinhaltet u. a. die Tagungsgetränke, das Mittagessen am 13. Mai sowie die vorgesehene Ansitzjagd auf Reh- und Schwarzwild, einschließlich Abschuss. Lediglich für evtl. erlegte stärkere Böcke wird ein geringes Abschussentgelt fällig. Nähere Informatio- 18% * Jeep Grand Cherokee 14% * Jeep Renegade 17% * Jeep Cherokee 18% * Jeep Wrangler * Preisnachlässe nur gültig bei einer Mitgliedschaft im Landesjagdverband Christian Braun Automobile GmbH Autorisierter Chrysler, Jeep und Dodge Verkauf & Service. Am Sender Koblenz Tel.: (0261) Fax: (0261) info@braun-auto.de Saarburger Straße Ludwigshafen Tel. (0621) Fax (0621) info@renck-weindel.de 7

8 Jagd & Jäger nen hierzu erteilt das Forstamt zu Beginn des Lehrganges. Ein gültiger Jagdschein ist Voraussetzung, eigene Waffen sind mitzubringen. Der Gebrauchshund auf der SchweiSSfährte Termin: , 9.00 Uhr bis ca Uhr, Anmeldeschluss: , Ort: Landesjagdschule Gensingen/Lehrrevier Weinsheim, Referent: Jörg Tabel Seminarinhalt: Wenn auch erkennbar schwierige Nachsuchen grundsätzlich dem erfahrenen Schweißspezialisten vorbehalten bleiben sollten, so bieten sich dennoch auch dem vielseitig einsetzbaren Gebrauchshund Einsatzmöglichkeiten auf der Schweißfährte. Der Referent, international tätig als Ausbilder von Jagdgebrauchshunden, wird nach einer theoretischen Einleitung in praktischen Anleitungen im Lehrrevier aufzeigen, wie ein Gebrauchshund auf Schweiß eingearbeitet wird. Am Beispiel der Hunde der Seminarteilnehmer wird demonstriert, welche Schritte in den verschiedenen Alters- und Ausbildungsstadien verschiedener Rassen zur Vorbereitung auf Prüfung und Praxis sinnvoll und notwendig sind. An den praktischen Übungen können max. 15 Jagdhunde teilnehmen. Kräuterwanderung und Wildes Grillen Termine: (Seminar ausgebucht, Teilnahme nur über Warteliste) und , jeweils von 9.00 Uhr bis ca Uhr, Anmeldeschluss: jeweils zwei Wochen vor Seminarbeginn, Ort: Lehrrevier Weinsheim, Landesjagdschule Gensingen, Referenten: Waldhexe Gudrun Krennrich, Wm Chr. Hildebrandt und Rjm R. Ackermann; Gebühr: LJV-Mitglieder 50,- Euro, Nichtmitglieder 100,- Euro, incl. Essen und Getränke; Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Krähenjagdseminar mit SchieSSen auf dem Jagdparcours Termin: , 9.00 Uhr bis ca Uhr (Seminar ausgebucht, Teilnahme nur über Warteliste), Anmeldeschluss: , Ort: Schießstand Neuhof; Referenten: Wm Christoph Hildebrandt und Rjm Robert Ackermann; Gebühr: LJV-Mitglieder 50,- Euro, Nichtmitglieder 90,- Euro (incl. drei Runden Jagdparcoursschießen); Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Lockjagdseminar Termin: Uhr bis ca Uhr; Anmeldeschluss: ; Ort: Gensingen, Referent: Wm Ch. Hildebrandt 8 Seminarinhalt: Die Ruf- und Lockjagd fasziniert viele Jägerinnen und Jäger. Wm Christoph Hildebrandt stellt den Seminarteilnehmern verschiedene Lockinstrumente für Fuchs, Krähe, Enten bis hin zur Blattjagd auf den Rehbock vor. Weiter geht er auf die Möglichkeit der Lockjagd auf Gänse und Rabenvögel mittels Attrappen ein. Die Seminarteilnehmer werden gebeten, ihre eigenen Lockinstrumente mitzubringen, welche am Seminarabend ausführlich getestet werden. Fallenbauseminar Termin: , 9.00 Uhr bis ca Uhr; Anmeldeschluss: ; Referent: Rjm Robert Ackermann; Teilnehmerzahl: max. 10 Personen Seminarinhalt: Rjm Ackermann wird mit den Seminarteilnehmern Kastenfallen bauen und deren Einsatz demonstrieren. Die gebauten Fallen können am Seminarende gegen Materialkostenersatz (Kastenfalle: ca. 100,- Euro) erworben