R A H M E N L E H R P L A N für den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )

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2 - 2 - Teil I: Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen. Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert. Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt.

3 - 3 - Teil II: Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln: Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom ) hat die Berufsschule zum Ziel, eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet; berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln; die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken; die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln; ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden; im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern;

4 - 4 - auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.b. Arbeit und Arbeitslosigkeit friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie Gewährleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen. Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsund Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität. Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen. Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II).

5 - 5 - Teil III: Didaktische Grundsätze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt. Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.b. technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.b. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.

6 - 6 - Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft ist mit der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Bestattungsfachkraft vom (BGBl. I S. 1264) abgestimmt. Die schulische Ausbildung für diesen Monoberuf weist bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr einen starken Branchen- und Berufsbezug auf. Bestattungsfachkräfte arbeiten in Bestattungsunternehmen und branchennahen Unternehmen, die auch Bestattungen durchführen, sowie in kommunalen bzw. kirchlichen Einrichtungen, die Friedhöfe verwalten. Im Mittelpunkt ihrer dienstleistungsorientierten Ausbildung stehen alle Tätigkeiten, die im Rahmen eines Bestattungsauftrages anfallen können. Sie informieren, beraten und betreuen die Hinterbliebenen, koordinieren das Dienstleistungsangebot, erfassen und kontrollieren Geschäftsprozesse. Als Fachkraft sind sie in der Materialbeschaffung und -verwaltung tätig, nehmen personalwirtschaftliche sowie kaufmännisch-verwaltende Aufgaben wahr und führen Maßnahmen zur Leistungs- und Qualitätssicherung durch. Aspekte des Umweltschutzes sind ebenso integraler Bestandteil der Ausbildung wie die Entwicklung eines ausgeprägten Bewusstseins für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Seine besondere Prägung erhält der Beruf dadurch, dass er ein hohes Maß an Verantwortung für Menschen - Verstorbene und Hinterbliebene - verlangt. Das Auftreten von Bestattungspersonal soll von Respekt vor religiösen, ethischen und philosophischen Überzeugungen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen geprägt sein und sich an lokalen Regeln und Bräuchen orientieren. Mit besonderer Intensität bereitet der Rahmenlehrplan auf diese Anforderungen der betrieblichen Praxis vor. Gerade hier kann der Religionsunterricht im allgemein bildenden Bereich unterstützende Aufgaben wahrnehmen. Einzelne Lernfelder bieten aufgrund ihrer religiösen und weltanschaulichen Ausrichtung die Möglichkeit, einen Religionslehrer im fachlichen Unterricht vollständig oder zeitanteilig einzusetzen. Einzelne berufliche Anforderungen an die Bestattungsfachkraft belasten die Auszubildenden psychisch und emotional. Der Rahmenlehrplan berücksichtigt dies in der Reihenfolge der Lernfelder und in der schrittweisen Hinführung an die direkte Begegnung mit Verstorbenen und Hinterbliebenen. Erkundungs- und Präsentationsaufträge verstehen sich als selbstorganisierte Teamaufgabe. Der Umgang mit aktuellen Medien sowie modernen Kommunikationstechniken und -systemen zur Informationsbeschaffung und -verarbeitung ist lernfeldübergreifend zu vermitteln. Hierfür ist ein Gesamtumfang von 80 Stunden vorgesehen. Die fremdsprachlichen Ziele zur Entwicklung entsprechender Kommunikationsfähigkeit sind mit 40 Stunden in den Lernfeldern berücksichtigt.

7 - 7 - Teil V: Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft Lernfelder Zeitrichtwerte Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Das Bestattungsunternehmen darstellen 80 2 Geschäftsprozesse im Bestattungsunternehmen 80 erfassen 3 Waren und Dienstleistungen bereithalten 80 4 Friedhöfe verwalten und pflegen 40 5 Bestattungsverträge abschließen und abrechnen 80 6 Bestattungen und Trauerfeiern planen 80 7 Bestattungen und Trauerfeiern ausrichten 80 8 Das Bestattungsunternehmen markorientiert präsentieren 40 9 Verstorbene versorgen und transportieren Hinterbliebene betreuen Personalbedarf planen und Personal entwickeln 12 Geschäftsdaten für zukunftsorientierte Entscheidungen nutzen Summe (insgesamt 840 Std.)

