Bisher dachte ich, dass die jagdfeindliche Politik, die der Grünen wäre.
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- Karin Winter
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1 Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten akzeptiert fahrlässigen Waffeneinsatz der Bayerische Jagdverband (BJV) geht auf die Barrikaden Mit Schreiben vom 11. Februar 2013 hat Staatsminister Helmut Brunner verfügt, dass ab dem kommenden Jagdjahr 2013/2014 ein fahrlässiger Abschuss von Rehböcken bei allen Jagdarten in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. Januar in der Regel nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden soll. Der Bayerische Jagdverband (BJV) nimmt diese Anweisung mit äußerster Befremdung zur Kenntnis, denn dies bedeutet, dass entgegen der Rechtslage kein öffentliches Interesse mehr besteht, wenn ein Rehbock in der Schonzeit geschossen wird! Auf Druck und Antrag des Bayerischen Bauernverbandes und des Bayerischen Waldbesitzerverbandes hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (StMELF) in der vergangenen Woche alle Unteren Jagdbehörden im Freistaat Bayern angewiesen, ein Auge zuzudrücken, wenn fälschlicher Weise ein Rehbock in der Schonzeit erlegt wird. Hintergrund der Forderung ist, dass bei den großen Bewegungsjagden im Spätherbst und Winter immer wieder mangels notwendiger Sorgfalt Rehböcke erlegt werden, obwohl für sie ab dem 16. Oktober Schonzeit gilt. Ein Skandal so der Jägervorstand der Donauwörther Kreisgruppe Albert Reiner und Robert Oberfrank. Die Bananenrepublik lässt grüßen skandiert Jägervorsitzender Robert Oberfrank haben wir geltende Jagdgesetze oder haben wir diese nicht. Gibt es auch Anweisungen an die Polizeibehörden einen Alkoholfahrer mit 0,58 Promille weiterfahren zu lassen und einen Autofahrer der in der geschlossenen Ortschaft mit über 50 unterwegs ist nicht zu ahnden? erbost sich der Jägervorstand weiter. Das erste Gebot für den Jäger heißt, ich darf nicht schießen, wenn ich das Tier nicht genau ansprechen kann, sagt Albert Reiner. Man kann in gewissen Jagdsituationen sich schon mal irren, doch diese Anweisung hat schon den Anschein, den Vorsatz zu decken, ist sich der Jägervorstand einig. Der Rehbock ist zwar an der Aufzucht der Jungtiere nicht beteiligt, trotzdem sollte die Jagd auf ihn wie bisher nach dem 15. Oktober eingestellt werden, ergänzt Albert Reiner weiter. Der BJV vertritt die Ansicht, dass gerade in den Wintermonaten dem Wild so viel Ruhe wie möglich gegeben werden sollte. Jedes Kind weiß mittlerweile, dass die Tiere im Winter ihre Ruhe brauchen, um trotz des niedrigen Nahrungsangebots über die Runden zu kommen, sagt Robert Oberfrank. Die Abschusszahlen in den bayerischen Revieren bestätigen, dass die bisherige Zeit ausreicht, um den behördlich vorgeschriebenen Bockabschuss zu erledigen, wie Jägervorsitzender Robert Oberfrank feststellt. Es bestehe im Übrigen keine Notwendigkeit, die bewährten Regelungen aufzuweichen, denn Minister Brunner habe höchstpersönlich bei der Vorlage des Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2012 im Bayerischen Landtag schriftlich wie mündlich mitgeteilt, dass es in den vergangenen Jahren vielerorts gelungen sei, Wald und Wild miteinander in Einklang zu bringen. Dies sei dem beispielhaften Einsatz von Jägern und Waldbesitzern zu verdanken, die damit laut Brunner einen wichtigen Beitrag zum Umbau labiler Reinbestände in klimatolerantere Mischwälder leisten.