werden. Reviergang mit einem Berufsjäger Termin: , ab Uhr; Anmeldeschluss: ; Ort: Lehrrevier Weinsheim; Gebühr: 40,- Euro; Referenten: Wm Christoph Hildebrandt; Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Seminarinhalt: Mit den Augen eines Berufsjägers ein Revier erkennen, kennen lernen und entdecken. Der Referent möchte vor allem der nichtjagenden Bevölkerung die Notwendigkeit der Jagd erläutern, aber auch Jägern Argumente liefern, wie man miteinander in Deutschland die Natur entdecken kann. Hierzu wird das Lehrrevier Weinsheim II zu Fuß erkundet und die jagdlichen Schwerpunkte aufgezeigt. Gemeinsam wird dann während einer Brotzeit im Revier diskutiert, wie, wann, und wer welche Flächen zur Erholung nutzen sollte. Im Anschluss kann noch an einem Ansitz auf Schwarzwild im Lehrrevier gemeinsam mit Nichtjägern teilgenommen werden. Anlage von Äsungsflächen in Hoch- und Niederwildrevieren Termin: , ab 9.00 Uhr; Anmeldeschluss: ; Ort: Landesjagdschule Gensingen/Lehrrevier Weinsheim; Referent: Wm Christoph Hildebrandt Seminarinhalt: In dem Seminar werden ver - schiedene Möglichkeiten zur Anlage von Wild äsungsflächen für die Lebensraumgestaltung/-verbesserung von Nieder- und Hochwild in Wald und Feld gezeigt. Schwerpunkte sind die richtige Auswahl der Sämereien für die jeweils vorkommenden Wildarten sowie die Bestellung, Düngung und Pflege der angelegten Flächen. Weiter werden Förderprogramme vorgestellt. Fangjagd zur Erhaltung der Biodiversität Termin: , 9.00 Uhr bis ca Uhr; Anmeldeschluss: ; Ort: Landesjagdschule Gensingen; Lehrrevier Weinsheim; Referent: Rjm Robert Ackermann, Wm C. Hildebrandt Seminarinhalt: Hege bedeutet Herstellen und Erhalt einer Artenvielfalt; dieses ist ohne Fallenjagd nur schwer zu umzusetzen. Die Lebensgewohnheiten einiger Raubwildarten sowie die Sicherheitsbestimmungen erlauben nicht immer und überall die Bejagung mit der Schusswaffe. Oft bietet somit nur die Jagd mit der Falle genügend Aussichten auf Erfolg. Das Seminar soll in erster Linie das bei den Jägern vorhandene Wissen über arten- und tierschutzgerechte Fangjagd auffrischen und vertiefen. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Grundlagen sowie die erforderliche Verkehrssicherungspflicht behandelt. Alle Seminarteilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat, das die besondere Eignung zur Fangjagd gemäß 23 Abs. 1 Nr. 11 Landesjagdgesetz bescheinigt. Am Nachmittag werden diverse Fallen an Standorten im Lehrrevier Weinsheim den Seminarteilnehmern in Praxiseinsatz vorgeführt. Aus der Truhe in die Pfanne Termine: und , jeweils Uhr bis Uhr; Anmeldeschluss: jeweils 14 Tage vor Seminarbeginn; Referenten: Wm Ch. Hildebrandt, Rjm R. Ackermann Gebühr: LJV-Mitglieder 50,- Euro, Nichtmitglieder 100,- Euro incl. Essen und Gertränke Seminarinhalt: Zielgruppe dieses Seminar sind Hausfrauen und Hausmänner die wenig Zeit zum Kochen haben aber gerne auf die hohe Qualität von Wildbret zurückgreifen möchten. Am Seminarabend werden die Teilnehmer diverse Fleischpartien wie Keulen, Blätter usw. zu verschiedenen koch- bzw, bratenfertigen Teilen schneiden und anschließend zu diversen Leckereien verarbeiten und verkosten. Zeitplanänderungen vorbehalten! Anmeldungen zu allen Lehrgängen werden nur von der LJV-Geschäftsstelle in Gensingen entgegengenommen: Tel.: Info@ljv-rlp.de Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass bei Nichtteilnahme 25% der Lehrgangsgebühren vom Veranstalter als Kostendeckung einbehalten werden.