8 - 8 - Lernfeld 1: Das Bestattungsunternehmen darstellen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre neue Lern- und Lebenssituation und beurteilen die persönliche und gesellschaftliche Bedeutung der Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft. Sie ermitteln die typischen Tätigkeiten in ihrem Ausbildungsbetrieb. Sie stellen den Aufbau des Bestattungsunternehmens und der Friedhofsverwaltung dar und beschreiben die innerbetrieblichen Informationswege. Daraus leiten sie ihre Möglichkeiten planvoller Mitwirkung bei der Ausbildung ab und begreifen berufliches Lernen als lebenslangen Prozess. Unter Anwendung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes handeln sie verantwortungsvoll zum eigenen wie zum Schutz anderer Personen. Sie reflektieren die Prinzipen der persönlichen und betriebsbezogenen Hygiene als Grundlage zur Qualitätssicherung. Anhand ihres Ausbildungsberufes erläutern sie das Konzept der dualen Berufsausbildung. Dabei erschließen sie wesentliche Merkmale von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen sowie die Bedeutung betrieblicher Regelungen, Vorgaben und Vereinbarungen. Die Schülerinnen und Schüler erläutern tarifrechtliche Grundlagen und beurteilen die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten. Sie legen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in ihrem Betrieb dar und beschreiben Möglichkeiten zu deren Durchsetzung. Daraus resultierende Konflikte bewerten sie, argumentieren sachlich und tolerieren unterschiedliche Standpunkte. Dabei begreifen sie kommunikative Kompetenz als Voraussetzung für Teamarbeit und Kooperation. Die Schülerinnen und Schüler kennen branchenübliche Unternehmensformen und vergleichen diese anhand verschiedener Kriterien. Sie erläutern die Stellung des eigenen Unternehmens im Gefüge der regionalen Wirtschaft und stellen Beziehungen zu Geschäftspartnern und sonstigen Institutionen dar. Im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung analysieren sie ökonomische Entscheidungen und Handlungen. Sie stellen die Funktionen des Marktes dar und erfassen die Chancen sowie Risiken von Unternehmenskooperation und -konzentration, insbesondere im Bestattungsgewerbe. Die Schülerinnen und Schüler nehmen Möglichkeiten zur Intensivierung und Förderung des eigenen Lernprozesses wahr. Sie entwickeln Lernstrategien und wenden die ihrem Lerntyp angemessenen Lern- und Arbeitstechniken an. Betriebsorganisation und -prozesse Umweltschutzbestimmungen Ausbildungsvertrag Berufsbildungsgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Betriebsverfassungs-, Mitbestimmungs- und Personalvertretungsgesetz Wirtschaftskreislauf Ökonomisches Prinzip Funktionen des Marktes Moderations- und Präsentationstechniken Selbstorganisation des Lernens

9 - 9 - Lernfeld 2: Geschäftsprozesse im Bestattungsunternehmen erfassen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung: Anhand eines typischen Bestattungsauftrages analysieren und beschreiben die Schülerinnen und Schüler die Leistungs- und Werteströme im Unternehmen sowie zu Marktpartnern. Sie erfassen die zugrunde liegenden Vorgänge als zusammenhängende Geschäftsprozesse und erkennen daran das Informationsinteresse der am Wirtschaftsprozess Beteiligten. Sie dokumentieren die Vorgänge mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel und -techniken. Die Schülerinnen und Schüler erkennen interne wie externe Belege als Dokumente aller Geschäftsprozesse, sie kontrollieren und verwalten diese buchhalterisch. Dabei wenden sie kaufmännische Rechenverfahren an. Sie führen den Jahresabschluss durch. Die Schülerinnen und Schüler wickeln selbstständig Zahlungsvorgänge ab. Dabei nutzen sie verschiedene Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und setzen aktuelle Kommunikations- und Informationssysteme ein. Die Schülerinnen und Schüler übertragen Sorgfalt und Zuverlässigkeit auf andere Arbeitsfelder. Daten betrieblicher Prozesse Inventur und Bilanz Belegwesen Registratur Bestandsveränderungen Buchungen der Warenwirtschaft Erfolgswirksame Vorgänge Umsatzsteuer Jahresabschluss Standard- und Branchensoftware Internetbanking