2 Warum folgt dieser Feststellung eine derartige Unterhöhlung der jagdlichen Kultur und der erfolgreichen Praxis der letzten Jahrzehnte?, fragt Albert Reiner. Anstatt die Jagdzeit zu verkürzen und damit den Stress für die Tiere zu reduzieren, schlage das Ministerium den anderen Weg ein, segne den fahrlässigen Waffeneinsatz ab, legitimiert wilde Schießer und erhöhe zudem den Jagddruck auf das Wild im ganzen Jahr. Der BJV befürchtet, dass dem Rehbockabschuss bald die freie Büchse auf alles Wild folgen wird. Der Jägervorstand weiter: Dem Wald hilft das nicht, im Gegenteil: Das Rehwild wird in den harten Monaten des Jahres unnötig gestresst und muss so wieder mehr fressen. Ein höherer Wildverbiss ist programmiert. Gut geheißen werde die Regelung lediglich von jenen, die gerne auf alles schießen, was ihnen vor die Büchse kommt und die aus einer verfehlten Wald vor Wild-Ideologie das Rehwild zum Schädling degradieren, äußert sich Robert Oberfrank. So habe der sogenannte Ökologische Jagdverband Bayern, ÖJV, diese Neuregelung in einer Presseerklärung ausdrücklich begrüßt. Der Jägervorstand weiter: Wir als Vorstand des Kreisjagdverbandes Donauwörth und unsere Mitglieder wenden uns energisch gegen dieses Schreiben und diese unseres Erachtens illegale Freigabe. Für uns muss der Jäger erst zweifelsfrei bestimmen können, was er vor dem Lauf hat, bevor er abdrückt. Nur so kann im Übrigen verhindert werden, dass es bei großen Jagden zu Unfällen kommt. Von: "Robert Oberfrank" Betreff: "fahrlässiger Rehbockabschuss" -F /35 Datum: :30:04 Sehr geehrter Herr Staatsminister Brunner, mit Unverständnis nehmen wir (der Kreisjagdverband Donauwörth mit rund 550 Mitgliedern) Ihre Entscheidung zur künftigen Handhabung eines (von Ihnen genannten) fahrlässigen Bockabschusses in der Schonzeit sowie Ihr Schreiben vom 21. Februar 2013 zur Kenntnis. Ohne konkret auf den Sachverhalt bzw. Ihr Schreiben einzugehen, will ich Ihnen nur soviel mitteilen: Bisher wurden halt die auf Drückjagden illegal (i.d.r. von Förstern und ÖJV Mitgliedern bzw. deren nahestehenden Jägern) geschossenen Rehböcke nicht, bzw. ohne Haupt zur Strecke gelegt, aber dies ist ja aufgrund Ihrer Legitimierung nicht mehr notwendig. Bisher dachte ich, dass die jagdfeindliche Politik, die der Grünen wäre. Doch Sie, als Staatsminister der CSU, erweisen der waidgerechten Jagd einen Bärendienst. Vielleicht sollten wir auch mal Herrn Aiwanger fragen, was er dazu meint.
3 Interessant bzw. richtig witzig ist Ihre Aufzählung von Bundesländern die die Jagdzeit verlängert bzw. die Schonzeit aufgehoben haben: Fast alle durchwegs rot/grün-regiert. Haben wir uns darauf auch schon in Bayern einzurichten? Viele Förster und ÖJV-Mitglieder (oftmals eines) lachen sich tot (wobei wir ja dann eigentlich kein Problem diesbezüglich mehr hätten) über die Aussage "Die Jäger haben selbstverständlich nach wie vor sorgfältig vor jeder Schussabgabe eigenverantwortlich anzusprechen". Hier gilt wohl oftmals eher die Aussage: "wenn du es als Reh ansprechen kannst reichts". Richtig angesprochen wirds -wenns liegt" oder der Originalton Bayerischer Staatsforst: "Nur ein totes Reh -ist ein gutes Reh" --> Jetzt durch Sie legalisiert -da wahrscheinlich immer Fahrlässigkeit vorliegen wird bzw. eh schon durch die Wald vor Wild -Ideologie legitimiert. Im Ergebnis: Wir haben hierfür keinerlei Verständnis -das auch durch "Schönreden" und "Schönfärberei" nicht gesteigert wird. Mit derzeit nicht so freundlichen Grüßen Albert Reiner und Robert Oberfrank Vorstand Kreisjagdverband Donauwörth
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