9 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Mai 2016 Effektive Gänsebejagung Vortrag des Wasserwildexperten Sven Lübbers Die Gänsepopulationen nehmen landesweit deutlich zu ebenso wie die von Gänsen verursachten landwirtschaftlichen Schäden. Wen wundert s, dass in den betroffenen Jägerkreisen das Interesse an der Jagd auf Gänse immer größer wird. Allerdings sind diesbezügliche Bejagungsstrategien für viele Jägerinnen und Jäger noch Neuland. Abenteurer Ab , EUR 1 Mit 15% Nachlass für Jäger Liter-Benzinmotor mit 62 kw (84 PS), optional auch als Automatik-Variante 3 Sicherheit: zuschaltbarer Allradantrieb mit Geländeuntersetzung, Fahrer- und Beifahrerairbag und ABS mit Bremsassistent, serienmäßig Kraftstoffverbrauch: kombinierter Testzyklus 7,3 7,1 l/100 km; CO₂-Ausstoß: kombinierter Testzyklus g/km (VO EG 715/2007) 1 UVP der Suzuki Deutschland GmbH für einen Suzuki Jimny 1.3 Club Ranger zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. 2 Auf die UVP der Suzuki Deutschland GmbH. Für Mitglieder im Rheinland-pfälzischen Jagdverband, im Bund Deutscher Forstleute oder im Deutschen Jagdverband e. V., gültig bis Gegen Aufpreis. Die Gänsepopulationen und die Schäden nehmen landesweit zu. Das für die Jagd zuständige Umweltministerium möchte daher zusammen mit dem LJV dieser Problematik mit einem praxisgerechten Fachvortrag entgegentreten; Titel des Power-Point-Vortrages: Effektive und zeitgemäße Bejagung von Gänsen ; Referent ist Sven Lübbers, Leiter des Jägerlehrhofs Jagdschloss Springe (Niedersachsen). Vortragsthemen sind neben der Bejagung von Gänsen auch die Verwertung und das Ansprechen der Wildgänse. Hauptthema ist die Lockjagd auf Gänse. Diese in Deutschland noch vergleichsweise junge Jagdart findet im Zuge der allgemeinen Lockjagdwelle insbesondere auf Krähen und Tauben immer mehr Anhänger. Viele potentielle Einsteiger in die Lockjagd werden jedoch durch das schwer überschaubare Angebot von Gänselockern, Lockvögeln und Tarnmaterial sowie von den zum Teil hohen Anschaffungskosten abgeschreckt. Damit zukünftigen Lockjägern Rückschläge und Fehlinvestitionen erspart bleiben, stellt der Referent die wichtigsten Aspekte der Gänselockjagd hinsichtlich Ausrüstung und praktischer Umsetzung vor. Da es in Rheinland-Pfalz mehrere Gänse-Hochburgen gibt, planen wir zwei Vortragsabende, und zwar einen im Raum Bingen/Gensingen und einen im Raum Germersheim: Vortrag Nr. 1 Donnerstag, 2. Juni 2016, Uhr, im Schützenhaus Dietersheim, Sandstraße/Außerhalb, Bingen-Dietersheim,Tel , Anfahrt siehe Vortrag Nr. 2 Freitag, 3. Juni 2016, Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Kirchwiese 1, Hatzenbühl, Tel , Anfahrt siehe An beiden Veranstaltungsorten sind in ausreichender Zahl kostenlose Parkplätze verfügbar. Der Eintritt ist frei. Für Speis & Trank ist gesorgt. Um uns die Organisation zu erleichtern, erbitten wir eine formlose Anmeldung an die LJV-Geschäftsstelle (Tel oder Info@LJV-RLP.de). Erhard BÄDER, LJV-Geschäftsführer Autohaus Schneider + Haller Zweibrücken Telefon: 06332/ UVP 899,00 Vixen Zielfernrohr x50 Mattschwarzes Zielfernrohr mit seitlichem Parallaxe-Ausgleich, dimmbarem Leuchtpunkt, Absehen Mil Dot oder Absehen 4. 30mm Mittelrohrdurchmesser Absehen in der 2. Bildebene Full Multicoating ProVergütung Gesamtlänge: 353 mm, Gewicht: 580 g Lichttransmission über 90 %. UVP 989,00 Vixen Zielfernrohr 1-6x24 Mattschwarzes Drückjagd-Zielfernrohr mit dimmbarem und tageslichttaug lichem kleinen Leuchtpunkt und Duplex Absehen. 