10 Lernfeld 3: Waren und Dienstleistungen bereithalten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler kennen die für die Abwicklung von Bestattungsaufträgen erforderlichen Materialien, Waren und Dienstleistungen. Sie unterscheiden diese nach Qualität und Verwendungszweck. Regionale Besonderheiten ziehen sie in ihre Überlegungen ein. Sie bereiten diese Kenntnisse zur kundenorientierten Präsentation ihrer Leistungen auf und stellen dafür mit Hilfe moderner Medien Informationsmaterial her. Sie reflektieren diese Arbeit selbstkritisch und erwerben sachgerechte Beurteilungskriterien. Die Schülerinnen und Schüler schließen nach Angebotsprüfung Verträge ab. Bei Lieferung der Materialien und Waren unterziehen sie diese einer entsprechenden Qualitätskontrolle. Sie treffen Vorbereitungen und tragen Mitverantwortung für die rechtzeitige Bereitstellung von Dienstleistungen und pflegen die dazugehörigen Kontakte. Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen die spezifischen Eigenschaften der Materialien und Waren für eine sachgemäße Lagerhaltung unter Verwendung von Branchen- oder Standardsoftware. Im gesamten Prozess integrieren sie die spezifischen Erfordernisse des Umweltschutzes. Särge Urnen Sargausstattung Totenwäsche Beschläge Angebotsvergleich Vertragsabschluss Leistungsstörung Lagerhaltung Umweltschutz- und Entsorgungsvorschriften Neue Medien Branchen- bzw. Standardsoftware Elektronische Geschäftskommunikation

11 Lernfeld 4: Friedhöfe verwalten und pflegen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler ermitteln grundlegende Aufgaben bei der Verwaltung und Pflege von Friedhöfen. Sie unterscheiden zwischen den Funktionen öffentlicher und betrieblicher Räumlichkeiten. Sie kennen die Friedhofssatzungen in ihrem Tätigkeitsbereich und wenden deren Bestimmungen und weitere Vorschriften sachgerecht an. Sie vergleichen Friedhofssatzungen und entdecken dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede, um individuelle Entscheidungsspielräume für das Bestattungsunternehmen und die Friedhofsverwaltung abzuleiten. Dabei achten sie auf eine kooperative Zusammenarbeit und die Integration verschiedener Interessen. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Grabarten und erarbeiten deren Bedeutung für die Gestaltung von Friedhöfen. Sie legen Grabstellen unter Berücksichtigung der religiösen Bedeutung von Symbolen und Pflanzen an. Sie planen grabtechnische Arbeiten. Sie wählen geeignete Werkzeuge und Maschinen aus und wenden bei den Friedhofsarbeiten die Arbeitsschutzbestimmungen an. Die Schülerinnen und Schüler erschließen die Funktionen eines Friedhofs, die über den Bestattungsort hinausgehen. Des Weiteren entdecken sie den Friedhof als Kulturgut im Wandel der Zeit. Friedhofssatzungen und andere rechtliche Grundlagen Friedhöfe in unterschiedlicher Trägerschaft Friedhofsarchitektur Friedhofstechnik Grabgestaltung Symbolik Private und öffentliche Sphären Pietät auf dem Friedhof Friedhofsgeschichte