30mmMittelrohrdurchmesser Absehen in der 2. Bildebene Full-Multicoating ProVergütung Sehfeld 38mauf 100 m Gesamtlänge: 275 mm, Gewicht: 420 g Autohaus Scheidt Kaiserslautern Telefon: 0631/ Jagdoptik-Knowhow aus Japan UVP 589,00 Vixen Fernglas NEWFORESTA Neues Dachkantfernglas mit praktischem Handdurchgriff. Multicoating-Beschichtung mit hoher Lichttransmission. Neuartig gestylte, herausziehund feststellbare Dioptrienverstellung. Dachkantbauweise Wasserdicht und Stickstoffgefüllt Großer Augenabstand herausdrehbare Augenmuscheln Lieferbare Ausführungen: 8x32, 10x32, 8x42, 10x42, 8x50, 10x50, 8x56, 10x56 UVP 119,00 Vixen ATREK Light 6x30 Porobauweise Gummiarmiertes, druckwasserdichtes Gehäuse Mehrschicht-Hartvergütung Höhe x Breite: 115x160mm Gewicht nur 500 g VIXEN EUROPE GMBH Kleinhülsen 16/ Hilden Tel.: 02103/ Fax: 02103/ info@vixen-europe.com Vixen-Produkte, wie z. B. alle Zielfernrohre, erhalten Sie über den autorisierten Fachhandel, über Frankonia oder das Händlernetzwerk von Alljagd. Ausführliche Produktinformationen finden Sie auf unserer Internetseite oder fordern Sie unsere kostenlosen Kataloge an. Garantie auf Ferngläser 5 Jahre, Zielfernrohre 30 Jahre. 9

10 Jagd & Jäger > JAGDZEITEN IN RHEINLAND-PFALZ Im ganzen Monat Mai Rotwild: Schmaltiere und Schmalspießer Damwild: Schmaltiere und Schmalspießer Alles Sikawild * Muffelwild: Schmalschafe und Jährlinge Rehwild: Schmalrehe und Böcke Alles Schwarzwild * Wildkaninchen * Vorschau auf den Monat Juni Rotwild: Schmaltiere und Schmalspießer Damwild: Schmaltiere und Schmalspießer Alles Sikawild * Muffelwild: Schmalschafe und Jährlinge Rehwild: Schmalrehe und Böcke Alles Schwarzwild * Massive Eingriffe in Heckenstrukturen beenden! Hecken und Feldgehölze sind wichtige Biodiversitätsfaktoren Das Roden von letzten Feldgehölzen gerade in Weinbergslagen verhindert die weitere Ausbreitung der Kirschessigfliege nicht, schadet aber der Biodiversität und damit auch der Nützlingsfauna 10 Wildkaninchen * Auch für Wild ohne Schonzeit gilt 32 Abs. 4 LJG, wonach in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann für ihren Zuständigkeitsbereich oder für einzelne Jagdbezirke Schonzeiten für Schwarzwild und Wildkaninchen vorgeben, wenn der Schutz vor Tierseuchen gewährleistet und Beeinträchtigungen der Landnutzung durch Wildschäden nicht vorliegen. Ganzjährig sind darüber hinaus jagdbar: - Jungtiere von Marderhund und Waschbär zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Artenschutz; - Juvenile Nilgänse außerhalb von Vogelschutzgebieten; - Jungtiere von Fuchs und Dachs zur Vermeidung von Tierseuchen oder Schäden in der Landwirtschaft (gilt für den Dachs); - Juvenile Ringeltauben im zur Schadensabwehr notwendigen Umfang auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen. Hecken sind bekanntlich in ausgeräumten Agrarfluren nicht nur wichtige Einstände, Äsungsflächen und Kinderstuben unseres Wildes, sie beherbergen eine Vielzahl teilweise geschützter Tier- und Pflanzenarten. 44 (1) Ziffern 2 und 3 BNatSchG untersagt die Zerstörung der Lebensstätten dieser Arten. Ein Heckenschnitt ist darüber hinaus in der Zeit vom 1. März bis 1. September untersagt ( 39 (5) Ziffer 2 BNatSchG). Seit Ende 2014 ist in verstärktem Maß die Rodung dieser Lebensstätten, insbesondere in Rheinhessen, zu beobachten. Meist handelt es sich um mechanische Eingriffe, bei denen die Hecken bis zur Bodenoberfläche herunter gemulcht werden, es kommen aber auch eine Tiefenbehandlung mit Wurzelzerstörung und Herbizideinsätze vor. Die Eingriffe konnten zunächst nicht eingeordnet bzw. dimensioniert werden. Auffällig war im Vergleich der Maßnahmen, dass sie in der Regel in Weinbaulagen stattfinden. Insbesondere in früheren Terrassenlagen sind nach der Flurbereinigung bescheidene Reste von Hohlwegen und Brachen übrig geblieben, in denen z. B. Drosseln und Grasmücken, auch Goldammern, Nachtigallen, Neuntöter und Turteltauben nisten und viele andere Organismen leben. Wie die Analyse ergeben hat, stehen die meisten Rodungsmaßnahmen mit dem Auftreten der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii), die unser Gebiet ausgehend von Südostasien durch Fruchtimporte von Süden und Osten kommend nach 2009 erreicht hat, in Zusammenhang. Die Kirschessigfliege befällt insbesondere blaue und rote, weichhäutige und saftige Früchte, vor allem Süßkirschen, rote und blaue Trauben, oder auch Brom- und Kulturheidelbeeren, Erdbeeren oder Zwetschgen, selbst Aprikosen und Pfirsiche mit rötlichen Farbanteilen. Die Tiere haben viele kurzzeitige Generationsfolgen im Jahr und legen mit ihrem sägeförmigen Eiablageapparat ein Ei in die reife Frucht, die Larve verpuppt sich an der Frucht und erzeugt Faulstellen. Eine chemische Behandlung der reifen Früchte kurz vor der Ernte ist nicht zulässig, eine Bekämpfung deshalb schwierig. Die Weibchen der Fliege überwintern in frostfreien Höhlungen, kalte Winter führen zum Zusammenbruch der Gradation. Die Art hat sich über

11 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Mai 2016 weite Teile von Rheinland-Pfalz ausgebreitet. Wie immer, wenn solche sich für die Landwirtschaft schädlichen Arten oder Krankheiten ausbreiten, die dann besonders in den üblichen Monokulturen wüten, führt das vor Ort zu hektischer Betriebsamkeit mit Abwehrmaßnahmen, die i.d.r. weit über das Ziel hinausschießen. Die Erfahrung lehrt, dass alle Abwehrmaßnahmen, sei es die Anwendung von Antibiotika in der freien Landschaft (Feuerbrand), von Glyphosat oder mechanischer Bekämpfung (Jakobskreuzkraut u. a.) oder ein Monitoring mit Anbauverbot (Maiswurzelbohrer) die Ausbreitung und Etablierung dieser Arten langfristig nicht haben verhindern können und zudem nicht selten zu Schäden bei Natur und Mensch führen. Dies wird auch bei der Kirschessigfliege der Fall sein. Anstatt Hecken mit Brombeeranteil als vermeintliche Herde des Befalls zu zerstören, sollten die einschlägigen Anbauempfehlungen befolgt werden (Kirschessigfliegen sind nicht sehr hitzetolerant und gedeihen deshalb insbesondere in laubreichen, schattigen und nicht sehr trockenen Situationen unter 30 C). Selbst bei der völlig illusorischen Vernichtung sämtlicher Brombeerbestände in Weinbergslagen, die in den brachenreichen Durchbruchstälern z.b. von Mittelrhein und Mosel ohnehin undenkbar sind, ist ein Überleben der Art abseits dieser Lagen sowie im Kirsch- und Weinbau selbst garantiert. Als gute Flieger können sie, auch verdriftet vom Wind, hunderte, wenn nicht gar tausende von Metern einfliegen. Schon das lässt die Heckenrodung als untauglich und damit unsinnig erscheinen. Eine gezielte Heckenpflege mit der Schaffung vorgelagerter Magerrasen (Mahd bzw. Mulchen nicht vor dem 1. August!) einerseits und die Einbringung von standortgerechten Gehölzen wie Eiche, Walnuss, Weißdorn, Schlehe, Heckenrose u.a. andererseits trägt zur Verbesserung der Biodiversität vor Ort bei und kann die lichtbedürftigen Brombeergebüsche teilweise im Wuchs hemmen bzw. zurückdrängen. Außerdem ist hinlänglich bekannt, dass Schädlingsantagonisten wie Marienkäfer, Florfliegen, Laufkäfer und räuberische Wanzen Brachen und Hecken als Teillebensraum, z. B. zur Fortpflanzung und Überwinterung, benötigen. Heckenvernichtung ist Schädigung der Biodiversität und damit auch Schädigung der Nützlingsfauna. Die illegale Vernichtung der Lebensstätten von Tieren und Pflanzen ist jedenfalls keine hinnehmbare Alternative zum Schadschwellen- Monitoring und dem gezielten Einsatz zugelassener, umweltverträglicher Mittel im Weinbau, wie er z.b. beim Traubenwickler seit Jahren gängige Praxis ist. Bei der Kirschessigfliege helfen spezielle Fallen mit kleinen Netzöffnungen, die Fruchtfliegen gezielt fangen und den Tod von Bienen und Hummeln verhindern. Jagd, Naturschutz, landwirtschaftliche Beratung und Behörden sind aufgerufen beim Thema lösungsorientiert zusammenzuarbeiten und illegale Praktiken