12 Lernfeld 5: Bestattungsverträge abschließen und abrechnen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung: In einem Beratungsgespräch nehmen die Schülerinnen und Schüler die Wünsche des Auftraggebers wahr. Sie schätzen deren Realisierbarkeit ein, entwickeln gemeinsam Alternativen und nehmen diese zum Anlass, ein Angebot einschließlich ergänzender Serviceleistungen zu erstellen. Sie hinterfragen ihr Arbeitsergebnis hinsichtlich Vollständigkeit und Schlüssigkeit. Den Bestattungsvertrag ordnen die Schülerinnen und Schüler in das Rechtssystem ein und schließen diesen Vertrag mit dem Auftraggeber ab. Sie erledigen zuverlässig die erforderlichen Formalitäten im persönlichen und rechtlichen Interesse des Auftraggebers. Sie stellen die Kosten der eigenen und vermittelten Lieferungen und Leistungen auf und führen die Arbeitsabläufe bei der Schlussabrechnung der Bestattung aus. Sie überwachen den Zahlungseingang. Sie reagieren kooperativ und situationsgerecht auf Vertragsstörungen. Sie erarbeiten einen individuellen Vorschlag zur Bestattungsvorsorge sowie deren Finanzierungsmodalitäten und schließen Vorsorgeverträge ab. Allgemeine Geschäftsbedingungen regionale Verordnungen Verkaufskalkulation Rechtliche Besonderheiten des Bestattungsvertrages Leistungsabrechnung unter Beachtung rechtlicher Vorgaben Mahnverfahren Verjährung Reklamationen Buchungen im Absatzbereich Qualitätssicherung

13 Lernfeld 6: Bestattungen und Trauerfeiern planen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung Je nach Auftrag planen die Schülerinnen und Schüler Bestattungen, Beisetzungen sowie Trauerfeiern; dabei berücksichtigen sie erforderliche Dienste von Dritten. Sie kennen die Merkmale unterschiedlicher Bestattungsarten und wenden die zugehörigen gesetzlichen Bestimmungen an. Die Schülerinnen und Schüler wählen unter Beachtung der Umweltverträglichkeit die passenden Materialien und Produkte aus. Sie führen Aufbahrungen unter ästhetischen Gesichtspunkten aus. Die Schülerinnen und Schüler grenzen die Tätigkeitsfelder der Bestatterinnen und Bestatter von denen der Kirchen und Glaubensgemeinschaften ab. Sie stimmen die Aufgabenteilung in enger Kooperation mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen und Glaubensgemeinschaften ab. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren alle vorgesehenen Abläufe und stimmen diese mit dem Auftraggeber ab. Erd-, Feuer- und Seebestattungen Bundesrecht, Landesrecht, Gemeindeordnung Religiöse Bestattungsvorschriften Auswahl an Wäsche, Urnen und Särgen Dekoration und Floristik Trauerdrucksachen Räumliche und personelle Abstimmungen Zeitliche Ablaufplanung

14 Lernfeld 7: Bestattungen und Trauerfeiern ausrichten 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen und Schüler koordinieren die notwendigen Schritte für den reibungslosen Ablauf der Bestattung und Trauerfeier. Sie leiten verantwortungsbewusst die Trauerfeierlichkeiten und kontrollieren in jeder Phase die Ablaufplanung. Bei Abweichungen reagieren sie situationsgerecht und angemessen. Bei der Gestaltung der Trauerfeiern beziehen sie verschiedene theologische und weltanschauliche Todesvorstellungen sowie Symbole mit ein. Sie berücksichtigen die besonderen Umstände des Sterbefalles und gehen damit einfühlsam um. Sie kontrollieren die Erfüllung sämtlicher Leistungen im Rahmen der Qualitätssicherung. Die Dokumentation von Bestattungs- und Trauerfeiern ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen Abgleich von Ablaufplanung und tatsächlichem Verlauf, wodurch sie Transparenz zum Kunden schaffen und ihre eigene planerische Kompetenz erhöhen. Trauerfeier in der Halle Kondukt Verabschiedung am Grab Grabgestaltung und -dekoration Eschatologie Religiöse Symbolik Trauerliturgie Weltliche Feierlichkeiten Tod durch Unfall, Suizid, Tod im Kindesalter, Tod von Ungeborenen