nachhaltig zu unterbinden! Illegale Heckenrodungen (mit Ortsangabe und Foto) melden Sie bitte an die LJV-Geschäftsstelle in Gensingen ( oder Tel: ). Frank VOIGTLÄNDER, Naturschutzreferent Jagdschulen Jagen Lernen Rheinland-Pfalz Sommerkurse für Schüler und Studenten im Juli und August Kurse zur 4. Jägerprüfung am Wochenendkurs (Beginn nur am Linslerhof) 1.400, 17 Tage Ferienkurs (Beginn ) 1.590, 13 Tage Ferienkurs (Beginn ) 1.350, Kurse zur 4. Jägerprüfung am Wochenendkurs (Beginn ) 1.090, 17 Tage Ferienkurs (Beginn ) 1.590, 13 Tage Ferienkurs (Beginn ) 1.350, Für alle Kurse gilt: der überwiegende Teil der Ausbildung (mind. 120 Std.) erfolgen an unserer Jagdschule am Linslerhof im Saarland. Hieran schließt sich unmittelbar die Prüfung nach saarländischem Recht an. Rathausstraße Herschberg Hofgut Linslerhof Überherrn EIN PICK-UP. VIELE MÖGLICHKEITEN. DER ISUZU D-MAX. * Fachausschuss Jägerinnen SchieSSevent für Damen Am 11. Juni, 9. Juli, 13. August und 17. September laden wir alle interessierten Frauen auf dem Wurfscheibenstand der Kreisgruppe Alzey-Worms, Anlage Neuhof, zum Schrotschießen ein. Von 9.00 bis Uhr können wir, unter professioneller Anleitung, Rollhasen, Skeet, Trap oder Jagdparcours schießen. Interessierte Frauen ohne Jagdschein können, nach Abschluss einer Versicherung, ebenfalls mit schießen. Über zahlreiche Teilnahme würde ich mich freuen und bitte um Anmeldung direkt bei Heike Hitzke, Tel oder per h.hitzke@online.de. Bei Fragen könnt Ihr euch auch gerne an mich wenden (Tel ). Annette SCHULTHEISS, FAJ Der ISUZU D-MAX. Für Geländeritt, Stadttrip oder Arbeitstour. Mit je drei Ausstattungs- und Kabinenvarianten bietet der ISUZU D-MAX Lösungen nach Maß für jeden Bedarf. Ein 2.5 Liter Twin Turbo-Dieselmotor und die robuste Karosserie machen ihn zu einem starken Partner, der die aktuellsten Umwelt- und Sicherheitsstandards erfüllt und mit verbesserter Aerodynamik sowie elegantem Design überzeugt. Symbolfoto. D-MAX Verbrauch (innerorts/außerorts/kombiniert): 8,9 10,1/6,4 7,3/7,4 8,4 l/100 km, CO 2-Emission (innerorts/außerorts/kombiniert): / / g/km (nach RL 715/2007/EG) *Jetzt mit bis zu 3.5t Anhängelast erhältlich. IHRE ISUZU PARTNER IN RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND: Trier-Pallien, Albert Buschmann Autoservice e.k., Tel. 0651/ Mainz, ABS Mainz Becker + Schneider GmbH & Co. KG, Tel / Saarbrücken, Autohaus Gebr. Schumann, Tel. 0681/ Herschbach, Autohaus Lothar Kegler e.kfm., Tel / Ludwigshafen, Auto-Unold Handelsges.mbH, Tel. 0621/ Rodalben/Pirmasens, Autohaus Schechter GmbH & Co. KG, Tel / Freinsheim, Autohaus Strasser OHG, Tel / Worms, Dexheimer Nutzf. & Kleingeräte GmbH & Co. KG, Tel / Kaiserslautern, Autohaus Scheidt GmbH, Tel. 0631/

12 Jagd & Jäger Aus dem Lehrrevier Setz- und Brutzeiten Die Bevölkerung aufklären Auch in diesem Frühjahr kommen wieder die Tage, an denen Menschen sich in der Natur erholen möchten. Sie radeln, gehen spazieren, manche mit Hund, manche ohne Hund. Sie sehen schöne Blumen auf einer Brache oder in einer Wiese und wollen diese fotografieren oder gar mit nach Hause nehmen. Auch wir Jäger machen dies und erfreuen uns daran. Etwas unterscheidet uns jedoch von den anderen Naturnutzern. In unserer Jagdscheinausbildung wurde uns vermittelt, dass hiervon gewisse Jahreszeiten ausgenommen sein sollten. So findet in den Monaten April bis Mitte Juli in den Feldern die Aufzucht der Wildtiere statt. Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) kennt für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) die Vorgabe, dass Hunde in der freien Landschaft nur angeleint geführt werden dürfen. Verstöße können hier mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,- Euro geahndet werden. Eine derartige Regelung gibt es in RLP nicht. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz kennen lediglich das Verbot Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören und setzen bei entsprechenden Verstößen ebenfalls Geldbußen fest. Andererseits möchten wahrscheinlich die wenigsten Naturnutzer, seien es Wanderer oder Mountainbiker, vorsätzlich Wildtiere und/oder ihre Jungen stören. Derartiges geschieht i.d.r. unbedacht, Hinweisschilder informieren die Bevölkerung über Sinn und Zweck des Wildschutzstreifens ebenso bei vielen Hundebesitzern, falls deren Hund in die Brache, ja sogar in den Wildacker läuft und die brütenden Hennen vom Gelege vertreibt oder andere Jungtiere stört. Daher gilt unser Appell insbesondere Ihnen, den Revierverantwortlichen. Machen Sie, als geschulte Naturschützer die anderen Naturnutzer auf die aktuelle Situation in der Natur, hinsichtlich der Brutpflege/Jungenaufzucht aufmerksam; sprechen Sie ihre Mitbürger an und informieren Sie diese über die Notwendigkeit gerade jetzt hier etwas Zurückhaltung zu üben. +++ DJV-Nachrichten +++ DJV-Nachrichten +++ DJV-Nachrichten +++ DJV nimmt Stellung zur Bundesjagdgesetz-Novelle Fazit der Verbändeanhörung: Verbesserung in wichtigen Punkten notwendig Anlässlich der Verbändeanhörung zur geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) eine 9-seitige Stellungnahme abgegeben. Im Grundsatz beurteilt der Dachverband der Jäger den Entwurf positiv, sieht jedoch dringenden Handlungsbedarf in einigen Punkten. Munition: Tötungswirkung maximieren, Bleieintrag minimieren Der DJV begrüßt, dass erstmals in einem Jagdgesetz technische Kriterien für die Wirksamkeit von Jagdbüchsenmunition berücksichtigt werden. Künftig soll die Tötungswirkung maximiert und gleichzeitig der Bleieintrag ins Lebensmittel Wildfleisch minimiert werden. Ein Prüfverfahren mit Kennzeichnungspflicht auf der Verpackung soll sicherstellen, dass der Anwender erkennen kann, für welche Zwecke die Munition geeignet ist und dass sie die genannten Kriterien erfüllt. Damit wird der Zersplitterung auf Länderebene Einhalt geboten: Dort gibt es bereits Regelungen, die ein pauschales Verbot des Materials Blei vorsehen. Dies ist nach Ansicht des DJV praxisfern, da der Tierschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird. Wiederlader müssen Vorgaben einhalten Für den Bereich der Wiederlader betätigte das BMEL die Einschätzung des DJV: Gewerbliche Hersteller müssen ihre Geschosskonstruktionen prüfen lassen, danach ist jegliche Munition zur Jagd zugelassen, die den Vorgaben des Herstellers und der Technischen Richtlinie Jagd entspricht. Die Details sollen auf dem Verordnungsweg festgelegt werden. Damit ändert sich an der derzeit gängigen Praxis nur, dass nicht-gewerbsmäßige Wiederlader sich künftig informieren müssen, welche Geschosskonstruktionen dem 12

13 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Mai 2016 Dabei bieten sich, neben dem persönlichen Gespräch, verschiedene andere Möglichkeiten sind hier zielführend mit der nicht jagenden Bevölkerung in Kontakt zu treten: Ein Hinweisschild vor Ort, Artikel in den Lokalausgaben der Tageszeitungen oder den Verbandsgemeindeblättern bis hin zu Infoveranstaltungen an Bauernmärkten oder Landfrauenabenden. Aktiv vorzubeugen ist immer besser, als im Nachgang Streitigkeiten aus der Welt schaffen zu müssen. Arbeiten Sie daher miteinander. Fordern Sie Ihre Mitbürger auf, sich aktiv am Natur- und Artenschutz zu beteiligen oder binden Sie Grundschulklassen und Hundebesitzer beim gemeinsamen Absuchen der Wiesen vor der Wiesenmahd mit ein. DJV und LJV unterstützen derartige Kampagnen, z.b. durch Bereitstellen von verschiedenen Informationsmaterialien; so nutzen wir in unserem Lehrrevier gerne die neu aufgelegte DJV-Broschüre Wer`s Wild Mag, Bleibt Ruhig! zur aufklärenden Information. In dem Faltblatt wird