15 Lernfeld 8: Das Bestattungsunternehmen marktorientiert präsentieren 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Zielformulierung Die Schülerinnen und Schüler planen Projekte zur Entwicklung und Optimierung von Marketingkonzepten. Sie wenden Methoden und Strategien zur systematischen Marktbeobachtung und Marktanalyse an. Sie reagieren auf eventuelle Änderungen der Marktverhältnisse und passen ihre Konzepte auch unter Einbezug neuer Geschäftsfelder an. Zur Projektdokumentation bedienen sich die Schülerinnen und Schüler moderner Kommunikations- und Informationssysteme sowie geeigneter Software und präsentieren ihre Ergebnisse. Für die Präsentation üben sie rhetorische Fähigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre beruflichen Lern- und Arbeitsprozesse. Zur Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen nutzen sie geeignete Qualifizierungsmöglichkeiten sowie unterschiedliche Lerntechniken und -medien. Nach Möglichkeit werden die verschiedenen Lernorte in die Projektarbeit eingebunden. Marktforschung Trends Preispolitik Sortimentspolitik Distributionspolitik Kommunikationspolitik Konditionenpolitik Wettbewerbsrecht Einschränkung der Werbung im Bestattungsgewerbe Gütezeichen

16 Lernfeld 9: Verstorbene versorgen und transportieren 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler planen die Versorgung und Überführung von Verstorbenen und orientieren sich dabei an den Richtlinien des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Sie kennen die Arbeitsschritte zur Grundversorgung am Sterbeort. Hilfsmittel für die Versorgung und die Überführung wählen sie entsprechend der örtlichen Gegebenheiten aus und setzen diese ein. Sie achten bei allen Handlungen die Würde des verstorbenen Menschen und nehmen Rücksicht auf die Wünsche der Hinterbliebenen. Die Schülerinnen und Schüler planen und organisieren den Transport auftragsgemäß und wählen entsprechend der örtlichen Bedingungen die Transportmittel für eine sichere Überführung aus. Dabei sind sie sich der besonderen Verantwortung für die Funktionsbereitschaft der Transportmittel bewusst. Sie kontrollieren die für eine Überführung erforderlichen Unterlagen und berücksichtigen gesetzliche Richtlinien. Für Auslandsüberführungen recherchieren die Schülerinnen und Schüler Bestimmungen und Dokumente. Sie beachten diese bei der Auftragsabwicklung und setzen dabei auch fremdsprachliche Kenntnisse ein. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen betriebliche und außerbetriebliche Aufbewahrungsund Versorgungsräumlichkeiten unter hygienischen und rechtlichen Aspekten. Sie entscheiden über Maßnahmen zur abschließenden Versorgung des Verstorbenen. Sie bereiten den Sarg auftragsgemäß vor und betten den Verstorbenen unter Beachtung ästhetischer Aspekte ein. Unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung dokumentieren sie ihre Arbeitsschritte. Leichenschau Todeszeichen Infektionsschutzgesetz Hygienemaßnahmen und Desinfektion Grundversorgung mit Ankleiden Arbeitsstättenverordnung Kosmetische Versorgung Einkleiden Einbetten Einsargen und Tragen des Sarges Ergonomische Arbeitsweise Bestattungskraftwagen Europäisches Übereinkommen über die Leichenbeförderung Internationales Abkommen über Leichenbeförderung

17 Lernfeld 10: Hinterbliebene betreuen 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine persönliche Haltung zu Sterben und Tod. Im Umgang mit Hinterbliebenen reagieren sie mit einem besonderen Maß an Feinfühligkeit und ethischem Bewusstsein. Sie nehmen die Situation der Hinterbliebenen wahr, helfen ihnen, den Trauerprozess zu verarbeiten und unterstützen die Betroffenen, sich in der neuen Lebenssituation zu orientieren. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die jeweilige Trauerphase des Hinterbliebenen und begleiten ihn angemessen und besonnen. Gegebenenfalls vermitteln sie die Trauernden an adäquate Berater. Bei allen Gesprächen und Handlungen stehen für die Schülerinnen und Schüler Verantwortung und Respekt vor dem Toten und dessen Angehörigen im Vordergrund. Sie beachten insbesondere die Unterschiede verschiedener Todesarten. Eventuell entstehende Konfliktsituationen lösen sie im Respekt vor den Wünschen des Toten und der Angehörigen. Sie planen die Gesprächsphasen unter Beachtung der Rahmenbedingungen und führen die Beratung personenzentriert durch. Religiöse und weltanschauliche Todesvorstellungen Trauerarbeiten Selbsthilfegruppen Seelsorger Ärzte und Psychologen Gesprächsführung Konfliktlösungsmodelle Besondere Todesumstände Vielfalt menschlicher Kommunikation Moderations- und Präsentationstechniken

18 Lernfeld 11: Personalbedarf planen und Personal entwickeln 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Zielformulierung: Aus den Tätigkeiten im Bestattungsunternehmen leiten die Schülerinnen und Schüler das besondere Anforderungsprofil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Sie erörtern berufsbegleitende Maßnahmen zur Aufgabenbewältigung sowie Erlebnisverarbeitung und passen diese den entsprechenden Erfordernissen an. Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Mitarbeiterstruktur eines Bestattungsunternehmens, ordnen diese Informationen und leiten daraus den Personalbedarf ab. Sie ermitteln Rechte und Pflichten, die sich für die Vertragspartner aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Bei personalwirtschaftlichen Vorgängen wenden sie gesetzliche, tarifvertragliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen an. Sie berücksichtigen bei der Arbeitszeiterfassung auch die Besonderheiten eines Bestattungsunternehmens. Die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für einzelne Arbeitnehmergruppen werden von den Schülerinnen und Schülern erklärt und angewendet. Sie beurteilen die Bedeutung und die Möglichkeiten der beruflichen Fort- und Weiterbildung als Instrument der betrieblichen Personalentwicklung, aber auch als Chance zur persönlichen Entwicklung. Als Mitarbeiter binden sie sich in Teamarbeit ein und tragen Mitverantwortung für das Unternehmen als Ganzes. Psychische und physische Belastbarkeit Ziele und Aufgaben des Personalwesens Personalbeschaffung Personaleinsatzplanung Arbeitsvertrag Entgeltzuschläge und Prämien Entgeltabrechnung Personalbeurteilung Arbeitsschutzbestimmungen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen Schutz personenbezogener Daten Fort- und Weiterbildung

19 Lernfeld 12: Geschäftsdaten für zukunftsorientierte Entscheidungen nutzen 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung: Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Bedeutung von Investitionen für die Entstehung, Erhaltung, Wettbewerbsfähigkeit und zukunftsorientierte Entwicklung des Bestattungsunternehmens. Im Zusammenhang mit Betriebserhaltung und -erweiterung entwickeln sie Vorschläge zur Investition und Finanzierung, präsentieren diese und treffen daraus ihre Entscheidungen. Sie berücksichtigen dabei wirtschaftsethische Grundsätze. Die Schülerinnen und Schüler bewerten relevante Geschäftsdaten unter kostenrechnerischen und finanzwirtschaftlichen Aspekten. Sie wenden die Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung an. Im Rahmen der Nachkalkulation beurteilen sie den Beitrag einzelner Leistungen zum Betriebserfolg. Die Deckungsbeitragsrechnung übertragen sie auf marktorientierte Entscheidungen. Die Schülerinnen und Schüler nutzen kostenrechnerische und finanzwirtschaftliche Daten als Grundlage des Controllings. Sie erläutern die Budgetierung als Instrument der Steuerung und der Kontrolle in privaten sowie öffentlichen Unternehmen. Sie bereiten Daten für Berichte, Vergleiche und Entscheidungsprozesse auf und präsentieren diese den Entscheidungsträgern. Investitions- und Finanzierungsanlässe Kapitalbedarfsplanung Finanzierungsmöglichkeiten Kreditsicherung Funktion der Kosten- und Leistungsrechnung Arten der Kostenrechnung Unternehmenskennziffern Statistik Zeitlicher und branchenbezogener Kostenvergleich Standard- und Branchensoftware

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