auf die Bedürfnisse der Wildtiere hingewiesen und der Naturnutzer informiert. Die Broschüre ist in geringen Mengen kostenlos bei der Geschäftsstelle erhältlich oder auf unserer Homepage unter auch zum download bereit gestellt. Zusätzlich weisen im Lehrrevier Schilder auf die Rückzugsgebiete hin und informieren über mögliche Besonderheiten, die vor Ort wichtig sind. Auch das Einbeziehen von Verbündeten aus anderen Naturschutzverbänden oder offiziellen Stellen (Ortsbürgermeister, Jagdgenossenschaft etc.) kann helfen, solche Geschehnisse zu unterbinden oder zumindest zu verringern. Gegenüber beratungsresistenten Mitbürgen, die sich u.u. sogar bewusst gesetzeswidrig verhalten, besteht als ultima ratio immer noch die Möglichkeit einer Anzeige; immer ist jedoch das Miteinander zu bevorzugen! C. HILDEBRANDT, LJV-Lehrrevier Deutscher Wildschutz Verband e.v. Landesgruppe Rheinland-Pfalz JahresnadelschieSSen Am Samstag, 28. Mai, ab 8.45 Uhr auf dem Schießstand in Kastellaun. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen zu unserer jährlichen Schießveranstaltung. Anmeldung bei dem Landesvorsitzenden Dieter Kasper unter der Tel.-Nr Ute RETTMANN, Geschäftsstelle +++ DJV-Nachrichten +++ Stand der Technik entsprechen und somit verwendet werden dürfen. Im Hinblick auf die erforderlichen Umstellungsprozesse bei Herstellern von Jagdmunition fordert der DJV, die geplante Kennzeichnungspflicht erst 2019 einzuführen. Der DJV fordert zudem, dass bereits heute erworbene Jagdmunition zeitlich unbegrenzt weiter verwendet werden kann. Prüfung und Kennzeichnung von Jagdmunition müssen vom Bundeslandwirtschaftsministerium so unbürokratisch wie möglich gestaltet werden, um unverhältnismäßige Kostensteigerungen zu verhindern. Jägerprüfung vereinheitlicht Für die Jägerprüfung beinhaltet der Gesetzentwurf bundeseinheitliche Mindestvorgaben. Wie vom DJV gefordert, soll Lebensmittelhygiene künftig Sperrfach sein: Wer in diesem Teilbereich durchfällt, muss die gesamte Prüfung wiederholen. Zudem sieht der Bundesjagdgesetz-Entwurf verbindliche Vorgaben zur Ausbildung im Umgang mit Fallen vor. Der DJV bewertet positiv, dass künftig für die Schießprüfung bundesweit ALLRAD ALLSTARS! Sonderkonditionen für DJV Mitglieder! ECHTE ALLRAD-HELDEN: Als Allradspezialist aus Tradition bietet SsangYong Ihnen verschiedene Modelle in hoher Qualität für ein besonderes Fahrerlebnis. Seit über 60 Jahren bauen wir erfolgreich Allradfahrzeuge, die sich sowohl durch ihre Technik als auch durch ihr eigenständiges Design von der breiten Masse abheben eben Made in Korea! Steigen Sie ein und machen Sie Ihren SsangYong zu Ihrem persönlichen Allstar. Kraftstoffverbrauch der hier beworbenen Modelle in l/100 km: innerorts 10,9 4,8; außerorts 7,2 3,8; kombiniert 8,5 4,2. CO2-Emissionen in g/km: kombiniert Effizienzklasse E A (gemessen nach 715/2007/EG). schnell + professionell zur Jägerprüfung! Rheinland Pfalz GmbH Kooperationspartner des LJV Rheinland-Pfalz Schulung auf der Ebernburg in Bad Kreuznach, Stadtteil Bad Münster a. St.-Ebernburg 3 Wochen-Kompaktkurse vom 31. Juli bis 19. August 2016 ab 2.690, E* vom 27. November bis 16. Dezember 2016 ab 2.690, E* (Kurspreise jeweils inkl. Schießstandkosten sowie umfangreichem Schulungsmaterial) Wochenend-Kurse vom 3. September bis 2. Oktober 2016 ab 1.490, E* Endteil ** vom 8. bis 14. Oktober 2016 (Kurspreise jeweils inkl. umfangreichem Schulungsmaterial) Wahlweise auch mit Front- bzw. Heckantrieb! Ihre SSangYong Partner In Ihrer nähe: Trier, albert Buschmann e.k., Tel.: Klingelbach, autohaus Birkenstock gmbh, Tel.: Neuwied, automobile gmbh hellenbrand, Tel.: Mayen, autohaus günter Wölm, Tel.: Zweibrücken, autohaus Deckert gmbh, Tel.: Neunkirchen, autohaus Bäcker gmbh & Co. 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